Montag, 10. Dezember 2018

BVerfG - Mündliche Verhandlung am 15.01.2019



Und sie bewegt sich doch ...
 
Das Bundesverfassungsgericht teilt mit:
 

 
P.s.: In der Einladung ist die übrigens wieder die vollständige Fragestellung der Richtervorlage angegeben


Donnerstag, 6. Dezember 2018

BVerfG ändert die Fragestellung

@ Änderung der Fragestellung im BVerfG
Mit der Ernennung Harbarths zum Vorsitzenden des ersten Senates des BVerfG wurde in der Jahresvorschau des BVerfG die Fragestellung unseres Prozesses verändert.
 Während bis dahin dort stand ...  steht dort jetzt:
Vorlage zu der Frage, ob die Sanktionsregelungen in § 31a in Verbindung mit §§ 31 und 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung vom 13. Mai 2011 (BGBI I S. 850, 2094), gültig ab 1. April 2011, mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG - Sozialstaatlichkeit - und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und mit Art. 12 GG vereinbar sind.
S. Eintrag im Web.arcive vom 09.09.18: https://goo.gl/NVhgAE
Vorlage zu der Frage, ob die Sanktionsregelungen in § 31a in Verbindung mit §§ 31 und 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung vom 13. Mai 2011 (BGBI I S. 850, 2094), gültig ab 1. April 2011, mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG - Sozialstaatlichkeit - und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind.
 
S. Änderung vom 25.11.2018:
https://goo.gl/Bzuwzp
D.h., der Hinweis auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und auf Art. 12 GG ist entfallen.


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