GERICHTSVERHANDLUNG ZUR ACHTEN 100-PROZENT-SANKTION
am 07.07.2017 um 12:00 Uhr
im Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin, Saal 113
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ZUM HINTERGRUND:
Mit der achten 100%-Sanktion wurde meine lange Hungerphase eingeleitet, die sich über 132 Tage vom 01.07.2015 bis zum 10.11.2015 erstreckt hat und erst durch ein Kirchenasyl beendet wurde.
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DIE SANKTION IST BEREITS AUFGEHOBEN!
16 Monate nach Beendigung des Hungerns wurde dann - unter willigster Mitwirkung des Jobcenters (!) - die Sanktion vom Gericht einfach aufgehoben. (...)
Die Gründe für diese Entscheidung waren so absurd, dass mir sofort klar war, dass man die Sanktion nur auflöste, um so die Bearbeitung der anstehenden Fragen (...) umschiffen zu können.
Ich habe deshalb der Entscheidung sofort entschieden widersprochen. Sicherlich ein Sonderfall im Gericht.
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AUF GRUND MEINES WIDERSPRUCHES steht mir TROTZ der zur Zeit faktisch aufgelösten Sanktion ein Recht auf eine öffentliche Verhandlung zu.
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THEMA DER VERHANDLUNG WIRD SEIN ... ... ...
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