Dienstag, 30. April 2013

Anmeldung meiner künftigen ehrenamtlichen Tätigkeit


Widerstand ohne Provokation ist wie Suppe ohne Salz:
Anmeldung meiner künftigen ehrenamtlichen Tätigkeit


  • P.s.: Zur Zulassung für den Bundestagswahlkampf bitte ich um weitere Unterstützungsunterschriften aus Berlin-Mitte! Den bisherigen Unterstützern sei an dieser Stelle herzlichst gedankt!

Samstag, 27. April 2013

Demnächst: Rumlümmeln im SWR :-)

Ich bin wieder zum Rumlümmeln eingeladen -
Nichtsnutzige Rümlümmler -
BILD zeigt sie alle
diesmal zum SWR-"Nachtcafe".
Thema: "Was wir verdienen - was wir bekommen"
Passt doch gut, oder?

Aufgenommen wird die Sendung am 02.05.2013
Ausgestrahlt wir sie
am 03.05. um 22:00 Uhr,
am 04.05. um 11:35 Uhr und
am 07.05. um 23:35 Uhr.
Ich erwarte eine entspannte Runde im Kreise verdienstvoller Menschen :-)
Das einzige, was mich stört: Dass ich, trauriges Schicksal des dreistesten "Hartz-IV-Schmarotzers", im Anschluss beim gemeinsamen Tafeln nicht wirklich mitessen kann. :-(
Ob ich wieder im Schneidersitz sitze, das weiß ich noch nicht. WENN, dann bitte ich euch, euch an das Bild vom 05.12.2012 zu erinnern.
Letztlich geht es um Freiheit - da wird man auch einmal richtig sitzen dürfen. :-)
 

Sanktionshungern, 27.Tag

Hummel im Blick

Es ist gut, dass ich gerade nicht viel zu erzählen habe. Denn, was Inge (Hannemann) macht, ist äußerst wichtig. Und wie sie`s macht, ist äußerst gut. Da würde jede Aufregung bei mir nur störend wirken.
Dennoch zu mir: Auch die Vortragstour durch Norddeutschland habe ich trotz des Hungerns gut durchgestanden - wenn ich im Anschluss auch so erschöpft war, dass ich für einige Tage nicht zu gebrauchen war.
Dafür habe ich gestern mit meiner Tochter im Park die Frühlingssonne genossen. Und eine knall orange Hummel beobachtet. Und das war richtig schön für uns.
Gewicht heute: 77,3 kg
 

Montag, 22. April 2013

Bundestagswahl 2013: Unterstützungsunterschriften gesucht ...


Liebe Freunde, liebe Unterstützer
des bedingungslosen Grundeinkommens -
 
  
 
im September 2009 waren wir im Wahlkampf in Berlin Mitte für das bedingungslose Grundeinkommen angetreten - und hatten eines der besten Wahlergebnis für parteilose Direktkandidaten in Deutschland eingefahren.

Auch in diesem Jahr treten wir wieder an. Wir haben dabei im Sinn, den  Gedanken des bedingungslosen Grundeinkommens weiter in die Welt zu bringen. 

Damit wir wieder kandidieren können, benötigen wir 200 Unterschriften von Menschen, die 

1. meine Kandidatur unterstützen, 
2. wahlberechtigt sind und  
3. mit ihrem Erstwohnsitz in Berlin Mitte,
 - das ist: in Berlin Mitte, Wedding, Tiergarten oder Moabit -
angemeldet sind.


Diese Unterschriften würden es uns ermöglichen, mich im Wahlkampf als parteifreien Kandidaten für das bedingungslose Grundeinkommen aufzustellen.
 
Wenn Sie die Bedingungen 1 bis 3 erfüllen, dann
drucken Sie bitte das
hier verlinkte Formular aus
und senden Sie es ausgefüllt und
unterschrieben an Ralph Boes, Spanheimstr. 11, 13357 Berlin.


Wenn möglich reichen Sie Link und Formularausdrucke bitte auch an im Wahlkreis gemeldete Verwandte, Freunde und Bekannte weiter ...
 

Achtung:
 
1.
Die Unterschrift hat KEINE AUSWIRKUNG AUF IHRE WAHL!
Als Wähler können Sie bei der Bundestagswahl auch ganz anders stimmen. Die hier erbetene Unterstützungsunterschrift soll nur meine Kandidatur ermöglichen, mehr nicht.
2.
Sie dürfen allerdings in einer Wahlperiode nur EIN MAL eine Unterstützungsunterschrift für einen Direktkandidaten abgeben – weil sonst ALLE von Ihnen abgegebenen Stimmen ungültig werden.
3.
Die Wahlkreise in Deutschland sind teilweise neu strukturiert worden. Der Wahlkreis Berlin Mitte wird diesmal als Wahlkreis 75 – und nicht mehr wie bisher als Wahlkreis 76 – geführt.

Damit Sie sich ein VORLÄUFIGES BILD über die Kandidatur machen können, habe ich hier rückwirkend noch einmal auf die Wahlkampfseite von 2009 verlinkt. Sie wird jetzt nach und nach umgestaltet werden.

Mit herzlichem Dank
und Gruß, auch für die
Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V. Berlin:
Ralph Boes
 
 

Dienstag, 16. April 2013

Mein Widerspruch zur 60-Prozent-Sanktion


Berlin, den 16.04.2013

Sehr geehrter Herr Xxxxxxx ,
 
hiermit möchte ich den für die Weiterbehandlung im Gericht notwendigen Widerspruch gegen die am 22.03.2013 über mich verhängte Sanktion einreichen.
 
Dass die in meinen Briefen vom 15.02.2013 und vom 10.03.2013 genannten Gründe nicht ausreichen, um mich im Sinne des SGB II sanktionsfrei zu stellen, ist mir bewusst.
Innerhalb des SGB-II–Systemes können Sie nicht anders, als mich zu sanktionieren.
 
Ich möchte Sie allerdings daran erinnern, dass Sie mit mir zusammen Bürger der Bundesrepublik Deutschland – und als Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst auf das Grundgesetz verpflichtet sind.
 
Hartz IV ist in Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit  (s. Anlage 1 und meinen Brandbrief)
 
Indem Sie / Ihre Behörde auf die von mir so vielfältig geäußerten politischen, menschenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken nicht eingehen und mich statt dessen nach Schema 0-8-15 sanktionieren, tragen die Sanktionen politischen Charakter.

De fakto werde ich wegen meiner Haltung zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV und wegen meiner Kritik des zur Gesetzesgrundlage gemachten Arbeitsbegriffes sanktioniert.
Durch Ihre Sanktion bin ich politischer Verfolgung ausgesetzt - mit, wenn ich dem nichts entgegen setze, dem Zielpunkt der physischen Auslöschung meiner Existenz …
 
Da mein Verhalten wohl begründet ist (s. Brandbrief und meine gesamte Korrespondenz mit Ihrem Amt) und ich nicht vorhabe, nachzugeben, stellt sich die Frage, in welchem Sinne die von Ihnen verhängten Sanktionen „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ sind.
Denn es ist ja die Frage, zu welchem Ziel sie im Sinne Ihres Gesetzes führen SOLLEN – und zu welchem Ziel sie demgegenüber, bei meiner Art, sie aufzufassen (!), sicher führen WERDEN ...
 
Seit dem 01.04.2013 bin ich am hungern, weil ich auch die vom Gesetzgeber getroffenen Ersatzregelungen für nicht menschenwürdig und für verfassungswidrig halte, s. Anlage 3.
 
Mit dem Blick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung meines Falles und meiner Arbeit können Sie remonstrieren und die Sanktionen zurückziehen. Sie können sie aber auch vollstrecken, wie bisher. Auf jeden Fall werden einen bedeutenden Präzedenzfall schaffen.
 
Mit freundlichem Gruß,
Ralph Boes

Warum bei 60% Sanktion schon hungern?

Die Frage ist gestellt, warum ich hungere, wo ich doch nur um 60% sanktioniert worden bin. Ich möchte die Sache vorrechnen:
Statt 382 € erhalte ich nur 152 €
Die Abzüge:
 Strom (+ Warmwasser)  = 150 €
 Internet + Telefon = 150 €
 Fahrkarte für Berlin = 136 €
 Gesamt:= 136 €
Bleiben noch 16 Euro für Wohnungs- und Körperpflege, Versicherung, Kaffee, Tee usf..
Die traurige Wahrheit ist, dass von Millionen Menschen schon die Sanktion ab 30% mit Einsparungen an Lebensmitteln bis hin zum Hungern kompensiert werden muss.
Zum solchen Themen, wie, warum ich keinen "Einkaufsgutschein" beantrage usw., habe ich mich schon hier geäußert.

Samstag, 13. April 2013

Die große Überraschung

Arbeit ist sichtbar gemachte Liebe ...

In Burgstädt hat man mich mit einem unglaublichen Geschenk überrascht (siehe Bild).
Dieses Banner wird uns jetzt überall begleiten!


Herzlichen Dank!
 
 


Mittwoch, 3. April 2013

Sanktionshunger, 3.Tag


Zum Glück scheint heute die Sonne - Die Dunkelheit in mir und die Dunkelheit draußen waren kaum mehr auszuhalten ... Jetzt lasse ich das Licht und seine Freude in tiefen Zügen in mein Herz hinein ...
Gewicht: 82,7 kg

Montag, 1. April 2013

Sanktionshungern - 2. Runde

                  
Startgewicht heute: 83,9 kg

- DIESMAL SOLL DIE SANKTION 3 MONATE DAUERN -

Ich denke, Amt und Staat kriegen da ein Problem. :-/
 
Was ist "Sanktionshungern"? Siehe hier >>