Freitag, 5. Oktober 2012

Sanktionen sind verhängt

Die erste der Sanktionen ist gemäß der Ankündigung vom 24.07.2012 jetzt verhängt: 30% für 3 Monate.
Die zweite der Sanktionen ist entsprechend meiner Antwort auf den Vermittlungsvorschlag vom 23.07.12 jetzt ebenfalls verhängt: Weitere 30% (inges. jetzt 60 %) für 3 Monate.

23 Kommentare:

  1. Gibt auf jeden Fall ne schöne Weihnachtszeit ...

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  2. Hab ich ja schon unten beim 1.9.2012 geschrieben, nun ist hier auch ein Kommentarfeld und ich kopier mal meine Antwort von dort hier rein:
    Neue Sanktion....ziemlich Dicker Hund, ich persönlich lese dort Betrug heraus, denn dort steht: "..es wurde VEREINBART..".
    Wenn ich mich nicht irre, hast Du nichts vereinbart, da Du keine EGV unterschrieben hast, somit ist das logischerweise: Betrug.
    Entmündigung kommt noch dazu, da das ja über einen Verwaltungsakt läuft.
    Betrug und Entmündigung, eine nicht gerade kleine Straftat, aber es ging ja darum, eine Sanktion zu erhalten.
    Na, auf Deine Klageschrift bin ich echt gespannt, nun dürfte es ja losgehen.

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    1. Ich selbst bin am meißten darauf gespannt ... stöhn :-)

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  3. In seinem Bescheid zur stufenweisen Existenzvernichtung vom 28.09.2012 schreibt das sogenannte "Jobcenter":

    --

    "Zur Begründung Ihres Verhaltens haben Sie folgendes dargelegt:

    Zitat: 'Da die seit längerem von mir übernommene Arbeit zur Klärung der Menschenrechtsverträglichkeit und Verfassungsgemäßheit von Hartz IV schon all meine Arbeitszeit in Anspruch nimmt, kann ich mich dort nicht bewerben.'

    Diese Gründe können jedoch bei der Abwägung Ihrer persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt werden."

    --

    Hiermit stelle ich fest, dass die, von Herrn Ralph Boes übernommene Arbeit zur Klärung der Menschenrechtsverträglichkeit und Verfassungsgemäßheit von Hartz IV, auch in meinem Interesse ist. Die Behauptung des sogenannten "Jobcenter", es handele sich um ein persönliches Einzelinteresse, kann daher bereits nicht mehr zutreffen.

    Meiner Kenntnis zufolge, ist die Beseitigung der Spaltung der Gesellschaft, für die Harzt-IV maßgebliche Mitverantwortung trägt, von weit größerem allgemeinen Interesse, als die Vorschriften des SGB II, deren Nutzen für die Allgemeinheit höchst fragwürdig ist.

    Die Begründung des sogenannten "Jobcenter" erscheint mir daher anmaßend, um nicht zu sagen: unverschämt. Als Bürger dieses Landes - und damit als Teil der Allgemeinheit - verwahre ich mich ausdrücklich gegen den Versuch des "Jobcenter", sich als Vertreter meiner Interessen darzustellen.

    Bernd Leuthaus, Hamburg

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    1. Gut geschrieben. Richtig. Man braucht ja nur die Zahl der Mitunterzeichner des Brandbriefes und somit Ralph seiner ganzen Aktion anzusehen: Bei über 5000 Unterzeichnern (Zahl steigend)kann ja wohl nicht von einem "persönlichen Einzelinteresse" die rede sein.
      Da haben also z.Z. über 5000 Bürger persönliches Interesse dran.
      Über 5000 Bürger mit steigender Zahl dürften schon Teile der Allgemeinheit sein.

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    2. Wenn man das direkt an mein Jobcenter schreiben würde,wärs genial! :-)

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    3. ...wird gemacht! ...warte ab bis ich Dir nach Hause komme! :-)

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    4. Das ist eine gute Idee mit dem Jobcenter anschreiben...ist in Arbeit! Kopie des Textes schick ich Dir dann mal per Mail.

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    5. Diese Begründung hat mich so böse gemacht, daß ich in meinem Blog ein Schreiben an der JC verfasst habe. Vielleicht sollten wir den gemeinsam bearbeiten, damit er raus kann, ohne die Klage zu gefährden? Mag jemand rein sehen und mir was dazu sagen?
      http://wehrteuchjetzt.wordpress.com/2012/10/10/forderung-der-sofortigen-aufhebung-der-sanktionen-gegen-ralph-boes/
      @Ralph....wenn das nicht paßt, schmeiß es bitte raus.
      LG Elke

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  4. Das mobcenter handelt nach den SGB 2 strategien, die bundesweit bei allen leistungsberechtigten angewendet werden, wenn sie nichts unterschreiben und freche antworten schreiben. Vor ein paar tagen hat mich hier am ort eine arbeitslosen-gruppe aufgeklärt: die grundgesetzargumentation, die ich nebenbei auch anwende, macht nur ärger und erzeugt mobbingverhalten beim center. Das kostet einen haufen energie u führt am ende meist zu ner sanktion.Die gerichte gehen da kaum drauf ein. Was will ich also damit erreichen?
    Da sehen wir: Die grundrechte haben die meisten aus den augen verloren. Es geht ums materielles überleben und die unterdrückungsmaschinerie funktioniert.
    Ralph hat recht: Er arbeitet für die würde von allen betroffenen und für die würde der mobcenter mitarbeiter, die irgendwie mitmachen und keinen mut haben, sich auf die seite des GG zu stellen.
    Ich hoffe, die sache mit Ralph wird so breit publiziert, das die richter am ende ein klares "Ja" zum unverfügbaren existenzminimum herausgeben.
    Hoffnungsvolle grüsse

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  5. Das hoffen wir alle. Ich verfolge das Ganze schon länger. Bin gespannt! Immer freundlich, aber in der Sache bestimmt bleiben, anders geht das nicht. Irgendwann muss sich ein Richter konkret zum Existenzminimm äussern, und, dass Sanktionen grundgesetzwidrig sind. Darauf warten wir ja "nur" alle.
    Nur Mut, Gaby Steinbach

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    1. zur berechnung des "existenzminnimum"
      liegt was interessantes an.
      schaut mal ins tacheles-forum

      Klage beim VG Berlin auf Akteneinsicht beim BMAS

      Hallo,
      meine neue IFG-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Akteneinsicht in die Berechnungen der SGB-Zahlen wird bei dem VG Berlin unter dem Gz.: VG 2 K 75.12 geführt.

      Hintergrund: Die Zahlen zur Berechnung von SGB II ("Hartz IV") und SBG XII (Sozialhilfe) sind seit Inkrafttreten 2005 bis heute geheim.
      Auch höchstrichterlichen Urteilen vom BSG (dem Warmwasser-Lügenurteil von 2008) oder dem BVerfG-Urteil über die verfassungswidrigen Regelleistungen von 2010 liegen keine Berechnungszahlen vor.
      D.h. die obersten Bundesgerichte BSG und BVerfG haben über etwas geurteilt, was sie nicht kennen, denn die Zahlen sind geheim und wurden auch nicht den Bundesgerichten vorgelegt.

      Dem liegt das Motiv zugrunde, daß den Straftätern in den Behörden nicht nachgewiesen werden soll, daß sie Regelleistungen seit 2005 künstlich nach unten gerechnet worden sind und dafür gesetzlichen Bestimmungen unterlaufen werden mußten, wonach die Höhe der Regelleistungen durch ein bestimmtes Verfahren festzustellen sind. Würde man sich an geltendes Recht halten, müßten die Regelleistungen seit 2005 um schätzungsweise 150,- Euro im Monat für einem Haushaltsvorstand höher ausfallen. Da dies politisch nicht gewollt war, arbeitet man mit gefälschten Zahlen. Damit dies nicht auffällt, wird seit sieben Jahren keine Akteneinsicht gewährt.

      weiter unter:
      http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1835995

      mfg. und weiterhin viel erfolg!

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  6. Wenn ich das richtig sehe, ist der Beginn der Sanktion falsch, Beginn müsste am 01.10.2012, dem Kalendermonat nach Wirksamwerden des Verwaltungsaktes sein (§ 31b SGB II) und wieso ist die Rede von 30% des maßgebenden Regelbedarfs? Evtl. eine Falle, um Dich dazu zu bewegen darauf einzusteigen. Argumentiere bloß nicht damit, ansonsten könnte das Gericht darauf abnicken und alles wäre für die Katz.

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    1. Du beziehst Dich nur auf die zweite Sanktion - die erste ist dem vorgeschaltet!

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    2. Trotzdem sollte da "60% des maßgebenden Regelbedarfs" stehen, und trotzdem hätte die Minderung im Oktober beginnen müssen.

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  7. FANpost 4U

    Guten Tag Herr Boes - oder sag ich lieber DU - ich mach es einfach - so wie DU es einfach gemacht hast - Dich bewusst in die Schusslinie von Sanktionen gestellt hast - einfach so - so einfach - wie in der Werbung einer SIM - einfach, einfach einfach = einfach³ ;-)

    Hallo Ralf,

    ich gratuliere Dir von Herzen zu Deinem Erfolg. Ein Erfolg für Viele auf einem Weg. Du bist auf dem Weg zu Deinem Ziel. Du bist nicht allein. Jeder der Deinen Weg verfolgt, sei es im Internet oder auch persönlich auf Vorträgen, geht Deinen Weg mit indem sie oder er Dich via WWW oder real verfolgt.

    Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft und jede erdenkliche Unterstützung - sei es mental, im Geiste oder einfach nur durch Worte oder Taten.

    Deinen Mut - einfach so zu sein und es einfach so zu tun - zollt Dir meinen vollen Respekt.

    In Anerkennung Deiner Taten, der Vergangenen - der Gegenwärtigen und Zukünftigen verbleibe ich

    Hochachtungsvoll

    [D]1 Fan

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  8. hallo ralph,
    ab 60% sanktion stehen dir lebensmittelgutscheine zu.
    das jc ist gesetzlich verplichtet dich darüber aufzuklären wie du sie beantragst.
    mich und bestimmt auch andere würde es interessieren welch erfahrungen du dann damit machst.

    viel erfolg und weiterhin alles gute!!!

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    1. Bei Alleinstehenden ist das eine Kann-Leistung.

      Fachliche Hinweise SGB II in der Fassung vom 20.02.2012:

      4.5 Ergänzende Sachleistungen, geldwerte Leistungen

      (1) Bei einer Minderung um mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs kann das Jobcenter auf Antrag im Rahmen einer Ermessensentscheidung in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen als Zuschuss erbringen, insbesondere in Form von Lebensmittelgutscheinen.

      Es sei denn, bei Ralph leben minderjährige Kinder im Haushalt -> dann:

      Das Jobcenter hat in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zu erbringen, wenn Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt leben (vgl. Rz. 31.53)

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  9. Nicht von den Folterknechten des JC ablenken lassen. Das eigentliche Ziel ist die Rechtswidrigkeit des H4 Systems sichtbar zu machen, welches erlaubt Menschen in ihrer psychischen und physischen Existenz zu bedrohen und zu zerstören. Die Einzigartigkeit dieses Vorgangs wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass noch nicht einmal Strafgefangene dieser "Behandlung" ausgesetzt werden. LEISTUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN, welches vornehm Rendite genannt wird, wird jedem Vermögenden zugestanden. Dem Besitzlosen, der dieses Grundeinkommen wirklich benötigt, wird es jedoch vorenthalten. DESHALB UNBEDINGT! LEISTUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN JETZT NICHT NUR FÜR VERMÖGENDE!

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  10. Wer mal wissen möchte warum alles so ist wie es derzeit ist sollte mal diese Seite von oben bis unten aufmerksam lesen: http://www.steuerboykott.org/

    Herbert

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  11. Hallo Ralph,

    auch ich habe den Brandbrief mitgezeichnet und verfolge als Betroffener mit Spannung deine Aktionen und die deiner Mitstreiter.
    Ich frage mich mich nur, was daraus werden soll, wenn du schliesslich deine 100%-Sanktion erreicht hast. Soweit schafft es jeder, der es darauf anlegt. Das BVG hat bisher alle Klagen gegen den 31er abgewiesen.
    Selbst wenn deine Klage angenommen wird und es zu einem klaren Urteil kommt, glaubst du wirklich, das es die Regierung interessiert?
    Die verstossen doch jetzt schon gegen die bekannten Gesetze und BVG-Urteile.

    Grüsse, Armin

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    1. Also ich persönlich kenne nicht eine klage vor dem Bundesverfassungsgericht zum Paragraphen 31, auch klagen gegen Grundgesetzverstöße und verstöße gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.012 existieren vor zb. den Sozialgerichten noch gar nicht.
      Es steht Doch alles im Brandbrief, sollte Herr Boes Erfolg haben, wird es ein Urteil geben, dass eventuell zwar die Regierung nicht interessiert, aber es besteht dann ein Urteil-ein Präzedentsfall-
      auf den sich jeder dann berufen kann. Ich denke aber, bei so ein Urteil wird das schon riesige Wellen schlagen.
      Übrigens gibt es noch den Internationalen Menschengerichtshof.

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  12. Gewalt ist die Antwort auf diesen Scheiß der hier passiert!!!

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes