tag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post2917332101767704237..comments2023-09-18T13:55:55.474+02:00Comments on Die Würde des Menschen ...: Nachtrag bisher unveröffentlichter Akten:Unknownnoreply@blogger.comBlogger62125tag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-51590901704854230832013-11-18T18:15:01.016+01:002013-11-18T18:15:01.016+01:00(Schreibe folgenden Text nach einer rot angezeigte...(Schreibe folgenden Text nach einer rot angezeigten Fehlermeldung [habe möglicherweise falschen Befehl gegeben?] nochmals:)<br />... Ergänzung zu meinen Beiträgen vom 03.11., 20:22 und 20:59:<br />"Der Bockerer" ist ein österreichischer Spielfilm aus dem Jahr 1981 von Franz Antel (Regie).<br />... und Korrektur zu meinem Beitrag vom 08.11., 13:09:<br />statt "Vorrohung" muss es "Verrohung" heißen (Tippfehler).<br />Sorry @ Andi, 09.11., 10:03!Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-83327915571786589752013-11-18T17:52:44.448+01:002013-11-18T17:52:44.448+01:00Korrektur zu meinem Beitrag vom 08.11., 02:16:
Bit...Korrektur zu meinem Beitrag vom 08.11., 02:16:<br />Bitte um Entschuldigung! Das Zitat von Oscar Wilde hatte ich inkorrekt im Kopf (und schrieb es inkorrekt aus meinem Kopf.)<br />Korrekt muss es heißen:<br />"Was ist ein zynischer Mensch?" - "Ein Mensch, der von allem den Preis und von nichts den Wert kennt."Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-66381106919886113462013-11-18T11:30:58.607+01:002013-11-18T11:30:58.607+01:00Da steckt die Wahrheit im Worte,, Wer Frieden will...Da steckt die Wahrheit im Worte,, Wer Frieden will, muss sich für den Krieg wappnen,, ... Nur meistens endet diese Vorbereitung vieler betroffener schon an der Ortsgrenze. Ralph hingegen ist einer, der sich davon nicht abhalten lässt und der politisch gewollten Zerzetzung entgegentritt und Kontakt mit Betroffenen auch über die Ortsgrenzen hinaus sucht, um eine klare und unwiderlegbare Kollage der Ungerechtigkeiten von Hartz4 aufzuzeigen. Ich persönlich empfinde die Residenzpflicht als zusätzliche Strafe. Hartzer werden unter Androhung von empfindlichen Sanktionen gezwungen den Briefkasten immer im Augenwinkel behalten zu müssen, obwohl meines Wissens, an viele nie auch nur ein einziges Jobangebot verschickt wurde. Die Politik hällt an dieser Residenzpflicht fest, mit Augenmerk auf zeitnahe Kontaktdichte zum ,,Kunden,, zwecks kurzfristiger Superangebote an Billigjobs für Langzeitarbeitslose.... Benennen wir doch einfach mal diese Residenzpflicht als das was sie ist... Es mag vielleicht weit hergeholt klingen, aber hat sich schonmal jemand die Frage gestellt, wer harte Sanktionäre oder unfähige und menschenverachtende Sachbearbeiter ausserhalb der Jobcenterburgen schützt (vor wem wohl !) ...!? Ich gehe mal stark davon aus, dass viele Sachbearbeiter überhaupt nicht in dem Ort oder Bezirk wohnen ( wohnen wollen), wo ihre Schützling hausen. Währe ja auch gruselig, wenn man beim Einkaufen bei ALDI plötzlich hinter einem den Harzer erblickt, den man zuvor sanktioniert und mit Lebensmittelgutscheinen gedemütigt hat... Dass bei dem Sanktionär da paranoide und panische Angstgedanken aufkommen mag dahingestellt sein. Fakt ist, die Welt ist ein Dorf und man begegnet sich immer zweimal im leben ( nur wo ist dann da die private Security ?, oder ruft derjenige profilaktisch beim verlassen des Supermarktes, im schnellen Schritt richtung Auto, schonmal die Polizei ? )... Um dass zu verhindern dient diese Regelung der Ortsabwesenheit eigentlich nur, um den Krawallpöbel von den anständigen Jobcentauren abzuschirmen... und währe, wenn es eine gerechte Behandlung und angstfreie Basis geben würde (ohne Sanktionen ) vollkommen überflüssig. Daran alleinig kann man doch schon erkennen, dass dieses System von Kriegsstrategen ersonnen wurde und mit all den anderen Grausamkeiten der Euthanasie die Hintertüre offen lässt. Insofern muss jedem bewusst sein, wenn jeder Langezeitharzer ausgemerzt ist, es jetzt schon zu wenige anständige Jobs für alle giebt, wer wird der nächste sein oder besser gesagt, wann wirst du Hartz ? Wann wird Deutschland endlich begreifen das Feindbilder ob subjektiv oder selbst erschaffen niemals dem Frieden dienen und Kontrolle durch solch paranoide Systeme ebenfalls nicht förderlich sind. Druck erzeugt Angst und Angst erzeugt Druck und Druck erzeugt Gegendruck und dies erzeugt wieder Angst und wieder von vorne... auf beiden Seiten des Schreibtisches ! Soviel zum Thema ausruhen in der sozialen Hängematte deutschlands.. Wer davon nicht krank wird, hat einen verdammt dicken öligen Pelz, an dem das alles vorbeigleitet. Inge Hannemann hat in ihrem Blogg (altonabloggt), bereits vielschichtig darauf aufmerksam gemacht und ist definitiv für jeden interessierten einen Blick wert. Im übrigen finde ich die Wanderung des boesen Ralph zu den Betroffenen einen sinnvollen und wertvollen Dienst an der Allgemeinheit und wünsche ihm Kraft, Erkenntnis und alles erdenklich Gute und sage hochachtungsvoll Danke Ralph!Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-64880263573867872792013-11-12T14:13:23.491+01:002013-11-12T14:13:23.491+01:00"Die gemeinsten Verräter sitzen hinter den ei..."Die gemeinsten Verräter sitzen hinter den eigenen Kulissen"<br />ÖDÖN VON HORVÁTHAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-82178539734953571762013-11-09T10:03:11.878+01:002013-11-09T10:03:11.878+01:00@Mein lieber Anonym8. November 2013 13:09......man...@Mein lieber Anonym8. November 2013 13:09......man sollte dann aber wenigstens erst einmal bei sich selber anfangen, bevor man andere belehrt...was zb. ist:<br />"Vorrohung"? ....Also immer erst an sich selber arbeiten.Ich hoffe wir verstehen uns. Danke.Andinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-49478341127419763052013-11-08T15:56:11.681+01:002013-11-08T15:56:11.681+01:00@Anonym8. November 2013 14:09.....Der Satz war ja ...@Anonym8. November 2013 14:09.....Der Satz war ja ein Zitat (genau hinsehen) von Anonym 4. November 2013 12:26. Ich habe darauf nur geantwortet, das die Möglichkeit besteht, sich selber über angegebene Personen im Internet zu informieren. Mehr nicht.<br />Über die AFD und das aberkennen des Wahlrechts für Rentner, Arbeitslose und Beamte bin ich bestens informiert und habe das hier ja auch in der Vergangenheit schon öfter erwähnt.Andinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-34084484799511532382013-11-08T14:30:22.500+01:002013-11-08T14:30:22.500+01:00Twitter und Facebook stehe ich leider kritisch geg...Twitter und Facebook stehe ich leider kritisch gegenüber und würde daher diese aus persönlichen Sicherheitsgründen nicht nutzen und auch dafür keine Werbung machen. Außerdem denke ich das der genau weiß was er tut, er ist aber ein schlechter Mensch und ein ignoranter Mitläufer, unbelehrbar und daher sinnlos mit dem überhaupt zu reden!!NinoSchneidernoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-29312710972679319052013-11-08T14:09:00.919+01:002013-11-08T14:09:00.919+01:00@ Andi, 04.11., 15:34:
Bezüglich der Absichten des...@ Andi, 04.11., 15:34:<br />Bezüglich der Absichten des Herrn Schachtschneider hege ich gewisse Zweifel:<br />So weit mir bekannt ist, ist dieser Herr Schachtschneider zwar nicht Mitglied der AfD, stellt sich aber hinter sie.<br />Meines Wissens vertritt die AfD aber beispielsweise die Ansicht, es könne durchaus legitim sein, u.a. das Wahlrecht für Arbeitslose und Rentner abzuschaffen. Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-6925235593209589672013-11-08T13:09:45.569+01:002013-11-08T13:09:45.569+01:00@ Andi 06.11., 16:00:
Ich bin mit Anonym 06.11.,13...@ Andi 06.11., 16:00:<br />Ich bin mit Anonym 06.11.,13:17, zwar nicht identisch, schließe mich ihm aber an.<br />Wo die Bildung im Niedergang gegriffen ist, kommt es regelmäßig (zwangsläufig!) zur Vorrohung der Sitten. Ich selbst befürchte, dass gewisse Kreise dies auch beabsichtigen. Gerade um diesen Kreisen mit offener Stirn entgegen zu treten,<br />sollte man sich dessen, um dessen Erhalt man kämpft, auch selbst befleißigen.<br />Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-22683751741064154412013-11-08T02:16:20.645+01:002013-11-08T02:16:20.645+01:00@ anonym 06.11., 10:46
"Was ist ein Zyniker?&...@ anonym 06.11., 10:46<br />"Was ist ein Zyniker?" - "Ein Mann, der von allem den Preis und von nichts den Wert kennt."<br />OSCAR WILDEAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-44967061115676728422013-11-07T10:38:51.625+01:002013-11-07T10:38:51.625+01:00Korrektur 07.11.,02:15:
Zwei mal "ich" h...Korrektur 07.11.,02:15:<br />Zwei mal "ich" hintereinander: das war kein Denk- oder Sprachfehler, sondern lediglich 'n kleener Flüchtigkeitsfehler. Sorry!Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-85986301669626375632013-11-07T02:15:23.954+01:002013-11-07T02:15:23.954+01:00@ Detlef
Melde mich hiermit zurück.
Hatte heute se...@ Detlef<br />Melde mich hiermit zurück.<br />Hatte heute seit ca. 12 Stunden leider keine Zeit mehr, mir neue Kommentare durchzulesen. ... Habe mir stattdessen fast den Kopf darüber zerbrochen, was ich<br />ich dem, was ich 04.11., 20:56 und 05.11., 01:57 geschrieben habe, nun hinzufügen kann. Meine nun endlich, was Passendes gefunden zu haben:<br /><br />"Ketten von Stahl oder Seide - Es sind Ketten..." (Friedrich Schiller)Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-41345909024382115722013-11-06T19:30:24.581+01:002013-11-06T19:30:24.581+01:00@Anonym....Die Richter berechnen ja nichts, berech...@Anonym....Die Richter berechnen ja nichts, berechnen muß und kann ja nur das das jeweilige Jobcenter. <br />Zitat:"Nur warum haben dann die Leute in karlsruhe die Sanktionen nicht gleich mit untersagt?"....Ich kann auch nur vermuten, es ging ja bei dem Urteil nicht um die Sanktionsfrage, sondern die Neuberechnung der Regelsätze, die vorher als Verfassungswidrig zu niedrig beanstandet wurden. Der Kläger war ein Hartz IV Empfänger, der es innerhalb einiger Jahre vor das Bundesverfassungsgericht geschafft hat. <br />Die Richter in Karlsruhe sind ja nicht die Regierung, machen keine Gesetze, sondern behandeln Klagen. Kein Richter kann vorher irgendetwas feststellen, um das nicht geklagt wurde. Sie können nur die Regierung abmahnen, endlich mal ihre Arbeit zu machen -wie es auch (ich glaube Anfang diesen Jahres, oder Ende voriges) tatsächlich passiert.<br />Nun kann man darüber streiten: Im Buch "Wehrt Euch mit §" von Chris Wolker (bitte im Net nachsehen) steht geschrieben, das der Autor Chris, direkt wegen diesem Urteil bei einem Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts nachfragte, ob er den Inhalt (Keine Minderung des Existenzminimums mehr) richtig verstanden habe, das wurde bejaht...Allerdings machte er auch klar, ob man Recht hat oder sein Recht zugesprochen bekommt...Wo kein Kläger da kein Richter.<br />Tja, ob der Chris nun glaubwürdig tatsächlich nachgefragt hat (andererseits wird er kein Buch schreiben, um Lügen zu verkaufen, es mag solche Leute geben -ich hoffe und gehe davon aus das Chris keiner davon ist), weiß keiner von uns, wem es aber interessiert, kann sich im Net ja seine Anschrift raussuchen und mit ihm in Kontakt treten, er hat ja soweit ich es in Erinnerung habe, eine Seite. Da dürfte auch die E Mail stehen.<br />Also: Die Frage des Warum, kann ich Dir nur mit meiner Ansicht beantworten, wie ich es tat, das muss nicht die Wahrheit sein. Die Frage kann ich also auch nur so und mit meiner Annahme beantworten.<br />Andinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-25882414391973317592013-11-06T17:43:12.883+01:002013-11-06T17:43:12.883+01:00@Andi Zitat:
@Anonym.....Schwammig formuliert sind...@Andi Zitat:<br />@Anonym.....Schwammig formuliert sind Alle Gesetze, das ist Beamtendeutsch.<br />Über die Höhe des Existenzminimums kann auch nichts drin stehen, denn es muß für jeden berechnet werden, für jede Stadt/Bundesland, da Heizkosten usw ja überall verschieden sind:<br /><br />Ja ebend schwammig formuliert sind alle Gesetze und es muss -nach HartzIV oder vielmehr ALGII wie man will für jede Person individuell errechnet werden.<br />Demzufolge erklären die Richter -in dem Fall- H4 nicht für Grundgesetzwidrig.<br />Sonst hätten sie bereits schon ein Grundeinkommen berechnet-da brauchts dann<br />nur einen Betrag für jeden der alles abdeckt und der wesentlich höher liegt als das jetzige ALGII.<br />Wenn man sich zB. an die Pfändungsfreigrenze das ist zum Beispiel bei einer Einzelperson ein Betrag von über 900 EUR der nicht gepfändet werden darf orientieren würde hätten wir ein Mindesteinkommen.<br />Aber wie gesagt die Höhe ist im Urteil nicht erhalten.<br />Ich gebe dir ja recht und du hast dir mit deinem ausführlichen Beitrag viel Mühe<br />gemacht wenn du schreibst das Existenzminimum ist nicht verhandelbar.<br />Nur warum haben dann die Leute in karlsruhe die Sanktionen nicht gleich mit untersagt? Damit der einzelne wieder Klagen soll das ist doch kontraprodugtief?Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-16048077425351250122013-11-06T16:00:52.884+01:002013-11-06T16:00:52.884+01:00@Anonym....Wir schreiben hier noch in der Alten Re...@Anonym....Wir schreiben hier noch in der Alten Rechtschreib Form, außerdem ist ja heute alles möglich, zb sieht es schon unmöglich aus, wenn in einem Wort Drei (!) sss hintereinander geschrieben werden...Warum willst Du da also noch jemanden belehren.Andinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-22173803676822679412013-11-06T13:17:19.033+01:002013-11-06T13:17:19.033+01:00Ich fände es schon toll, wenn der eine oder andere...Ich fände es schon toll, wenn der eine oder andere mal auf seine Rechtschreibung achten würde. Danke.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-49498871619233134352013-11-06T10:46:14.900+01:002013-11-06T10:46:14.900+01:00@ Detlef 04.11.2013 14:26
Ein Grund warum viele s...@ Detlef 04.11.2013 14:26<br /><br />Ein Grund warum viele sich nicht outen ist auch eine gewisse Form von Machtlosigkeit. <br /><br />Wenn du Medienvetreter um Medienvertreter kontaktierst um deine Geschichte in die Öffentlichkeit zu bringen und du erntest nur Stillschweigen und Absagen, wer will es den Betroffenen verübeln wenn sie aufgeben. Ich spreche aus Erfahrung, möchte aber betonen dass ich noch nicht aufgegeben habe.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-42449603998852489622013-11-06T08:58:53.058+01:002013-11-06T08:58:53.058+01:00@Anonym.....Schwammig formuliert sind Alle Gesetze...@Anonym.....Schwammig formuliert sind Alle Gesetze, das ist Beamtendeutsch.<br />Über die Höhe des Existenzminimums kann auch nichts drin stehen, denn es muß für jeden berechnet werden, für jede Stadt/Bundesland, da Heizkosten usw ja überall verschieden sind:<br />Unter Randnummer 23 im BVerfG-Urteil vom 09. Februar 2010 heißt es: Der Bezug von Arbeitslosengeld II führt grundsätzlich zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.<br /><br />Unter Randnummer 135 stellt das BVerfG auch eindeutig fest, dass zum Existenzminimum auch Unterkunft und Heizung gehören:<br />b) Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 <155 f.>), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen<br />Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl.BVerfGE 80, 367 <374>; 109, 279 <319>; auch BVerwGE 87, 212 <214>).<br /><br />Das der Regelsatz + Wohnkosten + KV/PV (also die Bruttoleistung) identisch ist mit dem menschenwürdigen Existenzminimum, ergibt sich somit aus der Definition wie unter Randnummer 135 aufgeführt. <br /><br />Es braucht auch nichts davon da stehen das Sanktionen ausgesetzt sind:<br />Denn, ein unverfügbares, menschenwürdiges Existenzminimum ist nicht verhandelbar, man kann auch nichts davon abziehen, man kann davon nichts kürzen, keinen Cent, wenn es nicht gegen das Grundgesetz verstoßen soll.<br /><br /> Das Grundrecht eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG muss gewährleistet sein (Randnummer 133).<br /><br />Jede Kürzung bedeutet eine Unterschreitung des Existenzminimums, von dem das Bundesverfassungsgericht sprach.<br /><br />Ab Randziffer 133 beschäftigt sich das Urteil – in dem der Begriff “Sanktion” gar nicht vorkommt (Das brauch es auch nicht)– mit dem “Existenzminimum” und stellt in Randziffer 137 dessen “unverfügbaren” Anspruch fest. Laut Randziffer 134 muß dieser Anspruch durch den Staat gesichert werden. Randziffer 135 verlangt, daß die gesamte physische Existenz des Menschen, seine zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu sichern ist. Dieses Existenzminimum wird laut Randziffer 148 durch den sogenannten Regelsatz und weitere Leistungen wie Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung gesichert. Bei dieser Bestimmung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums geht das BVerfG gleichzeitig von der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz aus. <br />Jede Kürzung bedeutet eine Unterschreitung des Existenzminimums, von dem das Bundesverfassungsgericht sprach: "Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrich.“ <br />Somit verletzen Sanktionen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.<br /><br />Eine weitere genaue Erklärung/Argumentation findest Du hier:<br />http://www.linke-sh.de/uploads/media/Begruendung-Sanktionen.pdf<br /><br />eine noch viel genauere Erklärung (Richtervorlage zum Klagen)findest Du hier:<br />http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm<br />Andinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-82186814493761620602013-11-05T19:28:06.471+01:002013-11-05T19:28:06.471+01:00@Diskus.....Danke für die Erklärungen. Allerdings ...@Diskus.....Danke für die Erklärungen. Allerdings scheint diese Strategie bei einigen tatsächlich Funktioniert zu haben...in der Zeit des VA, wurde dieser aufgehoben bzw unter aufschiebender Wirkung "ruhiggestellt".<br /><br />Natürlich gibt es keine Pflicht eine EGV zu unterzeichnen, das hat sogar die BA höchstpersönlich -etwas spät- an ihre Mitarbeiter herausgegeben/mitgeteilt. Eine Sanktion bei Nichtunterzeichnung ist also unzulässig.<br />Wie macht man nun den VA unschädlich? Gute Frage...bei einigen geht es mit Hinweise auf diversen Straftaten, und angebot einer eigenen EGV (nach Ralphs Idee) und bei einigen geht genau dieses nicht, je nach Jobcenter oder Mitarbeiter.<br />Hier zeigt sich wieder die Willkürlichkeit, müßte nicht, wenn es bei einem gestattet ist, bei Allen dann so sein?<br />Ein weiterer Versuch wäre, wenn man Gründe für die Nichtunterzeichnung angibt<br />(Straftaten und GG Paragraphen) und den Wunsch eine eigene EGV zu entwerfen vorschlägt. Da der VA ja ein Vertrag ist und man sich in Vertragsverhandlungen befindet, man also nicht grundlos ablehnt, dürfte es vorerst keinen VA geben, bzw so könnte man ihn mit nachfolgenden Urteil angreifen:<br />Ein Aktuelles Gerichtsurteil des 14. Senates des Bundessozialgerichtes B14 AS 195/11 R vom 14.02.013 besagt dazu :<br />Ein Verwaltungsakt darf erst erlassen werden, wenn eine Eingliederungsvereinbarung Grundlos abgelehnt wurde. In diesem Urteil ging es übrigens um die Unterzeichnung unter Vorbehalt, das aber nur am Rande.<br />Der Kläger bekam recht.<br />Bei einer Klage oder dem Widerspruch dann noch aufführen:<br />Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. 06 1979 festgestellt, daß eine Verwaltungspraxis, die Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erkläre, nicht mit der Verfassung vereinbar wäre (BVerfGE 51, 268 [284f]).<br />Das Bundesverfassungsgericht sagt :<br />„Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar zu erklären sind nicht mit der Verfassung vereinbar.“<br />....Eine Garantie das das funktioniert, gibt es allerdings auch nicht...nur Ausprobieren.<br />Andinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-958227665559839112013-11-05T19:20:56.682+01:002013-11-05T19:20:56.682+01:00@Andi Zitat:Auch hier muß der Gewaltausübende/ausü...@Andi Zitat:Auch hier muß der Gewaltausübende/ausübenden sich vor einem Gericht dann verantworten <br /><br />Wenn es dann noch überhaupt ein Gericht gibt wenn in 10-15 Jahren der EU<br />alles um die Ohren fliegt, die Finanzmärkte zusammenbrechen, die Armen noch<br />ärmer werden und Verelendung droht, wird der Hass und die daraus entstehende<br />Gewalt auch nicht mehr vor staatlichen Instustionen und Behörden halt machen.<br />Da braucht man nur mal in die Geschichte schauen, daß ist nichts neues.<br />Hier kommt in den nächsten Jahren etwas auf uns zu was ich mir lieber nicht in allen Facetten ausmalen möchte.sage nur Prager Fenstersturz 1618.<br /><br />Zitat:<br />Unter Randziffer 137 BverfG Urteil heißt es weiter:<br />„Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenz-<br />notwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.<br /><br />Ja na und das ist sehr schwammig formuliert da steht nichts über die Höhe oder<br />das die sanktionen ausgesetzt werden sollen.<br />Da ist den Politikern großes handlungsermessen gegeben.<br />Die sagen H4 ist "verfassungsgemäß" und gut so.<br />Und der H4 Satz wurde den Betroffenen schon oft vorgerrechnet wie die den<br />sich einteilen sollen zB. 5,00 EUR für Kultur etc.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-52018846224541610782013-11-05T17:35:19.183+01:002013-11-05T17:35:19.183+01:00Da weiterhin das Märchen kursiert, man könne sich ...Da weiterhin das Märchen kursiert, man könne sich vor Sanktionen schützen, indem man eine EinV mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" unterschreibt, nachfolgend eine Ergänzung zu den obigen Tipps.<br /><br /><br />Für eine Eingliederungsvereinbarung als Vertrag, kurz: EinV, gelten die Vorschriften der §§ 53 bis 61 SGB X über öffentlich-rechtliche Verträge.<br />Nach § 61 SGB X gelten darüber hinaus, d.h. ergänzend, die Festlegungen zu Verträgen im BGB. Ergänzend bedeutet, dass die Festlegungen des BGB diejenigen des SGB X dort ergänzen, wo es im SGB X an konkreten Festlegungen fehlt. Nicht jedoch werden Festlegungen im SGB X durch diejenigen des BGB ersetzt (Gesetzeskonkurrenz).<br />§ 116 BGB gilt lt. § 58 Abs. 1 SGB X und in Ermangelung vorrangiger Festlegungen im SGB X auch für öffentlich-rechtliche Verträge nach SGB X, wozu auch eine EinV nach § 15 SGB II gehört.<br /><br />Durch einen Vorbehalt wird ein Vertrag nichtig (§ 116 S. 2 BGB), aber nur, sofern der Vertragspartner Kenntnis vom Vorbehalt hat.<br />Ein ohne Begründung erklärter Vorbehalt ist hingegen wirkungslos (§ 116 S. 1 BGB), der bloße Zusatz "unter Vorbehalt" ist also wirkungslos, es bedarf immer eines konkreten Grundes, der dem Leistungsträger nachweislich bekannt sein muss, wobei den Hilfeempfänger die Nachweispflicht trifft.<br />Der Grund für den Vorbehalt ist auch ausschlaggebend dafür, ob der Vertrag durch den Vorbehalt zur Gänze nichtig wird, oder nur in den Teilen, für welche der Vorbehalt besteht (58 Abs. 3 SGB X). Maßgeblich dafür ist der Umstand, ob der Vertrag ansonsten ohne Vorbehalt zustande gekommen wäre.<br /><br />Ich möchte hier auch noch mal ergänzend darauf hinweisen, dass es keine Rechtspflicht gibt, eine EinV zu unterschreiben. Ebensowenig gibt es eine Rechtsgrundlage, eine Nichtunterschrift zu sanktionieren.<br />Wenn man also mit dem Inhalt einer EinV nicht einverstanden ist, sollte man diese auch nicht unterschreiben.<br /><br />Quelle = http://hartz.info/index.php?topic=61152.msg580880#msg580880<br /><br />Das Spielchen hab ich schon versucht, das funktioniert leider nicht.<br /><br />DiskusAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-88692669429058348472013-11-05T15:59:57.439+01:002013-11-05T15:59:57.439+01:00@Anonym.......WENN andere Abhilfe nicht möglich is...@Anonym.......WENN andere Abhilfe nicht möglich ist....z.Z. ist es eben noch die "andere" Abhilfe die Klage zu schaffen vor das Bundesverfassungsgericht, danach der Internationale Menschengerichtshof....denn es ist ja noch möglich etwas anderes zu unternehmen (auch wenns unmöglich erscheint, eine derzeitige Klage um die Regelsätze der U25 jährigen wurde zb vom Bundesverfassungsgericht gerade angenommen).<br />Widerstand bzw Gewalt wird hier, im Artikel 20 also als letztes Mittel beschrieben, wie diese aussieht ließ man aus verständlichen Gründen offen.<br />Auch hier muß der Gewaltausübende/ausübenden sich vor einem Gericht dann verantworten und dem Gericht erst einmal klar machen, das es für ihn kein anderes Mittel gibt/gab.Andinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-47500883926199745632013-11-05T15:49:15.218+01:002013-11-05T15:49:15.218+01:00@Diskus.......Versuch doch einmal, wenn der VA vor...@Diskus.......Versuch doch einmal, wenn der VA vor Gericht immer wieder ausläuft, doch eine Strategieänderung: Unterschreiben der EGV unter Vorbehalt und dann sofort vor Gericht als Feststellungsklage dagegen vorgehen, inclusive Antrag auf Aufschiebende Wirkung. Hat wohl die Wirkung, das der VA so lange wie er bearbeitet wird ausgeschaltet ist (aufschiebende Wirkung). Ich will jetzt hier nicht klugscheißen, wäre aber eine Idee, zuvor über Unterschrift unter Vorbehalt und Feststellungsklage im Net informieren. Dazu ist einiges zu finden. Eventuell findet sich hier jemand, der es genauer erklären kann, oder möchte.Andinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-7682989527506869232013-11-05T15:36:59.095+01:002013-11-05T15:36:59.095+01:00 MB...Wie sagten doch die alten Lateiner,Si vis pa... MB...Wie sagten doch die alten Lateiner,Si vis pacem para bellum.Sicher nur ein Sprichwort,aber das trifft wohl den Kern der Sache.Also,ich frage mich nur wo sind all die fähigen Köpfe die positive Veränderungen herbei führen könnten.Abgesehen von den enizelnen Kämpfer, wie Ralph Bose,ein Mann mit Bewußtsein,eine Kämpfernatur (passiert wohl nicht viel unter all den Betroffenen ) Viele Aktionen werden gar nicht von denen da Oben wahrgenommen,kein Wunder das die Elite weiterhin an den Menschen vorbei regiert,Bei der diesjährigen Wahl hätte man etwas ändern können,ich versteh,s einfach nicht,wie man so teils unpolitisch sein kann.Wenige denken wohl an die nächste Generation,na die werden sich freuen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4789255232105024224.post-65698568781881101782013-11-05T12:10:27.997+01:002013-11-05T12:10:27.997+01:00Art. 20 Abs. 4 "(4) Gegen jeden, der es unter...Art. 20 Abs. 4 "(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."<br /><br />Widerstand, also Gewalt, ist im Grundgesetz vorgesehen, wenn andere Mittel nicht mehr helfen. Was ist, wenn das BVerfG gegen die Würde des Menschen entscheidet (was sehr gut möglich ist)? Man sollte auch das Ende bedenken. Es ist gut Gericht anzurufen - die ultima ratio ist es nicht? Was bleibt nach einem negativen Urteil? Übrigens sollten sich diese Überlegungen auch die Richter vom Bundesverfassungsgericht machen! (kleiner Wink mit dem Zaunpfahl)<br /><br />Anonymousnoreply@blogger.com