Sonntag, 2. September 2012

Keine Sanktion erfolgt ...


Indirektes Schuldeingeständnis?
Angst vor Konsequenzen?
Schweigegeld?
Miese Taktik?

Zu meinem grenzenlosen Erstaunen bin ich nicht sanktioniert worden! Ich habe wider Erwarten Geld für September erhalten! Was ist jetzt zu tun?

 

87 Kommentare:

  1. Schweigegeld vermute ich und die restlichen 99% der Harz4 Empfänger werden noch stärker Sanktioniert.
    Das ist für die Arge ein simples Rechenexempel.
    LG Manfrd

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  2. das sich die verantwortlichen in gesetzlichen grauzonen bewegen wird ihnen bewusst sein. wahrscheinlich hat jedes amt angst davor als erstes die hosen(der rechts-verdrehung)runterlassen zu müssen.. ;)

    vielleicht noch einmal das gespräch von angesicht zu angesicht suchen?!
    bitte doch mal den dortigen oberdruiden um einen gedankenaustausch. protokolliere die unterhaltung (unten>haltung) und setze ihnen die 'geistige' pistole auf die brust: 'sanktion oder eingeständnis'!

    mögen dir im angesicht dieser armseligkeiten starke geister zur seite stehen:)

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  3. hallo ralf,

    lt. infos auf deiner seite hast du bisher nur eine anhörung bekommen.
    im nächsten schritt müsste eine sanktion ausgesprochen werden, mit dem dazugehörigen sanktions + änderungsbescheid.
    dazu hat das jc nach kenntnisnahme des sanktionstatbestandes 6 monate zeit,
    - wenn es sich zur sanktion entscheidet.

    auch weiterhin viel erfolg!

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  4. Herzlichen Glückwunsch, lieber Ralph! Deine Aktion weckt auch andernorts freche Geister, die sich keck und mutig für's BGE einsetzen und HartzIV oder andere Schwierigkeiten mit individuellen Fördergeldern dadurch gelassener sehen... das ist wahrscheinlich noch nichtmal schweigegeld - es ist wohl einfach die langsame Mühle des Gesetzes.

    Vielleicht hat Frau O. nochmal LAAANGE Sommerurlaub gemacht, dann ihre Kinder zur Schule geschickt und daheim gekocht, die Vertretung war nicht befugt zu sanktionieren... oder die Anhörung wurde anerkannt - Deine Gründe, die Jobangebote abzulehnen, haben vielleicht einfach überzeugt - Du bist zu beschäftigt... und dazu ein Mensch, der das GG kennt...
    ich denke, die werden Dich wieder indirekt "sanktionieren" wenn denen angebliche Unterlagen fehlen wie anfang des Jahres... das ist genau deren eleganter Weg. Einfach so tun, als kenne man sich nicht, Geld abstellen. Dann hupsa, nach drei Monaten "Folter"... war ja nur ein Versehen, 'tschuldigung... Geld kommt, Klage hinfällig.

    Ich würde in der Tat das Gespräch suchen und zwar dringend. Vielleicht wieder durch Ankündigung einer Reise.
    Dabei dann die EGV ansprechen und die eigenen Verstöße - nachhaken, warum es denn noch nicht zu einer Sanktion gekommen ist bis dato - man würde sich doch arg darüber wundern.

    Vielleicht kann auch der Begleiter nachfragen, wieso sich Ralphchen all das erlauben kann, während er/sie selbst ständig bangen müsse - das sei doch irgendwie nicht fair.
    Für DIE Antwort würde ich sogar Geld bezahlen vor lauter Neugier!

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  5. Die Behörde braucht Zeit um auf eine "Bedrohung" dieser Größenordnung irgendwie angemessen zu reagieren. Und die versucht sie sich jetzt zu verschaffen.

    Jetzt beginnt wohl der Einstieg in die heiße Phase...

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  6. Man könnte sich gut vorstellen, dass hier die Punkte "Schweigegeld" und "miese Taktik" zutreffen. Man möchte das Ganze möglichst klein halten und taktiert: 'lassen wir den Boes halt in Ruhe. So bleibt es bei einem Querulanten von Millionen, die man weiterhin sanktionieren kann.' Die Antwort kann nur sein: bloß nicht aufhören jetzt! Es geht um so viel mehr.

    Viele Grüße und viel Kraft weiterhin.

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  7. Eventuell hilft eine kurze nachfrage, warum eine Sanktion ausblieb (eventuell kommt es ja noch nächsten Monat), mit dem hinweis, Das der Herr Boes sich auch letzten Monat wieder keine Arbeit gesucht hat. Desweiteren könnte man vom Amt weitere Arbeitsangebote einfordern, die man dann abermals ableht (vielleicht mal ganz frech: unter dem vorwand, das man da gerade in den Urlaub fährt, ins Ausland oder so). Ebenso mal nach einen 1 Euro Job fragen (der allerdings vom Amt her nicht zugestanden werden braucht, da gibt es keinen anspruch drauf),und diesen dann nicht annehmen.

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  8. www.bruno-groening.org

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  9. Hallo,


    wie schon in den vorhandenen Kommentaren angesprochen können Sanktionen auch erst in 6 Monaten nach Ausstellung eines Sanktionsbescheides vollzogen werden. Was bis jetzt nicht ist, kann alles noch kommen! Aber zur Zeit herrscht anscheinend bei der Erpresserbehörde eine kleine Unsicherheit, da das BVerfG mit Endscheidung vom 18.07.2012 diesem kriminellen Verein erneut auf die Finger geklopft hat und das sozio-kulturelle Existenzminimum als „unverfügbar“ darstellte. Das bedeutet allerdings nicht, dass mit dieser Erpressernummer aufgehört wird. Nein, es wird per Rechtsbeugung fleißig weiter Sanktioniert. Nur hier stehen diese Herrschaften zu sehr in der Öffentlichkeit und sind daher wahrscheinlich etwas vorsichtig und spielen auf Zeit.
    Es sind mit Sicherheit hunderte, wenn nicht tausende Klagen anhängig, wegen bestehender Sanktionen.
    Hier soll wahrscheinlich erst einmal abgewartet werden was im allgemeinen und mit welchen Sprüchen auch immer, von der (Polit)-Justiz nach dem jetzt vorliegenden Aussagen des BVerfG noch zu einer Rechtfertigung für Sanktionen führen kann. Ich denke, erst wenn eine für die Politik angenehme Lösung an faulen Sprüchen und tragbaren Rechtsbeugungen gefunden ist, wird es ihrem Fall zu weiteren Aktionen kommen.
    Jetzt mit der Vorwarnung, das es sofort zu den Endsprechenden Klagen kommt, und diese dann hier veröffentlicht werden; dass kann von diesen Rechtsbrechern keiner gebrauchen.
    Ich schreibe aus eigener Erfahrung, da ich im Moment mit 100% Sanktioniert bin und auf einen Beschluss aus meinem Eilantrag warte.

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  10. Hallo Herr Boes

    Na, das ist ja schon einmal ein Erfolg für Sie!Wir die Bedrängten aus Schwerin verfolgen ja Ihre Sache aufmerksam. Auch wir sind nach EGV als VA bisher nicht sanktioniert worden, wegen fehlender erzwungener Eigenbemühungen. Freiwillige haben wir rechtssicher unternommen und hinterlegt.Klage ist beim SG anhängig und Beschwerde gegen Ablehnung per Beschluss auf ER von SG liegt irgendwie auf Eis beim LSG.Alte EGV ausgelaufen, neue erhalten, das Spiel beginnt alle 6 Monate von vorne.
    Leider ist uns Ihr Eintrag in unserem Gästebuch, verloren gegangen Herr Boes, vielleicht wären Sie noch einmal so Nett!? Vielen Dank !
    http://www.P-d-B.org

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  11. Hallo!

    Die Frage, wie viele Fälle von EGVs' als VA gibt es in meinem JC , stellte ich mir auch. Mit der der Webseite https://fragdenstaat.de kann man diese Frage, beantwortet bekommen.
    Der Bürger hat hier die Möglichkeit eine entsprechende Anfrage an sein JC direkt zu stellen oder über die BA. Ein guter Weg, Licht ins Dunkel zu bringen und auch um zu erfahren, wie viele überhaupt "Wiederstand" leisten. Wie viele EGVS' wurde als VA erlassen, wie viele Sanktionen hat es gegeben usw. Die Behörden haben uns lange genug drangsaliert mit Papierkram den keiner mehr überblicken kann mit tausenden Formularen, die nicht einmal die SB kennen, es ist an der Zeit für kollektiven Widerstand. Jedes JC sollte mit Anfragen lahmgelegt werden. Unser PC ist unsere „friedliche Waffe“ im Kampf gegen Sanktionen und Unrecht. Wir würden mit Papieren überflutet, Fluten wir jetzt die Jobcenter. Mit Deinem Mut und Deiner Tat, Frag den Staat.

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  12. Man will wohl unbedingt vermeiden, für Herrn Boes die Grundlage für einen gerichtlichen Präzedenzfall zu schaffen, welcher irgend eine grundlegende Veränderung im Hartz4 - und Zwangsarbeits - Gefüge mit sich bringen könnte.

    Was nun ? Gute Frage.

    Wer vor dem Amt auf Grundgesetz - konforme Behandlung besteht, und viel Durchhaltevermögen an den Tag legt, wird sie bekommen. Wer dies aus irgendeinem Grund, und das betrifft wohl den größten Teil der Antragsteller, nicht leissten kann, an dem wird weiterhin die Dehnbarkeit des Rechts ausgelotet.

    Ohne diese Ohnmacht der breiten Masse hätte Hartz4 von Anbeginn gar nicht funktionieren können. Was mich dabei immer wieder verwundert ist, daß es scheinbar keine grundsätzliche Verpflichtung zu Gesetzes-konformem Handeln mehr gibt, und insbesondere nicht für staatliche Institutonen wie Ämter und Behörden.

    Gruß Martin - der hofft, daß es irgendwie weitergeht.

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  13. Nochmal zur Frage: "Was nun ?"

    Suchen Sie sich jemanden, der das Unrecht des Amtes in vollem Umfang ertragen muss, unterstützen Sie Ihn nach Kräften, und versuchen Sie die Präzedenz Klage an diesem Fall aufzubauen.

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    1. Genau das habe ich RB vorgeschlagen. Er hätte anhand meiner Sanktion - 3 Monate 10% - als Beistand ungehindert und frei vorgehen können.
      Wurde leider abgelehnt...

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  14. Wir hier schon einige Male erwähnt wurde, kann sich das JobCenter bis zu sechs Monate Zeit lassen, bis es Sanktionen (die angedroht wurden) tatsächlich verhängt. Hier wird ganz klar auf Zeit gespielt. In sechs Monaten kann viel passieren. Dazu kommt, das die Bundesregierung die Prozesskostenhilfe zumindest stark einschränken will. Das bedeutet konkret: Selbst wenn Ralph Boes irgendwann sanktioniert wird und er dagegen klagt, wird es kaum noch Nachahmer geben. Die Betroffenen sind dann schon alleine aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Kampf aufzunehmen. Und ob Ralph Boes, bei allem Engagement, alleine viel bewegen kann, bleibt abzuwarten.

    Was ist also zu tun? Nun das JobCenter hat einen langen Atem. Es kann dieses Katz- und Mausspiel nahezu endlos weiterführen. Herr Boes ist schließlich nur einer, von ca. 3 Millionen Menschen, der sich zielgerichtet zu Wehr setzt (ok, mit Herrn Büscher sind es zwei, aber das macht den Kohl auch nicht fett).
    Vielleicht wäre es von daher keine schlechte Idee, das Ganze der breiten Öffentlichkeit zu unterbreiten. Gerade auch mit dem Ziel, das noch mehr Betroffene davon erfahren. Denn mal Hand aufs Herz. Hier im Netz sind es vergleichsweise wenige Menschen, die von dieser Aktion wissen und Anteil nehmen.
    Das Gros der Bevölkerung ist nach wie vor hauptsächlich über die üblichen Medien erreichbar. Also Presse, Funk und Fernsehen. Schließlich ist es doch so, das die breite Bevölkerung (die Betroffenen mal ausgenommen) keine Ahnung über die Hartz 4-Maschinerie hat bzw. nur das weiß, was bisher von den Medien veröffentlicht wurde. Wer von denen, hat denn je eine Eingliederungsvereinbarung und die damit verbundene Rechtsbelehrung zu Gesicht bekommen? Keiner! Wer nicht selbst betroffen ist, kennt die gesamte Hartz4-Maschinerie nicht und kann sich somit auch keine Meinung dazu bilden. Es ist gut etwas zu tun und es ist anerkennenswert, dies in der Form zu machen, wie Herr Boes es durchführt. Aber wenn wirklich ein Umdenken erreicht werden soll, reicht es auf Dauer nicht, dies "nur" im Netz zu veröffentlichen, wo es dann von einigen (relativ) wenigen wahrgenommen wird.
    Bitte nicht falsch verstehen. Ich will hier die Arbeit von Herrn Boes nicht schmälern oder kritisieren. Nichts liegt mir ferner und ich habe da auch gar nicht das Recht dazu. Ich denke nur das es nicht viel bringen wird, wenn die Auseinandersetzung zwischen Herrn Boes und dem JobCenter einzig auf dieser relativ privaten Ebene weitergeführt wird.

    Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen, Herr Boes, weiterhin alles Gute für Ihren Kampf und vor allem, einen langen Atem. Ich bin mir sicher, das Sie einen Weg finden werden, um Ihr Ziel zu erreichen.

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    1. An die Öffentlichkeit gehen, die Massen in Kenntnis setzen – ist gut und auch richtig - aber wie?
      Wenn wir eine Vorgehensweise oder einen „Königsweg“ finden würden, ohne die öffentlichen Medien einzuschalten zu müssen, denn die werden sich nicht vor unseren Karren spannen lassen, könnten wir in Zukunft auch alle anderen Konzepte und Lösungsvorschläge z. B. alles zum Thema BGE etc. der Bevölkerung zugänglich machen.

      Ich könnte mir z. B. vorstellen Referenten zentral auszubilden. Personen aus allen Bundesländern und größeren Städten, die nach einem Crashkurs z. B. vom „Ralph Boes“, alle die gleiche Sprache sprechen, den gleichen Leitfaden benutzen und anschließend in allen Bundesländern, Städten, Gemeinden, Vereinen und Betrieben sogenannte Informationsveranstaltungen fahren.

      Sollte doch machbar sein, ich melde mich schon mal freiwillig dazu an. Vertriebsorganisationen- und Versicherungskonzerne betreiben diese recht erfolgreichen Vorgehensweisen auf ähnlicher Basis.
      Gruß Thomas

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    2. Sie bieten nicht zufällig auch "personal coaching" für die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen an ? ;D

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    3. zum Schreiber dieses Artikels: Ich stimme vollständig zu - es MUSS etwas geschehen. UND die private Ebene MUSS verlassen werden. Ich bin aber sicher, DASS das jetzt ganz bald geschieht!
      @Anonym: Ja klar biete ich "personal coaching" für die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen an: Die Rosenaktionen sind ein solches "personal coaching" - erst recht meine direkte Auseinandersetzung mit dem Amt. Es handelt sich um ein Coaching in Sachen Menschenrechte und Grundgesetz. Wie immer, wenn etwas wichtig ist, gibt mir dafür aber niemand Geld ... :-)

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  15. Zur Vorgehensweise des JC kann ich Dir lieber Ralph nur empfehlen, ganz konkret nachzufragen. Vielleicht nach dem Motto: „Bitte erklären Sie mir warum ……….. (ein paar bekannte Personen aufführen) diese sanktioniert werden und ich trotz Ankündigung einer Sanktion, bis zum heutigen Tag von Ihnen verschont werde. Genieße ich wohlmöglich einen Sonderstatus, dann bitte ich Sie, mir auch diesen zu bestätigen.“
    Gruß Thomas

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    1. Das... und: Sich Leute vom s e l b e n JC suchen, die aus den Gründen sanktioniert wurden, wie Herr Boes (eben nicht). Und diese Menschen sollten klagen, wegen Ungleichbehandlung (selektive Sanktionierung, gilt das 'Recht' nur für manche, Mobbing, Nötigung, oder so in der Richtung).

      Je mehr Menschen gefunden werden, die klagen, desto eher rückt das Ziel näher...

      Gruß Susanne

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    2. Nachtrag: Ziel ist es, dass das JC gerichtlich gezwungen wird, die Sanktionierung auf alle oder eben keinen anzuwenden.

      Susanne

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    3. Man könnte sich beim Jobcenter Mitte heftig über meine Sonderbehandlung beklagen! Mit dem Tenor: "Wie komt es, dass sich Herr Boes anscheinend alles leisten darf - und ich werde wegen dem gerignsten Scheiss schon sanktioniert". Und mit dem Tenor: "Wenn dem Herrn Boes alles gestatet wird, warum dann nicht mir?
      Das würde sicher helfen!

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  16. Es ist schon sehr erstaunlich, was in der Bibel diesbezüglich zu finden ist.

    Das Buch des Propheten Jesaja

    Kapitel 10

    1 Wehe denen, die ungerechte Gesetze erlassen, und den Schreibern, die bedrückende Vorschriften schreiben, auf dass sie die Sache der Armen beugen und Gewalt üben am Recht der Elenden unter meinem Volk.

    2 Womit sie die Armen vom Rechtsweg verdrängen und den Unterdrückten meines Volkes ihr Recht rauben, damit die Witwen ihre Beute werden und sie die Waisen plündern können.

    3 Was wollt ihr tun am Tag der Rechenschaft und wenn der Sturm hereinbricht? Was wollt ihr tun am Tage der Heimsuchung und des Unglücks das von ferne kommt? Zu wem wollt ihr um Hilfe fliehen? Und wo wollt ihr euren Reichtum lassen?

    4 Wer sich nicht mit den Gefangenen beugen will, der muss mit den Erschlagenen fallen!

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  17. Wird Ralph Boes nicht sanktioniert, dann ist dies ein Fall von positiver Diskriminierung. Vielleicht ist es ein gangbarer Weg für alle Sanktionierten, sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden?
    Im Übrigen werden auch alle Asylanten positiv diskriminiert, denn diese können nicht sanktioniert werden (weil sie nicht arbeiten dürfen!!).

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    1. Man könnte sich beim Jobcenter Mitte heftig über meine Sonderbehandlung beklagen! Mit dem Tenor: "Wie komt es, dass sich Herr Boes anscheinend alles leisten darf - und ich werde wegen dem gerignsten Scheiss schon sanktioniert". Und mit dem Tenor: "Wenn dem Herrn Boes alles gestatet wird, warum dann nicht mir?
      Das würde sicher helfen!

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  18. Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an die "Anfragen zur Rechtmäßigkeit der Alimentierung" vom 17.03/04.2012 und den Hinweis auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Vielleicht wären solche Schreiben hilfreich, insbesondere wenn man vergleichbare Fälle anführen könnte, bei denen wesentlich schneller gestraft wurde, und die Anlass für den Vorwurf der oben erwähnten Positiven Diskriminierung geben könnten.

    Welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ziehen lassen, kann nicht sagen. Wenn das "Jobcenter" 6 Monate Zeit hat, wird es vermutlich versuchen, diese Spanne auch ausschöpfen.

    Eine andere Möglichkeit wäre, diese Zeit zu nutzen, um den öffentlichen Druck auf die Schandbehörde zu erhöhen.

    Sollten sich genug vergleichbare Fälle finden, bei denen die Beugestrafe unverzüglich verhängt wurde, müsste man versuchen, diese Willkür der Strafung an die große Glocke - und die grundgesetzwidrige Handlungsgrundlage der "Jobcenter" an dieser Achillesverse - öffentlich aufzuhängen.

    Wie, und ob sich das machen lässt, wissen wohl am besten Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit. Und solche Fachleute haben auch die Profiteure der Hartz-Verbrechen. Das könnte eine sehr verletzende Schlammschlacht werden.

    Wie hieß es letztens in einem Artikel von Matthias Horx in der Frankfurter Rundschau zu öffentlichen Talkshows: "In diesem Biotop überleben nur die Schrillen, die Doofen, und Sahra Wagenknecht." Kluge, nachdenkliche oder reflektierte Menschen können dabei nur verlieren. Diese Erfahrung hat wohl auch Johannes Ponader schon gemacht, und sie ist vermutlich auf den größten Teil von Öffentlichkeitsarbeit übertragbar.


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    1. Man könnte sich beim Jobcenter Mitte heftig über meine Sonderbehandlung beklagen! Mit dem Tenor: "Wie komt es, dass sich so ein Herr Boes anscheinend alles leisten darf - und ich werde wegen dem gerignsten Scheiss schon sanktioniert". Und mit dem Tenor: "Wenn dem Herrn Boes alles gestatet wird, warum dann nicht mir?"
      Das würde sicher helfen!

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  19. Lieber Ralph Boes,
    du solltest im Briefwechsel mit dem JobCenter nicht von einem normalen Kommunikationgeschehen ausgehen (machst du wahrscheinlich ohnehin nicht). Luhmanns Wort "Kommunikation ist unwahrscheinlich" trifft hier durchaus zu. Das hat vor allem damit etwas zu tun, dass zwei gegensätzliche Welten par excellence in eine Art Zwangskommunikation geraten. Geist (Repräsentant: Ralph Boes) und Ungeist (Repräsentant: JobCenter) haben per se keine Schnittmengen, sondern nur (in anderen Zusammenhängen glücklicherweise nur bzw. keine) Schnittpunkte. Ich vermute leider, dass das JobCenter dich ins Leere laufen lassen möchte und somit eine Art Sisyphos-Prozess evoziert. Das hat immer funktioniert (ich muss keine Hellseherin sein, wenn ich hier behaupten kann, dass dies bei dir nicht funktionieren wird). Ich bin sehr ratlos, ich kann dir aber versichern, das es eine Lösung gibt, die (in) dir "erwächst". Ich danke dir an dieser Stelle für deine wichtige Arbeit.
    Christiana Schwade

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  20. Ich muss jetzt einfach mal...
    Ich verfolge das Geschehen "Ralph Boes und Jobcenter" jetzt schon eine ganze Weile. Einerseits finde ich gut was Ralph Boes in die Wege geleitet hat, aber andererseits verstehe ich die Vorgehensweise nicht. Wenn man schon eine Klage provozieren möchte um eine Grundsatzentscheidung herbei zu führen, dann kann doch nicht alles dafür getan werden um den "Fall" so weit wie nur möglich vom "Normalfall" abweichen zu lassen. Man kann doch nicht alles dafür tun um das Jobcenter in Schach zu halten (das sind auch nur Menschen die Froh sind eine Arbeit zu haben und in dem Fall dann lieber mal die Füsse still halten) und dann sich wundern dass es so läuft wie es bisher gelaufen ist. Sollte ich mal in diese Situation geraten würde ich nur auf meine Grundrechte hinweisen aber ansonsten nicht an die große Glocke hängen dass ich das BFG als Ziel habe. Ansonsten ist es ja so als wenn man dem Feind vorher mitteilt wo die genau nächste Granate einschlägt. Die Geschichte Ralph Boes ist für mich desshalb etwas ausgelutscht und wird wohl eher nicht zum angestrebten Erfolg führen. Dafür ist das (Verbrecher)"System" viel zu ausgebufft.
    Trotzdem wünsche ich noch viel Erfolg.
    Herbert

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    1. ICH tue alles dafür, dass mein Fall NICHT zum Sonderfall wird. Darauf habe ich von vorneherin geachtet. Aber das Jobcenter macht mich mit seinen Reaktionen zum Sonderfall! Indem es mich einfach nicht sanktioniert. Jetzt habe ich endlich meine Eingiederungsvereinbarung, sogar per Verwaltungsakt - habe Arbeitsangebote erhalten und freundlich abgelehnt, hey, was soll ich mehr ??? - ICH tue alles, um GANZ NORMAL behandelt zu werden!

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    2. Sie könnten sich beim Jobcenter Mitte heftig über meine Sonderbehandlung beklagen! Mit dem Tenor: "Wenn dem Herrn Boes alles gestatet wird, warum dann nicht mir?"
      DAS würde sicher helfen!

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    3. Ich muss den Bedenken von Herbert zustimmen. Ich gewinne von Ihnen, Herr Boes, auch zunehmend den Eindruck, daß es Ihnen bei Ihrer Aktion, vornehmlich um den Zuwachs an Popularität geht.
      Und wenn ich sehe, welche vermeindlich "helfenden Hände" hier, in den Kommentaren, so Ihre Fänge ausstrecken, wird mir ganz anders. Naja, das läßt sich natürlich schwerlich vermeiden.

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    4. Wie kommen Sie zu ihrem interessanten ... Missurteil? Es geht vornehmlich um die WIRKUNG, die Abschaffung des menschenverachtenden Sanktionsystems! Die Popularität ist nicht das Ziel, sondern ein Nebeneffekt und ein selbstverständlich die Sache beförderndes MITTEL.

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    5. Man kann sich still und leise zum BVerfG vorarbeiten. Man kann auch mit den Paragraphen der Sozialgesetzgebung gegen das Hartz-Regime kämpfen, wie es Tausende vor den Sozialgerichten machen. Oder sich passiv verweigern. Das sind wichtige und respektable Vorgehensweisen.

      Öffentlichkeit ist ebenfalls ein Mittel, um die Absurdität eines Unrechtsregimes bloßzustellen. Gandhi hat viele seiner Widerstandsaktionen öffentlich inszeniert, um seine Landsleute auf die Unrechtmäßigkeit ihrer Unterdrückung aufmerksam - und ihnen Mut zu machen.

      Ich denke, dass die Brandbriefaktion vielen Menschen, die durch die jahrelange Indoktrinierung durch Politik, Verbände, Springer-Presse und Bertelsmann-Fernsehen, sprach- und hoffnungslos gemacht worden sind, hilft, sich aus dem inneren Gefängnis zu befreien, dass durch die öffentliche Schuldzuweisung (der Arbeitslose ist Schuld) und durch den staatlichen Unterwerfungsanspruch gegenüber den Arbeitslosen etabliert werden soll.

      Für ein Unrechtsregime, das auf Angst und Einschüchterung (Bestrafung) beruht, ist nichts so gefährlich, wie Menschen, die öffentlich demonstrieren, dass sie keine Angst haben, und sich nicht beugen lassen. Ein freundliches und unbeschwertes Lachen kann mehr subversive Kraft entfalten, als Waffen oder politische Traktate.

      Diese freundliche, subversive Kraft, zieht sich nach meinem Empfinden durch die gesamte Brandbriefaktion. Der Weg ist das Ziel.

      Der zähe, alltägliche Kampf mit Paragraphen und Gesetzen, und der öffentliche Weg des Widerstands: Beide sind wichtig und haben ihre Rechtfertigung.


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    6. bzgl. mein "Missurteil"
      guter Herr Boes :)
      die Ausführungen von Herbert beschreiben sehr treffend die Umständen, die mich zum Zweifeln an Ihren Idealen bringen. Ja - wie können Sie sich, scheinbar allen Ernstes, darüber wundern, daß das Amt offenbar versucht, Ihnen so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten.

      Ihre vorgehensweisse erscheint eben nicht sehr taktisch.
      Zweifelsohne ist sie sehr ästhetisch und vieleicht wird sie, mit der Zeit, eine ausreichende Kraft entfalten um Ihre erklärten Ziele zu erreichen. Und hier kommt jetzt kein "ABER".

      Ohne Frage haben Sie mit Ihren Aktionen auch vielen Menschen Mut, Kraft und Hoffnung, sowie einen möglichen Weg gegeben, sich selbst zur Wehr zu setzen, aber es gibt sicherlich auch viele Betroffene, die eine hohe Verantwortung für sich und Ihre Familien tragen, und sich nicht auf eine derart "spielerische" Auseinandersetzung mit dem Amt einlassen mögen. Und ebenfalls Viele, die es aus irgendwelchen anderen Gründen nicht können.

      Wie dem auch sei - wenn Sie ihren erklärten Idealen treu sind, verstehen Sie meine, vieleicht etwas crude erscheinende Kritik, meinetwegen als deplazierten Ausdruck meiner persönlichen Ohnmacht und Ungedult, angesichts der himmelschreienden Ungerechtigkeiten des Hartz4 Systems.

      Gruß Martin

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  21. Einen schönen guten Tag Herr Boes!
    Der ganze Fall ist etwas kompliziert...wenn die ganze Sache gerichtlich geklärt werden soll (vor dem Bundesverfassungsgericht), würde das eine Zeit von mindestens 5 Jahren in Anspruch nehmen (teilte mir zumindest ein Anwalt mit).
    Vor dem Sozialgericht wird man wenig Chancen haben, denen braucht man nicht mit Grundrechten kommen!
    So und was dann? Weitere 5 Jahre Hartz 4, bis eine Entscheidung vor Gericht gefallen ist? Bitte nicht!

    Ich weiß nicht, ob das lächerlich ist oder überhaupt was bringen würde...aber ich hörte von irgendwo her das Wörtchen "Hungerstreik"!
    Keine Ahnung, wieviele Menschen diese Seite besuchen bzw wieviele Leute bereit wären, sich einem Hungerstreik anzuschließen!

    Aber vielleicht würde eine solche Vorgehensweise die Aufmerksamkeit einer größeren Masse wecken?! Vielleicht...

    liebe Grüße

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    1. Ich denke, es geht wesentlich schneller.
      Einen Hungerstreik wird es aber nicht geben - Dieses Mittel ist zu abgegriffen und wäre viel zu billig!

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  22. Hallo, ich habe mit Hilfe meiner Anwältin in Darmstadt der EGV als Verwaltungsakt widersprochen. Die Rücknahme der EGV ist wegen der gavierenden Rechtsverstösse beim Profiling als sicher anzusehen.
    Die hier angesprochenen Grundrechtsverstösse in jeder Rechtsbehelfsbelehrung betone ich bei jedem meiner Antworten ans Jobcenter.
    Warum fühle ich mich dabei so unsicher?
    Warum funktioniert es bei Ralph Boes?
    Wie funktioniert diese GG Argumentation bei euch?
    Wie können wir erreichen, dass es bei jedem von uns sicher mit der GG Argumentation funktioniert?
    Ich möchte ungern auf das abschliessende Urteil des BVG warten.
    Am besten ihr macht vorschläge wie wir uns schon vorher besser zusammenschliessen/vernetzen.

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    1. Lieber Heinrich - Du fühlst Dich unsicher, weil Dich jeder Verweis auf das Grundgesetz an den Rand der Grube bringt und dich frei zum Abschuß macht! Du sagst, dass bei mir was "funktioniert" - ich sehe das anders: bei mir hat NOCH NICHTS funktioniert. Sonst wäre ich längst sanktioniert. Ich ziele ja auf das Sanktioniert werden hin. Da hat das Amt Angst und ist in Starre.

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  23. Hallo
    Sie sind mit Sicherheit nicht der Einzige, der einer EGV als VA widersprochen hat. Die Frage ist doch, was passiert eigentlich wenn die EGV nach 6 Monaten per VA ausgelaufen ist? Wenn man in dieser Zeit keine Sanktionen bekommen hat, ist man praktisch nicht beschwert und die Klage und alles was damit zusamenhängt,wie Beschwerde beim LSG, Antrag auf ER, somit eigentlich nicht aufrecht zu erhalten, da Sinnlos geworden, weil der betreffene VA mit der EGV, ohne Folgen für den Leistungsempfänger geblieben ist.Man sollte eine Auflistung aller Sanktionen ins Netz stellen, in der sich jeder seine Sanktion eintragen kann und was er dagegen unternommen hat, was der Grund für die Sanktion war, ob nur als EGV oder als EGV als VA. Jeder kann ja über seine Daten zum Eintrag selber entscheiden.Wichtig wäre wirklich sich einmal einen Überblick über die einzelnen Bunderländer und den Umgang mit den Eingliederugsvereinbarungen und den Sanktionen zu verschaffen.Natürlich sollte man auch erfassen, wie viele EGV als VA überhaupt erlassen wurden und wie viele bisher ohne Sanktionen geblieben sind.
    Ich werde mal auf unserer Seite bei der www.P-d-B.org eine Möglichkeit schaffen, Sanktionen zu melden und sich so einen Überblick, über das Wie und Warum, von Sanktionen verschaffen zu können.Vielleicht ein Anfang?

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    1. Ja toll,die idee mit der liste. Ich hab mir eure seite schon angeschaut und stimme mit euch überein.

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    2. Besorgnisserregend, was auf dem geschundenem Boden so alles wächst.

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    3. Neben Betroffenheit, vielleicht auch konkrete Vorschläge zur Abschaffung des H4-System? Oder doch eher ein Auftragsschreiber der Agentur für Arbeit?

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  24. Es gibt ja auch noch Disziplinarvorgesetzte des Jobcenters. Das ist die "Arbeitsagentur". Auch die hat wieder Disziplinarvorgesetzte.
    Wenn "DIE" vor etwas richtig Angst haben, dann ist es die Öffentlichkeit des Internet. Insofern würde ich das taktisch ausnutzen und beim Disziplinarvorgesetzten mit der Veröffentlichung etwaiger Schriftstücke erst mal nur DROHEN.
    Das ganze Hartz-IV-Gebäude beruht auf nichts anderem als Drohungen. Machen "wir" es jetzt einfach genauso. Fristen setzen, Konsequenzen androhen.
    Ich würde also beim Disziplinarvorgesetzten, dem "Geschäftsleiter" der entsprechenden Arbeitsagentur, auf einer eindeutigen Aussage bestehen. Sonst wird der entsprechende Schriftwechsel eben auch veröffentlicht. Übrigens: die Behörde MUSS reagieren.
    Wenn die nicht reagieren, geht es - mit entsprechenden Beschwerden - immer höher bis schließlich zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales...

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    1. Wieso nur mit Offenlegung drohen ? Damit das Amt eine angedrohte Sanktionierung, im individuellen Fall, noch einmal überdenkt ?

      Ich würde es begrüssen, wenn eine möglichst große Zahl von Betroffenen ihre Kommunikation mit dem Amt grundsätzlich veröffentlichen würde.

      Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß in der Öffentlichkeit, abgesehen bei den Betroffenen selbst, großes Interesse daran besteht.

      Den Meissten dürfte das, in den Medien über jahrzehnte mühseelig aufgebaute Bild, des faulen, arbeitsscheuen, dicken, dummen Arbeitslosen, der an seiner miserablen Situation selbst die Schuld trägt, und für den die "Zuwendung des Amtes" noch viel zu gut ist, völlig ausreichen.

      Ja, - ich befürchte wirklich, daß diese Ansicht von der Mehrheit unserer Mitbürger vertreten wird, und damit jede Form der "öffentlich-Machung" in ihrer Wirkung schmälert. Das soll aber niemanden davon abhalten es zu tun, im Gegenteil, denn mit einer stillen Duldung des erfahrenen Unrechts, bewirkt man schlicht gar nicht´s.

      Gruß Martin

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    2. Bei mir IST schon ALLES veröffentlicht! Jedes Schriftstück und jedes Gespräch ...

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  25. Mir sind noch einige Dinge eingefallen: Zur Zeit gibt es also keine Sanktion, es gab aber einen Verwaltungsakt, d.h. dort wird mit Sanktionen gedroht, dass ist genauso als wenn eine Sanktion stattfand, denn schon das allein könnte man genauso vor Gericht bringen, wie eine Sanktion selber, bis nach Karlsruhe.
    Der andere Punkt(und da hab ich lange nachgedacht)ist, Herr Boes bekommt keine Sanktion, weil er ja immer widerspricht (also immer das letzte Wort, und das auch noch intelligent, hat)-hier liegt der Hase begraben.
    Ab jetzt würde ich mich "Dumm" stellen: Kommt ein Arbeitsangebot (wiegesagt eventuell nocheinmal anfordern) würde ich darauf gar nicht reagieren, keinen Brief, nix, ebenso auf Briefe, wo dann eine Stellungsnahme gefordert wird-nicht reagieren. Spätestens in einem halben Jahr bekommt Herr Boes eine Einladung zur EGV, nicht reagieren, nicht hingehen..usw.
    Falls er doch im Amt auftauchen sollte, so tun, als ist der Saft raus, Dumm stellen, nicht mehr intelligent reden usw.(das ist Taktik, es ist schwer wenn man intelligent ist, und sich dann "Dumm", oder unwissend stellt). Also nocheinmal: Arbeitsangebote anfordern, da ist das Amt dann verpflichtet (bei 1 Euro Job nicht), und dann einfach nicht reagieren.
    So sollte es möglich sein die Sanktion zu bekommen.
    Abschließend wollte ich bemerken, weil einige Leute besorgt sind, dass ja Herr Boes stilisiert wird, das sehe ich nicht so, sondern er ist der Mann der etwas ändern möchte mit allen konsequenzen, und wir können ihn unterstützen, dabei bleib Herr Boes der, der er ist, ein Mensch wie wir. Keiner wird hier zu einen Gott oder Messias erhoben.

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  26. Wer nach der Wahrheit fragt, führt!

    Ich habe mir ein digitales Aufnahmegerät, ein sogenanntes Diktiergerät mit 2 GB Aufnahmekapazität besorgt. Damit kann man die Gespräche mit den Sanktionsvermittlern wunderbar aufzeichnen. Ja man kann sogar das Gespräch mittels gezielter harter Fragen führen und so die Vermittler in große Verlegenheit bringen. Man kann die Aufnahmen als mp3-File veröffentlichen und das ganze System in Verlegenheit bringen. Wenn das viele der Betroffenen tun würden, dann wären wir als investigative journalisten erfolgreich!!! Beispiel Günter Wallraf! Natürlich kann man die Aufnahmen in dem Sinne vorher bearbeiten, dass die namentliche Identität der betroffenen Vermittler geschützt wird. Warum eigentlich? Es dürfte schwierig sein, dass man die Vermittler im Telefonbuch oder gar bei Facebook findet. Mein Fazit, einfach die Wahrheit direkt "raushauen" und vervielfachen oder direkt nach der harten Wahrheit des Grundgesetzes etc. fragen! Gesagt ist gesagt! Der Mainstream dagegen, haut die Mainstreamlügen raus. Wir brauchen die Potenzierung der ganzen Wahrheit, der relativen und absoluten. Die absolute Wahrheit ist immer extrem einfach! Bedenkt folgendes: Jeder lebende Mensch ist eine absolute Tatsache. Damit ist auch jedem die Macht der Würde gegeben. Erobert eure Würde zurück und helft euch gegenseitig dabei. Übernehmt die Verantwortung für euer Leben. Durchschaut die Machtstrukturen. Findet die Lücke. Verlangt nicht, sondern erlangt!

    Zoro

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    1. Oh, das ist aber ganz dünnes Eis. Es gibt so etwas wie Persönlichkeitsrecht. Wenn mal schon mit den Gedanken spielt, Gespräche heimlich aufzuzeichnen und diese dann anschließend zu veröffentlichen, dann sollte man die Namen sehr wohl herausschneiden. Da sind wir auch schon beim nächsten Problem. Nichts lässt sich so leicht (ver)fälschen, wie digitale Daten. Das mindert erheblich die Beweislast.

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    2. Ich kann ebenfalls nur abraten. Schon das verdeckte Aufnehmen eines Gespräches ist illegal - mit der Veröffentlichung machst Du dich strafbar. Besser ist es, einen Zeugen mit ins Amt zu nehmen, der alles mitschreibt, so gut es geht.
      Ich selber habe über ein Gespräch auf Grund von Mitschrift und Erinnerung BERICHTET - das ist erlaubt! -, den Bericht dann veröffentlict und dann die Mitarbeiterin im Jobcenter gebeten, die Sache gegenzulesen und ggf. zu korrigieren.
      S. http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/bericht-zum-gespraech-im-jobcenter.htm

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    3. Schon das verdeckte Aufnehmen eines Gespräches ist illegal...

      Ein weit verbreiteter Irrtum. Ich zeichne jedes Gespräch, jede Gerichtsverhandlung etc. auf. Das ist nicht strafbar und bedarf auch nicht der Genehmigung. Einzig, ich darf es keinem Dritten zugänglich machen.

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    4. bzgl - Aufzeichnen von Gesprächen

      Wenn das Aufzeichnen legal, aber das zugänglich machen an Dritte verboten ist, ist dann wenigstens eine nachträgliche Abschrift der Aufzeichnung als Rechts-/Beweismittel nutzbar ? Oder müsste man diese auch wieder, nachträglich, von den Gesprächspartnern Bestätigen und Unterzeichnen lassen ?

      Gruß Martin



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  27. RTL2 Family Stories ???
    Schaue gerade RTL2 die oben genannte Sendung. Dort geht es um 2 Hartz 4 Frauen (Mutter und Tochter) welche in die Großstadt umziehen wollen. Sie schauen sich eine Villa im Reichenviertel an. Es wird dem Zuschauer suggeriert, dass H4 Empfänger dies ohne weiteres tun können. Da muss kein Jobcenter oder was auch immer gefragt werden. Ich bin mir auch sicher, dass die Darsteller bewusst ausgewählt wurden (beide extrem Dick). Die Botschaft des Senders an die Bevölkerung: Hartz 4 Empfänger sind voll gefressene Menschen, Schmarotzer, und haben ein schönes Leben. Genau so hat es mir meine Frau mitgeteilt noch bevor ich sie über die gezielte Inszenierung aufgeklärt hatte. Im TV gibt es anscheinend auch keine Sanktionierung.
    Menschenverdummung mit System in der BRD. Ich könnte aus der Haut fahren.
    Herbert

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    1. Naja die dürfen so etwas im rechtlichen Sinne senden. Schau mal in den Abspann. Da steht meistens das dies eine Gescriptete Story ist. Allein dies berechtigt den Sender dazu jede erdenkliche Geschichte zu senden. Leider wird suggeriert das diese Geschichten etwas mit der Realität haben und ehrlich gesagt gibt es viele Menschen die das auch glauben.

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  28. Nachdem meine Eingliederungsvereinbarung per VW erfolgte, habe ich Widerspruch eingelegt, der jedoch verworfen wurde. Dagegen habe ich jetzt Klage beim Sozialgericht in Mannheim eingereicht. Zwischenzeitlich hat man mich zum zweiten mal zu 100% sanktioniert. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt der noch nicht entschieden ist. Gegen die 100%ige Sanktionierung habe ich beim Sozialgericht Mannheim einen "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit aufschiebender Wirkung" eingereicht. Mal sehen was daraus wird. Parallel habe ich meine Sachbearbeiterin und die Geschäftsführerin des "Jobcenter Heidelberg" bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg, wegen Rechtsbeugung angezeigt. Möglicherweise bringt diese Aktion etwas. Auf jeden Fall wird auf diese Art die Ungerechtigkeit im Hartz IV-System in die Breite getragen.

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    1. hallo...,
      dass würde mich interessieren, wie funktioniert so eine anzeige und was muß da alles formuliert werden ?
      alfa1@email.de

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    2. Ich habe Respekt vor jedem der sich wehrt. 100% Sanktion ist ein Verbrechen. Ich selbst bin nicht in Harz 4 ( zumindest noch nicht :) ). Aber ich bin ein aufgewachter Bürger. Wann immer es geht spreche ich mit Leuten über das Unrecht in der BRD. Es tut weh wie die meisten über H4 Empfänger denken. Die Gehirnwäsche-Maschine namens TV hat ganze Arbeit geleistet. Erst heute habe ich mit einer älteren Frau gesprochen. Als ich ihr sagte, dass sogar Familien mit 4 Kindern der Strom abgeschaltet wird, und sogar Kinder sterben, sagte sie nur ganz Arrogant "selber Schuld". Das sind Momente wo ich mich für dieses Land schäme.
      Herbert

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    3. Hallo,
      im Grunde handelt es sich um eine ganz normale Anzeige. Es muss ersichtlich sein wer die Anzeige erstattet. ( Name und Anschrift) Als nächstes muss ersichtlich sein wer angezeigt wird. In Ihrem Fall wohl ein "Jobcenter" in Deutschland. Den Namen des Sachbearbeiters und den Namen des Geschäftsführers, weil der auf jeden Fall für alle "Untaten" die seine "Untergebenen" begehen, den Kopf hinhalten muss. Als nächstes muss der Grund der Anzeige ( ein Vergehen )beschrieben werden. Ich nehme an, es handelt sich um Sanktionierungen. Verweisen Sie hier einfach auf das Grundgesetz und gegebenenfalls auf die Vertragsfreiheit. Herr Ralf Bös hat hier wunderbare Arbeit geleistet. Einfach die wichtigsten Passagen übernehmen. Im Grunde handelt es sich um "Rechtsbeugung" mit all den bekannten Folgen; Folter, Obdachlosigkeit etc. Probieren wir es einfach mal aus, Schaden kann es nicht.
      Viel Erfolg.
      P.S.
      Der Ausgang würde uns auch interessieren.

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    4. Das möchte Ralph Boes doch die ganze Zeit erreichen: Klage gegen die Sanktionen bis vor das BVG.Eigentlich sollte dieser schriftwechsel komplett auf eine Internetseite!

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    5. Heute habe ich Nachricht von der Staatsanwaltschaft Heidelberg erhalten. "Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Abs.2 StPO abgesehen."
      Gründe:
      Voraussetzung einer Strafbarkeit nach dem hier allein in Betracht kommenden Straftatbestand der Rechtsbeugung (§339 StGB) wäre, dass sich die angezeigten Personen bewusst und in schwerwiegender Weise über Recht und Gesetz hinweggesetzt hätten. Hierfür ist jedoch nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich. Vielmehr haben die Angezeigten, wie der Anzeigeerstatter selbst vorträgt, lediglich geltendes Recht auf seinen Fall angewandt. Der Umstand, dass der Anzeigeerstatter diese Rechtsvorschriften für verfassungswidrig hält, ist insoweit ohne Bedeutung.
      Gegen diesen Bescheid kann ich nun innerhalb 2 Wochen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe einlegen.
      Was nun?
      Gruß Bernd

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    6. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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    7. Lieber Bernd - herzlichen Dank für deinen Versuch.
      Wenn er auch nicht direkten Erfolg erbracht hat, ist die Antwort des Amtes doch SEHR interessant.

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    8. Hallo Bernd, wegen du wegen Rechtsbeugung Anzeige erstattest, müsstest du mit dem GG argumentieren, wie es auch Ralf Boes tut.

      Gegen den Amtsleiter und deinen SB würde ich es über Paragraph 240 StPO (Nötigung) probieren.

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  29. Ja, man sollte konsequent offene Zeugengemeinschaften bilden und sich gegenseitig zum Amt begleiten. Auch oder gerade, weil man selbstbewusst ist. Man kann konsequent das jeweilige Gespräch protokollieren und abzeichnen lassen, damit nichts verloren geht, keine Mißverständnisse entstehen und der Vorgang beweiskräftig korrekt dokumentiert ist. Ich halte die Zeugenfunktion aus bestimmten Gründen für sehr wichtig.

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  30. Persönlichkeitsschutz/ Jobcenterakten

    Wie sieht das denn mit dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen aus? Der jeweilige Systemvertreter gibt doch u.U. völlig unkontrolliert, nach persönlicher Veranlagung, möglicherweise willkürlich zusätzliche Infos über die jeweils betroffene Person in das vernetzte Computersystem ein.

    Wer kontrolliert das? Betroffene wissen doch gar nicht was über sie alles im Computersystem gespeichert wurde und wie diese Informationen beim nächsten Vermittler auf die jeweilige Beurteilung der beruflichen Situation fehlinformierend wirken können. Was steht z.B. im Profil? Das Profil wird doch völlig willkürlich auf die Schnelle angelegt. Dürfen die das überhaupt und gibt es dafür eine gesetzlichen Grundlage?

    Ich vergleiche das mit dem Anlegen und verwalten von Patientenakten beim Arzt. Der Arzt gibt relevante Behandlungsdaten in sein Computersystem ein. Dazu kommen dann noch seine Beobachtungen und Bemerkungen, die er für sich behält. Allen Informationen bleiben bei dem einen Arzt und nur bei diesem.

    Im Jobcenter haben "viele" Personen Zugriff auf die ALGII-Akten-Daten. Allein schon aus Prinzip sollte mann deshalb regelmäßig Akteneinsicht fordern, sich die Verwaltungssoftware bzw. elektronische Akte und Papierakte zeigen lassen und die Inhalte zur eigenen Dokumentation und Beurteilung ausdrucken oder kopieren.

    Findet man dann "unerwünschtes" Material, was ja durchaus gegen einen selbst verwendet werden kann - insbesondere Erpressbarkeit im Streitfalle, ist man berechtigt unnötige Informationen löschen zu lassen.

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  31. Das Problem bei der einforderung von Akteneinsicht liegt doch darin, das ich die vorher beantragen muss. Bis dahin hat der/die SB doch schon alle Schreiben aussortiert die eine Belastung ergeben könnten. Das ist nicht auf meinen Mist gewachsen, sondern von einem mir befreundeten SB so gesagt worden. Dieses System HaSS4 ist doch von der Politik durchdacht und so gewollt. Wie kann es sonst sein, das JC Sparquoten haben? So sehr ich die Aktionen gegen HaSS4 auch schätze, auch wenn ich selbst alles tue um dagegen zu klagen usw., so sehe ich trotzdem keine Chance, das sich etwas zum guten ändert. Unsere Marionetten des Kapitals sind doch im Prinzip alles nur noch eine braune Suppe und genau a liegt das Problem. Wie soll man etwas ändern, wenn auf lange Sicht keine Partei dabei ist die wählbar wäre? Die schlagen doch alle in die gleiche Kerbe, das sieht man doch an den Äüsserungen der einzelnen Politiker. 30% Kürzungen werden vorgeschlagen, die Prozesskostenhilfe wird drastisch eingeschränkt (besonders für HaSS4Empfänger) usw.
    Wo ist da noch gutes in Sicht ?
    lg Diskus

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  32. Hallo Ig Diskus,
    auf Ihre frage, wie man etwas ändern soll wenn auf lange Sicht keine Partei wählbar wäre/ist, gibt es eine Antwort. Wir sollten selbst eine Partei gründen. Ralf Boes hat zwischenzeitlich über 5.000 "Unterschriften" bekommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Großteil der "Mitunterzeichner" auch bereit sind bei der Gründung einer Partei mit zu wirken. Nur auf diese Weise haben wir eine Chance "gehört" zu werden. Der Name der Partei könnte z. B. lauten "Hartzpartei", "Hartz4", oder "Hartz5". ( Namen sind Schall und Rauch) Wir sollten uns ein Beispiel an den "Piraten" nehmen, die haben trotz "heftigem Gegenwind" beachtliches geleistet. Parteien bzw. deren Minister, stehen in der Hirarchie eben mal ganz oben.
    Denkt einfach mal drüber nach.
    Grüße Bernd

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    1. Statt eine neu Splitterpartei zu gründen, welche eh keine ausreichende Macht hat um etwas zu verändern bevor sie korrumpiert, halte ich die Verfeinerung des wahlrechtes nach dieser Idee: http://forum.attac.de/viewtopic.php?f=4&t=201&hilit=agrippa01&sid=24299ec70f6c3e404e03a4cd54623120

      … für deutlich besser.

      Mfg.

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    2. Ich würde mir da mehr von einer Art "Selbsthilfe Organisation" versprechen. Die neben der Unterstützung und Hilfe für Betroffene, auch öffentliche Aufklärung betreibt. (bspw. in Form von aussagekräftigen Plakataktionen)
      Das ganze in Form eines Spenden-finanzierten gemeinnützigen Vereins.
      Sehr wünschenswert wäre es auch, wenn sich Juristen/Anwälte, mit hohem ideellen Anspruch fänden, die bereit wären einer solche Organisation beizutreten und sie zu Unterstützen.
      Dies insbesondere auch, Angesichts dem nun drohenden Wegfall der Prozesskosten Hilfe - den ich, nebenbei bemerkt, für einen sehr gravierenden Schritt im fortlaufenden Abbau des Sozialstaates halte, und der für einen Rechtsstaat m.M.n. nicht mehr vertretbar sein dürfte.

      Vieleicht kann man auch in entsprechenden, bereits bestehenden, sozial orientierten Verbänden mitwirken und mehr Aktivität in diese Richtung anregen. Wobei ich bei einigen bestehenden Verbänden die Erfahrung gemacht habe, daß man ausgesprochen zurückhaltend und träge wird, wenn es um das Thema Hartz4 geht.

      Abgesehen davon würde ich vorschlagen den Namen des Herrn Hartz nicht unnötig zu "Ehren" zu bringen, indem man ihn für eine, wie auch immer geartete, Gruppierung verwendet. ;)

      Gruß Martin

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  33. Hallo

    Wie wäre es mit einer Partei der Bedrängten, gerne kann Herr Boes den Vorsitz der Partei übernehmen. Den Platz räumen wir diesem gerne ein.
    www.P-d-B.org
    Einen kleinen Anfang haben wir mit unserer Webseite geschaffen, und fehlen noch mutige, engagierte Menschen, es wäre ein Anfang, dort kann man auch seine Sanktion nach EGV als VA in einer Statistik melden. So kann man sich einen bundesweiten Überblick über den Umgang mit den Eingliederungsvereinbarungen als Verwaltungsakt verschaffen und wie die einzelnen Bundesländer damit umgehen. Wie sieht es aus, Herr Boes, wollen Sie nicht als Vorsitzender die Partei führen?
    Lassen Sie uns endlich gemeinsam etwas tun! Es könnte der Anfang vom Hartz4 Ende sein!

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    1. Genau, " wer wenn nicht wir, wann wenn nicht jetzt".
      Gruß Bernd

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    2. Parteivorsitz? Lieber nicht. Ich bin als Philosoph eher Autist, kein Machtmensch (lasse immer gerne anderen den Vortritt) und kein Taktiker (wenn ich etwas für richtig halte, setze ich mich dafür ein und kenne keine Kompromisse). Für die Führung einer Patei daher völlig ungeeignet. :-)

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    3. Von Parteigründungen und weiteren neuen Organisation ins Leben zu rufen, halte ich auch nicht allzu viel. Es wird sich verlaufen, da sich auch wieder nur die mit einbringen werden, die bereits im Internet verankert sind. Einige Beiträge weiter vorn habe ich bereits auf einen Kommentar geantwortet und möchte dies hier noch einmal als konkreten Vorschlag einbringen.

      Referenten mit einer soliden Grundausbildung (von Ralph Boes) sind der Schlüssel um letztendlich große Menschenmassen zu erreichen und zu aktivieren. Unmittelbar nach der Grenzöffnung gab es eine Vertriebsorganisation in Deutschland, (GENIUS) die es schaffte, in einem ¾ Jahr 30.000 neue Mitarbeiter einzustellen und über 500.000 Neukunden zu gewinnen.

      Das Geheimnis: Es wurden aus allen Bundesländern und größeren Städten Freiwillige (zukünftige Referenten) gesucht, diese wurden Zentral ausgebildet und sind dann in die Städte, Gemeinden, Betriebe, Vereine etc. gezogen um da entsprechende Informationsveranstaltungen durchzuführen.

      Der Erfolgsfaktor: Alle haben das gleiche Equipment benutzt, alle haben eine einheitliche Sprache gesprochen und alle haben sich an einen ausgeklügelten Leitfaden gehalten. Nur so können wir aus dem Volk heraus etwas bewegen. Und wenn die Mehrzahl der Bürger erst einmal verstanden hat, dass auch sie die Nächsten sein können, dass Veränderungen nur in einer solidarischen Gemeinschaft erwirkt werden können, dann fangen vielleicht auch einige Politiker an, so langsam zu begreifen. Ich melde mich schon mal an.

      Gruß Thomas (Ralph hat meine E- Mail- Adresse)

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  34. EGV VA Urteil !!! Straftatbestand wegen Nötigung / Täuschung?

    http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-eingliederungsvereinbarung-verstoesst-gegen-das-grundgesetz.html



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    1. Das Urteil ist schon älter, und das SGB 2 und 12 wurden daraufhin geändert, am 1.4.11 neu gefasst, eine sanktion im VA kann dadurch wieder stattfinden.

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  35. Hier die Zweite Anmeldung, Thomas. Ich finde den Ansatz sehr stimmig und erfolgversprechend. Ich fühle mich, obwohl ich mich allseitig informiere, ziemlich alleingelassen, da kommen leicht Gedanken von Sinnlosigkeit und Ohnmacht gegenüber dem herrschenden System auf. Eine solidarische Gemeinschaft gibt Halt, Hilfe und Zuversicht und initiiert weitere Menschen, im besonderen durch persönlichen Kontakte.

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  36. Und noch eine überlegung Ralph, wäre es nicht sinnvoll, vorab eine Verfassungsbeschwerde, wegen Sanktionen und deren Androhung aufzugeben, denn Sanktionen verletzen ja das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, es wird durch Sanktionen eben nicht eingelöst (kurzform).
    Wäre es zudem nicht möglich, das verschiedene Bürger solch eine Verfassungsbeschwerde individuell ausarbeiten und aufgeben? Denn schon die androhung an sich verletzt die Menschenwürde.


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  37. Hallo Ralph,

    Du sprichst doch schon von Rufmord gegen Dich. Jemanden als Spinner oder als geisteskrank zu bezeichnen, der unbequem ist, ist typisch für das JobCenter. Ich habe keine Ahnung, wer Dich schützt aber an Deiner Stelle würde ich aufpassen.

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  38. Was ich auch noch sehr Interessant ist, dein Jobangebot bei Manpower. Ist das doch eine dieser tollen Firmen die Geld damit machen den Job des Jobcenters / Arbeitagentur zu erledigen. Das ist doch auch eine Art Bestechung! Vor allem einen 2 Jahres Vertrag. Gehalt verhandelbar. So einen tollen Arbeitsvertrag kannst du dir doch nicht entgehen lassen? Denn gehörst zu ihnen, sozusagen. Mich würde da interessieren wer denn die Strippenzieher von Manpower sind. Wer sitzt dort in den Oberen Etagen? Bestimmt auch wieder Politiker mit zuverdienst wie bei Randstand? Ein eindeutiger Versuch dich auf ihre Seite zu ziehen. Gab es danach schon weiteren Kontakt?

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  39. Upps sorry hab mich vertan. Ist auch unglaublich. In diesem Jobangebot steht drin 120 Monate!!! So ein Jobangebot hab ich noch nie gesehen. Das wären 10 Jahre. In einer Firma die mit Lohndumping ihr Geld macht. Hammer hartes Angebot. Das ist ein eindeutiges Angebot der Deutschland GmbH. Diese und andere sind mitverantwortlich das der Arbeitsmarkt derart Arbeitnehmerfeindlich ist. Und alle erkämpften Arbeitnehmerrechte mit Füßen tritt!

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  40. Lieber Ralph, jetzt hast Du ja endlich eine 30% Sanktion (Ankündigung) erhalten. Ich hoffe wir erfahren auch wie das jetzt weitergeht. Ich wünsche Dir viel Glück beim Kampf gegen Goliath.
    Herbert

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  41. Lese auch gerade von Deiner Sanktion, da erst eine anhöhrung stattfindet, wäre es klug-da Du ja eine Sanktion möchtest- gar nicht darauf zu reagieren oder Dich gar nicht zu rechtfertigen. Nur so ist es wohl möglich das Du eine Sanktion bekommst, ich würde jetzt gar nicht mehr rumdiskutieren, oder schreiben...bitte nicht falsch verstehen, jemand der in dieser situation ist, sollte natürlich kämpfen, das er keine bekommt, im falle von Ralph sieht die sache aber anders aus: Er möchte ja eine Sanktion!
    Also Ralph gar nicht reagieren (damit bist Du auf der sicheren Seite, und sie MÜSSEN Dich sanktionieren), oder wenn schon reagieren, dann bitte nicht zu intelligent, denn das verzögert oder schafft diese erwünschte Sanktion ja wieder ab..
    toi toi toi, und: Viel "spaß" und Glück bei der Sanktion.

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  42. Lieber Ralph, hat das JC extra gewartet bis auch das Wetter kühler wird? Bis Neujahr Sanktioniert erstmal.
    Nun, denn Gutes gelingen und Kraft für den nächsten Schritt.

    Ich habe hier noch etwas eventuell nützliches gefunden. Als Bürger nachgesehen was es so an Fragen und Antworten zu diesen Menschenunwürdigen Thema im Bundestag gab. Das es ja öffentlich zugänglich ist, wäre es bestimmt für viele Interessant.

    Hier ein Dokument in dem einige unbequeme Fragen und Antworten (sofern sie welche dazu hatten)

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710327.pdf

    Es dauert ein wenig bis man sich da bis zum Ende duechgelesen hat.

    Einige Fragen besonders Interessant fand etwas gekürzt hier hervorzuheben.

    Frage 5. Ob es Erkenntnisse gab wie Leistungsberechtigte den Übergang bewerten. (Seit es Hart4 genannt wird)

    Antwort: Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

    Frechheit so Blind kann doch keiner sein??
    Lesen sie denn Ihre Post nicht?
    Ist dort dein Brandbrief überhaupt angekommen? Hast du Antwort von irgendjemanden bekommen der diesen Brief erhalten hat?

    Frage 15. In wie vielen fällen konnte durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit von 2005-2011 beendet werden?
    Antwort Bundesregierung: Derzeit keine Antwort möglich.

    Frage 21: Wie viele Örtliche Beiräte es gibt.
    Antwort: Ausgegeben in einer Liste nach orte Sortiert.

    PS: Bremen, Hamburg, Berlin hat erschreckend wenig.

    Anmerkung!! Es können auch Interessenvertretungen Beiräte werden in der Arge. Supi oder? Muss man auch erstmal Wissen als Bürger das auch betroffene Beirat werden dürfen.

    Jetzt kommt noch eine die ich Aktuell besonders relevant fand

    Frage 22.
    Wie viele Wiedersprüche und Klagen gab es in den letzten Jahren?

    Antwort: Anlage 4

    Berlin ist dort Spitzenreiter.

    Angaben über Erfolg für die Betroffenen, und wie viele voll oder teilweise Stattgegeben wurden.

    Jobcenter Angabe: Erledigung mit voll oder teilweise Nachgegeben!


    Da kann sich jeder sein teil zu denken. Mit Erledigt Stempel in Rot bestimmt.


    Kommt ja noch hinzu "Plus" den Sanktionen mit der sie sich keine Medaillie an Sozialverträgliche Behandlung von sogenannten "Kunden" Opfer verdienen. Höchstens ein "Brav" von Oben.

    Gute Nacht erstmal

    Wo sind meine Baldrian Tropfen?
    Die sind Rezeptfei und Kosten unter 3€.

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  43. Hallo Ralph!
    Tut mir leid wegen Deiner Eltern. Herzliches Beileid. Wollte ich nur mal so darauf reagieren, es geht ja hier nicht nur um Hartz IV, sondern den Menschen ansich.
    Gruß Andi

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    1. Dem möchte ich mich anschliessen.

      Ich weiss noch sehr gut wie ich mich gefühlt habe als mein Vater vor noch nicht allzu langer Zeit verstorben ist.

      Gruß Herbert

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  44. hallo ralph,
    ab 60% sanktion stehen dir lebensmittelgutscheine zu.
    das jc ist gesetzlich verplichtet dich darüber aufzuklären wie du sie beantragst.
    mich und bestimmt auch andere würde es interessieren welch erfahrungen du dann damit machst.

    viel erfolg und weiterhin alles gute!!!

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  45. Neue Sanktion....ziemlich Dicker Hund, ich persönlich lese dort Betrug heraus, denn dort steht: "..es wurde VEREINBART..".
    Wenn ich mich nicht irre, hast Du nichts vereinbart, da Du keine EGV unterschrieben hast, somit ist das logischerweise: Betrug.
    Entmündigung kommt noch dazu, da das ja über einen Verwaltungsakt läuft.
    Betrug und Entmündigung, eine nicht gerade kleine Straftat, aber es ging ja darum, eine Sanktion zu erhalten.
    Na, auf Deine Klageschrift bin ich echt gespannt, nun dürfte es ja losgehen.

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes