Samstag, 31. März 2018

Der Wille zur Vernichtung


Der Wille zur Vernichtung 
Liebe Freunde - 
wenn jemand um 100 Prozent sanktioniert ist, also kein Geld für Essen, Wohnung und Krankenkasse erhält - und auch nichts Angespartes besitzt - kann man von ihm dann verlangen, Bewerbungskosten vorzustrecken?.
Nein?
Das Jobcenter sieht das anders: 
"Die Zumutbarkeit einer Verpflichtung scheitert nicht an einer fehlenden Eigenleistungsfähigkeit" 
hat man mir beschieden -
und eine weitere 100-Prozent-Sanktion verhängt.
Das ist der blanke Wille zur Vernichtung, wie er in allen Strukturen des Jobcenters wirkt (s. etwa hier >>), nur nicht immer so offen.
Natürlich habe ich im Jobcenter Widerspruch
und bei Gericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eingelegt.
Ob das allerdings Wirkung hat ???
Herzlichst, euer Ralph