Freitag, 20. Februar 2015

Neue Wege bei der Verfassungsklage und im Umgang mit dem Amt …

Brief zum gegenwärtigen Stand der Dinge:

Neue Wege bei der Verfassungsklage und im Umgang mit dem Amt …



25 Kommentare:

  1. Hallo Ralph,

    du hast Recht, wir sollten alle "Jobcenter" Mitarbeiter persönlich haftend machen, einen anderen Weg scheint es nicht zu geben. Diese Mitarbeiter, ob nun Beamter oder nicht, sind erwachsene Menschen und für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen. Sie alle können Gesetze lesen und verstehen, ja, selbst anwenden, und da sie das können, sollten sie wissen, dass das Grundgesetz das höchste Gesetz in Deutschland ist.

    Wie wäre es, wenn wir damit beginnen würden, die Namen sämtlicher "Jobcenter" Mitarbeiter, auf Webseiten und PDF´s im In- und Ausland verbreiten?

    Gruß
    Jürgen

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    1. Insofern die der Meinung sind, dass es richtig ist, was sie tun, dürften sie ja nichts dagegen haben, öffentlich benannt zu werden ... ... ...
      Der Gedanke beschäftigt uns auch immer einmal wieder ...
      Aber NOCH ist die Zeit dafür nicht ganz reif.

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    2. Liebe Freunde!
      Ja, und dann giutinieren wir sie alle, und machen aus Ihren Köpfen ein Ragout - oder was soll dieser Aufruf zur Denunziation.??
      Wie wäre es mit Nachdenken zu beginnen und verlorene Schlachten des Lebens nicht auf die Intelligenz der Angreifer zu schieben, sondern seine Strategie dahingehend anzupassen. Dazu ist die Menschenwürde als Begriff geschaffen worden: damit eben NIEMAND die Würde des Anderen antastet. Billige Rachegedanken helfen weder der Sache der Menschenrechte, noch kann ein durch Rachegedanken eingeleiteter Gefühlsstau befriedigt werden, wenn man den Pranger aufstellt, der umgekehrt hinlänglich bekannt durch die Gegner des Rechts auf Menschenwürde errichtet wurde.
      Vielmehr ist die Zeit reif, dass aus Wut über den Umstand der eigenen Hilflosigkeit die Erkenntnis wachsen muss, dass das System nur denjenigen treffen kann, der sich ausgeliefert fühlt, derweil das Leben an und für sich keine Feindschaft kennt.
      In diesem Sinn habe ich vor Jahren schon die Erkenntnis gewonnen, dass der der mitmacht schon verloren hat - in Analogie zu Brechts Auffassung, dass der der nicht kämpft schon verloren habe.
      Sie - lieber Anonym haben Rachegedanken- und Sie- lieber Herr Boes haben eine Idee verloren.
      Ich möchte Ihnen Beiden schreiben, dass eine kluge Abwehr der Angriffe auf die Menschenwürde auch darin besteht, dass man SICH SELBST VERTRAUT. Die Abgabe der Entscheidung über die eigene Person an Dritte ist so wenig hilfreich wie die Abgabe von Schlägen an die Verursacher.
      In diesem Sinn wünsche ich Ihnen Aufklärung, nicht nur, weil ALLE Menschen gleich sind, sondern weil gerade die "Schlächter" unter ihnen der Aufklärung bedürfen. Aufklärung ist, das möchte ich noch anfügen ein Privileg, das relativ kostengünstig erworben werden kann. Böse Gedanken dagegen sind scheinbar kostenlos.
      Liebe Grüße
      Marcus


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    3. Lieber Marcus,

      sicher werden wir sie nicht gleich köpfen, wenn wir ihre Namen verbreiten, ihnen soll nur bewusst werden, dass wir es satt haben, mit anzusehen, wie hilflose Menschen in den Tod getrieben werden.

      Wir - und das sehe ich bei Ralph und Co auch so, sind schon in der Lage, uns adäquat gegen diese Jobcenter Mitarbeiter und deren Sanktionen zu wehren, aber die hilflosen, haben nicht das Wissen dazu. Es geht auch nicht um das denunzieren der Personen, denn ihre Taten sind ja offensichtlich und nicht verborgen. Sie treiben ihr gefährliches Spiel öffentlich.

      Den Satz, mit den verlorenen Schlachten des Lebens, verstehe ich nicht ganz, aber diesen „Menschen“; Intelligenz unter zu schieben, passt nicht ganz, da ein intelligenter Mensch, sich niemals auf ein menschenverachtendes System einlassen würde, selbst wenn ihm Vorteile daraus entstehen könnten. Du verwechselst Intelligenz mit Wissen und Opportunismus.

      Du schreibst es doch selbst, „NIEMAND soll die Würde des Anderen antasten“! Du gestehst ihnen zu, es ungestraft zu tun und uns machst du Vorwürfe, weil wir diese GG-Rechte (ggf. GG Art. 20 (4)) verteidigen wollen! Das ist ein Widerspruch in sich.

      Es sind keine billigen Rachegedanken die uns beschäftigen, dazu haben wir keine Zeit, es ist der Schutz unseres Grundgesetzes, das durch Wirtschaftskriminelle in höchste Gefahr, auch für Leib und Leben, gerät.

      Was heißt hier eigene Hilflosigkeit? Wir haben mitunter 40 Jahre lang dafür Steuern bezahlt, dass man die Menschenrechte bzw. das Grundgesetz in der BRD einhält. Hier wurde der zahlende Bürger hintergangen! Ich möchte mein Geld zurück! Alles.

      Sicher haben wir keine bösen Gedanken, denn wir haben dieses menschenverachtende Sanktionssystem nicht in einem „Sozialstaat“ mit GG, eingeführt.

      Gruß
      Jürgen

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    4. @jürgen: das ist eine gute idee und es ist mir ein rätsel, wieso es sowas nicht auch schon für unsere verräter aus berlin gibt.

      @markus: ich konnte nirgends etwas von rache lesen!
      und bevor irgendwer mit dem super thema "menschenrechte" daher kommt, sollte er sich mal mit der entstehung und "rechtlichen" einführung beschäftigen.
      ist auch wieder nur ne blöde finte auf basis des handelsrechtes bzw des römischen.
      wer in diesen ebenen denkt, wird dort niemals raus kommen, weder für sich selber noch was dieses sklavensystem angeht.
      dieses "rechtssystem" wurde nicht für das recht der sklaven installiert, sondern ist uns genauso feindlich gesonnen, wie JEDER politikdarsteller in unsere lustigen staatssimulation!

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    5. Lieber Marcus - da muss ich noch tief darüber nachdenken - deshalb mein Schweigen ...

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    6. Lieber Jürgen und lieber Ralph
      Ein kleiner Nachtrag.
      Es tut mir leid, lieber Jürgen, wenn Sie meinen Kommentar als „Vorwurf verstanden haben und anführen, dass ich das Unrecht der sich ebenfalls auf das Grundgesetz berufenden Systemtreuen nicht als Anlass zu betrachten gewillt bin, dass die Anderen Befürworter des Grundgesetzes in Bezug auf das gleiche Gesetz das Verwirklichen, was in deren Interessen liegt. Das „Grundgesetz“ ist ein bipolares Werk, das je nach Sichtweise dem Kompromiss geschuldet ist, den „Stellvertreter“ ausgearbeitet haben, die ein neues „Ermächtigungsgesetz“ verhindern wollten, oder es ist ein Gesetz, das Menschen vor der Würdelosigkeit durch den Staat schützen soll. Doch wer hat die Deutungshoheit über das Grundgesetz?
      Wenn Ihr Euch auf das Grundgesetz beruft, dann beruft Ihr Euch immer auch auf die Fremdbestimmung und fordert so- vielleicht ungewollt- dass Eure Würde von jemandem anderen beschützt werden müsse als von Euch selbst.
      Nicht das Grundgesetz ist in Gefahr, und auch nicht seine Ideale, sondern die Menschen, die nach einer Feuerwehr rufen, die sie selbst doch sein könnten.
      So habe ich den Satz mit den verlorenen Schlachten des Lebens gemeint: Der Kampf eines Menschen kann verloren gehen, derweil die Erkenntnis der Menschheit nie verloren gehen kann. Und wenn ein Mensch in guter Absicht irrt, dann helfen ihm die Nachkommenden, damit es weitergeht auf dem Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte, die niemals durch Gesetze geschützt werden können.
      In diesem Sinn hoffe ich verstanden zu werden – als kein Feind, sondern als Querdenker, der keinen Anspruch auf Gewährung der Menschenwürde durch Dritte geltend machen will.
      „Ich bin meine eigene Ursache“ hat Sartre geschrieben. Darüber kann man sehr tief nachdenken, lieber Ralph, und erfrischt aufwachen.
      Liebe Grüße
      Marcus

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  2. "Die Sanktionsvorschriften berühren häufig das soziale Empfinden. Betroffene emp-
    finden den Eintritt einer Sanktion oft als diskriminierend. Mitarbeiterinnen und Mitar-
    beiter äußern zuweilen Verständnis. Dennoch muss die Entscheidung über den Ein-
    tritt einer Sanktion sich ausschließlich an der Rechtslage orientieren."

    Ja, im Falle eines Gewissenskonflikts siehe dazu - Grundgesetz!
    Sonst könnten wir gleich wieder beste Nazi-Gesetzgebung einführen!

    Selbst dem Blindesten müsste inzwischen auffällig werden, wie man in (nahezu) sämtlichen Unterredungen dazu die Einbindung dieser obersten Menschen- und Bürgerpflicht rigoros vermeidet.
    Man bemerke auch den etwas herablassenden Unterton gegenüber dem Gewissen einiger Jobcenter -Mitarbeiter, sie - "äussern zuweilen Verständnis." Als ob sie das überhaupt tun würden, wenn es nicht kurz vor 12 wäre, und als ob unser Gewissen so etwas grundlegend anderes wäre.

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    1. so sehe ich das auch ... :-(

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    2. "Ja, im Falle eines Gewissenskonflikts siehe dazu - Grundgesetz!
      Sonst könnten wir gleich wieder beste Nazi-Gesetzgebung einführen!"


      oh man, wenn ihr doch bloss wüsstest!
      schonmal mit deiner staatsangehörigkeit "deutsch" beschäftigt?
      mit absoluter sicherheit nicht, denn ansonsten würdest du nicht völlig ferngesteuert wieder diese dämliche michel keule rausholen.
      ihr versteht es einfach partout nicht, weil ihr euch nicht eine minute mal damit auseinander gesetzt habt, sondern nur eurer schulischen und sozialen programmierung folgt, die logischerweise falsch ist, denn die masse hat nie recht und wird auch niemals recht haben, weil sie sich aufrgund ihrer angst lieber der herde anschliesst!

      oder hat sich irgendwer mit gesunden menschenverstand (ich weiss, nur noh im promille bereich vorhanden) gefragt, wieso die wahrheit denn bloss den "rechtlichen" beistand der zwingherren braucht??????

      ich glaube es war voltaire der zurecht erkannte: wollt ihr wissen wer euch beherrscht, findet raus wen ihr nicht kritisieren dürft!

      nur die wahrheit macht frei!

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    3. Wessen Wahrheit macht frei? Wessen Menschenverstand ist gesund? Welcher Programmierung folgen Sie, die "logischerweise" richtig sei? Wovor haben Sie Angst? Woher stammen Ihre Erkenntnisse? Im übrigen ist es lustig zu lesen, dass die Masse sich der Herde anschlösse. Ich stelle mir das gerade als Bild vor und kann nicht umhin zu Schmunzeln - was für ein Gemetzel das ergeben würde.
      Voltaire hat auch geschrieben:
      "Das Vergnügen, recht zu behalten, wäre unvollständig ohne das Vergnügen, andere ins Unrecht zu setzen."
      LIEBE Grüße
      Marcus

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  3. Lieber Ralph,

    wie kann es sein, dass die Jobcenter überhaupt noch Sanktionen verhängen, wenn doch das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen im Prinzip als rechtswidrig angesehen hat?

    Die Jobcenter bzw. ihre Mitarbeiter berufen sich auf die gültige Rechtslage, also das Sozialgesetzbuch. Das Gesetz im SGB wurde von der Politik verabschiedet.
    Das Jobcenter schreibt dazu "Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip. DAS IST EIN WITZ! Denn entweder richtet sich das Jobcenter an das Sozialgesetzbuch oder es richtet sich nach dem deutschen Grundgesetz.

    Wenn hilfebedürftigen Menschen in Deutschland ein sog. Verwaltungsakt aufgezwungen wird - das Jobcenter schreibt hier ja "vereinbart" was ja falsch ist - und durch eine Sanktion kein Geld zum Leben übrig gelassen wird, nur "Essensgutscheine", dann IST das menschenunwürdig und verstößt gegen das deutsche Grundgesetz. Das ist doch faktisch bewiesen.

    Die Mitarbeiter der Jobcenter handeln demnach nach einem Gesetz, dass völlig am deutschen Grundgesetz vorbei geht. Doch niemand hat den Mut, dagegen vorzugehen. Was wenn ein Gesetz sagt, jemanden als Sanktion auszupeitschen? Würden die Mitarbeiter dann auch danach handeln?

    In der Gesichte von Deutschland hatten wir schon einmal Gesetze die gegen die Menschenwürde verstießen und trotzdem handelten Menschen nach diesem Gesetz und wir alle wissen wie das ausgegangen ist.

    Jeder Mensch hat eine Verantwortung und muss für sein Handeln die Verantwortung übernehmen. Nicht nur für das was er tut, auch für das was er nicht tut!

    Wir haben in Deutschland demnach ein sehr gutes Grundgesetz, würde man nach diesem Gesetzen handeln, dann dürfte es wirklich keine Sanktionen geben, da die Würde ja unantastbar ist.

    LG
    Stefan

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    1. das sind alles nur nebelkerzen!

      ihr kennt doch alle das urteil des grundgesetzgerichtes, oder?
      damit ist ALLES vom tisch.
      es zeigt sich in der praxis nur, dass tagtäglich rechtsbrüche in 4-5stelliger höhe begangen werden. und dann glauben die sklaven auch noch an eine form von rechtssystem und einem staat………..deutschland ist 100%tig dem untergang geweiht: die herrschenden hören erst auf zu herrschen, wenn di krichenden aufhören zu kriechen!
      dieses komplett weltumspannende matrix system wird sich nur durch 2 dinge beenden lassen:

      mit gewalt oder durch das gegenteil, welches irgendwann in den untergang führt!
      alles andere ist leider nix weiter als komplette zeitverschwendung!!!!!

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  4. Es gibt einen sehr einfachen Grund – den womöglich einfachsten und deshalb auch schlagendsten -, weshalb das SGBII (die Hartz-4-Gesetzgebung) speziell in dem die Sanktionsregelungen bestimmenden Absatz vollkommen inkompatibel mit dem Grundgesetz sein muß!
    Zum verbesserten Verständnis sei meiner Erklärung vorangesetzt, daß auf der einen Seite der einfache Bürger, der das Individuum vertritt, und auf der anderen Seite der Jobcenter-Mitarbeiter oder Fallmanager, welcher als ausführendes Staatsorgan diesen repräsentiert, sich gegenüberfinden. Der Jobcenter-Mitarbeiter hat, um den Mindestanforderungen zu genügen, keinerlei juristische Rechtsausbildung erworben und übernimmt für sein Tun auch keinerlei persönliche Haftung. Er ist von demselben Staat „gedeckt“, als der er ja quasi auftritt.
    Bei einem vermeintlichen oder tatsächlichen groben Fehlverhalten des Arbeitsuchenden nun steht es im Ermessen seiner „Auftraggebers“, eine – saftige – Strafe über ihn zu verhängen, die sogenannte „Sanktion“; ja er hat dazu, bei eindeutigen Fällen, eine explizit ausgeschriebene Dienstanweisung erhalten. Diese Sanktionen erlauben einen direkten Übergriff auf die existenziellen Grundlagen des Bestraften.
    Ein selbst allergeringstes Mittel zur Bestrafung wird DEM ARBEITSLOSEN JEDOCH AUF DER ANDEREN SEITE VERWEIGERT, obwohl selbstverständlich auch staatliche Institutionen zum Machtmißbrauch neigen können, wie sich herumgesprochen haben sollte. Wie auch sollte hier ein Gleichgewicht hergestellt werden können? Bestenfalls gelingt es dem „Kunden“, über den Gerichtsweg Rechte einzuklagen, die ihm ohnehin aus Prinzip garantiert sind, während die Peitschenriemen sich auf seinem Rücken abzeichnen, auf seinem GANZ ALLEIN! (Bestrafung müßte, wenn überhaupt, beidseitig funktionieren.)
    Nun sind jedoch Arbeitslose sehr üblicherweise keine herkömmlichen Straftäter oder Schwerstkriminelle, worüber sich die Gesellschaft einigermaßen geeinigt hat. Sie müssen gleichberechtigt am Verhandlungstisch sitzen.
    Man kann auch schwerlich bei der Behauptung bleiben: Der Staat allein ist es ja schließlich, der den Arbeitlosen mit dem Nötigsten eindeckt. Vielleicht hat der Arbeitslose ja selber die Voraussetzungen dafür mitgeschaffen???!!!
    Es gibt nur eine daraus zu ziehende Folgerung: Sanktionen, und zwar nahezu egal in welcher Härte, darf es bei einem solch seltsamen Dreiecks-Verhältnis nicht geben.
    Man müßte sonst sich zu der These versteigen, daß der Staat oder die Gesellschaft dem individuellen Menschen gegenüber ein Vorrecht beanspruchen muß – mit Ausnahme sogar seiner ausführenden Organe – was hinten wie vorne nicht stimmen kann und durch nichts zu begründen ist.

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    1. Um dem zu entgehen hat man definiert, dass Sanktionen keine Bestrafung sind!
      Sie werden vom Sanktionsvermittler nicht verhängt sondern nur "festgestellt": S http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Meldungen/Jobcenter-Aweisungen-fuer-Sanktionen-Zentrale-PEG-21.htm#2.
      Es wird gelogen, dass die Balken biegen.

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    2. Die Sanktion ist also keine Strafe? Was haben sich die Jobcenter dabei nur gedacht? Man kann natürlich über die Bedeutung des Begriffs "Sanktion" streiten, aber der Begriff ist bei Wikipedia klar: Strafandrohung, bei Strafe verbieten, eine negative Sanktion ist eine „Bestrafung“

      "Zudem weist das Sanktionssystem einen erzieherischen Charakter auf, Betroffene sollen dazu angehalten werden, zukünftig ihren Pflichten nachzukommen."

      Das ist die Größte Verarschung, Verhöhnung und absolut würdelos: ein erwachsener Mensch kann und darf nicht erzogen werden! Das verbietet übrigens auch das Grundgesetz.

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  5. "sicher werden wir sie nicht gleich köpfen, wenn wir ihre Namen verbreiten, ihnen soll nur bewusst werden, dass wir es satt haben, mit anzusehen, wie hilflose Menschen in den Tod getrieben werden."

    Nein, hier muss ich mich zu der Ansicht von Marcus durchschlagen. Es geht nicht ausschliesslich darum, ob WIR gütig oder nachsichtig, human oder inhuman mit den so öffentlich angezeigten Jobcenter-Mitarbeitern verfahren werden, sondern darum, dass es immer welche geben wird, die uns sofort die Bedenken abnehmen würden und einen persönlichen Rachefeldzug starten. Nicht, weil das Jobcenter-Klientel zu dem "schlechteren Teil" der Menschheit zählen würde, sondern weil gewalttätige Egomanen sich quer durch unsere Gesellschaft ziehen (wenn sie auch glücklicherweise in der Unterzahl sind).
    Hier ist uns eine Grenze gesetzt, die auch wir nicht zu übertreten haben. Geben wir uns selbst die Ehre!

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  6. tzz, immer diese "zufälle"
    ein tab weiter auf meiner zu lesenden posts kommt doch glatt DAS relevante thema zur sprache (im übrigen ein sehr empfehlenswerter blog, allerdings bitte wirklich erst die "vorbemerkungen für erstleser" oben links lesen, denn ansonsten kommt es auf basis kognitiver dissonanz ansonsten zu leichten bis extremen psychischen als auch physischen reaktionen: http://lupocattivoblog.com/2015/02/20/das-volkerrechtliche-subjekt-das-deutsche-reich-oder-die-unaufloslichen-rechte-der-deutschen/

    es ist alles nur eine illusion um uns herum, die unser gefängniss darstellt. wenn irh euch mit gesetzen und deren lage beschäftigen wollt, müsst ihr die richtigen nehmen und nicht jede, die so gut wie alle menschen weltweit in handelsware aka juristische personen verwandelt und in gefangenschafft genommen hat, denn wir befinden uns weder auf hoher see, noch ist die annahme wir wären inzwischen verstorben nicht korrekt.das was ihr als eure person annehmt ist nix weiter als ein stellvertreter der für alles haftbar ist, im hamsetrrad wie blöde rennt um seinen zwingherren ihre mit mafiamethoden geforderten zwangsabgaben mürrisch zu zahlen.
    schonmal gefragt, wieso washington dc, vatikan, city of london und sitz des iwf exterritoritale staaten im staat sind?
    macht euch schlau, denn in wenigen jahren wird es ums überleben gehen, wenn die nullen der schulden gestrichen und neue währungen eingeführt werden!

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  7. entschuldige die bombardierung heute nacht von mir, aber bei dir ralph, habe ich einfach noch hoffnung, denn dein herz ist an der richtigen stelle und dein engament dient allen und nicht nur dir, so wie bei fast allen anderen , inkl politikclowns. jeder dieser volkszertreter der nicht an erster stelle ein neues geldsystem als lösung priorisiert (auch wenn er damit eine lebengefahr eingeht) ist ein schmarotzer, parasitär und lügt!

    von wegen menschenrechte und wozu diese installiert und dann instrumentalisiert werden, gibs hier ne ganz gelungene bildliche darstellung, allerdings bezogen auf den überbegriff von allen der umerall herrschenden demokratie (nie es natürlich nirgends gibt): http://lupocattivoblog.com/2015/02/22/gray-state-von-david-crowley-rfid-chips-fema-camps-false-flag-operations-totaler-uberwachungstaat-und-die-neue-weltordnung-nwo/#comment-248606

    ach ja, von wegen nazi keule von vorhin: kein mensch macht sich mal gedanken zu dem wort, denn ansonsten würde er schnell dahinter kommen, dass dieser begriff auch geschickt so besetzt wurde, dass es pöse ist. dabei ist macht na-zi als kürzung für national-sozialist ja irgendwie nicht so wirklich sind, müsste ja wohl eher nasi heissen, oder?

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  8. "Um dem zu entgehen hat man definiert, dass Sanktionen keine Bestrafung sind!
    Sie werden vom Sanktionsvermittler nicht verhängt sondern nur "festgestellt": S http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Meldungen/Jobcenter-Aweisungen-fuer-Sanktionen-Zentrale-PEG-21.htm#2."

    Gut, meinetwegen. Dann darf also der Arbeitslose gegenüber dem Staat unzumutbarerweise keine "Sanktionen feststellen". (Die er seinerseits seelisch-körperlich "feststellt"!!!)

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  9. @ Anonym

    Du schreibst:

    "Der Jobcenter-Mitarbeiter hat, um den Mindestanforderungen zu genügen, keinerlei juristische Rechtsausbildung erworben und übernimmt für sein Tun auch keinerlei persönliche Haftung."

    Deine Argumentation stimmt nicht, denn: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

    Sagt der Gesetzgeber! *gg

    Gruß
    Jürgen

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  10. na gut, da du mich ja zensierst wünsch ich dir und allen mitstreitern alles gute und viel spass beim miteingeplanten aufgereibe f+r eine sache, die ihr niemals zum erfolg führen werdet, weil nicht vorgesehen!
    schade, da hab ich mich wohl doch in dir getäuscht und deine kognitive dissonanz ist ebeso stark ausgebildet wie bei dem rest der ferngesteuerten herde.
    es ist immer wieder schade, wie sklaven die gewillt sind etwas zu verändern, nicht verstehen wollen/können und die eingesetzte energie komplett verpufft….

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    1. Keine Zensur - ich komme manchmal einfach mit dem Veröffentlichen nicht hinterher ...

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  11. Marcus, Du schreibst:

    "Wenn Ihr Euch auf das Grundgesetz beruft, dann beruft Ihr Euch immer auch auf die Fremdbestimmung und fordert so- vielleicht ungewollt- dass Eure Würde von jemandem anderen beschützt werden müsse als von Euch selbst.
    Nicht das Grundgesetz ist in Gefahr, und auch nicht seine Ideale, sondern die Menschen, die nach einer Feuerwehr rufen, die sie selbst doch sein könnten".

    Sagen wir es so: Bei einem hochentwickelten, stark autonomen Menschen verhält es sich auch so und nicht anders. Das Grundgesetz kann jedoch als eine Art Schrittmacher unserer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung fungieren, indem es auf uns selbst zurückweist.

    Welche Werte sind dort angesprochen: Die ursprünglichsten, inneren Werte eines jeden Menschen. Wer aufrichtig das Grundgesetz zitiert, dem ergeht es ein bisschen so, wie einem um Aufrichtigkeit bemühten Menschen, der den Christus oder Buddha etc. zitiert: er meint den Christus oder Buddha in sich selbst!

    Deshalb ist, die Deutungshoheit über das Grundgesetz zu klären, meiner Ansicht nach vor allem als Entwicklungsaufgabe der Gesellschaft zu verstehen. Dabei mag es auch schon hilfreich sein, sich in eigentlich selbstverständlichen Rechtsansprüchen, welche infolge allgemeinen Hangs zur Ungeistigkeit und chaotischer Systeme bestritten werden, bestärkt zu sehen, insofern als dass es auf den unteren Bewusstseinsstufen das Bewusstsein positiv beeinflusst.
    Je mehr Menschen dies Gesetz verinnerlicht haben, desto eher wird es auch über schulische Kanäle der Jugend vermittelt werden, welche gerade einer gehörigen Unterlage bedarf, um mit grosser Wahrscheinlichkeit später das autonome Stadium zu erreichen. Und desto mehr werden auch die Hierarchien wenn nicht verschwinden, so doch verflachen.
    Alles im Leben hat seine Zeit, und alles muss reifen. -Das darf niemals vergessen werden.

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    1. Liebe Anonyme.
      Sie sprechen zwei wichtige Erkenntniszeiten an. Die des Lernenden Jugendlichen und die des mit Erfahrungen beschwerten Erwachsenen. Dazwischen müsse ein Aufstieg der "Bewusstseinsstufe" durch die Vermittlung von positiven

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes