Dienstag, 16. August 2011

Positive Reaktion vom Jobcenter:

Nachdem ich am 11.08. im Jobcenter die Erklärung "Statt einer Eingliederungsvereinbarung" abgegeben habe, bittet mich das Jobcenter jetzt um eine positive Fassung der Eingliederungsvereinbarung, s. Mitteilung vom Amt.

14 Kommentare:

  1. hm, sieht für mich so aus als würden sie jetzt schon anfangen für dich eine extrawurst zu braten, weil sie natürlich gemerkt haben dass sie mit dir nicht so rücksichtslos umspringen können.
    ich hör das jedenfalls das erste mal dass ich das recht haben soll diese scheisseingliederungsvereinbarung selber zu formulieren.

    AntwortenLöschen
  2. Klingt schon komisch, daß Du Lieber Ralph, eine "Eingliederungsvereinbarung", gleich welcher Art, unterschreiben sollst.
    Sollte nicht die Seite, die Dich und all die anderen Menschen grundgesetzwidrig mit all dem Ungemach bedroht, resozialisiert werden und daher eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?
    Ich bin Dir sehr dankbar, daß Du das durchziehst!

    AntwortenLöschen
  3. ... wer weiß, dann sagen sie vielleicht:

    "Sehr geehrter Herr Boes,

    leider können wir Ihrer Fassung einer "positiven Eingliederungsvereinbarung" nicht zustimmern, da Ihre Fassung keine Sanktionen enthält, was den Sinn einer Eingliederungsvereinbarung, wie wir sie verstehen zuwider läuft."

    Deswegen muss ausdrücklich auf den Brandbrief und VII verwiesen werden, in der "positiven Eingliederungsvereinbarung", damit keine Hintertürchen für Zynismus, etc. offen bleiben.

    In Anbetracht der gemachten Erfahrungen der Menschen mit den Argen ist es nur verständlich, dass man / Mensch misstraurig ist.

    Ich bin gespannt auf die Formulierung. -und im Falle sie angenommen wird:

    die muss ja dann FÜR ALLE gelten :-D

    weil die Würde des Menschen und die Anerkennung derselben FÜR ALLE Menschen gilt! -mit Verweis auf den im Brandbrief erwähnten Präzedenzfall!

    AntwortenLöschen
  4. Behördenmaschinerie

    http://realasmodis.blog.de/2011/08/14/behoerdenmaschinerie-11664827/

    AntwortenLöschen
  5. Wichtige Ergänzung:

    Dieser Satz, von dem "Bruder im Geiste" ist auch wichtig:

    Zitat: >>> In § 15 SGB II heißt es: „…Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen…“. Was hat es mit dieser Regelung auf sich? Was ist mit Verwaltungsakt gemeint und welche Rechtsfolgen und Auswirkungen hätte das auf mich? <<< - Zitatende.

    Ich wiederhole: Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen ( http://dejure.org/gesetze/SGB_II/15.html ).

    Um der Willkür eines Verwaltungsaktes NICHT weiter ausgesetzt zu werden, ist bei der "positiven Eingliederungsvereinbarung" Handeln durch Verwaltungsakt zu STREICHEN! -mit VERWEIS auf Brandbrief und VII und den gemachten Erfahrungen, WENN ein Verwaltungsakt erfolgte. SO viel Vertrauen, dass die Arge die Bedürfnisse der Menschen ERKENNT, kann der Arge / den Behörden ZU DIESEM ZEITPUNKT NOCH NICHT geschenkt werden, weil es an Empathie fehlt, mit Verweis auf OHNE Empathie KEINE Demokratie:

    http://youtu.be/L9DMkiD1wlw

    und SUPERVISION:

    http://www.borderline44.homepage.t-online.de/45031.html?entry_id=83df30d4791b72d7d0996abb6f87516e#blogstart

    und Frankreich:

    http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/brandbrief/erklaerung-der-franzoesischen-gewerkschaft.htm

    Denn dazu waren die Mitarbeiter bis dato nicht in der Lage. -daher muss von einem Verwaltungsakt, falls die "positive Eingliederungsvereinbarung" wegen Differenzen nicht zustande kommt, ABGESEHEN WERDEN!

    Bis dato haben die Menschen nämlich nur bewiesen, dass sie nicht auf dem Boden der Verfassung und unseres GG stehen. -und vermeintlich entgegenkommendes demokratisches Verhalten enttartne sich als Postdemokratie.

    :-I

    AntwortenLöschen
  6. Das Amt sülzt freundlich, sie wissen, dass viele Menschen daran interessiert sind und dass die Presse im Fall von "Bösigkeiten" auch zu "Boes'schen" Angelegenheiten auf den Plan tritt, vorher ist es der Presse ja so ziemlich Wurst, ein Zustand, den die gern so lang es geht noch hinauszögern wollen.
    Vielleicht machen sie dann die Sanktion oder das stillschweigende Gewähren der Sache erst "amtlich",wenn grad irgendwo auf der Welt ne Bombe platzt oder die Wahl ist oder ein ähnliches Ereignis alle Kanäle zuspamt, also keiner mehr an Fall R.B. Interesse hat?

    AntwortenLöschen
  7. Meiner Meinung nach schießt jede Art von Eingliederungsvereinbarung, welcher Formulierung auch immer, am Ziel vorbei. Bezahlte Arbeit für alle Erwerbsfähigen ist nicht da. Also sollen die Mitarbeiter der Ämter diejenigen, die nicht arbeiten wollen, in Ruhe lassen. Bei allen anderen, also denjenigen, die gern von ihrer Arbeit statt von staatlichen Almosen leben möchten, ist davon auszugehen, dass sie sich selbst kümmern, und zwar ohne Druck seitens Behördenmitarbeitern mit hoher Wahrscheinlichkeit viel effektiver, denn einerseits ist ihre psychische Belastung dann deutlich geringer und andererseits können sie die Zeit, die sie dann nicht mit dem Zusammenstellen von Nachweisen, dem Anstehen am Servicetresen und dem Sitzen im Wartebereich verbringen, sinnvoll in die Suche nach nicht sittenwidrig bezahlter Arbeit entsprechend ihren Fähigkeiten investieren. Druck ausüben muss man, wenn überhaupt, nur in Zeiten, zu denen mehr bezahlte Arbeitsplätze existieren als in Anspruch genommen werden.
    Arbeitsvermittler sollen ihre Aufgabe wörtlich nehmen, zum Thema Arbeit recherchieren, und zwar nicht im behördeninternen Intra-, sondern im Internet sowie dem realen Leben draußen, und lebenskostendeckend vergütete Arbeitsplätze (nicht Maßnahmen!) vorschlagen. Vorschläge können, müssen aber nicht, angenommen werden.

    AntwortenLöschen
  8. Ich will hier ein Mal aus dem Jahr 2005 berichten:
    In dem Jahr war ich erstmalig konfrontiert, mit den Grundrechtswidrigkeiten des Jobcenters. Entsprechend formulierte ich einen Widerspruch, in dem ich auch die Achtung meiner unveräußerlichen Grundrechte eingefordert hatte.
    Über 5 Monate hatte ich kein Geld bekommen, weder KDU noch Regelsatz. Im Dezember 2005, wurde dann faktisch ein Tag vor Gerichtstermin folgendermaßen entschieden:
    Alle ausstehenden Beträge wurden nachgezahlt.
    Meinem Widerspruch wurde stattgegeben.
    Damit war die Spitze für den Klageweg abgebrochen. Hier liegt also ein taktisches Vorgehen des Jobcenters vor.
    Ralph, ich denke, sie werden eine Extrawurst braten und die anderen Betroffenen weiter verheizen.

    Herzlichst, Grüße aus Kiel,

    Lutz

    AntwortenLöschen
  9. Leider glaube ich, dass Lutz richtig liegt, jeder einzelne Betroffene muss das so wie er bzw. wie Ralph Boes durchziehen und dies wird nicht geschehen die Sklaventreiber machen einfach weiter wie bisher und kommen unbeschadet davon.
    Muckt einer auf so braten sie eben ne Extrawurst.
    Aber so kommen wir auf Dauer nicht weiter, man kann doch nicht von jedem erwarten soviel Kraft, Mut und auch Kenntnis der Grundrechte aufzubringen.
    Es muss doch einen Weg geben grundsätzlich diese kranke Maschinerie abzuschaffen!

    Grüße aus Mannheim

    Daniela

    AntwortenLöschen
  10. Bloß nicht den Kopf in den Sand stecken lassen!
    Hat ja keiner behauptet, daß es einfach wird.
    Aber wenn die Extrawurst erst mal "amtlich" ist,
    wäre ein Anfang gemacht.
    Und dann liegt es an uns allen, die Nachricht weiter zu tragen.
    Und zwar so lange und so penetrant, bis die Extrawurst zum Normalfall wird.

    AntwortenLöschen
  11. Am meißten bin ich jetzt selbst gespannt, was ich jetzt mache ... Kompromiss oder volle Konfrontation? puuuhhh

    AntwortenLöschen
  12. Am meißten bin ich jetzt selbst gespannt, was ich jetzt mache ... Kompromiss oder volle Konfrontation? ... puuuhhh ...

    AntwortenLöschen
  13. Im Grunde hattest Du die Frage ja schon beantwortet, Ralph: "Bei einer Sanktion der Klageweg". Eine Sanktion ergibt sich bei den Jobcentern und den Ungeheuerlichkeiten in deren Zusammenhängen, immer aus der Konfrontation, auf Seite der Jobcenter die Verweigerung der Grundrechte, handelnd als verlängerter Arm der Politik und auf Seite des Betroffenen die Verteidigung der Grundrechte, handelnd als Souverän.
    Ich kann Dir noch einen Entscheidungshinweis geben: Eine Extrawurst hat hier eine feste Länge. Diese bezieht sich auf den Bewilligungszeitraum. Nach dem Verzehr, kommt ein neuer (Kampf-)Abschnitt. Auch hier spreche ich (leider) aus Erfahrung.
    Eines will ich öffentlich versichern:
    Kommt es zur Konfrontation mit negativen Auswirkungen für Dich, also grundrechtswidriger Entzug der finanziell benötigten Lebensgrundlage, kommt es in vielen Betroffenenforen zu einem Aufruf einer Unterstützung Deiner Person!
    Über die Abwicklung bleibt dann kurzfristig zu reden.

    Herzlichst, Grüße aus Kiel

    Lutz Große

    AntwortenLöschen
  14. Herzlichen Dank, lieber Lutz ...
    PERSÖNLICHE Hilfe werde ich aber nicht in Anspruch nehmen dürfen. Das würde der Aktion die Spitze brechen: Für mein Wohlergehen hat, nach Grundgesetz, der Staat zu sorgen. Aber es gibt natürlich Formen der Unterstützung IN DER SACHE, die unglaublich tief gehen können - da ist eine schöne Idee schon da - wir werden sie bestimmt bald ausplaudern ;-)
    Mit herzlichem Gruß, Ralph

    AntwortenLöschen

Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes