Freitag, 11. Mai 2012

Vorläufiger Widerspruch zum Verwaltungsakt


http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/brandbrief/Verwaltungsakt%202012-05-11%20-%20vorlaeufiger%20Widerspruch.htm

10 Kommentare:

  1. Prima, der Widerspruch! Weiter so, das JC soll sich weiterhin "bedroht" fühlen ;-)

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  2. Super! Sachlich und trotzdem energisch, ich (und inzwischen viele andere sind sehr gespannt!!!

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  3. Ich gebe mal zu bedenken, dass in unserem Lande kein Verbrechen mit vollständigem Entzug der Lebensgrundlage bestraft wird, ausser Verstösse gegen die Hartz4 Gesetze! Selbst verurteilte Mörder oder Vergewaltiger haben weiterhin ein Dach über dem Kopf und bekommen auch was zu essen.

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    1. an "aufwachen!": stimmt - auch wenn die Ämter das anders sehen, für die dort Angestellten ist das Einhalten ihrer Regeln und EGVs vergleichbar mit dem sich halten an Arbeitsverträge (ihre eigene(!) schleichende Verknastung bemerken sie weniger)... aber wenn man es genau nimmt, muss man sich demnach erst kriminalisieren lassen, um während eines Sanktionszeitraumes überdauern zu können- und zwar richtig*, damit man ein Dach überm Kopf und Essen hat...

      Ein paar Warnungen für Voreilige und Ausprobierwillige:
      Klo neben dem Bett und Abendbrot um 14 Uhr... das eigene Wohninventar ist wahrscheinlich entrümpelt während der Haft und die Tür vom Vermieter aufgebrochen- noch weniger Freigang und sonstige Selbstbestimmung als sich im orts- und zeitnahen Bereich aufzuhalten im Fall von Terminen...

      *Suppe klauen und Fluchtgefahr (z.B. wegen Obdachlosigkeit, passiert wirklich!)->Uhaft
      im Knast immer wieder die Wärter beschimpfen oder Beamte beleidigen und gleich fragen, ob einem das die Verlängerung bringt... zumindest die 3 Monate Totalsanktion, die ggf. ausgehalten werden müssen... und wenn möglich genau in dieser Zeit Zahnschmerzen kriegen oder OP-Termine legen lassen, zu denen man dann via Gefangenentransport kutschiert wird...

      BTW: mir wär das nix, nicht weil ich die drei Monate mein Kind anderweitig unterbringen müsste, sondern wegen des nachträglichen Reinregierens in die Familie durch andere Kontrollsüchtige Ämter...
      und weil der Eintrag im Führungszeugnis (Ehrenamts)Jobs mitunter stören kann.

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  4. zum Selbstverständnis der JC:

    Lebensmittelgutscheine und Wohnung werden laut Aussage einer mir bekannten JC-Mitarbeiterin IMMER gezahlt. Sofern der Mensch zwar keiner Auflage nachkommt, aber zu den Einladungen kommt bzw. selbst Termine beantragt zur Übergabe der Gutscheine. Es gibt Menschen, die das machen, die betteln oder sammeln Flaschen oder sonstwas, aber sie nehmen keinen Job oder Maßnahme an, nutzen nur die Wohn-Flat und die Essenshilfe des JC.

    Das JC sieht sich selbst (!) - nicht was es eigentlich ist - wohl gern als eine Kombi aus "Amt" (Essensgutscheine, damit keiner verhungern soll) und "WohltätigkeitsFIRMA" mit Angestellten (Verwalter=ordentlich angestellte, "Kunden"=Angestellte zu Sonderkonditionen). Die Kunden-Angestellten haben genauso Pflichten wie die Mitarbeiter-Angestellten, um ihren "Lohn" (Aufstockung, ALG-II) zu bekommen.
    Sie sind aber größtenteils auf "Bereitschaft", wenn nicht gerade in einer Maßnahme, die von den hier beschriebenen JC-Mitarbeitern wie ein eigener Bildungsurlaub(!) aufgefasst wird. Es soll sogar Leute geben, die JC-Kunden darum beneiden (weil sie sich keinen Kopf machen und einfach nur Auflagen erfüllen, was gefühlt weniger Zeit und Kraft wegnimmt, als ein Fullimejob oder die Last der Veranstwortung). Aus Sicht der JC-Mitarbeiter kriegt man nur durch Arbeitslosigkeit als solche psych. Probleme - nicht durch prinzipiell erfüllbare Aufgaben (zu denen man sich mitunter verbiegen muss... "müssen wir doch auch" usw.)
    Die Tätigkeiten, die der Arbeitgeber JC von diesen "Angestellten" verlangt, sind Bewerben, sonstige Eingriffe in familiäre und berufliche Struktur sowie Lebenspläne dulden (da Geld das Bestimmende in allem ist und der monetäre Vormund erst gefragt werden muss... "kunde" ist ja gewissermaßen "Kind", weil er durch seine Lebensführung (dazu zählt auch Kündigung) nicht bewiesen hat, allein auf beiden Beinen stehen zu können).
    Was an Verbiegerei oder Anpässlerei verlangt wird, ist so wie es auch etliche andere Firmen außer dem JC von den Angestellten direkt oder indirekt verlangen. Zahntechniker lackieren sich nicht die Nägel- also kann auch von Bewerbern verlangt werden, man bewirbt sich nicht mit Punkklamotten und tarnt auffällige Haarschnitte... Man stinkt nicht, weil man das in allen anderen Firmen (außer vielleicht als schwitzender Maurer nach Feierabend) auch nicht darf... man organisiert seine Kinder weg, weil die auch nicht an der Kasse sitzen dürfen... und man erteilt Absage an das Praktikum in Genf, weil das zu wenig bringt nach Ansicht des Vormundes- sowas kann ich meinem Kind ja auch verweigern, weil ich es für das Kind nicht sinnvoll finde oder es mir nicht leisten kann -wenn das Kind ü18 dann doch hinfährt, dann auf eigene Kosten...

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  5. Forsetzung:
    Wem die AGB der Firma nicht gefallen, der kann auswandern oder soll sich ne andere Firma suchen, die ihn "nimmt"... dass das JC keine "Firma", sondern ein Amt ist, wird immer nur dann betont, wenn es sich um einen "hoffnungslosen Fall" handelt, der unter Zeugen nicht totalsanktioniert wird, sonder Lebensmittelgutscheine erhält und dass dies eine Pflicht des Amtes sei um jeden Preis. Dritten wird immer gesagt, Sanktionen kämen so gut wie nie vor, man bausche kleinigkeiten auf, die der Kunde verschleppt habe, und stelle das Amt ins böse Licht.

    Wohlgemerkt: ich schreibe hier NUR eine mögliche (selbst)Sicht des JC als Organisation, nicht meine Einstellung dazu.
    Ich will das auch alles abschaffen und ändern ;-)


    Das Grundproblem ist das oft abweichende Ziel sowie die abweichende Entscheidungsbasis beider Seiten und das horrende Unverständnis des einen für den anderen -sonst könnte man all die von mir genannten Punkte umkehren zugunsten der Mitarbeiter UND Kunden.

    Kunde muss nicht jeden Tag so früh aufstehen? ICH (Angestellter) auch nicht! Kunde kommt nur, wenn es Sinn macht? ICH auch nur...
    Kunde arbeitet nur, was ihm Spaß macht? ICH auch nur (wer mir zu dämlich zu vermitteln ist, den vermittel ich halt nicht... ich versuche Kundenwünsche zu realisieren und setze gemeinsame Ziele... ggf. Geld, Freiheit, Lebensplanung... Orientierung... schicke Suchende ins Ausland anstatt auf ein Bewerbertraining... dürfte in einigen Fällen BILLIGER sein)... Kunde will Revolution? Was würde denn FÜR MICH dabei rausspringen, wenn ich da mitmache - aktiv oder indem ich ihn nur "passiv" decke?
    Kunde hasst Monsanto? Ich lasse mir erklären warum... und lerne selbst, diesen Laden uvm. zu boykottieren -indem ich wenn möglich nur ungeeignete Bewerber mit deren Einverständnis hinschicke... die klugen Köpfe und engagierten Menschen stärke ich, indem ich ihren kleinen Amtsfinanzierten Alternativ-Start-ups sanktionsfrei Lebenspraktikanten schicke aus dem Heer der planlosen Antragsteller, die alles nur abnicken...

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    1. Diese Angestellten haben den größten Druck, wenn sie ihre Funktion erkennen: Meist ist ihr Vertrag zeitlich begrenzt. Danach ist ihr Absturz einzukalkulieren. Sie stützen ein System der Entmündigung, des Sozialabbaus bis weit in die Mitte der Gesellschaft und der Untergrabung der Menschenrechte, kurz der Spaltung der Gesellschaft in Profiteure, deren Helfer und die Verlierer.

      Der angeordnete Zwang wird entweder voll erfüllt und damit weitergereicht oder widerstanden. Letzteres gefährdet ihre eigene materielle Existenz. Depressionen sind häufig, wenn ihnen nun die Achtung ihrer Menschenwürde fehlt.

      Wer steht auf ihrer Seite? Die Leistungsgesellschaft versteht sie nicht und die Verlierer haben schlechte Erfahrungen mit diesen Helfern des Systems verinnerlicht. So sitzen sie schnell zwischen allen Stühlen. Welche Wahl haben sie nun? Wer achtet ihre Persönlichkeit und ihre Probleme? Eine Partei oder Gewerkschaft? Ihre Mitmenschen? Überall fühlen sie sich ausgestoßen. Hilft ein Psychologe oder ein neues Gesellschaftskonzept, welches bisher nur angedacht ist?

      Wo ist ihre Lobby und ihre Anerkennung als menschliches Wesen?

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    2. Hallo, ...wo ist ihre Lobby und ihre Anerkennung als....?

      Auch für im öffentlichen Dienst (Jobcenter),freiwillig,arbeitende, menschliche (denkende) Wesen gilt, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland!
      Sie hatten wenigstens 7 Jahre Zeit(seit 2005) zum Nachdenken. Dort zu arbeiten und den Unfug mitzumachen oder den Unfug von Innen heraus zu beenden. Alle Mitarbeiter der Jobcenter in Deutschland, können dem Beispiel in Frankreich jederzeit folgen!
      Viele Grüsse
      Rolf Tornow

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  6. Ja, genau das sind die Fragen, die Detlef nennt, um die es geht! In Frankreich haben sie eine Gewerkschaft, irgendwo im Ruhrpott glaub ich auch (da wurden die aktiv, akls ein JC geschlossen werden sollte oder umstrukturiert zu Lasten der Mitarbeiter)...
    eine Bekannte von mir findet Anerkennung und all das bei der Familie und den Freunden... gerade wenn man der "Alleinverdiener" der Familie ist und der Partner selbst nicht deprimiert ist, sondern sich aufgrund der mehrfachen Wenden im eigenen und öffentlichen Leben nicht mehr ärger, sondern nur noch wundert, gibt es erstaunliche Überlebensstragien...

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    1. Vielleicht noch ein paar Tipps ;-)

      „Widerspruch“ EGV per Verwaltungsakt = Strafbefehl, sowie Sanktionen nach SGB II


      "Verrückte sind nicht krank, sondern auf einem für andere schwer verständlichen Weg auf der Suche nach ihrem Platz in der Welt. Dafür brauchen sie keine Psychopharmaka, die ihr Gehirn lahm legen und keine Therapien, die ihnen einredet, sie seien behindert.
      Stattdessen brauchen sie Ruhe, Zeit, Verständnis und Ermutigung."
      Betreuungsrecht (Rechtliche Betreuung für Volljährige nach § 1896 ff. BGB)
      Rechtliche Betreuung statt Entmündigung
      Abgrenzung zwischen Rechtsfürsorge und tatsächlicher Fürsorge
      Der Unterschied zwischen Rechtsfürsorge und (Sozial-) Leistungen als staatlicher Fürsorge ist die rechtliche Fundierung der Leistung.
      Die staatliche Verpflichtung zur Erbringung von (Sozial-) Leistungen beruht auf öffentlich rechtlichen
      Regelungen.
      Ansprüche des Einzelnen auf (Sozial-) Leistungen sind öffentliche Rechte. (vgl. § 2 Abs. 1 SGB I )

      Die Grundlagen für die Ausgestaltung von staatlicher Rechtsfürsorge finden sich im BGB.
      Die Beziehung zwischen dem durch das Betreuungsgericht bestellten Vertreter eines Betroffenen und dem Betroffenen ist zivilrechtlicher Natur.

      Die rechtliche Betreuung dient nicht zur Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen.
      Ein von der Rechtssprechung entwickelter inzwischen durchgehend zitierter Grundsatz des Betreuungsrechts lautet : "Der Staat hat nicht das Recht, den Betroffenen zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen", wenn er über einen freien Willen verfügt, also geschäftsfähig ist. (BVerfG 22,180 (219f.); BayObLG FamRZ 1995, 510; § 1896 Absatz 1a BGB).

      Die Grundlage der rechtlichen Betreuung ist die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde, deren zentraler Kern das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen darstellt, welches der Staat nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu achten (Achtungsgebot) und zu schützen (Schutzgebot) hat.
      Die Menschenwürde und die Selbstbestimmung stehen jedem Menschen in gleicher Weise zu, unabhängig von psychischer Erkrankung oder Behinderung.
      Während das Schutzgebot die verfassungsrechtliche Grundlage für die Betreuung als staatliche Rechtsfürsorge bildet, kommt das Achtungsgebot nur in den Fällen zum Tragen, in denen der/die Betroffene aufgrund von Erkrankung oder Behinderung tatsächlich nicht eigenverantwortlich Entscheidungen treffen kann.
      Das Betreuungsrecht dient demnach der Gleichstellung von rechtlich betreuten mit nicht rechtlich betreuten Menschen. Die rechtliche Betreuung (§ 1896 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) beinhaltet die erforderliche Rechtsfürsorge durch die Besorgung rechtlicher Angelegenheiten und gewährleistet den notwendigen Schutz bei größtmöglicher Selbstbestimmung und Wahrung der persönlichen Autonomie.

      Rechtliche Betreuung definiert sich über die Unterstützung des betreuten Menschen bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten.

      Mit freundlichem Gruß
      Rolf Tornow

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