Freitag, 20. Dezember 2019

Vorbereitung zu den nächsten Schritten

Zum Fortgang meiner Prozesse
Liebe Freunde,

zum 26.11.2019 war ich zu einem Erörterungstermin ins Sozialgericht eingeladen.
Es ging um die den zweiten Sanktionszyklus einleitende 30-Prozent-Sanktion. >> Ich hatte die Sanktion erhalten, weil ich das Ziel einer Maßnahme zur "Arbeitserprobung", die für 6 Wochen über mich verhängt worden war, schon nach einer Woche vollständig erreicht und die Maßnahme dann (und nachdem ich am letzten Tag noch ein 4-stündiges Seminar zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen in der Maßnahme halten durfte) beendet hatte.
Die an mich vom Gericht gestellte Frage war:
Das Bundesverfassungsgericht habe jetzt zwar alle Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt, die 30-Prozent-Sanktionen aber noch erlaubt.
Nachdem ich in allen anderen Prozessen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so haushoch gewonnen hätte, stünde die Frage, ob ich die in Frage stehende 30-Prozent-Sanktion nicht ohne Verhandlung akzeptieren wolle.
Die Antwort war natürlich: NEIN.
Es gab darüber dann eine sehr lebhafte Diskussion, die am Ende dazu führte, dass die Richterin eine schriftliche "abschließende Darlegung" all meiner Einwände gegen die Sanktion einforderte.
Es ist ein Gang auf die höchsten Höhen der Justiz – oder in die tiefsten Tiefen des Rechts, je, wie man das bezeichnen will und bereitet einen großen weiteren Schritt in Richtung des Selbstbestimmungsrechtes des Menschen vor. Ich bin gespannt, wie weit das Gericht da mit mir geht.
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Da ich den Richtern allerdings schon lange nicht mehr traue – und jetzt, nachdem wir gewonnen haben, erst recht nicht mehr, denn es ist mit dem Urteil des BVerfG ja doch ein unglaublicher Schlag gegen die bisherigen 'unumstößlichen Gewissheiten' und Glaubenssätze des Gerichts verbunden, und da liegt aus der Sicht der Gerichte nichts näher, als den Feuer-Meldenden zum Brandstifter zu erklären – habe ich auch den Gerichtspräsidenten mit einbezogen. >>