Sonntag, 25. Dezember 2016

Das Bundesverfassungsgericht gerät in Schwung

Hartz IV im Visier:

Das Bundesverfassungsgericht gerät in Schwung:

Bezüglich der Verfassungsgemäßheit der Sanktionen werden vom BVerfG gerade eine Fülle von Anfragen an die verschiedensten Institutionen gestellt.

Jede Einlassung muss jetzt in 40-facher Kopie ans BVerfG gesendet werden - so viele "Beteiligte" gibt es inzwischen.

Harald Thomé schreibt in Facebook:
  • "BVerfG bestellt den Verein Tacheles e.V. als sachkundigen Dritten zur Richtervorlage des SG Gotha zu Sanktionen und fordert zur Stellungnahme bis zum 15. Feb. 2017 auf.
    Damit wird klar, dass das BVerfG die Richtervorlage zu den Sanktionen nicht nochmal aufgrund Formalien ablehnt.
    Die Fragen des BVerfG bedeuten richtig Arbeit, weil das BVerfG uns umfassende Fragen gestellt hat. Wir werden Antworten geben."
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Weihnacht 2016



Wir sind nie aus dem Paradies vertrieben worden. 
Wir leben und weben mitten im Paradies wie je,
wir sind selbst Paradies - nur seiner unbewusst -
und damit mitten im - Inferno -
Christian Morgenstern


Ich wünsche Euch allen
eine schöne Weihnachtszeit,
Ralph


Samstag, 17. Dezember 2016

Syrien - Wahrheit und Lüge

Ein wichtigstes Interview zu Syrien in "heute":

Prof. Günter Meyer, Leiter des Zentrums für Forschung zur Arabischen Welt an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, antwortet auf die Frage, was die Welt in Syrien falsch gemacht habe:
"Die Welt hat in Syrien sehr vieles falsch gemacht, aber wir müssen auch sagen, WER was falsch gemacht hat: Und hier liegt die Hauptverantwortung bei den USA. Nach Aussagen des ehemaligen Oberkommandeurs der NATO, General Wesley Clark, begann die US-Regierung bereits unmittelbar nach den Terrorschlägen am 11. September 2001 mit den Planungen des Regimewechsels in sieben Ländern, die von den USA als Gegner angesehen wurden, darunter Irak, Libyen und auch Syrien."
"Um dort dieses Ziel zu erreichen, haben die USA seit 2005 die Rahmenbedingungen geschaffen. Dazu gehörte neben zahllosen medialen Propagandaaktionen gegen das Assad-Regime die Finanzierung und Ausbildung einer Armee von Terroristen gemeinsam mit Israel und Saudi-Arabien. Diese Truppen sollten für den Sturz der Regierungen in Damaskus und Teheran eingesetzt werden, wie der renommierte Journalist Seymour Hersh 2007 aufdeckte."
"Der Westen, also insbesondere die USA, hat die aufständischen Dschihadisten mit Waffen versorgt und teilweise auch ausgebildet. Die materielle und personelle Logistik wurde vor allem von der Türkei abgewickelt, während die finanzielle Unterstützung zum größten Teil aus Saudi-Arabien und Katar kam. Saudi-Arabien hat dabei salafistische Extremisten gefördert, um in Syrien eine radikal-islamistische Regierung zu etablieren. Hier war die Eroberung von Aleppo 2012 für die Dschihadisten ein wichtiger Schritt."
"Dabei haben die USA 2003 durch die völkerrechtswidrige Invasion im Irak nicht nur die Rahmenbedingungen für die Entstehung des IS geschaffen. Wie Michael Flynn, der ehemalige Leiter des militärischen Geheimdienstes DIA (Defense Intelligence Agency) erklärte, ist auch 'die Unterstützung und Expansion des Islamischen Staates auf eine bewusste Entscheidung der amerikanischen Regierung zurückzuführen'. Die von dieser Terrororganisation ausgehende Gefahr war 2012 durchaus bekannt, wurde aber ignoriert vor dem übergeordneten Ziel, Machthaber Assad zu stürzen."
Zu Putin sagt er:
"Ohne die militärische Intervention Russlands im September 2015 wäre inzwischen nicht nur Aleppo komplett von den Dschihadisten erobert worden. Auch das Assad-Regime wäre längst zusammengebrochen. Damit hätten die Assad-Gegner unter Führung der USA ihr Ziel des Regimewechsels zwar erreicht. Die Macht hätten jedoch die stärksten militärischen Kräfte an sich gerissen. Und das wären die islamistischen Extremisten, wie die zum Al-Kaida-Netzwerk gehörende Nusra-Front und der von der internationalen Allianz unter US-Führung bekämpfte Islamische Staat (IS). Wem, wie israelische Politiker erklärten, eine solche Terrorherrschaft lieber ist als das Assad-Regime, der kann Putin vorwerfen, dass er dies verhindert hat."
Unsere Qualitätspresseorgan, der Spiegel schreibt demgegenüber:
Eine Demokratie, die sich straflos eine solche Lügenpresse und ihre Krieghetze leistet, ist höchst gefährdet. Aber wir wollen demnächst ja Fake-News usf. verbieten ...



Freitag, 16. Dezember 2016

Dienstag, 29. November 2016

Sahras weitsichtige Warnung an die Regierung angesichts von Trump, LePen etc.


Sahras Rede vor dem Bundestag kann man jedem Politiker ins Stammbuch schreiben.
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Holger Niederhausen >> schreibt absolut treffend:
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"Sahra Wagenknecht kann man nicht oft genug hören - allein schon, um eine tiefe politische Wahrhaftigkeit nicht einer inneren Resignation preiszugeben, sondern sie im Gegenteil immer tiefer lebendig zu machen."
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Interessant war die durchgehend zynisch-dumme Reaktion der durch die Rede betroffenen Politiker und die dumme Reaktion der Presse ...
Sahra selbst schreibt:
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"Selten habe ich auf eine Rede im Bundestag so unglaublich viele zustimmende und begeisterte Rückmeldungen bekommen wie auf meine Rede am Mittwoch. Deshalb möchte ich als erstes allen, die auf Facebook kommentiert, mir eine Mail geschrieben oder in meinem Büro angerufen haben, ganz herzlich danken. Das macht richtig Mut! Ganz im Gegensatz zu den Reaktionen der Menschen stand allerdings die Widerspiegelung in einigen Medien, in denen ich mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten als Rechtspopulistin, Trump-Anhängerin oder gleich als "Trump im deutschen Bundestag" abqualifiziert wurde.
Die Nachdenkseiten haben dankenswerterweise eine Gegenüberstellung meiner Rede mit der medialen Widerspiegelung gebracht. Das ist sehr hilfreich. Denn ich bin ja einiges gewohnt, aber das war in der letzten Woche schon heftiger als üblich. Da ich überzeugt bin, dass jeder, der die Rede sieht, auf solche Stimmungsmache nicht mehr hereinfällt, wäre es toll, wenn ihr sie möglichst weit teilen und verbreiten würdet. Ich verlinke Euch deshalb hier sowohl die vollständige Rede als auch einen Zusammenschnitt von gut 3 Minuten, den ich für Team Sahra erstellt habe. Sehr deutlich sieht man darin auch, wie ignorant die Politiker der anderen Fraktionen darauf reagieren, wenn jemand die von ihnen verursachten sozialen Missstände anprangert."
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Ich verlinke die Ansprache hier gerne >> 

Freitag, 25. November 2016

Fehler !

FEHLER!
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Harald Schuman glaubt:
Das ist theoretisch zwar richtig - und trotzdem grundlegend falsch analysiert:
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Die Sozialdemokratie ist die URSACHE des inzwischen direkt heillosen Zornes großer Teile der Bevölkerung gegen die sog. "Eliten". Der Zorn wäre nie so hoch geschwappt, wenn die Sozialdemokratie nicht so hemmungslos ihre eigenen Ideale verraten und das notwendige Gegengewicht gegen die neoliberalen Tendenzen von CDU, FDP und von "Europa" (ich setze dieses "Europa" in Anführungsstriche, weil es ein DRECK vor einem echten, demokratischen Europa ist) gehalten hätte. Statt dessen ist sie voll ins Lager der Banker und der Reichen gewechselt und hat sich GEGEN ihre Klientel gestellt.
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Es gibt eine schreckliche Wahrheit: Was erzeugt zwischen Menschen und Gruppen die stärkste Bindung? Neben gemeinsam erlebten Idealen vor allem gemeinsam vollzogene Verbrechen! -
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Die gemeinsam vollzogenen Verbrechen mit den sog. "Eliten", die wir in Hartz IV, der systematischen Zerstörung des Rentensystems, in der hemmungslosen Aufrüstung und Militarisierung unserer Gesellschaft, in unglaublichen Bankenrettungen, Entlastungen der Reichen, unglaublich erniedrigender Politik gegen Griechenland, in TTIP, CETA, usw.. sehen, werden es der SPD nicht mehr gestatten, sich dem Neoliberalismus GEGENÜBER zu stellen und damit dem Zorn der Menschen ein Ventil zu schaffen.
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Die Partei der Verräter kann jetzt so viel Kreide fressen wie sie will - niemand wird ihr mehr Glauben schenken. 


Mittwoch, 9. November 2016

Neunter-November-Zwanzigsechzehn

Ein Kommentar zum politischen Umbruch
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Angesichts des ungeheuren Wahlresultats in Amerika sollten sich unsere Presse und Medien überlegen, ob sie nicht zum einfachen, wahrheitsgemäßen Journalismus zurückkehren möchten, denn ihre einseitige Berichterstattung und permanente Hetze scheinen das Gegenteil von dem zu bewirken, was sie sich erhoffen.
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Dem fröhlich unbekümmerten Zwitschern unserer obersten Orgelpfeifengurke Gauck "Nicht die Eliten sind das Problem, sondern das Volk" dürfte jetzt der Bass entgegentönen: "Für das Volk, die Völker, Herr Gauck, sieht das anders herum aus!"
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Frau Merkel hat jetzt die einmalige Chance, ihr Vasallentum gegenüber den Amerikanern ohne Gesichtsverlust zu beenden und endlich eine Politik zu verfolgen, die in Europas Interesse liegt.
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Boulette Gabriel hat jetzt die Chance, seine Handelsverträge SELBST zu schreiben und sie so zu entwerfen, dass die vom Parlament ABGESEGNET und für Amerika und Russland GLEICHERMASSEN handelsfreundlich und friedensstiftend sind. Denn DAS ALLEIN ist EUROPÄISCHES Interesse.
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Und Tarantel von der Leyen kann ihre so stolz eingerichtete Speerspitze gegen Russland wieder einpacken, denn ohne die Amis im Rücken ist, wie sie selbst, jetzt auch ihre "Speerspitze" nur noch ein Witz.
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Das amerikanische Volk aber hat mein ungebremstes Mitleid. Nicht dass ich denke, dass Frau Clinton die bessere Partie gewesen wäre. Beide Optionen waren eine blanke Katastrophe. Ich wünsche dem amerikanischen Volk, dass es die STRUKTURELLEN Probleme seines politischen und seines Wahlsystems löst, ohne in Bürgerkrieg zu geraten - und dass es den faschistischen Tendenzen seines neuen Präsidenten und seiner Niedertracht wirkungsvoll begegnen kann.
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Dem neuen amerikanischen Präsidenten aber rate ich: trage eine dicke SchussWeste und gehe nie ungeschützt vors Haus. Der militärisch-industrielle Komplex Amerikas, der von der von den überall entfachten Kriegen LEBT, wird sich einen Rückzug auf ein "inneres" Amerika nicht bieten lassen.
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Mittwoch, 12. Oktober 2016

Gemeinsame Verfassungsbeschwerde


Gemeinsame Verfassungsbeschwerde?

Da nicht nur ich mit dem Jobcenter sondern auch das Jobcenter mit mir unlösbare Schwierigkeiten hat, habe ich das Jobcenter angefragt, ob wir nicht gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde schreiben.

S. hier >>

Auf die Antwort bin ich sehr gespannt ...

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An das
Jobcenter Berlin Mitten ...

 
Betr.: Das gestrige Gespräch mit Frau Y..... und Herrn W.....
 

Sehr geehrte Frau X.....,
sehr geehrter Herr Y.....,
sehr geehrte Frau Z.....
 
nach Beurteilung durch den Maßnahmeträger bin ich als arbeitsfähig eingeschätzt.
 
Unter den Vorgaben des SGB II werden Sie nicht anders können, als mich weiter in Maßnahmen zu treiben oder unter Bewerbungsdruck zu setzen.
 
Bei meiner Art, mit den Dingen umzugehen -
- s. meinen Brief vom 31.07.2016, https://goo.gl/h0Hgbh
führt das bei mir recht schnell zum Tod.
 
Für Sie und für mich wird da in naher Zukunft eine irreversible Grenze erreicht.
Unter diesem Gesichtspunkt stelle ich folgende Frage:
 
Laut § 90 BVerfGG kann ich auch unabhängig vom Instanzenweg eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
- S. https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html

Eine solche Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich zwar erst nach Erschöpfung des Rechtswegs zulässig.
 
Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.
 
Beides: dass die Sache von allgemeiner Bedeutung ist, sowie, dass mir ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, wenn ich weiter auf den Rechtsweg verwiesen würde, ist bei mir – bzw. bei UNS der Fall.
 
Bei mir, insofern ich dann tot bin.
Bei Ihnen, insofern es Ihnen dann vielleicht leid tut und ggf. auch Probleme macht, den Schritt über die Grenze hinweg gegangen zu sein.
 
Wie wäre es, wenn wir die Verfassungsbeschwerde gemeinsam schreiben?
Ich von meiner Seite aus – und Sie von Ihrer Seite?

Ich möchte nicht, dass Sie ein langes Gutachten verfassen – noch weniger, dass sie MEINE Position vertreten …
Aber eine Entscheidung, wie in einem Fall wie mir mit dem "Kunden" umzugehen sei – die dürfte wohl zu erfragen sein …
 
- Letztens hat wieder ein Richter versucht, eine "unserer" Sanktionen wegen Formfehlern Ihrerseits zu kippen.
 
Frau Z.... hat da geschrieben:
"Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."
- S. https://goo.gl/KIeh6r

Ich denke, genau das ist der Weg:
die Frage, die wir beide haben, gemeinsam dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen …
 
Ist das für Sie DENKBAR?

Mit freundlichem Gruß,
RB
 
 
 
 

Dienstag, 11. Oktober 2016

Die Anhörung

Die Anhörung:

Liebe Freunde,

nachdem ich eine sog. Coaching-Maßnahme des Jobcenters abgebrochen hatte (siehe  hier >> ), habe ich nun das Anhörungsschreiben:
Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion
erhalten.

Ich habe jetzt folgende Antwort verfasst:
  • Sehr geehrte Frau Y..... – 
  •  ich danke Ihnen für die Möglichkeit, mich zum Abbruch der Maßnahme zu äußern.
  •  Am 11.07.2016 wurde mir durch eine neue EGV verordnet, mir einen Coach zu suchen.
  •  Am 31.07.2016 habe ich mitgeteilt, dass ich die Suche unterlassen habe, und die Unterlassung ausführlichst begründet.
  •  Statt für meine Absage sanktioniert zu werden (ich danke so sehr, wie ich staune), bin ich am 11.08.2016 einer Coaching-Maßnahme "zugewiesen" worden, ohne dass auf die Gründe meiner Unterlassung/Absage irgendwie eingegangen worden ist.
  •  Nun: Die Gründe meiner Unterlassung/Absage gelten noch immer.
    Sie verschwinden nicht, weil man sie ignoriert!
  •  Die wirkliche Frage heißt daher nicht, warum ich die Maßnahme abgebrochen – sondern, warum ich sie überhaupt begonnen habe.
  • Da letzteres von Ihnen nicht erfragt wird – habe ich darüber zunächst zu schweigen.
  •  Mit Freuden beantworte ich aber Ihre Frage, warum ich die Maßnahme nach einer Woche abgebrochen habe: (...)
     
Weiter siehe hier >>

Ich bin jetzt sehr auf die Reaktion gespannt ...

Berlin, den 10.10.2019,
euer Ralph 

Dienstag, 4. Oktober 2016

Carlo Schmid - Rede zur Grundlegung des Grundgesetzes

03.10.2016:
Mein Beitrag zum Tag der deutschen Einheit:

Ich habe die historische
Rede von Carlo Schmid von 1948
zur Grundlegung des Grundgesetzes
durchgearbeitet und mit Gliederung, Inhaltsverzeichnis, Kurzzusammenfassung der Abschnitte usf. versehen >>

 
 

Donnerstag, 22. September 2016

Beginn einer Maßnahme, ihr Abbruch und die Konsequenzen

Beginn einer Maßnahme, ihr Abbruch und die Konsequenzen
In eigener Sache …

Am 11.07.2016 bin ich vom Jobcenter widerrechtlich, d.h., ohne eine Verhandlung darüber gehabt zu haben, mit einem Verwaltungsakt beglückt worden. (S. hier >> )

Inhalt war, dass ich mir einen Coach zum Einzelcoaching zu suchen und bis zum 31.07.16 eine Rückmeldung bezüglich der Rechercheergebnisse zu geben habe. (S. hier >> , Punkt 1)

Zum Stichtag der erwarteten Rückmeldung habe ich mitgeteilt, dass ich die Suche unterlassen habe, u.a. weil die Zielrichtung nicht stimmt! Bei mir gehe es bekanntermaßen NICHT um die Eingliederung in den sog. "Arbeitsmarkt" sondern um die Abschaffung des so menschenrechts- wie verfassungswidrigen Hartz-IV-Systemes. (S. hier >> )

Erstaunlicherweise hat das Jobcenter die ABSAGE der "Pflichterfüllung" als ERFÜLLUNG meiner Pflicht gewertet und, ohne irgendwie auf die von mir vorgebrachten Gründe (s. hier >> ) einzugehen, statt der von mir erwarteten Sanktion nur eine weitere Maßnahme zum Coaching über mich verhängt. (S. hier >> )

Noch erstaunlicherer Weise (grins) habe ich da zum ersten Mal nicht nein gesagt, sondern die Maßnahme ANGETRETEN.  

Freunde von mir hatten geschrieben, ich solle die Maßnahme unbedingt antreten und gehofft:
"Ich wette, der Maßnehmer ist spätestens am dritten Tag krank - oder die meisten anderen Teilnehmer nicht mehr in der Maßnahme."

Das war aber nicht mein Ziel …
MEIN Ziel war, eine unabhängige Begutachtung über meine Arbeitsfähigkeiten zu erhalten und damit im Jobcenter – und auch später für das Gericht – jeden Zweifel auszuräumen, ob man mich vermitteln könne/müsse.

Es bescheinigt mir in schönster Weise uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit für den sog. ersten Arbeitsmarkt
Als Vermittlungshemmnis gibt es an, dass ich Hartz IV für verfassungswidrig halte, mich mit der Eingliederung des Sozialsystems in den Rahmen der Verfassung vollbeschäftigt sehe,
und als Perspektive, dass ich auf Klärung durch das BVerfG hoffe und (bis dahin) meine staatsbürgerlichen Rechte des Widerstandes nutze …
(S. hier >> )

Drei Dinge sind damit gewonnen:
- Erstens nimmt das Gutachten mit der Einschätzung, dass ich ohne Einschränkung arbeitsfähig bin, dem Jobcenter die Möglichkeit, mich irgendwie "schonend" zu behandeln oder den Konflikt zu umsteuern, wie sich das nach unseren letzen Konflikt (132 Tage hungern, anschließendes Kirchenasyl etc. >> ) eingeschlichen hat,
- zweitens gibt es klar und deutlich Gründe, Weg und Zielrichtung meines "Widerstandes" an,
- und drittens ist damit die mir aufgezwungene Eingliederungsvereinbarung erledigt, deren Ziel ja
"Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
durch Unterstützung mit einem individuellen Einzelcoaching"
war.

Die vom Jobcenter so freundlich eingegangene "Selbstverpflichtung", mir ein individuelles Einzelcoaching zu gewähren - auch der von der Arbeitsvermittlerin später nachgereichte Zweck, durch die Maßnahme für das Jobcenter
"eine Konkretisierung ggf. notwendiger weiterer Unterstützungsangebote"
zu erhalten (siehe hier >> ) - ist mit dem Gutachten wohl erfüllt.

Wir dürfen also neu verhandeln.

Damit die Verhandlung auch gut in Gang kommt (grins), habe ich die Maßnahme nach einer Woche abgebrochen. Sie hätte vier Wochen statt einer Woche dauern sollen … (S. hier >> )
 
Widerstand lebt von der Provokation (Gandhi) –
In meinem Fall soll das aber keine blindwütige und zerstörerische Provokation, sondern eine entschiedene, mit einer wohltätigen und klaren Perspektive sein.
Eine solche Perspektive lebt in meiner Seele.
Ich steuere sie jetzt
- verstärkt durch die Mittel, die das Jobcenter mir jetzt zusätzlich gegeben hat durch 1.) das ärztlichen Gutachten aus dem Januar und  2.) das jetzige Gutachten über meine Arbeitsfähigkeit -
an.
 
Ich werde davon berichten …  

Sonntag, 18. September 2016

Lebensmittelgutscheine ... eine Hilfe für Sanktionierte ?

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Lebensmittelgutscheine ... eine Hilfe für Sanktionierte ?
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Liebe Freunde,
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ich habe meine Auffassung der Menschenrechts- und Verfassungswidrigkeit dieser Ersatzleistungen, die ich vor einem Jahr schon einmal gewissermaßen für UNS formuliert habe, jetzt für die Richter neu verfasst.
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Aus dem Inhalt:
  • "Die Gutscheine dienen dem Staat und den Behörden als letzte Legitimation für das gesamte Sanktionswesen!
  • Selbst eine 100%-Sanktion: das Wegkürzen von Wohnung, Krankenkasse und des Geldes für den Lebensunterhalt, sei unbedenklich – weil durch die Vergabe der Gutscheine die Würde des Menschen weiter geschützt sei!
  • Im Text in einer meiner Gerichtsakten heißt es:
  • "Die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Sanktionsrechtes ergibt sich schließlich auch daraus, dass der Gesetzgeber selbst bei vollständigem Wegfall der Leistungen eine "letzte Grundversorgung" sicherstellt. Durch ein differenziertes Regelungssystem wahrt der Gesetzgeber das Existenzminimum des Betroffenen. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes um mehr als 30 Prozent KANN der Träger AUF ANTRAG in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen." (S. AZ S 147 AS /13 ER 1 - Sperrungen im Text von mir, RB)
  • So schön das klingt, werden folgende Probleme dabei ausgeblendet:
  • Erstens ist nicht geklärt, wie das Existenzminimum von derzeit 400 Euro plus Wohnkosten plus Krankenkasse durch eine Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen im Wert von 200 Euro gedeckt sein soll.
  • Zweitens besteht die Frage, ob es überhaupt eine verfassungsrechtlich denkbare oder zulässige Unterscheidung zwischen einem "Existenzminimum" und einer "letzten Grundversorgung" gibt – und eine Berechtigung, nur Letztere zu gewähren!
  • Im obigen Zitat aus der Gerichtsakte werden die Worte "Existenzminimum" und "letzte Grundversorgung" einfach synonym verwendet – und damit so getan, als wäre der verfassungsrechtlich geklärte Begriff des menschenwürdigen soziokulturellen Existenzminimums mit dem verfassungsrechtlich völlig ungeklärten Begriff der "letzten Grundversorgung" gleichzusetzen - für mich ein Symptom mindestens für fehlendes Problembewusstsein."
Usw.  usf. ...
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Samstag, 17. September 2016

Geisteskampf im Vorfeld einer Verhandlung

Geisteskampf im Vorfeld einer Verhandlung

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Es ist ein eigentümliches Gefühl, einen Richter, der partout einen 08/15-Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung durchsetzen möchte, zu einer Verhandlung zu drängen. 
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Nachdem er am 28.07.2016 meine Klage zur vierten 100-Prozent-Sanktion für unzulässig erklärt und mich aufgefordert hatte, sie zurück zu nehmen -
nachdem ich dem so herzlich wie entschieden widersprochen habe,
hat er am 22.08.2016 erneut angekündigt, die Klage ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
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Zur Antwort habe ich die Klage um entscheidende Punkte erweitert und geschrieben:
  • "Kann sein, dass das alles, wie schon so vieles von mir Vorgetragene, nicht interessiert, weil es in den Rahmen des Gesetzes, welches derzeit gilt, nicht passt. Von Jobcenter und Gericht wird ja immer wieder behauptet, dass ich "keine objektiven" – oder sogar "keine" Gründe für mein Handeln und meine Klagen angäbe …
  • Es scheint mir dabei allerdings immer übersehen zu werden, dass bei einer Normenkontrollklage ANDERE Verhältnisse als bei einer "normalen" Klage gelten. Die Gründe, auf die in einer Normenkontrollklage verwiesen wird, können ihrer Natur nach NICHT INNERHALB der gesetzlichen Vorgaben liegen, wie das bei anderen Klagen vielleicht angemessen ist.
  • "Objektiv" sind da nicht die Gründe, die innerhalb des SGB II gelten -
    sondern die, die IN DER WIRKLICHKEIT gelten – UNABHÄNGIG von jedem von Menschen und Interessengruppen eingerichteten "Gesetz".
  • Die Verkennung des Bezugsrahmens meiner Klage scheint mir die hauptsächliche Ursache all der bisher geäußerten Ablehnungen zu sein."

Bezüglich seiner Absicht, mir keine Verhandlung zu gewähren, habe ich hinzugefügt:
  • "Angesichts des Ernstes der Sache und der Tatsache, dass ich auf dem Felde der Justiz und der Gerichte LERNENDER bin, werden Sie hoffentlich verstehen, dass ich mir die SCHULE der Begegnung und des Gesprächs mit Ihnen nicht nehmen lassen möchte.
  • Aus diesem Grunde möchte ich hiermit auch noch den Antrag auf mündliche Verhandlung stellen."

Ich denke nicht, dass das Sympathie bei ihm erregt. Zu meiner / unserer Übung in der Sache ist das aber unerlässlich.

Herzlichst, euer Ralph


Donnerstag, 8. September 2016

Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach - Version 2


Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach  -  Version 2
      

"Hammer-Attacke in Jobcenter Dietzenbach
Ein Mitarbeiter des Jobcenters in Dietzenbach (Offenbach) ist am Donnerstagmittag von einem Klienten mit einem Hammer angegriffen worden. Nach Informationen von hr-iNFO soll der 51-jährige Angreifer dem Mitarbeiter in dessen Büro mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben.
Der 64 Jahre alte Angestellte wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er sofort operiert wurde. Der Klient war offenbar ein Kursteilnehmer, der Jobcenter-Mitarbeiter sein Trainer."
 
Diese Nachricht ging am 01.09.2016 durch die Presse.
Gestern wurde ich angerufen - und gefragt, warum ich mich dazu noch nicht geäußert habe. Auch überall sonst werde zu dieser Nachricht geschwiegen ...

Nun, die Sache ist zwiespältig:

Zum einen ist zu sagen, dass der Vorfall - als BILD genommen - sehr "sprechend" ist.
Wie oft haben wir erlebt, dass auf unsere Argumente nicht eingegangen wird ... Es gilt sogar, dass je besser unsere Argumente sind, sie desto sicherer übergangen werden.
(S. z.B. hier >>)
Und da wäre es verwunderlich, wenn nicht JEDER, der solche Erlebnisse hat, die Richtigkeit des BILDES, welches sich durch die Nachricht ausspricht, sofort versteht.

Nun, etwas, das BILDHAFT richtig ist, ist es noch längst nicht in der äußeren Realität ... [1]
Da muss man unterscheiden.
Und unter diesem Gesichtpunkt ist die Sache anders zu bewerten.

Das erste ist, dass wir nicht wissen, was wirklich vorgefallen ist. Die Meldung ist zu dünn, als dass wir uns irgend ein echtes Urteil über den realen Fall erlauben könnten. Nur die allgemeine Tatsache, dass die Spannung zwischen den Hartz-IV-Betroffenen und den Jobcentermitarbeitern durch die menschenverachtenden und jetzt auch verschärften Gesetze immer mehr erhöht wird, können wir konstatieren. Und feststellen, dass es eigentlich verwunderlich ist, dass bei dem permanent ansteigenden Gewaltaufgebot von Seiten des Staates und der Behörde die Gegenattacken bisher nicht schon nicht viel stärker ausgefallen sind.
 
Das zweite ist, dass auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck stehen. Die Unmenschlichkeit der Hartz-IV-Gesetze betrifft nicht nur die Hartz-IV-Empfänger sondern wirkt sich auch innerhalb der Jobcenter aus.
 
Einen kleinen Einblick, wie sehr auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck sind und zu ihren Denkblockaden erzogen, ja genötigt werden, bekommt man, wenn man die internen Dienstanweisungen zum Umgang mit den Sanktionen und den Sanktionierten liest:
 
Unter "3. Handlungsauftrag an die Leistungsträger bzw. die Jobcenter" steht dort z.B.:
 
In der Regel treten sanktionsrelevante Tatbestände während des laufenden Integrationsprozesses – in der Interaktion zwischen der/dem persönlichen Ansprechpartner/in und der leistungsberechtigten Person - auf.
Dem Leistungsträger/Jobcenter steht kein Ermessen darüber zu, ob eine Sanktion eintritt oder nicht. Die Behörde hat nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. § 20 ff. SGB X) festzustellen, ob der Tatbestand für eine Sanktion vorliegt. Ist das der Fall, treten die Rechtsfolgen kraft Gesetzes ein. Erst als Folge des Eintritts der Sanktion besteht im Rahmen von Ermessensentscheidungen die Möglichkeit, bestimmte Leistungen (wieder) zu erbringen oder die Sanktion zeitlich zu begrenzen.
Die Leistungsträger bzw. Jobcenter haben also insoweit keinen Spielraum im Hinblick auf geschäftspolitische Absichten oder sozialpolitische Auffassungen. (...)
Auf den Eintritt der Sanktion (darf) nicht verzichtet werden, wenn der Tatbestand festgestellt worden ist. Dem entgegen stehende Entscheidungen sind rechtswidrig. 
 
Und unter "5. Das soziale Gewissen" ist geschrieben:
 
Die Sanktionsvorschriften berühren häufig das soziale Empfinden. Betroffene empfinden den Eintritt einer Sanktion oft als diskriminierend. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußern zuweilen Verständnis. Dennoch muss die Entscheidung über den Eintritt einer Sanktion sich ausschließlich an der Rechtslage orientieren. Die Sanktionsvorschriften beruhen auf einer parlamentarischen Entscheidung, an die die Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde gebunden ist. (…)
Die Übereinstimmung der Vorschriften mit dem ansonsten geltenden (übergeordneten) Recht ist allein den Gerichten vorbehalten. (...)
[Alle Sperrungen von mir, RB]

Diese Anweisungen stammen aus dem Jahr 2012. Inzwischen dürften sie wesentlich verschärft sein. Schon in ihnen sieht man aber, wie die Mitarbeiter der Jobcenter bewusst zu ihren Denkblockaden erzogen werden und muss sich dann über die traurigen Resultate nicht wundern.
 
Wir haben es hier mit  Anweisungen zur Aufgabe der Eigenverantwortung im dienstlichen Handeln zu tun!
 
Dass solche Anweisungen nach dem dritten Reich
– und vor allem auch, nachdem Hannah Ahrend in ihrem "Bericht von der Banalität des Bösen" die dahinter liegende Haltung als die grundlegende Technik des Bösen beschrieben hat, als die grundlegende Technik, wie das radikal Böse innerhalb staatlicher Strukturen entsteht –
prinzipiell geächtet gehören, ist das eine.
 
Das andere ist, dass da der Hammer natürlich gegen ein unbelehrbares System - aber nicht gegen die Köpfe einzelner Mitarbeiter geführt werden muss.

Jeder Mensch – sowohl wir selbst (was uns vielfach noch verboten ist) als aber auch der Staatsbedienstete und Beamte – muss das Recht bekommen, DIREKT UND UNMITTELBAR im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes tätig zu sein und sein Handeln DIREKT UND UNMITTELBAR im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes zu begründen - und darf nicht, wie das heute massiv der Fall ist, von dazwischen geschalteten "Gesetzen" und "Verwaltungsvorschriften" GEHINDERT sein.

Dass unsere Gesetze und Verwaltungsvorschriften DEM NOCH NICHT entsprechen, dass sie noch weitestgehend vom Grundgesetz ABGESCHOTTET sind, ist eine Folge des Einwirkens der nach dem Krieg übrig Gebliebenen in der Gesetzgebung, den Verwaltungen und den Gerichten. Selbst wenn sie dem Grundgesetz POSITIV gegenüber empfunden hätten - was selten der Fall war - hätten sie noch nicht die Kraft gehabt, das Rechts- und Verwaltungssystem dem Grundgesetz entsprechend auszugestalten.

DIESE Aufgabe obliegt jetzt UNS!
Wie Sie aber zu leisten, ist ein noch schmerzliches Geheimnis.


Berlin, den 08.09.2016
Ralph Boes


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ad [1]: Ein anderes Beispiel ist die Karikatur




Mittwoch, 7. September 2016

Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach - Version 1

Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach  -  Version 1
      

"Hammer-Attacke in Jobcenter Dietzenbach
Ein Mitarbeiter des Jobcenters in Dietzenbach (Offenbach) ist am Donnerstagmittag von einem Klienten mit einem Hammer angegriffen worden. Nach Informationen von hr-iNFO soll der 51-jährige Angreifer dem Mitarbeiter in dessen Büro mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben.
Der 64 Jahre alte Angestellte wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er sofort operiert wurde. Der Klient war offenbar ein Kursteilnehmer, der Jobcenter-Mitarbeiter sein Trainer."
 
Diese Nachricht ging am 01.09.2016 durch die Presse.
Gestern wurde ich angerufen - und gefragt, warum ich mich dazu noch nicht geäußert habe. Auch überall sonst werde zu dieser Nachricht geschwiegen ...

Nun, die Sache ist zwiespältig:

Zum einen ist zu sagen, dass der Vorfall - als BILD genommen - sehr "sprechend" ist.
Wie oft haben wir erlebt, dass auf unsere Argumente nicht eingegangen wird ... Es gilt sogar, dass je besser unsere Argumente sind, sie desto sicherer übergangen werden.
(S. z.B. hier >>)
Und da wäre es verwunderlich, wenn nicht JEDER, der solche Erlebnisse hat, die Richtigkeit des BILDES, welches sich durch die Nachricht ausspricht, sofort versteht.

Nun, etwas, das BILDHAFT richtig ist, ist es noch längst nicht in der äußeren Realität ... [1]
Da muss man unterscheiden.
Und unter diesem Gesichtpunkt ist die Sache anders zu bewerten.

Das erste ist, dass wir nicht wissen, was wirklich vorgefallen ist. Die Meldung ist zu dünn, als dass wir uns irgend ein echtes Urteil über den realen Fall erlauben könnten. Nur die allgemeine Tatsache, dass die Spannung zwischen den Hartz-IV-Betroffenen und den Jobcentermitarbeitern durch die menschenverachtenden und jetzt auch verschärften Gesetze immer mehr erhöht wird, können wir konstatieren. Und feststellen, dass es eigentlich verwunderlich ist, dass bei dem permanent ansteigenden Gewaltaufgebot von Seiten des Staates und der Behörde die Gegenattacken bisher nicht schon nicht viel stärker ausgefallen sind.
 
Das zweite ist, dass auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck stehen. Die Unmenschlichkeit der Hartz-IV-Gesetze betrifft nicht nur die Hartz-IV-Empfänger sondern wirkt sich auch innerhalb der Jobcenter aus.
 
Einen kleinen Einblick, wie sehr auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck sind und zu ihren Denkblockaden erzogen, ja genötigt werden, bekommt man, wenn man die internen Dienstanweisungen zum Umgang mit den Sanktionen und den Sanktionierten liest:
 
Unter "3. Handlungsauftrag an die Leistungsträger bzw. die Jobcenter" steht dort z.B.:
 
In der Regel treten sanktionsrelevante Tatbestände während des laufenden Integrationsprozesses – in der Interaktion zwischen der/dem persönlichen Ansprechpartner/in und der leistungsberechtigten Person - auf.
Dem Leistungsträger/Jobcenter steht kein Ermessen darüber zu, ob eine Sanktion eintritt oder nicht. Die Behörde hat nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. § 20 ff. SGB X) festzustellen, ob der Tatbestand für eine Sanktion vorliegt. Ist das der Fall, treten die Rechtsfolgen kraft Gesetzes ein. Erst als Folge des Eintritts der Sanktion besteht im Rahmen von Ermessensentscheidungen die Möglichkeit, bestimmte Leistungen (wieder) zu erbringen oder die Sanktion zeitlich zu begrenzen.
Die Leistungsträger bzw. Jobcenter haben also insoweit keinen Spielraum im Hinblick auf geschäftspolitische Absichten oder sozialpolitische Auffassungen. (...)
Auf den Eintritt der Sanktion (darf) nicht verzichtet werden, wenn der Tatbestand festgestellt worden ist. Dem entgegen stehende Entscheidungen sind rechtswidrig. 
 
Und unter "5. Das soziale Gewissen" ist geschrieben:
 
Die Sanktionsvorschriften berühren häufig das soziale Empfinden. Betroffene empfinden den Eintritt einer Sanktion oft als diskriminierend. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußern zuweilen Verständnis. Dennoch muss die Entscheidung über den Eintritt einer Sanktion sich ausschließlich an der Rechtslage orientieren. Die Sanktionsvorschriften beruhen auf einer parlamentarischen Entscheidung, an die die Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde gebunden ist. (…)
Die Übereinstimmung der Vorschriften mit dem ansonsten geltenden (übergeordneten) Recht ist allein den Gerichten vorbehalten. (...)
[Alle Sperrungen von mir, RB]

Diese Anweisungen stammen aus dem Jahr 2012. Inzwischen dürften sie wesentlich verschärft sein. Schon in ihnen sieht man aber, wie die Mitarbeiter der Jobcenter bewusst zu ihren Denkblockaden erzogen werden und muss sich dann über die traurigen Resultate nicht wundern.
 
Wir haben es hier mit  Anweisungen zur Aufgabe der Eigenverantwortung im dienstlichen Handeln zu tun!
 
Dass solche Anweisungen nach dem dritten Reich
– und vor allem auch, nachdem Hannah Ahrend in ihrem "Bericht von der Banalität des Bösen" die dahinter liegende Haltung als die grundlegende Technik des Bösen beschrieben hat, als die grundlegende Technik, wie das radikal Böse innerhalb staatlicher Strukturen entsteht –
prinzipiell geächtet gehören, ist das eine.
 
Das andere ist, dass da der Hammer natürlich gegen ein unbelehrbares System - aber nicht gegen die Köpfe einzelner Mitarbeiter geführt werden muss. Sie sind Erpresste und Gegängelte wie wir. Nur auf der anderen Seite.


Berlin, den 07.09.2016
Ralph Boes


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ad [1]: Ein anderes Beispiel ist die Karikatur



Montag, 22. August 2016

Mord in Raten


Liebe Freunde -
 
am 31.07.2016 habe ich auf eine neue (per Verwaltungsakt über mich verhängte) Eingliederungsvereinbarung und die Aufforderung, mir einen Coach "zur Eingliederung in Arbeit" zu suchen, Stellung bezogen.
Die Antwort vom Jobcenter ist da. Sie blendet den Inhalt meiner Stellungnahme (wieder einmal) vollständig aus.
Mord in Raten - das grausame Spiel, das wir alle kennen:
Mit der Auslöschung seiner Gründe beginnt die Vernichtung des Menschen!

s. http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2016.htm#2016-08-22
 

Montag, 8. August 2016

Entwerder - Oder ... oder etwa doch nicht ?

08.08.2016 

"Entweder Sie ziehen Ihre Klage freiwillig zurück -  oder ich werde sie als unzulässig abweisen ..."

Der nächste Richter versucht, eine meiner Klagen aus dem Feld zu räumen.

Darauf brauchte es eine gediegene Antwort.





Mittwoch, 3. August 2016

Jobcenter solidarisiert sich mit mir!

03.08.2016:

Hoppla:
Jobcenter solidarisiert sich mit mir - und fordert nun seinerseits das SG zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sanktionsparagraphen auf.


Nachdem das Sozialgericht versucht hat, die erste 100-Prozent-Sanktion wegen eines zu kleinen Schriftbildes der Rechtsfolgenbelehrung zu kippen und ich schon geschrieben habe, dass das vermutlich so nicht geht, schreibt jetzt das Jobcenter:
 
  • "Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."

Siehe hier >>, Seite 2, letzter Satz.