Samstag, 1. August 2015

Bericht von der Beantragung der Lebensmittelgutscheine

01.08.2015
 
Beantragung von Lebensmittelgutscheinen –
ein besonderes Erlebnis im Jobcenter.
 
 
Auf Grund der wunderbar abgründigen Einladung vom Jobcenter sind wir gestern zur Beantragung von Lebensmittelgutscheinen gegangen.
 
Schon die Wächter an der Türe waren auf uns vorbereitet:
Bevor ich irgendetwas sagen oder die Einladung vorweisen konnte, wurde ich sofort mit Namen begrüßt und mir wurden auch direkt Zimmer und Zeitpunkt des Gesprächs genannt.
 
Im Zimmer ging es dann zur Sache.
 
Die Strategie des Jobcenters war ganz einfach:
1.) Beantrage ich die Gutscheine, wie vom Jobcenter angeboten – sind zwar meine Würde und meine Integrität vernichtet –
(Betteln beim Sanktionierer höchst persönlich, entwürdigendes Gutschein-Einlösen beim Kauf von Lebensmitteln, Anerkenntnis der verfassungswidrigen Machtstellung des Jobcenters usw. usf.)
ich verhungere zwar nicht und lebe weiter – aber das Jobcenter ist so aus der Verantwortung heraus.
2.) Beantrage ich sie NICHT, bin ich aus Sicht des Jobcenters ein Sturkopf – und "selbst Schuld", wenn ich sterbe! Aber das Jobcenter ist ebenfalls aus der Verantwortung heraus. Schließlich hat man mir ja ein so verlockendes Angebot gemacht.
 
Eine volle Schachmatt-Situation für mich.
 
Nachdem ich dieses Szenarium, mit Hinweis auf die Menschenrechts- und Verfassungswidrigkeit eines derart perfiden amtlichen Handelns, sauber mit den Mitarbeitern des JC`s herausgearbeitet hatte – es hat mir besondere Freude gemacht, das im Gespräch genau zu klären – habe ich zu deren großen Erstaunen tatsächlich den Antrag auf die Gutscheine gestellt.
 
Als man mir dann einen ersten Teil der Scheine ausgestellt hatte (die übrigen werden nächste Woche an mich verschickt), fasste ich das Entwürdigende der damit für mich bestehenden Situation, die damit SELBST VON MIR VOLLZOGENE Vernichtung meiner Würde und den Sieg des Jobcenters über mich dar -
um dann in aller Ruhe hinzuzufügen:
"Und jetzt zeige ich Ihnen, wie ich damit umgehe!"
 
Ich riss dann ein Stück vom ersten Gutschein ab - und begann, in zu verspeisen.
 
Diese Blicke werde ich nicht vergessen …
 
Nach einigen kritische Bemerkungen über den Geschmack des Papiers erzählte ich freundlichst weiter, dass ich jetzt jeden Abend am Brandenburger Tor eine öffentliche Speisung mit den Gutscheinen vornehmen werde. Und ließ sie mir versichern, dass man mir TROTZ dieser Aktion alle weiteren mir zugesagten Scheine noch zuschicken würde.
Auch die Krankenkasse, zu deren Zahlung das JC verpflichtet ist, sobald ein Antrag auf Essensgutscheine gestellt und bewilligt ist, muss das JC jetzt, Gesetz ist Gesetz, bezahlen.
 
So wurde das unverschämte, der Einladung des Jobcenters zugrunde liegende Ansinnen durch sozusagen einen Schachzug aus höherer Ebene in sein Gegenteil verkehrt.
 
 
- Das ganz Gespräch wurde noch dadurch direkt ins Groteske gesteigert, als mein Beistand, ein außerordentlich rechtsversierter Kopf, die Mitarbeiter des JC´s in fast alle Punkten korrigierte, in denen es um den Vollzug der Vorschriften des SGB II bei ihnen ging. Man wollte mir z.B. bescheinigen, dass ich einen Antrag auf Lebensmittelgutscheine gestellt hätte. – Der ganze Antrag musste von den Mitarbeitern neu geschrieben werden, da es um einen Antrag um ergänzende Sachleistungen ging und Lebensmittelgutscheine nur ein Teil der damit zu erbringenden Leistung sind.  Usw. usf.
In fast jedem Punkt, in dem die Mitarbeiter des JC´s sich im Sinne des SGB II äußerten oder tätig wurden, wurden sie von ihm korrigiert … So dass sie, während sie bei mir wie die Kaninchen vor der Schlange saßen, von ihm noch zusätzlich im Sinne der eigenen Gesetze in die Zange genommen wurden.
 
 
Ich danke M. für die unvergleichlich schöne Idee, die MEINEN Teil der Aktion prägte – und R. dafür, dass er die Mitarbeiter in tausend Punkten mit ihrer Unfähigkeit, mit ihren eigenen Gesetzen umzugehen, konfrontierte.  

 
 

14 Kommentare:

  1. Ich musste herzlich lachen, ich dachte erst, warum gibt der Ralph denn jetzt klein bei? Aber im Grunde ist das Jobcenter trotzdem aus dem Schneider, denen ist egal, was Du mit den Scheinen dann machst.
    Gut fand ich auch, die belehrungen des Beistandes zu den SGB Paragraphen an die Jobcenter Leute, wenn man sich damit befasst kennt man sich besser aus als die selber.
    Manches widerspricht sich da sowieso. Die spielen dort auch bloß mit der Angst der Leute und diese Angst sollte man überwinden, wir sind der Souverän! der souveräne Bürger!

    AntwortenLöschen
  2. Das Jobcenter ist nicht raus aus der Verantwortung. Da sitzen Bürger/Sachbearbeiter, die für ihr Tun verantwortlich sind. Es ist eine Sache solche perfiden Gesetze zu erlassen und eine weitere Sache, diese Gesetze zu vollstrecken. Auch wenn im Sprachgebrauch eine "Sanktion festgestellt" wird, so muss sie dennoch vollstreckt werden. So steht immer die Frage im Raum, die den Jobcenter-Mitarbeitern zu stellen ist: "Was für eine Welt wollen wir unseren Kindern hinterlassen?"
    Es gibt bereits eine Liste, der Todesopfer in Hartz 4. Eine Liste mit den Namen der Vollstrecker fehlt bis dato.

    LG R.

    AntwortenLöschen
  3. Hallo Ralph,

    sehr schöne Idee, darauf, den Zettel zu fressen, wäre wohl kaum jemand gekommen! lol

    Ich hoffe sehr, dass die beiden folgenden Gerichtstermine zu deinem Gunsten ausgehen werden und Richtungsweisend für die Zukunft sein werden.

    Was ich noch Fragen wollte, nur wenn es dir nichts ausmacht und du darüber schreiben möchtest, vermisse ich bis heute, das Ergebnis des ersten Gerichtstermins!

    Vielleicht willst du ja eine Zusammenfassung der drei Termine abwarten, das wäre dann auch Ok.

    Gruß, alles Gute und iss nicht zuviel von dem Papier, das ist rechtswidrig verseucht! ;)

    Jürgen

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. ... macht nichts wenn es verseucht ist. Herr Boes ist von Natur aus geimpft! ;)

      Löschen
  4. 1. Gutscheine sind kein gesetzliches Zahlungsmittel.

    Quelle: https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62252

    2. Ein Gutschein entspricht in diesem Falle der Rolle eines SCHULDSCHEINES,

    der Annehmer diesen Schuldscheines (ggfs. Einzelhändler) vertraut auf die entsprechende Einlösung durch das Jobcenter.

    gruss aus dem Ruhrgebiet

    AntwortenLöschen
  5. Lieber Herr Boes,
    ich bin heute Morgen vor Lachen beinahe von meinem Stuhl gefallen!

    AntwortenLöschen
  6. Sehr gut Ralph, jetzt bist du wenigstens krankenversichert! und
    Miete,Strom muss auch noch bezahlt werden :)

    AntwortenLöschen
  7. Super Aktion - die "Essensgutscheine" wörtlich nehmen und essen.....
    Lebensmittelgutscheine sind nicht mit der Würde des Menschen zu vereinbaren.
    Die Mitarbeiter im Jobcenter handeln zwar nach dem vorgegebenen Sozialgesetzbuch, aber trotzdem muss das nicht gleichzeitig mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Nach den "Befehlen" und dem "Gesetz" zu handeln haben die Menschen damals unter Hitler auch gemacht und sich nicht gekümmert was das für Konsequenzen für die Menschen hatte.

    Die Krankenversicherung an die Lebensmittelgutscheine zu knüpfen ist auch völlig absurd. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Das alles ist für ein demokratisches soziales Land wie Deutschland wirklich beschämend.

    AntwortenLöschen
  8. gestern bei Kaufland eine Familie gesehen, die für 200 € Jobcenter-Gutscheine eingekauft haben, sogar Wechselgeld bekamen sie wieder
    hoffe, Ralph hat eine gute Verdauung.

    AntwortenLöschen
  9. Ich darf noch dem Wort " SCHULD - schein"
    die besondere Bedeutung der SCHULD nachreichen.

    ;-)

    AntwortenLöschen
  10. Eine Bemerkung am Rande:
    Grönemeyer, Westernhagen, Dieter Nuhr... sind miteinander nur genauso so lange Künstler, wie sie vom System die Rahm abschöpfen können. Ein echter Künstler würde gegen jene Elemente geradezu Sturm laufen, die das kreative Potential - und darüber hinaus das Menschliche - in uns abtöten, womit unser Staatsphilosophie, unsere Gesellschaftsdoktrin bis zum Rand gefüllt ist. Informieren würden sie sich, öffentlich Stellung beziehen; möglicherweise auch einmal "asoziales, arbeitsscheues Pack" am Brandenburger Tor besuchen kommen, sei es bloß, um der Sache gehörig auf den Grund zu gehen, frei von Konventionen oder übernommenen Normen, wie's der hypersensiblen Schöpfernatur geziemte. -Aber nein, ein Feingeist von einem Dieter Nuhr läßt Hartz-4-Empfänger die geballte Kraft seines überlegenen Vorurteils spüren, wenn er eine ekelhafte Ansammlung aus Parasiten aus ihnen macht - weil es ihn einmal juckt!
    Das sind mir heutzutage Künstler, die unsere geschichtlichen Scheingrößen vor schierer Demut hätten erblassen lassen!
    (Aber vielleicht tue ich manchem Unrecht; gern wäre ich eines Besseren belehrt. Timothy Speed, ob Künstler in den Augen der Nachwelt oder nicht, gehört jedenfalls nicht in diese traurige Reihe).

    AntwortenLöschen
  11. Hallo Ralph,
    das "betteln" um Essensgutscheine bei demjenigen, der die Sanktion veranlasst hat, ist schon perfide!

    Das Jobcenter ist eine "Einrichtung" oder eine Behörde?
    Das Grundproblem ist hier der Wechsel zwischen zwei sich gegenseitig ausschließenden psychologischen Zuständen, nämlich dem des Beamten als Grundrechtsverpflichtetem und Teil des Staates und damit Träger staatlicher Funktionen und dem des Menschen im Beamten als freiwillig eingeschränktem Grundrechtsträger. Der Beamte wechselt also, meist von ihm unbemerkt, zwischen den Persönlichkeitszuständen der juristischen Person des Staates und der natürlichen Person des Menschen hin und her. Das sich daraus ergebende juristische Problem ist die Unmöglichkeit der Vereinigung von sich gegenseitig ausschließenden juristischen Zuständen, nämlich dem des Grundrechtsverpflichteten und dem des Grundrechtsträgers.

    Diese psychologische Ausnahmesituation führt dazu, dass sich der Beamte von der Verwendung der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat persönlich angegriffen fühlt und diesem Angriff des einzelnen Grundrechtsträgers verfassungswidrig die Gewalt des gesamten Staates entgegensetzt – bis hin zur Selbstjustiz.

    Begründet wird dies mit den scheinbar logischen Argumenten: »Die Verwaltung, Rechtspflege etc. darf nicht stillstehen, sie muss effizient arbeiten können.« und »Ich mache hier auch nur meine Arbeit.«; dabei verkennend, dass eben diese »Behinderung« der öffentlichen Gewalt der wichtigste Schutzmechanismus des Grundgesetzes ist, um jedem Fall der unzulässigen Verletzung von Grundrechten präventiv entgegenzuwirken, auch wenn die Arbeit der öffentlichen Gewalt dadurch erschwert wird.
    (http://grundrechtepartei.de/beamtenparadoxon/)

    Was ist nun das "Jobcenter"?
    Es verschickt "Einladungen" und man ist dort "Kunde"...und es hat einen Geschäftsführer!

    Das Jobcenter ist, ebenso wie die "Agentur für Arbeit", eingetragen bei Dun & Bradstreet (D&B) der ist der größte Dienstleister für business-to-business-Wirtschaftsinformationen der Welt. Die Zuordnung aller Informationen zu den Unternehmen auf der Datenbank ist durch die 1962 von D&B eingeführte D-U-N-S Nummer eindeutig. Die D&B D-U-N-S® Nummer ist ausschließlich dazu da, Unternehmen/Wirtschaftsteilnehmer zu identifizieren. Am 1. Oktober 2003 verlangte die amerikanische Bundesregierung, dass alle Geschäftspartner (“Einheiten”) der amerikanischen Regierung eine D&B ® D-U-N-S ® Nummer als eindeutige Kennnummer für den integrierten Einkauf besitzen müssen, um Geschäfte mit der Regierung zu tätigen.

    Was hat die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter mit der amerikanischen Regierung zu tun?

    AntwortenLöschen
  12. Zu den Befürwortern der, aus dem Kontext gehobenen, Regel: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen - Leistung nur gegen Gegenleistung."
    Diese Leute hängen bewusstseinsmäßig ihrer Zeit hinterher, daher ist das Wort inzwischen in dieser Ausschließlichkeit, wohlgemerkt, so falsch und obendrein verderblich wie es nur sein kann.
    Einmal ganz davon abgesehen, dass eine Spielregel nur soviel wert sein kann, wie das gesamte Spiel mit allen seinen Regeln wert - so gibt es schon rein rechnerisch betrachtet nicht mehr Arbeit für jeden, und wenn es sie gibt, führt sie dennoch, ebenso rechnerisch bilanziert, in Altersarmut - einmal abgesehen davon, dass also schon aus diesem Gesichtspunkt betrachtet Hartz 4 an Bedingungen geknüpft ist, die längst nicht mehr jeder schon insoweit erfüllen kann - sind gewisse Leute allein schon durch die an sie gestellten Ansprüche einer an tragischen Zwischenfällen reichen, aber darüber hinaus dürftigen, Existenz, derart gelähmt, dass man kaum noch etwas von ihnen verlangen dürfte, wollte man nach hohen moralischen Maßstäben urteilen.

    Die ganze Absurdität unserer "Gesellschafts- und Verkehrsordnung" drängte sich mir gestern wieder auf. Ich war als Beifahrer Zeuge, wie jemand wegen einer schlimmen Regelüberschreitung polizeilich angehalten worden war. Man hatte ihn, bei ÜBER DREISSIG GRAD IM SCHATTEN AUSSENTEMPERATUR, scharf darauf verwiesen, dass er eine äußerst schlecht einsehbare, neben einer weiteren gestrichtelten durchgezogenen Linie, überfahren hatte (obwohl das Gefährdungpotenzial als ziemlich niedrig eingestuft werden konnte). Nun wird man annehmen, dass eine Verwarnung für diese Nachlässigkeit, die sie zugegebenermaßen war, angebracht gewesen sei. Weit gefehlt! Ein sattes Strafgeld von Euro 30 wurde prompt in Rechnung gestellt. Das kann manche schon fast in die komplette Armut stürzen, wenn sie sie auch nur zwei solcher, überaus menschlicher, Fehler, erlauben (in der genannten Konstellation).
    Ansonsten: für die wahrhaft Bedürftigen haben wir nichts!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Anmerkung: Der Fahrer hatte sich ein solches Vergehen erstmalig zuschulden kommen lassen!!!

      Löschen

Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes