Freitag, 20. Dezember 2019

Vorbereitung zu den nächsten Schritten

Zum Fortgang meiner Prozesse
Liebe Freunde,

zum 26.11.2019 war ich zu einem Erörterungstermin ins Sozialgericht eingeladen.
Es ging um die den zweiten Sanktionszyklus einleitende 30-Prozent-Sanktion. >> Ich hatte die Sanktion erhalten, weil ich das Ziel einer Maßnahme zur "Arbeitserprobung", die für 6 Wochen über mich verhängt worden war, schon nach einer Woche vollständig erreicht und die Maßnahme dann (und nachdem ich am letzten Tag noch ein 4-stündiges Seminar zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen in der Maßnahme halten durfte) beendet hatte.
Die an mich vom Gericht gestellte Frage war:
Das Bundesverfassungsgericht habe jetzt zwar alle Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt, die 30-Prozent-Sanktionen aber noch erlaubt.
Nachdem ich in allen anderen Prozessen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so haushoch gewonnen hätte, stünde die Frage, ob ich die in Frage stehende 30-Prozent-Sanktion nicht ohne Verhandlung akzeptieren wolle.
Die Antwort war natürlich: NEIN.
Es gab darüber dann eine sehr lebhafte Diskussion, die am Ende dazu führte, dass die Richterin eine schriftliche "abschließende Darlegung" all meiner Einwände gegen die Sanktion einforderte.
Es ist ein Gang auf die höchsten Höhen der Justiz – oder in die tiefsten Tiefen des Rechts, je, wie man das bezeichnen will und bereitet einen großen weiteren Schritt in Richtung des Selbstbestimmungsrechtes des Menschen vor. Ich bin gespannt, wie weit das Gericht da mit mir geht.
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Da ich den Richtern allerdings schon lange nicht mehr traue – und jetzt, nachdem wir gewonnen haben, erst recht nicht mehr, denn es ist mit dem Urteil des BVerfG ja doch ein unglaublicher Schlag gegen die bisherigen 'unumstößlichen Gewissheiten' und Glaubenssätze des Gerichts verbunden, und da liegt aus der Sicht der Gerichte nichts näher, als den Feuer-Meldenden zum Brandstifter zu erklären – habe ich auch den Gerichtspräsidenten mit einbezogen. >>


Samstag, 9. Februar 2019

Korrektur der Mitteilung vom 08 Februar


Erörterungs-Termin am 26.02.2019

Liebe Freunde - ich bin einem Irrtum aufgesessen!
 
Beim Termin am 26.02.2019 handelt es sich nicht (!) um eine öffentliche Verhandlung, sondern (nur) um einen Erörterungs-Termin.


D.h. das Gericht hat sich vorgenommen, mit mir VOR einen möglichen Verhandlung etwas zu besprechen.

Das letzte Mal wollte man unbedingt mit mir alleine sprechen - und es war nicht leicht auch nur einen einzigen Begleiter mit in den Raum zu bekommen.

Das wird dieses Mal vielleicht nicht anders sein.

Ob und wie weit es da sinnvoll ist, mit mehreren Menschen anzukommen, werden wir am Dienstag in unserem Kreis besprechen.

Vorerst bitte ich wegen meines Irrtums um Entschuldigung.

Herzlichst Ralph


Der - jetzt unzutreffende - alte Text ist jetzt noch hier zu ersehen >>

Freitag, 8. Februar 2019

Gerichtstermin-26.02.2019


Achtung: untenstehender Post enthält einen schwerwiegenden Fehler -

S. 
https://die-wuerde-des-menschen.blogspot.com/2019/02/korrektur-der-mitteilung-vom-08-februar.html 

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Liebe Freunde -


hiermit lade ich Euch herzlichst zum GERICHTSTERMIN am 26.02.2019 ein.

l. Zum Termin:


Während einige Richter im Sozialgericht jetzt versuchen, der Konfrontation mit mir und meinen Klagen durch einfachen Gerichtsbescheid - d.h. ohne mündliche Verhandlung und ohne das Beisein von Schöffen und Zeugen und mir - zu umgehen (Beispiele s. untenstehenden Link)
hat einer der Richter jetzt Mut gefasst und lädt - noch VOR der Urteilsverkündung im BVerfG in Karlsruhe! - zur öffentlichen Verhandlung:

Gerichtstermin
- am 26.02.2019
- um 10:30 Uhr
- im Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin, Saal 113


ll. Zu den Inhalten der Verhandlung:


a) Der Sanktionsgrund:
Am 11.05.2017 hatte man mich für 9 Monate zu einem sinnfreien 1-Euro-Job verdonnert.
Ich hatte den Termin mit folgender Begründung abgesagt:
"Leider kann ich die Stelle nicht antreten, weil ich über 58 Jahre und länger als 12 Monate in Hartz IV bin und staatlicherseits deshalb nicht mehr als arbeitslos gelte (S. https://correctiv.org/…/warum-eine-million-arbeitslose-in-d…)
Somit ist die Grundlage für die Maßnahme leider entfallen …
Um nicht Arbeitslosen die Möglichkeit zu nehmen, wieder in den Arbeitsmarkt zu gelangen oder gut beschäftigt zu werden, und weil ich darüber hinaus voll damit beschäftigt bin, Hartz IV abzuschaffen
muss ich die Stelle leider absagen ..."
(…)
Natürlich wurde ich wegen dieser Absage sanktioniert (100-Prozent).

b) Es stehen in der Verhandlung an:
1. Die Lügenhaftigkeit unserer Regierung und die sich daraus für die betroffenen Bürger ergebenden Konsequenzen
2. Die Unvereinbarkeit von Sanktionen bei der Ablehnung von 1-Euro-Jobs mit dem völkerrechtlich bindenden IAO-Abkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 (S. https://www.boeckler.de/pdf_fof/96400.pdf)
3. Das Problem der fehlenden aufschiebenden Wirkung bei Sanktionen
4. Die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen im Ganzen
usw. usf.

Ich freue mich auf die Verhandlung
und auf viele Begleiter ...
Herzlichst,
euer Ralph

Donnerstag, 7. Februar 2019

Nahles im Wunderland


Nach zig-millionenfach verhängtem Leid hat Frau Nahles jetzt plötzlich "FESTGESTELLT",
dass das Hartz-IV-"REGIME" (welch einsichtige Bezeichnung!) die Menschen unter das Existenzminimum drückt!
Und dass das künftig zu vermeiden sei.
- S. https://goo.gl/p4rBnj

Ich bin beeindruckt:
Auch Vollidioten können lernen!
Allerdings erst, wenn es um die Macht geht. Vorher nicht.

Liebe Andrea – es ist gut, wenn Du Hartz IV "hinter Dir lässt". Aber lass auch Dich selbst hinter Dir und deine SPD. Denn Scheiße sollte man immer "hinter sich" lassen.
Und nimm Dir für diesen Reinigungsprozess ein bisschen Zeit. So zwei/drei Inkarnationen würde ich empfehlen. Bis in Dir genügend Anstand gewachsen ist, nicht andere Menschen für die eigenen Machtgelüste zu verraten.
Erst DANN, wenn Du wirklich gereinigt und frei von allen Machtgelüsten bist, denke über ein neues Sozialsystem nach. Was Du jetzt als "Bürgergeld" präsentierst, ist nur die alte Scheiße in eine neue Form gepresst. Von Menschen, die auch weiterhin indiskutabel weit von jedem geringsten Anstand sind.

Ralph Boes