Donnerstag, 28. Juli 2011

Jobcenter-Mitarbeiter in Frankreich solidarisieren sich mit den Arbeitssuchenden

Beschäftigte von Jobcentern in Frankreich erklären sich mit den Arbeitssuchenden solidarisch, verweigern Zwangsmaßnahmen gegen Hartz IV und weigern sich "soziale Polizei zu sein, angewiesen zur Unterdrückung".
Zur Erklärung >>
Ich bin tief berührt von dieser Meldung.

9 Kommentare:

  1. Hallo Ralph - eine großartige Idee, dieses Tagebuch!! Und eine großartige Meldung! Wünsche Viel, viel Kraft für den weiteren Verlauf Deines Entschlusses!!!

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  2. hmm die ersten Meuterer weiter so ^^

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  3. Hallo, Ich komme aus Island aber habe im Deutchland gelebt. Wie Ich das verstehe geht es hier um HARTZ V. Kannst Du mir bitte erklaeren wie, was, warum?
    Grusse aus Island.

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  4. Hartz IV ist ein seit 2004 in Deuschland eingerichtetes System,um die Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu holen. Es treibt sie aber in Massen in die Zwangsarbeit. Es herrscht Arbeitszwang, die Arbeit muß sinnlos sein - und man bekommt kein Geld. Wer nicht mitmacht, muß hungern und wird gegebenenfalls obdachlos. Das System ist schrecklich - in Berlin haben 150.000 Menschen zu wenig Geld, um noch ihr Essen kaufen zu können, sie durchsuchen die Mülltonnen auf Essensreste und Pfandflaschen und gehen zur Tafel. In Deutschland sind es mehr als 1 Million.

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  5. Ist das in den deutschen Argen bekannt, wenn NEIN sollte es bekannt gemacht werden in den Argen!

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  6. Da haben Sie unbedingt recht! Helfen Sie mit? :-)

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  7. Bin dabei Ralph, gruß vom Rhein.

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  8. ich bin sicher das den Jobcenter das bekannt ist, das Menschen die Jahrelang das Sozialsystem unterstützt haben jetzt in Mülltonen rumkramen müssen um sich am Leben zu halten.
    Ich habe meine Fallanager im Jobcenter Mayen-Koblenz in Koblenz bereits vor zwei Wochen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt mit Strafantrag, es sollten mehr Mensche tun, sonst hört das nicht auf mit den rechtswidrigen Sanktionen.
    Auch eine Petion an den Bundestag richten kann im Internet gemacht werden, auch den zuständigen Bürgerbeauftragten des Landes einschalten, sowie den Landrat auf die Unstimmigkeiten des Jobcenters hinweisen , aber sehr begründet, das auch Ihm eine Strafe drohen kann wenn er nicht als Vorgesetzter asngemessen eingreift.

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  9. Ich denke das wichtigste ist keine Eingliederungsvereinbarung mehr unterzeichnen, denn nur daraus kann erst sanktioniert werden wenn sie mit oder ohne unterschriftzwang unterschrieben wurde, der Sachbearbeiter der gerne Punkten will wird natürlich mit Nachdruck wie mein Video was ich unter wissen der gleichzeitig zwei Sachbearbeiter im Raum aufgezeichnet habe eine Unterschrift abverlangen, wichtig ist nur das man nichts gegen eine Eingliederungsvereinbarung hat , aber wozu dann noch die Behelfsbelehrung der Sachbearbeiter bekommt ja auch keine von mir. Also er wird versuchen den verwaltungsakt nachzulegen oder zu schicken und meißtens direkt darauf hin mit einer sanktion kommen.

    So aufgepasst:
    Diese wird mit dem §31 und so weiter begründet, was aber bei einem erlassenen Verwaltungsakt nicht Rechtmäßig ist, da dieser § 31 nur für die Eingliederungsvereinbarung gilt, aber auch nur wenn sie unterschrieben ist.
    Ich kann nur raten das alle Fallmanager sofort anzuzeigen sind wegen Nötigung und so weiter hier berät ein Anwalt den Ihr sowieso braucht bei der Durchsetztung beim Sozialgericht, Beschlüsse dazu sind im Netz reichlich vorhanden, diese können auch bei einem nichtbegreifenden Richter mit vorgelegt werden.

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