Freitag, 19. Juli 2013

Brief VOM und Brief AN den Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss meldet sich wieder:
- Die Petition von Susanne Wiest zum BGE  ist abgelehnt -

Damit meine Petition gegen die Sanktionen in Hartz IV
damit nicht gleich mit-abgelehnt ist,
habe ich folgende Antwort geschrieben.

1 Kommentar:

  1. Lieber Ralph!

    Mit der nun veröffentlichten beantragten Richtervorlage bekommt Deine Petition auch den juristischen Rahmen, welcher bereits in Deinem Grundrechte Brandbrief sehr logisch gegeben wurde. Somit ist Deine Antwort wirklich gut begründet. Der Petitionsausschuß bleibt gut beraten, sich mit Deiner Petition inhaltlich zu befassen.

    Herzlichst! Detlef

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