Zum Fortgang meiner Prozesse
Liebe Freunde,
zum 26.11.2019 war ich zu einem Erörterungstermin ins Sozialgericht eingeladen.
Es ging um die den zweiten Sanktionszyklus einleitende 30-Prozent-Sanktion. >> Ich hatte die Sanktion erhalten, weil ich das Ziel einer Maßnahme zur "Arbeitserprobung", die für 6 Wochen über mich verhängt worden war, schon nach einer Woche vollständig erreicht und die Maßnahme dann (und nachdem ich am letzten Tag noch ein 4-stündiges Seminar zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen in der Maßnahme halten durfte) beendet hatte.
zum 26.11.2019 war ich zu einem Erörterungstermin ins Sozialgericht eingeladen.
Es ging um die den zweiten Sanktionszyklus einleitende 30-Prozent-Sanktion. >> Ich hatte die Sanktion erhalten, weil ich das Ziel einer Maßnahme zur "Arbeitserprobung", die für 6 Wochen über mich verhängt worden war, schon nach einer Woche vollständig erreicht und die Maßnahme dann (und nachdem ich am letzten Tag noch ein 4-stündiges Seminar zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen in der Maßnahme halten durfte) beendet hatte.
Die an mich
vom Gericht gestellte Frage war:
Das Bundesverfassungsgericht habe jetzt zwar alle Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt, die 30-Prozent-Sanktionen aber noch erlaubt. Nachdem ich in allen anderen Prozessen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so haushoch gewonnen hätte, stünde die Frage, ob ich die in Frage stehende 30-Prozent-Sanktion nicht ohne Verhandlung akzeptieren wolle.
Das Bundesverfassungsgericht habe jetzt zwar alle Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt, die 30-Prozent-Sanktionen aber noch erlaubt. Nachdem ich in allen anderen Prozessen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so haushoch gewonnen hätte, stünde die Frage, ob ich die in Frage stehende 30-Prozent-Sanktion nicht ohne Verhandlung akzeptieren wolle.
Die Antwort war natürlich: NEIN.
Es gab
darüber dann eine sehr lebhafte Diskussion, die am Ende dazu
führte, dass die Richterin eine schriftliche "abschließende
Darlegung" all meiner Einwände gegen die Sanktion einforderte.
Es ist ein
Gang auf die höchsten Höhen der Justiz – oder in die tiefsten
Tiefen des Rechts, je, wie man das bezeichnen will
–
und bereitet einen großen weiteren Schritt in Richtung des
Selbstbestimmungsrechtes des Menschen vor. Ich
bin gespannt, wie weit das Gericht da mit mir geht.
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Da ich den
Richtern allerdings schon lange nicht mehr traue – und jetzt, nachdem wir
gewonnen haben, erst recht nicht mehr, denn es ist mit dem
Urteil des BVerfG ja doch ein unglaublicher Schlag gegen die
bisherigen 'unumstößlichen Gewissheiten' und Glaubenssätze des
Gerichts verbunden, und da liegt aus der Sicht der Gerichte
nichts näher, als den Feuer-Meldenden zum Brandstifter zu
erklären –
habe ich auch den
Gerichtspräsidenten mit einbezogen. >>