Meine Gegenwehr (s. 10.11.2011) gegen die schwerwiegenden Nötigungen und Androhungen von Unannehmlichkeiten bis hin zur Vernichtung unserer bürgerlichen Existenz, die vom Amt auf uns alle ausgehen, stellt meines Erachtens nun nicht umgekehrt eine "Sanktion" dar, diesmal nur gegen die Mitarbeiter des Jobcenters gewendet, wie das von einer Seite her bedauernd empfunden wurde,
sondern es handelt sich
- um eine "Fördermaßnahme",
- um eine Maßnahe zur Förderung des Jobcenters,
sondern es handelt sich
- um eine "Fördermaßnahme",
- um eine Maßnahe zur Förderung des Jobcenters,
- zur Förderung seiner Eingliederung in den Rahmen der Verfassung und des Grundgesetzes.
Eingliederung ja - aber diesmal richtig.
Ich bin sicher, dass, wenn die erste Klage im Rennen ist, sich die Mitarbeiter der Jobcenter unglaublich schnell besinnen werden, weil sie sich jetzt selbst bedroht empfinden, und dass unglaublich schnell das System im Sinne des Grundgesetztes umgestaltet wird.
Es wäre toll, die Argumentation der Gegenwehr so weit auszufeilen, dass Massenklagen gegen die Jobcenter möglich werden.
Mit herzlichem Gruß,
Ralph Boes
Ralph Boes