Dienstag, 31. Juli 2012

... und sie bewegt sich doch ... :-)

- Mein Widerspruch vom 30.06.2012
   ist abgelehnt
- Sanktionsverfahren gegen mich
   ist eingeleitet
(30%)
- Weitere Sanktionen werden
   vom Amt provoziert
(60%)
Die Auseinandersetzung tritt dadurch in eine neue Stufe ein:
DER WEG NACH KARLSRUHE STEHT JETZT OFFEN!

23 Kommentare:

  1. Ich folge gespannt der Entwicklung Ihrer Arbeit und wünsche Ihnen viel Glück und Kraft, für die nun kommende Zeit. Aufgeklärt durch Ihre Arbeit und ermutigt durch Ihr konsequentes Handeln, habe auch ich mich dazu entschlossen, für meine, durch das GG gegebenen, Bürgerrechte einzutreten.

    Vielen Dank für Ihre Arbeit und dafür, das Sie diese für alle offenlegen.

    Mit freundlichen Gruß
    Ein weiterer Mitstreiter

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  2. Angesteckt von den neuesten Entwicklungen frage ich mich: wollen wir die unwissenden nichts ahnenden Stellenausschreiber
    http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/brandbrief/Vermittlungsvorschlag.pdf
    informieren, was es mit Ralph Boes auf sich hat?
    Die also fragen, ob sie einen "revolutionär" einstellen wollen?
    Oder gleich massenbewerbungsaktionen durchführen - bei denen und anderen - um auf den bevorstehenden gesellschaftlichen Wandel Beratungsdienstleistungen feilzubieten (fielsch.de/initiativbewerbung)??? Oder einfach warten, was draus wird und niemanden vorwarnen?
    Bin gespannt auf Eure Meinungen ;-)

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  3. Ich würde sagen, dass es nun auch Zeit für eine Strafanzeige ist - allein schon aus dem Grund, damit Du dich nicht unglaubwürdig machst. Du solltest nun unbedingt die gleiche Konsequenz an den Tag legen wie das JC. Ansonsten: Weiter so! Ist wirklich eine tolle Arbeit, die Du da leistest.

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  4. Lieber Herr Boes,
    Ihre Ziele und Ihr Einsatz für eine bessere Gesellschaft sind einzigartig und verdienen jegliche Unterstützung.
    Ich bin ein großer Bewunderer Ihres Vorhabens und wünsche Ihnen viel Kraft und Beistand bei der wohl wichtigsten Entscheidungsschlacht unserer Zeit.
    Mit großem Respekt und mit vielen guten Wünschen..... Mike Detzel

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  5. Hallo Ralph,

    stehe gerade auf dem Schlauch, denn die können Dich doch gar nicht sanktionieren, wenn Du die EV doch gar nicht unterschrieben hast?

    Ansonsten halt typische Beamte - auch wenn viele es wohl gar nicht mehr sind - die auf dem geheiligtem Gesetz (SGB)herum reiten. Ja es ist doch so einfach und hat sich seit annodazumal nix geändert.

    Als Beamter beruft man sich auf das geltende Gesetz und basta!!

    Halte durch und liebe Grüße aus Landshut

    Matthias Härtel

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    1. Wenn die EV nicht unterschrieben wird, kommt sie als Ersatz-EV in Form eines Verwaltungsaktes und hat dadurch ihre Gültigkeit.
      Schon alleine das ist in meinen Augen unvertretbar und letztlich unhaltbar.
      Dein eine Eingliederungsvereinbarung soll eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien sein, bei denen beide Vertragspartner gleichberechtigt die Bedingungen aushandeln können sollen.
      Dies ist aber nicht möglich, denn entweder akzeptiert man die vorgegebenen Bedingungen, oder man wird per Verwaltungsakt dazu "sanktioniert", die Bedingungen einzuhalten.
      Für mich ist das ein grober Rechtsverstoss, aber exakt so wird es täglich unzählige Male durchexerziert. Denn inzwischen gibt es viele ALG-II-Empfänger, die gemerkt haben, dass man eine EV nicht unterschreibt, ganz egal was da drinsteht.

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  6. Hallo Ralph,
    ich würde sagen,der Sanktionsspinner, der den Widerspruch als
    unbegründet abgelehnt hat, war bestimmt ein früherer SED-Wendehals
    aus alten DDR-Zeiten.Davon gibt es leider noch zu viele in den öffentlichen Institutionen.
    Wie will der dem Verfassungsgericht diesen plötzlichen Sinneswandel erklären ?
    Zumal der §13 - laut neusten BSG-Urteilen - nicht wie bei einer unterschriebenen EGV angewandt werden darf.
    Alles Gute für den weiteren Verlauf!!!

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    1. "Zumal der §13 - laut neusten BSG-Urteilen - nicht wie bei einer unterschriebenen EGV angewandt werden darf."

      klärst du uns bitte mal auf ...

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    2. dann doch bitte mal die bsg-urteile mit entsprechenden aktenzeichen posten!

      danke!

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    3. Es ist völlig normal, dass Widersprüche zurückgewiesen werden und tägliche Praxis, ganz egal ob man im Recht ist oder nicht.
      Selbst bei eindeutiger Rechtslage werden Widersprüche abgewiesen. Derartige Fälle sind mir bestens bekannt, ich bin selbst betroffen und inzwischen mehrfacher Kläger vor dem Sozialgericht.

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  7. Jetzt weiß ich warum unsere Gerichte und AGs überfordert sind

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    1. Die sind von der AG wirklich human.Für sowas kann es nur eins geben. NICHTS. Er kann ja bei seinen Freunden fragen ob sie ihm Geld und Wohnung geben damit er statt auf Arbeitssuche zu gehen lieber Vorträge über BGE halten kann.

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    2. Die Sprüche der Ahnungslosen!!!
      Auf Wunsch des Amtes habe ich im Rahmen einer Maßnahme ein unentgeldliches Praktikum absolviert. Für Fahrkosten und Gesundheitszeugnis musste ich vom Existenzminimum (Hartz 4) 70 € vorgestrecken.
      Trotz Widerspruch, der in der Regel bis zu 3 Monaten Bearbeitungsfrist hat, wurde mir das Geld erst nach Beendigung des Praktikums erstattet. Da habe ich ohne einen Cent in der Tasche, Kühlschrank leer, bei 30° Hitze die Beinamputierten durch den Park geschoben.
      Als der Widerspruch endlich bearbeitet wurde, hieß es, sie haben doch ihr Geld inzwischen zurück! Sagen sie in Zukunft schriftlich Bescheid, wenn sie nicht vorstrecken können. Ich hatte es aber der FM ausdrücklich erklärt! Human???

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  8. Hallo Ralph,
    entweder hat man in deiner zuständigen Stelle nicht gerade viel zu tun oder man spricht deinem Fall inzwischen eine besondere Bedeutung zu. Mich wundert, dass bei deinem Widerspruch schon eine Entscheidung getroffen wurde, während mein Widerspruch seit dem 13.05.12 irgendwo im Jobcenter Marzahn-Hellersdorf durch die Gegend geistert, ohne auf Entscheidungsgewillte bzw. -fähige zu treffen.

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  9. Hallo Ralph,

    auf Grund der guten Informationen die ich hier bekommen habe, habe ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben. Vielen Dank und weiter so.

    Ich halte Ihnen die Daumen, dass Sie hier Erfolg haben und hier bald ein Urteil in Karlsruhe erfolgt (Wird aber sicher lange dauern).

    Weiter so und nicht nachlassen wenn das auch ein Schwieriger Weg ist.

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  10. Hallo, Anonym 02.08.2012 01.36 Uhr

    Zitat:
    "Zumal der §13 - laut neusten BSG-Urteilen - nicht wie bei einer unterschriebenen EGV angewandt werden darf."
    klärst du uns bitte mal auf ...
    dann doch bitte mal die bsg-urteile mit entsprechenden aktenzeichen posten!"........

    Sorry, meine natürlich §31SGB und §15SGB

    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 22.9.2009, B 4 AS 13/09 R
    Denn Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung der Pflichten in § 31 Abs 1 SGB II sind eng mit dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung verknüpft, teilweise ohne eine Eingliederungsvereinbarung tatbestandlich nicht vorgesehen“.

    Beschluss Landessozialgericht Hessen L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007
    "Eine erweiternde Auslegung von § 31 Abs. 1 Nr. 1b SGB II auf den ersetzenden VA kommt nicht in Betracht“.

    LSG NRW, S 6 AS 45/09 ER, 8.7.09
    "Bei EGV als VA keine Sanktionen Aufgrund des eindeutigen Wortlauts kann die Vorschrift nicht dahingehend erweiternd ausgelegt werden, dass sie auch Verstöße gegen die Pflichten aus einem die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt sanktioniert“.

    Sozialgericht Düsseldorf / Aktenzeichen:S 20 AS 2234/10 ER / 18.06.10
    .........„Die Vorschrift des § 31 Abs. 1 Saz 1 Nr. 1b SGB II sanktioniert nach ihrem Wortlaut jedoch nur Verstöße gegen die Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Aufgrund des eindeutigen Wortlauts kann die Vorschrift nicht dahingehend erweitert ausgelegt werden, dass sie auch Verstöße gegen die Verpflichtung aus einem die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt sanktioniert. § 31 SGB II ist als Sanktionsnorm, die für Hilfesuchende gravierende Folgen hat, eng am Wortlaut der Regelung orientiert“.

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    1. so sehe ich das auch.
      Ein VA ist keine Vereinbarung,somit gibt es keine vereinbarten Pflichten gegen die verstoßen wurde.

      Zu dem VA :

      "Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung im Turnus von 1 Monat
      - beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung "

      Es gab keine Unterschrift und somit auch kein Beginn von irgendetwas.

      "Wenn Sie erstmals gegen die mit Ihnen vereinbarten Eingliederungsbemühungen verstoßen"

      Es wurde nichts vereinbart!

      "Sanktionszeiträume aufgrund der Verletzung von Meldepflichten und Verstößen gegen
      vereinbarte Eingliederungsbemühungen können sich überschneiden"

      Es wurde nichts vereinbart!

      "Den vereinbarten Eingliederungsbemühungen müssen Sie auch während eines
      Sanktionszeitraumes nachkommen, auch wenn Ihr Arbeitslosengeld II wegen eines
      Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist."

      Es wurde nichts vereinbart!
      usw.usw.

      --------------------------------------------------------------------




      Wiki :

      Vereinbarung :
      Eine Vereinbarung ist eine bindende Verabredung.
      Sie wird freiwillig geschlossen.

      VA:
      Der Verwaltungsakt (VA) bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

      Befehlende Verwaltungsakte
      enthalten ein Ge- oder Verbot (Verfügung) oder verpflichten den Betroffenen zu einem bestimmten Verhalten (Tun, Dulden oder Unterlassen)


      Einseitige Verwaltungsakt
      werden ohne Mitwirkung des Betroffenen erlassen


      Verhältnismäßigkeitsprinzip:
      Verhältnismäßigkeit beschreibt zwei Begriffe, die miteinander verknüpft sind: Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinn verlangt von jeder Maßnahme,
      die in Grundrechte eingreift, dass sie einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet,
      erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn (auch „angemessen“ genannt) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

      Verhältnismäßig im engeren Sinn ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind,
      nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt. An dieser Stelle ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahme vorzunehmen.
      Dabei sind vor allem verfassungsrechtliche Vorgaben, insbesondere Grundrechte zu berücksichtigen.

      Das Übermaßverbot wird überall dort angewendet, wo staatliche Eingriffe, insbesondere in den Schutzbereich von Grundrechten, abgewehrt werden sollen.
      Das Untermaßverbot wird hingegen dort relevant, wo der Staat gerade zur Leistung verpflichtet ist. Hier darf er das Mindestmaß der gebotenen Leistung nicht unterschreiten.
      So erwächst aus dem Grundrecht auf Leben gemäß Art. 2 Abs. 2 Alt. 1 GG nicht nur ein Abwehrrecht gegen lebensgefährdende staatliche Maßnahmen,
      sondern auch ein Leistungsrecht auf Lebensschutz gegen Angriffe privater Dritter.
      Um zu prüfen, ob dieser Schutz (z.B. durch Strafgesetze wie § 212 Abs. 1 StGB) ausreichend gewährleistet ist, wird das Untermaßverbot angewendet.
      Fällt der Schutz zu weit ab, ist der Bürger in seinem Grundrecht auf Leben verletzt.

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  11. Ralph Boes hat in jedem Punkt recht. Nieder mit den menschenverachtenden Sanktionen. Nein zu diesen Eingliederungsvereinbarung. Wenn nötig bis Karlsruhe klagen. Die Arbeitslosen sind nicht Schuld an der sozialen Lage in Deutschland. Daran sind andere Schuld wie die Leiharbeitsfirmen, die private Arbeitsvermittlung und einige Lobbyisten in Wirtschaft und Politik.

    Gruß

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  12. Ach, übrigens: Ich habe gerade gesehen, daß man sich bei der Ablehnung des Widerspruchs auf eine Diskussion über die Finanzierung des Grundeinkommens eingelassen hat. Dabei wird - trotz der umfangreichen Literatur zum Thema - auf einfache "Denklogik" abgestellt.
    ;-) Komisch, bei mir ist es immer sorum, daß die vom JC mir mit irgendwelchem verschraubten Mist kommen, und *ich* mit "Denklogik" (was gibt es sonst noch für eine? Schreibtischtäterlogik?) die Luft wieder rauslasse... ;-)
    Und man sieht auch an der Argumentation, daß hier jedenfalls keine so gigantische *Menge* an Denklogik eingesetzt wurde:
    "Da auch ein bedingungsloses Grundeinkommen finanziert werden muß, ist es denklogisch das jeder dazu seinen Beitrag leistet. Wenn es nur Grundeinkommensbezieher gibt und keine Grundeinkommensfinanzierer würde auch dieses von ihm vetretene Konzept nicht funktionieren."

    Man fordert Dich praktisch auf, in der Klagebegründung darauf wieder einzugehen ;-)

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  13. ... oder in der Antwort auf den Anhörungsbogen *GGG*

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  14. Ja genau! Ich habe außerdem gehört, daß die durchschnittliche Akte beim JC 650 Blatt dick ist. Und wer möchte schon auf Dauer unterdurchschnittlich sein??? *GGG*

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  15. 8 Bewerbungen pro Monat?
    Bewerbungen sind im Regelsatz nicht vorgesehen und können gesondert erstattet werden.
    Darauf muss in der Eingliederungsvereinbarung hingewiesen werden.
    Ist es dem Jobcenter denn überhaupt möglich, diese Bewerbungskosten entsprechend zu erstatten?

    8 Bewerbungen pro Monat = 96 Bewerbungen pro Jahr.
    Es gibt eine pauschale Erstattung von 5 Euro pro Bewerbung, die letzte jährliche Höchstgrenze die mir bekannt ist, lag bei 260 Euro...
    Die von Dir geforderten Bewerbungen verursachen jedoch Kosten in Höhe von 480 Euro im Jahr.
    Woher soll die Differenz kommen?
    Per göttlicher Eingebung?

    Das wäre ggf. schon einmal ein Angriffspunkt. Ich weiss, Du willst auf etwas anderes hinaus, das ist mir durchaus bewusst.

    Ziel des Jobcenters ist es wohl derzeiet, Dich gezielt fertig zu machen und ich hoffe, Du hast irgendwie Möglichkeiten, Dich entsprechend zur Wehr zu setzen, ohne von Obdachlosigkeit und physischem Verhungerns bedroht zu werden.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg in dem Kampf, auch wenn ich Dir leider nur mit guten Worten helfen kann, da ich selbst von diesem System eingenommen bin und oftmal selbst nicht weiß, wie ich meine notwendigen Medikamente bezahlen soll.

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  16. Und, Klage schon geschrieben und eingereicht? Wie wäre es mit einem kleinen Vorgeschmack?

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