Mittwoch, 12. Oktober 2016

Gemeinsame Verfassungsbeschwerde


Gemeinsame Verfassungsbeschwerde?

Da nicht nur ich mit dem Jobcenter sondern auch das Jobcenter mit mir unlösbare Schwierigkeiten hat, habe ich das Jobcenter angefragt, ob wir nicht gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde schreiben.

S. hier >>

Auf die Antwort bin ich sehr gespannt ...

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An das
Jobcenter Berlin Mitten ...

 
Betr.: Das gestrige Gespräch mit Frau Y..... und Herrn W.....
 

Sehr geehrte Frau X.....,
sehr geehrter Herr Y.....,
sehr geehrte Frau Z.....
 
nach Beurteilung durch den Maßnahmeträger bin ich als arbeitsfähig eingeschätzt.
 
Unter den Vorgaben des SGB II werden Sie nicht anders können, als mich weiter in Maßnahmen zu treiben oder unter Bewerbungsdruck zu setzen.
 
Bei meiner Art, mit den Dingen umzugehen -
- s. meinen Brief vom 31.07.2016, https://goo.gl/h0Hgbh
führt das bei mir recht schnell zum Tod.
 
Für Sie und für mich wird da in naher Zukunft eine irreversible Grenze erreicht.
Unter diesem Gesichtspunkt stelle ich folgende Frage:
 
Laut § 90 BVerfGG kann ich auch unabhängig vom Instanzenweg eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
- S. https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html

Eine solche Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich zwar erst nach Erschöpfung des Rechtswegs zulässig.
 
Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.
 
Beides: dass die Sache von allgemeiner Bedeutung ist, sowie, dass mir ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, wenn ich weiter auf den Rechtsweg verwiesen würde, ist bei mir – bzw. bei UNS der Fall.
 
Bei mir, insofern ich dann tot bin.
Bei Ihnen, insofern es Ihnen dann vielleicht leid tut und ggf. auch Probleme macht, den Schritt über die Grenze hinweg gegangen zu sein.
 
Wie wäre es, wenn wir die Verfassungsbeschwerde gemeinsam schreiben?
Ich von meiner Seite aus – und Sie von Ihrer Seite?

Ich möchte nicht, dass Sie ein langes Gutachten verfassen – noch weniger, dass sie MEINE Position vertreten …
Aber eine Entscheidung, wie in einem Fall wie mir mit dem "Kunden" umzugehen sei – die dürfte wohl zu erfragen sein …
 
- Letztens hat wieder ein Richter versucht, eine "unserer" Sanktionen wegen Formfehlern Ihrerseits zu kippen.
 
Frau Z.... hat da geschrieben:
"Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."
- S. https://goo.gl/KIeh6r

Ich denke, genau das ist der Weg:
die Frage, die wir beide haben, gemeinsam dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen …
 
Ist das für Sie DENKBAR?

Mit freundlichem Gruß,
RB
 
 
 
 

Dienstag, 11. Oktober 2016

Die Anhörung

Die Anhörung:

Liebe Freunde,

nachdem ich eine sog. Coaching-Maßnahme des Jobcenters abgebrochen hatte (siehe  hier >> ), habe ich nun das Anhörungsschreiben:
Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion
erhalten.

Ich habe jetzt folgende Antwort verfasst:
  • Sehr geehrte Frau Y..... – 
  •  ich danke Ihnen für die Möglichkeit, mich zum Abbruch der Maßnahme zu äußern.
  •  Am 11.07.2016 wurde mir durch eine neue EGV verordnet, mir einen Coach zu suchen.
  •  Am 31.07.2016 habe ich mitgeteilt, dass ich die Suche unterlassen habe, und die Unterlassung ausführlichst begründet.
  •  Statt für meine Absage sanktioniert zu werden (ich danke so sehr, wie ich staune), bin ich am 11.08.2016 einer Coaching-Maßnahme "zugewiesen" worden, ohne dass auf die Gründe meiner Unterlassung/Absage irgendwie eingegangen worden ist.
  •  Nun: Die Gründe meiner Unterlassung/Absage gelten noch immer.
    Sie verschwinden nicht, weil man sie ignoriert!
  •  Die wirkliche Frage heißt daher nicht, warum ich die Maßnahme abgebrochen – sondern, warum ich sie überhaupt begonnen habe.
  • Da letzteres von Ihnen nicht erfragt wird – habe ich darüber zunächst zu schweigen.
  •  Mit Freuden beantworte ich aber Ihre Frage, warum ich die Maßnahme nach einer Woche abgebrochen habe: (...)
     
Weiter siehe hier >>

Ich bin jetzt sehr auf die Reaktion gespannt ...

Berlin, den 10.10.2019,
euer Ralph 

Dienstag, 4. Oktober 2016

Carlo Schmid - Rede zur Grundlegung des Grundgesetzes

03.10.2016:
Mein Beitrag zum Tag der deutschen Einheit:

Ich habe die historische
Rede von Carlo Schmid von 1948
zur Grundlegung des Grundgesetzes
durchgearbeitet und mit Gliederung, Inhaltsverzeichnis, Kurzzusammenfassung der Abschnitte usf. versehen >>