Montag, 29. Juni 2015

Widerspruch abgelehnt - Sanktion aufgestockt auf 200 Prozent

             

29.06.2015:                  
 
Der Widerspruch gegen die
achte 100%-Sanktion ist abgelehnt.

Getreu der Sitte im Jobcenter, unangenehme Post einfach zu ignorieren, hat man sich dabei nicht mit einem einzigen Wort auf die Widerspruchsbegründung vom 15.06.2015 bezogen.

Auf mein Widerspruchsschreiben vom 15.06.2015 wird auf Seite 2, Absatz 4 formal zwar hingewiesen, inhaltlich wird es aber vollständig ignoriert. Statt dessen wird auf einen Brief vom 20.04.2015 rekurriert.
Auch das Ereignis in Gotha wird vollständig ignoriert. (Seite 5, letzter Absatz)

Damit ist es Fakt, dass sich das Jobcenter künstlich blind und taub stellt und dass ich zu hungern habe.
 
(S. Brandbrief vom 17. Juni 2017)

Um die Sache noch "runder" zu machen, bin ich auch gleich noch mit einer 200%-Sanktion belegt.

- Zur Übersicht über die Sanktionen geht es hier >>

 
   
http://grundrechte-brandbrief.de/pics/Bayern2-2015/Bayern2015.htm

Freitag, 19. Juni 2015


Achtung:
Bin jetzt vermutlich eine Woche offline.

Halte Vorträge in Bayern.
An meine Wohnplatz gibt's kein Internet.

Mal sehen.
LG, Ralph

Sonntag, 14. Juni 2015

Widerspruch gegen die achte 100-Prozent-Sanktion

13.06.2015:
 
Und setzest Du nicht das Leben ein,
nie wird Dir das Leben gewonnen sein
(Friedrich Schiller)
 
 Widerspruch gegen die achte 100%-Sanktion ist fertig ...
 
 Aus dem Text:
  • "Aus politischen Motiven, ohne dass Sie auch nur im Entferntesten (!) einmal auf meine rechtlichen Gründe eingegangen sind, habe ich drei Jahre Sanktionen, davon zweieinhalb Jahre Totalsanktion von Ihnen erhalten.

    Diese Zeit ist nicht spurlos an mir vorüber gegangen.
    Meine Kräfte sind erschöpft.
    Jetzt, nachdem durch die Entscheidung des Sozialgerichtes in Gotha auch öffentlich geklärt ist, dass Ihr Tun in Frage steht, verlange ich von Ihnen, die am 07.05.2015 verhängte Sanktion unverzüglich bis zur Klärung der Frage auszusetzen.

    Sollte sie nicht bis zum 30.06.2015 ausgesetzt sein, bleibt mir nichts anderes übrig, als bis zur Beendigung Ihrer unwürdigen Zwangsmaßnahmen wieder ins Sanktionshungern überzugehen.
    (...)

    Mein Leben liegt jetzt ganz in IHRER Hand!
    Mit freundlichem Gruß,
    Ralph Boes
Zum ganzen Text geht es hier >>
 

Samstag, 13. Juni 2015

Erste Klage in der zweiten Instanz ...

 11.06.2015:

Die erste Klage in der 2. Instanz (beim Landessozialgericht)
ist eingereicht.

Aus dem Text:
"Was die Sanktionen in SGB II angeht,
hat mir inzwischen auch das Sozialgericht Gotha recht gegeben.
(...)
Für die Stärkung und Wieder-Gültigmachung unserer Verfassung wäre es ein schönes Zeichen,
wenn noch weitere Gerichte die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Frage stellen würden. 
(...)
Ein noch weiter gehendes Anliegen wäre es, das Thema der
Verfassungswidrigkeit des Arbeitsbegriffes in Hartz IV in Angriff zu nehmen"
 
 
 
 

Donnerstag, 4. Juni 2015

Danksagung Richtervorlage

DANK
 
Liebe Freunde,
 
 
die "Richtervorlage" mit unserem Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in Hartz IV ist jetzt in Karlsruhe eingereicht.
 
Es ist kaum zu sagen, wie glücklich ich darüber bin.
Für mich stellt dieses Ereignis so etwas wie unser Geburtstagsgeschenk zum 66sten Geburtstag des Grundgesetzes dar.
 
Vor diesem Hintergrund möchte ich von Herzen all denjenigen Dank sagen, die an der Herstellung des Antrages auf Richtervorlage und des darin enthaltenen Gutachtens zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionsregelnbeteiligt waren, welches jetzt das Sozialgericht Gotha zu seinem Schritt bewegt hat, Hartz IV für verfassungswidrig zu erklären.
 
Da sind zu allererst Wolfgang Nešković und Isabel Erdem zu nennen, die schon im Vorfeld das Gebiet durchackert und gegen die Meinung auch des juristischen Mainstreams gezeigt hatten, dass Hartz IV verfassungswidrig ist.
 
Dann Angelika Wernick und Jürgen Freier, die Initiatoren der Berliner Kampagne gegen Hartz IV und maßgeblichen Mitinitiatoren des Bündnisses für ein Sanktionsmoratoriums, die mir mit ihren politischen Erfahrungen bei allen meinen Schritten in der ersten Zeit meines Widerstands so freundschaftlich wie immer auch kritisch zur Seite standen, und denen ich es verdanke, dass ich nach ersten noch ins Leere laufenden Suchbewegungen letztlich doch bei Isabel Erdem angekommen bin.
 
Dann unbedingt noch einmal Isabel Erdem, die sich, zunächst gemeinsam mit Matti Nedoma (dem nicht minder mein allerherzlichster Dank gebührt) mit unglaublichem Elan an die Arbeit gemacht hat, den Antrag auf Richtervorlage für uns zu verfassen.
Dann Dank an all diejenigen Freunde, vor allem aus der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen Berlin, die in vielen Sitzungen und Gesprächen die Entstehung des Werkes begleitet haben.
Ich erinnere mich an schier unendliche  Gespräche, zunächst in meiner Wohnung, dann bei meinem damaligen ersten Rechtsanwalt und am Ende auch bei Angelika Wernick und Jürgen Freier – in denen der Gedanke der Richtervorlage in allen Richtungen bedacht, Kontakte geknüpft, und am Ende die Richtervorlage bis in die einzelnsten Formulierungen hinein gemeinsam durchgearbeitet wurde.
 
Und ich erinnere mich – mit einer Mischung aus Humor und Scham – dass diejenige Persönlichkeit, in deren Auftrag und für die diese Vorlage zunächst erstellt wurde, es am schwersten mit all dem hatte. Das Verstehen juristischer Zusammenhänge und das Lesen juristischer Texte ist mir eine allergrößte Qual – und so danke ich allen, dass sie mich mit Geduld und Strenge – fast wie einen Blinden – zur Beauftragung und Annahme eines "Antrages" mit einem Gutachten geleitet haben, welches ich, nachdem die Barrieren nach und nach gesunken sind, inzwischen für ein unglaubliches Kunstwerk an Klarheit, Konsequenz und Überzeugungskraft halte.  
 
Doch damit ist der Dank noch nicht zu Ende.
 
Danken möchte ich auch all denjenigen, die von außen her die Entstehung des Textes auf der von mir erstellten Diskussionsplattform mit begleitet – und all denjenigen, die, oft mit ihren allerletzten Groschen, für die damit verbundenen Kosten gespendet haben.
 
Danken möchte ich auch allen, die, wie ich, den Antrag mit dem Gutachten in ihren jeweiligen Verfahren eingereicht haben - und oft darauf verschärfte Behandlung durch die Jobcenter zu erdulden hatten.
 
Und danken möchte ich jetzt auch aller-aller-herzlichst Daniel R., auf dessen Einreichung hin das Sozialgericht in Gotha erst handeln konnte.
 
Von der Entstehung über die Finanzierung bis hin zur erfolgreichen Letzteinreichung sind Antrag und Gutachten ein Gemeinschaftswerk!
Ein Gemeinschaftswerk, welches zwar hier in Berlin geboren – aber von einem unglaublichen Kreis von Menschen getragen wurde.
Und ich kann nur hoffen, dass dieser Geist jetzt in Karlsruhe wirkt.
 
Mit Empfindungen, die unaussprechlich sind,
Berlin, den 03.05.2015
Ralph Boes 
 
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P.s.:
Wie der Zufall es will:
Genau an dem Tag, an dem das Sozialgericht in Gotha seine Entscheidung bekannt gegeben hat (26.05.2015), waren wir bei einem Frühstück mit Jörg Asmussen im Berliner Hilton und ich habe ihm dort die kommende Revolution angekündigt.
Die ganze Spannbreite der deutschen Problematik an einem Tag!