Der Wille zur Vernichtung
Liebe Freunde -
wenn jemand um 100 Prozent sanktioniert ist,
also kein Geld für Essen, Wohnung und Krankenkasse erhält -
und auch nichts Angespartes besitzt - kann man von ihm dann
verlangen, Bewerbungskosten vorzustrecken?.
Nein?
Das Jobcenter sieht das anders:
"Die Zumutbarkeit einer Verpflichtung
scheitert nicht an einer fehlenden Eigenleistungsfähigkeit"
hat man mir beschieden -
und eine weitere 100-Prozent-Sanktion verhängt.
und eine weitere 100-Prozent-Sanktion verhängt.
Das ist der blanke Wille zur Vernichtung, wie
er in allen Strukturen des Jobcenters wirkt (s. etwa
hier >>), nur nicht immer so offen.
Natürlich habe ich im Jobcenter
Widerspruch
und bei Gericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eingelegt.
und bei Gericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eingelegt.
Ob das allerdings Wirkung hat ???
Herzlichst, euer Ralph