Sonntag, 19. April 2015

Stellungnahme zur angedrohten 10. Sanktionnin Folge ...



Ralph Boes
                                   Berlin, den 20.04.2015
 
An das
Jobcenter Berlin-Mitte

Betr.: BG 955A123521tr.:         
Stellungnahme zu Ihrer
Sanktionsandrohung vom 24.03.2015            
 
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx
 
mit ihrem Schreiben "Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion" vom 24.03.2015 
wollen Sie die nächste Sanktion einleiten und geben mir – wenigstens formal – noch einmal die Möglichkeit, mich zu den Gründen meines "Fehlverhaltens" im Sinne von SGB II zu äußern.
 
Wir wissen beide, dass dies nur noch ein Schaukampf ist. 
In der Wirklichkeit ist längst beschlossen, auf meine Gründe nicht mehr einzugehen. (s.
hier>>)
 
Durch meine Frage, inwiefern durch Ihr Handeln – und besonders durch die mir von Ihnen in zwischen in Massen zugefügten Sanktionen – meine Würde geachtet und geschützt wird, war nicht nur die Grundrechtsfrage unserer Republik, auf die Sie unbedingt verpflichtet sind (s. hier>>), sondern auch eine persönliche Frage zwischen uns beiden aufgeworfen.
 
Indem Sie sich entschieden haben, sie nicht zu beantworten (s. hier >>),
und sich letztlich mit dem Text rechtfertigen:
"Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens.
Ihrer Schilderung nach widersprechen die Regelungen des § 31 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) dieser übergeordneten Rechtsnorm.
Bei den Sozialgesetzbüchern handelt es sich um zustimmungspflichtige Gesetze, die im Gesetzgebungsverfahren sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Dies impliziert zwingend die Prüfung jeder enthaltenen Rechtsnorm mit der rechtlichen Vereinbarkeit mit der Verfassung.
Dass der Gesetzgeber es versäumt habe, ein Gesetz zu schaffen, dass mit der Menschenwürde vereinbar sei, ist daher als Ihre persönliche Meinung einzuordnen und basiert auf keiner objektiven Grundlage. " (s.
hier >> )
--
erklären Sie statt der Menschenwürde das System für heilig, definieren das System zur alleingültigen und objektiven Wirklichkeit und löschen jede Kritik am ihm, ohne sie an der echten Wirklichkeit zu prüfen, als unwesentliche "persönliche Meinung" aus,
-
negieren Sie, dass es in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft keinen gesünderen und notwendigeren, im Sinne der Verfassung auch keinen berechtigteren Zweifel gibt, als den an Parlament und Regierung !! und dass das Bundesverfassungsgericht genau für diese Zweifel vorgesehen ist
-
und haben Sie selbst sich vollständig ihrer Eigenverantwortung für ihr Tun und Urteil entäußert, sich vollständig zum blinden Schergen des Systems gemacht und sich damit auf gefährlichste Weise nicht nur außerhalb der Verfassung sondern außerhalb jeglichen berechtigten Menschentums gestellt.
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx –
 
wenn Satz 1 Ihres Textes
"Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens"
stimmen würde und er nicht bloß eine hohle Lügenphrase wäre (ihr Amt ist MEISTER in der Erstellung von hohlen Lügenphrasen) - dann hätten Sie die Antwort auf meine Frage direkt und ohne Umschweife aus SGB II und aus der Erläuterung des SINNES IHRER TATEN herleiten können, statt solche geistigen Nebelbrände zu entfachen. In der Mathematik, im Recht, wie überhaupt im Denken, ist jeder Satz von den leitenden Grundsätzen her abzuleiten! Auch bei jeglicher Tätigkeit - ob ich im Krankenhaus arbeite oder bei der Bank - weiß ich jederzeit, in wessen Dienst ich stehe. Da Sie da passen, beweisen Sie, dass in Hartz IV nicht die Menschenwürde gilt!
 
Nicht um die Menschenwürde geht es in Hartz IV, sondern darum, im Dienste der Interessen ganz bestimmter Wirtschaftsgruppen den Niedriglohnsektor und die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes zu fördern. Und die Sanktionen sind das entscheidende Mittel, die Menschen zur Aufnahme von Arbeiten zu bewegen, ja zu nötigen, die ihren eigentlichen Bedürfnissen widersprechen. Und sie (die Sanktionen) werden angewendet, wenn der Betroffene nicht nachgibt: selbstverständlich - und so selbstgerecht wie nur möglich - bis zum Tod!
 
Wenn Sie den Niedersinn, der Hartz IV zu Grunde liegt, in sozusagen "einem Zug" genießen wollen, dann müssen Sie "Vorrang für die Anständigen" von dem damaligen Arbeitsminister Wolfgang Clement lesen, in der die Hartz-IV-Empfänger, wenn sie sich nicht bedingungslos unterwerfen und nicht - im Sinne des menschenverachtenden Systemes! - "arbeitswillig" sind, als Schmarotzer und als Parasiten bezeichnet werden.
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx -
 
eine Gesellschaftsform, die so eingerichtet ist, dass die Würde des Menschen politischen Interessen oder den Interessen der Reichen, der Wirtschaft oder der Geldmärkte untergeordnet ist (wenn sie heute überhaupt noch als überhaupt beachtet angesehen werden darf), eine Gesellschaftsform, die so eingerichtet ist, dass seine Schergen (pardon), so lange sie bedingungslos die von oben vorgegebenen Forderungen erfüllen, belohnt und von ihrer eigenen Verantwortung für ihr Tun entbunden werden, heißt Faschismus.
 
Das Grundgesetz selbst und die Ihnen in meinem Brief vom 29.01.2015 vorgelegten Remonstrations- und Haftungsregeln schließen JEDEN FASCHISMUS radikal aus.
Hartz IV aber IST Faschismus – und zwar in Reinstform!
So sehr ist Hartz IV Faschismus,
--dass schon der Menschenrechtsreport schier an Hartz IV verzweifelt
-dass selbst die Uno Deutschland dringend dazu aufordert, "die Menschenrechte in die Armutsbekämpfungs-programme mit einzubeziehen"
-dass ich, als ich letztens in Wien zu Hartz IV einen Vortrag hielt, eine Anzeige wegen "faschistischer Umtriebe" und des "Verlesens faschistischer Texte", in Folge eine volle Durchleuchtung vom dortigen Verfassungsschutz erhalten habe, bloß weil ich die sog. "Eingliederungsvereinbarung" vorgelesen und erläutert hatte …
und so sehr
-
dass SIE in dem Moment, in dem Sie nach Ihrer persönlichen Verantwortung im System gefragt werden, bedingungslos passen MÜSSEN.
 
Wussten Sie übrigens,
-
dass die Hartz-Gesetze nicht erst 2002 bis 2005 von Peter Hartz, sondern schon 1928 von einem Gustav Hartz geschrieben wurden, einem bekennenden Faschisten und glühenden Verehrer Mussolinis, einem Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die dann Hitler in den Sattel geholfen hat?
-
dass Gustav Hartz als Wortführer einer Bewegung zur Zerschlagung des Weimarer Sozialsystems schon 1928 in seinem Buch "Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit" vorschlug, die Sozialversicherung à la Bismarck durch persönliches Zwangssparen zu ersetzen", "Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammenzulegen"
-
und dass er schon damals die Betroffenen als "Kunden" bezeichnete?
Auch der Satz: „Sozial ist, wer Arbeit schafft“, der so dumm ist, dass man es kaum sagen kann, denn Arbeit muss nicht geschaffen sondern erledigt werden - ist frisch aus dem 3. Reich entnommen. Er stammt von Alfred Hugenberg, der kurzzeitig Wirtschaftsminister im dritten Reich war und als der bedeutendste bürgerlicher Wegbereiter des Nationalsozialismus gilt.  
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx –
 
bezüglich der Verfassung ist tatsächlich die Frage, welche Kräfte noch heute im Hintergrund unserer Republik wirken, das ein solches Gesetz 77 Jahre nach seiner Niederschrift durch einen Namensvetter Peter Hartz hier eingeführt werden konnte.    
 
Wenn Sie eine sozialwissenschaftliche Aufarbeitung der durch diese Kräfte wieder etablierten Gesetzgebung haben wollen, dann müssen Sie z.B. Christoph Butterwege lesen.
Wenn sie eine philosophsch-wissenschaftliche Aufarbeitung auch der von Ihnen an den Tag gelegten Haltung und ihrer letztendlichen Folgen haben wollen, dann müssen Sie
Hannah Arend und Ihre Analyse zur "Banalität des Bösen", in der sie das Problem der Nichtausübung individueller Verantwortung und des Kadavergehorsams am Beispiel von Joseph Eichmann beschreibt, studieren.
 
Recht und Gesetz sind immer zwei fundamental verschiedene Dinge.
Um wenigstens den Anschein des Rechtes zu erwecken, verschanzen Sie sich hinter das Bollwerk eines faschistischen, sowohl verfassungs- als auch menschenrechtswidrigen – SGB II
und entwürdigen damit nicht nur in Massen die Betroffenen, sondern vor allem auch sich selbst.
 
Damit Sie Ihre Arbeit ungestört weiter durchziehen können, wollen Sie jetzt nicht mehr mit mir sprechen.
 
Hinter jedem, auch dem amtlichen, Handeln steht aber – auf beiden Seiten – der Mensch. Und es gibt keine Möglichkeit, sich auf längere Sicht der Verantwortung für sein Tun zu entziehen.
 
Ich, auf meiner Seite, habe ich mich entschieden, mich gemäß
voll und ganz – d.h. mit meiner gesamten Existenz – für den Schutz der Menschenwürde und den Bestand des Grundgesetzes und die in ihm geforderte Anbindung und Unterordnung des Staates (aber auch der Wirtschaft und des Geldsystems!) unter die Menschenwürde und Menschenrechte einzusetzen.
 
Es liegt bei Ihnen zu entscheiden, welche Rolle in der Welt Sie einzunehmen gedenken.
Indem sie gewaltsam alles auslöschen, was ich zu sagen habe, und was ich im Sinne einer Korrektur eines Gesetzes und seiner Wideranbindung an das Grundgesetz unternehme,
töten Sie einen Menschen. 
 
 
 
Mit freundlichem Gruß,
Ralph Boes
 



 

47 Kommentare:

  1. Hallo Ralph, ich schätze Dein Engagement sehr, aber ich fürchte, Du wirfst gewissermaßen Perlen vor die Säue, wenn Du versuchst, Mitarbeiter des Jobcenters von ihrem fehlgeleiteten Handeln zu überzeugen. Solange die ihren Lohn regelmäßig überwiesen bekommen, ziehen die ihr Programm nach Schema F einfach weiter durch. Zum wirklichen Nachdenken über ihr Tun kommen die vermutlich erst, wenn es ihnen höchstpersönlich an den Kragen geht. Darüber darf man sich meines Erachtens keine Illusionen machen.

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    1. Durch den letzten Satz IST sie PERSÖNLICH in die Verantwortung genommen ...
      Ich bin auf die Reaktion gespannt.

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  2. Ich kann verstehen, was der Herr Boes da schreibt.

    Die Agenda2010, insbesondere Hartz-IV, haben mein Vertrauen in die Humanität und Aufgeklärtheit des post-faschistischen Deutschland zerstört.

    Dass sich hier jemand seit Ende 2012 den existenzvernichtenden Bestrafungsmaßnahmen eines, zum Arbeitsregime transformierten Sozialstaates aussetzt, seit knapp 2 Jahren vollsanktioniert ist, und sich kein Richter findet, der seine Klagen nach Karlsruhe weiterreicht (*) - das hat auch noch meinen Glauben an den Rechtsstaat zerstört.

    Heute stehen wir vor den Trümmern einer sozialen Gesellschaft, blicken auf ein rotes "A", und begreifen: Das sind die Enkel der Generation von Auschwitz - und sie haben Sanktionen.

    Dem gegenüber stehen Menschen wie Ralph Boes, und ihre Waffe ist das Wort.

    Ich denke es ist klar, wie hier die Sympathien verteilt sind.

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  3. Ich habe 2014 auch nach einer Sanktionsandrohung bereits unter ALG I (ja, ALG eins) meine Sachbearbeiterin auf das Remonstrationsrecht (ihre Pflicht!) hingewiesen und nach Verweigerung umgehend Art. 20 Abs. 4 GG genutzt. Dadurch habe ich allerdings eine Strafanzeige wegen Körperverletzung bekommen und seit 1 1/2 Jahren ein Hausverbot bei Arbeitsagentur und Jobcenter sowie eine Schmerzensgeldklage und demnächst noch eine Schadensersatzforderung von der Arbeitsagentur, weil die Sachbearbeiterin nicht mehr voll arbeitsfähig war wegen psychischer Probleme, die ich mit meiner Körperverletzung ihr gegenüber verusacht habe. Fazit: Wer sein Grundrecht nutzt, wird als Schwerstverbrecher beahndelt. Ich bin stolz darauf ein Schwerstverbrecher zu sein, weil ich das Grundgesetz achte.

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    1. Wenn es auch sehr sehr schwierig ist: Widerstand muss auf jeden Fall gewaltfrei sein ...

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    2. Ralph (BbG), da stimme ich dir zu. Gewalt darf nur in Ausnahmefällen eine Lösung sein (Art. 20 Abs 4 GG) Nur, manchmal geht es dann wirklich nicht mehr anders, dass man das Grundrecht wahrnehmen muss. LEIDER.

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  4. Bitte präzisieren: Ist körperliche Gewalt angewendet worden oder geht das Jobcenter, wie nicht ungewohnt von ihm, hier recht ungebunden frei mit der Bezeichnung um?
    Ersteres ginge natürlich nimmer an, allerdings wäre es nicht meine erste Lesart gewesen.

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  5. Ralph Boes: „.........töten Sie einen Menschen.“

    Das was mich beim lesen des Briefes überfällt ist nur Entsetzen. Wieso wiederholt sich die Geschichte immer und immer wieder?!

    Einfach mal mit den Flossenbürg- oder Stutthof - Prozessen beschäftigen, die unter anderem auch Kapoprozesse waren. Perspektive für unsere Jobcentermitarbeiter und Richter in Deutschland?!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Flossenbürg-Hauptprozess

    http://de.wikipedia.org/wiki/Stutthof-Prozesse

    Wie meinte die Jobcenter Mitarbeiterin in der Wallraff- Doku: „Wir können hier Gott spielen – Wir entscheiden über Leben und Tot eines Menschen!“. Es wird sanktioniert bis in die Obdachlosigkeit und den Tod eines Menschen!

    Die Sanktions-Paragraphen § 25 BSHG, §31, §32 SGB II sowie §39a SGB XII missachten und verletzen eklatant den Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 Grundgesetz seit dem 1.07.1965 sowie 1.01.2005.

    Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“!

    Bei der Missachtung und Verletzung dieses Artikel spielen allerdings nicht nur Jobcentermitarbeiter im Kadavergehorsam mit, sondern so gut wie alle Sozialrichter Deutschlands! – Es gab und gibt demzufolge auch keinen Rechtsstaat in der BRD!

    Die Demokratie ist aufgelöst sofern es überhaupt je eine gab. Holger Strohm beschrieb mal die Demokratie der BRD als „die Stahlfaust im Samthandschuh“.

    Der Samthandschuh löst sich nun auf und man kann die Diktatur und das Regime (zielgerichtete, volksfeindliche Politik) erblicken, warum dann nicht noch das Bundesverfassungsgericht beschränken und auflösen?!

    Der König kann keine unrechten Gesetze erlassen, denn der König ist das Gesetz!
    Der König kann auch nie im Gefängnis landen, denn dem König gehören die Gefängnisse nebst Weisungsbefugnis für Staatsanwälte!

    Unsere Politiker (Könige) herrschen über ihre Untertanen genannt Volk!, .......aber pssssst .....der Samthandschuh löst sich auf!


    P.S. Die diktatorische Einführung der PKW-Maut war ja auch nicht schlecht!

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    1. Danke für Ihr Verständnis ! :-)
      Wir müssen dagegen antreten: gewaltfrei, unbeugbar und unerpressbar - und dürfen den Tod nicht scheuen!

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    2. Hartz-IV tötet, physisch und psychisch, und es verkraftet seine Toten ohne Probleme. Einer mehr fällt da nicht ins Gewicht – das ist noch gut für die Statistik.

      Für ein Regime, dass alles lebendige abtötet, gibt es aber nichts gefährlicheres als Menschen, die sich ihre Lebendigkeit - und ihren klaren Verstand - bewahrt haben.

      Den Tod darf man nicht fürchten, aber das Leben muss man lieben.

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    3. Vor ein paar Tagen hieß es in den Nachrichten ganz offiziell: "Deutschland ist kein souveräner Staat mehr" Quelle: N-TV, Link zu dieser "bösen Verschwörungstheorie-Website": http://www.n-tv.de/politik/pressestimmen/Kein-souveraener-Staat-mehr-article14978681.html

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  6. Lieber Ralph,

    ich verstehe dein Handeln und würde ein gewaltfreies Vorgehen auch zustimmen, aber ohne Gewalt wird es m.M.n. nicht gehen.

    Jeder Mensch hat das Recht sein Leben zu verteidigen und wenn zu 100% sanktioniert wird, wird das eigene Leben gefährdet und somit tritt das Recht ein, es zu verteidigen.

    Die Mitarbeiter der Jobcenter tun nichts anderes, sie sanktionieren und schikanieren den Menschen bis in den Tod, das ist per Gesetz angeordnete Gewaltanwendung gegen die Schwachen und gegen das Leben. Es spielt dabei keine Rolle wer die Gewalt ausführt oder wie man sie anwendet. Die Nazis haben sich auch hinter den eigenen, verbrecherischen Gesetzen versteckt. Sie ließen sich auch nur durch Gewalt stoppen!

    Da wie oben schon jemand schrieb, er handgreiflich geworden ist und nun "im Namen des Volkes" auch noch verurteilt werden soll, weil er seine Existenz bedroht sah, passt nicht in unsere Zeit (21. Jahrhundert) und schon gar nicht zum Grundgesetz. Selbst in der Bibel steht, dass man sein Leben mit allen Mitteln verteidigen darf. ;)

    Gruß
    Jürgen

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  7. Und es wird immer lächerlicher, falls das überhaupt noch geht.
    Von höchster richterlicher Instanz ist es jetzt offiziell abgesegnet: Muslimische Lehrerinnen hier in Deutschland dürfen Kopftuch tragen!
    Dies Urteil wird natürlich mit hoher Toleranz und Achtung vor der individuellen Meinungs- und Lebensgestaltungsfreiheit begründet - wie billig -, dabei hat es so gut wie nichts damit zu tun. Wieder einmal.
    Denn auch eine muslimische Lehrerin ist nicht nur äußerlich besehen mit Ausübung ihres Amtes eine öffentliche Person geworden, nein, obendrein hat sie in ihrer unvermeidlichen Einflußnahme eine gewisse Verantwortung und auch Vorbildfunktion gegenüber ihren Schüler/innen. Und da darf man mit gutem Recht annehmen, dass jemand, der es mit seinem Glauben so eng nimmt, dass sein Gesichskreis, respektive Blickfeld rechts und links von schwarzem Tuch beschnitten ist, auch in seinen, sich übertragenden, Ansichten weitgehend engstirnig und unfrei sich präsentieren muss. Von den Unbewusstheiten solcher Lehrkräfte noch gar nicht zu reden, die sich schadhaft fortpflanzen.
    Man kann nun über die Motivation der maßgeblich verantwortlichen Richter trefflich spekulieren. Fesst steht (und es treibt sogar mir die Schamesröte - oder ist das Wut? - ins Gesicht): Wo man es bei den Hartz-4-Empfängern in Dingen der Toleranz, Menschenfreundlichkeit und Ich-Bezogenheit des Urteils erst gar nicht versucht, wird das "Persönlichkeitsrecht" der Muslime maßlos überzogen. In Wirklichkeit wird ihm hier wie dort geschadet, weil dem Ganzen geschadet wird, denn dieser Grundsatz gilt immer auch umgekehrt.
    Grünes Pluralitätsdenken hat hier krankhafte und diktatorische Züge angenommen.

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    1. @Anonym
      WAS ist so schlimm daran, das jemand ein Kopftuch tragen möchte????
      Vor gar nicht all zulanger Zeit, trugen Frauen in West und länger noch in Ost Kopftücher. Nonnen tragen heutzutage ungefragt noch eins.
      Traurig, das man das Recht ein Kopftuch tragen zu dürfen erst erkämpft werden muss....Ich frag mich allerdings, was das jetzt mit Hartz IV zu tun hat.

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    2. Wie ist es mit dem Schlips? Würdest Du auch das Tragen eines Schlipses verbieten wollen? Oder das Tragen einer Anzugsjacke? Die Kleidungsstücke sind oft Ausdruck einer Kultur, der man angehört - Der Schlips ist das Symbol eines Hundehalsbandes. Der Schlipsträger zeigt, dass er am Halsband hängt - und es ist doch gut, wenn die Menschen zeigen, wessen Geist sie sind.

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    3. Das Kopftuch ist ein Symbol unterdrückter Sexualität. (Sei es freiwillig oder anerzogen)

      Privat soll jeder tragen was er will. Beim Unterrichten von Kindern und Jugendlichen hat die Zurschaustellung von Symbolen frühmittelalterlicher Geschlechterrollen und Sexualmoral nichts verloren. (So wenig wie religiöse oder weltanschauliche Insignien)

      Die Begründung des Karlsruher Urteils ist – gelinde gesagt - Sozialkitsch. Die wohlsituierten Professoren am BVerfG – deren Kinder vermutlich auf Privatschulen gehen – dürften davon kaum tangiert werden.

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    4. Das kann man so sehen - das gebe ich zu!
      Dennoch: Auch der Schlips ist ein Symbol! Und zwar das Symbol des miesesten Vertretertums, des Menschen am Gängelband der Macht. Auch darüber wäre zu diskutieren! Um es scharf zu sagen: Die Welt geht eher am Schlipsträger als am Kopftuchträger zu Grunde! Herr Alt oder Herr Weise zum Beispiel sind Schlipsträger. Auch Herr Sarazin natürlich. Herr Sarazin aber und alle, die hinter ihm stehen, z.B. auch die Bild, lenken den Blick BEWUSST nach unten, damit man oben ungeschoren bleibt! Die wahre Gefahr geht von den Schlipsträgern aus. Wir müssen SIE ins Auge fassen.

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    5. @Anonym22. April 2015 um 15:27

      Zitat:
      "Das Kopftuch ist ein Symbol unterdrückter Sexualität. (Sei es freiwillig oder anerzogen)"

      ....Dann liegt es ja wohl auch freiwilligerweise, an der Person, ob sie denn von der "unterdrückten Sexualität" befreit werden möchte, oder nicht. Da kann auch niemand anderer darüber befehlen, denn das wäre ganz einfach: Zwang.
      Zwang widerum ist: Unterdrückung.

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    6. "Da kann auch niemand anderer darüber befehlen, denn das wäre ganz einfach: Zwang. Zwang widerum ist: Unterdrückung."

      Niemand wird gezwungen, an staatlichen Institutionen zu arbeiten.

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    7. @Anonym
      Eine staatliche Institution darf auch nicht jemanden zwingen bestimmte Kleidungsstyle, nicht zu tragen (so zb Ralphs roten Schal).
      Das verbittet sich jeder Deutsche, wie auch jeder Nicht Deutsche.

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    8. "Eine staatliche Institution darf auch nicht ..."

      Doch, das darf und muss sie. Lehrer an staatlichen Schulen müssen wertneutral auftreten und dürfen keine religiösen oder weltanschaulichen Insignien zur Schau stellen. (Ein roter Schal gehört meines Wissens nicht dazu)

      Wer in Kopftuch unterrichten will, muss an eine islamische Privat- oder Klosterschule gehen. Das ist kein Problem. An staatlichen Einrichtungen geht das nicht.

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    9. @ Andi (NICHT @ Andy):

      Der Argumentation von Anonym, 22.04., 20:54, schließe ich mich an.

      Nachdem die Trennung von Staat und Religion endlich durchgesetzt worden ist, ist es doch wirklich erschreckend, dass nun ausgerechnet muslimische Symbole der Unterwerfung öffentlich zu präsentieren erlaubt werden, nachdem zumindest das Kreuz (als Symbol der sadistisch-masochistischen Kreuzigung) in den Schulen unserer Kinder verboten wurde.

      … Obwohl ich dazu nicht gefragt werde, bekenne ich mich hiermit dazu, dass wir m. E. dazu verpflichtet sind, unterdrückten und verfolgten Menschen zu helfen.

      … Allerdings bin ich definitiv nicht dazu bereit, zuzustimmen, dass wir oder unsere Kinder uns nun ggf. darin anleiten oder unterrichten lassen sollen/müssen, sich (erneut) zu unterwerfen bzw. Unterwerfung für gut zu heißen.

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  8. Lieber Herr Boes!

    Nun nächst vielen Dank für Ihre unauförliche Mühe, gegen dieses unmenschliche Hartz IV-System anzukämpfen! Diese aufopferungsvolle Arbeit sollte särkere Verbreitung finden und größere Öffenlichkeit erfahren; vor allem Ihre Aufdeckungen historischer Zusammenhänge. Mich stört aber oft in Ihren Postings der (möglicherweise durch erhöhten Pulsschlag verursacht) ungenaue Umgang mit der Orthographie. Durch grammatikalisch audgedehnte Sätze kommt es häufig zu falschen Endungen oder ähnlichen Fehlern. Wenn Sie daran etwas feilen würden, würden Sie sich unantastbarer machen.
    Teilnehmenden Grußes
    Armin Gröpler

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  9. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  10. Lieber Ralph,

    die Jobcenter berufen sich natürlich immer auf das Sozialgesetzbuch. Denn dieses Gesetz ist die Grundlage ihres Handelns. Das Sozialgesetz nach "HARTZ IV" wurde von den Politikern im Bundestag beschlossen. Das Grundgesetz ist hierbei zu beachten.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Doch was definiert die Würde eines Menschen? Ist es eine persönliche Meinung, wenn man seine Würde durch die Regelungen des SGB II insbesondere § 31 verletzt sieht? JA Natürlich. Die Würde eines Menschen IST persönlich. Gibt es denn eine "übergeordnete" Würde? Eine Würde der gesamten Bevölkerung Deutschlands? Wenn also auch nur bei EINEM Menschen seine Würde verletzt wird, persönlich, dann kollidiert das SGB II mit dem Grundgesetz.

    "Dies impliziert zwingend die Prüfung jeder enthaltenen Rechtsnorm mit der rechtlichen Vereinbarkeit mit der Verfassung."

    Genau diese Prüfung würde aber ergeben: Das ganze Sozialgesetz ist ungültig. Denn:
    Das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG stellt eine Gültigkeitsvoraussetzung für Grundrechte einschränken sollende einfache Gesetze dar. Eine Anwendung eines solchen ungültigen Gesetzes ist verfassungswidrig. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

    Und das SGB II schränkt viele der Grundrechte ein:
    Artikel 2 GG
    Artikel 3 GG
    Artikel 4 GG
    Artikel 11 GG
    Artikel 12 GG

    LG
    Stefan Elbel


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  11. Lieber Jürgen!

    Auch wenn absolut nachzuvollziehen ist, dass jemandem, der buchstäblich um sein Leben kämpft, einmal die Hand ausrutscht (oder sogar Heftigeres), wird es doch deshalb noch nicht zum Recht. Auch wenn man ein kleines Unrecht einem grösseren entgegensetzt, entsteht damit keineswegs automatisch Recht, sondern das Unrecht häuft sich nur noch weiter an.
    Das Grundgesetz besagt: Gewalt ist das allerletzte Mittel, wenn anderer Widerstand nicht mehr möglich ist. Wenn man es damit ganz genau nehmen wollte, müsste man brutal auf einen Grossteil der eigenen Bevölkerung einschlagen, die nur allzu häufig der aktuell betriebenen Politik nicht gleichgültig zunickt, sondern ihr sogar noch das Wort redet. Wer wollte das tun und worauf würde das hinauslaufen? Dieser Krieg findet ja überall und nirgends statt!

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  12. Sehr geehrter Herr Boes,
    wann wollen Sie den mal endlich aufwachen?
    Gewaltfrei mit Stockholmsyndrom als Staatenloser ohne Besitz einer echten Staatsangehörigkeit und dabei Händchen halten mit den Reichsbürgern Marke 1934 vom Amt?

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  13. Hallo Anonym,

    das siehst du aber ganz falsch!

    Gerade wenn es um "Dein" Leben geht, wird Gewalt zu deinem absoluten Überlebens-Recht. Das nennt man auch Notwehr!

    StGB § 32 Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Wie sollte man das denn sonst nennen, wenn Ralph seiner SB zum 1000 Mal erklärt, dass sie ihn zum Tode verurteilt, wenn er nichts zu beißen hat? Er hat ihr alle Rechtslagen vorgelegt, sie weigern sich dennoch, obwohl das Grundgesetz und das Verfassungsgericht bestimmt hat, einen Lebenserhaltungssatz nicht zu unterschreiten? Das ist Willkür und eine Kriegsankündigung gegen das Leben. Es wird wie immer auf dem Rücken der kleinen Befehlsempfänger ausgetragen.

    Meiner Meinung nach, läuft es wohl auf einen Bürgerkrieg hinaus, der aber nicht durch die Masse geschehen wird, sondern von einzelnen Menschen, in Einzelaktionen durchgeführt werden wird. Alles andere ergäbe, auch bei dieser Staatssicherheit, keinen Sinn.

    Gruß
    Jürgen

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    1. Wieso falsch? Kannst Du nicht richtig lesen? In der Republik des Bundes, also "Inland" laufen ca. # 75.000.000 funktionale Analphabeten herum. Das nennt man gezielte Massenverdummung durch babylonische Sprachverwirrung. Na klar. Notwehr, was sonst? Art. 20 Abs. 4 ! Verfahrensverstrickung mit steckengebliebenen Na#is mit unfreiwilliger Dienstbarmachung bringt nichts. Da kommt eh nur Blödsinn raus. Wie deutlich soll es denn noch gezeigt werden? Schönen Tag noch :)

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  14. Faschismus ist lt. Fremdwörterbuch eine nach dem Führerprinzip organisierte, nationalistische, antidemokratische, antisozialistische u. antikommunistische rechtsradikale Bewegung bzw. Herrschaftsform.

    In politischer Hinsicht leben wir in Deutschland derzeit aber nicht unter faschistischen Verhältnissen sondern unter den Verhältnissen einer sog. repräsentativen Demokratie.

    Zur Entrechtung der Arbeitslosen wird nicht aus Angst vor politischer Gewaltanwendung geschwiegen.
    Der Staat (und die Mehrzahl seiner Bürger) beugen sich stattdessen (mehrheitlich) privatkapitalistischer Macht.

    M. E. haben wir es daher nicht mit faschistischer, sondern mit sog. neoliberaler Ideologie zu tun; es geht nicht um politische sondern um wirtschaftliche Macht, deren Interessen durchgesetzt werden.

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    1. (Ergänzung)
      … Wenngleich sich an der autoritären Charakterstruktur der Einzelnen offenbar nicht viel geändert hat:

      Wie schon unter faschistischen Verhältnissen eignen sich auch unter den heutigen politischen Verhältnissen zur Durchsetzung von Machtinteressen (seien sie politischer oder wirtschaftlicher Art) besonders solche Leute, denen es – infolge dieser Charakterstruktur – ganz „natürlich“ erscheint, NACH OBEN ZU BUCKELN UND NACH UNTEN ZU TRETEN (gleichgültig, ob in politischer oder wirtschaftlicher Hinsicht).

      dazu Michael Schwandt, Kritische Theorie. Eine Einführung, S. 200 f.:
      „… Die politische Oberflächenmeinung, das war eine der Erkenntnisse der „Studien zum autoritären Charakter“, bürgt nicht für die Humanität ihres Trägers, sondern ist in der Regel nur Fassade. Die Fähigkeit zu Liebe, Empathie, Identifikation als Gegenkraft zur Gleichgültigkeit ist das praktisch Entscheidende. Diese Gefühlsregungen lassen sich aber nicht predigen, fordern oder organisieren, denn ihr wesentliches Moment ist, dass sie unvermittelt, spontan im eigentlichen Wortsinne sind. Sie sind nur zu denken als selbständige Leistung des Individuums und können nicht künstlich angedreht werden. Damit verbietet sich, sie als positives Ziel von politischer Praxis zu setzen und sie etwa propagandistisch einzufordern. Was stattdessen getan werden kann, ist, den Mangel an ihnen zu thematisieren und so bewusst ins Denken hineinzunehmen. …“

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    2. (Ergänzung zur Ergänzung)
      dazu Erich Fromm, Die Pathologie der Normalität: „…. Und die Gesunden, das sind die Kranken.“

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    3. Nachrichten im Deutschlandfunk, 28.04., 16:00 Uhr:

      „Frau Merkel fordert mehr Solidarität bei der Verteilung von Flüchtlingen in den EU-Staaten.“

      Geht es noch zynischer als MENSCHEN solidarisch „verteilen“ zu wollen?!?!

      Weshalb fordert sie nicht mehr Solidarität bei der Verteilung der Ressourcen und des Reichtums der Welt??
      … Aber das widerspricht ihrer „Logik“, denn alles, was für die Privateigentümer der Ressourcen und des Reichtums keinen PROFIT generiert, ist selbstverständlich „undenkbar“. Da nimmt man lieber Hunger, Elend, Verfolgung, Gewalt und Krieg „in Kauf“, denn damit lassen sich schließlich auch noch „Geschäfte“ machen – und man kann den Menschen, denen man das Leben zur Hölle macht (falls sie das überhaupt überleben) auch noch vorwerfen, sie seien an der ihnen bereiteten Hölle „selbst schuld“.
      Schließlich sei doch jeder Mensch „seines eigenen Glückes Schmied“.

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    4. Lieber Herr Boes,

      ist es Ihnen denn möglich, das Buch von Inge Hannemann käuflich zu erwerben?! MIR NICHT.

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    5. … Hätte ich noch Geld für Bücher übrig, dann wären die Gewichte bei mir anders verteilt; Sie haben ja keine Ahnung, wie viele Bücher seit langem schon auf meiner Prioritätenliste (viel länger schon) ganz oben stehen… aber ich kann’s mir leider schon lange nicht mehr leisten!
      … Denn immerhin ist es ja wohl wichtiger, dass Sie am Leben bleiben, als dass ich Bücher kaufen kann.

      … Aber vielleicht bin ich ja auch selber schon vollkommen schwachsinnig.
      Meine monatlichen Spendenzahlungen an Ärzte ohne Grenzen und an Kindernothilfe habe ich bereits eingestellt.
      Ich weiß schließlich selbst nicht mehr, aus welcher Kasse ich das alles noch bezahlen soll.

      … Und Ihre Freundin schreibt an einer Doktorarbeit? Demnach hat sie mindestens fünf Jahre lang studiert. Ist Ihnen eigentlich bekannt, wie das geht, dass die einen studieren und die anderen malochen?!?! Richtig: man nennt das schlicht und einfach: UMVERTEILUNG.

      (… „Und die einen sind im Dunkeln und die andern sind im Licht. Und man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht.“…)

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    6. Sehr geehrter Herr Boes,

      hat sich der BND die „Grundrechtepartei“ ausgedacht?
      Eine „Partei“ hat es nicht mal nötig, seinem „Vorsitzenden“ dessen Hochschulabschlüsse zu attestieren? Stattdessen erklärt diese „Partei“ gewisse Petitionen an den Dt. Bundestag, für deren Unterzeichnung Sie doch selbst intensiv geworben haben, für( sozusagen) „Schwachsinn“?

      Sorry, die Praxis ist bekannt:
      Die eigentlichen Anstifter (für immer irgendwelche „Aktionen“) stellten sich auch in der DDR im Nachhinein stets als Mitarbeiter der Stasi heraus!

      Ohne mich.

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    7. Nachdenkseiten, 08.05.2015:

      Das Ende des Zweiten Weltkrieges – ein Beitrag von Oskar Lafontaine zum 08.05.2015:



      „… Schon am Vorabend des Zweiten Weltkrieges hatte Max Horkheimer seinen berühmten Satz formuliert: „Wer vom Kapitalismus nicht reden will, soll vom Faschismus schweigen.“ …“


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    8. Was ist der Unterschied zwischen Verrat und Verrat?
      Man sollte Wolf Biermann fragen.

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    9. Sorry, Ralph, es tut mir leid: Meinen Kommentar (03.05.2015, 02:03 Uhr) möchte ich aufrichtiger Weise dahingehend korrigieren:
      Das von mir hier verwendete Wörtchen „stets“ war lediglich Folge meiner eigenen, ganz persönlichen Betroffenheit; denn es handelte sich dabei lediglich um eine Taktik der „Stasi“, in deren Falle ich (ganz persönlich) FAST hineingefallen wäre.

      Es tut mir leid! Es lag NICHT in meiner Absicht, hier quasi „irgendwen“ in einem „Rundumschlag“ zu verunglimpfen!

      Viele Grüße! S.

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    10. Entschuldigung ist angenommen ... :-)
      Das Problem, das du ansprichst, ist allerdings tatsächlich von Bedeutung.

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  15. Ralph, Du schreibst:

    "Dennoch: Auch der Schlips ist ein Symbol! Und zwar das Symbol des miesesten Vertretertums, des Menschen am Gängelband der Macht. Auch darüber wäre zu diskutieren! Um es scharf zu sagen: Die Welt geht eher am Schlipsträger als am Kopftuchträger zu Grunde! Herr Alt oder Herr Weise zum Beispiel sind Schlipsträger. Auch Herr Sarazin natürlich. Herr Sarazin aber und alle, die hinter ihm stehen, z.B. auch die Bild, lenken den Blick BEWUSST nach unten, damit man oben ungeschoren bleibt! Die wahre Gefahr geht von den Schlipsträgern aus. Wir müssen SIE ins Auge fassen."

    Ralph, der Einwand ist natürlich nicht unberechtigt. Aber dennoch bliebe festzustellen, dass man die Sache nicht dadurch besser macht, indem man EIN Symbol der Unterdrückung um ein WEITERES vermehrt. Wie man von einem hier lebenden Ausländer verlangen kann, die deutsche Sprache zu erlernen, so darf man auch erwarten, dass seine Kleidung gewissen Förmlichkeiten entspricht, OBWOHL einiges in der deutschen Sprache auch einen ziemlich üblen Anklang haben mag. Von allem beiden gehen Signale aus. Dann können und sollen wir die eigene Stube rein fegen, ohne das Pferd von hinten aufzuzäumen.

    Und Jürgen: Die jetzige Regierung ist zum wiederholten Male von ebenjenen Bürgern gewählt worden. Was also sollte ein Bürgerkrieg bewirken, ein Krieg also, der nicht von innen heraus erfolgt?

    Grüsse an beide.

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  16. "Wie ist es mit dem Schlips? Würdest Du auch das Tragen eines Schlipses verbieten wollen? Oder das Tragen einer Anzugsjacke?"

    Ralph, lass mich dieses noch ergänzen, bevor ich Ruhe gebe. Solange von jeweils gleichen Ausgangsbedingungen auszugehen ist, hast Du natürlich Recht. Diese sind jedoch nicht gleich in irgendeiner Hinsicht. Deutschland ist (noch) Deutschland, und damit zuallererst Gastgeber. Und ganz genauso, wie jemand zwar sich Zigaretten anzünden und allerlei sonstige Eigenarten haben darf, solange er nicht das Haus eines Anderen betreten hat - und somit niemals irgendwelche Interessen kollidieren - gilt: der Gastgeber geniesst trotz FAST aller möglicher "Unarten" Vor- oder Heimrecht, sprich also: das Recht des Gastgebers überwiegt! Und dabei ist zunächst einmal egal, ob er ohne eigenes Verdienst, durch Erbrecht oder sonstwie das Haus erworben hat, auch wenn unter höherem Gesichtspunkt gesehen die ganze Erde unser aller Heimatplanet ist.
    Selbst wenn ich in einem fremden Land urlaube, habe ich mich an gewisse dortige Regelungen und Sitten zu halten – um wieviel mehr gilt das dann, wenn ich mich dort ewig niederlassen, mich integrieren und einer Arbeit nachgehen möchte. Denn andererseits erwerbe ich möglicherweise Privilegien, die mein Geburtsland mir in der Form nicht gewähren will oder kann.
    Und sogar als gebürtiger Deutscher mit einzig deutschen Wurzeln darf ich nicht an allen möglichen Stränden Deutschlands nackt baden, trotz der eigentlich richtigen Ansicht, dass mein Körper ganz allein mir gehört und gegebenenfalls Gott „alle Menschen nackt erschaffen hat“. (Auch Letzteres wäre ja irgendwo – wenigstens zum Teil - Teil einer religiösen Weltanschauung.) Und wo ich von „Wurzeln“ sprach: auch trotzdem wir zuletzt alle einen gemeinsamen Stammbaum haben!
    Um nicht missverstanden zu werden, lass mich noch sagen, dass mir weniges saurer aufstösst als Ausländerhass – und ich der Erste wäre, der für eine verwirklichte Welt ohne (Länder)Grenzen, mit einer Weltsprache und einer Weltnation eintreten würde, schon allein aus schierem Eigennutz heraus. Jedoch noch existieren diese Grenzen, sie sind nach wie vor sehr real und haben somit eine existenzielle Wahrheit. (Man bedenke nur: wie viele Menschen befinden sich auf der weltzentrischen Bewusstseinsebene?) Wenn wir auf dem Boden der Tatsachen bleiben wollen, haben wir sie zu berücksichtigen. Von einer Weltnation sind wir bedauerlicherweise noch äonenweit entfernt, doch wenn wir auf dieses Ziel zusteuern wollen, dürfen wir nichts überstürzen, sondern müssen umsichtig und schrittweise verfahren, wenn wir nicht umgekehrt das Chaos noch vergrössern wollen!

    Alles Liebe!

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  17. @Anonym
    Gepflogenheiten hin oder her...gerade sind Dreiviertelhosen in Deutschland in, muss jetzt jeder Nicht Deutsche, oder Ausländer sich eine Dreiviertelhose kaufen?
    Wobei die Mode der Dreiviertelhosen nicht einmal aus Deutschland stammt und trotzdem werden diese auch von Deutschen getragen.
    Weder Kopftuch und weder Kopftuchträger ist das Problem.
    Das Problem sitzt ganz woanders.

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  18. Leider erlaubt es meine Zeit nicht auf alle klugen Antworten hier einzugehen, aber so viel sei dir gesagt @ Anonym: Der Großteil der Bürger geht nicht zur Wahl, weil es keinen Sinn macht zu wählen. Die, die sich da wählen, sind aus den eigenen Reihen der Parteien zzgl. der Profiteure dieses Systems und ein paar Bürger, denen man es aber aus ethisch- und moralischen Gründen nicht verübeln darf, sich daran zu beteiligen. Hinzu kommt, dass alle Wahlen wohl verfassungswidrig sind, aber das sei nur am Rande erwähnt.

    Der Bürgerkrieg, wie auch immer er aussehen mag, ist unvermeidlich! Er ist das Ergebnis, korrupter Politik. So ist es - so war es - und so wird es wieder sein ...

    Eines Tages, wenn die Zivilisation zerstört ist, kann man ja wieder von vorne beginnen. Wir haben ja Zeit, niemand kann den Planeten verlassen! *ggg

    Gruß
    Jürgen

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  19. Lieber Ralph,

    auf das Naheliegendste bist Du bisher gar nicht gekommen: Nämlich Du bist KEIN Leistungsbezieher! Demzufolge bist Du an irgendwelche Eingliederungvereinbarungen bzw. deren Inhalte gar nicht gebunden!

    Das folgt schon im Umkehrschluss aus § 7 Abs. 1 SGB II: Dort werden die leistungsberechtigten Personen genannt: Umgekehrt heißt das: Wer keine Leistungen nach diesem Buch erhält, ist demzufolge auch nicht leistungsberechtigt!

    Ein Beispiel aus meiner Praxis: Ich hatte mich wg. Selbstständigkeit mal für ein paar Monate aus dem Bezug abgemeldet. In dieser Zeit erhielt ich eine Nebenkosten-Nachzahlung. Als ich mich wieder anmeldete, meinte das Jobcenter, mir dieses Guthaben im Nachhinein anrechnen zu können. Ich meinte: "Nein, nein!. Ich habe ja keine Leistungen nach § 7 SGB II erhalten. Das Guthaben gehört mir!" Und so war es auch.

    Auch meint § 15 SGB II, dass eine EGV mit jeder "erwerbsfähigen, leistungsberechtigen Person" abgeschlossen werden soll. Gut, ersteres bist Du ja, aber leistungsberechtigt? Würde man diesen Begriff wörtlich auslegen, müsste ja auch jeder, der Hartz IV beantragen könnte, es aber nicht tut, "leistungsberechtigt" sein. Denn "leistungsberechtigt" heißt ja noch lange nicht, dass man die Leistungen auch erhält! Der Begriff "leistungsberechtigt" läuft hier ja ins Leere, da es auch leistungsberechtigte Personen gibt, von denen das Jobcenter nichts weiß! Hier müsste es eher "Leistungsempfänger" heißen. Dazu ist § 7 SGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1 SGB II zu beachten: Du bist nicht hilfebedürftig, da Du ja Leistungen von anderen - hier: die Spenden - erhältst! Du bist nach dieser Gesetzesauslegung a) nicht hilfebedürftig, b) demnach nicht leistungsberechtigt, und c) darf demnach keine EGV mit Dir abgeschlossen werden. Du unterliegst seit dem Augenblick, seitdem a) keine Leistungen mehr gewährt werden, und b) spätestens seit dem Tag des Zuflusses der ersten Spende NICHT mehr dem Kreis der Personen nach § 7 SGB II!

    Ich würde folgendes machen: Ich würde die Klage zur ZWEITEN 100-%-Sanktion dahingehend erweitern, ob die EGV und die daraus alle weiteren resultierende Sanktionen überhaupt zulässig waren, da Du ja keine Leistungen mehr beziehst! Du bist demnach rechtlich denjenigen gleichzustellen, die a) keine Leistungen durch Ablehnungsbescheid erhalten (die 100 % Sanktion ist analog als solcher Bescheid zu werten), oder die b) gar keine Leistungen beantragt haben.

    2. Ich würde bei allen weiteren Versuchen des Jobcenters argumentieren: Was wollt ihr überhaupt? Ich beziehe doch gar keine Leistungen mehr! Daher sind EGVen und alle daraus folgenden Konsequenzen rechtswidrig und damit nichtig!"

    Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

    Schönen Sonntag und LG aus dem gallischen Dorf Asterix:-)

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  20. Meine Güte, Herr Boes, haben Sie sich immer noch nicht von Ihren gebetsmühlenartig wiederholten und zunehmend alberner werdenden Kindereien verabschiedet? Werden Sie jemals in der Lage sein, Verantwortung für Ihr eigenes Leben - d. h. inklusive eigener Ernährungsfähigkeit - zu übernehmen? Oder wollen Sie in Ihrer Opferrolle verharren, bis Sie im Armengrab landen? Sie verschwenden Ihre Lebenszeit und unsere Steuergelder.
    Wie starrköpfig und gesellschaftsfeindlich muss man sein, um ein solches Schwarzwälder Bauerntheater kontinuierlich und boesartig weiter zu führen ... !!!!!

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    1. @Anonym27. April 2015 um 13:02
      Hier liegt ein Missverständnis vor: der Herr Boes müht sich redlich, Verantwortung für sein Leben, ja sogar für das Leben der kompletten Mitmenschen deutlich zu verändern, die Gesellschaft zu aller nutzen zu verbessern und zum positiven zu wandeln. Lebenszeitverschwendung liegt im Auge des Betrachters. Viele Widerstandskämpfer haben, wenn sie von ihrer Sache überzeugt waren, ihre Sache auch durchgezogen, somit können wir heutzutage genau davon, profitieren...wenn auch im Maßen. Es muss noch viel getan werden und es braucht noch mehr aktuelle Widerstandskämpfer. Aktuell sind viele Deutsche Bürger und Mitmenschen, im aufwachen begriffen, die Gesellschaft wird gerade verändert. Aber es braucht noch mehr Mutige reale Demokraten.
      Übrigens zahlt jeder Hartz IV Bezieher auch Steuern, soviel Wissen sollte schon vorhanden sein, auch bei gesellschaftlichen Hemmschuhen, wie sie Herr Anonym !!!!!

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes