Dienstag, 15. Dezember 2020

Zum politischen Umgang mit Corona

Zum politischen Umgang mit Corona:

Wir definieren Menschen als "infiziert", die nicht infiziert sind,
  wir benutzen Tests, die nicht validiert und zugelassen und keinen Erweis für Infektionen zu erbringen fähig sind,
  wir vertrauen Wissenschaftlern, die nicht unabhängig sind und dekorieren sie mit zweifelhaften Preisen,
  wir setzen die Wissenschaft unter Druck, gegen jeden wissenschaftlichen Anstand und gegen jedes Gewissen vorschnell Medikamente zu entwickeln, deren Wirkungen wir nicht kennen und die dann erst an der gesamten Menschheit ausgetestet werden sollen,
  wir entlasten die Firmen (auf unsere Kosten!) von der Haftung und unterwerfen die gesamte Menschheit einem nicht abzusehenden gentechnischen Experiment,
  wir bauen "Impfzentren" weil klar ist, dass verantwortungsvolle Ärzte bei der Verabreichung zweifelhafter Medikamente nicht mitmachen werden,
  wir bringen das Militär gegen die Bevölkerung in Stellung,
  setzen das Grundgesetz in allen Zügen außer Kraft,
  erklären jeden zum Volksfeind (sperren seine Bankkonten, löschen seine Beiträge im Internet und diffamieren ihn auf allen Kanälen), der da ein mahnendes Wort erhebt
  und leisten uns eine Presse, die da begeistert mitmacht oder schweigt.

Die Deutschen sind ja immer mehr als gründlich.
In seiner Ungeklärtheit, Dummheit und Brutalität erinnert das alles an den letzten deutschen, nicht gewinnbaren Allfronten-Krieg.



Montag, 2. November 2020

VDK - Offener Brief

Erschwerung des Zugangs der Hartz-IV-Betroffenen zu den Gerichten

Offener Brief an die Präsidentin des Sozialverbandes VDK


Bezüglich der Frage, den Hartz IV-Betroffenen den Zugang zu den Gerichten zu erschweren, hat die Präsidentin des VDK, Verena Bentele gesagt:

 "Zu viele Querulanten tummeln sich in Sozialrechts
verfahren, weil keine Gerichtskosten anfallen. ... Wir brauchen ein Preisschild für offensichtlich mutwillig erhobene Klagen. Sonst legen ein paar Streitsüchtige die Gerichte lahm."
(Siehe hier >>)

Um sie darauf aufmerksam zu machen, dass Hartz IV extrem verfassungs- und menschrechtswidrig war (und ist), und dass die sog. "streitsüchtigen Querulanten" meist Menschen sind, die sich dagegen verwehrt haben und verwehren,
habe ich ihr jetzt einen offenen Brief geschrieben >>
 
 
 

Montag, 21. September 2020

Zwei Anträge Kunst am Bundestag

20.09.2020

Liebe Freunde –  

unsere Aktion zur Stele Artikel 20 GG hat jetzt eine überraschende Wendung erfahren:
Wir haben tatsächlich an den Kunstbeirat des Bundestages
Zwei Anträge zur künstlerischen Weitergestaltung des Bundestags
gestellt.


Unsere Idee der Errichtung des Artikels 20 am Bundestag hat sich dabei sehr verändert (aus Holz wird Glas, aus Stele wird Säule, s. Anträge) und wir sind gespannt, wie der Bundestag damit verfährt.

Vorsitzender des Kunstbeirates ist wieder Wolfgang Schäuble, den wir schon 2 Mal (s. hier und hier) in dieser Angelegenheit angesprochen haben.

- Zu den Anträgen geht es hier >>
- Zur Webseite der Aktion geht es hier >> 

 

Sonntag, 16. August 2020

Mein Weg ... - Schrift

 
Liebe Freunde -

ich habe jetzt eine Schrift verfasst, die ich allen meinen Klagen (sie sind alle noch offen) zu Grunde lege:

Sie heißt:


Die Schrift zeigt in vollem Umfang die sonst nur allzu gern verdeckten, unüberwindbaren Abgründe des Rechts- und Verwaltungssystems und seine vollständige Loslösung von Grundgesetz und Menschenrechten. Außerdem weist sie nach, dass es UNMÖGLICH war, das Hartz-IV-Sanktionsregime IM RAHMEN der herrschenden Gesetze zum BVerfG zu bringen.

Ich bin gespannt, wie die Gerichte darauf reagieren - und ob sie am Ende das Widerstandsrecht anerkennen werden.

- Zur Schrift geht es hier >>

- Zu einer der - nach dem Urteil des BVerfG umgewandelten - Klagen geht es hier >>

Samstag, 18. Januar 2020

Vom Lügen und Betrügen


"Rücknahme" statt Aufhebung zu hoher Sanktionen

 
Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit verstößt gegen die Randnummer 222 im Urteil des BVerfG

Die Bundeslügenagentur für Zwangsarbeit und Scheinbeschäftigung kann das Lügen und Betrügen mal wieder nicht lassen und interpretiert die Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes zur Aufhebung zu hoher Sanktionen recht eigenwillig:


Zu hohe Sanktionen sollen "zurückgenommen" und nicht "aufgehoben" werden >>

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Mittwoch, 15. Januar 2020

Absenkung statt Aufhebung verfassungswidriger Sanktionen



Absenkung statt Aufhebung zu hoher Sanktionen


Anstand? Fehlanzeige!:

Nach 15 Jahren extrem menschenverachtenden und verfassungswidrigen Handelns versucht das Jobcenter jetzt weiter zu betrügen - und schämt sich nicht die Spur dabei.

Liebe Freunde,


es ist vielleicht bekannt, dass ich auf meinem Weg, die Sanktionsgesetze zum BVerfG zu bringen, massenweise 100-Prozent-Sanktionen erhalten habe. Der gerichtliche Entscheid über ihre Gültigkeit steht bei allen Sanktionen noch offen, einfach weil die Gerichte auf das Urteil des BVerfG gewartet haben.

Jetzt HAT das BVerfG geurteilt, hat Sanktionen ÜBER 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt und in Randnummer 222 seines Urteils verfügt, dass Sanktionen über 30 Prozent aufzuheben sind.

Das Jobcenter sieht das aber anders: Es versucht jetzt, die höheren Sanktionen, anstatt sie aufzuheben, auf 30 Prozent abzusenken!

- Das Schreiben des Jobcenters gibt es hier >>
- Meine Antwort darauf gibt es hier >>


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Achtung, liebe Freunde, was das Jobcenter hier vorlegt, ist eine üble Falle, die anscheinend bei vielen, wenn nicht allen noch offen stehenden höheren Sanktionen angewendet wird. Statt die Verfassungswidrigkeit der Sanktion anzuerkennen und die Sanktionen aufzuheben, bietet das Jobcenter ein "Teilanerkenntnis" an und mindert die Sanktion auf 30 Prozent. Die Richter belassen es dabei, weil, wenn der "Kunde" das Teilanerkenntnis akzeptiert, kein Prozess mehr geführt werden und kein Urteil geschrieben werden muss. Das Nachsehen hat allein der "Kunde".

Lasst Euch darauf nicht ein. Das Teilanerkenntnis ist RECHTSWIDRIG. Widersprecht also dem Teilanerkenntnis einfach und zwingt damit den Richter, zu entscheiden.
Als Argument kann auf jeden Fall Begründung Punkt l. meines Widerspruchs genommen werden.


Herzlichst, Euer Ralph




Samstag, 4. Januar 2020

Zur ersten Sanktion


Stellungnahme ans Gericht zur ERSTEN 30-Prozent-Sanktion

Liebe Freunde -

das Bundesverfassungsgericht hat ja jetzt rückwirkend die 30-Prozent-Sanktionen noch sozusagen für "gültig" erklärt.
Jetzt muss ich dem Gericht erklären, warum auch die erste 30-Prozent-Sanktion in MEINEM Falle NICHT (mehr) gelten soll, obwohl ich alles getan habe, dass sie damals gültig war ...

Aus der Stellungnahme:

"Laut Bundesverfassungsgericht sollen jetzt 30-Prozent-Sanktionen, die vor seinem Urteil am 05.11.2019 verhängt worden sind, rückwirkend noch gestattet sein.
Dies kann aber nur gelten, wenn diese Sanktionen auch berechtigt sind!
Ob die hier zu behandelnde 30-Prozent Sanktion jetzt, nach dem Urteil aus Karlsruhe, noch berechtigt ist, ist die hier zu behandelnde Frage. ..."