Mittwoch, 7. September 2016

Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach - Version 1

Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach  -  Version 1
      

"Hammer-Attacke in Jobcenter Dietzenbach
Ein Mitarbeiter des Jobcenters in Dietzenbach (Offenbach) ist am Donnerstagmittag von einem Klienten mit einem Hammer angegriffen worden. Nach Informationen von hr-iNFO soll der 51-jährige Angreifer dem Mitarbeiter in dessen Büro mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben.
Der 64 Jahre alte Angestellte wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er sofort operiert wurde. Der Klient war offenbar ein Kursteilnehmer, der Jobcenter-Mitarbeiter sein Trainer."
 
Diese Nachricht ging am 01.09.2016 durch die Presse.
Gestern wurde ich angerufen - und gefragt, warum ich mich dazu noch nicht geäußert habe. Auch überall sonst werde zu dieser Nachricht geschwiegen ...

Nun, die Sache ist zwiespältig:

Zum einen ist zu sagen, dass der Vorfall - als BILD genommen - sehr "sprechend" ist.
Wie oft haben wir erlebt, dass auf unsere Argumente nicht eingegangen wird ... Es gilt sogar, dass je besser unsere Argumente sind, sie desto sicherer übergangen werden.
(S. z.B. hier >>)
Und da wäre es verwunderlich, wenn nicht JEDER, der solche Erlebnisse hat, die Richtigkeit des BILDES, welches sich durch die Nachricht ausspricht, sofort versteht.

Nun, etwas, das BILDHAFT richtig ist, ist es noch längst nicht in der äußeren Realität ... [1]
Da muss man unterscheiden.
Und unter diesem Gesichtpunkt ist die Sache anders zu bewerten.

Das erste ist, dass wir nicht wissen, was wirklich vorgefallen ist. Die Meldung ist zu dünn, als dass wir uns irgend ein echtes Urteil über den realen Fall erlauben könnten. Nur die allgemeine Tatsache, dass die Spannung zwischen den Hartz-IV-Betroffenen und den Jobcentermitarbeitern durch die menschenverachtenden und jetzt auch verschärften Gesetze immer mehr erhöht wird, können wir konstatieren. Und feststellen, dass es eigentlich verwunderlich ist, dass bei dem permanent ansteigenden Gewaltaufgebot von Seiten des Staates und der Behörde die Gegenattacken bisher nicht schon nicht viel stärker ausgefallen sind.
 
Das zweite ist, dass auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck stehen. Die Unmenschlichkeit der Hartz-IV-Gesetze betrifft nicht nur die Hartz-IV-Empfänger sondern wirkt sich auch innerhalb der Jobcenter aus.
 
Einen kleinen Einblick, wie sehr auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck sind und zu ihren Denkblockaden erzogen, ja genötigt werden, bekommt man, wenn man die internen Dienstanweisungen zum Umgang mit den Sanktionen und den Sanktionierten liest:
 
Unter "3. Handlungsauftrag an die Leistungsträger bzw. die Jobcenter" steht dort z.B.:
 
In der Regel treten sanktionsrelevante Tatbestände während des laufenden Integrationsprozesses – in der Interaktion zwischen der/dem persönlichen Ansprechpartner/in und der leistungsberechtigten Person - auf.
Dem Leistungsträger/Jobcenter steht kein Ermessen darüber zu, ob eine Sanktion eintritt oder nicht. Die Behörde hat nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. § 20 ff. SGB X) festzustellen, ob der Tatbestand für eine Sanktion vorliegt. Ist das der Fall, treten die Rechtsfolgen kraft Gesetzes ein. Erst als Folge des Eintritts der Sanktion besteht im Rahmen von Ermessensentscheidungen die Möglichkeit, bestimmte Leistungen (wieder) zu erbringen oder die Sanktion zeitlich zu begrenzen.
Die Leistungsträger bzw. Jobcenter haben also insoweit keinen Spielraum im Hinblick auf geschäftspolitische Absichten oder sozialpolitische Auffassungen. (...)
Auf den Eintritt der Sanktion (darf) nicht verzichtet werden, wenn der Tatbestand festgestellt worden ist. Dem entgegen stehende Entscheidungen sind rechtswidrig. 
 
Und unter "5. Das soziale Gewissen" ist geschrieben:
 
Die Sanktionsvorschriften berühren häufig das soziale Empfinden. Betroffene empfinden den Eintritt einer Sanktion oft als diskriminierend. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußern zuweilen Verständnis. Dennoch muss die Entscheidung über den Eintritt einer Sanktion sich ausschließlich an der Rechtslage orientieren. Die Sanktionsvorschriften beruhen auf einer parlamentarischen Entscheidung, an die die Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde gebunden ist. (…)
Die Übereinstimmung der Vorschriften mit dem ansonsten geltenden (übergeordneten) Recht ist allein den Gerichten vorbehalten. (...)
[Alle Sperrungen von mir, RB]

Diese Anweisungen stammen aus dem Jahr 2012. Inzwischen dürften sie wesentlich verschärft sein. Schon in ihnen sieht man aber, wie die Mitarbeiter der Jobcenter bewusst zu ihren Denkblockaden erzogen werden und muss sich dann über die traurigen Resultate nicht wundern.
 
Wir haben es hier mit  Anweisungen zur Aufgabe der Eigenverantwortung im dienstlichen Handeln zu tun!
 
Dass solche Anweisungen nach dem dritten Reich
– und vor allem auch, nachdem Hannah Ahrend in ihrem "Bericht von der Banalität des Bösen" die dahinter liegende Haltung als die grundlegende Technik des Bösen beschrieben hat, als die grundlegende Technik, wie das radikal Böse innerhalb staatlicher Strukturen entsteht –
prinzipiell geächtet gehören, ist das eine.
 
Das andere ist, dass da der Hammer natürlich gegen ein unbelehrbares System - aber nicht gegen die Köpfe einzelner Mitarbeiter geführt werden muss. Sie sind Erpresste und Gegängelte wie wir. Nur auf der anderen Seite.


Berlin, den 07.09.2016
Ralph Boes


_______________
ad [1]: Ein anderes Beispiel ist die Karikatur



12 Kommentare:

  1. … habe soeben ein WEITERES WIRKLICH GROßARTIGES Interview bei KenFM entdeckt:
    (ist schon zwei Jahre alt - aber HOCHAKTUELL:)

    KenFM im Gespräch mit: BERNHARD TRAUTVETTER
    Quelle: KenFM
    Link: https://kenfm.de/bernhard-trautvetter/

    Gruß rad

    AntwortenLöschen
  2. … und hier noch mal zur WIRTSCHAFTLICHEN Lage Deutschlands, Europas und der Welt:
    (auch für Laien wirklich sehr, sehr gut verständlich aufbereitet durch JENS BERGER, Mitstreiter der NachDenkSeiten:)

    7. September 2016 um 12:00 Uhr

    Eine Agenturmeldung die Sie leider nie lesen werden

    Quelle: NachDenkSeiten
    Link: http://www.nachdenkseiten.de/?p=34904#more-34904

    Gruß rad

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Liebe rad -
      ich habe das jetzt noch einmal veröffentlicht, weil es natürlich auch wichtig ist. In Zukunft möchte ich aber nur noch solche Kommentare veröffentlichen, die unmittelbar mit den oben stehenden Posts zu tun haben. Das hier ist keine Diskussionsplattform. Zur Moderation einer Diskussionsplattform bin ich mit meinen knappen Kräften nicht fähig ... Ich hoffe, Du kannst das verstehen.
      Herzlichst, Ralph

      Löschen
  3. Was erwartet man von den Bürgern???
    Überall ist es das Gleiche man greift massiv in die Bürgerrechte
    ein und wundert sich dann das sich (wenige) Menschen dagegen wehren.
    Genau wie auch in der Polizei,Justiz und weiterer Behörden.
    Dann heist es "den Staatsbediensteten" wird kein Respekt entgegengebracht- wie auch wie es in den Wald reinschallt, schallt es auch heraus-dem Bürger wird auch kein Respekt entgegengebracht, daß zeigen auch die vielen oft völlig unnötigen
    Polizeieinsätze,Hausdurchsuchungen und Leibesvisitationen der
    Grund oft Lapalien wo früher wenn überhaupt der Dorfpolizist gekommen wäre heute ein 100 Mann starkes SEK anrückt.
    Wo sind wir nur angekommen?!
    Hoffnung woher soll man die noch nehmen?
    Es wird irgendwann einen großen Knall geben dann soll niemand sagen er hätte nichts gewusst, die Politiker wissen sehr genau gegen wem die Bundeswehr zum Einsatz kommen soll.
    Selbst das von mir früher einmal geschätzte Bundesverfassungsgericht entscheidet zunehmend gegen den Bürger.
    So sollen etwa Zwangsbehandlungen legalisiert werden, oder ein
    Erwerbsunfähigkeitsrentner soll seinen arbeitslosen Sohn von etwas über etwas 600,- EUR "Rente" mit ernähren solche urteile sind weltfremd und krank!

    AntwortenLöschen
  4. Die auf der anderen Seite sind aber trotzdem Täter - genauso wie z.B. der KZ-Aufseher in der Hitlerdiktatur.
    Genauso wie diese KZ-Schergen, haben sie (zunächst zumindest) eine gesicherte Lebenslage.
    Ralph, pass auf dass Du nicht dem Stockholmsyndrom oder sowas unterliegst !
    Und was den Hammer angeht - ja klar, der wäre auch gegen einen KZ-Wärter unklug.

    AntwortenLöschen
  5. Die Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur haben auch die Möglichkeit, diesen Job, wenn sie ihn mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, zu kündigen, so wie es ein normaler und gesunder Geist tut. Alles andere ist eine Ausrede, denn auch die können und sollten von Hatz4 leben. Nur dann wird diese Ungerechtigkeit aufhören.

    AntwortenLöschen
  6. Jesaja 10.1

    Wehe denen, die ungerechte Gesetze erlassen, und den Schreibern, die bedrückende Vorschriften schreiben, womit sie die Armen vom Rechtsweg verdrängen und den Unterdrückten meines Volkes ihr Recht rauben, damit die Witwen ihre Beute werden und sie die Waisen plündern können.

    Was wollt ihr tun am Tag der Rechenschaft und wenn der Sturm hereinbricht, der von ferne kommt? Zu wem wollt ihr um Hilfe fliehen, und wo wollt ihr euren Reichtum lassen? Wer sich nicht mit den Gefangenen beugen will, der muß mit den Erschlagenen fallen! Bei alledem hat sich sein Zorn nicht abgewandt; seine Hand bleibt ausgestreckt.

    Gruß
    Jürgen

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. @ Jürgen

      Danke sehr für Ihren Beitrag!!

      Gruß rad

      Löschen
  7. PETE SEEGER:

    "If I Had A Hammer"

    If I had a hammer,
    I'd hammer in the morning
    I'd hammer in the evening,
    All over this land.


    I'd hammer out danger,
    I'd hammer out a warning,
    I'd hammer out love between my brothers and my sisters,
    All over this land.

    https://www.youtube.com/watch?v=Rl-yszPdRTk


    mArcus


    AntwortenLöschen
  8. gewalt erzeugt gegengewalt - so wird es auch diesmal sein.

    scharfe menschenverachtende Gesetze -> Hoffnungslosigkeit und
    Perspektivlosigkeit -> verzweifelte Übergriffe -> leid in denen, die
    das Leid als Schreibtischtäter für andere verursachen oder die "da
    gerade (an greifbarster Stelle) im Weg stehen" "oder auf dem falschen
    Stuhl sitzen" -> Ächtung krimineller "Armut", radikalisiertes Bild vom
    "böesen HArzer" -> weiter verschärfte Gesetze, zuziehung des Knotens
    der Unmenschlichkeit ->stärkere Stigmatisierung, Beschuldigung und
    Kriminalisierung von "Armut" -> größere Angst im Jobcenter um den
    eigenen Job und um das eigene Leben -> höhere Bereitschaft "härter
    durchzugreifen" und "präventiv zu verurteilen" -> größere
    Herausforderung, die Spirale der Gewalt in Einzelfällen oder generell
    zu durchbrechen

    Nur wenn durch die "Schockwirkung" eines Toten oder Verletzten
    GENERELL und gewissermaßen "einvernehmlich" klar wird: wir haben als
    EINHEIT eine Grenze überschritten - unsere GESETZE und
    RE-Aktionsmuster sind menschenverachtend, die Art hierunter zu leben
    ist konfliktgeladen und unserer nicht würdig... wenn der Verletzte
    oder tote(?) Jobcentermensch genau wie ein verletzter oder toter
    HArtz-IV-Betroffener ist und UMGEKEHRT, können wir gemeinsam aus dem
    Teufelskreis entfliehen und zu allererst in uns selbst die
    menschenverachtenden Wirkungen solcher Machtverhältnisse aushebeln.

    Gewalt können wir nur ÜBERWINDEN, wenn wir da, wo wir dazu fähig sind,
    radikal die Würde des Menschen achten - und sei es unser schlimmster
    persönlicher Feind....
    und da, wo wir nicht dazu fähig sind, unsere eigene Würde höher achten
    als das Leid, das wir ihr durch selbstverleugnung antun können.

    Es wäre "der HAMMER", wenn das an einer Stelle ÖFFENTLICH geheilt eine
    STRAHLWIRKUNG hätte.
    Ralph und Inge haben als prominente Beispiele (unter etlichen anderen
    (im Stillen)) jedeR für sich begonnen - mögen wir letztlich GERADE in
    uns selbst schauen - statt als voyeuristische "Bildzeitungsleser" die
    Toten abhängig von der Seite, auf der wir uns verorten "feiern" oder
    "beklagen. DANKE

    Mahnend grüßt FriGGa

    Mitwirkende am Projekt "die-opfer-der-agenda-2010.de"

    Sanktionen abschaffen ist der Anfang vom Ende der Ausbeutung, der
    Erpressbarkeit und der Gewalt

    AntwortenLöschen
  9. Die Sache ist wirklich sehr zwiespältig.
    Unabhängig davon, was jetzt die eigentlichen Ursachen und "Motive" für das Attentat waren...
    Die JC-Mitarbeiter haben natürlich nicht allein Hartz 4 in die Welt gesetzt und verteidigt, sie trifft nicht die volle Schuld an einem unmenschlichen Gesetz. Zum anderen ist aber auch richtig, dass man von jemandem erwarten kann, der ein Gesetz, in dem Fall H4, nach allen Richtungen hin verteidigt, damit arbeitet und es auf andere anwendet, es selbst in Anspruch zu nehmen, wenn er mit seinen eigenen Überzeugungen zunehmend in Konflikt gerät. Oder aber er müßte sich demselben Fatalismus hingeben, der ja so oft an der "Kundschaft" beklagt wird, bzw. denselben diesem Keis unterstellten Verhaltensmustern, sich da irgendwie hindurchzuwinden. So schwer wie das in der Praxis mitunter durchzuführen scheint, nämlich Rückgrat zu zeigen, für seine Überzeugungen einzustehen, eine schwere aber notwendige Entscheidung zu treffen, bleibt es richtig. (Mögen die Umstände noch so bedauerlich sein).
    Wenn man jetzt für jeden und alles NUR noch Mitleid und Nachsicht aufbringt, bleiben am Ende nur noch Opfer übrig in einer Welt ohne Täter.
    Die Politiker haben die höchste Verantwortung in ihren hohen Ämtern, zumal sie ihrem eigentlichen Auftraggeber, das Volk, mehr und mehr zu entmündigen (versuchen) - weshalb sie dementsprechend zu Rechenschaft zu ziehen sein werden. Doch auch diese sind nicht auf irgendeinem uns völlig unbekannten Planeten in einem Paralleluniversum entstanden, sondern haben Bezug zu unserer Welt.
    Was mich jetzt am Meisten erschreckt hat: Der Hartz 4-Bezieher war bereits durch und durch geknebelt, getrieben, genötigt, war unter dieser bisherigen Gesetzeslage derart eingeschnürt, dass er kaum mehr den kleinen Finger rühren konnte. Jetzt wurde all das sogar noch weiter verschärft, und ein nicht unerheblicher Teil unserer Bevölkerung klatscht dazu Applaus!
    Selbst WENN jemand seine Arbeitslosigkeit vollkommen selbstverschuldet hätte (wovon wir in aller Regel weit entfernt sind), wäre diese Form von Bestrafung als nichts weiter denn wilder Barbarismus anzusehen, einer Mischung aus Bösartigkeit und krankhaft verirrten Seelen, wo die Funktion des menschlichen Großhirns vollkommen stillgelegt ist.
    Es gibt gegenwärtig nur eine Personengruppe, die die reflexartige Zornesanwandlung, aus abgrundtiefem Haß und Verachtung geboren, zu der hier besprochenen einigermaßen vergleichbar erregt - das sind, jawohl, die Kinderschänder. So tief muß man, um Vergleiche zu finden, hinabsteigen.

    Deshalb forsche ein jeder für sich nach, lausche er in sich hinein, wie er wohl die Welt in, für und durch sich selbst verbessern kann.

    In letzter Hoffnung,
    es möge alles sich letztlich noch zu unserem Wohle wenden,
    grüßt

    A.A.

    AntwortenLöschen
  10. Die Jobcenter bzw. deren Mitarbeiter handeln nach dem Sozialgesetzbuch. Aber jeder handelt auch nach seinem Gewissen.

    gegen-hartz und der Stern berichten:
    Hartz-IV-Urteil – jetzt wird Armut ansteckend
    Auch von 615 Euro Rente muss man abgeben, sagt das BVerfG. Hartz IV macht die Familien kaputt, dafür werden Besserverdiener mit Samthandschuhen angefasst.

    Man muss sich dieses Urteil des BVerfG einmal genau durchlesen, das im Namen des Volkes gesprochen wurde.
    Der Sohn erhält nur 80% Hartz4.
    Die Richter gehen von einem "fiktiven" Anspruch der Grundsicherung aus, berücksichtigen nicht, dass der Sohn keinen rechtlichen Unterhaltsanspruch gegen den Vater hat (weil der Vater nur eine Erwerbsminderungsrente von 615 Euro hat), gehen davon aus dass der Vater seinen Sohn schon nicht verhungern lässt....

    All das ist verwerflich und hier begeht der Sozialstaat Selbstmord und begräbt das Sozialstaatsprinzip. Hier wird nicht eine Familie geschützt, sondern bestraft.

    In Art. 16, Abschnitt 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist festgelegt:

    „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“

    Der Schutz von Ehe und Familie durch den Staat ist in Deutschland in Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geregelt:
    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    Diese besondere Wertschätzung der Familie beruht darauf, dass sie nach Ansicht des Verfassungsgebers das ideale Umfeld für das Heranwachsen von Kindern ist, ohne die auf Dauer keine staatliche Gemeinschaft existieren kann.

    Das Urteil des BVerfG entspricht genau dem Gegenteil.

    AntwortenLöschen

Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes