Montag, 22. August 2016

Mord in Raten


Liebe Freunde -
 
am 31.07.2016 habe ich auf eine neue (per Verwaltungsakt über mich verhängte) Eingliederungsvereinbarung und die Aufforderung, mir einen Coach "zur Eingliederung in Arbeit" zu suchen, Stellung bezogen.
Die Antwort vom Jobcenter ist da. Sie blendet den Inhalt meiner Stellungnahme (wieder einmal) vollständig aus.
Mord in Raten - das grausame Spiel, das wir alle kennen:
Mit der Auslöschung seiner Gründe beginnt die Vernichtung des Menschen!

s. http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2016.htm#2016-08-22
 

Montag, 8. August 2016

Entwerder - Oder ... oder etwa doch nicht ?

08.08.2016 

"Entweder Sie ziehen Ihre Klage freiwillig zurück -  oder ich werde sie als unzulässig abweisen ..."

Der nächste Richter versucht, eine meiner Klagen aus dem Feld zu räumen.

Darauf brauchte es eine gediegene Antwort.





Mittwoch, 3. August 2016

Jobcenter solidarisiert sich mit mir!

03.08.2016:

Hoppla:
Jobcenter solidarisiert sich mit mir - und fordert nun seinerseits das SG zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sanktionsparagraphen auf.


Nachdem das Sozialgericht versucht hat, die erste 100-Prozent-Sanktion wegen eines zu kleinen Schriftbildes der Rechtsfolgenbelehrung zu kippen und ich schon geschrieben habe, dass das vermutlich so nicht geht, schreibt jetzt das Jobcenter:
 
  • "Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."

Siehe hier >>, Seite 2, letzter Satz.
 

Montag, 1. August 2016

Eine weitere 100-Prozent-Sanktion?

Die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter geht weiter ...
Eine neue 100-Prozent-Sanktion ist zu erwarten
 

Am 11.07. habe ich durch eine neue EGV per Verwaltungsakt mit der Zielsetzung: "Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung" und der Aufforderung, mir einen Maßnahmeträger für Coaching auszusuchen ...
Dies von einer völlig neuen Vermittlerin ...

Meine Antwort gibt es hier :

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Sehr geehrte Frau Y.....,


hiermit möchte ich Ihnen Rückmeldung zu meinen Rechercheergebnissen zum Einzelcoaching geben …

Ich habe die Recherche unterlassen und möchte Ihnen die Gründe nennen.


1.) Zum Rahmen der Vereinbarung:

Am 11.07.2016 haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und ich habe Ihnen ausführlich über meine Interessen und meine damit verbundenen Tätigkeiten berichtet.
Zielrichtung des Gespräches von meiner Seite aus war, herauszufinden, ob man in irgendeiner Weise zu einer tragfähigen Vereinbarung finden kann.
Außerdem hatte ich Ihnen etliche Materialien mitgebracht, auf deren Grundlage man über eine Vereinbarung hätte reden können …
Zum Ende des Gespräches habe Sie dann aber unvermittelt eine schon vor dem Gespräch fertig vorbereitete Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, deren Inhalt in keiner Weise mit mir oder mit dem Inhalt des Gespräches im Zusammenhang steht.
Ein Gespräch / eine Verhandlung über den Inhalt der EGV hat in keiner Weise stattgefunden, weswegen sie im Sinne des Urteils des BSG vom 14.02.2013
B 14 AS 195/11 R, Randnr. 18 f.,
s. Anlage 1
ungültig ist.

Eine Verhandlung hat allerdings über die Form der EGV stattgefunden.
Da ich mich geweigert habe, sie zu unterschreiben, haben wir besprochen, dass Sie sie als Verwaltungsakt erlassen.

2.) Sowohl die Zielsetzung der EGV als auch der gemachte Vorschlag zum Coaching sind unangemessen. Sie übersehen, dass ich vollbeschäftigt bin
s. Fußnote  [1]
und einen grundsätzlich anderen Begriff vom Wesen der Arbeit habe, als er durch das Coaching verwirklicht werden soll.
S. Teil A meiner Klagen, Anlage 2

3.) Durch den abgelebten, nicht mehr in die Zeit passenden Arbeitsbegriff Ihres Amtes werde ich in meiner Tätigkeit diskriminiert.
 S. Teil A meiner Klage, Anlage 2, Seite 2, letzter Absatz

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4.) Der Verwaltungsakt ist mit einer Rechtfolgenbelehrung bestückt, durch die ich meine Grundrechte und die Menschenrechte außer Kraft gesetzt empfinde und die ich für verfassungswidrig halte.

5.) Ich habe meine Kritik an dieser Eingliederungsvereinbarung und an dem dahinter stehenden §§ 31 f SGB II in jeder Weise offen
sowohl im politisch-gesellschaftlichen Raum
S. Brandbrief, Anlage 3
als auch im rechtlichen Raum (12 Prozesse)
S. Gutachten, http://goo.gl/n6G1Ze [2]
S. Frage nach der Verfassungswidrigkeit des Arbeitsbegriffes in H4; Anlage 2
als auch vor ihrer Behörde verhandelt.
S. meine Korrespondenz mit Ihrem Amt, http://goo.gl/etNK0c

6.) Selbst das Bundesverfassungsgericht hält meine Einwände für vertretbar, wenn es auch aus verfahrens-technischen Gründen noch nicht zu einem Urteil gekommen ist.
S. Vorläufige Einschätzung meines Gutachtens durch das Bundesverfassungsgericht, Anlage 4  
Zu meiner Urheberschaft des Gutachtens
s. http://goo.gl/Ck7geB

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7.) In dem durch das SGB II gesteckten verfassungs- und menschenrechtswidrigen Rahmen bin ich zu keiner Kooperation bereit.

8.) Die Androhung des Entzuges der Lebensgrundlage zur Basis einer "Vereinbarung" über Arbeitsaufnahme zu machen oder damit Wohlverhalten zu erzwingen, ist nackte Barbarei. Selbst die Maffia kann das nicht besser.

9.) Um da nicht erpressbar oder verführbar zu sein, habe ich mit meinem Leben abgeschlossen.
S. Zweiter Brandbrief, Anlage 5

10.) Das Thema ist aufs Ausführlichste mit ihrer Behörde abgehandelt und die Ernsthaftigkeit meines Entschlusses ist durch die tatsächlichen Geschehnisse längst geprüft.
S. Auszug aus der neuesten Klage, Anlage 6

11.) Auch Lebensmittelgutscheine sind keine Option für mich, weil sie – als tragender Teil der verfassungswidrigen Sanktionsmechanik – ebenfalls die Würde außer Kraft setzen und damit ebenfalls verfassungswidrig sind.
S. meine Abhandlung: "WÜRDE ODER LEBEN - Zu Wesen und Bestimmung der Lebensmittelgutscheine", Anlage 7

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12.) Im Sinne des von mir kritisierten verfassungs- und menschenrechtswidrigen Systems werden Sie auf meine Weigerung mit Sanktionen antworten müssen – oder sollen.

13.) Sanktionen sind nur anzuwenden, wenn sie zum vom Gesetzgeber vorgesehenen Ziel führen. Andernfalls sind sie auszusetzen.
S. BGB § 226: Schikaneverbot: "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen."

14.) Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Sanktionen werden bei mir NICHT zum vorgegebenen Ziel (Eingliederung in den Arbeitsmarkt) führen.
S. Zweiter Brandbrief, Anlage 5
S. Das Problem meiner Diskriminierung, Anlage 2
S. Zur Ernsthaftigkeit meines Anliegens, Anlage 6, http://goo.gl/QNTRvp

15.) Damit sind sie in meinem Falle sachfremd angewendet.

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16.) Wie ein Antibiotikum bei einem Allergiker zum anaphylaktischen Schock und zum Tod führen kann, führen Sanktionen bei mir zum Tod.

17.) Im Falle, dass der Arzt über die Allergie informiert war und das Antibiotikum trotzdem gegeben hat, hat er einen Kunstfehler begangen und ist am Tod des Patienten mitschuldig oder schuldig.

18.) Im Falle, dass ein Jobcenter über die Unsachgemäßheit einer Sanktion und über die Gründe, die sie als unsachgemäß erweisen, informiert ist, und sie trotzdem verhängt, wird es nicht anders sein.
Zu den Gründen:
S. Brandbief, Anlage 3
S. Gutachten, http://goo.gl/n6G1Ze
S. Stellungnahme des BVerfG, Anlage 4
S. Zweiter Brandbrief, Anlage 5
S. Darlegung der Ernsthaftigkeit meines Anliegens, Anlage 6

19.) Das "System" kann da nur vordergründig schützen - und nur, so lange es besteht.

20.) Das Urteil aus Karlsruhe wird vielleicht nicht mehr lange auf sich warten lassen …

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21.) Wenn Sie trotz 1.) auf Ihrem Verwaltungsakt bestehen, wird die Sanktion abgehun-gert werden.

22.) In der Zeit meines letzten Hungerns hatte ich zwischen dem 65.sten und dem 75.sten Tag wegen Herzmuskelabbaus starke Angina-Pectoris-Beschwerden (= Vorstufe eines Herzinfarktes), die einen längeren Krankenhausaufenthalt notwendig machten.
Zum Ende der Hungerzeit (132 Tage) hat mein Herz- und Kreislaufsystem äußerst krisenhaft reagiert.
S. Zufallsentdeckung durch den Amtsarzt; Die Akten liegen Ihnen vor.

23.) "Alternativlosigkeit" (Merkel) ist nichts ein Zeichen mangelhafter Phantasie.
Einen Vorschlag zur Lösung des hier umrissenen Problems werde ich auf Anfrage gerne machen …


mit freundlichem Gruß,

   Ralph Boes



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P.s.:


Ein persönliches Nachwort:

Sehr geehrte Frau Y.....,

Sie haben einen Job im Jobcenter.
In einer Zeit in der immer mehr Jobs verloren gehen, weil die Menschen nicht mehr "gebraucht" werden, möchten Sie den Menschen helfen, wieder in Lohn und Brot zu kommen. Gemäß der Vorgaben der Gesetze bieten Sie Ihnen deshalb auch "Hilfestellungen" zur Erlangung von Arbeit im Sinne von "Erwerbsarbeit" an.
Dass Sie Menschen auch drängen müssen, Jobs gegen ihren Willen und gegen ihre Interessen anzunehmen, wird Sie mit Bedauern erfüllen. Und noch mehr, dass Sie sie auch sanktionieren müssen. Aber leider gibt es für Sie keine andere Möglichkeit …
Es wäre sicher gut gewesen, der Gesetzgeber hätte mit dem neuen Gesetz zur "Vereinfachung" von Hartz IV nun wirklich Vereinfachungen und auch Erleichterungen für die Hartz-IV-Betroffenen eingerichtet. Aber leider hat er das nicht getan und so bleibt Ihnen auch da keine Möglichkeit …

Sehr geehrte Frau Y.....,

ich weiß nicht, ob Sie so denken. Aber so ungefähr wäre es "normal".
Normal ist aber nicht gleich gut – und so habe ich versucht, Ihnen möglichst deutlich zu machen, wohin das in meinem Falle führt.

Geben Sie die Sache nach oben hin ab!

Nochmals – mit freundlichem Gruß,
   Ralph Boes