Montag, 26. August 2013

25. Tag des 3. Sanktionshungerns ...

25.08.2013:
         

Liebe Freunde
hier der längst überfällige
Bericht.

Zunächst ein Symptom aus der Jetztzeit der Totalsanktion:
Vorgestern (Freitag) war ich bei meiner Zahnärztin und hatte einen kleinen chirurgischen Eingriff zu überstehen. Sie gab mir ein Rezept für ein Schmerzmittel mit. In der Apotheke konnte ich das Rezept aber nicht einlösen, weil mir das Geld für die Zuzahlung fehlt... Ich hatte die Zeit dann ohne Schmerzmittel durchzustehen. Abgesehen von einer dicken Backe geht es mir jetzt aber wieder gut.
 
Ansonsten bin ich / sind wir fleißig.
1.) Die Plakate sind ausgehängt! Sie sind zwar erst eine Woche zu spät geliefert worden - was unsere Planung durcheinander brachte - und dann auch noch in solch versoffenen Farben gedruckt, dass es mir mehr als schwer fiel, sie als Werbung für mich anerkennen zu können. Dank Christa und Maurice, die mich getröstet und meine sich daran knüpfende Krise mit mir durchgestanden haben (und die war heftig), haben wir sie aber trotzdem ausgehängt. Und die Aktion als solche war wirklich schön!
Erste Bilder gibt es hier.
Eine besondere Freude war es mir, ein Plakat direkt vor meinem Jobcenter aufzuhängen, genau an der Stelle, an der wir vor kurzem die Verbrennung meine Eingliederungsvereinbarung gefeiert haben. Es wird nicht lange dort hängen - aber wir hängen es dann wieder nach
2.) Die Rechtsanwältin hat meinen Widerspruch beim Jobcenter eingereicht und auch der Antrag auf einstweiligen Rechtschutz ist jetzt beim Sozialgericht gestellt. D.h., der Richter wird jetzt über meinen Antrag zu entscheiden haben, ob ich das mir vorenthaltene Geld bis zur rechtsgültigen Klärung meines Fehlverhaltens oder des Fehlverhaltens des Jobcenters (!) erhalte. Kurz: ob ich bis zum Ende des Prozesses überleben darf. In Bilde gesprochen: Da Hartz IV und das Sozialsystem mich ausgeschieden haben (es gibt für mich auch keinerlei Sozialhilfe!), habe ich mit meinem Antrag gewissermaßen Asyl im Grundgesetz erbeten. Aber auch das ist eine Ermessensfrage. Wenn der Richter die Entscheidung sehr lange herauszögert oder sogar gegen mich entscheidet - haben wir ein größeres Problem ...
Morgen werden wir in der Gruppe darüber sprechen.  
 
Es grüßt euch herzlichst
euer Ralph-
Gewicht heute: 76,0 kg
 

Freitag, 16. August 2013

Widerspruch gegen die 100-Prozent-Sanktion

"Direkt dem Drachen in den Rachen ..."
a
Heute ist für mich ein großer Feiertag:
 a
Mein Widerspruch gegen die 100%-Sanktion ist fertig!
a
Auch diesem Widerspruch ist jetzt das vorzügliche Gutachten aus der Richtervorlage zu Grunde gelegt, so dass dieses Gutachten, welches auf Grundlage der gesamten verfassungsrechtlichen Literatur und Gesetzgebung eindeutig die Unvereinbarkeit der Sanktionen mit dem Grundgesetz beweist, jetzt nicht nur im Sozialgericht, sondern auch in der Rechtsabteilung des Jobcenters vorliegt!
Man wird dort ordentlich zu kauen haben - und ich bin sehr gespannt auf die Reaktion!
a

16. Tag des 3. Sanktionshungerns ...

16.08.2013:a
a
Liebe Freunde -
weil ich mich jetzt länger nicht gemeldet habe, bin ich jetzt mehrfach gefragt worden, wie es mir geht. Ich kann nur sagen: Es geht durchwachsen.
 a
Am 13.08. habe ich zum ersten Mal die Teilnahme an einer Veranstaltung abbrechen müssen. Ich hätte dort auf dem Podium mitdiskutieren und später in Gesprächskreisen Fragenden zur Verfügung stehen sollen. Ich war zunächst auch dort aber mein Leib gab die Basis für Podium und Gespräche nicht her. 
a
Der Vortrag am 14.08. in Moabit ging mir dagegen leicht von der Hand. Da es im Vorfeld von der Kirche eine "bedingungslose Pasta" gab, habe ich sogar ein kleines bisschen mitgegessen. Und hinterher haben wir noch 2 Stunden bei Apfelsaft in schönem Gespräch zusammen gehockt.
a
Insgesamt brauche ich jetzt viel Schlaf, um durchzukommen.
Ich danke denjenigen, die mir zu meiner Stärkung Frucht- und Gemüsesäfte gebracht haben - bitte aber trotz aller Dramatik nicht zu übertreiben und das Vertrauen in die Konzeption meines/unseres Widerstandes nicht zu verlieren.
Ich will auf jeden Fall unerpressbar sein!
Wenn man mir jetzt zu sehr helfen würde, würde der Staat entlastet werden.
a
Mein Hungern wird vielleicht schon bald ein Ende finden:
Am Montag kommt meine Rechtsanwältin aus dem Urlaub wieder.
Ich habe jetzt meinen
Widerspruch gegen die 100%-Sanktion fertig geschrieben. Auch diesem Widerspruch ist jetzt das vorzügliche Gutachten aus der Richtervorlage zu Grunde gelegt, so dass dieses Gutachten, welches auf Grundlage der gesamten verfassungsrechtlichen Literatur und Gesetzgebung eindeutig die Unvereinbarkeit der Sanktionen mit dem Grundgesetz beweist, jetzt nicht nur im Sozialgericht, sondern auch in der Rechtsabteilung des Jobcenters vorliegt. 
a          
Man wird dort ordentlich zu kauen haben - und ich bin sehr gespannt auf die Reaktion!
Um trotz meiner Widerstandshaltung bis zur Rücknahme der Sanktion durch das Jobcenter oder bis zur letztendlichen Klärung der Frage nach der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in Karlsruhe überleben zu können, werde ich mit meiner Anwältin besprechen, beim Sozialgericht "aufschiebende Wirkung" zu beantragen.
a
Anders als im normalen Leben besteht in Hartz IV ja die Besonderheit, das die Strafe schon verhängt wird, bevor ihre Rechtmäßigkeit überhaupt überprüft worden ist, was ebenfalls tief entwürdigend und ebenfalls menschenrechts- und verfassungswidrig ist und meine Meinung nur verstärkt, dass die Macher des Gesetzes vor den Internationalen Menschenrechts-Strafgerichtshof in Den Hag gehören.
a
Würde mir "aufschiebende Wirkung" gewährt, würde ich das mir jetzt gestrichene Geld so lange erhalten, bis der Streit um die Sanktionen letztgültig entschieden ist.
D.h., das JC wäre gezwungen, mir das Geld zu geben, auch wenn ich absolut nicht "folgsam" bin!  
Auch die Obdachlosigkeit und der Verlust der Krankenkasse würden so vorerst abgewendet sein.
a
Ob eine solche Lösung möglich ist, hängt allerdings vom Richter ab.
Wenn er mir die aufschiebende Wirkung nicht gestattet ... wird es wirklich interessant.
a
Es grüßt euch herzlichst:
euer Ralph
a
Gewicht heute 76,9 kg.
a

Sonntag, 4. August 2013

Anwendung der Richtervorlage auf meine Sanktionen

  • "Ralph Boes strebt an, das in jeder Weise grundgesetzwidrige Sanktionssystem in Hartz IV über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu stoppen. Hierzu hat er begonnen, den dafür notwendigen Präzedenzfall zu schaffen, indem er sich selbst offen in die Schusslinie aller Sanktionen stellt."
So war das geplant - und jetzt gehts los!
Da endlich die Richtervorlage da ist, können jetzt endlich auch meine Klagen vollständig eingereicht werden!
Hartz-IV-Sanktionen - rein von der Verfassung her bestritten:
Die Klage bezieht sich auf die beiden hier unter  <02.05.2012> und unter <18.07.2012> verlinkten Komplexe, die für die Klage zusammengelegt worden sind.
Achtung: Die PDF hier hat 5 MB und benötigt etwas Ladedauer! 
Die Klage bezieht sich auf den hier unter  <18.01.2013> verlinkten Komplex