Sonntag, 24. Juli 2016

Wie unsere Juristen die Verfassungswidrigkeit von Hartz IV VERDECKEN

24.07.2016:

Liebe Freunde - 
 
nachdem meine Klage zur fünften 100%-Sanktion vom Sozialgericht abgewiesen wurde, bin ich jetzt in Berufung gegangen.
 
Während ich in der Klage darauf abziele, dass Hartz IV verfassungswidrig ist, bin ich in der Berufungsbegründung vor allem auf die Art und Weise eingegangen, wie sich das Gericht um eine Stellungnahme drückt. 
 
Die Richter selbst sind in den Fokus genommen.
Es wird gezeigt, was sie tun, um die Verfassungswidrigkeit des Systems zu verdecken.

 
Von daher stellt meine Berufungsklage einen neuen Markstein in meiner Arbeit dar.
 
Zur Berufung geht es
hier >>
 
 

69 Kommentare:

  1. Nun mal hier an dieser Stelle etwas Grundsätzliches zu einer Erfolg versprechenden (!) Bewerbung.

    Sogenannte "Bewerbungsbemühungen" reichen generell sowieso nicht.
    Bewerbungsbemühungen - sich um eine Bewerbung bemühen - dieser Begriff schon alleine !

    Herr/Frau Xxxx hat sich immer bemüht, den an Sie/in gestellten Anforderungen gerecht zu werden - kennen Sie das ??

    Um sich heut zu Tage bei einem Unternehmen um einen einträglichen Arbeitsplatz erfolgreich zu bewerben, gehört weit mehr dazu als da einfach mal eben´ne Bewerbungsmappe mit´nem Lebenslauf, ein paar Zeugnisse und ein Anschreiben mit Standard Textbausteine hin zu schicken !
    Das wird Ihnen jeder Bewerbungsguru (Hesse, Schrader, und wie sie alle heißen) bestätigen.

    Solche Bewerbungsgurus veranschlagen für eine einzige Bewerbung (wie gesagt - um einen einträglichen Arbeitsplatz) eine Vorlaufzeit von etwa bis zu einem halben Jahr !!

    In der Zeit sollten Sie (vielleicht in einer Detektei investieren) möglichst viel über das Zielunternehmen, die Branche insgesamt (und vielleicht sogar auch über den Chef/Chefin) auskundschaften. Sie sollten sich vorher auf Messen etc. rum treiben und da rum kontakten usw. usf..

    Chefs von großen und/oder erfolgreichen Unternehmen wollen (wie eine Frau bei einem ersten Date übrigens auch) bei einem Bewerber das Gefühl kriegen, dass sie den Bewerber irgendwie schon kennen.
    Und vor allen Dingen wollen sie erkennen können, dass der Bewerber sein Unternehmen so gut kennt, dass er sogar schon Lösungsansätze für irgendwelche Probleme in seinem Unternehmen parat hat. Sie wollen ein hohes Identifikationspotential bei dem Bewerber zu dem Unternehmen spüren.
    Und wenn der Bewerber dann auch noch in derselben Stadt, im selben Kiez, vielleicht sogar auf derselben Schule war wie der/die Chef/Chefin, oder in derselben Gegend Urlaub gemacht hat, dann schmilzt auch noch die letzte Eisscholle.

    Also - ganz besonders hier gilt auch der Spruch: Gut Ding will Weile haben !
    Weil, (O-Ton Bewerbungsguru) eine Arbeitsstelle ist nicht “nur“ eine Mitgliedschaft in irgendeinen (Sport, Kaninchenzüchter, Was-auch-immer) -Verein.

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    1. Entschuldigung, lieber Andreas, aber so eine Anleitung zur Unterwürfigkeit, die gar nichts mit dem Topic zu tun hat habe ich noch nicht gelesen. Es gibt keine "Bewerbungsgurus". Die Hesse und Schraders haben Ihre Lebensläufe nie ins Netz gestellt.
      Erfolgversprechend ist eine Bewerbung auch nicht, wenn man den "Chefs" die Eier- und Stöcke leckt, damit diese in ihren Vereinen(Sport, Kaninchenzüchter, Was-auch-immer) die Mitgiedschaft bezahlen können.

      Das Gute Ding hat keine Weile zu vergeben an Zeitfresser.


      mArcus

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    2. Bewerbungsgurus gibt´s nicht ?

      Dann mal bitte z.B. in www.berufsstrategie.de sich durchklicken - und amüsieren !

      PS: Diese Leute mit diesem Wissen (Thesen, Erfahrungen) gibt´s schon seit vor der Jahrtausendwende.
      Besonders interessant auch deren Reverenzen !!

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    3. Hat einer der beiden überhaupt einen Uni Abschluss?
      Soweit bekannt sind diese Herren Psychologiestudenten gewesen und nun reich mit dümmlichen Ratgebern geworden.

      Interessant ist, dass Schrader sein Geld jetzt in Badenweiler genießt -- wir erinnern uns an den "Badenweiler Marsch":?
      https://www.youtube.com/watch?v=AAyzGCnSyY0
      Niemand ist uninteressanter als diese Bildlosen StartUp- Protagonisten von Hass und Schade.
      mArcus



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    4. Alsoo - der Schrader (der größere mit dem kurzgeschorenen Halbglatzenschnitt) ist Oberarzt im Urbankrankenhaus in der Psychiatrie, und der Hesse (der kleinere Krausköpfige) ist der Chef der Berliner Telefonseelsorge (zumindest bis Mitte/Ende letztes Jahrzehnt).
      Dies ist jedenfalls mein letzter Stand über die beiden Herren.
      Also die beiden haben einen sehr guten Einblick in die Befindlichkeiten der Berliner Bevölkerung - sowohl im Medizinischen, als auch im Psychosozialen Bereich !

      Aber mal weg von den beiden und rein ins Youtube (da findet man sie allerdings auch zu Genüge).
      Mal im Youtube -Schwächen: “Was können Sie denn gar nicht?“- ein geben.
      Da kommen Sie auf eine Filmserie von Onlinefocus von ebenfalls einem Expertenpärchen (Christian Püttjer u. Uwe Schnierda).
      Wenn Sie sich die reingezogen haben, sehen Sie sich nie wieder Kurt Krömer oder sowas an :-).

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  2. [von Harold Hearts:]

    Ich vermisse in Deinen Ausführungen einen Hinweis auf die nachfolgend wiedergegebenen Passagen aus dem von Dir beim Gericht eingereichten Gutachten von Erdem/Neskovic:

    3. Verfassungswidrigkeit der §§ 31 ff. SGB II
    a) Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG
    gg) Evidente Bedarfsunterschreitung
    „Das Bundesverfassungsgericht fordert jedoch eine Festsetzung der Bedarfshöhe durch ein Parlamentsgesetz:
    vgl. BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Abs.-Nr. 136.
    Abgesehen davon, dass es nicht nachvollziehbar ist, wieso von Gesetzes wegen die Kompensation der Leistungskürzung durch Sachleistungen erst bei Sanktionen über 30 % in Betracht kommt, entspricht es auch nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitserfordernis, über die Gewährleistung der Sachleistungen und damit über die erheblichen, strafähnlichen Folgen einer Sanktion einzelne Verwaltungsbehörden ins Blaue hinein entscheiden zu lassen.
    Solches Verwaltungshandeln ist jedenfalls nicht geeignet, den von Verfassung wegen gebotenen Leistungsanspruch in jedem Einzelfall sicherzustellen und damit eine evidente Unterschreitung des Existenzminimums abzuwehren.
    Zur Unmöglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung s. unter 4. [nicht 3.]“

    4.Verfassungskonforme Auslegung
    c) Keine verfassungskonforme Auslegung durch § 31 a Abs. 3 SGB II [nicht SGB III!]
    „Doch zum einen bleibt die Sanktion in Höhe von mindestens 30 % in allen darüber liegenden Sanktionsfällen trotz der Sachleistungsvergabe bestehen. Eine Kompensation durch Sachleistungen kommt überhaupt nur bei Sanktionen ab 40 % (bis zu einer Höhe von ca. 46 % des Regelbedarfs) in Betracht. Da nach dem Gesetzgeber allein der volle Regelsatz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellt (100 % des Regelbedarfs, eventueller Mehrbedarfe und der Kosten für Unterkunft und Heizung nach §§ 20 ff. SGB II), scheidet eine verfassungskonforme Anwendung bereits aus diesem Grund aus.“

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    1. Ja, gewiss - ich habe aber genau auf den Gerichtsbescheid des SG Berlin reagiert. Die ganze verfassungsrechtliche Diskussion ist NICHT geführt. Sie steht ja im Gutachten selbst ...

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  3. Andreas, Sie sind wahrscheinlich kein "Malocher", sondern warten darauf dass sich solche die Arbeit machen und sich bei Ihnen bewerben!?Ihre Ausführungen zur "(Pseudo)-Wissenschaft" der Bewerbung" lassen zumindest darauf schliessen!

    Ansonsten habe Sie Recht, dass sich viele Jobsuchende viel Arbeit mit ihren Bewerbungen machen bzw. man dies von ihnen erwartet.Wenn man dies berücksichtigt, versteht man auch warum so viele falsche Stellenanzeigen(FAKE-Stellenanzeigen) in Internet und Zeitung geschaltet werden und auch FAKE-Vorstellungsgespräche durchgeführt werden!Die zwangsläufig sich ergebenden Absagen machen die Bewerber mürbe und schüchtern sie ein, so lange bis sie bei der x-ten Bewerbung keine Anforderungen mehr stellen und gefügig sind!

    Es bedarf eigentlich den Verstand eines Kindes um diesen Betrug zu durchschauen!

    Herrn Ralph Boes weiterhin alles erdenklich Gute!!!

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    1. Richtich, ich bin z.Z. kein Malocher, war es aber mal - in einem großen Konzern über 20 Jahre lang.
      Nicht nur daher weiß ich, was in der Arbeitswelt auf diesem sog. ersten Arbeitsmarkt so läuft und erwartet wird.
      Z.z. befinde ich mich in einer selbstständigen Auszeit in einer selbstfinanzierten Umschulung mit offenem Ausgang.
      Und mit meinem Kommentar wollte ich einfach mal diesem Forum hier unmissverständlich klar machen, wie Realitätsfern diese Forderungen dieser Joob…, äh, Jobcenter sind.
      Beziehungsweise noch mal klar machen, dass diese Forderungen für den sog. Ersten Arbeitsmarkt überhaupt NICHT RELEVANT SEIN KÖNNEN !!

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  4. Lieber Ralph,

    mal wieder eine sehr schöne Arbeit von Dir. :)

    Kannst Du mir sagen bzw. schreiben, wenn eine der Verfassungsklagen jemals erfolgreich sein sollte, wer dann die "volle" Verantwortung für die vielen Hartz4 Toten übernehmen wird?

    Nach Möglichkeit, bitte Namen und Berufsbezeichnungen nennen! :)

    Gruß
    Jürgen

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    1. Wer dann die volle Verantwortung für die vielen Hartz IV-Toten übernimmt? Ja klar - genau! Zunächst nat. niemand, wie in der DDR niemand die Verantwortung über die Mauertoten übernommen hat. Dann ändert sich die politische Landschaft - und dann sind sie plötzlich alle dran!
      Jedes Unrecht zieht Konsequenzen nach sich - und seien es nur die Enkel, die sich schämen, solche Looser als Großeltern gehabt zu haben ... Im Übrigen bin ich für Nürnberger Prozesse, in denen unsere sog. "Elite" zur Verantwortung gezogen wird ... Da gibt's so viiiile Themen ...

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    2. "Nürnberger Prozesse" finde ich auch gut! :)

      Eigens für diesen "Hochverrat" durch Beamte und Helfer, sollte aber schon die Todesstrafe eingeführt werden, sonst ist der Effekt nicht so schön. Außerdem sollte bei der Ausrede: man habe ja nur auf Befehl gehandelt oder seine Arbeit gemacht, gleich und ohne Prozess vollstreckt werden können. *gg

      Jeglicher Besitz/Eigentum dieser Hochverräter wird eingezogen und die Kinder und Enkel dieser Lumpen, dürfen bis in die vierte oder fünfte Nachfolgegeneration nicht mehr studieren.

      Gruß
      Jürgen

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    3. Todesstrafe bestimmt nicht! Die Todesstrafe gehört (prinzipiell!!!) weltweit erst noch weiter abgeschafft.
      Sonst war aller Kampf umsonst gewesen, wenn wir für diese Abartigkeit und Unmenschlichkeit eintreten, und seien es auch die schlimmsten Verbrecher, um die es sich handelt.
      Hier verstehe ich keinen Spaß. Ich jedenfalls beabsichtige, nicht selbst viehisch zu verrohen, indem ich " unwürdiges Vieh" abschlachte - oder abschlachten lasse (denn so müsste man es dann sehen!).
      Die Würde, das Leben des Menschen ist unantastbar, das gilt uneingeschränkt erst recht in einer solchen Frage angesichts solcher (wenn auch strafrechtlich stark zu belangender) Menschen, wie sie hier diskutiert werden.

      A. A.

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    4. Und wer wären dann die Richter in diesen Prozessen nach Nürnberger Art? Vertreter von Trump oder Clinton, oder von Vladimir Putin, oder der moderne Gottvater des Türkentums, Erdogan? Oder etwa das französische Volk wie 1789 ?


      mArcus

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    5. Lieber mArcus,

      das wird uns die Geschichte zeigen! :)

      Es ist doch gar nicht wichtig zu wissen, wer wen zu was verurteilt, wichtig ist nur, dass das Volk sich zu Recht gegen diese Nötigung wehrt und die Lumpen ihre gerechte Strafe bekommen. :)


      Gruß
      Jürgen

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    6. "Im Übrigen bin ich für Nürnberger Prozesse ..."

      Du meinst, weil da die BA ihren Hauptsitz hat? (Der evangelikale Reserveoberst, etc.) Also nicht deswegen, weil da mal ein paar von den Eliten unserer Großeltern für ihre Menschenrechtsverbrechen abgeurteilt worden sind? Find ich gut!

      Könnte man auch gleich Berliner Prozesse draus machen. Das ist nämlich die Hauptstadt der (Agenda-) Bewegung, und dort ist auch die eigentliche Zentrale der dunklen Seite der Macht. (BMAS). Das Zentrum des Bösen, sozusagen. Der Kern von Dunkeldeutschland. (Lösekrug-Möller, ächtz ...)

      Letztendlich ist es aber egal, wo Schröder, Clement, Müntefering, Steinmeier und die ganze Jasager und Abnicker der Verräterpartei und ihrer Koalitionskomplizen sich für ihre Verbrechen am Sozialstaat und den Menschenrechten verantworten müssen. Hauptsache das Pack landet im Knast.

      Aber wahrscheinlich müssen davor erst wieder irgendwelche Alliierten einmarschieren, und das kann noch dauern. Bis dahin schmort der Abschaum wohl bereits mit Margret Thatcher in der Hölle. Vielleicht aber auch nicht:

      Im Gleichschritt ... Marsch ...

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    7. wenn wir wirklich ein System auf BASIS der Grundrechte UMSETZEN und nicht nur auf dem Papier fordern, wird sich die Kreativität der Strafen ändern, so man Strafen im klassischen Sinne nicht für "überflüssig" befindet.

      Vielleicht wird man die Sanktionäre "verdonnern" sich mit den (Leidens)geschichten der Sanktionierten/Abgewiesenen/Ausgebeuteten auseinanderzusetzen? Sie festsetzen, bis sie an die 1000 Seiten gelesen und auf NAchfrage (der Betreffenden?) verstanden haben?
      Sowas fände ich richtig geil!!! Mails und Schriften zum Thema LESEN müssen und in den Dialog TRETEN MÜSSEN - sonst halt "festgesetzt" in einer Art Knast, aus dem man freikommt, wenn man zeigt, dass man "der WÜrde des Menschen würdig" ist und auch des VERSTÄNDNISSES der eigenen WEITERENTWICKLUNG halber sich die Mühe macht, in die andere Seite sich reinzudenken!
      Wie schwer das ist, werden hier im Blog sicher einige bestätigen, die schon Mühe habe nahegelegene Andersmeinungen ihre Mitdiskutanten nachzuvollziehen *ggg*

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    8. Nachtrag: im Grundrechteland basierend auf einem neuen oder an seinen Idealen erfrischten Gesellschaftsvertrag wird es präventiv Diskussionen über Ausgrenzung und die Lebensberechtigung des Gegenübers geben können!
      Wer seinem Feind das Lebensrecht abspricht, muss noch viel viel Lernen!
      Und das fängt WIE IMMER bei einem SELBST an - jeder wird den Raum bekommen, seinen EIGENEN ANTEIL an Verirrungen wie dem jetzigen System zu heilen - damit es nicht wieder installiert wird - wozu "Nürnberger Prozesse" wenn sie zur Tötung von Menschen vollzogen werden, schon der erste völlig bei sich selsbt zu beseitigende Gedanke sein müssten... ENTZIEHEN WIR DEN ANDEREN DIE MACHT ÜBER UNS - und beshcweren uns nie wieder bei einer Obrigkeit! Grenzen wir wenn nötig im eigenne Lebensumfeld "gefährdende Impulse" aus, auch dort dürfen wir nachtragend und wählerisch sein - doch nicht im Kollektiven Rahmen! Das GESETZ und die Gesetzestreue NEBEN dem "GOtt Menschenwürde" haben uns kollektiv in die GEwaltvolle Irre geleitet - ide GEsichter sind austauschbar... von daher möchte ich die Sanktionäre EINLADEN in die neue Welt schon jetzt - sonst werde sie sie aus Prinzip oder für ihren eigenen Arsch verteidigen ohne dass es für sie eigentlich sinn macht... im Reich der wahren Menschenwürde gibt es keine Todesstrafe - es mag in der Realität Unfälle geben, etwa wenn ein Mob auf einen nicht zu schützenden völlig gesellschaftlich ignorierten Ex-Sanktionär losgeht - aber auch das gälte es "gesellschaftlich" zu minimieren... denn auch ein Sanktionär hat - sofern er keine Macht mehr hat, Menschenwürde!

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    9. Ich weiß auch gar nicht, weshalb Ralph solche Rufe nach Todesstrafe, zumindest ohne Verwarnung, hier durchgehen läßt!
      Das schadet doch letztlich dem Forum und damit uns allen. Hier kann sich auch nur eingeschränkt auf die Meinungsfreiheit berufen werden!
      Sonst können wir gleich Bilder von Galgen oder, schlimmer noch, blutigen rollenden Köpfen einstellen (äußerst geschmackvoll, wirklich!!!) Mein Gott.

      A.A.

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    10. Also - Zur Todesstrafe ... Das Thema hat sehr viele Aspekte:
      Der wichtigste: Wenn man sie bei EINEM verhängt, z.B. bei George W. Bush, bei dem ich sie ABSOLUT für berechtigt halten würde, wird sie auch bei anderen verlangt werden: bei Rumsfeld, Cheny usf. Die Forderung würde immer größere Kreise ziehen. Bis hin zu Tony Blair ggf. ... Das muss man mit bedenken.

      Ansonsten bin ich nicht absolut gegen die Todesstrafe ...

      Hitler hat sich ja nun selbst getötet. Man stelle sich vor, er hätte nach Kriegsende noch lange im Knast gesessen: Die Auseinandersetzungen um seine Rettung und um das dritte Reich hätten permanent angedauert. Der strikte Schlussstrich war da heilsam.

      Insgesamt gilt aus meiner Sicht: Man sollte die Leute genau so behandeln, wie sie andere behandeln wollen. DAS ist MEINE Devise. Und DAS ist auch MEINE Haltung zu einer "liberalen" Strafgesetzgebung.

      Gandhi hat gewaltfreien Widerstand gemacht - und wurde ermordet. Das war sicher falsch ...

      Bush z.B. hat als Gouverneur von Texas die meißten Todesurteile aller Zeiten in Texas vollstrecken lassen. Es waren auch außerordentlich problematische "Fälle", d.h.: nachgewiesene Unschuldige dabei ... Was er als Präsident getan hat (Kriege, Lügen, Guantanamo), übersteigt jedes denkbare Maß ...

      Ihn jetzt mit den eigenen Mitteln zu behandeln - davon würde eine wohltuende Klärung
      1. für ihn selbst (!) (Karma)
      2. für die künftigen Präsidenten der USA
      3. für den gesamten Westen und
      4. für die arabische Welt ausgehen.

      Erdogan würde mit seinen Gegnern jetzt ganz anders umgehen, wenn er wüsste, dass er mit seinen Taten jetzt sich sein eigenes Urteil wirkt ...

      Eine in diesem Sinne nicht aus Rache sondern auf das Wesen des Täters bezogene Gesetzgebung, die den Menschen so behandelt, wie er andere behandeln will, das würde zukünftig heilsam sein.

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    11. So ähnlich sehe ich das auch Ralph!

      Wer sich für Fehlhandlungen, weder verantworten muss, noch eine gerechte Strafe zu fürchten hat, wer sich Gesetze so schreibt, damit sie für ihn immer passen, dem sollte man die Ohren/Hals lang ziehen! *gg

      Ein Beispiel:

      StGB § 129

      Bildung krimineller Vereinigungen

      (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Absatz 1 ist >>> nicht <<< anzuwenden,

      1. wenn die Vereinigung eine >>> politische Partei <<< ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat ...

      So ein Gesetz ist schon was feines, man muss es nur erst schreiben! *gg

      Gruß
      Jürgen

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    12. "... das würde zukünftig heilsam sein."

      Seh ich anders. Die Todesstrafe widerspricht dem Grundgesetz und der Würde des Menschen, auf die sich ja hier berufen wird.

      Bestimmte Dinge sind einfach unzivilisiert und gehen nicht: Man darf niemandem das Leben wegnehmen. Man darf niemanden das Existenzminimum wegnehmen. Man darf niemandem die körperliche Unversehrtheit oder die Würde wegnehmen. Egal aus welchen Gründen.

      Auge um Auge, Zahn um Zahn, wiedumirsoichdir, das ist Bibel, altes Testament, da war sogar der Herr mit den langen Haaren und den Löchern in den Händen schon weiter. Wer einmal damit anfängt, öffnet die Büchse der Pandora. Dann wird auch ganz schnell wieder gefoltert, und in den Kinderzimmern wird geprügelt. Vor allem aber: Wer es "verdient" hat, bestimmen immer die Eliten.

      Schlimm genug, dass es in Deutschland einen repressiven Sozialstaat und Sanktionsfolter gibt. Das ist genauso Mittelalter wie Waterboarding, Prügel und elektrische Stühle. Sorry Ralph, ohne auf deine Argumentation genauer einzugehen, aber hier (Todesstrafe) finde ich sie etwas krude und auf unschöne Weise rustikal.

      Wer sich Menschenwürde und Gewaltfreiheit auf die Fahnen schreibt, kann nicht für die Todesstrafe sein. Todesstrafe und Gewaltfreiheit sind nicht zu vereinbaren. Nur weil mein Nachbar ein Schwein ist, muss ich mich ja nicht auch im Dreck suhlen.

      Frank B.

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    13. Lieber Ralph, lieber Jürgen.

      Aber wer sollen die Richter sein ?
      Welches Gesetz soll die Gründe definieren?

      Heilsam wäre bei Hitler deshalb seine Lebendigkeit gewesen, damit eben keine Schlussstrichdebatte hätte aufkommen können, wie sie eben genau wegen seines Selbstmordes immer wieder den etablierten Demokraten nach 45 Anlass zu Schwärmereien von der "Stunde Null" gegeben hat.
      Es wäre auch nicht anders gewesen, wenn Hitler zur Todesstrafe verurteilt worden wäre. Sein Tod wäre in jedem Fall keine Heilung und kein Schlussstrich gewesen.
      Denn Sein (Hitlers) menschenverachtendes und mörderisches Werk wurde von der Gesellschaft überwiegend unterstützt, die nach 45 weiter regierte, und deren faule Früchte gerade da ihre Gesetze formulierten (Globke und Co), wo der geneigte Deutsche sich Aufbau und Vergessen versprach. Und die Richter, denen man Absolution überwiegend angedeihen ließ, sollen nun für die Einhaltung einer Verfassung sorgen, die nie diesem Volk zur Entscheidung vorgelegt wurde?

      Würde Erdogan anders handeln, wenn ihm für sein Vorgehen die Todesstrafe drohen würde? Nein.
      Warum? Weil er ein Despot ist, ein gesetzloser Populist und Fischvergifter, der Bildung für Andere schädlich für seinen Narzissmus hält - genau wie Hitler.
      Diese Leute muss man am Leben lassen, bis ihr IRRSINN durch die eigenen Leute erkannt wird.

      Einfach mal Killen ist keine Lösung - so verlockend jeder Tyrannenmord auch ist.

      Und was die Arabische Welt angeht, so hat diese gar nichts mit dem Terror oder dem IS zu tun. Da sitzen die gleichen Leute wie Du und Ihr, lieber Jürgen und lieber Ralph, und wollen ihr Leben genießen und Tanzen.

      Wie Ghandi richtig gesagt hat: My Life is the Massage!

      mArcus



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    14. Ich kann mit den Antworten von Frank B. und mArcus gut leben. Sie führen weiter. Danke.

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    15. Sicher wird die Todesstrafe dem Grunde nach, auch von mir abgelehnt, „aber“ ihr verkennt die Situation in der wir langsam hineingetrieben werden!

      Wir sind auf dem besten Wege die Zivilisation auszurotten, dies gelingt durch solche Marionetten, die sich über alles hinwegsetzen, was Zivilisation ausmacht.

      Sicher steht im GG, dass die Menschenwürde unantastbar ist, es steht dort eben nicht, dass es Ausnahmen (z. B. durch H4-Sanktionen) geben soll.

      Ein Volk kann nur aufblühen, wenn es weiß, worauf es bauen und sich verlassen kann und das ist nun mal eine Verfassung bzw. unser Grundgesetz.

      Durch den Versuch, unbeschäftigte Menschen in die Sklaverei zu treiben und der Weigerung dieser, sich versklaven zu lassen, sie dann auf 100% zu sanktionieren, eben ihre Lebensgrundlage zu rauben, verstoßen diese Individuen, in Zusammenarbeit mit der Politik gegen das zivilisierte Volk und gegen das Grundgesetz.

      Wie haben 800 000 offene Planstellen, aber ca. 3,5 Millionen unbeschäftigte (Arbeitslose), selbst wenn alle offenen Planstellen vergeben werden, wobei die Höhe des Einkommens mal Nebensache sei, bleiben 2,7 Millionen Menschen ohne Arbeit ...

      Darüber hinaus, führen wir wieder Kriege (Wirtschaftskriege) und wundern uns, dass Menschen, die Familienangehörige durch unsere Bomben auf heimtückischste, widerlichste Art und Weise verloren haben, sich durch s. g. terroristische Anschläge an uns rächen wollen. Perfider geht es doch kaum noch.

      Hier nehmen sich korrupte Politiker und Juristen einfach Rechte, die sie auf Grund unseres Grundgesetzes nicht besitzen und das nennt sich nach Volksverständnis "Hochverrat" und wenn dieser Abschaum nicht gestoppt wird, dann war es das mit der Zivilisation, darüber muss sich jeder im Klaren sein.

      Ihr müsst auch bedenken, dass es im Krieg keine Gesetze gibt, weder Grundgesetze noch Verfassungen noch Hager-Landkriegsordungen noch sonst welche, im Krieg gibt es nur Tod und Terror.

      Die Todesstrafe ist für solchen Abschaum nicht Strafe genug, sie riskieren durch ihre unvernünftige Politik, dass ihr und eure Familien ausgerottet werden und wer diesen Abschaum, der sich an keine Gesetze oder Menschen-Rechte hält, noch schützen will, sollte sich lieber heute als morgen für eine Seite entscheiden.

      Das Volk soll, nachdem es gut informiert wurde, über die Todesstrafe bei Hochverrat abstimmen. Das ist mehr als nötig.

      Gruß
      Jürgen

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    16. Das Problem mit der Todesstrafe ist ja immer dass sie irgendjemand ausführen muss.

      In Amerika z.B. lösen sie dieses Problem in etwa der Art, dass da der Tot bringende Mechanismus von drei Vollzugspersonen zusammen aus gelöst werden muss.
      Dabei greift dann so ein psychologischer Selbstüberlistungstrick gegenüber Skrupel.
      Da kann dann jeder der drei Hinrichter sagen: "Na ja, wenn nur einer der Anderen nicht mit gemacht hätte, wäre es ja nicht zu der Tötung gekommen. Also ich bin ja da absolut nicht alleine."

      Ich wäre dafür, die Strafe sollte immer von der Geschädigten Person bzw. deren nahen Angehörigen vollzogen werden.
      Also - z.B. dieser Kinderschänder und -Mörder Silvio S. von dem kleinen Mohamet und den kleinen Elias von ihren Müttern.
      Sollten die Mütter davon absehen (weil sie es nicht gewohnt sind zu töten, oder weil sie aus religiösen Gründen es nicht können/wollen), würde ich ihn einfach auf Harz4 setzen - mit allen Schikanen und Konsequenzen - mit in Kenntnissetzung seiner Taten in der Öffentlichkeit.
      Ich denke, in so einer Situation wird er sich dann selber endlösen - so wie viele andere Menschenschänder auch.

      Also ich würde diese Sklavenarbeitsmaschine Harz4 generell für solche Unmenschen bereit halten.
      Da hätte dieses Harz4 dann auch eine gesellschaftliche Akzeptanz !

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    17. Eine indianische Legende (sinngemäß, aus der Erinnerung):

      Ein Mörder wird zum Tod verurteilt. Er wird mit einem Gewicht an den Füßen in ein undichtes Boot gesetzt und auf den See gerudert. Das Boot läuft voll, er wird unweigerlich ertrinken.

      Am Ufer stehen die Angehörigen des Ermordeten. Sie können entscheiden: Soll der Täter ertrinken, oder sollen die begleitenden Boote ihn im letzten Moment noch retten. Es liegt in ihrer Hand.

      Die Konsequenzen: Lassen Sie ihn ertrinken, habe Sie ihre Genugtuung, und werden des Rest ihres Lebens nicht mehr frei. Retten Sie ihn, finden sie ihren Frieden.

      Was soll man daraus nun schlussfolgern? Dass Rache nicht frei macht? Das Vergebung Frieden bringt?

      Ich weiß es auch nicht, finde diese Anekdote aber bemerkenswert.

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  5. Klasse Ralph! Die Dekonstruktion der sozialgerichtlichen Argumentation zur Rechtfertigung von Sanktionen ist ein intellektueller Leckerbissen, und - ganz wichtig - schlüssig, klar und gut verständlich.

    Allerdings bin ich kein Jurist. Wie die auf Geschichten von Sonne und Mond reagieren, kann ich nicht einschätzen. Ansonsten: Sprachlich, formal, inhaltlich ... ein bemerkenswertes Schriftstück. Danke für dein unerlässliches Bemühen.

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  6. Hallo Herr Boes,

    ich möchte hier noch mal auf ein quasi zweites Rechtsgutachten zum Thema Existenzsicherung nach Art. 1 GG aufmerksam machen, dass an anderer Stelle hier im Blogg von einem Interessierten bereits verlinkt wurde:
    Richtervorlage SG Mainz 18.04.2016 S 3 AS 149/16
    http://www.sozialrecht-rosenow.de/files/roland-rosenow/Entscheidungen/SG_Mainz,_18.04.2016,_S_3_AS_149-16.pdf

    Interessant ab Seite 100 !!
    Das Sozialgericht beschäftigt sich hierbei fundiert mit der Existenzsicherung aus juristischer Sicht !
    Nicht nur das Sanktionsregime und der Gleichheitssatz wird dabei ausführlich behandelt, das Gericht setzt sich auch mit den sogenannten "unbestimmten Rechtsbegriffen" auseinander.
    Das dürfte Sie im Zusammenhang mit den "angemessenen Sachleistungen" besonders interessieren, weil sich das Gericht in seinem Beschluss insgesamt auf zahlreiche Urteile aber auch Abhandlungen in der Rechtsliteratur bezieht.
    Für eine juristische Auseinandersetzung wiegt eine solche Argumentation schwerer als eine sozialpolitische Meinung, auch wenn diese logisch und unwiderlegbar erscheint.

    Im Bezug auf die verfassungsrechtliche Beuteilung der Sanktionsgesetze wäre das BSG-Urteil B 14 AS 188/11 R vom 16.10.2012 Randnummer 22
    durchaus als schlagendes Argument für Ihren Prozess beim LSG zu betrachten.
    Zitat :
    "Im Übrigen wäre eine Rechtslage, die einerseits einem SGB II-Empfänger diesen Anspruch auf ein Existenzminimum gegen den Staat eingeräumt und andererseits einen Eingriff mit den Zwangsmitteln dieses Staates in das so geschützte Existenzminimum dieses SGB II-Empfängers vorsieht, wegen Widersprüchlichkeit schwerlich mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art 20 GG vereinbar (BVerfGE 1, 14, 45; BVerfGE 98, 106, 118 f; BVerfGE 98, 265, 301: keine "gegenläufigen Regelungen")."

    Ebenso, allerdings aus strategischer Sicht mit Vorsicht zu geniessen :
    BSG 29.4.2015, B 14 AS 20/14 R Randnummer 45
    Zitat :
    "Zu fragen wäre aufgrund der gesetzlichen Konzeption von Minderungsregel und Ausgleichsmechanismus nach § 31a Abs 3 Satz 1 SGB II vielmehr zuerst, ob der uneingeschränkte Ausschluss von Sachleistungen bei Minderungsbeträgen von bis zu 30 vH des Regelbedarfs ohne Ausnahme bei besonderen Härtefällen verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 27/10 R - SozR 4-4200 § 31 Nr 6 RdNr 34 f)."

    Grüsse
    der Michael

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    1. Hallo Anonymus,
      Danke für Deinen superguten Hinweis auf die
      Richtervorlage SG Mainz 18.04.2016 S 3 AS 149/16
      http://www.sozialrecht-rosenow.de/files/roland-rosenow/Entscheidungen/SG_Mainz,_18.04.2016,_S_3_AS_149-16.pdf .Ich habe mal hineingeschaut. Könntest Du nicht mal auf die besten Passagen in dem Urteil hinweisen, "Interessant ab Seite 100 !!" ist nicht bestimmt genug, das Urteil hat 227 Seiten.

      Hier mal zwei Stellen:
      S. 114:"6.2 Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 u.a. – Rn. 137). Die Gewährung existenzsichernder Leistungen darf deshalb in letzter Konsequenz nicht von der Erfüllung von bestimmten Gegenleistungen, Handlungen oder Eigenschaften des Hilfebedürftigen oder von einem bestimmten Status des Hilfebedürftigen abhängig gemacht werden. Denn keine dieser Kategorien ist dazu geeignet, den aus dem Schutz der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG resultierenden Achtungsanspruch des Einzelnen in Frage zu stellen."

      S. 115: "6.3 Soweit für die Beschränkung des Anspruchs auf Gewährleistung des Existenzminimums unter Bezugnahme auf den Beschluss des BVerfG vom 07.07.2010 (1 BvR 2556/09) angeführt wird, die Verfassung gewährleiste nicht die Gewährung bedarfsunabhängiger, voraussetzungsloserSozialleistungen (so z.B. Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.10.2015 – L 16 AS 612/15 ER – Rn. 34), wird übersehen, dass das BVerfG in diesem Kontext ausschließlich auf die Bedarfsabhängigkeit abstellt und dem Gesetzgeber bei der Anrechnung von Einkommen konsequenterweise einen weiten Gestaltungsspielraum zubilligt. Das Verfassungsrecht gebietet demnach nicht die Schaffung eines Anspruchs auf ein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern die Schaffung eines Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen bei Hilfebedürftigkeit."
      Gruß, Harold Hearts

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    2. Hallo, Michael,
      bitte verzeih mir, daß ich Deinen Namen unter dem Beitrag übersehen und Dich als Anonymus angeredet habe.
      Herzlich Harold Hearts

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    3. Hallo Interessierte,
      "zweites Rechtsgutachten zum Thema Existenzsicherung nach Art. 1 GG [...], das an anderer Stelle hier im Blogg von einem Interessierten bereits verlinkt wurde": Das war dieser Beitrag auf http://die-wuerde-des-menschen.blogspot.de/2016/06/bundesverfassungsgericht-lehnt.html ,Anonym7. Juni 2016 um 02:18:

      "BVerfG hat neue Richtervorlage zum ununterschreitbaren Existenzminimum:
      http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2132516
      "Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs. 1 GG.

      Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - Rn. 137). Die Gewährung existenzsichernder Leistungen darf deshalb nicht von der Erfüllung bestimmter Gegenleistungen, Handlungen oder Eigenschaften des Hilfebedürftigen oder von einem bestimmten Status des Hilfebedürftigen abhängig gemacht werden.

      Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 5 SGB II verstößt ebenfalls gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs. 1 GG.

      Es ist kein verfassungsrechtliches Argument ersichtlich, weshalb bestimmten Personen nur deshalb, weil sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zustehen sollte."
      SG Mainz (Beschluss vom 18.04.2016, Az.: S 3 AS 149/16 [Datum ist wichtig! Das BVerfG hatte schon eine neue Richtervorlage in der Pipeline.]
      http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-mainz-legt-karlsruhe-leistungsausschluesse-im-sgb-ii-zur-pruefung-vor "
      Wichtiger Zusatz zu "SG Mainz (Beschluss vom 18.04.2016, Az.: S 3 AS 149/16 [Datum ist wichtig! Das BVerfG hatte schon eine neue Richtervorlage in der Pipeline.]" Der Nichtannahmebeschluß des BVerfG zur Gothaer Richtervorlage[vom 26. Mai 2015
      -S 15 AS 5157/14-] ist vom 6.5.2016, also nach der Mainzer Richtervorlage 18.4.2016.
      Grüße, Harold Hearts

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  7. Reagieren Juristen eigentlich auf die höheren Gesetze oder die "tiefer liegenden", ihre Welt erst MÖGLICH machenden Gesetze aus
    Mathematik,
    Naturwissenschaft
    und LOGIK?
    Ich meine jetzt erstmal OHNE moralisierende "Standpunkte"?

    Ich möchte das - ich weiß nur nicht die geeignete Form, die ein Jurist als Kommunikationsanlass verstehen kann - gern an BVerfG und anderes aus dem Rechtssystem fragend senden...!

    Kommt mir bitte allerseits hier gern ZUVOR, wenn ihr's da leichter habt als ich... :-)

    Hier die konkretisierung anhand ralphs Frage

    "Das Sanktionssystem gemäß § 31 ff. SGB II genügt schon deshalb den Vorgaben von Artikel 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG, weil der Gesetzgeber auch bei einer Sanktionierung die 'letzte Grundversorgung' sicherstellt …"

    erkennt das GERICHT (BVerfG) an, dass EMPIRISCH einzelfälle (wir wissen dass es keine Seltenheiten sind ;-))
    genau da DURCH DAS RASTER FALLEN und somit eben die Versorgung, Gewährung von Artikel 1GG, NICHT sichergestellt ist?

    Darf man jetzt - egal ob es um Menschenleben geht oder nicht - rein von der Logik her sagen, "diese Fälle blenden wir aus, das sind einfach "Messfehler"?"

    Schon die Entdeckung des POSITRONS (=positiv geladenes Antiteilchen des
    Elektrons) hat sich um einige Zeit verschoben, weil der betroffene Beobachter dies "für einen Messfehler gehalten hat".

    Inzwischen hat die Bekanntheit der Existenz von Positronen einen hohen Stellenwert in allen Modellen der Teilchenphysik.

    Somit stelle ich die LOGIK der Richtenden in Frage, wenn sie sich der simpelsten BESTANDSaufnahme von FAKTEN verweigern.
    Anders sieht es aus, wenn sie genau für die betreffenden Fälle sich bereit zeigen, eine neue Kategorie ihrer ERfassung aufzumachen...

    dabei hat sich aber - wiederum mal hilft die Geschichte der NAturwissenschaft - erwiesen, dass es sinnvolelr ist, an manchen Stellen ein neues Denkmodell zu eröffnen als sich innerhalb der alten "grundverkehrten" zu verbiegen - siehe "Epizyklentheorie" in einem WEltbild, dass die Erde und nicht die Sonne ins Zentrum des Sonnensystems stellte.

    Da NAturwissenschaft und Logik tiefer liegen als menschengemachte (=fehlerbehaftete) Weltsichten und "Verabredungen", sollte jeder Jurist, der starr an seinem Konstrukt festhält, die tieferliegende Realität von NAturgesetzen ernst nehmen..
    Danke und Gruß
    FriGGa

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    1. Sorry, blöde Frage:
      Ihre bemerkenswert ungebräuchliche Orthografie ("Rechtschreibung"), einzelne Substantive mit zwei Großbuchstaben zu schreiben ??

      rad

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    2. (… um evtl.n Missverständnissen zu meiner „blöden“ Frage „vorzubeugen“:
      ich stellte diese Frage, um einigermaßen „sichergehen“ zu können, dass ich mich [in meiner Interpretation Ihrer Kommentare] NICHT irre.)
      (Sorry!)

      rad

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    3. @rad: Frage? Thema?
      Ich tippe schnell, internet langsam (=hackt) und die tastatur kommt nicht immer hinterher und da lässt sich leider hinterher nichts mehr orthographisch ausbessern.

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    4. @ andere Identität…,
      Thank you!
      rad

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  8. Nur eine Frage lieber Ralph,
    was lässt dich hoffen, das die Gerichte auch deine Meinung teilen?
    Glaubst du denn nicht, dass die Gerichte auch schon gekapert wurden? Wie sämtliche andere Positionen in unserer Gesellschaft?
    In einer funktionierenden Gewaltenteilung würde ich dir grosse Hoffnungen bescheinigen, aber bei uns... ? KEINE
    Wo wird noch FÜR den Menschen entschieden?
    gruss

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    1. Der Zweifel ist berechtigt ... aber auch das Gute lauert überall ;-) Man muss ihm nur auch die Chance geben :-)

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  9. Sorry, sorry, tut mir (und all den mit Sanktionen Bedrohten bzw. von Sanktionen Betroffenen) wirkliches und tatsächliches LEID:

    Darf ich bitte mal fragen, WESHALB hier über ein „bedingungsloses“ statt um ein MENSCHENRECHTLICH (ÜBERPRÜF- UND NACHWEISBAR!!!!) ERFORDERLICHES „Grundeinkommen“ verhandelt wird?!?!?!?!

    Bitte sorry, Herr Boes!

    rad

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    1. @ rad: interessant, wie Sie im Namen "aller Sanktionsbetroffenen" schreiben. Vielleicht sollten wir mal klären, dass hier gar nicht "über ein BGE" "VERHANDELT" wird.
      Es sind nur viele Menschen (wie auch Herr Boes) grundsätzlich FÜR ein BGE, weil sie es ALS MENSCHENRECHT sehen (für alle unabhängig von bedürftigkeitsprüfungen). Dabei sind die einen aufgrund dieses ihnen innewohnenden Bewusstseins verärgert über die tatsächliche Lage JETZT (=IST) mit Hartz IV und Sanktionen, der BEDINGUNGSHAFTIGKEIT (die zudem nicht am Bedürftigsein allein hängt, sondern am Gehorsam eines auf Bedürftigkeit geprüften...)
      die anderen haben die Mühle von Hartz IV erlebt und sich überhaupt nur wegen der Ärgernisse für die Idee des BGE interessiert oder auch anderer Konzepte, die besser die Menschenrechte umsetzen als Hartz IV wie es heute ist...
      Aber jeder hat seinen ganz eigenen Zugang.
      "wir sind boes" war und ist eine Interessengemeinschaft für die Umsetzung der Grundrechte, angezündet in dieser überregionalen Form durch den Fall von Ralph Boes, der selbst beständig Aufklärungsarbeit leistet und schon VOR DEM überzeugter Grundeinkommensaktivist (oder "Prediger" ;-) ?) war.

      Es wäre jetzt mal interessant zu lesen was genau nun noch Deine Fragen und Einwände sind oder ob Du ein bestimmtes anderes Modell ersonnen hast oder vorstellen möchtest, mit dem Grundrechte durchsetzbar sind und bei dem keiner zulasten seiner Menschenrechte "zu kurz kommt"...
      Danke und Gruß

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    2. @ andere Identität …,

      No, Madame, ich habe kein anderes „Modell“ „ersonnen“ – bin mir aber ziemlich sicher, dass es „Bedingungslosigkeit“ nicht gibt.

      Alle Naturgesetze, die mir bekannt sind, basieren auf der Erkenntnis von „Wenn – Dann – Sonst.“
      Und meines Wissens beruht auch jede Logik auf Gesetzmäßigkeiten (und nicht auf Bedingungslosigkeiten).

      WENN also GELD den Anspruch auf den Erwerb von Produkten menschlicher Arbeit beSCHEINigt, DANN muss menschliche Arbeit dieses Produkt zunächst mal hergestellt haben.

      Aber WIE kommen SIE nun bitte auf die Idee, es sei „ihr Menschenrecht“, einen „bedingungslosen“ Anspruch auf die Produkte menschlicher Arbeit zu haben, OHNE sich (als erwachsener Mensch) an der Produktion der Produkte, auf deren Erwerb Sie einen „bedingungslosen Anspruch“ zu haben behaupten, beteiligen zu wollen??

      Einem Kind beispielsweise steht bedingungslose Fürsorge zu.
      Dennoch wäre es doch geradezu ABSURD, zu behaupten, ihm stünde daher auch der bedingungslose Zugang zum Portemonnaie seiner Eltern zu.
      (Falls Sie Ihrem Kind diesen bedingungslosen Zugang gestatten, sollten Sie sich jedenfalls nicht darüber wundern, wenn ihr Kind – da sie es so haben großwerden lassen – als erwachsener Mensch als Räuber herumlaufen wird – ohne sich des Unrechts, das er begeht, überhaupt bewusst zu sein.)

      rad

      P.S.:
      … Und damit wir uns hoffentlich NICHT falsch verstehen:
      Das Minimum ist das Minimum zum Leben.
      Wer sich daran beteiligt, einem Menschen das Minimum zum Leben zu „kürzen“ ist in meinen Augen ein Verbrecher gegen die GRUNDRECHTE JEDES Menschen – denn alles andere ist in meinen Augen erstens sozialer und zweitens existentieller MORD.

      rad

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    3. Lieber rad

      1.GELD IST KEIN NATURGESETZ !
      2. Ich erspare Ihnen die Auflistung "Bedingungsloser" Ereignisse infolge von "Naturgesetzen": und setze Ihre Kenntnis von Protagoras und Platon einmal voraus - und vermute, dass Sie ein Vertreter der Stoiker sind (?). Diese haben den "Logos" als Zugehörigkeit der Menschen zur Natur entworfen, und so ein Naturrecht erklärt, das Ursache und Wirkung menschlichen Handelns in Einklang mit unbestimmten Naturgesetzen bringen wollte.

      3. Welche Naturgesetze sind Ihnen bekannt?

      4. Sie unterstellen dem Menschen den Wunsch nach Erwerb von Produkten durch das Mittel Geld und setzen voraus, dass das "bescheinigt" sei.
      Auf diesen Schlüsselsatz bauen Sie auf, wenn Sie darauf hinweisen, dass Produkte - welcher Art auch immer - produziert werden müssten um konsumiert zu werden: und unterstellen dann in Ihrem Zirkeldenken "der anderen Identität" einen fiktiven Anspruch auf "Menschenrechte" zum Erhalt von Produkten durch einen "bedingungslosen Anspruch", der gar nicht gefordert wurde.

      5.Das Beispiel mit dem Kind, das bedingungslose Fürsorge zu erhalten habe, aber vom Geldbeutel ferngehalten werden müsse ist schließlich der Zusammenbruch Ihrer Argumentation, da Sie die Taten der Räuber mit den Taten der Beraubten vertauschen.
      Da hilft auch keine Bildung mehr, wenn ein solches Gedankenkonstrukt Ihre Überzeugung von einer an krude Gesetzmäßigkeiten orientierten Bedingungsidee ohne Ideen widerspiegelt.
      P.S:
      Damit Sie mich nicht falsch verstehen. Wer Bomben wirft, der muss sich nicht in einem Nachsatz dafür entschuldigen!

      Mein Tipp: Nutzen Sie Ihr Wissen für die Menschen und eignen Sie sich nicht Argumentationen gegen sie an.

      DAS GELD IST KEIN NATURGESETZ.

      mArcus

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    4. Lieber mArcus,

      1.
      Dass Geld kein Naturgesetz ist, ist mir bekannt.
      2.
      Nein, Protagoras habe ich NICHT gelesen (ganz im Gegenteil: die „Argumentationsketten“ von Sophisten unwidersprochen hinnehmen zu sollen, habe ich IMMER abgelehnt!).
      Und ein Stoiker bin ich erst recht NICHT! (Was hätte ich denn sonst hier überhaupt noch zu suchen?!?!)
      3.
      Als Naturgesetz ist mir beispielsweise das Gesetz der Schwerkraft bekannt (Newton): Demnach fällt ein Apfel vom Baum, wenn er (über-)reif ist.
      (Dass die sog. Trickle-down- Theorie „irgendwann“ „funktioniert“, bezweifle ich hingegen vehement.)
      4.
      OHNE Eigentum an Grund und Boden können Sie keinen Apfelbaum pflanzen (falls Sie irgendwann gern mal selber eigene Äpfel ernten wollen.)
      Sind Sie hingegen EIGENTÜMER des Bodens, können Sie Apfelbäume sogar pflanzen LASSEN.
      Sind IHRE Apfelbäume dann groß und stark genug, um Äpfel tragen zu können, können Sie IHRE Äpfel ernten LASSEN.
      … Und all die Arbeiter, die auf IHREM Boden IHRE Bäume gepflanzt und IHRE Äpfel geerntet haben, dürfen IHNEN diese Äpfel dann abkaufen.

      5. Wer die Taten der Räuber mit denen der Beraubten vertauscht, sind hier SIE!

      rad

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    5. Lieber rad.

      Ich kann Apfelbäume pflanzen wo immer ich will. Der Apfel ist meinem Verständnis nach Natur, die weder von Gesetzen noch Eigentum am Boden abhängig ist, sondern einfach nur existiert. Keines Arbeiters bedarf es die Frucht zu ernten und zu verspeisen. Keines Arbeiters bedarf es, um die Natur zur Befriedigung des Hungers zu Nutzen.
      Für Sie mag das bitter klingen, da Sie aus der Sicht eines ausgebeuteten Arbeiters argumentieren, der seine "Haut" unter "Wert" verkauft hat. Das Gefühl kann ich und niemand Ihnen nehmen.
      Sie können mir umgekehrt aber einen "rad" geben, wie Ihrer Meinung nach die Äpfel vor Ausbeutung geschützt werden können, ohne dass ein Produkt daraus entstehen muss. Das Newtonsche Gesetz der Schwerkraft dürfte als Erklärung ausscheiden, und auch die von mir angeführte Argumentation, dass das Geld kein Naturgesetz sei ist in Erwartung Ihrer Ideen bitte nicht zu berücksichtigen.

      mArcus

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    6. … WESHALB also verrecken die Menschen am andern Ende der Welt im Sekundentakt????

      „So mancher hat sich wohl die Welt
      viel besser vorgestellt.
      Getrost! Gewiss hat sich die Welt auch oft
      viel mehr von ihm erhofft.“
      (Joseph Roth)

      rad

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    7. … Kommen Sie selbst drauf, oder darf ich Ihnen helfen?!?! :

      Deren ALTE HERREN sind (wie überall) allesamt machtbesessen, korrupt und bestechlich. : Damit es IHNEN gut geht (und sie sich wie kleine „Sonnenkönige“ fühlen können), verscherbeln sie in ihrer Verblendung das Land – das ihnen, ihren Frauen, ihren Kindern mal gehörte – an europäische, amerikanische und asiatische „Investoren“ (gegen „Geld“, mit dem sie sich „was kaufen“ können).

      WOHIN soll man Apfelbäume denn pflanzen, wenn man sich die Äpfel, die von selbst herunterfallen, nicht mal aufsammeln darf, da der Boden, auf den sie fallen, einem nicht mehr gehört – und man ihn daher – unter Todesandrohung bei Verstoß gegen die „Eigentumsrechte“ - auch nicht mehr betreten darf????

      … Dabei geht es schon längst nicht mehr um Apfelbäume und deren Früchte!!
      Es geht um die Böden für den Reisanbau!!!!
      Und Großkonzerne wie NESTLE sind außerdem schon längst dabei, den Afrikanern das WASSER abzugraben – und ihnen dasselbe nur noch gegen GELD zu verkaufen!!!!

      Sehr geehrter mArcus,

      ich habe keine Ahnung, in welcher Welt SIE leben.
      (Wahrscheinlich stehen all die Bücher, auf die SIE sich berufen, in sog. „BILLY-Regalen“ einer schwedischen Möbelfirma, die ihre Preise den politischen und wirtschaftlichen „Austausch“-Verhältnissen zwischen Ost und West bis 1989 „verdankte“.)

      Ist Ihnen bekannt, dass in ostdeutschen Gefängnissen nicht nur Verbrecher saßen????

      (Und darf ich evtl. auch mal ganz leise erwähnen, dass man in Ostdeutschland nicht nur zum ARBEITER wurde, falls man „zu blöd zum Mitdenken“ war – sondern dass man AUCH zum ARBEITER wurde, falls man den [ostdeutschen] „Herrschaften“ zu widersprechen wagte?!?!)

      rad

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    8. Lieber rad
      1. Ich lebe in Ihrer Welt.
      2. Meine Regale sind selbst gebaut und zusammengeschraubt.
      3. Meine Bücher lasse ich durch Sie nicht anpissen.
      3. Ist Ihnen bekannt, dass man im Westen auch gegen Unterdrückung und Dummheit lebte.
      4. Natürlich dürfen Sie gerne auch mal erwähnen, dass ihr Arbeiterethos nicht mit dem Herrschaftssystem in Einklang zu bringen war im Osten.
      5. Wenn Sie sich für "Blöd" halten, dann sagen Sie es doch laut und nicht ganz leise.
      6. Ihr Selbstmitleid kotzt mich an.
      7. ich kämpfe seit meinem 13 Lebensjahr für das Leben.
      8. Meine Mutter starb mit 35 Jahren an Krebs.
      9. Mein Bruder hat mit 18 Selbstmord gegangen.
      10. Meine Beste Freundin ist seit fünf Jahren im Alter von 58 an Demenz erkrankt und auf meine Pflege rund um die Uhr angewiesen.
      11. Und dann kommst Du mir mit "Gefängnissen", obwohl ich Dir sehr positive Kommentare geschrieben habe.
      12. Es ist mir Deine Vergangenheit nun so gleich, wie Dir meine.

      Wenn Du etwas über Gefängnisse schreiben willst, dann mach es. Wenn Du etwas zur Kühlung Deiner Seele verbreiten willst, dann wende Dich bitte an einen Psychologen, von denen es auch in Ostdeutschland welche gegeben hat.
      Dein Problem ist ein unaufgearbeitetes Trauma, das gar nichts mit mir oder Ralph zu tun hat.

      Ich hab dummerweise aber versucht es zu verstehen
      MEA CULPA.

      Machs Gut.

      mArcus

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    9. Ihre Kommentare - (wie beispielsweise 24. Juli 2016 um 02:51):

      „[…] DIE HÄRTESTE ARBEIT IST DIE LEICHTESTE, WENN LIEBE SIE VERRICHTET!!!!!!!“) - hätten Sie sich jedenfalls gut und gerne schenken können!!!!

      Sehr geehrter mArcus,
      ich antwortete hier auf „andere Identitaet wegen der Schnueffler“, 31. Juli 2016 um 23:55:

      „(…) Vielleicht sollten wir mal klären, dass hier gar nicht "über ein BGE" "VERHANDELT" wird.
      Es sind nur viele Menschen (wie auch Herr Boes) grundsätzlich FÜR ein BGE, weil sie es ALS MENSCHENRECHT sehen (für alle unabhängig von bedürftigkeitsprüfungen). (…)“

      Mir ging es darum, mich auf MEINE EIGENEN ERKENNTNISSE UND ERFAHRUNGEN zu berufen: dass nämlich weder Äpfel noch andere Lebensmittel (noch Geld) „vom Himmel“ fallen.

      Alle BGE-Modelle, die mir bekannt sind, laufen darauf hinaus, dass sich diejenigen, die den Reichtum ERARBEITEN (und dafür wesentlich schlechter „entlohnt“ werden, als ihre Arbeitskraft ursprünglich „wert“ war), an der Umverteilung zu einem BGE „für alle“ beteiligen sollen, WÄHREND DIE EIGENTÜMER DER PRODUKTIONSMITTEL, die produzieren LASSEN, UM IHRE GEWINNE erwirtschaften zu LASSEN, pro Lohnarbeiter 1000 Euro Lohnzahlung EINSPAREN.
      Die ZUZÜGLICHE Abschaffung der LOHNNEBENKOSTEN (Einzahlungspflicht ins solidarisch funktionierende SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEM) finde ich allerdings fast NOCH SCHLIMMER.

      rad

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    10. Lieber rad!

      Genau deshalb heißt es Bedingungsloses GRUNDeinkommen. Es ist nur bis zu einem bestimmten Grad leistungsunabhängig.
      Insofern bleibt die Wahrheit unangetastet, dass Äpfel und andere Lebensmittel "nicht vom Himmel" fallen. (Die Arbeitslosen übrigens auch nicht!!!).
      Wir alle arbeiten uns eben nicht nur gegenseitig zu, sondern zehren von den Ressourcen, die vorhergehende Generationen bereits für uns geschaffen haben (abgesehen von diesem Himmel und dieser Erde, also den Naturgegebenheiten) - mit anderen Worten: LÄNGST nicht alles basiert auf unserer Leistung, sowieso nicht, und muss es auch nicht.
      Wir dürfen aber rein theoretisch heute mehr Freiheiten genießen als früher, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen, weil die Menschheit infolge von Entwicklung sie sich selbst geschenkt hat.
      Wenn wir weiterhin eine "Bedarfsprüfung" à la Hartz 4 zum status quo erheben, drohen bald Zustände schlimmer als in der Ex-DDR. Die Automatisierung schreitet voran, die Aktenberge mit den über uns zusammengetragenen Informationen darin wachsen bis in den Himmel. Der Druck muß weiter verschärft werden, immer immer weiter! Das ist Transparenz, Humanität und Freiheit genau andersherum!!!
      Ich persönlich sehe keine Alternative dazu, dass wir uns ein ganzes Stück werden mehr vertrauen müssen, aber unter gerechteren Bedingungen als jetzt, wo nur den Jobcentermitarbeitern und Politikern so gut wie keine Schranken auferlegt sind.

      Es grüßt

      A.A.

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    11. @ A. A.

      … Und Sie meinen allen Ernstes, es führe zu „mehr“ Gerechtigkeit, wenn Arbeiter dann ein BGE mit Niedrigstlöhnen aufstocken müssen????
      Statt die Betriebsbesitzer zu verpflichten, die Arbeiter an den durch sie erwirtschafteten Gewinnen durch gerechte Löhne zu beteiligen, wollen Sie die Regel einführen, dass ein Betriebsbesitzer mit beispielsweise 100 Arbeitern Lohnkosten in Höhe von 100.000 Euro plus rund 30.000 Euro Sozialkosten einspart – statt es den Arbeitern in Form von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen auszuzahlen?!?!

      Das ist Umverteilung von Arm nach Reich in GIGANTISCHEM Ausmaß!!!!

      rad

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    12. Thema Technik im Besonderen:
      Am lächerlichsten sind übrigens die Leute, die platt genug auf der Meinung beharren, die Technik schaffe ja schließlich auch neue Arbeit, und damit sind dann ihrer Logik zufolge alle Zweifel aus dem Wege geräumt!
      Wenn man diesen Grundsatz vollkommen konsequent befolgte, müßte jeder Staubsauger Gegenstände zerstörende Strahlen verschießen oder tausendmal während seiner Benutzung streiken.
      Dann hätte man sich die Erfindung des Staubsaugers aber gleich besser sparen können - vollkommener Unsinn!
      Denn die Technik schafft zwar irgendwo neue Arbeitsplätze, aber nur für einen schmalen und immer schmaler werdenden Kreis auserwählter Leute!
      Ganz offensichtlich dient das alles nur dazu, uns mehr und mehr von der Last stumpfer Arbeit zu befreien oder wir hätten uns selbst widersprochen.

      A.A.

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    13. „(…) Ja, liebe Kinder, der Föhn hatte gelogen. Er war gar kein verzauberter Königssohn, sondern 'n verzauberter Rasierapparat. (…)“

      (Otto Waalkes: Susi Sorglos)

      rad

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    14. Lieber rad,

      hierzu ..."… Und Sie meinen allen Ernstes, es führe zu „mehr“ Gerechtigkeit, wenn Arbeiter dann ein BGE mit Niedrigstlöhnen aufstocken müssen????"... antworte ich:

      Sie behaupten doch, dass Ihnen das theoretische Hintergrundwissen um das Bedingungslose Grundeinkommen ganz geläufig sei? Da wird gerade diese Fragestellung recht erschöpfend abgehandelt, weshalb ich ihnen rate, sich doch noch einmal den bereits vorhandenen Ausarbeitungen zuzuwenden und sich darin zu vertiefen.
      Die Sache ist etwas komplexer, dafür ist hier nicht der Platz, und außerdem ist es anderswo schon und vor allem systematisch entwickelter, in seiner Dichte zusammenhängender und eingängiger dargelegt, als ich es hier könnte.

      Nichtsdestoweniger grüßt

      A.A.

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    15. Sehr geehrter A. A.,

      nach (meiner) Bewertung ist es im Grunde doch aber GLEICHGÜLTIG, ob man Niedriglöhne mit Steuergeldern aufstockt – oder ob man Steuergelder mit Niedriglöhnen aufstockt.

      Der eigentliche „Witz“ aller mir bekannten BGE-Modelle besteht ja gerade darin, dass (obwohl in Deutschland bisher „NUR“ ca. 25 % aller Lohnempfänger von Niedriglöhnen betroffen sind) – dann ALLE 100% lohnabhängig Beschäftigten von Niedriglöhnen betroffen wären.

      Wenn Sie sich mit den Auswirkungen der Niedriglöhne in Deutschland auf die EU mal befassen (und sich also evtl. doch auch mal die makroökonomische Sicht eines Heiner Flassbeck – der sich mit der WELTWIRTSCHAFT befasst – mal zu Gemüte führen wollen würden), wären evtl. auch Sie in der Lage, zu erkennen, dass man mit einem BGE geradezu treffsicher „das Schiff“, in dem WIR ALLE sitzen, AUS JEGLICHER BALANCE bringen würde.

      rad

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    16. P.S.: @ A. A.

      Heiner Flassbeck: «Europa braucht einen Neuanfang»
      https://www.youtube.com/watch?v=R-3vQzAvRfk

      Gruß rad

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    17. (2. P.S. @ A. A.:
      Sorry, der oben genannte Flassbeck-Vortrag ist schon „älter“; - ich habe Ihnen hier aber genau DEN Vortrag empfohlen, bei dem es bei MIR „KLICK“ gemacht hatte.)

      rad

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    18. Lieber rad,


      Befassen Sie sich noch einmal etwas umfassender mit der Idee des BGE, dann sind auch Sie ganz sicher in der Lage über Ihre betont eindimensionale Bewertung hinaus in der Lage zu erkennen!

      Mehr werde ich ihnen nicht sagen. Jemanden mit der Brechstange bekehren zu wollen lehne ich aus Prinzip ab. Daran hat mein Ego keinen Spass.

      A.A.

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    19. Lieber rad, lieber A.A.,

      ich möchte an dieser Stelle einmal betonen, dass die BGE-MENSCHENBILD-Sicht das entscheidende und auf die Grundrechtefrage führende ist* - eher als das Ausgestaltungs-Realisierungsmodell eines "von oben" politisch beschlossenen BGEs.

      Diese Menschenbildfrage LÄSST KEINE DISKUSSION ZU OB das BGE eingeführt wird, sondern nur, WIE es technisch realisiert oder ERSETZT wird - etwa durch Anteilschaft an den REssourcen, Grund und Boden, Selbstverfügung über die Arbeitskraft, Besitz der Produktionsmittel... etc. pp.

      Das BGE KANN scheitern bzw. "einer sterbenswilligen Gemeinschaft bei Sterben helfen" (was nicht heißt, dass die Individuuen dann alle verenden) - doch in einer Form, dass jedes Individuum dann selbst die Verantwortung übernimmt und nicht "ein abstrakter Beauftrager, dem man sich des Geldes Willen beugt" für einen die eigenen Entscheidungen beschlossen hat...

      Es KANN aber vielleicht auch gut gehen - sprich aus dem TOD eines alten Systems zur GEBURT eines neuen zu werden - das kann auch sehr schleichend gehen.

      Die Sorgen, "dass alle Niedriglöhner sind, die der Staat aufstocken muss", kommen ja nur dann auf, wenn wir weiter von einer Vorherrschaft oder einem "DIKTAT" marktführender Firmen und Finanzstrukturen ausgehen, anstatt den emanzipatorischen Effekt, sprich die Auswirkungen auf die praktische Lebensgestaltung durch das BGE anzusehen, die jetzt alle schon DA SIND, teilweise aber eben nicht gelebt werden oder gebremst sind "weil die Sanktionen drohen, der Rausschmiss (=auch Sanktion) droht usw. usf.. Dinge die mit BGE "entstresst", "entschleunigt" werden wohingegen (auch die geschäftlich-unternehmerische) Kreativität der Menschen beschleunigt und ggf. auch entfesselt werden.

      Ich MUSS ja eine Idee, die ich in der Arbeit für andere erledige, nicht mittragen - dann mach ich die Arbeit nicht. Und wenn ich zu wenig Lohn bekomme, mache ich die Arbeit auch nicht - oder ich mache sie, weil sie mir so wichtig ist - wie jetzt schon OHNE irgendeine Firma, die mich absichert - ehrenamtlich. ES kann ja auch gewerkschaftliche oder sonstige Interessenvertretungen geben, die den Leuten über 1 bis 2 Generationen noch bewusst machen, sich nicht an Kapitalismusgewinner UNTER WERT zu verkaufen, die bei der vergesellschaftung übergreifender Unternehmen helfen.
      Wovor viele Angst haben ist NICHT das BGE - es ist das "gescheiterte BGE", das am Ende NICHT mehr die Existenz absichert, sondern nur ein "ersatztaschengeld" ist, das einen stärker denn je zwingt, sich billig versklaven zu lassen. Das weicht aber von dem ab, was BGE bedeutet... BGE heißt per Def., dass man auskömmlich davon allein seinen Lebensunterhalten bestreiten kann...

      Klar kann da so manches auch "nach hinten losgehen". Klar ist mit dem BGE nicht ein von grund auf erkranktes Wirtschafts- und Finanzsystem geheilt - aber wenn es viele Baustellen zur Heilung gibt, so ist das BGE eine, die viel bewirken würde.

      *diese stellt Ralph ganz lebenspraktisch durch seine Bereitschaft, an Hunger zu sterben, ohne seinen WUNSCH verhungern zu müssen.
      Wie passt Ralph Boes in Deine (Wunsch)welt liebeR rad - darf er da sanktionsfrei (so) exisitieren (wie er ist)? Oder muss er etwas an sich verändern, um Solidarität zu erfahren? Das würde mich ganz besonders interessieren...

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  10. Richtig, lieber mArcus, ausserdem bezieht sich das "Bedingungslose Grundeinkommen" offenkundig auf die Unbedingtheit des Einkommensbezugs in der festzulegenden Höhe. Damit sind weder die Randumstände noch das Vorher noch das Nachher berührt.
    Wenn hier das "Kind" (ersatzweise Bürger) seiner Mutter oder seinem Vater (ersatzweise dem Staat)gegenübergestellt wird, spiegelt das eine recht naive Vorstellung von unserem Gemeinwesen wieder. Wer hält uns denn klein, und warum ist der Staat denn der "größere", der erwachsenere, der Reifere, der über uns zu befinden hat? Zahlt jedes Kind seinem Vater auch Steuern? Setzt sich der Vater auch aus seinen Kindern zusammen? Und aus welcher Perspektive hat das rad geschrieben?

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    1. … „und aus welcher Perspektive hat das rad geschrieben?“

      Wenn Sie’s genau wissen wollen: aus der Sicht eines Arbeiters, dem nichts weiter übrig blieb, als die eigene Haut, die „gehandelt“ wurde, als sei sie beinahe nichts wert, WEIT UNTER Wert verkaufen zu müssen: DER SEINE KNOCHEN HINGEHALTEN HAT.

      rad

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    2. P.S. @ mArcus:

      Und wagen Sie es NIE WIEDER (!!!!), mich zum Kampf um Menschenrechte aufzurufen!!!!
      DIESEN KAMPF habe ICH mit einem Skelett geführt, dass zu derart SCHWERER Arbeit (nachweislich und nachweisbar!) NICHT geeignet war.

      rad

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    3. Sie für irgendetwas aufzurufen ist aufgrund Ihrer Kommentare PERLE VOR DIE SÄUE GEGOSSEN.
      Sie können Ihr Trauriges Dasein weiter leben, oder, was ich dringend empfehle einen Arzt aufsuchen, so Ihr Skelett das noch zulässt.

      mArcus

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    4. „Und wenn euch jemand nicht aufnehmen und eure Rede nicht hören wird, so geht heraus aus diesem Hause oder dieser Stadt und schüttelt den Staub von euern Füßen.“ (Mt. 10,14)

      rad

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    5. Bin schon Draußen im Moos, wo meine Füße eine staubfreie Nacht genießen, die all den Religionsunfug entsprengeln lassen.

      rad

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    6. @ mArcus

      „(…) und EURE PERLEN SOLLT IHR NICHT VOR DIE SÄUE WERFEN, (…)“= MATTHÄUS 7,6

      rad

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    7. P.S. @ mArcus:

      … („Perlen vor die Säue…“): das war IHR Spruch!!

      (ich hatte lediglich die [Ihnen offenbar unbekannte] Quelle ergänzt)

      Verstehen Sie mich also bitte nicht falsch: Die Kühlung Ihrer Füße in feuchtem Moos gönne ich Ihnen zutiefst! Allerdings wünschte ich, dass das JEDEM Lebewesen zugestanden würde.

      Dass Bibeltexte und/oder Gebete uns und unsere Kinder retten werden, bezweifle allerdings auch ich.
      Die Vernichtung aller Lebensmöglichkeiten auf unserem Planeten können nur die Verursacher verhindern. Die Verursacher sind WIR.

      rad

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  11. Diesen Kommentar: "Richtig, lieber mArcus..." zeichnet übrigens (denn daran soll die Kommunikation nicht scheitern):

    A.A.

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes