Montag, 26. November 2018

Harbarth - und die große Frage


Liebe Freunde – 

am 22.11.2019 ist nun tatsächlich Stephan Harbarth zum neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gewählt worden.
- S. etwa FAZ >>

Für unsere Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Hartz IV hat das natürlich Konsequenzen, da der jetzt abgelöste Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, die Frage am kommenden 15.01. noch entscheiden wollte.


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Wird der Termin am 15.01. gehalten werden?
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Werden die im Senat verbleibenden sieben Richter jetzt ohne ihren bisherigen Senatsvorstand entscheiden?
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Oder wird Harbarth bei diesem Prozess schon mit abstimmen wollen (oder müssen)  und der Termin zu seiner Einarbeitung verschoben werden?
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Und welchen Einfluss auf die Entscheidung selbst wird der Wechsel an der Spitze des Senates haben?

Das sind die Fragen, so weit sie „unseren“ Prozess betreffen.

Aber es gibt weitere:

Mit Harbarth wird ein Mensch in die Spitze des BVerfG gebracht, der Fraktionsvize in der CDU, Anwalt für Konzerne und die Geldmärkte und darüber hinaus auch führender Kommentator in der Rechtsliteratur auf dem Felde der Firmen- und der Geldmarktgesetze war. 

Bei der Rolle, die die Firmen und die Geldmärkte in der Gegenwart spielen, ist es sicher angebracht, einen tiefgehenden Kenner für die damit verbundenen rechtlichen Fragen beim Bundesverfassungsgericht zu haben.

Aber muss er dann auch gleich an der Spitze des Bundesverfassungsgerichtes sein?

Die Befürchtung ist nicht abzuweisen, dass so zunehmend Entscheidungen getroffen werden, die den Kapitalmarkt statt die Rechte des individuellen Einzelmenschen und die (demokratischen) Rechte der Gemeinschaft stärken, dass sozusagen die Kapitalmarktmächte dabei sind, das Bundesverfas-sungsgericht zu übernehmen.

Nun, wir werden sehen.

FÜR Harbarth spricht in dieser Beziehung, dass er als zuverlässig und als konsequenter Denker in seinen Kreisen wahrgenommen wird.

GEGEN ihn spricht allerdings, dass er tief verzahnt gerade mit den Kapitalmarktmächten ist und schon als Abgeordneter für seine „Nebentätigkeiten“ als Anwalt für Konzerne und Kapitalinteressen „Nebeneinkünfte“ in der höchsten anzugebenden Stufe überhaupt (d.i. "über 250.000 €") erhielt.

Ob er sich da lösen kann?
Ob er wirklich zum Geist des Grundgesetzes findet - und diesen
sowohl gegen die vielfältigen menschenrechtswidrigen staatlichen 
als auch gegen die nicht weniger vielfältigen menschenrechtswidrigen wirtschaftlichen Kräfte stärkt?

Die Frage ist offen.
Wir werden sehen.

(25.11.2018, Ralph Boes)

Freitag, 9. November 2018

9.11. für unsere Verfassungsfrage


"9.11." FÜR UNSERE VERFASSUNGSFRAGE!

Mit Stephan Harbarth ist heute (am 09.11.2018) ein neuer Vizepräsident für das Bundesverfassungsgericht nominiert.
Der Spiegel schreibt:
  • "Der 1971 geborene Harbarth ist seit 2009 Mitglied im Deutschen Bundestag und seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Als solcher koordiniert er die gesamte Rechts- und Innenpolitik für die Unionsabgeordneten und hatte damit großen Einfluss auf den Kurs der Unionsfraktion."
Darüber hinaus ist Harbarth Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Uni Heidelberg und Partner und Vorstandsmitglied der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG - und dort in den Sparten "Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Prozessführung & Schiedsverfahren, Bank- & Finanzrecht" tätig. Er ist Mitautor führender juristischer Kommentare zum GmbH-Gesetz (GmbHG) und zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und erhält einen die Abgeordnetendiät übersteigenden Zusatzverdienst der "Stufe 10", d.i. mehr als 250.000 € im Jahr.
Ferdinand Kirchhof war 2010 der "Berichterstatter", d.h., der den Prozess leitende Richter des denkwürdigen Urteils des BVerfG, das die "Unverfügbarkeit des Existenzminimums" festgestellt und damit den Weg zu unserer Richtervorlage freigegeben hat.
Was aus dem Wechsel resultiert, bleibt abzuwarten. Unübersehbar ist, dass jetzt ein Wirtschafts- und Geldmarkt-Spezialist an die Spitze des BVerfG gelangt. Vermutlich wird auch der Zeitpunkt der Entscheidung jetzt nicht eingehalten werden.
http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2018.htm?fbclid=IwAR0uCHNy-8CPiF0Vkp2T7P0rbuN-3PXRJ0KxwgADHX3aLpghedChuj3ACsA#2018-11-09-b


Donnerstag, 1. November 2018

BVerfG: Mündliche Verhandlung im Januar


Das BVerfG tritt jetzt in die Entscheidungsphase ein.



Am 15.01. und ggf. noch am 16.01.2019 wird im Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Hartz IV eine "eventuell mündliche" Verhandlung stattfinden.

Wir sind sehr gespannt.

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P.s.: Das Urteil ergeht sicher erst später!