Sonntag, 18. März 2012

Anfrage zur Rechtmäßigkeit meiner Alimentierung

Ralph Boes                                                                                                 Berlin, den 16.03.2012
Spanheimstr. 11
13357 Berlin

JobCenter Berlin Mitte
- Frau xxxxxxxxxx -
Sickingenstr. 70
10553 Berlin
 
Kundennummer: BG: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxxxxx –

es ist jetzt schon einige Zeit vergangen, dass wir voneinander gehört haben.
Ich möchte Sie jetzt um eine Antwort auf folgende Fragen bitten:

Es ist ja nun unzweifelbar so, dass ich
- eine Vielzahl der Gesetze, die in ihrem Rahmen gelten, außer Kraft gesetzt,
- die von Ihnen vorgelegte Eingliederungsvereinbarung verworfen
- und meine eigene Eingliederungsvereinbarung an die Stelle der von Ihnen vorgelegten eingesetzt habe [1] – letzteres nicht zuletzt auch zu ihrem eigenen Schutz, damit Sie sich nicht der Nötigung und Androhung von Folter schuldig machen.

Ich werde bis heute nicht sanktioniert !

Zu meiner – und Ihrer (!) – Rechtssicherheit stelle ich nun die Frage,
aus welchen Gründen und kraft welcher Gesetze ich von Ihnen weiter alimentiert worden bin und werde

Ich bin sicher, dass Sie (bzw. ihre "Behörde") alle Gesetze genau eingehalten haben,
zumal meine Auseinandersetzung mit Ihnen im vollen Licht der Öffentlichkeit stattfindet.
Vom Bundespräsidenten über Frau Merkel und Frau von der Leyen, über den Vorstand der Bundesagentur in Nürnberg bis zu uns "herunter" [2] sind ja alle informiert - und durch das Internet hat sich darüber hinaus eine inzwischen recht große Interessentenschaft an unserer Auseinandersetzung eingefunden. Z.Zt. wächst sie täglich um mehr als tausend Menschen, s. http://youtu.be/hc-banXWUs4 und www.grundrechte-brandbrief.de.

Ich – und wir alle, die wir inzwischen an dem Fall interessiert sind, möchten nun genau die Gründe wissen:
Bin ich Empfänger einer speziell für mich geschaffenen "Lex Boes" geworden, oder sind es gültige Gesetze, die mir gegenüber zur Anwendung gebracht worden sind?
 
Des Weiteren möchte ich fragen, wie wir im Weiteren verfahren wollen:
Wollen Sie mir wieder eine von Ihrer Behörde protegierte Eingliederungsvereinbarung schicken – mit all den Mängeln, die ich in erster Näherung schon umrissen habe
- unpassende Zielvorstellungen und Ortsanwesenheitsregelungen
- grundständig grundgesetzwidrige Gesamtstruktur
- Nötigung, Androhung von Hunger, Obdachlosigkeit und physischer Vernichtung
oder wollen wir das in Zukunft einfach lassen?

Ihre - schriftliche - Antwort erwarte ich bis zum 16.04.2012.

Zum turnusmäßigen halbjährlichen Gespräch mit Ihnen bin ich
- nach Eingang ihrer schriftlichen Antwort
(!)
-
natürlich gerne bereit! :-)

Mit freundlichem Gruß,
 
Ralph Boes



[1] Sie haben jedenfalls bis heute nicht widersprochen!
[2] Bitte entschuldigen Sie die schreckliche Hierarchisierung :-) – In der wirklichen Welt sehen die Dinge oft ganz anders aus. Ich denke z.B. nicht, dass Frau Merkel noch "ganz oben" ist, noch weniger Herr Wulff ;-)

4 Kommentare:

  1. BRAVO, da kommt Stimmung auf, wer sich öffentlich wehrt bekommt wohl ne Extrawurst, da kann man nur JEDEM Hartz4 Sklaven raten sich vehement im Namen der Grundrechte zu wehren.

    Besonders gut gefällt mir auch das Schreiben von Uwe Jessen an das Jobcenter Flensburg, mögen von Nord bis Süd unzählige Schreiben bei den Jobcentern landen, ich bin weiterhin gespannt und verfolge auch:

    https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/20-Vorschlaege/20-Wovon-Leben/Einzelansicht/vorschlaege_einzelansicht_node.html?cms_idIdea=100

    eine Spannende Diskussion bzgl. BGE

    Weiter so!

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  2. ohnmächtige demonstrieren, reklamieren, stellen anträge...
    mächtige proklamieren, postulieren, machen selst die regeln
    so ist es auch hier. ralph verhält sich wie einer der zweitgenannten. Sich dessen bewusst zu werden, kann vielen Menschen helfen!

    P.S.: zur Warnung an "voreilige" Nachmacher: Die "Macht" hat Ralph daher, da er innerlich bereit ist, eine Sanktion auszuhalten.
    Ämter sanktionieren aber der einfachheit halber lieber Leute, die sich nach ihrer einschätzung NICHT wehren können oder die leichter in ein Schema passen und keine Schutzmantel aus größerer Bekanntheit und Öffentlichkeitsarbeit aufzuweisen haben.
    Schmiedet Euch panzer, bevor Ihr loszieht. so ein panzer kann bedingungslose unterstützung eines inoffiziellen Freundeskreises sein, der rechtlich keinerlei Bedarfsgemeinschaftscharakter* aufweist!

    *Schließlich kann wie das Amt jede helfende Privatperson sagen: staatliche Hilfen, die den Sanktionierten gesellschaftlich wieder autark machen, sind vorrangig zu beantragen oder durchzuboxen.

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  3. nun die Frist zum 16.4.12 ist verstrichen, hat sich das Job-Center gemeldet?

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  4. Hallo Ralph! Hatte Dir vor gut 2 Wochen mal gemailt,kam leider keine rückantwort,auch egal.
    Klasse Arbeit das alles.Ich war letztens mit einem Bekannten beim Anwalt,
    dem erzählte ich von Dir,und das Du nicht Sanktioniert wirst.Nun meinte er:
    Warum Du Dir dann nicht einen Bekannten nimmst,der Sanktioniert wurde,und mit dem dann vor das Bundesverfassungsgericht gehst,weil die Dich wohl nie sanktionieren würden,und Dir auch nicht erklären warum,sondern nur alles hinauszögern,soweit es nur geht.Und Zeit haben die viel.
    Wäre doch eine überlegung wert,oder?

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