Donnerstag, 4. Juni 2015

Danksagung Richtervorlage

DANK
 
Liebe Freunde,
 
 
die "Richtervorlage" mit unserem Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in Hartz IV ist jetzt in Karlsruhe eingereicht.
 
Es ist kaum zu sagen, wie glücklich ich darüber bin.
Für mich stellt dieses Ereignis so etwas wie unser Geburtstagsgeschenk zum 66sten Geburtstag des Grundgesetzes dar.
 
Vor diesem Hintergrund möchte ich von Herzen all denjenigen Dank sagen, die an der Herstellung des Antrages auf Richtervorlage und des darin enthaltenen Gutachtens zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionsregelnbeteiligt waren, welches jetzt das Sozialgericht Gotha zu seinem Schritt bewegt hat, Hartz IV für verfassungswidrig zu erklären.
 
Da sind zu allererst Wolfgang Nešković und Isabel Erdem zu nennen, die schon im Vorfeld das Gebiet durchackert und gegen die Meinung auch des juristischen Mainstreams gezeigt hatten, dass Hartz IV verfassungswidrig ist.
 
Dann Angelika Wernick und Jürgen Freier, die Initiatoren der Berliner Kampagne gegen Hartz IV und maßgeblichen Mitinitiatoren des Bündnisses für ein Sanktionsmoratoriums, die mir mit ihren politischen Erfahrungen bei allen meinen Schritten in der ersten Zeit meines Widerstands so freundschaftlich wie immer auch kritisch zur Seite standen, und denen ich es verdanke, dass ich nach ersten noch ins Leere laufenden Suchbewegungen letztlich doch bei Isabel Erdem angekommen bin.
 
Dann unbedingt noch einmal Isabel Erdem, die sich, zunächst gemeinsam mit Matti Nedoma (dem nicht minder mein allerherzlichster Dank gebührt) mit unglaublichem Elan an die Arbeit gemacht hat, den Antrag auf Richtervorlage für uns zu verfassen.
Dann Dank an all diejenigen Freunde, vor allem aus der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen Berlin, die in vielen Sitzungen und Gesprächen die Entstehung des Werkes begleitet haben.
Ich erinnere mich an schier unendliche  Gespräche, zunächst in meiner Wohnung, dann bei meinem damaligen ersten Rechtsanwalt und am Ende auch bei Angelika Wernick und Jürgen Freier – in denen der Gedanke der Richtervorlage in allen Richtungen bedacht, Kontakte geknüpft, und am Ende die Richtervorlage bis in die einzelnsten Formulierungen hinein gemeinsam durchgearbeitet wurde.
 
Und ich erinnere mich – mit einer Mischung aus Humor und Scham – dass diejenige Persönlichkeit, in deren Auftrag und für die diese Vorlage zunächst erstellt wurde, es am schwersten mit all dem hatte. Das Verstehen juristischer Zusammenhänge und das Lesen juristischer Texte ist mir eine allergrößte Qual – und so danke ich allen, dass sie mich mit Geduld und Strenge – fast wie einen Blinden – zur Beauftragung und Annahme eines "Antrages" mit einem Gutachten geleitet haben, welches ich, nachdem die Barrieren nach und nach gesunken sind, inzwischen für ein unglaubliches Kunstwerk an Klarheit, Konsequenz und Überzeugungskraft halte.  
 
Doch damit ist der Dank noch nicht zu Ende.
 
Danken möchte ich auch all denjenigen, die von außen her die Entstehung des Textes auf der von mir erstellten Diskussionsplattform mit begleitet – und all denjenigen, die, oft mit ihren allerletzten Groschen, für die damit verbundenen Kosten gespendet haben.
 
Danken möchte ich auch allen, die, wie ich, den Antrag mit dem Gutachten in ihren jeweiligen Verfahren eingereicht haben - und oft darauf verschärfte Behandlung durch die Jobcenter zu erdulden hatten.
 
Und danken möchte ich jetzt auch aller-aller-herzlichst Daniel R., auf dessen Einreichung hin das Sozialgericht in Gotha erst handeln konnte.
 
Von der Entstehung über die Finanzierung bis hin zur erfolgreichen Letzteinreichung sind Antrag und Gutachten ein Gemeinschaftswerk!
Ein Gemeinschaftswerk, welches zwar hier in Berlin geboren – aber von einem unglaublichen Kreis von Menschen getragen wurde.
Und ich kann nur hoffen, dass dieser Geist jetzt in Karlsruhe wirkt.
 
Mit Empfindungen, die unaussprechlich sind,
Berlin, den 03.05.2015
Ralph Boes 
 
--------
P.s.:
Wie der Zufall es will:
Genau an dem Tag, an dem das Sozialgericht in Gotha seine Entscheidung bekannt gegeben hat (26.05.2015), waren wir bei einem Frühstück mit Jörg Asmussen im Berliner Hilton und ich habe ihm dort die kommende Revolution angekündigt.
Die ganze Spannbreite der deutschen Problematik an einem Tag!


 

15 Kommentare:

  1. Dem möchte ich mich anschließen und allen Beteiligten meinen Dank für diese Mamutaufgabe aussprechen!

    Lieber Ralph,

    es hat einen simplen Grund, warum juristische Texte bzw. Sprache so schwer zu verstehen ist: "es ist für eine bestimmte Kaste von Vorteil, wenn der Pöbel die eigenen Gesetze nicht versteht. Deshalb werden Gesetze (bis auf das GG) absichtlich in einer (volks)fremden Sprache verfasst, so hält man künstlich den Geldhahn offen. Durch diese Maßnahme wird der Bürger gezwungen einen Anwalt zu beauftragen, der diese (volks)fremde Sprache beherrscht ...!" *gg

    Gruß
    Jürgen

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  2. Für meine Einwände mit der Revolution hat der gute Ralph noch keine Organe...
    Nun ja, nicht sonderlich tragisches zunächst einmal: seine schon jetzt ausserordentlichen Verdienste sind entprechend zu würdigen, wie aber auch sein nahezu unbegrenzer Humor (ohne welchen er nicht für die schwierige Aufgabe gerüstet wäre), und noch allem voran und davon abhängig seine nie versagende Geduld und Gewaltlosigkeit.
    Glückwunsch an alle Mitwirkende rund um die Richtervorlage (das sind, je nachdem, wie man den Definitionsspielraum ziehen möchte, möglicherweise ihrer Unzählige).
    Das erste Mal nach langer, langer Zeit geht mein Dank an diese, sonst zwischen knallendem Wahnsinn und bitterersüssem Ironismus schwebenden Gesellschaft, dafür, Mensch zu sein!
    Dank an das eigene SELBST!
    Doch setzen wir unsere Schritte bedächtig, bedenken wir unseren Standpunkt sorgfältig, denn jetzt rollt die Sache erst richtig an....(wie ergebnisoffen auch immer...).

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    1. Lieber Ralph und liebe/r Anonym, bitte entschuldigen Sie meine gestrige UNGeduld! Es tut mir leid; auch mir ist schließlich klar, dass man nix „über’s Knie brechen“ oder gar quasi „mit der Brechstange“ bewerkstelligen kann! Nochmals: ES TUT MIR LEID!
      Ihre S.

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  3. Danke an ALLE! Vor allem an Alle, die damals Geld gespendet hatten, damit die Richtervorlage überhaupt bezahlt werden konnte!
    Den Rest zeigt die Zukunft....ich freu mich!

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  4. So langsam müsste nun doch auch dem Dümmsten aufgehen, dass zumindest der eine "Fehler" gemacht wurde, Sanktionen unhinterfragt zu lassen - und Ralphs Arbeit deshalb durchaus von höchster Wichtigkeit ist...
    Und wenn das Bundesverfassungsgericht tausendmal den Beschluss widerruft - ob man ihm glaubt oder nicht - war das kalte Schweigen der Gesellschaft falsch und schändlich, die selbst grösstes Unrecht schweigend ertragen hätte - einfach, weil doch ansonsten schon JEMAND ETWAS GESAGT HÄTTE???!!!!
    Welcher Jemand, wenn nicht sie? Solch ein Glücksfall wie Ralph?
    Er hat vieles erst angestossen, das wird sein ewiger Verdienst bleiben. So - oder so.
    Hier geht es schliesslich nicht um die HÖHE der Leistungsminderungen, sondern den Kern alles dessen.

    Auf dem Integralen Forum des Integralen Instituts redet man über tausenderlei Tabu-Themen, und beleuchtet sie auch noch von weitaus mehr Seiten, als den Meisten schwach aufdämmern würde. Doch in hundert Artikeln KEIN Wort über Hartz 4, nicht einmal als Gedankenanstoss, oder doch bloss zwischen den Zeilen. Integral - ist das nicht ganz.
    Deshalb noch einmal: Ralph ist kein Superheld, doch auf diesem Feld bleiben seine Verdienste einzigartig und schließlich unangefochten.

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  5. Ja, Ralph sollte als Bundespräsident kandidieren, ich würde ihn bedenkenlos wählen!

    Aber nicht weil er sich gegen Hartz4 bzw. für die Einhaltung des Verfassungsrechts engagiert, nein, weil er es Wert ist und sich gegen das (Groß) Kapital und für die Menschenrechte auszeichnet.

    Wenn diese Komiker von Bundespräsidenten und der jetzige Gauck(ler)", nur 30% von dem Wissen drauf hätte, was Ralph vor 15 Jahren schon vergessen hat, wäre uns macher Pein erspart geblieben ...

    Ralph ist und bleibt die erste Wahl. Aber auch die vielen anderen Menschen, die sich gegen diese korrupten Irren ins Zeug legen, sind einfach nur klasse!

    Gruß und Dank
    Jürgen

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    1. Man muss schon ein Mordskerl wie Richard von Weizäcker sein, um ein solches Amt zu erfüllen. Und ein solcher Mordskerl bin ich bei weitem nicht.
      Zu meiner Entlastung würde ich sofort ein Bürgerparlament gründen, welches die Gesetze der Politiker und Juristen auf ihre Verfassungsgemäßheit hin überprüft. Und verlangen, das die Gesetze, die wir dann beurteilen sollen, auch lesbar und im Umfang bewältigbar sind. Ein Gesetz, welches wir nicht VERSTEHEN könnten und/oder dass seinen Zusammenanhang zur Verfassung nicht selbst (im Sinne von Artikel 19 GG) lückenlos darlegt und diskutiert, würden wir keinesfalls akzeptieren. ;-)

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    2. "Mordskerl" - ist die richtige Wortwahl für Weizäcker. Seine Rede vom 08.05.1985 ist geprägt von der Aussage, das Deutschland befreit wurde von den Amerikanern.
      Ich dagegen bin der Auffassung, dass unser Land nicht befreit werden wollte, sondern sich besiegt ergeben hat. Und jetzt (2015) mit Uschi Leyen und Bulette Gabriel, nebst der Makrele Merkel soll unter Forderung des Siegers des WK II wieder ein Deutsches Großmachtstreben Verantwortung für das Übernehmen, was Hitler eigentlich gewollt hat, nämlich gegen Russland zu ziehen.
      Die Deutschen sind im GEISTE Nazis, und die Politik hat sich nach langer Wartezeit wieder auf diesen Geist geeinigt.
      Gaucks´ zirkusdirektorischen Fähigkeiten sind rückwärtsgewandte Vorstellungen von einem Großdeutschland unter Waffenlieferungen durch die "Befreier".
      Ein solcher "Mordskerl" wollte ich auch nicht sein - und andere werden nicht gewählt!!
      Liebe Grüße
      Marcus

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    3. "Die Deutschen sind im GEISTE Nazis, und die Politik hat sich nach langer Wartezeit wieder auf diesen Geist geeinigt."

      Gewisse geistige Anleihen an die Nazis lassen sich nicht leugnen. Wir schleppen noch zu viele Schattenanteile mit uns herum; - und alleine deswegen würde ich, als eine Art Vorsichtsmassnahme, Geldsanktionen - und ganz und gar solche bis auf 0 - rigoros ablehnen. Auch die Tatsache, dass dies alles ein Tabuthema ist, welches kaum jemand "daherplappert", sollte uns sehr nachdenklich werden lassen!!!
      Prof Berlit meint, die Gesetzesreglungen im Hartz-4-Bezug seien ja insoweit einschränkend, als sie eine "Hilfebedürftigkeit" zur Prämisse machten und dementsprechend nicht mit dem Grundgesetz in Konflikt gerieten könnten.
      Da kann allein schon deshalb nicht stimmen, weil die kategorische Begriffsbestimmung "Hilfebedürftigkeit" evident von dem JEWEILIGEN SYSTEM abhängig ist, in dem sich die Gesellschaft gerade befindet. - Das Grundgesetz muss aber in jedem Fall diesem vorstehen!
      (Schreckliche Beispiele: Die Juden waren im Nazi-Deutschland anders hilfebedürftig, als sie es heute sind, genauso wie die Farbigen noch lange danach usw. usf.)

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    4. Wir schleppen das ganze Prinzip der Macht Ausübung als Schattenanteil der Vergangenheit mit uns herum:
      Von Alexander dem „Grexiten“ (Großen) und Perikles dem Krieger, der innenpolitische Probleme mit Aussenpolitischen Exzessen (Spartakrieg) zu lösen versuchte, über Augustus dem Vorratsdatenspeicherer, ohne dessen Datensammelwut wir diesen „Terroristen“ namens Jesus – von Beruf Zimmermann, im Stall nie kennengelernt hätten, über die Borgia und Fugger, die das moderne Finanzspektakel gegründet haben, das Heute von Pseydovertretern des Grundgesetzes und der Postdemokratischen Nomenklatur nach 1945 willenlos und ahnungslos fortgeschrieben wird, haben immer Menschen vor dem Schatten des Destruktiven gewarnt und gehandelt.
      Heute gehört aber zur Bildung nicht das Wissen über die Warner mehr, sondern das Wissen über die Befürworter der „Mörder“ wieder zum guten Ton, und wie man die „Macht“ gegen Bedenken sichern kann. Als hätte es keine Mauer in Sparta gegeben, als hätten die Römer keine Feinde gekreuzigt, die Griechen keine Sklaven gehalten.
      Ich bin froh dem Buchzeitalter nicht nur angehört zu haben, sondern die Bücher auch gelesen zu haben, die uns dienen, damit wir den Schattenanteil der Vergangenheit mit Aufklärung erhellen können.
      Das (gesellschaftliche) Wetter zu gestalten ist eine ganz andere Form des Wetterberichtes, der ansonsten nur passiv aufgenommen wird.

      liebe Grüße

      Marcus

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    5. Sehr richtig, lieber Marcus!
      Dies noch in Ergänzung zu meinem Vor-Artikel:

      Wir haben ja Momente von einzigartiger Überzeugungskraft, die eindrucksvoll demonstrieren, wie das System Hilfebedürftigkeit ERSCHAFFT! Und zwar inmitten der labyrinthischen Irrgewinde dieses jetzigen Systems, nach den SGBII-Regelungen!
      Bei einer Totalsanktion werden per Gesetz Lebensmittelgutscheine ausgegeben. Mehr könnte es sich selbst nicht widersprechen. Es sagt mit anderen Worten: Was ich da tat, war FALSCH; ich bin selbst jene Hilfebedürftigkeit, die ich eigentlich zu vermindern gekommen sein sollte. (Entweder GANZ oder GAR NICHT!)
      Das ist der Henker, der sich als Arzt verkleidet, unter dem Vorwand, für Humanität einzutreten.
      Geht dem ein oder anderen jetzt ein Licht auf? Und das erstreckt sich so fort, bei den Tafeln noch nicht endend.
      Deshalb muss dasjenige, was das Grundgesetz uns aufträgt, absolut gelten!
      Wie verhalten uns wie Schlafende, die, endlich halbwegs wachgerüttelt, sofort wieder entschlummern. Narkotische Gifte allüberlall!

      Und an dieser Stelle möchte ich Ihnen, Markus, für Ihre hervorragenden Beiträge,deren symphatischer Grundstimmung zumal nie die Grußformel entbehrt, meinen herzlichsten Dank aussprechen!

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    6. Auch wenn der Grundgedanke in der deutschen Politik, getra- gen von der CDU/ CSU, SPD, FDP + Die Grünen, offiziell verpönt bleibt: "Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt ...", so hat sich der Ersatzgedanke ver- festigt: "Am deutschen WESEN mag die Welt genesen".

      Anders ist die politische Ausrichtung der o.g. Parteien weltweit nicht mehr zu erklären.

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  6. Die Klage gegen die Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht ist eine juristische Angelegenheit. Die Sanktionen verstoßen gegen das Grundgesetz, da
    sie das Existenzminimum gefährden:
    Zur Überzeugung der Kammer sind diese Vorschriften unvereinbar mit Art. 1 Abs. 1 GG
    i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG.

    Abgesehen davon, müsste im SGB II ein Verweis auf eben diese Artikel des Grundgesetzes stehen.

    Die teilweise menschenunwürdige Behandlung von Leistungsempfängern (als Kunden bezeichnet) durch die Jobcenter ist eine gesellschaftliche Angelegenheit.

    Empört Euch!

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  7. Mitbeoachten zu müssen, wie eine ganze Bevölkerungsgruppe wieder und wieder von gewissen Schmierblättern wie der BILD-Zeitung (mit ihrem ungeheuren Einfluss) verleumdet und diskriminiert wird, und Stellung zu beziehen, ist ebenfalls eine Angelegenheit, die die gesellschaftliche Meinungsbildung betrifft - die uns alle mittelbar oder unmittelbar, auf kurz oder lang, so oder so angeht. Wollen wir wirklich neue Juden formen?
    Die Juristen handeln schliesslich erst auf entsprechenden Anträgen hin.

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