Sonntag, 3. Dezember 2017

Jobcenter Neukölln ...

Neue Nachrichten aus dem Augiasstall
Bekanntlich hat am 23.10.2017 das Jobcenter Neukölln die Bestätigung von eingereichten Unterlagen eingestellt. Am 10.11. hat u.a. die Berliner Woche darüber berichtet >>
Am 16.11. hat das Jobcenter Neukölln die entwürdigende und schikanöse Praxis wieder beendet. >>
Am 18.11. hat die B.Z. noch einmal nachgelegt und die unhaltbaren Zustände im Jobcenter Neukölln (Akten verschwinden, die Betroffenen können sich, da keine Eingangsbestätigungen ausgegeben wurden, nicht wehren etc.) thematisiert >>
Am 23.11. hat nun ein Betroffener, der die Beschränkung beanstandet hatte, folgende Mitteilung vom Jobcenter erhalten:
Sehr geehrter Herr ...
Sie beanstanden die Verfahrensweise zur Regelung des Umganges mit Empfangsbestätigungen für eingereichte Schriftstücke in der Eingangszone des Jobcenters Berlin Neukölln, welche nicht mehr generell ausgestellt wurden.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Jobcenter Berlin Neukölln die oben genannte Verfahrensweise vorerst aufgehoben hat.
Eine Dienstanweisung dazu hat zu keinem Zeitpunkt existiert und kann daher auch nicht eingesehen werden.
Entgegen Ihren Ausführungen wurde Empfangsbestätigungen an die Kundinnen und Kunden de Jobcenters Berlin Neukölln weiterhin ausgestellt bei Abgabe von Anträgen, Widersprüchen, Klagen oder Bescheinigungen zur Vorlage bei Dritten.
Ich hoffe mit meinen Ausführungen zu einem besseren Verständnis beigetragen zu haben.
MfG, im Auftrag ...
Ein anonymisiertes Foto des Schreibens gibt es hier >>
Folgendes ist dazu zu bemerken:
- Die entsprechende Mitteilung an die Hartz-IV-Betroffenen war deutlich und unübersehbar überall im Eingangsbereich des Jobcenters ausgehängt. S. Foto >>
- Von einer Einschränkung, dass die Einreichung von "Anträgen, Widersprüchen, Klagen" etc. dennoch quittiert würden, ist schon auf diesen Aushängen nichts zu sehen.
- Hartz-IV-Betroffene haben übereinstimmend berichtet, dass auch die Abgabe solcher Unter-lagen nicht bestätigt und die Bestätigung allgemein verweigert wurde.
Bei der Mitteilung des Jobcenters handelt es sich schon hier um eine glatte Lüge.
- Angesichts der Allgegenwärtigkeit der Aushänge und der generellen Verweigerungshaltung der Mitarbeiter dürfte auch die Behauptung, es habe dazu keine Dienstanweisung gegeben, eine glatte Lüge sein. Es sei denn: die Obrigkeit hat in ihrem eigenen Hause nichts zu sagen - und die Mitarbeiter unten treiben, wozu sie Lust und Laune haben …
Nachdem die Sache nun öffentlich geworden ist, hat das Jobcenter sein Unrechtstreiben "vorerst aufgehoben".
Offen bleibt allerdings, wie lange -
und offen bleibt, wie mit den entstandenen Lücken in den Unterlagen der Betroffenen umzugehen ist. Wer keine Bestätigungen für wichtige abgegebene Unterlagen erhält, wird  unmittelbar zum Opfer der Willkür der Behörde gemacht! Ihn treffen Verweigerungen von lebensnotwendigen Leistungen, Sanktionen und Strafen, selbst, wenn er sein Soll erfüllt hat und ohne dass er sich irgend wehren kann.
Die beschwichtigende Aussage des "Kundenreaktionsmanagements", dass es nur sehr wenige Beschwerden wegen verloren gegangener Unterlagen gibt, (s. hier >>) ist eine Frechheit! Wo immer man wichtige Dokumente einzureichen und für die Nichteinreichung Nachteile oder gar Strafen zu erdulden hat, hat man eine Bestätigung zu erhalten! Das ist keine Frage des "wie viel" oder "wie wenig" verloren geht, sondern eine Frage des Prinzips!
Dass man über einen solchem Punkt mit einer Verwaltung überhaupt reden muss, ist ein Skandal! Ein Skandal auf derselben Stufe, wie, wenn man mit einem Chirurgen darüber diskutieren müsste, ob vor der OP die Hände zu waschen sind!
Darüber hinaus ist auch die Einschätzung des "Kundenreaktionsmanagements" gelogen - oder auch dieses weiß nicht, was in seinem Haus passiert. Spätestens seit dem verdecktem Einsatz der Team-Wallraff im Jobcenter (S. hier >>) wissen wir alle, dass Mitarbeiter Akten teils aus Größenwahn (ich bin Gott), teils für ein besseres Ranking im Team (ich erledige meine Arbeit besonders schnell) oder aus Überlastung bewusst verschwinden lassen. Und es ist gar nicht auszumalen, in wie weit dieser Missstand zunimmt, wenn keine angemessene Quittierung der eingehenden Akten erfolgt.
Gar nicht zu sprechen von der Gefahr für Betroffene, wenn sie dem Amt "nicht passen".
Wer in dieser Frist Unterlagen abgegeben hat, dem empfehle ich unbedingt, jetzt nachträglich (schriftlich) die Bescheinigung des Eingangs einzufordern.
Sobald derartige Dinge wieder vorkommen, bitte ich unbedingt um Bescheid. Wir DÜRFEN uns das nicht bieten lassen!
Einfach: AUS PRINZIP! 



Samstag, 18. November 2017


Nachtrag 19.11.2017:

Liebe Freunde –
die Linke Neukölln teilt mit:
Andreas Eberling, Pressesprecher des Jobcenter Neukölln, bestätigt: Das Jobcenter Neukölln bescheinigt mit sofortiger Wirkung wieder schriftlich die Abgabe von Unterlagen.
Wenn das stimmt, wäre das natürlich schön und unsere Aktion natürlich hinfällig geworden.
Wir sehen die nächsten Tage nach, ob die Meldung stimmt …
Bis dahin liegt alles hier [s. unten] auf "Eis".
Mit herzlichem Gruß,
Euer Ralph
 
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Jobcenter gibt keine Bestätigungen für abgegebene Unterlagen heraus ???
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Aktion am roten Rathaus

         
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Liebe Interessierte,
liebe Freunde
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am 30.10.2017 wurde durch die Linke in Neukölln veröffentlicht,
dass das Jobcenter Neukölln keine Bestätigung mehr für abgegebene Unterlagen herausgibt. >> 
  S. auch den Bericht in der Berliner
  S. Woche >>
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Die Anweisung ist immer noch gültig!
  S. Erfahrungsbericht aus dem Jobcenter Neukölln vom 09.11.2017. >>
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Vor dem Hintergrund starker Unterlagenverluste im Jobcenter * - mit oft gravierendsten Auswirkungen für die Betroffenen:
  • es werden keine Leistungen bezahlt oder auch Sanktionen verhängt, wenn Unterlagen "nicht abgegeben" wurden, die Einhaltung von Widerspruchsfristen kann nicht nachgewiesen werden, vor Gericht kann man die Erfüllung seiner "Pflichten" nicht beweisen –
ist das eine interessante Entscheidung.
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Sie ist gesetzeswidrig, unterwirft die Hartz-IV-Betroffenen vollständig der Willkür der Ämter und bringt sie in unglaubliche zusätzliche Nöte.
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Behördenunrecht wird dann zu einer CHANCE für die Betroffenen, wenn sie daraus etwas sinnvolles machen.
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Harald Thomé schlägt vor: Die Unterlagen zusammen und kollektiv als Kampagne für einen Monat beim regierenden Bürgermeister Michael Müller abzugeben und sie sich dort bestätigen zu lassen. Hier bestehe nach § 20 Abs. 3 SGB X iVm 16 Abs. 2 SGB I eine Entgegennahme- und Weiterleitungspflicht. 
- Weitere rechtliche Hinweise bei Harald Thomé >>
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Aus unserer Sicht ist diese Idee sehr gut.
Es reicht allerdings nicht, die Idee nur zu veröffentlichen.
Wichtig ist, die Sache so zu organisieren, dass die Leute auch Lust, oder wenigstens keine Angst haben, zu kommen.
Und die Forderung nach geregelter Entgegennahme der Unterlagen so zu verstärken, dass ein echter Fortschritt daraus wird.
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Wir rufen deshalb dazu auf,
dass ALLE Berliner Hartz-IV-Betroffenen, nicht nur die Neuköllner (!), ihre Anträge und Unterlagen beim Berliner Oberbürgermeister abgeben – und zwar nicht nur für einen Monat, sondern so lange, bis das Problem generell in den Jobcentern geregelt ist und man die Abgabe von Unterlagen und den Erhalt der entsprechenden Bestätigungen – unabhängig von den sonstigen Warteschlangen – innerhalb von 10 Minuten erledigen kann.Außerdem verlangen wir eine gediegene öffentlichen Entschuldigung vom Amt!
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Um da zu helfen, stehen wir ab sofort immer Dienstags und Freitags von 10:30 bis 12:00 Uhr als Anlaufpunkt für die Abgabe, für Ratschläge und als Begleitung vor dem roten Rathaus zur Verfügung.
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Für Betroffene, die gerade keine Anträge abzugeben haben, und dennoch ihre Solidarität zeigen wollen,
und für Nicht-Betroffene, die ebenfalls Ihre Solidarität zeigen wollen
halten wir Anträge zur Abgabe und Bestätigung in verschiedener Form bereit
(Beispiele folgen).
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Der Spaß ist, dass JEDER Antrag vom Bürgermeisteramt weitergeleitet und vom Jobcenter auch beantwortet werden muss.
[Wie war das noch in Harry Potter I mit den tausenden Tauben und Briefen?]
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Nutzen wir also die so schöne, uns vom Jobcenter gebotene Gelegenheit, uns zu treffen, für mehr Gerechtigkeit in der Welt zu sorgen - und dabei für die Abgabe der Unterlagen auch noch die notwendige amtliche Bestätigung zu erhalten ...
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Mit herzlichem Gruß,
 - für die Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen -
Ralph Boes
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ad * :  Die Unterlagen werden im Jobcenter oft bewusst vernichtet, teils um sich von der Arbeit zu entlasten, teils aber auch um die Betroffenen zu schikanieren, s. z.B. Report Wallraff >>




Freitag, 23. Juni 2017

Gerichtsverhandlung zur achten 100-Prozent-Sanktion

GERICHTSVERHANDLUNG ZUR ACHTEN 100-PROZENT-SANKTION
am 07.07.2017 um 12:00 Uhr
im Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin, Saal 113
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ZUM HINTERGRUND:
Mit der achten 100%-Sanktion wurde meine lange Hungerphase eingeleitet, die sich über 132 Tage vom 01.07.2015 bis zum 10.11.2015 erstreckt hat und erst durch ein Kirchenasyl beendet wurde.
(...)
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DIE SANKTION IST BEREITS AUFGEHOBEN!
16 Monate nach Beendigung des Hungerns wurde dann - unter willigster Mitwirkung des Jobcenters (!) - die Sanktion vom Gericht einfach aufgehoben. (...)
Die Gründe für diese Entscheidung waren so absurd, dass mir sofort klar war, dass man die Sanktion nur auflöste, um so die Bearbeitung der anstehenden Fragen (...) umschiffen zu können.
Ich habe deshalb der Entscheidung sofort entschieden widersprochen. Sicherlich ein Sonderfall im Gericht.
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AUF GRUND MEINES WIDERSPRUCHES steht mir TROTZ der zur Zeit faktisch aufgelösten Sanktion ein Recht auf eine öffentliche Verhandlung zu.
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THEMA DER VERHANDLUNG WIRD SEIN ... ... ...
Weiter geht es hier >>


Montag, 2. Januar 2017

Vorbereitung / Durchführung eines Angriffskriegs sehr erleichtert

01.01.2017:
U.v.d. Leyen verstärkt dt. Engagement i.d. Nato
Aus dem Bundestag:

§ 80 StGb (Vorbereitung eines Angriffskrieges) gestrichen und durch einen § 13 VStGb ersetzt  -
siehe Link 







Sonntag, 1. Januar 2017

Zum neuen Jahr

01.01.2017
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Liebe Freunde,
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N e u l a n d  -

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hiermit eröffne ich die siebte - und voraussichtlich auch die letzte - Jahresseite der Webseite Grundrechte-Brandbrief.de. Wer weiß, was dieses Jahr uns bringt.
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Es ist ein eigentümliches Gefühl, dieses siebte Jahr der Webseite hier zu eröffnen. Mit ungefähr sieben Jahren habe ich gerechnet, bis der Impuls, aus dem ich den Brandbrief geschrieben habe, so weit gediehen ist, dass er Früchte tragen kann. Und jetzt wird das Bundesverfassungsgericht tatsächlich in diesem Jahr entscheiden.
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Ich hoffe für uns alle, dass die Entscheidung gut ausfällt und das schändliche Hartz-IV-Unrechtsregime damit beendet wird. Ganz undenkbar ist das in meinen Augen nicht. Es sind so viele Umbrüche: in "Europa", in Amerika - aber auch in Deutschland, die die alten Mächte in die Defensive zwingen ... da KANN es sein, dass das Bundesverfassungsgericht ein deutliches Zeichen im Sinne der Befestigung unserer Verfassung setzt!
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Wie immer es entscheidet, ist unsere Aufgabe dann aber noch nicht erfüllt. Schon seit 2014 sind wir hier in Berlin dabei, für die Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen zu wirken.
Mal sehen, was aus den DARAUS erfolgenden Aktionen wird.

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Euer Ralph
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