Freitag, 5. Oktober 2018

Der Kampf des Jobcenters um meine erste Sanktion

- DER KAMPF DES JOBCENTERS UM MEINE ERSTE SANKTION -
und seine Angst vor dem Totalversagen

Liebe Freunde -
bekanntlich ist es so, dass Sanktionen aufeinander aufbauen müssen - dass z.B. erst eine gültige 30%-Sanktion da sein muss, bevor es zu einer 60%-Sanktion kommen kann - und erst eine gültige 60%-Sanktion da sein muss, bevor es zu einer 100%-Sanktion kommen kann. Usw. usf..

Bei mir wurden zwölf Sanktionen in unmittelbarer Folge gegeben, so dass ich zunächst eine 30%-Sanktion, dann eine 60%-Sanktion und darauf aufbauend zehn 100%-Sanktionen durchzustehen hatte.

So weit so gut.
Die Frage ist allerdings, was geschieht, wenn die erste Sanktion unrechtmäßig ist. Wenn die 30%-Sanktion fällt, kann die 60%-Sanktion keine Gültigkeit mehr haben, wenn die 60%-Sanktion fällt kann die erste 100%-Sanktion keine Gültigkeit mehr haben - usw. usf..

Können die Folgesanktionen dann umgeschrieben werden - d.h. kann die verhängte 60%-Sanktion dann zu einer 30%-Sanktion, die erste 100%-Sanktion zu einer 60%-Sanktion gemindert werden - oder müssen die Folgesanktionen dann gänzlich entfallen?

Nach rechtskundiger Auskunft gibt es kein Gesetz, welches die nachträgliche Herabstufung bereits verhängter Sanktionen erlaubt. D.h.: Alle Sanktionen müssten fallen, wenn die erste Sanktion der Kette unrechtmäßig ist!

So weit zur Theorie -
und jetzt zur Praxis:
DIE ERSTE SANKTION IN MEINER KETTE I S T UNGÜLTIG!

Um nicht allzu lächerlich dazustehen, weil durch die fehlerhafte Arbeit des Jobcenters "der frechste Harzer aller Zeiten" plötzlich ALLE seine Sanktionen erlassen bekommen müsste, versucht das Jobcenter jetzt, eine "Klageabweisung" zu erwirken. D.h. es versucht die Klage gegen die erste Sanktion an und für sich zu verhindern.

Auch der Grund seines Impulses wird von ihm selbst ausgesprochen :
Statt, wie in § 44 SGB X, Absatz 1 gefordert, den Bescheid, weil er rechtswidrig ist, VON SICH AUS zurückzuziehen, teilt das Jobcenter mit,
dass an ihm festgehalten wird, weil er "die Grundlage für weitere nachfolgende Leistungsminderungen" bildet.
S. http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/1-KLAGE-30%25-Sanktion/2018-07-26-JC-to-SG-Aufrechterhaltung-der-30PS-anonymisiert.pdf 

Ich habe dem Ansinnen des Jobcenters natürlich widersprochen:
"Das Jobcenter signalisiert mit seinem Satz, dass es am streitgegenständlichen Sanktionsbescheid festhält, weil er die Grundlage für weitere nachfolgende Leistungsminderungen bildet (s. sein Schreiben vom 26.07.2018, Absatz 1), dass es ihm nicht um Recht und Gesetz, sondern um rechts-ferne Überlegungen geht.
Bei einer FOLGE-sanktion zu prüfen, ob die vorangegangenen Sanktionen, auf denen sie aufbaut, rechtmäßig sind, ist gesetzlich vorgesehen. Eine ERST-sanktion so zu behandeln, dass FOLGEsanktionen nicht gefährdet werden, dafür gibt es im Recht keine Grundlage."
S. http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/1-KLAGE-30%25-Sanktion/2018-08-08-RB-to-SG-Antwort-auf-JC-30-PS.pdf

Da ich schon lange nicht nur dem Jobcenter sondern auch den Richtern nicht mehr traue - in KEINEM meiner Prozesse hat das RECHT bisher irgendwie gegolten * - bin ich auf die Antwort des Richters in dieser Beziehung natürlich sehr gespannt.

Zu den Akten geht es hier >>
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2018.htm#2018-10-05-b

Mit herzlichem Gruß,
Euer Ralph