Mittwoch, 30. Januar 2013

Zum Umgang mit den Spendengeldern für juristische Auseinandersetzungen


Liebe Freunde,
  
wir haben von den von euch an die BbG gegebenen Spendengeldern jetzt ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, durch das die Menschenrechts- und Verfassungsbrüche in Hartz IV allgemein juristisch aufgearbeitet werden soll. Das Verfassungsproblem des Sanktionssystems soll mit allen Paragraphen und Kommentaren zu sehen sein, so dass jeder, der klagen will und jeder Anwalt sich daran bedienen kann.
 
In einem weiteren Schritt soll eine „Richtervorlage“ formuliert werden, eine Art der Aufbereitung des Gutachtens für konkrete Klageschriften, welche es schon dem ersten Richter (dem Richter in der ersten Instanz) erlaubt, unter Umgehung des großen Instanzenweges den Fall direkt dem Verfassungsgericht vorzulegen …

 
Alles wird veröffentlicht, so dass jeder sich für seinen Prozess bedienen kann.
 
Damit kann das Spendengeld vollständig zum Nutzen der Allgemeinheit eingesetzt und muss nicht für die mich persönlich betreffenden anwaltlichen Beratungen oder Prozesse verwendet werden.  Ich kann kaum sagen, wie sehr ich darüber glücklich bin.  
 
Die mir persönlich entstehenden Beratungs- und Prozesskosten sind z.Zt. noch durch Beratungs- und Prozesskostenhilfe abgedeckt. Bei meiner Klage gegen die mir vom November 2012 nur erst verbliebene 30-Prozent-Sankton (60 weitere Prozent sind ja von der Behörde wegen Fehlerhaftigkeit und Nichtigkeit freiwillig zurückgenommen worden) werden Gutachten und Richtervorlage aber von entscheidender Bedeutung sein.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Gutachten und Richtervorlage zu einem guten Ergebnis kommen. Der Enthusiasmus unter den beteiligten Juristen und Experten, die vielfach auch ehrenamtlich mitarbeiten, ist jedenfalls sehr hoch.
 
Mit herzlichem Dank für eure so schöne Mithilfe
und herzlichem Gruß –
euer Ralph  
 

Mittwoch, 23. Januar 2013

Zur Vorladung bei der Polizei:

Nach schwerem hin und her hat sich jetzt die beste aller Lösungen ergeben:
Morgen zum Polizeitermin wird ein Anwalt erst einmal Akteneinsicht fordern.
Danach sehen wir fröhlich weiter ... :-)
 - Ich selbst bin also morgen nicht am Ort! -
 

Montag, 21. Januar 2013

Sonntag, 13. Januar 2013

Es geht weiter ...

Das Jobcenter hat in erster Annäherung auf meine Fragen über die zu unrecht über mich verhängten Sanktionen geantwortet
und lädt mich für den 18.01.2013 zum Gespräch ...
:-)