Samstag, 17. November 2012

Zur Deeskalation ...

Angebot ans Jobcenter

120 Kommentare:

  1. Hallo,

    kommt mir ein wenig wie Galgenhumor vor. Aber ohne den lässt sich wohl die ganze Situation sowieso nicht ertragen.
    Ralph erscheint mir auch so, als hätte er irgendwie einen Trumpf im Ärmel, der bei Bedarf unwiderstehlich sticht. Ich selbst wäre mir da nicht so sicher.

    Grüße,
    Jan

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  2. Lieber Ralph, die Idee ist genial, wie immer.

    Überlegenswert bleibt, warum Du kein Angebot unterbreitest, sondern nur einen ungefähren Vorschlag, der keine rechtliche Form erfüllt.

    Die Grenze liegt für das Finanzamt wohl bei über 19.000€ pro Jahr, ab der ein Selbständiger die MwSt. verlangen, nachweisen und abrechnen muß.

    Solltest Du unterhalb dieser Grenze liegen, kannst Du wählen, was Du mit dem Finanzamt vereinbarst. Dann ist die MwSt. für Dich nur interessant, wenn Du etwas von dieser Steuer absetzen kannst. Aber sicher weisst Du dies schon alles.

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  3. Hallo Herr Boes,

    ich mache mir um Sie Gedanken und frage mich, woher Sie nach 16 Tagen Hungern Ihre Kraft beziehen. Ich weiß vom Fasten, dass man erstmal einen enormen Energieschub bekommt, man muss nur viel trinken. Wenn ich davon ausgehe, dass Ihnen Telefon und Strom o. ä. gesperrt/gekündigt werden, weil die Rechnungen nicht bezahlt sind, dann blieben Ihnen im Monat tatsächlich 37,40 Euro. Im November sind das bei 30 Tagen 1,24 Euro pro Tag, es reicht für Nudeln und Reis und eventuell eine Tomate dazu. Oder man kauft sich einige Bananen, also Kohlehydrate sind wichtig. Dann isst man etwas und hungert trotzdem.

    Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber essen Sie nichts oder nur ein wenig, um sich funktionsfähig zu halten? Ich habe im Moment viele Fragezeichen im Kopf. Denn wenn ich von mir ausgehe, dann bin ich fast tot, wenn ich so lange nicht richtig esse. Und das schon nach wenigen Tagen.

    Oder ist das die Kraft, die einen treibt, wenn man in Todesgefahr gerät?

    Es wäre schön, wenn Sie in Ihren täglichen Berichten mitteilen könnten, wie Sie bewegungs- und denkfähig bleiben.

    Grüße nach Berlin

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    1. und ich möchte hier noch eine wirklich wichtige Frage anhängen: Ralph! Fastest du unter medizinischer Aufsicht?

      Das ist in deiner Situation erforderlich. Und derlei wird (google selbst) immer wieder bei Hungerstreiks angeraten.

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    2. Wasser, Tee, ab und an ein wenig Gemüsesaft, alle zwei Tage eine Gemüsebrühe. Tgl. eine halbe gepresste Zitrone, Und - da mögen jetzt viele stöhnen: mindestens eine Tasse Kaffe am Tag ... Meine ENTSCHIEDENHEIT läßt mich zur Zeit noch leben! :-)

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  4. Hallo Ralph,

    ich finde das Angebot großartig! Wie sehr ich mich an den alltäglichen Hartzwahnsinn gewöhnt habe, beweist, dass ich spontan darüber lachen musste.

    Wieso eigentlich? Dein Angebot ist völlig vernünftig und selbstverständlich könnten die Zuhörer von dir viel lernen. Wenn sie denn wollten... Deshalb muss ich wohl gelacht haben...

    Ich bin froh, dass es dir bisher weder an Ideen, noch an Kraft und Kampfgeist fehlt.

    Viel Erfolg und herzliche Grüße!

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  5. @ Jan S.

    ich glaube ralph ist sich einfach völlig im klaren darüber, dass die wahrheit (=die menschlichkeit) stützend/leitend hinter ihm steht! und das diese 'wahrheit', letztendlich, immer den sieg davontragen wird. wie sich der weg bis zu diesem sieg gestalten wird ist wiederum eine andere frage..
    sein humor sollte dabei allerdings als eine nicht zu unterschätzende seelische stärke (als 'sanfte waffe') angesehen werden - denn worauf beruhen denn all die institutionen, die gegen die menschlichkeit ausgerichtet sind? auf angst, auf nichts anderem als angst! wenn dann so ein 'system-blasphemist' ;) wie ralph auftaucht, der nicht verteufelt, sondern auf>klärt.. dann empfinde ich seinen humor, wie den eines erwachsenen, der darum bemüht ist, den (geistig gesehen) kleinen/verzogenen kindern (die außer rand und band sind) anstand und mitgefühl beizubringen! auf 'liebe statt hiebe' sind die system-faschisten/angst-fetischisten noch nie klargekommen.. und humor ist eine ausdrucksform der liebe! ;)

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  6. Hallo Ralph! Frech und genial! Einfach genial! Vor allem müssen die jetzt irgendwas antworten, sie können das nicht ignorieren.Wenn sie ablehnen, was ich befürchte (huch warum denn das bloß?) DANN müssen die das begründen. Das müssen die! Außerdem hast DU den Willen zur Erwerbsarbeit angeboten, denn du willst Geld dafür. Übrigens du müsstest 50000 eur verlangen, denn du bist mindestens das doppelte von Steinlaus äh schuldigung (Loriotscher Versprecher) Steinbrück wert, mindestens.
    lg

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  7. ...auch könnte Ralph Mal beim Jobcenter einen Besuch abstatten und schauen, ob er das Bild nicht wieder gerade rücken könnte. Das hat Loriot auch schon Mal mit Erfolg durchgeführt - danach war die sach-Lage eine gaaaanz andere ;-)

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  8. Dieses Schreiben streut zwar etwas Sand ins Getriebe der Hartzschen Gängelungsmaschine, aber mehr ist als Ergebnis wohl nicht zu erwarten.

    Beim Vorschlag von Seminaren kann die SB sofort feststellen, daß sie dafür nicht zuständig ist. Wenn sie nett gelaunt ist, kann sie noch schreiben, daß sie den Vorschlag weitergereicht hätte. Aber dann wird das Schreiben wohl nur in einem anderen Papierkorb verschwinden. - Immerhin zählt dieses Angebot als Bewerbungsbemühung.

    Die Sache mit der EGV bedeutet in meinen Augen zweierlei.
    Erstens wird der Vorschlag wie bereits zuvor abgeschmettert bzw. verwässert. Falls die Dame überhaupt reagiert, dann wird sie nur einen Gegenvorschlag (im selben Textlaut wie beim letztenmal) übermitteln.

    Falls die Frau nicht reagiert, dann könnte man mit Beschwerden gegen sie und ihren direkten Vorgesetzten vorgehen. Denn laut Hartzmurks §15 *soll* *das* *Hartzamt* eine EGV abschließen. (Interessanterweise unterliegen die Arbeitslosen hier keinen Soll!) Eine Weigerung des JC eine EGV abzuschließen, ist also ein klarer Regelverstoß.
    Allerdings müßte man - Ralph Boes - persönlich gegen die Sachbearbeiterin und ihren Vorgesetzten vorgehen. Das wäre zwar keine physische Gewalt, aber dennoch ein gewaltsamer Akt. Die Beschwerde würde nämlich in der Personalakte landen. Und obwohl in 6 Monaten die Umstände vergessen sind, wäre der Vorwurf "weigerte sich EGV abzuschließen" für den Rest des Berufslebens in der Akte.
    Also ich hätte hier wenig Hemmungen. Wenn ich einen Hartzfascho (mitsamt evtl. Familie) in die Arbeitslosigkeit schleudern könnte, dann würde ich es tun!

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    1. Die EGV wird wieder abgeschmettert - aber die müssen mir dann eine neue EGV von sich aus schreiben - dann können wir weiter spielen ...

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  9. hier der Tipp für die Sache mit dem Bild: http://youtu.be/KYaToR9XlXk

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    1. Lach: JETZT verstehe ich, was Du meintest - wird höchste Zeit, dass ich wieder eingeladen werde ... :-)

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  10. Hi Ralph! Ein Hinweis mit der Mehrwertsteuer, bist du sicher das du Mehrwertsteuer ausweisen willst, solltest und darfst (Falls das überhaupt klappt). Wenn du Honorare nimmst, dann bist du Einkommenssteuerpflichtig, aber erst ab 17500 eur Mehrwertsteuerpflichtig, es sei denn du BEANTRAGST als Kleinunternehmer ausdrücklich beim Finanzamt (noch ein Amt) DAS du Mehrwertsteuer zahlst und dann vorsteuer abziehen darfst. Dann erst darfst! du Mehrwertsteuer ausweisen. Weil ich kenne das Problemo als Kleinunternehmer. Übrigens wird man dann auch schnell Hartzer, ist nen bisschen pervers, mal hartzen mal steuer zahlen. Obwohl die vom Finanzamt waren bisher nett.

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  11. Hallo Ralph
    Prima Idee, toll formuliert.
    Vielleicht hättest Du noch darauf hinweisen können,
    das die Teilnehmer Deiner Seminare bei vorheriger Beantragung
    diese als Weiterbildung geltend machen können.
    Macht nix, das teile ich dann in meinem Angebot mit.
    Um die Sache abzurunden würde ich mich mit reinhängen
    Zur Einstimmung und zum Ausklang trage ich ein paar Gedichte
    aus „HARTZ IV – Ein Totmacher“ vor.
    Didaktisch von nutzen, bei den Teilnehmern bleibt möglicherweise
    mehr hängen. Und, sie haben die Möglichkeit den Duktus verschiedener
    Schriftsteller kennen zu lernen.
    Dir alles Gute – wir bleiben dran.

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  12. Dieser Brief war wirklich frech und genial. Doch was ist mit dem eigentlichen Ziel, einen Klageentwurf auszuarbeiten. Mir kommt es bald so vor, als würde viel Energie in irgendwelche Richtungen gestreut. Doch das eigentliche Ziel, verliert sich so langsam aus den Augen aller. Was ist mit Karlsruhe ???
    Was machen die Anwälte ???? Passiert da eigentlich noch irgendwas ??? Oder wird am Ziel bewusst vorbeigeschossen ???

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  13. Heute und Morgen ist Karlsruhe-Tag :-)

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  14. Leck mi della Quasta!

    Zeigs's ihnen Tiger...

    Karl Siegfried

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  15. Haben Menschen, welche mit Ideen befasst, diese für äußerst brillant gehalten, Ziele sehend , Ideen überschlagend in Gesetze umgesetzt, und eifrig manifestiert, doch nur dabei übersehen, genau nach rechts, nach links und zurück zu schauen, so ist es dennoch mühsam die selbigen um einen Rück-Blick zu bitten, der da bedeutet Rück-Sicht auf anders gesehen Übersehenes,
    so diesen Bitten zu folgen, wäre aber ein Zeichen der Stärke und ist niemals ein Zeichen der Schwäche..

    Gruß
    A.G - aus Hessen

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    1. Weniger Bier trinken, dann klappts auch mit der Schreiberei !!!!

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    2. Wenn ich gut schreiben könnte wäre ich ein berühmter Autor oder berühmter Schriftsteller und evtl. so reich dass ich die Sache hier ganz anders unterstützen könne..und jeder gibt hier seine bestmöglichen Gedanken zu der Sache, auch im Bewusstsein solche Kritiken zu empfangen, wie von dir..ich bin durchaus kritikfähig, aber ich bin so wie ich bin und ich schreibe so wie ich das will und es bleibt auch unbenommen, meinen Eintrag wieder zu löschen sollte er nicht zu der Sache passen, und zeig mir doch erst wie du es besser kannst..ich lerne gerne..wir können uns ja mal darüber unterhalten, wenn ich einen Sinn darin sehe..
      ansonsten tangiert mich das persönlich jetzt sehr peripher wie und was du über meinen Beitrag denkst.

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    3. Das merkt man. Aber lass gut sein. Schönes WE.

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    4. wieso so einsilbig..was merkt man?..
      das ich wenn ich viel Geld hätte die Sache gerne auch mehr unterstützen würde..
      das ist richtig... und es ist auch richtig das sich etwas
      ändern sollte..
      das Grundgesetz ist in Grund und Boden gestampft..
      und ich diskutiere mit dir hier herum, ich bin kein geduldiger
      Lehrer..deshalb habe ich auch keinen Lehrberuf
      Ich hoffe die stecken mich nicht zu einer Maßnahme dazu rein ..*g
      das wäre ein Fehler..
      ja..jetzt kannst du schreiben..das merkt man..

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    5. Genau das will das Gesetz zur Zeit..du sollst genau das sagen was von dir verlangt wird...merkst du es eigentlich noch..
      Du reagierst voll auf Kommando, ohne nachzudenken..schön für mich..aber dumm gelaufen für dich.. ;-)

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    6. Auch das merkt man.

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    7. PS. ..aber ich finde trotzdem ...auch schützenswert diese Männer oder Frauen mit einzubinden, die sich vielleicht jetzt noch keine Vorstellung bilden können von den Auswirkungen dieser Gesetze, Sanktionierungen und Zwangsmassnahmen zu Arbeiten für die Sie sich absulut auch gar nicht geeignet fühlen oder nur für ein Fahrgeld....ja..welche sie aber nach heutzugtage Gesetz schnell betreffen können ..Auch wenn Du jetzt noch im Job stehst..Arbeite doch vor..verhindere Zukünftiges.. ...wir sollten nach und nach gemeinsam alles tun, das das Grundgesetz wieder hergestellt wird..und jetzt noch ein schlechter Kommentar hier unter meinen Kommentar empfände ich schon als einen bewusst dagegengesetzten Kommentar an mich und für alle die darum kämpfen --aber keine Sorge..damit komme ich persönlichn auch mit klar..

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    8. die Tastaturfehler bitte ich zu verzeihen..ich habe echt ein Problem mit meiner Computertastatur gerade gehabt , welche leider nicht mehr die jüngste ist, aber ich habe gerade gewechselt und kann nochmal richtig fragen ..bist du ..welcher mich gerade dauernd angeht wirklich überhaupt für diese Sache?
      Bist du ein Feind?..neee..ich mag keine Feinde..ich will Frieden..

      hilf doch einfach mit ..als mich dauernd anzugehen.. das wäre doch gut investierte Energie..
      ansonsten sehe ich dichnicht mehr als ernst...und .
      ich habe fertig mit dir ...doch ich unterstüzte weiter das Ganze, auch wenn es dir vielleicht nicht ganz passt...
      Tschau Tschau.. mach es gut..grüß mir deine Kameraden...:-))

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    9. ach.. ps.. Ip macht es möglich..klar findet ihr mich, wenn ihr wirklich wolt ..ich bin ja nicht blöd..
      und das nächste mal bei meinem Sachbearbeiter darf ich dann klar wirklich
      ein nicht für mich passendes Praktikum umsonst oder auch einen *Lehrberuf umsonst ausüben, in einer nicht passenden Maßnahmne....zb per Verfügung oder Zwangs- EGV..dagegen habe ich dann nicht viel Einspruch ...ja klar ich komm da schon raus anur du..der mir hier dagegen schreibt...kennt sich da aus..du weist das anscheinend schon..und reibst dir die Hände..
      ich bin jetzt wirklich boes....aber ne..ich lass mich auch davon nicht soweit treiben...das Grundgesetz nicht zu beachten,
      Grundgesetz ist...Die Würde des Menschen ist unanatastbar..
      ja für alle Menschen...und so sehe ich das weil ich eben anders bin..und solange Menschen da sind die anders sind, müssen sie auch beachtet werden und das Grundgesetz muss erhalten bleiben..
      unterschreibt hoffentlich so viel wie möglich..es ist wirklich wichtig...!

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    10. nochmal Ps..ich weiß ja da Diskutieren irgendwo auch Sinn macht,
      aber muss das sehen was unter meinem kommentar abläuft=
      Ich meine ich kann mich auch alleine wehren..keine Frage..
      aber..sollte derjenige der mich da jetzt gerade (heraus)fordert ..nicht auch mal seinen eigenen Standpunkt darlegen zu der Sache..dann wäre doch alles klar....ansonsten kann ich es mir nur erklären das es jemand ist..der versucht mich jetzt so klein wie möglich zu machen..damit habe ich wirklich auch kein Problem..ich bin boes und ganz groß wenn ich will..naja..ich mach halt weiter..
      und unterstütze aus meiner eigenen Überzeugung und aus meinen eigenen Erfahrungswerten..ja..es ist der richtige Weg
      2005 wurden in allen Sozialämtern und Arbeitsämtern die an den Türen angeschlagenen Schilder...entfernt..die lauteten..Die Würde des Menschen ist unantastbar..und dies Schilder gab es wirklich* ich bin Augenzeuge...
      ja..so ist es leider...cu..bis mir wieder was einfällt dazu

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    11. Ich werds mir merken.

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    12. wichtig ist..habt keine Angst..schaut mal ich hab sie auch nicht hier zu schreiben...und immer weniger....ich hätte sie mehr als notwendig dazu und überwinde sie..auch wenn ich noch Verantwortung
      über andere Menschen habe.
      Ich habe aber trotzdem noch nie eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben..*schwör..nur am Anfang mal *unter ganz vielen Vorbehalte..
      aber seitdem liegen die bei alle unbeantwortet bei mir im Schrank..nicht zurückgeschickt und bis auf jetzt hat sich niemand beschwert..aber es wird langsam auch bei mir Ernst..eine wirklich unsinnge gesundheit schädigende Maßnahme droht mir entgegen..ich soll z.b. kopieren den ganzen Tag, am Kopierermsthen....trotz Behinderung? und Atteste..selbst vom Amt....ja..für eine caritative Einrichtung zum Erlernen von Praxis-Erfahrung..soll ich umsonst kopieren..
      ist das Willkür?..was ist das?..ja das droht mir...
      tja..mein *Freund..der mir hier gerde unter Kommentare antwortn viel schreibt..freut sich sicher darüber..aber
      keiner sollte sanktioniert werden..und Sanktionieren ist sowieso ein völlig unethischer Angriff auf einen Menschen..
      heh..ich kann mich trotzdem noch wehren..nehmt es zur Kenntniss..
      ich werde nicht kopieren den ganzen Tag..eher werden meine Ärzte an mir Milliarden verdienen..aber ich bin froh das jemand die initiative ergreifen konnte, und das auch auf intelligenter Weise erkannt hat, was hier falsch läuft..
      vielen Dank.und was ich geben kann gebe ich natürlich...

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    13. sorry..auch die Ausweich- Tastatur..brint es nicht..
      wahrscheinlich nimmt es mich doch mehr mit als ich glaubte..
      und jetzt setz noch mal einen mich vernichtend wollenden
      Beitrag unter dem was ich schrieb..
      aber...mein Klopf steht immer noch oben..ich spende immer noch
      und du kriegst mich nicht klein..ich unterschreibe auch weiterhin
      keioner EGV..ja ..ich bekomme sicher das nächste mal so eine Verwaltungsaufforderung= ..mal sehen was meine Kinder dazu sagen..
      so...ich sag nur..Die Würde des Menschen soll untastbar bleiben..
      jetzt erzähl deine Story dazu...ich höre zu..

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    14. Jetzt weiß ich alles über Dich und so soll es bleiben.

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    15. ok...mit besserem Tastatur-Griff..da sieht rd klar besser aus..und wenn man schaut..wie viele Menschen es in Aufruhe bringt, diese Angst und diese Gesetze derzeit..die Drohungen die über einem schweben ich nenne das so..und bind aber schon tapfer und ich hoffe wenn jeder im kleinen Rahmen etwas dagegen tut, das sich das ausweitet.. und ich spende hier natürlich
      zum untersützen ..und ihr lest ja gerade...so sage ich: wehe mein kleiner Teufel hier schreibt was teuflisches zurück.. ich hau ihn....:-)))) wir müssen zusammen halten und zu Ralph Boes, er ist ein Held..! das ist so..keine Frage..helft ihm und uns ..
      und es ist nicht wichtig was mir hier jemand entgegnet...*nicht drauf achten*

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    16. Na sihst Du, geht doch. Hast was gelernt. Ich dachte am Anfang, dass Du ein Mensch ohne Selbstwertgefühl seist. Weil Du so heftig auf meinen Spruch reagiert hast. Das wäre gar nicht nötig gewesen, so viel Energie da rein zu stecken. Aber hey, ich entschuldige mich dafür. Du hast mir bewiesen, dass Du auch gut schreiben kannst. Chapeau, meine Anerkennung hast Du nun. Und jetzt sei in Frieden mit Dir selber und mit mir, ok. Geniesse jetzt den Rest des Abends, voller zuversicht, dass alles Gut ist, wie es ist. Du musst nichts mehr tun, lass es gut sein.
      P.S. : Das war meine letzte Meldung an Dich. Ich lasse nichts mehr von mir hören.

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    17. siehst du ..Irren ist menschlich..
      aber du hast dich gut rausgewunden .
      ich weiß damit aber immer noch nicht..wie du zu der Sache
      hier stehst..
      gib doch mal ein Zeichen .schrei es heraus...sag es einfach und eine Spende für
      das Einhalten des Grundgesetzes..gib sie doch einfach....es ist weg.verschwunden..das Gesetz..Die Würde des Menschen ist unantastbar-..kapiere es.. wir haben es nicht
      mehr..es wurde abgeschafft..2005--wurden diese Aufkleber oder Zettel das letzte mal an den Türen der Sozial_ und Arbeitsämter gesehen.. ich bin ja nicht blind...aber.. warum wurden sie dprt entfernt...ich bin Augenzeuge..weil ich wegen meiner Kinder dort war..und hab es gesehen..und schon dann gesagt..es wird etwas auf uns zukommen..und es wir nicht etwas gutes sein..
      jetzt du...

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    18. ach..und P.s..
      was ich noch zum beizutragen habe, wäre das ....*Die Würde des Menschen ist unantastbar. das kann man nicht oft genug sagen..

      und ihr ..die Regierung..ihr tut uns einfach weh damit .. aber allen Menschen damit die im Wechsel gerade damit betroffen sind....ja..das ist so..viele Menschen trifft es damit ..und
      ich spüre auch die Schmerzen davon....und mehr Menschen als ihr denkt..und viele nach mir spüren die Schmerzen..mehr als ihr dann denkt und mehr und mehr..werden Schmerzende sein die Hartz 4 empfinden nur als Pein...und euch immer wieder sagen...immer wieder, die Würde des Menschen ist unantastbar..merkt es euch..
      und..ja...das kommt alles noch..und irgendwann schmerzt es euch auch selbst...weil ihr es endlich merkt..das Schmerzen zufügen einem auch selbst Schmerzen zufügt..
      es ist alles nur eine Frage der Zeit...spürt es lieber jetzt...
      genau jetzt.. und ändert was daran an dem Gesetz......Ich leide..wir leiden.und du wirst leiden....
      unter diesem Gesetz... HARTZ 4 .(oh Gott, was ein Name..wenn man den Inhalt kennt...) haltet inne ...bitte..

      ganz lieben Gruß
      A.G. aus Hessen...

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    19. Auch wenn der Eintrag länger her ist, möchte ich,in Ergänzung, unter diesen Beitrag etwas kurz noch nachfügen, auch wenn ich denke, er ist schon so aufgefasst worden, wie es meinte.

      aber dennoch kurz:

      mit oben geschrieben *...merkt.. das Schmerzen zufügen einen auch selbst schmerzt.....meinte ich natürlich nur! solche die von eigenen Gedanken ausgehen, ein eigenes Gefühl, also ein Gefühl des Unwohl-Seins welches man haben kann, falls man zb. für sich evtl.selbst erkannt hat, dass man Wesentliches versäumt hat zu ändern, oder anders zu machen.. und man dies im Nachhinein gesehen dann doch lieber hätte anders entscheiden/machen wollen, und es einem dann eben sehr leid tut nachhaltig.
      -mit Schmerzen meine ich damit ganz klar, eigene Gefühle eines Unwohl-Seins welche dann aufkommen können aus sich selbst heraus ..

      Ich lehne auch jegliche Form von Gewalt ab.


      Grüße
      A.G

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  16. @Anonym 17. November 2012 00:36

    woher weißt Du dass das Finanzamt "noch" ein Amt ist? Ich habe da meine größten Zweifel.

    Überhaupt, wann wurden die Steuergesetze Ratifiziert? Ich kann nichts finden.

    desweiteren, falls gültig, verstoßen die Steuergesetze gegen das Zitiergebot (Art. 19 GG) und sind desshalb eigentlich sowieso ungültig. Auch dann wenn das keinen "DEUTSCH" interessiert.

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  17. Einer für Alle, Alle für Einen!

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  18. Nur nicht für Deinen !!! HUHUHU .:-)

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  19. Ich fände es gut, wenn der Begriff *unantastbare Würde* im Sinne des GG möglichst klar und weitgefasst definiert werden könnte, da dies nach meinen Recherchen bislang nicht klar beschrieben ist - Was allerdings auch bedeuten könnte, dass eben jedes Individuum die Grenzen seiner Würde frei abstecken kann ......

    Wie bekommt "man" das so griffig, dass weder Karlsruhe, noch andere Gerichte sich herauswinden können ?

    B.

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    1. Ich finds gut, dass der Begriff NICHT definiert ist. Sonst könnten wir uns nicht wehren - wenn uns die Würde auf einem Gebiet versagt würde, welchen wir heute vielleicht noch gar nicht kennen. Die Menschheit ändert sich - und das Gefühl der Würde auch!

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    2. Hmmm...das Gefühl der Würde mag sich ja ändern und/oder erweitern, ABER auf juristischem Terrain dürfte es recht schwierig werden, sich einzig auf's Gefühl zu berufen....

      Ohne *Mindeststandards* , die quasi die Basis für die Würde darstellen können, wird beim Bundesverfassungsgericht schwerlich zu argumentieren sein -

      Oder ?


      B.

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    3. Bei meinen Aktionen zur Klärung der Lage bin ich mittlerweile auf folgenden Grundsatz im deutschen Recht gestossen, den ich für aufschlussreich halte :

      Grundrechtskollisionen

      entstehen, wenn die Grundrechte verschiedener Grundrechtsträger bei der Ausübung miteinander in Konflikt geraten. So kann z.B. die Kunstfreiheit einer Person mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einer anderen kollidieren. Die Lösung solcher Konflikte erfordert im Einzelfall eine sorgfältige Güterabwägung. Dabei ist zu prüfen, welchem der kollidierenden Schutzgüter nach Lage der Dinge ein grösseres Gewicht zukommt. In der Entscheidung sollte möglichst keines der widerstreitenden Grundrechte völlig verdrängt werden. Vielmehr ist ein Ausgleich anzustreben, der zu grösstmöglicher Wirksamkeit der Grundrechtsordnung führt.

      Welche Rechte kann eine Behörde wie das Jobcenter haben, die zum Beispiel Artikel 1 ff GG verdrängen "dürfen" ?


      B.

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  20. Eine jener Verfassungen, die in unserer Gegenwart noch existiert und noch weit in die Zukunft hinein existieren wird, ist das, am 23. Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 2 , in dem es in Artikel 1 Absatz 1 heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
    Zum einen kennzeichnet die soziale Stellung innerhalb einer Gesellschaft die Würde. Demzufolge gibt es Menschen, denen mehr oder weniger Würde zuteilwird. Zum anderen ist Würde das, „was jeden Menschen vor der nichtmenschlichen Kreatur auszeichnet.
    Die zweite Auffassung über die Einheit der Würde unter den Menschen begründet sich zum Einen in der Stoa darin, dass der Mensch teil an der Vernunft hat und zum Anderen im Christen- und Judentum darin, dass alle Menschen das Ebenbild Gottes und demzufolge untereinander gleichwertig sind. In der Renaissance veränderte sich der Begriff der Würde durch den italienischen Humanisten Pico della Mirandola, der die Ansicht vertrat, dass der Mensch ein alles in sich vereinender Mikrokosmos sei, in dem alle Eventualitäten angelegt sind. Zwischen den Möglichkeiten, die dem Menschen zur Wahl stehen, eine Entscheidung zu treffen, ist seiner Meinung nach die von Gott gegebene Bestimmung, ergo ist die Würde des Menschen seine Freiheit.

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  21. Gut*!*

    Soweit prima umrissen -
    DOCH auch wenn die Freiheit mit ihrer Konkretisierung "Wahlfreiheit" ganz sicher wesentlicher Bestandteil der WÜRDE ist und zu bleiben hat, ist WÜRDE doch sehr viel mehr.
    Authentizität, Individualität, Spontanität,Freude, Lust, intrinsische Motivation etc
    gehören doch auch dazu !

    B.

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  22. Humanismus ist der Versuch der Entwilderung des Menschen entgegenzuwirken. Das Wesen des Menschen ist nach Heidegger ein Bezug zum Sein über die Sprache. Danach könne von Würde des Menschen nur gesprochen werden, weil eben der Mensch der vom Sein selbst Angesprochene und [...] zu seiner Hütung Bestellte ist. Individuelle Menschenrechte lassen sich aus diesem Verständnis von Menschenwürde nicht ableiten, schließlich liegt das Menschliche außerhalb jeden Individuums. Lebensaufgabe und Sinn des menschlichen Lebens ist es danach, die Sprache zu hüten, auf dass das Sein mit der Wahrheit rüber rückt. In Abgrenzung zum Humanismus ist damit „nicht der Mensch das Wesentliche [...], sondern das Sein.

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  23. Schön *!*

    SPRACHE im obigen Sinn ist doch dann auch die Chiffrenschrift des Komos, der Natur....


    Ist das SEIN dann ein SYNONYM für BEWUSST - SEIN ?



    B.

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  24. *****
    ooooooo
    ?
    <<<<>>>>
    Zzzzzzzz......

    8.Sphäre


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    1. Ich fahr jetzt mit meinem Kumpel auf ne Ü30 Party. Machen Morgen weiter, ok. Schönen Abend wünsch ich Dir. Bis dann.

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  25. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-11/gruene-hartz-iv-aussetzung-sanktionen


    Die Grünen wollen die Sanktionen (erstmal) abschaffen. Nur schade, dass ich grad denen nicht traue.

    LG Marita

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    1. Genau: die wollen Sanktionen erstmal "aussetzen", nach der Wahl 2013 wohl wieder einführen, nachdem sie ge-oder nicht gewonnen haben.
      "Aussetzen" ist halbherzig, hier gehts nur um die Wahl, achtung vor den Grünen Lügnern.

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  26. Ich bin mal gespannt wann die bei Herren Ralph Boes die 100% Sanktion aussprechen werden. Es ist eine Schande was mit diesem Mann da betrieben wird.

    Lg. Tune

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  27. Hallo,

    mir wurde am Samstag den 17.11.2012 erzählt das die Grünen auf ihren Parteitag gegen die Forderung der NRW Grünen ihren gestellten Antrag auf Abschaffung, Aussetzung für Langzeit Arbeitslose der Sanktionen im Hartz IV System dagegen gestürmt haben. Sollte dies zutreffend sein kann man Sehen wie die Grünen so drauf sind habt ihr darüber Infos?

    LG. Tune

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  28. Ab nach links? Auf ihrem Parteitag wollen die Grünen mit dem Thema Gerechtigkeit punkten. Parteichef Özdemir warnt die Delegierten vor unhaltbaren Versprechen. Im Interview fordert er, in der Sozialpolitik Maß zu halten - und spricht sich gegen eine Urwahl beim Parteivorsitz aus.

    Berlin - Bürgerlich? Konservativ? Auf dem Weg in die Arme der Union? Wenn sich die Grünen am Wochenende zum Parteitag in Hannover treffen, könnte es auf ein ganz anderes Signal hinauslaufen. Die Partei, so erwarten es jedenfalls viele, dürfte sich deutlich linker aufstellen als das bisher der Fall war.

    Besonders mit dem Thema Gerechtigkeit wollen die Grünen punkten. In einem 27-seitigen Vorstandsantrag wird unter anderem die Einführung eines Mindestlohns sowie einer Bürgerversicherung gefordert. Zudem wollen sich die Grünen für einen Hartz-IV-Satz von mindestens 420 Euro, massive Bildungsinvestitionen sowie eine Garantierente einsetzen. Etliche Änderungsanträge zielen auf noch weitergehende Entschärfungen der rot-grünen Arbeitsmarktreformen. Parteichef Cem Özdemir warnt die Delegierten vor unhaltbaren Beschlüssen. "Es kann nicht darum gehen, dass man Reformpolitik ohne Kopf und ohne Richtung macht. Beides gehört zusammen", sagte er im SPIEGEL-ONLINE-Interview.

    Neben der thematischen Neujustierung wollen die Grünen auf der dreitägigen Delegiertenkonferenz ihren Vorstand und ihren Parteirat neu bestimmen. Zur Wiederwahl stellt sich auch Parteichefin Claudia Roth, die bei der Urwahl über die Spitzenkandidatur nur auf magere 26 Prozent gekommen war. Ihren Auftritt am Samstag, vor allem aber ihr Ergebnis, erwarten die rund 800 Delegierten mit Spannung.

    Özdemir kündigte an, nach den Urwahl-Erfahrungen neue Partizipationsmöglichkeiten zu prüfen, wandte sich jedoch dagegen, eine Urwahl auch über den Parteivorsitz abzuhalten. "Ich bin da skeptisch. Die Urwahl ist ein geeignetes Instrument für Sondersituationen wie die Frage der Spitzenkandidatur", so Özdemir.

    Lesen Sie hier das gesamte Interview mit Grünen-Chef Özdemir:

    SPIEGEL ONLINE: Höhere Hartz-IV-Sätze, Mindestlohn, Garantierente - werden die Grünen am Wochenende zur zweiten Linkspartei?

    Özdemir: Nein, mit Sicherheit nicht. Wir wollen in einer Gesellschaft, die immer älter und bunter wird, ein Sozialsystem finanzieren, ohne das auf Pump zu tun. Wir haben bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass das, was wir dafür verwenden können, etwa 12 Milliarden Euro sind. Und auf dieser Grundlage werden wir ein ehrliches Angebot machen mit Projekten, die finanzierbar sind.

    SPIEGEL ONLINE: Für Forderungen, wie die aus Berlin, den Hartz-IV-Satz auf rund 470 Euro zu erhöhen, sehen Sie also keine Chance?

    Özdemir: Wir brauchen endlich eine verfassungskonforme Existenzsicherung und das bedeutet auch eine Erhöhung des Regelsatzes. Aber wir werden auch sagen müssen, wie wir uns das System insgesamt vorstellen. Gute Kitas und Ganztagsschulen gibt es nicht umsonst. Unsere sozial- oder energiepolitischen Vorstellungen müssen wir immer mitdenken, wenn es um die Finanzierung geht. Es kann nicht darum gehen, dass man Reformpolitik ohne Kopf und ohne Richtung macht. Beides gehört zusammen.

    > http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gruenen-chef-oezdemir-warnt-delegierte-vor-linksruck-auf-parteitag-a-867488.html

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  29. Lieber Ralph, nun ist der Blog neu datiert, aber mein Kommentar bleibt kritisch. Du musst Dir die MwSt nicht aufhalsen, mit den zusätzlichen Auflagen des Finanzamtes und deren Prüfungen, wenn Du unter 19.000€ Jahresumsatz bleibst. Außerdem kommt dann das JC auf neue Ideen. Bitte überarbeite Deinen Entwurf an das JC.

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    1. Hallo Ralph,
      ich konnte Dich ja am 26.09.2012 live in Berlin erleben.
      Respekt vor Deinem Sanktionshunger und das Du trotzdem deinen Humor nicht verloren hast.

      Gesundheitlich betrachtet, denke ich, weißt Du was Du machst, Du weißt auch dass wir Dich brauchen. Du hast eine „Welle“ losgetreten, die es gilt nicht mehr zu stoppen.
      Du hast uns alle angesprochen und so sei es!
      Jeder mit seinen Möglichkeiten in seiner Stadt und seinem Umfeld, sollte dazu beitragen, dem Grundgesetz für die BRD, wieder Geltung zu verschaffen.
      Ich bin auch der Meinung, nennen wir doch diese „Vollstrecker“ ruhig mit Namen und Adresse öffentlich.
      Wir brauchen uns nicht zu verstecken, was sollen wir noch verlieren?
      Sie versuchen uns die Würde zu nehmen, das darf einfach nicht passieren!

      Von Uwe Jessen gibt es auch einen wunderbaren Vorschlag eines –Memorandums- für die Stadt Flensburg.
      Übernehmen wir doch auch seine Idee und übertragen sie auf alle Städte.

      Ich bin seit dem 01.10.2012 bis zum 28.02.2013! zu 100% sanktioniert worden, weil ich seit
      6 Jahren in Bad Doberan Landkreis Rostock ehrenamtlich arbeite und mir vom „Jobcenter“ keine Vorschriften machen lasse, solange diese „Damen und Herren“ gegen Grundrechte verstoßen.
      Deine Idee, wenn Gutscheine angeboten werden, das dann doch bitte vom Jobcenter der entsprechende Mitarbeiter mit einkaufen kommt, habe ich am 09.11.2012 praktiziert.
      Ich nehme die Gutscheine unter der Bedingung, ein Mitarbeiter geht mit mir zusammen einkaufen und gibt sich als „Jobcenter-Mitarbeiter“ auch zu erkennen.
      Das fanden sie dann doch nicht so toll, warum wohl nicht? ;-)
      Geld und Gutscheine und Geld für Miete habe ich immer noch nicht.

      Ich habe am Freitag dem Jobcenter meine Rechnung aufgemacht und geschickt, indem ich ihnen mitgeteilt habe, dass ich mir in Zukunft verbitte weiter von den Mitarbeitern mit gehaltlosen Schreiben gestört und von meiner ehrenamtlichen Arbeit abgehalten zu werden.

      Dann kam meine Rechnung in Höhe von 4160,00 Euro (ca. die Summe um welche ich bisher sanktioniert wurde) für zusätzlichen Arbeitsaufwand, da ich ja genötigt bin auf sinnlose Jobcenterschreiben zu reagieren und zu beantworten.

      Wir haben jetzt eine Initiative – Gegenwehr - http://wirhelfengern.beepworld.de gegründet und werden alles, was die Hartz IV / Jobcenterproblematik und Sanktionen hier im Landkreis Rostock betrifft, öffentlich machen.

      Viele Grüsse von der Ostsee
      Rolf Tornow
      rolf_t@gmx.de

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  30. Einfach köstlich.... ich meine ich habe mal wieder laut gelacht...

    prima geschrieben. Doch wann laden die dich mal wieder ein? Wie wärs, wenn du um ein Termin bittest...nee bitten nicht, aber fragen, warum sie dich nicht einladen und

    schreibst du nun die Klage? ich denke, das ist sehr wichtig.

    herzlichen gruß babine

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  31. Hier kann man "Essen gucken" :-)

    http://www.jellotime.com/


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  32. Jo,kleiner Spassmensch -...ihr Essen steht im Kochbuch Seite 37...,

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  33. Warum ist es, wie es ist ???

    Dass Luzifer in unseren Köpfen waltet ist eine Tat Michaels. Er hat die geistige Welt von den luziferischen Mächten befreit und den Drachen auf die Erde gestürzt - in unsere Köpfe. Das ist der Sturz der Geister des Lichts, des luziferischen Drachens. Man könnte es auch als das Luziferische Prinzip bezeichnen. In unserer Erdenwelt, leben wir also gemeinsam mit Luzifer. Er bringt uns die Weisheit und alle unsere sinnliche Tages-Erkenntnis, hat luziferischen Charakter und kann uns über die eigentliche göttliche Welt keine Auskunft geben. Luzifer will uns so wie wir jetzt sind - mit all unseren Unvollkommenheiten - vergeistigen. Er will uns über unseren Kopf hinaus von der Erde wegheben in seine Weisheitssphäre, der aber die Liebe mangelt.
    Sehen Sie, das ist eines der großen Geheimnisse des Weltendaseins, daß eigentlich ein Göttliches eingepflanzt worden ist, der menschlichen Natur, damit diese menschliche Natur gleichsam größere Schwere hat, als sie gehabt hätte, wenn dieses Göttliche nicht eingepflanzt worden wäre, das Göttlich-Notwendige. Wenn es nicht eingepflanzt worden wäre, hätten die menschlichen Seelen dem Luzifer Folge geleistet. Wenn wir zurückgehen in alte Zeiten, finden wir überall, daß die Religionen es darauf anlegen, daß die Menschen verehren dasjenige, was irdisch ist, was irdischen Zusammenhang gibt, was in Fleisch und Blut lebt, damit der Mensch schwer genug ist, nicht hinausgeführt zu werden in das Weltenall.

    Jedesmal, wenn Luzifer in alten Zeiten wiederum seine Anstrengungen gemacht hat, die Menschen zu vergeistigen, da waren die Menschen zu sehr gewöhnt an das Fleisch, um zu folgen dem Luzifer. Hätten sie nicht den Hang gehabt zum Fleische, zu der physischen Natur, sie wären dem Luzifer gefolgt.

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    1. Rudolf Steiner stellt Vieles richtig *!*

      Genaue Quellenangabe ?

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  34. Die achte Sphäre besteht ja darinnen, in einem ihrer Aspekte, daß der Mensch einen solchen Zug und Hang bekommt zu seiner niedrigen Natur, daß Luzifer nicht die höhere Natur aus dieser niederen Natur herausholen kann. Jedesmal, wenn Luzifer in alten Zeiten wiederum seine Anstrengungen gemacht hat, die Menschen zu vergeistigen, da waren die Menschen zu sehr gewöhnt an das Fleisch, um zu folgen dem Luzifer.

    Wer ist der große Baumeister unserer Welt ??? Antwort: Luzifer !!!
    Das ist auch die eigentliche Aussage der Bibel: Luzifer ist Herr der Welt.

    Als Jesus in der Wüste war, traf er auf Luzifer. Luzifer sprach zu ihm: Ich habe diese Welt erschaffen, sie ist mein. Knie vor mir nieder und du darsft über diese Welt regieren. Doch Jesus hat anerkannt, dass er dem großen Baumeister, dem Architekten der Welt, gegenüberstand. Dieses Angebot, niederzuknien, hat er abgelehnt, eine großartige Tat. Nun, um sich selber zu befreien und um über der Materie zu stehen, hat er seine Neigungen überwunden.
    Was können wir tun ???
    Wenn wir diese Macht, Luzifer, bei ihrem Namen nennen, dann sind wir Herr über Luzifer, Herr über die Materie. So kann die Materie uns nicht mehr zwingen zu Dingen, die wir nicht wollen. Wir lassen uns nicht mehr Neigen.
    Gruß, H.M.v. Stuhl.

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    1. War Luzifer jetzt böse oder gut? Versteh ich nicht so ganz, das ganze.

      Gruß

      U.

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    2. Ja, Ja der olle Luzifer hats auch nicht leicht, er streut seit Weltbeginn missgunst, neid usw. und am ende wird sein werk, was er so mühsam durch intrigen usw aufgebaut hat immer wieder zertrampelt durch Querulanten....das selbe trifft übrigens auch auf Gott oder so zu.
      Hier hat Jesus, Gott, Luzifer (hier bitte selber weitere Personen eintragen....) usw. wohl keine Chance...spaß muss sein.

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    3. Meine Katze heißt auch Luzifer, genannt "Luzie". Ist aber ne ganz liebe ;))

      LG
      Marita

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    4. Luzifer hat den göttlichen Funken des Ursprunges, also Gott, zwar in sich, er arbeitet aber mit Materie. Das heisst, er wurde erschaffen als Abbild von Gott. Ein Klon sozusagen. Gott wollte sich selbst erkennen. In diesem Abbild, hat Gott den Menschen erschaffen. Gott selber kann nicht Luzifer sein, da er nicht erschaffen wurde. Luzifer hält sich für Gott, er hat seinen Ursprung vergessen.Er erkennt seinen Ursprung nicht.Da Materie immer den Irrtum beinhaltet, kann man dies als das Luziferische Prinzip bezeichnen. Er kann diese Materie nicht mehr verlassen. Somit schuf Luzifer die Welt mit allen darinenthaltenen Irrtümern. Ja, es ist nicht ganz leicht, das zu verstehen. Es ist ein Weg der Erkenntniss. Dieser Weg dauert nicht umsonst 10 bis 15 Jahre. Das Böse,nennt es ruhig Luzifer, ist auch schön und lustvoll, man fühlt sich dahin geneigt (hineingezogen). Diese Neigung kann man aber nur überwinden, wenn man sie kennt. Denn dieses dunkle Prinzip, Luzifer, ist wirklich vorhanden. Wer dieses Prinzip aber nicht kennt, ist subjektiv davon überzeugt, dass er das richtige tut. Das ist die große Gefahr. Und dieser Gefahr, verfällt die Menschheit. Diese Weisheit wird dem Menschen vorenthalten, deshalb ist er auch leicht steuerbar.
      Zum Beispiel große Führer wie Adolf Hitler, wussten dies. Er hat viele Menschen zur Schlachtbank geführt.
      Wenn Menschen geopfert oder übervorteilt werden, es muss falsch sein. Das wurde nur nie erkannt. Oder zu spät. Und das in vielen Fällen in der Weltgeschichte.
      Das Geheimniss ist die Erinnerung. Die Erinnerung an den Ursprung. Nur in dem Moment, wo sich Luzifer erinnern kann, erinnern kann an seinen Schöpfer, kommt er zurück zu ihm. Und dann wäre die Ordnung im Geisterreich wieder hergestellt.

      Das Höchste Geheimniss ist: Priester und Pastoren haben diese Erkenntniss nicht mehr. Ihre Schafe werden dumm gehalten. Wenn Sie eine Kirche betreten, gehen Sie durchs Paradies Richtung Osten. Sie befinden sich dann östlich von Eden, da der Mensch als er erschaffen wurde, das Paradies verlassen musste. Energetisch im Totenreich. Das Paradies liegt dann hinter Ihnen. Sie gehn in der Kirche immer weiter nach Osten, dort wo der Prunkvolle Altar sich befindet. Eine Stelle die zwar mit Gold glänzt, es scheint aber die falsche Stelle zu sein. Da sich das Paradies Westlich befindet. Da ist er nun, der Gott, der mit Materie arbeiten kann. Der Gott, den Sie anbeten. Ein Gott, der mit Materie arbeitet, kann nicht der Urgeist sein. Eine Gottheit die mit Materie arbeitet ist der Fürst über die Materie, der Herr der Welt. Diesen Herrn müssen wir kennen,den müssen wir verehren in seiner Machtausübung, aber wir dürfen ihn nicht anbeten.Das ist der entscheidende Fehler. Die Menschheit unterwirft sich der Materie und nicht dem Geist. Materie ist durchaus in der Lage, den Geist zu besiegen. Das zu erkennen, ist ein ganz langer Weg.
      H.M.v.Stuhl.

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    5. "Das Höchste Geheimniss ist: Priester und Pastoren haben diese Erkenntniss nicht mehr. Ihre Schafe werden dumm gehalten." dieser satz passt auch irgendwie zur pseudo-christlichen CDU. Ich finde sowieso das Luzifer die CDU leitet, anders kann ich mir deren ignoranz, arroganz und handlungen gegen ihre Schäfchen nicht erklären.

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    6. meine Agave habe ich auf Luci getauft, sie steht im Garten ,auf der Wiese und bewacht mein Haus.ist auch eine gans(ganz) liebe ;-)

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    7. Hallo H.M.v.Stuhl, Liebe Mitlesenden, Liebe Freunde,

      ich finde, dass Deine obigen Ausführungen in einem wunderschönen, ja geradezu ästhetischen Kontrast zu den unten aufgeführten Formulierungshilfen zur Klagebegründung gegen das SGB II stehen.

      Das ist jetzt nicht schlechtes, nichts wertendes, denn es verdeutlicht beide "Strömungen" sehr genau: das Eine in eine "wesensreichen Sprache" gehüllt, das Andere im "trockenen, spröden, ja geradezu materiellen Juristendeutsch abgefasst - klarer geht es nicht.
      Das einfach so stehen zu lassen ist eine innere Augenweide und hat eben seine innere Berechtigung. Wir können uns nicht ganz von allem lösen, wir brauchen "alles" (beides), um vollständig zu sein - alles zu seiner Zeit, ganz ohne "Einladung" und Zwang.

      10 bis 15 Jahre für den Weg der Erkenntnis? Ich habe schon Leute kennen gelernt, die haben dafür 5 Minuten gebraucht. Das kann auch eine verdammt lange Zeit sein, vergegenwärtigt man sich Mal wie lange einem die Sekunden während eines Autounfalls vorkommen, oder wenn man sich anderweitig am Rande der Lebensgefahr befindet, wie dann das ganze Leben an einem langsam und doch blitzschnell, fast greifbar, vorrüberzieht.
      Manche benötigen eben Jahre um sich von einer Stufe zu lösen, bei anderen geschieht dies ungewollt, sozusagen von "außen" geführt in Sekundenbruchteilen.
      Es geht ja auch nicht um die Länge des Weges, sofern man hier überhaupt von einem "linearen Gebilde in stetig ansteigender Form" denken oder sprechen kann, denn der ist nicht Gradmesser für die Qualität der Erkenntnis. Qualität in längerer Länge, in größerer Größe, in schwererer Schwere oder am teurerem Preis zu messen ist eine zutiefst materielle (luziferische) Angewohnheit.

      Der individuelle Wert eines Augenblicks, eines "wertlosen" vertrockneten Rosenblütenblattes, zwischen den Seiten eines alten Tagebuchs nach Jahren wiedergefunden, kann viel bedeutender sein und einen wunderbaren Duft verströmen, der eigentlich gar nicht mehr vorhanden ist, als der Schweiß langer mühevoller Arbeit.
      Das Gras wächst eben nicht schneller und vor allem grüner, wenn man dran zieht.

      Auf dieser Ebene zu messen hat eine gewisse Anfangsberechtigung, substantielle Arbeit zu leisten hinterlässt ein gutes Gefühl, jedoch im endlichen "Ergebnis" liegen die Dinge so individuell und doch so im Großen und Ganzen vereint, dass ein Vergleich dem sakralen Moment Abbruch tut.

      Guten Abend allerseits,
      Euer Jan S.

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    8. a long long way...

      Also 10 bis 15 Jahre Erkenntnissuche, das hört sich irgendwie nach 2-3 Fünf-Jahres-Plänen an, und wohin das führt, wissen wir ja mittlerweile nun auch: wir, zumindest einige nicht wenige, genauer die oberen 10.000, werden zur Strafe alle als Stein wieder geboren!

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  35. Formulierungsvorschläge:

    1. zu § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) – Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG: Die Möglichkeit der Minderung des Regelbedarfs bis zu seiner vollständigen Versagung ohne die Pflicht zur Erfüllung eines Ausgleichs und unter Auslassung der grundgesetzlichen Pflicht zur Erfüllung des Sozialstaatsprinzips gemäß Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und auch hinsichtlich der Bindung der öffentlichen Gewalt an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. der Rechtsbindung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG schränkt hier nicht nur das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ein, sondern kann es unzulässig suspendieren. Insofern liegt hier nicht nur eine zulässige Einschränkung o.a. Grundrechte nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vor, sondern auch die Möglichkeit zur Auslöschung der physischen Existenz Schutzbefohlener des Staates.

    2. zu § 7 Abs. 4a SGB II (Leistungsberechtigte) – Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 11 Abs. 1 GG: Die Verbindung von Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, welche zuvörderst durch das Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG begründet werden und demzufolge keine Leistungspflicht begründen können, da sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die öffentliche Gewalt als unmittelbar geltendes Recht binden, mit einer dem entgegenstehenden Anwesenheitspflicht am Wohnort des Leistungsempfängers, zudem über einen die durchschnittliche Arbeitszeit bei weitem übersteigenden Zeitraum, schränkt hier sowohl das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG auf Grund des möglichen Entzugs der Lebensgrundlage ein als auch das Grundrecht auf Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet gemäß Art. 11 Abs. 1 GG.

    3. zu § 10 Abs. 2 Ziff. 5. SGB II (Zumutbarkeit) – Art. 12 GG: Das sich aus Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG ergebende Sozialstaatsprinzip ist die verfassungsmäßige Grundlage der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung und begründet gemäß Art. 1 Abs. 3 GG keine Pflicht zur Gegenleistung wegen des Erhalts von Hilfeleistungen, da die Grundrechte die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden, demzufolge die Fürsorgepflicht des Staates dem Grundgesetz als unmittelbar geltende Pflicht immanent und demnach ohne Anerkenntnis einer Gegenleistung zu gewähren ist. Es ist hier also der Staat, dem gegenüber der Grundrechtsträger einen Anspruch hat und nicht der Staat hat einen Anspruch gegenüber dem Grundrechtsträger. Demzufolge ist auch hinsichtlich des Zwangsarbeitsverbots außer im Falle des Ausnahmetatbestands der strafrechtlich begründeten Freiheitsentziehung keine wie auch immer geartete Zumutbarkeit entgegen dem Grundrecht der freien Berufswahl gemäß Art. 12 Abs. 1 GG ableitbar, es sei denn dieses Grundrecht wird i.S.d. Art. 19 Abs. 1 GG eingeschränkt, weshalb hier von einer solchen auszugehen ist. Dahingehend stellt jedoch der durch § 10 Abs. 2 Ziff. 5 SGB II begründete Zwang zur Beendigung einer Erwerbstätigkeit keine Regelung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG dar.

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    1. zu 3.:
      Es wird hier die Umkehrung des Obrigkeitsprinzips, welches noch aus den muffigen Kellern des 1000-jährigen Reiches herrührt, hingestellt - also der Beziehung zwischen Staat einerseits und Individuum, also dem Grundrechteträger, andererseits.
      Schlussendlich ist der Staat verpflichtet, das Bedingungslose Grundeinkommen durchzusetzen!

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  36. I von IV. Begründung wieso das SGB II nach § 19 Abs.1 Satz 2 Grundgesetz ungültig ist:

    Bonner Kommentar 1950: Anm. II 1 (c-e) ß zu Art. 19 ABs. 1 S. 2 GG - Zitiergebot (K. G. Wernicke)
    c) Halbs. 2 enthält eine, und zwar die sachliche Gültigkeitsvoraussetzung. In den Fällen des 1. Halbs. nämlich “muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten”. Die Doppelgleisigkeit dieser Gültigkeitsvoraussetzung dürfte jedoch nur scheinbar sein, da dem negativen Erfordernis wohl nur die Bedeutung einer – authentischen – Interpretation des positiv gefaßten Erfordernisses zukommt (umgekehrt gilt dasselbe). – Das negative Erfordernis ist übrigens – streng genommen – nicht einwandfrei formuliert, da hier statt des “muß” ein “darf” stehen müßte. Diese Gültigkeitsvoraussetzung bestätigt bzw. verstärkt die grundsätzlich schon aus dem Gleichheitssatz (vgl. Art. 3, auch 1 III) herzuleitende Ausschließung nicht “allgemein” geltender Gesetze. Erfaßt sind damit insbesondere jene Fälle, wo der Gleichheitssatz nicht ausreichen sollte, denn Art. 19 I 1 verbietet ausnahmslos jegliche Einzelaktgesetzgebung wie z. B. Enteignung oder Sozialisierung eines bestimmten Unternehmens (vgl. Erl. II I f b; hierzu auch Krüger a. a. O.). – (Zum Begriff “allgemeine Gesetze” vgl. auch Rothenbücher und Smend in Veröff. VDStRL. Heft 4, 1928, S. 18 ff, 51 ff; Köttgen bei Nipperdey, GR. usw., Bd. I, 1929, S. 350 Ziff. c).
    d) Für das sachliche Erfordernis des Abs. I 1 ist danach als Ergebnis festzuhalten, daß die Legislative gehalten ist, Gesetze, die – nach dem BGG. zulässige – Einschränkungen von GR. selber festlegen (“durch Gesetz”) oder solche Einschränkungen durch die beiden anderen öffentlichen Gewalten, nämlich Verwaltung und Rechtsprechung für zulässig erklären (“auf Grund eines Gesetzes”), nur mit “allgemeiner” Geltungskraft zu erlassen.

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  37. II von IV Fortsetzung:

    e) Als weitere Gültigkeitsvoraussetzung ist in Abs. I 2 bestimmt: “Außerdem muß das Gesetz das GR. unter Angabe des Art. nennen”. Bei diesem formellen Erfordernis stellt das Wort “außerdem” klar, daß es sich nicht um eine Alternativ-Voraussetzung, sondern um eine weitere, zu der des Abs. I 1 hinzutretende Gültigkeitsvoraussezung handelt. Der Ansicht von v. Mangoldt (a. a. O., Anm. 3 S. 119), diese Bestimmung könne “nur als Formalismus und unnötige Erschwerung der Arbeit des Gesetzgebers bezeichnet werden”, kann kaum gefolgt werden. Das von v. Mangoldt zur Begründung seiner Ansicht gebrachte Beispiel entbehrt zwar nicht einer gewissen Berechtigung, geht jedoch daran vorbei, daß sich der Verfassungsgeber bewußt für einen so weitgehenden GR.-Schutz entschieden hat (vgl. HptA. 47. Sitz. StenBer S.620 lks., Abg. Dr. Dehler: “Wir wollen diese Fessel des Gesetzgebers…”). Das neuartige Erfordernis des Art. 19 I 2 enthält die Wertung, daß der Schutz des Individuums – nach heutiger Auffassung – wichtiger und höherwertiger sei als die Gültigkeit eines Gesetzes, bei dessen Erlaß – wie in dem von v. Mangoldt (a. a. O. S. 120) angeführten Beispiel – “der Gesetzgeber sich im Augenblick… nicht des Eingriffs bewußt geworden ist und daher die Anführung von Art. und GR. ” unterlassen hat. Der Gesetzgeber soll eben nicht mehr in die GR. “unbewußt” eingreifen dürfen. Er darf es sich jedenfalls dann nicht mehr “bequem” machen, wenn GR. angetastet werden. Unter der Herrschaft des BGG. sollen Eingriffe in GR. etwas so Außergewöhnliches sein, daß sich der Gesetzgeber dazu nur nach reiflichster Überlegung und in einer für jedermann von vorneherein erkennbaren Weise entschließen darf (vgl. hierbei Mannheim bei Nipperdey, GR. usw., Bd. I, 1929, S. 328). In der Kette der Maßnahmen zur Verwirklichung des als maßgeblich erkannten Grundsatzes, jeder nur denkbaren Gefahr einer erneuten Aushöhlung der GR. in wirkungsvollstem Umfange von vorneherein zu begegnen, bildet Abs. I 2 somit ein nicht unwesentliches Glied (vgl. auch Vf. Hess., 1946, Art. 63 II 1). Für die Gesetzgebung gelegentlich entstehende Schwierigkeiten müssen dabei in Kauf genommen werden. – (Vgl. noch Krüger a. a. O. , Ziff. 1 c, Figge, Die Bedeutung des BGG. f. d. prakt. RPfl., 1950, S.42; auch BReg.-Entw. v. 28. 6. 1950 für ein Ges. üb. d. Vertrieb jugendgefährdender Schriften, dessen Präambel mit der ausdrücklichen Nennung des Art. 5, 1 BGG. dem Art. 19 I, 2 entspricht [DBT. Drucks. Nr. 1101 S. 2, 9], während das gleichartige Ges. v. 12. 10. 1949 in Rh.-Pf. den Art. 19 I 2 BGG. nicht beachtet [GVBl. S. 505]).
    Es ist hier abschließend festzustellen, dass das SGB II und die mit ihm verbundenen Sozialgesetzbücher die durch sie nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkten Grundrechte nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG – Zitiergebot »unter Angabe des Artikels« nennen. Die Rechtsfolge ist hier eindeutig.

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  38. III von IV Fortsetzung:

    Hinweis zur Einschränkung Art. 2 Abs. 1 GG als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung:
    Gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG sind Grundrechte ausschließlich »durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes« einschränkbar. Das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG, worunter die so genannte »informationelle Selbstbestimmung« durch das Volkszählungsurteil der BVerfGE 65, 1 subsumiert wird, ist nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG einschränkbar, sondern es wird ausschließlich unter der Berücksichtigung seiner verfassungsimmanenten Schranken gewährt, also soweit »nicht die Rechte anderer verletzt [werden] und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz« verstoßen wird. Es ist also eigentlich kein einschränkbares sondern ein unter dem Vorbehalt »… soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt« gewährtes Grundrecht. Das SGB II dagegen ist weder das Recht eines anderen (Grundrechtsträgers), noch die verfassungsmäßige Ordnung (das ist das Grundgesetz) oder als Sittengesetz zu bezeichnen.
    Mit der Einführung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung hat das BVerfG jedoch entgegen dem Wortlaut des Grundgesetzes einfachgesetzliche Einschränkungen des Art. 2 Abs. 1 GG (z. B. Vorratsdatenspeicherung) zugelassen, ohne dass diese Einschränkungen gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG »durch oder aufgrund eines Gesetzes« grundgesetzlich normiert wären, da der entsprechende Wortlaut nicht in Art. 2 Abs. 1 GG enthalten ist. Siehe Leitsatz 2, BVerfGE 65, 1 – Volkszählung.
    »Einschränkungen dieses Rechts auf »informationelle Selbstbestimmung« sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.«
    Das Bundesverfassungsgericht erschafft demnach ein neues Grundrecht auf der Grundlage zweier nicht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes einschränkbaren Grundrechte (Art. 1 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1 GG) und erklärt im gleichen Atemzug, dass ab jetzt dieses Grundrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 eben durch seine Verbindung zur informationellen Selbstbestimmung einschränkbar sei und zwar »durch oder auf Grund eines Gesetzes“ ohne dass der Wortlaut dieses Grundrechts selbst gemäß Art. 79 Abs. 1 S. 1 GG »Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt.« geändert wurde.
    Diese »Rechtsprechung« des Bundesverfassungsgerichts schafft eine problematische und grundgesetzlich nicht gelöste Situation:
    Entweder ist Art. 2 Abs. 1 GG nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG »durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes« einschränkbar, wovon auch die informationelle Selbstbestimmung betroffen wäre, oder aber Art. 2 Abs. 1 GG ist – ohne grundgesetzliche Ermächtigung oder eine gemäß Art. 79 Abs. 1 S.1 GG zu erfolgen habende Änderung – schon durch die entsprechende BVerfGE 65, 1 einschränkbar ausschließlich im Sinne des Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG. Dazu fehlt dem Bundesverfassungsgericht jedoch die Ermächtigung zur Änderung des Grundgesetzes. Unterstellt, diese würde es haben, würde in diesem Falle jedes das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkende einfache Gesetz den Gültigkeitsvoraussetzungen gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG – Zitiergebot – unterliegen. Demnach »muß das Gesetz das Grundrecht [hier Art. 2 Abs. 1 GG] unter Angabe des Artikels nennen«. Diese Voraussetzung ist jedoch durch das SGB II ersichtlich nicht erfüllt.

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  39. IV von IV Fortsetzung:

    Im Gegensatz dazu lässt die aktuelle Praxis der dem Grundgesetz eigentlich zu folgen habenden Gesetzgebung und Rechtsprechung einerseits verfassungswidrig die nicht durch Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG legitimierte einfachgesetzliche Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu und verweist gleichzeitig auf dessen Charakter seiner verfassungsimmanenten Schranken, durch welche ein das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, also Art. 2 Abs. 1 GG, einschränkendes einfaches Gesetz nicht der Erfüllung der Gültigkeitsvoraussetzung für derartige Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG – Zitiergebot – unterliegen würde. Daraus ergibt sich unweigerlich die Praxis der Einschränkung von Grundrechten ohne grundgesetzliche Legitimation unter Umgehung der dafür erfüllt sein müssenden Gültigkeitsvoraussetzungen, deren Nichterfüllung gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG – Zitiergebot – die Nichtigkeit des betreffenden Gesetzes zur Folge hat.
    *
    Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 Abs. 1 GG ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Gemäß Art. 20 Abs. 2 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden, während gemäß Art. 82 Abs. 1 GG nur nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes erlassene Gesetze in Kraft treten dürfen. Die Grundrechte des Volkes binden darüber hinaus gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes, also jeder einfachgesetzlichen Ermächtigung vorstehendes (Grund-)Recht.
    Alle staatlichen Hoheitsakte sind demnach ausschließlich aus zum Hoheitsakt selbst berechtigenden gesetzlichen Ermächtigungen abzuleiten. Jeder hoheitliche Akt ist zuvörderst den Vorschriften des Grundgesetzes und nachfolgend den Vorschriften einfachgesetzlicher Normen unterworfen, welche demzufolge selbst den Vorschriften des Grundgesetzes unterworfen sind.
    Jeder staatliche Hoheitsakt, welcher sich auf eine solche durch das Grundgesetz nicht zum Hoheitsakt selbst ermächtigen könnende, weil durch Nichterfüllung ihrer eigenen Gültigkeitsvoraussetzungen selbst nichtigen Norm beruft und trotz seiner dadurch entstehenden Nichtigkeit ausgeführt wird, ist gesetzloses Handeln der öffentlichen Gewalt mittels Willkür durch Erwecken eines Rechtsscheins gegenüber dem Normadressaten entgegen der zum Hoheitsakt ermächtigenden grundgesetzlichen Voraussetzungen.
    Eine Heilung dieses Rechtsscheins durch die Unterschrift des Bundespräsidenten entgegen der Vorschrift des Art. 82 Abs. 1 GG, wonach nur nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommene Gesetze unterzeichnet werden dürfen, und durch die danach erfolgende Eintragung in das Bundesgesetzblatt ist nicht möglich, da nicht diese Unterschrift und die Eintragung die Gesetzeskraft erzeugt, sondern in erster Linie die Beachtung der grundgesetzlichen Vorschriften. Ausschließlich nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze haben Anspruch auf Gesetzeskraft.
    Aus diesen Gründen ist der Bescheid vom … zu … ersatzlos aufzuheben.

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  40. Zum Abschluss:

    Mangel der Feststellung der positiven Gültigkeit des SGB II durch das Bundesverfassungsgericht i.S.d. 7. Leitsatzes BVerfGE 1, 14
    Gemäß dem mit Gesetzeskraft gemäß § 31 BVerfGG auch das Bundesverfassungsgericht bindenden 7. Leitsatz BVerfGE 1, 14, muss das Bundesverfassungsgericht,
    »wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist, ihre Gültigkeit positiv feststellen, soweit dies angängig ist. Das ist immer der Fall, wenn es sich um Bundesrecht handelt.«
    Weder erfüllt das SGB II die sich aus Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ergebende Gültigkeitsvoraussetzung, da es keines der durch es eingeschränkten Grundrechte unter »Angabe des Artikels« zitiert, noch hat das Bundesverfassungsgericht dessen positive Gültigkeit im Verfahren zu 1 BvR 1797/10 trotz eines dahingehenden Antrags auf Feststellung seiner Gültigkeit festgestellt. Die Rechtsfolge der Ungültigkeit des SGB II und der damit in Verbindung stehenden Sozialgesetzbücher sowie die Nichtigkeit der damit in Verbindung stehenden Verwaltungsakte ist hier eindeutig.
    Es handelt sich bei der hier vorliegenden Klage also in erster Linie um die Abwehr von Hoheitsakten ohne gesetzliche Ermächtigung, welche somit außerhalb der Rechtsordnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, was sowohl durch den Verstoß der auch für das SGB II geltenden gesetzlichen Grundlagen gegen grundgesetzliche Gültigkeitsvoraussetzungen festgestellt ist als auch durch die vom Bundesverfassungsgericht nach eingehender Prüfung nicht festgestellte positive Gültigkeit des SGB II.

    Quelle: http://grundrechtepartei.de/Musterklage-SGB2

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  41. da gab es doch so eine Seite hier, für Erfahrungswerte, die finde ich nicht mehr, aber man kann den Beitrag ja dahin verschieben?
    dann mal mehr aus meiner Erfahrung heraus..weil ich denke das sollte man einfach mal erwähnen ...so nebenbei..

    Bei mir war das erst so toll ...ich habe einen schönen langen und teuren Kurs genehmigt bekommen, berufliche Weiterbildung, eineinhalb Jahre lang auf eigenen Wunsch....ja..da würden vielleicht viele davon träumen, Wunschkurs genehmigt zu bekommen.. darüber bin ich dankbar, aber andersherum auch verwundert, nämlich:
    da ich nach diesem Aufbau-Kurs, gehend bis Anfang erreichter Mittelstufe, was dafür auch das genaue Ziel der Lehrgangsleitung war, aber eben noch nicht fertig sein konnte ..
    die Kostenübernahme auch für den Abschluss dieses Kurses....sooo..auf meinen Antrag hin wurde aber der noch wichtigere, und darauf aufbauende abschließende Teil nicht mehr genehmigt damit ich diese Sache richtig zu Ende führen konnte.. .also kurz.. ich habe den abschließenden Folgekurs nicht mehr bezahlt bekommen, trotz aller guten vorgelegten Abschlüsse, höchstes Lob und Empfehlung der Lehrgangsleitung um den Kurs und die Kenntnisse vollenden zu können um damit im beruflichen Feld Fuß fassen zu können.

    Es hieß nun *mit einem imaginären Schild in der Hand... Bitten und Betteln verboten*......das würden die immer empfehlen, die wollen nur Leute bekommen und es wäre kein Kurs mehr möglich... hmmm?
    und wenn dann..selber was zahlen..

    Hätte man da nicht auch eigentlich das viele Geld(über tausend) für den Erst-Kurs nehmen können, und davon einen der Menschen ernähren die man fast voll sanktioniert hat, und bräuchte das Geld nicht an ihnen einzusparen.

    Denn das ich da jetzt natürlich nicht wirklich etwas damit anfangen kann ..ausser für meine private Zwecke , was ja auch schon schön ist,--- aber es war eigentlich von mir ernsthaft für berufliches gedacht ..genau..und die Voraussetzungen in der Berufswelt sind dafür höher gesteckt..

    ja..alleine zu zahlen für mich um diese Kenntnisse jetzt abzuschließen, mit einem Abschlußkurs müsste ich mich von dem wenigen Geld was mir dann noch übrig bliebe... monatelang wie ein Sanktionierter ernähren..

    und umgekeht war der Anfangskurs so teuer für das Amt, dass er einem Sanktionierten hätte mehr als zwei – drei Monate volle Nahrung geben können..

    So ist das...

    naja..vielleicht kommen mir ja bei den demnächst zu lerndende Kopierarbeiten ...gute Ideen ..was ich verbrochen habe in meinem Leben.. ;-))))

    lieben Gruß
    A.G aus Hessen

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  42. ach Ps...natürlich hab ich EGV das ich fleißig diese Kurse weiterlerne
    *wo das Geld her kommen soll steht nirgends..
    aber ich hab ja nicht unterschrieben..und die liegen im Schrank...*g

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  43. nochmal P.S

    was haben Sie das letzte halbe Jahr
    gemacht?
    ich hab den Kurs nicht weitergemacht..
    warum?
    kein Geld..
    sie haben doch unterschrieben... oder wo ist die EGV?
    bei mir zuhause ..im Schramk
    da muss ich aber leider eine Sanktion oder mal schauen..was ich Ihnen dafür geben muss
    ..ja..auch wenn ich Sie eigentlich mag...
    ich fass es nicht..ich habe echt eine nette SB...aber ich habe
    mittlerweile auch Bauchschmerzen..wenn ich an solche Termine denk..
    deswegem spende ich hier auch..

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    1. Bauchschmerzen sind ein sehr gutes und gesundes Gefühl bei dieser ganzen Angelegenheit hier, glaub es mir ;-)

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  44. 20. Nov. 2012... Und noch immer Hartz4 mit Sanktionen... Hoffentlich ändert sich was, dann war meine Spende an euch wenigstens nur nicht kostenlos, sondern auch nicht umsonst.

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    1. Nun ja, das hofft natürlich jeder, der gespendet hat (ich inkl.). Mit dem Kopf durch Wand geht's hier aber einfach nicht. Gut Ding braucht Weile...

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    2. Wir brauchen viel viel Geduld, die spenden sind nicht umsonst, von heute auf morgen wird nichts passieren. Das hier ist erst der anfang, eines längeren prozesses. Nur nicht ungeduldig werden, weil innerhalb von 1 Monat nichts passiert, es kann schonmal auch sehr lange brauchen, aber der Grundstein ist gelegt.

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  45. Diese Politker, die uns reGIERen, leben selber von Steuergeldern. Das Geld für die Banken und den ESM fiel auch nicht vom Himmel. Also worum geht es eigentlich beim HartzIV-Bashing?

    Richtig gewählt wurden Merkel und Co. vom Volk nicht. Denn wenn z. B. im Wahljahr 2009 die Union 33,8 Prozent der Stimmen erhielt, wählten immerhin noch 66,2 Prozent eine andere Partei. Wenn 23 Prozent SPD gewählt haben, wählten 77 Prozent nicht rot. Zählen wir noch alle Nichtwähler hinzu ..... nur mal so quergedacht.




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  46. Heute in der FAZ gelesen
    Hartz-IV-Strafen
    Jugend vorn

    20.11.2012 · Mehr als 1 Million Mal sind Bezieher von Arbeitslosengeld II sanktioniert worden, junge Menschen besonders oft. Zu Recht. Denn gerade sie müssen die Termine beim Arbeitsamt einhalten, um nicht als Hartz-IV-Biografie zu enden.
    Von Sven Astheimer
    Pfui !!!!

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  47. Mord im Jobcenter Neuss !!!
    Neuss (dpa) - Die in einem Jobcenter in Neuss erstochene Sachbearbeiterin ist eher zufällig Opfer der Bluttat geworden. Der geständige Verdächtige habe eigentlich einen männlichen Kollegen der Frau heimsuchen wollen, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft.

    Hat nun mal leider die Falsche erwischt.

    Und noch was:
    Ich vermute die ARGE Sanktionierungen und Zwangsmassnahmen sind an den falschen geraten. Die Sachbearbeiterin kann leider nix für diese Scheiss Politik. Sind alle ersetzbar für das € & EU Regime. Schade. Die Frau war noch sehr jung.

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  48. Auf : www.wir-sind-boes.de ist folgendes zu lesen:

    Hallo Ihr Lieben,
    heute nacht sollten wir beim Deutschlandradio-Kultur die Telefondrähte zum glühen bringen. Von 1.05 bis 2 Uhr können Bürger ihre Meinung zum Thema Sanktionen äußern. Also Ihr Lieben: Auf die Plätze, fertig, los.

    Euer Thomas R.

    Nachtgespräche am Telefon
    00800 - 2254 2254
    Jobcenter kürzen Leistungen säumiger Hartz-IV-Empfänger wie nie zuvor - Haben Sie Verständnis für die Sanktionen?
    Die Jobcenter haben innerhalb eines Jahr über eine Million Mal Leistungen gekürzt, weil Hartz-IV-Empfänger Termine verstreichen ließen oder Angebote ausschlugen. Damit sind so viele Strafen gegen Langzeitzeitarbeitslose verhängt worden wie nie zuvor. Wir fragen heute Nacht: Haben Sie Verständnis für die Sanktionen, weil sonst dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist? Oder handeln die Behörden nach Ihrer Einschätzung kalt und herzlos?
    Moderation: Monika van Bebber

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  49. In Deutschland fragen sich die Medien allen Ernstes, ob es wirklich Obdachlosigkeit in unserem Land gibt.

    http://www.zeit.de/politik/ausland/2012-11/usa-obdachlosigkeit-armut?commentstart=89#comments

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    1. Wenn ich dort den Artikel (und einige kommentare) lese, könnte nur noch KOTZEN! wie dumm und Ignorant sind die Leute eigentlich?
      Natürlich gibt es hier in Deutschland Obdachlose, da braucht man gar nicht diskutieren, vergleiche zu den USA ranziehen usw.
      Da wird unterschieden zwischen nicht sesshaft und obdachlos, ja die schlafen bei Minusgrade aus purer lust am Leben draußen unter Brücken, lassen sich wohl zur abhärtung gern von Idioten verprügeln...wie Dumm sind die Leute eigentlich? Wie Dumm sind Zeitungsredakteure eigentlich?

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  50. Sanktionen hat es schon immer gegeben. Grade in der NS Zeit. Ja, der olle Adolf ist wieder inkarniert. Diesmal im Körper einer Frau v.d.L. Voller Stolz, wird in den Nachrichten davon berichtet. Vor allen JC Angestellte, sind stolz auf ihre Leistung, so vielen Menschen ihre Würde genommen zu haben. Es handelt sich dabei auch um Ritualmorde. Auch das konnte der olle Adolfo sehr gut. Er hat damit sozusagen kommuniziert. Zitat: In der Religionswissenschaft ist „rituelle Tötung“ oft als Oberbegriff von Menschenopfer verwendet worden. Basierend auf Walter Burkerts Definition von Ritual als kommunikative Handlung ist rituelle Tötung als „Tötung, die in einer besonderen Gegebenheit, in einer vorgegebenen und stereotypen Weise und mit einer kommunikativen Funktion irgendeiner Art durchgeführt wird“ definiert worden.
    Man möchte uns also etwas sagen ????
    Aber was ???
    Ich denke das es einfach Bereiche in der Politik gibt, wo der Bürger einfach nicht mehr eingreifen kann. Der mutmaßliche Grund für ein Opferritual ist, die Energie aus der Demütigung sanktionierter Opfer in die Politische Arbeit einzubringen und dadurch die Erfolgschancen des Politikers (in unserem Fall der inkarnierte Adolf) zu vergrößern.
    Darum geht es wirklich.

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    1. "Man möchte uns also etwas sagen ????
      Aber was ???"
      ...spurt!!! Macht was wir wollen-ihr Sklaven!!! Oder wir machen euch platt!!!...das ist die aussage der Regierung (die nicht das Volk vertritt).

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  51. Entnazifizierung und Gleichschaltungsgesetze etc.

    Youtube: Andreas Clauss | - Energieentzug für das System -

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  52. Boah, die eingenommene Summe ist beachtlich. Noch erstaunter bin ich, dass auch Maischberger (gucke gerade in Ihre Dachgeschoss-Wohnung von gegenüber rein!) und AnneWill schon dabei sind. Weiter so und meine Spende (hart erarbeitetes Geld), hat sich wenigstens bezahlt gemacht, weil ich euch finanziell bei der "Aktion gegen Sanktion" (nenne ich es mal) unterstützt habe. Sanktionen weg und wir kommen an ins Goldene Zeitalter. ich habe das Gefühl, DAS ist es, was hier gerade geschieht...

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    1. Du meinst die Wohnung in der Zionskirchstr. 73? Gestern sind dort zwei Männer auf ihrer Dachterrasse gewesen und haben irgendwas installiert.

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  53. Der zu spontane Optimist ist der...der evtl. die Schei...frisst..
    besser ist es angetan..dieses sich dann aufzusparen..für dann es wirklich angebracht...

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    1. ..der zu spontane Pessimist ist jener ..der sie früher frisst.

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  54. und wenn du meinst es geht nicht mehr...kommt von irgendwo ein Lichtlein her...
    Gruß aus Hessen, A.G

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  55. Ralph Boes ist ein Held! Ehrlich, ich gucke das Brandbrief-Video vom Februar nun schon zum dritten Mal. Das ist eines der besten Monologe, denen ich gerne zugehört habe. Dieser Mann zieht es wirklich durch, DAS ist noch ein echter MANN!

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  56. Hier mal dasselbe, wie ich es schon auf dem Blog: www.wir-sind-boes geschrieben habe:
    Es ist ja schon einmal ein Fortschritt das die Grünen, als mitverantwortliche für Hartz IV und deren menschenverachtende Sanktionspraktik, überhaupt darüber reden wollen. Allerdings sollte in der "Freude/Euphorie" nicht vergessen werden, das die Grünen nur mal kurzzeitig Sanktionen aussetzen wollen, um sie später moderner und "humaner" wieder einführen wollen! Vergesst das nicht! Es gibt KEINE Humanen Sanktionen! Sanktionen verstoßen IMMER gegen Menschenwürde, Grundgesetz und den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 9.2.2010! Vergesst das bitte nicht!
    Sanktionen haben ganz zu verschwinden! Keine halben Sachen! Das gilt auch für das halbherzige palaver von Kirchen und der Diakonie-auch hier sollen Sanktionen nur mal so ausgesetzt werden um sie wieder "moderner" einzuführen, darum drehen sich deren gespräche wenn ihr das mal genau lest. Lasst euch nicht verarschen!
    Denkt dran: SPD und Grüne haben das alles erst ermöglicht, der rest der Einheitsregierung hats weiter verschärft und ausgebaut.
    Alle Sanktionen gegen Menschen sind ein VERBRECHEN!
    Also lasst euch nicht von Kirche, Diakonie und den Grünen derzeit verarschen.

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  57. Offenbar ist die deutsche Entnazifizierung in den Häusern des Adlers noch lange nicht abgeschlossen.

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  58. Es gibt nichts Gutes außer man tut es!

    www.gg146.de | www.folksvalue.de


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  59. Ralphs JC nahm 2 Sanktionen zurück, weil sie unrechtmäßig erfolgten. Einerseits ein Teilerfolg, weil Ralphs Aktion Wirkung zeigt, aber andererseits auch der Versuch, Ralph auszubremsen. Sicher gibt es hier bald einen eigenen Thread.

    Nun erhält er in den nächsten Tagen 60 Prozent seines Regelsatzes nachgezahlt und darf wieder essen. Doch was bleibt wirklich, wenn das Existenzminimum reduziert wird? Schon der erste fehlende Euro bleibt eine Verletzung der Persönlichkeit. Außenstehende glauben oft, dass der Regelsatz nur dem Essen dient. Ich fand hier mal eine Aufschlüsselung, was davon alles zu bezahlen ist:

    http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html

    Wer sich die Zahlen in der unteren Aufteilung ansieht, merkt schnell, dass sie für ein normales Leben zu klein sind. Wer kann damit auskommen, wenn die Energie kaum für den alten Kühlschrank reicht und nur einen Bruchteil des Sozialtickets für die Monatskarte (Berlin: 33,50€) trägt?

    Da ist die Isolation schon ohne Sanktion vorprogrammiert. Für das Essen sind rund 128€ vorgesehen. Bei einer Sanktion um 112€, bleiben noch 16€ pro Monat oder 0,50€ pro Tag zum Essen, zumal der übrige Bedarf auch weiter läuft. Dabei fehlt hier noch die verpflichtende Rücklage von 50€ pro Monat für unvorhergesehene Sonderausgaben, vom Umzug bis zum Ersatz von Gegenständen des Haushaltes.

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    1. Also bei mir würde mich eine 30%ige Sanktion schon sehr ins Schleudern bringen. Nach Abzug aller Fixkosten ( Telefonanschluss/Internet, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Strom, 20 Euro Schulden abbezahlen für 1 Jahr noch, eventuelle Konteobearbeitungsgebühren) 89 Euro übrigbleiben. Davon muss ich 40 Euro für meine beiden 12jährigen Katzen für Futter und Katzenstreu noch abziehen. Das macht dann unter dem Strich 49 Euro für Essen, Waschpulver, Hygieneartikel, Busfahrten zu meiner kranken Mutter usw.

      Gruß Marita

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    2. Hallo,
      Zusammenschließen mit Gleichgesinnten jeder in seiner Stadt, Jobcenter mit Schreiben nerven,Stadtvertreter anschreiben, Bürgermeister usw.und auf die Seite:www.WIR-SIND-BOES.de hinweisen.

      (richtig bös bin ich auch),habe gestern ca 75 email's mit "Moratorium" verschickt an "meine" Stadtväter :
      www.wirhelfengern.beepworld.de
      Gruß Rolf
      von der Ostsee

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  60. So wird's gemacht!

    http://www.die-natuerliche-foederation.org/dokumente/SVTP_Grundsatzerklaerung_JobCenter02072010.pdf

    :))

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    1. Sieht eher wie der fehlbelichtete Erguß eines Dilettanten aus und der Link sollte gelöscht werden.

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    2. Naja, warum löschen? Jeder hat das recht auf freie Meinungsäußerung...das schreiben amüsiert mich eher, mehr jedoch nicht. So ein schreiben würde ich auch ganz sicher nicht aufgeben, und das hat der Schreiber auch 100 % nicht abgegeben, es sei denn er zielt darauf ab, vom Jobcenter einer psychatrischen Untersuchung zugeführt, und zum schluss total Entmündigt zu werden. Ich empfehle niemanden darauf einzusteigen. Wenn schon schreiben, dann welche die sich mit der nachweisbaren realität auseinandersetzen, real existierende Paragraphen und Gesetze zum beispiel.

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