Donnerstag, 2. Juni 2016

Bundesverfassungsgericht lehnt Richtervorlage ab


Ziel noch nicht erreicht: 
 
Bundesverfassungsgericht lehnt die vom SG Gotha eingereichte Richtervorlage zur Überprüfung der Sanktionen in Hartz IV
als unzulässig ab
 
 
 
 - Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes >> 
 - Das Urteil im Wortlaut >> 
 - N-TV berichtet >> 

 
Aus der Pressemitteilung: 

"Der Vorlagebeschluss entspricht (...) nur teilweise den Begründungsanforderungen. Er wirft zwar durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf. Doch setzt er sich nicht hinreichend damit auseinander, ob diese auch entscheidungserheblich sind, da unklar ist, ob die Rechtsfolgenbelehrungen zu den Sanktionsbescheiden den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Wären die angegriffenen Bescheide bereits aufgrund fehlerhafter Rechtsfolgenbelehrungen rechtswidrig, käme es auf die Verfassungsgemäßheit der ihnen zugrunde liegenden Normen nicht mehr an."

 
 

93 Kommentare:

  1. Das Bundesverfassungsgericht redet sich also damit heraus, dass eventuell die Rechtsfolgebelehrungen fehlerhaft sein könnten...
    Oh wie armselig. Bei Sanktionen ist natürlich die Rechtsfolgebelehrung ein wichtiger Bestandteil.
    Doch das hat grundsätzlich nichts mit dem Grundsatz zu tun, ob Sanktionen gegen die Würde des Menschen verstoßen. Es geht ja um ein Grundsätzliches Recht auf das Existenzminimum.
    Es geht um die grundsätzliche Verfassungsgemäßheit der Sanktionen.
    Hier hat sich das Bundesverfassungsgericht aber herausgehalten.

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    1. Das BVerfG ist da allerdings auch in Zwängen: Es DARF erst entscheiden, wenn es keinen anderen Weg gibt, die Rechte der Betroffenen ´wieder herzustellen. D.H., wenn es einen anderen Weg gegeben hätte, DARF es nicht in der Sache urteilen, auch wenn es möchte. Die Regel ist absolut blöde - aber sie besteht.

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    2. Das Verfassungsgericht muss mit Verfassungsbeschwerden nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz solange betraut werden, bis es einer Entscheidung nicht mehr ausweichen kann.
      Ralph hat nach der ersten Verfassungsbeschwerde gegen seine Totalsanktionen in 2015 schon aufgegeben, nachdem das Verfassungsgericht seinen Eilantrag ablehnte, obwohl danach sogar mit ihm der Gang zum EuGH vorbereitet wurde und als Anwalt selbst Dr. Gregor Gysi als Rechtsanwalt und nicht als Parteimitglied der Linken gewonnen werden konnte. Dabei war alles auf einem guten Weg, bis Ralph die Richtung wechselte und hungerte, vor dem Brandenburger Tor Wasser anbot und Reden wollte. Worüber eigentlich?
      Geht es hier um die Abschaffung der Sanktionen im System, oder um den Aktionismus per se ?
      Ich bin dieser „Sinnfrage“ nun entledigt in Bezug auf Ralph, da er ja immer neue Kanäle findet, und Ankündigungen macht, und als Opfer darstehen will.
      P.S.:
      Das BVerG darf sehr wohl ohne Zwang auch dann entscheiden, wenn es einen anderen Weg gibt. S. hierzu Deine Verfassungsbeschwerde, die zwar abgelehnt wurde, gegen die (Ablehnung) aber hätte vorgegangen werden können.
      Das meine ich mit "dem Gang mit den Institutionen", der Ausdauer und Vertrauen braucht und nicht ständig wechselnde Aktionen.
      P.SS.: Das BVerfG darf jederzeit auf jede Beschwerde urteilen - auch in der Sache - es muss sogar.
      Blöde ist nur der Unwissende, oder unwissend bleiben Wollende. Oder der, der eigentlich vom Staatswesen und den Gesetzen keine Ahnung hat.

      liebe Grüße
      mArcus


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    3. @ BbG (Ralph?):

      Dein Zitat: "Das BVerfG ist da allerdings auch in Zwängen: Es DARF erst entscheiden, wenn es keinen anderen Weg gibt, die Rechte der Betroffenen ´wieder herzustellen. D.H., wenn es einen anderen Weg gegeben hätte, DARF es nicht in der Sache urteilen, auch wenn es möchte. Die Regel ist absolut blöde - aber sie besteht."

      WIe kippt man denn diese Regel? welche instanz in diesem Staat legt diese Regeln fest und wo kann man das dann ändern? Es gibt mit Sicherheit irgendwen der dafür zuständig ist... wird sicher nicht nur im Fall von sanktionen so sein...

      davon unabhängig: mArcus schreibt, das BVerfG darf jederzeit auf jede Beshwerde urteilen....
      dann ist es nur eine Frage der Haltung IM BVerfG, dass es das bezgl. Sanktionen nicht tut? Es hat dochsicher schon etliche Beschwerden erhalten...

      sie flüchten sich in die Formlie, um sich dahinter vor der Wahrheit zu verstecken - dem eigenen Widerspruch udn vor allem der unbarmherzigen und fehlgesteuerten Gesetzeslage...!

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  2. So, damit ist nun auch klar: das Bundesverfassungsgericht ist auch bloß neoliberaler Dreck bzw unterstütz diesen auch noch. Klar dürfte nun auch sein das von diesem Gericht, nichts zu erwarten gibt, die haben sich ein jahr Zeit gelassen sich irgendwas auszudenken um diese Klage abzulehnen und vorher noch erklärt, sie sind sich der wichtigkeit für den Bürger (angeblich) bewusst. Was für Irre sind das? Was ist also das Bundesverfassungsgericht überhaupt noch wert und WOZU, braucht man das noch? Den "Marsch der entrechteten" kann man getrost absagen, beeindruckt niemanden. Damit hat es gezeigt, es gibt von dort nichts zu erwarten. Rein gar nichts. Ralph wie ist der neue Plan?

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    1. Dadurch, dass das BVerfG sagt, dass die Richtervorlage aus Gotha "gewichtige verfassungsrechtliche Fragen" aufwirft, öffnet es eine Türe. Ich kann JETZT MEINEN Richtern sagen, dass Karlsruhe ihre Klage regelrecht ERWARTET! DARAUF kommt es an. Wenn jetzt ein Richter seine Sache GUT macht, und vor allem genau beachtet, was Karlsruhe moniert hat, kommen wir durch. Die Sache ist zwar langwierig, aber nicht verloren. Ganz im Gegenteil. Die Türe nach Karlsruhe steht jetzt SEHR WEIT OFFEN!

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    2. @Ralph! Ach Ralph...ich bin so sauer und Du glänzt immer wie ein Licht im Dunkeln, egal wie bedrohlich und aussichtslos die Situation gerade ist. Danke! ;)

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    3. Lieber Ralph,

      lass Dich nicht blenden!

      Das alles dient nur der Zeitschindung, Richter und Anwälte die zu blöd sind, so eine jämmerlich Richtervorlage zu verfassen, sind auch nicht in der Lage Recht von Unrecht zu unterscheiden.

      Sie wollen diese Frage gar nicht vor das Verfassungsgericht bringen, zumindest jetzt nicht, und deswegen verursachen sie in solchen Richtervorlagen gezielt und gemeinsam Fehler und schinden Zeit.

      Die wollen das System behalten, sie und ihre Bastarde leben gut vom System. Du siehst doch, dass es keine Gewaltenteilung gibt, sonst gäbe es so ein Unrecht nicht.

      Eigentlich und das ist meine Meinung, müsste das ganze System auf den Kopf gestellt werden und das Bundesverfassungsgericht nach vorne und zwar bevor solche verfassungswidrigen Gesetze von korrupten Politikern mit Hilfe anderer, korruper Juristen und Beamte durchgereicht werden.

      Das Bundesverfassungsgericht ist aber als letzte Instanz völlig fehl am Platz, da es Unrecht erst bekämpfen kann, wenn der Patient schon finanziell oder geistig nicht mehr in der Lage ist oder gar körperlich vernichtet wurde.

      Merkst Du, was da los ist ...? ;)

      Gruß
      Jürgen

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    4. Bitte schaut mal hier hinein:
      http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905 Rz. 18ff.
      Also ich empfehle bei noch laufenden Sanktionen einen zusätzlichen Eilanatrag beim SG (Sozialgericht) auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs und bei Ablehnung dessen (vor SG, evtl. vor LSG, weiter geht es nicht im Eilverfahren) Verfassungsbeschwerde (innerhalb eines Monats einschl. kompletter Begründung) beim BVerfG. Da dürften jetzt die Aussichten gestiegen sein.

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    5. Lieber Jürgen - Ihr Zitat :
      "Das Bundesverfassungsgericht ist aber als letzte Instanz völlig fehl am Platz, da es Unrecht erst bekämpfen kann, wenn der Patient schon finanziell oder geistig nicht mehr in der Lage ist oder gar körperlich vernichtet wurde." - entschuldigt ja gerade das BVerfG, da dies erst handeln könne, wenn der „Patinent“ handlungsunfähig gemacht worden wäre.
      Das stimmt nicht, jedenfalls nicht, wenn man sich das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ansieht, danach es handeln muss, wenn ein schwerer Nachteil vor der Ausschöpfung der üblichen Rechtswege zu bejahen ist:
      Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
      § 90
      „---(2). Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde….“
      Ralph hat diesbezüglich ja 2015 eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Vollsanktionierung erhoben, die mit einer ebenso fadenscheinigen Begründung (der Rechtsweg sei nicht erschöpft) abgelehnt wurde (s, Ralph Verfassungsbeschwerde) wie jetzt die Richtervorlage aus Gotha mit der Begründung abgelehnt wurde, dass das Sozialgericht den Sanktionsbescheid möglicherweise falsch geprüft habe (Rechtsfolgenbelehrung).
      Was aber unbeleuchtet blieb, ist der § 90 (Abs.2, Satz 2) des BVerfGG, der eine Entscheidung fordert, wenn eben Leib und Leben bedroht ist. Diese Norm des das Grundgesetz flankierenden BVerfGG kann vor dem EuGH angegangen werden, was Ralph aber offensichtlich nicht wollte und will.
      Mit den „Institutionen“ Widerstand leisten ist schwer und lange Zeit dauernd. Die „Institutionen“ aber zu entschuldigen, weil sie ja nicht anders könnten ist Unfug und solange Aufgabe der Selbstbestimmung, solange Gesetze noch bestehen.
      Nicht das Bundesverfassungsgericht ist zur Zeit als letzte Instanz fehl am Platz, sondern der die Gesetze nicht fordernde Mensch. Mit einem 50 Meter Lauf ist der Marathon gegen die Wirtschaftsegel jedenfalls nicht zum Morgenrot zu führen.
      Liebe Grüße
      mArcus

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    6. Hier noch ein Zitat vom BVerfG zum Eilrechtsschutz, das anwendbar wäre beim Eilantrag beim SG auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Sanktion:
      http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905 Rz. 19f.
      [aus Rz. 19] „Die Beschwerdeführer haben im Eilverfahren Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums begehrt. Zwar werden auch solche Leistungen, wenn sie in einem Rechtsbehelfsverfahren erstritten werden, rückwirkend gewährt (vgl. BVerwGE 57, 237 <238 f.>; vgl. BVerfGE 110, 177 <188>). Während des Hauptsacheverfahrens ist jedoch das Existenzminimum nicht gedeckt. Diese möglicherweise längere Zeit dauernde, erhebliche Beeinträchtigung kann nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden. Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht. Dieses "Gegenwärtigkeitsprinzip" ist als Teil des Bedarfsdeckungsgrundsatzes für die Sozialhilfe allgemein anerkannt (BVerwGE 79, 46 <49>; 69, 5 <7>; Fichtner, in: Fichtner, Bundessozialhilfegesetz, 2. Aufl. 2003, § 5 Rn. 2; Rothkegel, ZfSH/SGB 2003, S. 643 <645>)." [Rz 20] „bb) Die Gefahr, dass die Existenz der Beschwerdeführer zeitweise nicht gesichert wäre, begründet auch einen Nachteil im Sinne des § 93 a Abs. 2 Buchstabe b Halbsatz 2 BVerfGG."

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    7. Lieber mArcus,

      ich gebe Dir in dieser Sache insoweit recht, dass dieses Gesetz besteht. Aber nur weil es besteht, heißt es nicht, dass es angewendet wird. Siehe Grundgesetz etc.

      Die Gesetze sind zwar da, aber das bedeutet gar nichts, da die Verbrecher bestimmen, wann und bei wem sie sie anwenden.

      Es nutzt den vielen Hartz 4 Toten, Gott sei ihren Seelen gnädig, auch nichts mehr.

      Diese unmenschlich, staatlich organisierte Sanktionswelle riss sie in den Tod und all jene sind schuld.

      Hier traf und trifft es wie immer Menschen, die eh nie eine wirkliche Chance im Leben hatten, die zu Kriegszwecken als Frontfutter genutzt werden, denen man in Friedenszeiten, nicht mal das wenige zum überleben gönnt, die rein zufällig in die "falsche" Familie hineingeboren wurden. Und diesen Menschen wird noch das letzte was sie zum Leben benötigen genommen, wenn sie sich nicht, gegen jedes Menschenrecht, versklaven lassen.

      Tolle Anwälte und tolle Richter haben wir, wir können stolz sein auf unsere Universitätsabsolventen. Feine Leute sind das, ehrenwerte Menschen, hochachtungsvolle Menschen.

      Es gibt ja Gesetze ... ihr müsst sie nur alle lesen, den Anwälte helfen keinem Hungerleider, das ist Gesetz.

      Gruß
      Jürgen

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    8. BVerfG hat neue Richtervorlage zum ununterschreitbaren Existenzminimum:
      http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2132516
      "Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs. 1 GG.

      Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - Rn. 137). Die Gewährung existenzsichernder Leistungen darf deshalb nicht von der Erfüllung bestimmter Gegenleistungen, Handlungen oder Eigenschaften des Hilfebedürftigen oder von einem bestimmten Status des Hilfebedürftigen abhängig gemacht werden.

      Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 5 SGB II verstößt ebenfalls gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs. 1 GG.

      Es ist kein verfassungsrechtliches Argument ersichtlich, weshalb bestimmten Personen nur deshalb, weil sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zustehen sollte."
      SG Mainz (Beschluss vom 18.04.2016, Az.: S 3 AS 149/16 [Datum ist wichtig! Das BVerfG hatte schon eine neue Richtervorlage in der Pipeline.]
      http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-mainz-legt-karlsruhe-leistungsausschluesse-im-sgb-ii-zur-pruefung-vor

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  3. Lieber Ralph,
    für mich, war das Urteil vorhersehbar. Nicht zu Letzt daran erkennen wir, das nicht Funktionieren der Gewaltenteilung!!!
    Das ist das Grundproblem allen Übels. Politik - Finanzelite- hat alle Gewalten gekapert. Das System wird aus dem System nicht reformierbar sein. Ab jetzt sollten alle ideologisch Denkenden aufwachen und ihre Schlüsse daraus ziehen. So Leid es mir tut.

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    1. Ich bin mit dem System noch nicht am Ende. Wir werden sehen.
      Meine künftigen Aktivitäten werden allerdings viel tiefer ansetzen als bei einem Prozess in Karlsruhe.
      S. http://artikel20gg.de

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    2. Ich bin mit dem System noch nicht am Ende. Wir werden sehen.
      Meine künftigen Aktivitäten werden allerdings viel tiefer ansetzen als bei einem Prozess in Karlsruhe.
      S. http://artikel20gg.de
      und da vor allem:
      http://artikel20gg.de/Texte/2016-05-29-RB-Vortrag-zum-Fest-Grundeinkommen-Abstimmen.htm

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  4. Eine Ohrfeige für die Sozialgerichte!

    Es ist ja schon ein Übel, dass es überhaupt möglich ist, verfassungswidrige Normen in einem Gesetz (SGB II ff) aufzunehmen, auch hier müsste der Gesetzgeber eine vorherige Prüfung durchnehmen, wozu ja „Beamte“ verpflichtet sind.

    Und wie das Bundesverfassungsgericht gut erkannt hat, sollten sich Richter und Beamte mit entsprechender Literatur befassen und sich ihre Informationen nicht aus den Boulevardblättern besorgen, denn dafür werden sie vom Volk nicht bezahlt.

    Rückblick: Auf die Frage an den Generalstaatsanwalt im NSU Untersuchungsausschuss – wo denn dieser seine Informationen her hätte, antwortete der Generalstaatsanwalt: „aus der Bildzeitung“! *lol

    Also nicht aus den Akten der Ermittler, wie es üblich wäre …

    Die Sozialgerichte sind ihm auf den Versen …

    Warten wir ihre neuen Urteile ab.

    Gruß
    Jürgen

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  5. Gute oder schlechte Nachricht? Angenommen, das SG (Sozialgericht) Gotha beseitigt in einem neuen Beschluß die Mängel des alten Beschlusses und legt dem BVerfG eine nachgebesserte Richtervorlage vor, dann könnte es weitergehen in Karlsruhe. Glaubt im Ernst jemand, das SG Gotha hielte jetzt aufgrund des jüngsten BVerfG-Beschlusses (kein Urteil) die Sanktionen für grundrechtsgemäß? Die wesentliche Frage ist jetzt, ob eine "ausreichende" Rechtsfolgenbelehrung vorlag (oder der Sanktionierte anderweitig Kenntnis der Rechtsfolgen hatte). Ich hatte ohnehin damit gerechnet, daß es an diesem Punkt haken könnte.

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    1. Es wird keine nachgebesserte Richtervorlage geben. Das BVG hat die Richter ermahnt, "Recht" zu sprechen und sich nicht auf Rechtsfolgebelehrungen zu verlassen, die ein "Hans Wurst" verfasst hat (Lieratur!)! *gg

      Es schiebt den schwarzen Peter somit an die SG zurück und warnt vor einer Entscheidung, die nur ein Urteil zulassen würde: verfassungswidrig

      So verstehe ich das Urteil.

      Gruß
      Jürgen

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    2. Meine Antwort auf Deine Antwort auf meinen Beitrag:

      Ich finde Deine Erwiderung nicht stichhaltig.
      Das SG Gotha kann den Fall nicht in den Papierkorb werfen, sondern muß nun die Frage gründlich untersuchen, ob die Sanktionen nach SGB II-Regeln rechtmäßig sind. Dann sind sie entweder unwirksam oder es geht wieder nach Karlsruhe, in demselben SG-Verfahren.

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    3. Niemand zwingt Sie mir zu glauben, ich erhebe auch nicht den Anspruch auf Richtigkeit meiner Meinung - Sie dürfen für sich entscheiden, wie sie das Urteil auffassen! :)

      Das Bundesverfassungsgericht hat aus meinem Verständnis heraus klar gemacht, dass es keiner Verfassungsklage bedarf, wenn die SG Richter ihren Job vernünftig machen würden und schon die mangelnden Rechtsfolgebelehrungen verwerfen würden. Ist auch logisch, da sich die Verfassungsfrage dann von allein erledigt hätte. :)

      Würde also der SG Richter einen Mangel in der Rechtsfolgenbelehrung entdecken, so bräuchte man keine Verfassungsklage einreichen. Einen Mangel erkennt er aber nur dann, wenn man seine Hausaufgaben machen würde und weniger in der Bildzeitung die nackten Frauen betrachten würde.

      Das beantwortet aber nicht meine Frage, warum es in diesem Land möglich ist, verfasungswidrige Gesetze, die durch zig Beamtenhände gehen, einfach mal so aufzunehmen und auch durchzusetzen. Hier sollte man ansetzen!

      PS: es sind aber noch weitere Punkte (§80 ff), die auch nicht beachtet wurden, die aber ein "Richter" und einige Anwälte, die an diesem Gutachten beteiligt waren, kennen sollten.

      Gruß
      Jürgen

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    4. @Jürgen....soll wohl doch nachgebessert werden: "Petermann erläuterte, dass der Fall nun an das Sozialgericht der thüringischen Stadt zurückverwiesen werde. »Wir werden die Rechtsfolgenbelehrungen noch einmal genau unter die Lupe nehmen müssen«, sagte er. Stelle sich heraus, dass der Kläger rechtmäßig aufgeklärt worden war, könne der Fall, so Petermann, »theoretisch erneut nach Karlsruhe überwiesen werden – allerdings nur, wenn das Jobcenter den Sanktionsbescheid nicht nachträglich rückgängig macht«. Finde man allerdings Fehler, falle Karlsruhe aus. »Zumindest zeigt dieser Fall, was Sozialgerichte künftig beachten müssen«, so der Sprecher." (Petermann war der Richter des SG, sitzt aber dort wohl nicht mehr, sondern in einer Instanz höher)....weiterlesen: https://www.jungewelt.de/2016/06-04/020.php

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    5. Da alle Irren dieses Landes weisungsgebunden sind und zwei mal das große "wenn" auftaucht (wenn das Jobcenter, wenn der Richer nicht ...), denke ich, dass es völlig ausreichen wird und einer der beiden die Reißleine zieht.

      Abgesehen davon, haben wir alle mitbekommen, wie viel Zeit ins Land geht, wenn die Mühlen der Justiz mahlen und am Ende wird das Bundesverfassungsgericht, sollte dennoch gegen jede Vernunft ausgebessert werden: wir nehmen das nicht zur Entscheidung an, oder sie begründen es nicht mal, oder sie sehen wieder Fehler, oder sie nehmen es erst in zwei Jahren an, oder der Krieg gegen Russland/Amerika beginnt, oder das Gericht wird wie in Polen einfach mal ausgetauscht, oder ...

      Gründe ohne ENDE.

      Ich finde, wir sollten dem Geschehen in der BRD keine große Bedeutung mehr zukommen lassen, so viele Menschen wie möglich aufmerksam machen und friedlich 2019 (für mich wäre das Berlin, Ralph will lieber mit der Gesangstruppe an den Chiemsee *g) entgegentreten.

      Eine andere Lösung wird es nicht geben, wir älteren kennen die miesen Tricks dieser Bastarde schon eine Ewigkeit.

      Gruß
      Jürgen

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    6. Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder erneut (mit verbesserter Begründung zu Rechtsfolgenbelehrungen) dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen ODER ein Urteil nach dem GG sprechen = Rechtsfolgenbelehrung (mit ausführlicher Begründun) war ordnungsgemäß, aber Sanktion unters EM nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG vereinbar, ich würde sogar die 2. Variante bevorzugen, dann geht die Sache letztendlich auch vors BVerfG, glaube kaum, dass das JC keine Abwehrmaßnahmen gegen ein derartiges Urteil einleitet und sich zwischenzeitlich möglicherweise diesem URTEIL anschließen KÖNNTEN/würden.

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    7. @Thomas B. Man kann nicht persönlich dem BVerfG eine Richtervorlage vorlegen. Das kann nur ein Richter eines SG, wenn er ÜBERZEUGT ist von der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen und sich mit der Richtervorlage befasst (befassen möchte). Der Richter kann NICHT (!) ein Urteil nach dem GG aussprechen, das kann widerum nur das BVerfG persönlich. Der Richter kann hier nur erkennen das etwas gegen das GG verstößt, dann die Richtervorlage anwenden und den weg über alle Instanzen damit abkürzen. Aktuell wäre es im SG Gotha möglich (siehe Kommentar weiter oben), die Richtervorlage im zusammenhang zu überarbeiten und erneut vorzulegen, wenn das BVerfG dann auch annimmt. Es kann ohne Begründung alles ablehnen.

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    8. 1. meinte ich, dass das SG Gotha die Sache erneut zur Entscheidung vorlegt und 2. WER sollte verhindern, dass das SG Gotha die Sanktionen mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit aufhebt? Macht es das, geht es in die nächste Instanz usw., bis es dann endgültig beim BVerfG entschieden werden MUSS, jedes Popelgericht entscheidet darüber, was verfassungsmäßig ist und/oder was nicht, warum sollte das SG Gotha das nicht können/dürfen? Es ist ja keine abschließende Entscheidung, alle Gerichte, die sich die letzte Jahre für die Verfassungskonformität ausgesprochen haben, hätten nach Deiner Argumentation auch keine Verfassungskonformität feststellen dürfen, DAS darf dann nämlich auch nur das BVerfG.

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  6. Was versteht man unter kognitiver Dissonanz?
    Als kognitive Dissonanz bezeichnet man die Nichtübereinstimmung (Dissonanz) zwischen Wissen und Tun bzw. zwischen Bewertung und Handeln. (... )

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  7. Beginnen sollten wir mit einen Blick in das Grundgesetz, das bekanntlich der Grund aller Gesetze sein
    soll und von vielen fälschlicher Weise als Verfassung bezeichnet wird.
    Im Art. 19 Abs.1 GG heißt es:
    „Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines
    Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

    Wenn also ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen. Das Wörtchen „muß“ besagt, dass es sein muss, also nicht nur sein kann oder sein soll. Oder wie Juristen sagen:
    Das Wort „muss“ hat Befehlscharakter, eröffnet keinen Ermessensspielraum und ist keiner späteren richterlichen Auslegung zugänglich.Und die Verfassungsmischpoke macht aus muss ein kann, tja heute braucht man kein Ermächtigungsgesetz, diese Mollusken machen was Sie wollen!

    Gruß G. Schmitt

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    1. Ein guter Hinweis mit dem Zitiergebot. Mich wundert es immer wieder, warum dieser Artikel im Grundgesetz (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ) nicht öfter zum Mittelpunkt von Klagen gegen Sanktionen gemacht wird. Die Grundgesetze sind ja auch so konstruiert und verfasst worden, dass ein juristischer Laie sie interpretieren kann ohne Jura studiert haben zu müssen beziehungsweise die Hermeneutik in all seinen Facetten zu beherrschen.

      Gruss
      Ingo

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    2. "...diese Mollusken machen was Sie wollen!"

      Formaljuristisch existiert ein SGB II nicht einmal, wegen eben der Nichtbeachtung des Art. 19 GG. Trotzdem wird dieses SGB II seit mehr als zehn Jahren fröhlich exekutiert.
      Aber so ist das halt in einer Demokratur!

      Gruß Udo

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    3. Vollständig durchgeführt ist dieser Gedanke durch die Grundrechtepartei. Schade, dass noch niemand auf diesem Weg geklagt hat.
      http://artikel20gg.de/Texte/2016-05-29-RB-Vortrag-zum-Fest-Grundeinkommen-Abstimmen.htm

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    4. Die Schweiz hat abgestimmt. Noch Fragen?

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    5. Irrelevant, weil Art. 1 Abs. 1 GG (die ABSOLUTE Menschenwürde) nicht eingeschränkt werden kann (auch nicht durch Gesetz), könnte sie eingeschränkt werden, wäre sie nicht mehr absolut.

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    6. "Irrelevant, weil Art. 1 Abs. 1 GG (die ABSOLUTE Menschenwürde) nicht eingeschränkt werden kann (auch nicht durch Gesetz), könnte sie eingeschränkt werden, wäre sie nicht mehr absolut."

      Richtig, aber warum nicht den Versuch wagen den
      Systemlingen ihr zynisches, grundgesetznichtiges Rechtfertigungs- sowie Schikaneinstrumentarium SGB II zu entziehen?
      Gruß
      Udo

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    7. WIE würdest Du das machen?

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    8. Tja Ralph, vielleicht auf ähnliche Weise wie die Richtervorlage entstand? Anwälte versuchen zu finden, die ihren Glauben an das verlorene Rechtssystem wiederfinden wollen?
      Gruß Udo

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    9. Basierend auf der Nicht-Entscheidung werde ich bei der nächsten Sanktion Feststellungsklage erheben und prüfen lassen, ob ALLE Rechtsfolgenbelehrungen rechtswidrig sind, da mittels RFB in Verbindung mit den Sanktions§§ die Menschenwürde eingeschränkt wird. Bei Inge auf der FB-Seite habe ich auch einiges dazu geschrieben, wen es interessiert:

      https://www.facebook.com/IngeHannemann1/posts/639230996225520

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    10. @Udo, tja mit dieser Argumentation wurde aber auch schon gearbeitet auch vor SG (wenn ich mich nicht irre). Das JC kann dann widerum sagen: "Nein, die Menschenwürde ist gewahrt, es ist nicht zu erkennen das diese verletzt wird"...beweisen sie doch mal das Gegenteil. Es müsste schon ein "wasserdichtes" argument FÜR die angegriffene Menschenwürde ausgearbeitet werden, ohne das jemand dagegen halten könnte. Erbring also mal für Richter usw überzeugend den genauen ausgearbeiteten Nachweis...

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    11. Die Menschenwürde wird in dem Moment angegriffen, in dem das Gewährleistungsrecht auf das menschenwürdige Existenzminimum nicht gewährleistet ist, warum heißt es wohl Gewährleistungsrecht? Die Menschenwürde kann nicht durch Rechtsfolgenbelehrungen (unabhängig davon, ob ordnungsgemäß oder nicht) in.V.m. den Sanktions§§ außer Kraft gesetzt werden, denn dann wäre die Menschenwürde nicht mehr absolut, sondern einschränkbar.

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  8. Wir haben 5 Millionen Hartz IV Empfänger in Deutschland (3,4 Millionen über 18 Jahre und 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche) aber Millionen deutsche Staatsbürger, die seit Jahren von einer Behörde mit einem Pseudovertrag zur Sklavenarbeit (§ 10 SGB II) gezwungen werden oder ihnen aber bei Verweigerung der kärgliche Lebensunterhalt gestrichen wird, scheinen in Deutschland nicht so wichtig zu sein. Vielleicht geht es auch um die 1,7 Milliarden Euro (1.700.000.000 €), die man den ALG II Empfängern sonst nachzahlen müsste, da man diesen Betrag seit Jahren rechtswidrig einbehält. Die Betroffenen haben jetzt natürlich den Verdacht, dass das BVerfG sich zum der Handlanger der Politik macht. Wie auch immer, momentan hat das alles einen ziemlich faden Nachgeschmack für die Demokratie und ob die Väter unseres Grundgesetzes sich so die Umsetzung des selbigen erdacht haben, kann ich mir nicht vorstellen. Es stellt sich auch die Frage: hat der Kampf den Ralph Boes und Inge Hannemann gegen dieses System führen überhaupt noch einen Sinn?

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    1. "...ziemlich faden Nachgeschmack für die Demokratie..."

      Ja, schwer ist es sich einzugestehen, dass man es trotz demokatischer Strukturen nicht im geringsten mit dem zu tun hat, was man schlechthin mit dem Begriff "Demokratie" in Verbindung setzt.
      Um den Begriff Diktatur zu vermeiden, reden die "Neusprech(er)" ja auch von "repräsentativer Demokratie".

      Gruß
      Udo

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    2. Jeder Kampf gegen dieses System trägt seinen Sinn in sich. Die Frage ist nur, ob man ihn besser machen kann ...

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    3. Die Frage nach dem Sinn des Kampfes war auch eher rhetorisch gemeint. Allerdings ist man in Anbetracht der Lethargie der Millionen von Hartz IV Empfänger, die sich einfach nicht aus ihrem Dornröschenschlaf erheben, schon langsam am verzweifeln. Was wäre das für eine Macht, wenn sich nur 10% der 3,4 Millionen erwachsener Hartz IV Empfänger in Deutschland aufraffen würden und gegen dieses unmenschliche System auf die Straßen gingen. Aber wem erzähle ich das? Wir haben doch alle im letzten Jahr gesehen, dass der Marsch der Entrechteten, vom Pariser Platz zum ca. 500 Meter entfernten Reichstagsgebäude, auch nicht stattfand, weil die 500.000 Hartz IV Empfänger, die es in Berlin gibt, für ihre Rechte und für einen Ralph Boes, der seine Gesundheit aufs Spiel setzte, leider keine Zeit hatten.

      Gruss
      Ingo

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    4. ACH JA ? Wo Du doch den Sinn im Tod siehst.
      Eine Leere Tonne lässt Grüßen - - Geh mir aus der Sonne !! .
      DIOGENES

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    5. Woher der dumpfe Hass, Diogenes?

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    6. Hass?
      DUMPF?
      Woher?
      Weil ich Deinen Tod mit einer Sinnfrage verknüpft habe?
      Hast Du nicht selber gesagt, dass der Tod Dir keine Angst macht? Immerhin hast Du die Tonne für Dich geschaffen in der Du jetzt lebst.
      Die Sonne ist ein Quell für MENSCHEN, nicht für Todeskandidaten.
      Was daran Hass und Dumpf sein soll, ist mir unverständlich.
      Dein Vorwurf ist explizit ahnungslos von Menschen, die halt nicht sich die Aussicht verstellen lassen wollen.
      Du machst Politik und redest wie Politiker und drohst mit Deinem Leben auf rhetorisch ansprechende Weise, und gleichzeitig gehst Du in Klausur und lässt es Dir gut gehen und vergisst Deine Lieben. Dann ein Schub - und der Widerstand geht weiter. Eine Grundhaltung ist nicht mehr erkennbar, und der Tod wird verschoben.
      Mein Leben dagegen ist auf Leben gedacht, und durch Liebe geprägt. Und wenn das System Scheiße ist, dann ist es halt Scheiße. Dafür zu Kämpfen ist, dass es Allen besser geht mit Geld , nicht die Vorstellung meiner Idee von der Sonne. Man kann sich halt auch in einer Tonne verlieren, wenn Alle Sonnenschirme postulieren und der Schatten nicht kühlt und einem Hass und Dumpfheit unterstellt wird, was Dir nicht fremd sein dürfte.
      DIOGENES

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  9. Bitte lest doch mal das:
    http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2132111
    Noch ein Paar Anmerkungen zu der Sanktionen-Richtervorlage(Beitrag im Tacheles-Forum)
    Ein interessanter Beitrag.
    Falls der Beitrag im Tacheles-Forum verschwindet: Ich habe ihn gespeichert.

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    1. Danke! Gut, dass dieser Beitrag hier erscheint.

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  10. "Wären die angegriffenen Bescheide bereits aufgrund fehlerhafter Rechtsfolgenbelehrungen rechtswidrig, käme es auf die Verfassungsgemäßheit der ihnen zugrunde liegenden Normen nicht mehr an."

    Na das ist ja mal wieder so eine Juristenterminologie zum Hirnödem kriegen !
    Also ich lese da eigentlich heraus, dass die Sanktionen unzulässig sind, wenn die Rechtsfolgenbelehrungen rechtswidrig sind.
    Und dafür ist dann das Verfassungsgericht nicht mehr zuständig.
    Hier bestätigt sich eigentlich meine Meinung darüber, dass diese Rechtsfolgenbelehrungen für bedürftige Menschen nichts weiter als Erpresserschreiben sind.
    Und sowas ist ein Fall für die ganz normale Kriminalpolizei !

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    1. @Andreas, genau und darum hab ich ja immer geschrieben: den Fallmanager persönlich haftbar machen (nicht das JC), mit vorherigen Hinweis auf eine mögliche Begehung einer anzeigbaren Straftat durch ihn, wie zb entmündigung(beim VA).

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    2. Und 3x darf man raten, wie das BVerfG entscheiden wird, wenn die RFB "ordnungsgemäß" war und der verbesserte Vorlagebeschluss erneut den Weg nach Karlsruhe finden sollte :(

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  11. Zeitschindetaktik Zeitschindetaktik !
    Aaalles Zeitschinde- und Zermürbungstaktik !!

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  12. Im Übrigen liegt ja ein gewaltiger Widerspruch darin, dass sich in gut 10 Jahren schon unzählige Juristengehirne berufsmäßig damit befasst haben. Sollte ihnen allen "ein Fall für die ganz normale Kriminalpolizei" nicht aufgefallen sein? Oder eine offensichtliche Verkehrung der Gesetzesgrundlagen? Wie herum wollen wir das Pferd aufzäumen?
    Nein, Unrecht bleibt Unrecht, und die Justiz möchte sich wohl selber "schützen".

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  13. 1.) ein System, das sich selbst erhalten will, versucht Konflikte immer zuerst "auf die einfache Weise" zu lösen.
    Der Betroffene aus Gotha hat doch damals sein Geld bekommen?
    So etwa: "Sozialgericht hat ihm zu Recht verholfen- alles tutti..."
    Metafrage: Sozialgerichte MÜSSEN sich um ein systemisches Problem kümmern, das kann doch nicht so gewollt sein? darf man erst stellen, wenn man die Systemik belegen kann... und das darf man nur im Raster der eigens dafür geschaffenen Spielregeln, nicht mit klaren Argumenten ohne "das Recht zu sprechen" - denn sonst käme schon NIEMAND am Brandbrief vorbei!!!

    2.) Sie werden so lange versuchen, "im System" eine Lösung zu finden, bis ganz klar ist, dass nur AM System auf der übergeordneten Ebene ein Wechsel passieren MUSS.
    Außer sie verpennen es und überlassen es "uns".

    3.) an dem Wechsel arbeiten die Politiker (geplante Änderung: Schadenersatz statt Sanktionen) - nur halt im "überholen ohne einzuholen-Modus": "wir schaffen Sanktionen ab und trotzdem wird unsere Denkweise und Methodik nicht wie Eure" ("wir sind nach wie vor für den Arbeitszwang und gegen die Freibestimmung"). Das BVG hat dazu nach außen keine "Kontrameinung" gehabt bisher - sonst hätten sie es von sich aus doch schon längst ergriffen oder die erstbeste Beschwerde einer Bürgerin zum Anlass genommen selbst durchzugreifen.

    4.) eine langsame Denkänderung, die sich echt vollzieht und nicht eh schon "da war" oder "durch Blitzerkenntnis die Leute umstimmt", braucht in der Tat Zeit, Hartnäckigkeit und immer wieder den neuen VERSUCH. Vielleicht bist Du, Ralph, dann doch der erste Fall in Karlsruhe? Oder jemand anderes, bei dem von a bis z alles ohne rechtliche Huddelei wasserdicht war? Worauf es ankommt nach DEREN Muster wissen wir ja jetzt spätestens ;-P

    5.) wir alle können uns an Leute wenden und deren Ideen aufnehmen, die gezielt mit diesem Verhalten des BVG gerechnet hatten auch schon vorher. Ich meine die mit juristischer Ahnung ;-)
    Petermann wird sich derzeit nicht "ärgern" - sondern sich herausgefordert sehen weiterzugehen?

    6.) Alles, was sie von sich geben, zeigt in der Öffentlichkeit deren wahres Gesicht und wird uns ermutigen "unser Ding" zu machen: mit ihnen oder ohne sie.

    7.) "die normale Kriminalpolizei" haben viele von uns schon um Hilfe gebeten. Als Ralph gehungert hat gab es auch viele Anzeigen an Nahles und Co. - Reaktion: nichts, Verfahren eingestellt, formfehler... dagegen wenn ich schreie: "meine Nachbarn vergewaltigen ihr Kind" MUSS ermittelt werden auch wenn ich mir das nur ausgedacht habe. Da muss ich keinen "Formweg" einhalten. Ich darf "um hilfe rufen" - wo und vor allem wen rufe ich in Sachen Hartz IV um Hilfe und dieser eilt zu meinem Schutze herbei?
    Klar können wir sie alle, Polizei, Justiz bis zum BVG wieder ansprechen, uns aber nicht drauf verlassen, dass sie es schon einsehen oder sich eingestehen müssen...

    Gruß FriGGa

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    1. Liebe Frigga!
      Das System wählt immer den einfachsten Weg usw; - prinzipiell richtig, aber es kommt ja noch etwas ganz Entscheidendes dazu. Nämlich, dass mit Einführung von H4 gezielt das System sabotiert wurde, indem nicht einmal die bezugnehmenden Artikel des GG im SGB ll erwähnt worden sind, gerade angesichts der Leistungskuerzungen, mit so gut wie offener Grenze, und den Behörden direkt richterliche Strafgebungsbefugnis eingeräumt worden ist, eine Logik, die normalerweise jedem halbwegs fortgeschrittenen System widerspricht.
      Auch die Jobcenter können kaum wirkliche "Gewinne" in ihrem vorgeblichem Sinne einfahren, stattdessen werden sie künstlich versorgt.
      Wie so vieles mehr künstlich aufrechterhalten wird!
      Das "System" ist also entweder schon ziemlich chaotisch oder wird dies sehr bald noch werden!

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    2. Hey Anonym:
      "...nämlich, dass mit Einführung von H4 gezielt das System sabotiert wurde, indem nicht einmal die bezugnehmenden Artikel des GG im SGB ll erwähnt worden sind," -

      vermutlich WURDEN die entsprechenden Artikel des GG weder als "angetastet" aufgefasst noch als "umgangen" oder "außer Acht gelassen" definiert?
      Man hat vermutlich diverse Erklärungen parat, warum das alles GG-konform sei und auch die Aufhebung der Gewaltenteilung nicht als solche zu empfinden ist, sondern nur die praktische Ausgestaltung von "Maßnahmen" in einer "staatliche beauftragten Firma" - wenn im Namen eine Ministeriums ein Haus gebaut wird, darf auch die Baufirma gemäß den Auflagen schalten und walten und es wird an ganz absonderlichen sTellen ggf. zu REchtsbrüchen kommen, die dann aber als "Auslegungssache" weggewischt werden können... somit ist dann am Ende keiner für den SCHADEN verantwortlich, außer er GESCHÄDIGTE mal wieder "selbst schuld" und wird auch gesellschaftlich verhöhnt, er müsse sich doch nur brav benehmen oder die Klappe halten, dann "(er)ginge es ihm schon gut".

      In der Praxis ist einfach damit zu rechnen, dass man sich (Kunst)fehler oder absichtlichen PFUSCH nicht eingestehen will und auch "Kollegen" schützt* - also ungern an den GRundsätzen wackelt, außer man ist in einer "Außenposition" - so wurde ja schon oft der Deutsche Sozialstaat "gerügt" aber es hat nix gebracht gegen die Sanktionsparagraphen...

      *Was eint mehr, als gmeeinsam begangene Verbrechen?

      Es grüßt solidarisch
      FriGGa

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    3. "Vermutlich wurden die entsprechenden Artikel des GG weder als angetastet aufgefasst..."

      Nein, dafür ist das alles zu gut gegen Klagen abgesichert, zu gut im Negativsinn aufeinander abgestimmt.
      Es fällt vielen schon beim ersten Studieren der entsprechenden Paragraphen auf, wie einseitig diese ausgelegt sind. Die anderen, die manches erst gar nicht verstehen, bekommen es auch nicht, oder nur sehr schwer, erklärt!

      Man hat ein Grund-Recht auf groesstmoegliche Transparenz, gerade im Hinblick auf nach unten hin theoretisch keine Grenze mehr kennende Leistungskuerzungen. Zudem sollte es jedem politisch oder juristisch halbwegs Bewandertem klar gewesen sein, dass der nackte Arbeitszwang eigentlich längst abgeschafft worden ist.

      Gruesse zurück!

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    4. Man hat sehr wahrscheinlich ganz gezielt die Rechte der deutschen Bevölkerung ausgehebelt, sonst wäre das deutsche "Jobwunder" unter der Regierung Schröders kaum denkbar gewesen.
      Da sind/waren keine Idioten am Werk.

      Nochmals viele solidarische Gruesse!

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  14. "Ralph hat nach der ersten Verfassungsbeschwerde gegen seine Totalsanktionen in 2015 schon aufgegeben, nachdem das Verfassungsgericht seinen Eilantrag ablehnte, obwohl danach sogar mit ihm der Gang zum EuGH vorbereitet wurde und als Anwalt selbst Dr. Gregor Gysi als Rechtsanwalt und nicht als Parteimitglied der Linken gewonnen werden konnte."

    Stimmt das? Und wenn ja, warum wurde dieser Weg nicht weiterferfolgt?

    Rudi Rätsel

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    1. Hallo Rudi,

      Herr Gysi wurde irgendwo einmal öffentlich aufgefordert, sich des Falles Boes anzunehmen - aber der nannte auch öffentlich seine Gründe, warum er das nicht tun könnte. De facto hat er den Fall wohl nicht ǘbernommen?

      Weiterhin scheint Herr Boes sehr viele Wege zu verfolgen, die dann aber erst später öffentlich sichtbar werden (können)... wer schafft schon rechtzeitig seine vielen HAusaufgaben, wenn es sich in der WElt grad an Ereignissen überschlägt? Bedenke, dass er am Rande des Todes war - ein Wunder dass er jetzt überhaupt noch bloggt und Vorträge hält... er hatte Flüchtlinge zu Gast, setzt sich für direkte Demokratie ein und macht Kampagnen zum Grundeinkommen, das am WE in der Schweiz abgelehnt wurde (und wann macht er mal Urlaub?) -

      es wäre aber toll Herr Boes und sein Team halten was Deine Fragen angeht uns andere zeitnah auf dem Laufenden...

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    2. Richtig ist:
      Herr Gysi hatte bei Abgeorneten Watch am 24.09.2015 die Übernahme des Falles Boes mit den Worten kommentiert, dass er gerne den Fall übernehmen würde: zwar nicht unentgeldlich tätig werden könne, sich aber ein Weg finden lassen würde. Das wurde Ralph mitgeteilt und ihm angeboten den Kontakt zu Gysi herzustellen. Zufällig war ich der Vermittler, der auch die Unterlagen zum EuGH vorbereitet hatte. Diesen Gewinn an Unterstützung hat Ralph leider nicht zu seinen "Hausaufgaben" und "Wegen" gezählt. Dabei hatte ich schon den Telefonhörer in der Hand um die Anwaltskanzlei von Gysi über dessen Wunsch nach einem Kontakt zu informieren. Dann hat Ralph aber lieber ? gehungert und alle Kontaktversuche zu ihm unbeantwortet gelassen.
      Das war nicht nur ärgerlich für mich, sondern auch für die Sache. Denn solche Zeitfenster kommen so schnell nicht mehr, und Gysi noch einmal als Anwalt zu gewinnen wird sehr schwer werden.
      Liebe Grüße
      mArcus

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    3. @mArcus

      Zu Punkt 1 (Gysi): Wenn das wirklich wahr ist und man hat es versäumt so eine prominente Person wie Herrn Gysi mit ins Boot Boes zu bekommen, dann bekommt man einen anderen Eindruck von der ganzen Sache. Hier müsste Ralph Boes dann vielleicht wirklich einmal erklären, warum man hier nicht sofort zugegriffen hat, denn eine Person Gregor Gysi bekommt doch von den Medien mehr Aufmerksamkeit als ein hungernder Ralph Boes vor dem Hotel Adlon.

      Zu Punkt 2 (Hungern): Das Hungern von Ralph Boes war ohnehin von Anfang an zum Scheitern verurteilt, denn wer die Lethargie der Deutschen kennt und auch die Macht der Medien, die so eine Aktion einfach verschweigen [Kurt Tucholsky: "Der geschickte Journalist hat eine Waffe: das Totschweigen - und von dieser Waffe macht er oft genug Gebrauch"], der hätte sich das Hungern auch ersparen können.

      Ralph Boes ist und bleibt natürlich (neben Inge Hannemann) unsere Galionsfigur im Kampf gegen Hartz IV und ich maße mir hier auch nicht an Herrn Boes in irgendeiner Weise tadeln zu wollen, aber die Gelegenheit einen Gregor Gysi mit ins Boot zu bekommen, hätte man einfach nicht verstreichen lassen dürfen.

      Ingo

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    4. @mArcus, das ist nicht ganz korrekt: Der Ralph war bereits völlig im Sanktionshungern, also schon ziemlich lange, als Herr Gysi sich angeboten hat.

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    5. Hoppla, da habe ich mich bei Punkt 2 (Hungern) etwas schwammig ausgedrückt und man könnte daraus lesen, als ob Ralph Boes freiwillig in einen Hungerstreik gegangen ist. Ralph Boes hat natürlich nicht von sich aus gehungert, sondern das Jobcenter hat ihn zum wiederholten Mal eine 100% Sanktion verpasst, und Ralph Boes wurde vom Jobcenter zum Hungern verurteilt. Nun kann man natürlich erwidern, dass das Jobcenter ihm ja Lebensmittelgutscheine angeboten hat, die Ralph Boes aber ausgeschlagen bzw. sie sogar öffentlich verspeist hat. Lebensmittelgutscheine werden vom Amt allerdings nicht vergeben damit der Hartz IV Empfänger bei einer Vollsanktion nicht den Hungertod erleiden muss, sondern diese Lebensmittelgutscheine sind Teil der Demütigung eines Hartz IV Empfängers. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie es ist, wenn man mit diesen Lebensmittelgutscheinen zu einem Lebensmittelladen gehen muss um dort erst einmal vorsichtig beim Marktleiter anzufragen ob sein Geschäft überhaupt bereit ist diese Scheine anzunehmen und falls der Marktleiter das bejaht, anschließend mit den Lebensmitteln zur Kasse zu gehen und dort der Kassierin noch einmal zu erklären, weshalb man die Waren nicht mit Bargeld oder Bankkarte sondern mit einem Lebensmittelgutschein vom Jobcenter bezahlen muss. Das macht sicherlich noch mehr Spaß, wenn sich die "richtigen Kunden" an der Kasse das Maul über einen zerreißen.

      Die Leute vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und natürlich auch von der BA wissen ganz genau, wie man aufsässige Hartz IV Empfänger behandeln muss, damit diese danach lammfromm sind. In irgendeinem Hinterzimmer des BMAS sitzt sicherlich ein Stratege, der sich solche Perversitäten gegen aufsässige Hartz IV Empfänger den ganzen Tag ausdenkt und dafür auch noch ein gutes Gehalt bezieht. In Art 20 Abs. 1 GG steht: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Welcher Hartz IV Empfänger bekommt bei dem Art. 20 Abs. 1 GG eigentlich keinen Lachanfall?

      Der Lachanfall ist aber momentan eher in der BMAS und in der BA und den Jobcentern zu hören, denn die Herrschaften dort können sich dank des Bundesverfassungsgerichts über das SG Gotha und natürlich über 5 Millionen Hartz IV Empfänger richtig schön kaputtlachen.

      Ingo

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    6. Sehr geehrter Herr R. R.,
      "mit Herrn R. B. wurde der Gang zum EuGH vorbereitet (??) und als Anwalt konnte Herr Dr. G. G. gewonnen werden" (??)
      WOHER wissen Sie das????
      (Mir ist das vollkommen neu.)
      Bekannt ist mir lediglich, dass Herr Dr. G. G. zum Fall R. B. per Interview befragt wurde (als R. B. infolge Hungerns bereits in ein Krankenhaus eingeliefert worden war). In diesem Interview gab Herr Dr. G. G. via Kamera Herrn R. B. lediglich die Empfehlung, das Hungern einzustellen und stattdessen andere Formen des Widerstandes zu wählen; z. B. Theaterspielen.

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    7. In Sonntagsreden predigen die repräsentativ demokratisch gewählten Politiker sozialen Zusammenhalt.
      Steht jemand auf der Straße und ruft um Hilfe, werden die Fenster geschlossen.
      Sind oder waren Frau Merkel und Frau Nahles blind (?) oder taub (?) oder des Lesens und Schreibens nicht mächtig (??)
      1945 haben die Leute behauptet, sie hätten "nicht gewusst", was seit 1933 geschah.

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    8. @Ingo
      Ja, es ist wirklich - mit GYSI - wahr und deshalb so unverständlich, warum Ralph das Angebot nicht im Sinne der Sache zu seinem Schachzug genutzt hat, derweil er im September ´15 ja noch täglich die Kraft hatte zum Brandenburger Tor zu "pilgern".
      @Andi
      Was ich geschrieben habe ist ohne Abstriche korrekt und auch Belegbar. Ralph hat mit einer schriftlichen Erklärung am 25.09.15 das Projekt am Brandenburger Tor für beendet erklärt (nach 85 Hungertagen), und nicht weil er völlig im Sanktionshungern aufgezehrt gewesen wäre - was der Eintrag in seinem Hungertagebuch vom 05.10.15 bestätigt, wo er schrieb:
      "Da mein Körper offensichtlich entschieden hat, dass ich unsterblich bin
      (es gibt niemanden, der mehr erstaunt ist über meinen Zustand, als ich selbst) -
      werde ich wieder in die Offensive gehen:…“ ,
      sondern, weil er sich mit weiteren Aktionen beschäftigen wollte, wie dem Kirchenasyl und Gesprächen mit der Geschäftsführung des JobCenters Berlin Mitte. So hat er selbst seinen angekündigten Sterbeprozess durch Hungern ein Ende gesetzt und gleichsam allen Hilfsangeboten im Kampf gegen die Verfassungswidrigen Praktiken der Sanktionen einen Bärendienst erwiesen.
      Vielleicht ist Ralph ja eine Galionsfigur für Theoretiker, im praktischen Widerstand aber ohne Ausdauer im Kampf gegen verkrustete Strukturen des Rechtssystems und immer dann ein Chamäleon, wenn die öffentliche Vorstellung von Gerechtigkeit sich nicht mit seinen Überzeugungen deckungsgleich verhalten will.
      Gehen wir mal ins Asyl, dann in Klausur, und dann Fasten wir, und dann geht Widerstand schon.

      So funktioniert das nicht. !110
      Liebe Grüße
      mArcus

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    9. Andererseits wird auch nicht deutlich, weshalb Ihr alle so an Ralph herumflicken wollt, wenn Ihr ihn doch nicht anders hingebogen bekommt! Entweder man nimmt und schätzt ihn so, wie er IST, oder eben nicht.
      Alles andere wäre auch nur wieder eine schiefe Grundhaltung.

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    10. Lieber Anonymus: Ich zitiere :
      ""Sehr geehrter Herr R. R.,
      "mit Herrn R. B. wurde der Gang zum EuGH vorbereitet (??) und als Anwalt konnte Herr Dr. G. G. gewonnen werden" (??)
      WOHER wissen Sie das????
      (Mir ist das vollkommen neu.)"".
      Ich verweise noch einmal auf meinen Eintrag vom 08.06.2016, wo ich den Sachverhalt mit Gysi und dem EuGH dargestellt habe. Ralph wurde privat kontaktiert über die Aussage von Gysi bei Abgeordneten Watch vom 24.09.2015, und nicht wegen des Interviews aufgrund des Krankenhausaufenthaltes, der bereits zwei Wochen zuvor beendet war und dem Angebot den EuGH einzuschalten.
      Was allerdings stimmt ist, dass Ralph (oder sein Team) weder auf das Angebot von Gysi einging, noch geantwortet hat auf die Weiterleitung zum EuGH, der eine Fortführung seiner abgelehnten Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgerichts gewesen wäre und zwingend (rechtlich) damit in Zusammenhang zur Ablehnung vom 04.08.2015 hätte erfolgen müssen.
      Es geht mir also nicht darum Ralph zu diskreditieren, sondern seine Institutionelle Blindheit zu Erhellen.
      Das Grundgesetz zu verteidigen ist keine Aufgabe für kurzatmige Aktionen, sondern eine lange anhaltende Einstellung gegenüber den Strukturen der Gewalt, die ohne Rücksicht auf Nazismus geführt werden muss. Das Grundgesetz ist kein Spiel, das nur 90 Minuten dauert, und auch keins mit Schiedsrichter. Die Regeln (Gesetze) werden ständig verändert und das Tor ständig verschoben im Sinne der Regulatoren und Krieger.
      Nur die Kontinuität des Wissens fürchtet der Mächtige, nicht dagegen seinen physischen oder psychischen Protest gegen seine Gewalt.
      In diesem Sinn
      Liebe Grüße
      mArcus

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    11. Lieber mArcus - wo hat sich Gysi denn konkret Ralph Boes von sich aus angeboten??? Quelle?

      Er wurde nominiert auf abgeordnetenwatch und hat vielleicht anlässlich dessen auch private Anfragen per Mail oder Telefon erhalten...
      (ob nun von R.B. oder Dritten, die der Fall als Grundrechte-Mitgeschädigte Solidarische betraf....)

      Öffentlich hat Herr Gysi aber nur einen Entschuldigungszettel geschrieben, den Fall nicht übernehmen zu können ...

      wenn ihm nachhaltig etwas daran läge (oder er darin in seiner Sichtweise zielführenden Sinn sähe), würde er doch auf Herrn Boes oder andere Betroffene (die auch öffentlich sind oder sich bei jedem Sozialrechtsanwaltskollegen finden!) zugehen können und könnte ggf. mit dessen Einverständnis öffentlich den "Fall der Entrechtung" und "des Widerstands gegen die Entrechtung" übernehmen!

      Dass Ralph Boes konkret von Herrn Gysi angeschrieben/gesprochen wurde und dieser seine fachliche und prominente Solidarität anbot, sich als Pressemagnet hinstellen wollte, HErr Boes das aber bewusst (trampelig-trotzig?) abgelehnt hätte, ist nirgendwo bekannt.

      Dir etwa?

      Sonst hast Du natürlich Recht: das SPIEL IM SYSTEM das GG ernst zu nehmen und zu verteidigen MIT den Mitteln des SYSTEMS ist sehr schwer... weil man dazu ständig neue Fremdsprachen lernen muss und zwangsläufig sein Ziel sich ändert...

      doch was konkret möchtest Du jetzt machen? Wenn Du mit Gysi in Kontakt stehst, frag ihn doch wie er konkret der SACHE helfen kann - an Herrn Boes oder an wem anderes...
      ... und wo wir schonmal dabei sind, ob er seine Prominenz bewusst inszenieren möchte, damit auf konkrete Fälle WIE den von Boes geschaut wird - ich könnte Dir etliche andere nennen.... auch von Leuten, die nichtmal HArtz IV bewilligt bekommen oder sanktioniert werden ohne Sanktionsbescheide...

      im Übrigen wird hier nach Aktionsideen gefragt, einem Marsch der Entrechteten oder einer anderen Aktion, die Menschen vereint... uns selbst ermächtigt. Dann braucht es vielleicht am Ende auch keine Prominenz und keinen Gysi? Doch dazu müssten viele Menschen aufhören, ihre Entscheidungen von der Prominenz weniger Autoritäten abhängig zu machen...

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    12. Lieber Herr Marcus,
      vielen Dank für Ihre Antwort. (Wie gesagt: das wusste ich nicht.) Wenn Sie nun schreiben, "nur die Kontinuität des Wissens fürchtet der Mächtige, nicht dagegen (den) physischen oder psychischen Protest gegen seine Gewalt", so mag das vielleicht zutreffend sein.
      Dennoch halte ich es immerhin für einen himmelweiten Unterschied, ob man selbst der Akteur oder der Kommentator ist.

      Lieber Herr R. B.,
      für Ihr jahrelanges Durchhaltevermögen danke ich Ihnen und verneige mich vor Ihnen.

      Ihre.

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    13. Lieber Herr mArcus,
      wären SIE denn bereit, sich jahrelang zu 100 % sanktionieren zu lassen?!?!
      Wären SIE sich denn sicher, GEHALTEN zu werden?!?!
      (Ich nicht.)
      Ihre.

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    14. @Liebe "Ihre."
      Warum sollte ich mich finanziell sanktionieren lassen um für die MENSCHENRECHTE zu kämpfen ?? Warum sollte ich hungern für eine Gesellschaft des Konsumwahns und anerzogener Geschichtsvergessenheit nach dem WKII. ?
      Warum sollte ich den Kampf für die Menschlichkeit einem Kampf für abstrakte Rechte unterordnen?
      Meine Sicherheit bin Ich, der sich nicht zum Opfer eines Systems macht.
      Ich habe Ralphs „Aktionen“ sehr aufmerksam verfolgt und unterstützt und im Hintergrund begleitet. Doch, und das muss ich auch sagen dürfen, enttäuschend seine Schlenker miterlebt, die alles waren, nur keine Stringenz.
      Ich gebe zu, ich bin ein respektloser Geist, wenn das Programm Tango verspricht, am Ende aber nur ein Slow Waltz herauskommt. Ich verneige mich vor niemandem aller Persönlichkeiten der Weltgeschichte; nicht vor Kastenbefürwortern in Indien und schon gar nicht vor „Deutschen“ Ghandies.
      Ich verneige mich vor denen, die jeden Tag die Windeln ihrer Kinder und Angehörigen höheren Alters wechseln. Ich verneige mich vor den Menschen, die deshalb nicht über Jahrhunderte sich das Geld zu Eigen gemacht haben. SIE MACHEN ES EINFACH !! – mit oder ohne Halt.
      Ich verneige mich vor den Kindern, die ihre Eltern nicht schwach sehen wollen.
      Das Leben – es ist keine Last. Und Kindern kann man als Eltern niemals zur Last fallen.
      Sei dar, liebe „Ihre“
      mArcus

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    15. Lieber Herr mArcus,

      Sie haben, wie Sie schreiben, R. B.'s Aktionen (u.a.) unterstützt. Hätten Sie diese Aktionen VON ANFANG AN für so abwegig gehalten, wie Sie es hier jetzt schildern, dann hätten Sie auch niemals Veranlassung gehabt, sich hier zu Ihrer Enttäuschung hinsichtlich der Erfolglosigkeit der Aktionen R. B.'s zu äußern.

      Auch ich verneige mich weder vor Kastenbefürwortern Indiens (wie Gandhi) noch vor "deutschen Gandhis".

      Denn auch mir ist bekannt, dass das Wohl und Wehe jedes einzelnen Menschen davon abhängt, ob ihm Respekt gewährt wird oder nicht; ob seine Würde unantastbar ist oder nicht.

      Ich habe, wie Sie, Herrn R. B.'s Aktionen aufmerksam verfolgt und unterstützt und begleitet.

      Die (o. g.) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist nun allerdings (in meinen Augen) NICHT Herrn Boes anzulasten.

      Mehr noch: OHNE dessen viele Monate lang andauernden Einsatz hätte man diese Ent-täuschung schließlich nicht vor Augen geführt bekommen:

      Mit diesem (o.g.) Ergebnis wissen wir nun jedenfalls endlich, woran wir sind:
      Denn das Ergebnis lautet NICHT MEHR "..., denn sie wissen NICHT, was sie tun", SONDERN: "..., denn sie WISSEN, was sie tun."

      Ich grüße Sie und wünsche Ihnen alles, alles Gute!
      Ihre.

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    16. Liebe "Ihre"
      Gut - . Ich habe Ralph die Entscheidung des BVerfG zu keinem Wort "angelastet". Ich hatte auch die Aktionen von Ralph nicht für abwegig gehalten.
      Was haben Sie an Begleitung für Ralph beigetragen außer der Behauptung ?
      Man hätte die Wissenden nicht wie Beivolk behandeln sollen, und man hätte Vorschau und Einsicht nicht verwechseln sollen mit Ergebnissen, die Sie nun auch zur Kenntnis genommen haben nach 1945. Herr Boes ist natürlich ein Unschuldslamm, derweil Kritiker halt Wölfe sind - verstehen Sie die Falle? -
      Ich bin aber froh, dass Sie sich für das Bleiben entschieden haben.
      Liebe Grüße
      mArcus

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    17. - „Man hätte Vorschau und Einsicht nicht verwechseln sollen mit Ergebnissen, die nun auch (ich) zur Kenntnis genommen (hätte)“?? (!!)
      - „Herr Boes (sei) natürlich ein Unschuldslamm, derweil Kritiker halt Wölfe (seien)“??
      - Sie seien „aber froh, dass (ich) mich für das Bleiben entschieden (hätte)“?

      Lieber Herr mArcus,

      zum Ersten) zumindest stand für die Allgemeinheit die Behauptung im Raum, „Hartz-IV“-Sanktionen seien „rechtens.- (Nach Ablehnung der Richtervorlage durch das BVerfG bleibt diese stehen);
      zum Zweiten) mein Beitrag zur Begleitung R. B.‘s bestand u. a. (wie Ihrer) in (auch) zeitweise sehr kritischen Kommentaren;
      zum Dritten) für das Bleiben habe ich mich nicht entschieden (stattdessen ist es der sog. „Ethik-Rat“, der sich anmaßt, darüber entscheiden zu dürfen).

      Sollte ich allerdings (z.B. per EGV per Verwaltungsakt) zu Arbeiten gezwungen werden sollen, die meiner (persönlichen) Ethik widersprechen – und wäre ich folglich, infolge meiner Ablehnung, von Sanktionen betroffen, die dem Umfang nach auch die Verurteilung zu Obdachlosigkeit beinhalteten, so werde ich entweder vom Dach des Jobcenters springen – oder mich vielleicht auch, unmittelbar vor der „Räumung“, unter dem Dach des Hauses meiner bisher bewohnten 30 Quadratmeter in einer selbst geknüpften Schlinge erhängen.

      Ihre.

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  15. Wir diskutieren hier und auf anderen Seiten immer über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen und beschweren uns momentan über das Bundesverfassungsgericht, aber ist eigentlich irgendwo schon einmal die Frage aufgeworfen worden, weshalb ALG II Bezieher überhaupt in einer Behörde einen sogenannten Vertrag unterschreiben müssen? Wenn ich es richtig lese und interpretiere, dann handelt es sich doch bei den Jobcentern um eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht, und damit sind Jobcenter - man glaubt es kaum - Behörden. Wenn es sich aber bei den Jobcentern um Behörden handelt, dann müsste ja von vornherein alles rechtlich abgesegnet sein und man müsste dann in einer Behörde natürlich auch keinen Vertrag (Eingliederungsvereinbarung (EGV)) unterzeichnen.

    Bei der Eingliederungsvereinbarung handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X, so jedenfalls wird die Eingliederungsvereinbarung von der BA im SGB X definiert. Wenn es sich bei der Eingliederungsvereinbarung also wirklich um einen echten Vertrag handelt, warum muss man dann diesen Vertrag nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II zwingend unterschreiben? Ein Vertragsabschluss sollte doch von beiden Vertragsparteien durch Abgabe einer Willenserklärung freiwillig geschlossen werden, aber § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II schränkt doch das Vertragsrecht und natürlich auch die Freiwilligkeit der Unterzeichnung eines Vertrages massiv ein. Das Grundrecht auf Vertragsautonomie ergibt sich aus dem Recht auf Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs. 1 GG. Demnach darf die Vertragsfreiheit nur unter Beachtung des Zitiergebots gem. Art. 19 Abs. 1 GG eingeschränkt, aber nicht wie in § 2 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 15 Abs. 1 SGB II vorgeschrieben, vollständig aufgehoben werden. Jetzt habe ich doch tatsächlich schon die Krönung der BA vorweggenommen, und zwar den Verwaltungsakt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II. Kommt nämlich eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande - weil der ALG II Bezieher seine Unterschrift verweigert - wird der "Vertrag" durch Verwaltungsakt erzwungen; aber damit ist dieser Vertrag natürlich endgültig zur Farce geworden. Halten wir kurz fest: Die Freiwilligkeit einen Vertrag zu unterschreiben wird durch Zwang zum Abschluss einer EGV nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II untergraben. Demnach offenbart die EGV einen Rechtsmangel in Sachen Vertragsfreiheit. Das Wesen der Vertragsfreiheit umschrieb das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 06.02.2001 wie folgt: "Bei besonders einseitiger Lastenverteilung und einer erheblich ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner muss das Recht jedoch auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in Fremdbestimmung verkehrt". Das Bundesverfassungsgericht schreibt: "... erheblich ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner". Das Bundesverfassungsgericht meint damit, dass bei einem nicht ausgeglichenen Vertragsverhältnis so ein Vertrag nach § 138 BGB sittenwidrig und damit ungültig ist. Dass eine vorgefertigte EGV von der BA niemals ein ausgeglichenes Vertragsverhältnis für beide Parteien erfüllen kann und die BA das natürlich auch gar nicht will, ist wohl jedem klar. Man fragt sich aber jetzt, warum die Sozialgerichte so einen vorgefertigten Knebelvertrag der BA überhaupt vor Gericht zulassen und ob dann die ganzen Sanktionen nicht ohnehin als nichtig zu betrachten sind?

    Abschließend noch eine interessante Frage: Gibt es eigentlich noch eine weitere Behörde in Deutschland, wo der Bürger auch so einen Knebelvertrag unterschreiben muss, der seine bürgerlichen Rechte einschränkt oder hat man nur den Jobcentern dieses Sonderrecht eingeräumt um Hartz IV Empfänger noch besser demütigen zu können?

    Gruss
    Ingo

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    1. Ich habe ursprünglich eine Klage gegen die EGV in Gang gebracht - dann aber von ihr abgesehen, um die Klage gegen die Sanktionen führen zu können.
      Klage gegen die EGV:
      http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/2012-11-19-Klage-gegen-Eingliederungsvereinbarung.htm
      Das Hauptargument:
      http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/2012-06-30-Verwaltungsakt-endgueltiger-Widerspruch.htm

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    2. Ralph Boes: "Ich habe ursprünglich eine Klage gegen die EGV in Gang gebracht - dann aber von ihr abgesehen, um die Klage gegen die Sanktionen führen zu können."

      Für mich ist das ein und dasselbe, denn nur aus dem Knebelvertrag der EGV werden doch die Sanktionen gebastelt. Ohne EGV ist den Jobcentern ihre Waffe genommen, denn nur dieser Pseudovertrag gibt ihnen die Macht, Menschen hungern zu lassen oder sie sogar in die Obdachlosigkeit zu befördern.

      Ich kann meine abschließende Frage auch gerne selbst beantworten. Nein, es gibt keine weitere Behörde in Deutschland, wo der Bürger einen Vertrag - wie immer der auch geartet ist - unterschreiben muss. Wir haben es hier mit einer Institution zu tun, die von einem ehemaligen Oberst geleitet wird, und der für ein Managergehalt die steigende Arbeitslosenquote mit statistischen Tricks so tief senken soll, dass die Politiker noch einigermaßen gut dastehen. Die BA, und folglich auch die Jobcenter, kann man auch nicht mit Brandbriefen, dem Zitieren des Grundgesetzes oder mit frommen Worten beeindrucken, denn es geht nur noch darum, dass der Bürger da draußen nicht das ganze Ausmaß der Arbeitslosigkeit mitbekommen soll. Wie der Kampf gegen dieses Unrechtssystem weitergehen soll, jetzt wo das Bundesverfassungsgericht 5 Millionen Menschen in Deutschland eine schallende Ohrfeige verpasst hat, das kann ich mir momentan nicht vorstellen. Da wir aber Vertrauen in unsere beiden Galionsfiguren - Inge Hannemann und Ralph Boes - haben, wird denen schon etwas einfallen.

      Gruss
      Ingo

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    3. Man muss keine EGV unterschreiben, der Skandal kommt dann in Form eines ersetzenden Verwaltungsaktes, durch den wird das Grundrecht auf Vertragsfreiheit ausgehebelt, DENN letztendlich erklärt IMMER das JC die Verhandlungen für gescheitert und erlässt den Verwaltungsakt.

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    4. @ Thomas Barth
      Diese Idiotie mit dem Verwaltungsakt hatte ich ja erwähnt, deshalb ist dieser sogenannte "Vertrag" letztendlich auch nur eine Farce.

      Ingo

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  16. Diese Eingliederungsvereinbarung ist übrigens nur die eine Hälfte der Gemeinheit, der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit !
    Die andere Hälfte ist die nachzuweisende Armut.
    Wenn man diese sog. Harz4-Leistungen beantragen will, muss man denen in Steuererklärungsähnlichen Formularen per Unterschrift sein Hab und Gut auflisten.
    Und das darf dann auch nicht einen bestimmten “Vermögenswert“ übersteigen (glaube 7500 Euro oder sowas)
    Nur dann gibt es dieses Erpresserschreiben Eingliederungsvereinbarung (sonst wäre es ja auch keine Erpressung :-/)
    Damit und dadurch wird bereits die erwerbstätige Bevölkerung erpresst.
    Wenn man den Arbeitsplatz verliert, muss man erstmal sein ganzes Vermögen auffressen bevor man dann sich weiter erpressen lassen kann (wenn das Vermögen nicht zum nie-mehr-erwerbstätig-sein-müssen reicht).

    Warum die Bevölkerung dagegen nicht rebelliert ?

    Dies ist eine dieser berühmt-berüchtigten guten Fragen.
    Ich denke, hier spielt zum einen die Verführung zum Wettkampf eine Rolle („ha, ich bin besser ich kann besser als der/die andere“).
    Dadurch - nebenbei erwähnt - sind die Menschen zu Tieren gemacht worden.
    Dadurch ist nicht nur die konkurrente Firma, sondern auch jeder Kollege im eigenen Unternehmen ein potentieller Feind dem man zumindest nie wirklich trauen kann (vor dem Hintergrund gewisser personalpolitischer Spielchen in der Firma).
    Ich kann mir schon lange keine Tierdokumentarfilme mehr ansehen. Ich muss dabei dann immer an verschiedene Mitmenschen denken.

    Außerdem ist vielleicht auch noch eine Prise Stockholmsyndrom mit drin.
    Klassisches Beispiel dafür wäre z.B. diese Putzfrau in der Sendung bei Maischberger Dezember 2012: “Wer arbeitet ist der dumme?“.

    Und zum anderen ist es das Glaubensbekenntnis - das eigentliche welches in unsere Gesellschaft implementiert wurde: “Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied“.
    Und wer sein Glück nicht geschmiedet kricht (warum auch immer) oder es irgendwann nicht mehr schafft zu verteidigen, ist dann halt raus. Der/die hat dann eben Pech gehabt!
    Und das ist dann auch gut so !

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  17. Noch ein kleiner Tipp für Berlinbesucher. Wenn Sie vor dem Reichstagsgebäude stehen, dann gehen Sie doch einmal links um den Reichstag herum. Man sieht dann die Spree auf der linken Seite und auf der rechten Straßenseite sehen Sie Glasplatten mit den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes.

    Ich verirre mich ab und zu auch einmal dorthin und immer wenn ich vor den Glasplatten stehe, denke ich: Da fehlt doch eine Glasplatte, und zwar diejenige, auf der folgender Hinweis steht - "Diese 19 Artikel des Grundgesetzes, die Sie hier lesen, gelten allerdings nicht für 5 Millionen Hartz IV Empfänger in Deutschland". - Schon merkwürdig, auf was man manchmal für abstruse Ideen kommt. Ab und zu denke ich auch. Müssten diese Tafeln nicht eher dahinten, also gleich vor dem Reichstagsgebäude stehen? Aber das wäre natürlich totaler Blödsinn, denn dann würde der Bürger diese Tafeln vielleicht sogar noch lesen, da ist es doch besser, man versteckt sie seitlich hinter dem Reichstagsgebäude, wo sich kaum jemand hin verirrt. Bei den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes handelt es sich um die Grundrechte, die jeden Bürger in Deutschland vor Willkür und Schikane - der Staatsgewalt - schützen soll; es sei denn das Sozialgesetzbuch (SGB) hat die Gewalt über den Bürger erlangt, dann sind diese 19 Artikel natürlich außer Kraft gesetzt.

    Ingo

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  18. Bundeskanzlerin Merkel kritisiert gerade in China die Lage der Menschenrechte. "Kern aller Rechtsstaatlichkeit ist, dass die Stärke des Rechts gilt und nicht das Recht des Stärkeren", mahnte Frau Merkel.

    Schade, dass Frau Merkel die Menschenrechte, die eigentlich auch für 5 Millionen Hartz IV Empfänger gelten sollten, nicht auch einmal in Deutschland anspricht. 5 Millionen Hartz IV Empfänger, das entspricht in etwa der Bevölkerung der beiden größten Städte in Deutschland; Berlin (3,4 Millionen Einwohner) und Hamburg (1,7 Millionen Einwohner).

    "Kern aller Rechtsstaatlichkeit" - Ist das bei uns nicht das Grundgesetz?

    "Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist." [Quelle: Prof. Dr. jur. Klaus Stern - Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland].

    Ingo

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  19. Lieber Herr R. B.,
    (ich erinnere mich genau daran:) Ihr erstes Interview war (für mich) immerhin das Ende der ewigen Video-Dreckschleuder "Hartz-IV":
    DAS war für mich der Anfang davon, "Hartz-IV" überhaupt zu besprechen - statt (wie bis dahin) die davon Betroffenen der Verachtung preiszugeben.
    Sehr geehrter Herr R. Boes,
    ich danke Ihnen!
    Ihre.

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  20. Ich bin 55 und will UNTER KEINEN UMSTÄNDEN jemals meinem Kind zur Last fallen. Daher VERLANGE ICH, erfahren zu dürfen, wie ich mich selbst bestimmt verabschieden kann.
    Ihre.

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    1. Du hast einen freien WILLEN - den haben andere auch - verlange so viel Du willst ;-) Hier leistet keiner Sterbehilfe. Wenn Du Deinen Tod in Kauf nehmen willst, mache doch auch eine politisch riskante Aktion - GEWALTFREI und ohne Selbstmordhintergrund - sondern einfach nur sehr mutig, so dass Du gewinnst EGAL wie es ausgeht... und vor allem: berichte darüber. Bleib nicht ohne Essen allein zu Haus oder auf dem Hochsitz - das hat nämlich mal einer gemacht, der darüber Tagebuch schrieb. Es war entsetzlich für ihn bis er starb. für ihn und viele andere sind Gedenkkreuze aufgestellt worden - an vielen Orten in der Wanderausstellung die-opfer-der-agenda-2010.de aber diese Fälle sollen MAHNEN dass niemand- auch nicht du selbst - die Würde eines Menschen jemals vergisst. Danke Dir unbekannterweise für's Lesen.

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    2. ... und du fällst Deinem Kind nicht zur Last, wenn Du zuvor dem Sozialsystem Deinen Antrag abgibst... ob DIE dich als Last empfinden, ist nicht Dein Problem... und Dein Kind kann ja eine andere Auffassung von "zur Last fallen" haben als Du... wenn Du Dich bei sanktionsfrei.de anmeldest oder einer anderen Solikasse, wird sogar Deine Gegenwehr (in Zukunft) unterstützt... Dein Kind trägt auch nicht di Steuerlast, wenn es selbst Steuerboykott macht (in Form von Arbeitsreduzierung oder Arbeitsveweigerung im ERwerbstechnischen... oder wenn es sich die Ausgaben absetzen kann... Du wirst Deinem Kind nicht zur Last fallen, wenn Du freunde hast, mit denen Du nicht in einem belasteten Familienvrhältnis stehst - sondern wo man sich hilft ohne Kontrollverpflichtung und schuldgefühl für den "Ausgehaltenen"... alles Liebe

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  21. https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht)

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  22. https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Methodenlehre

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  23. "Recht kann man nur in bedrohten Lagen erkennen; wenn es da nicht gilt, taugt es nichts. Im Alltag, wo nichts vor sich geht, kann jeder ein Rechtsbewahrer sein." - Kurt Tucholsky, 8 Uhr abends – Licht aus!, 1929

    (Quelle: https://de.wikiquote.org/wiki/Recht)

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  24. P.S.
    Sehr geehrter Herr B.,
    hätte es die Antwort von "Anonym, 05.11.2013, 21:57" nicht gegeben, wäre ich damals schon "abgesprungen".
    Dem genannten "Anonym" bin ich gefolgt, weil er (für mich) glaubhaft war.

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