Donnerstag, 2. Februar 2012

Widerspruch gegen den Versuch des Petitionsausschusses,

die Auseinandersetzung mit den Sanktionen in Hartz IV zu umgehen:
 
Nachdem der Petitionsausschuss des Bundestags die Beschäftigung mit meiner Petition zur Löschung der Sanktionsparagraphen in SGB II schon über zweieinhalb Jahre hinausgezögert hat, versucht er jetzt, sie der Petition von Susanne Wiest für ein bedingungsloses Grundeinkommen unterzuordnen.

Damit würde die längst fällige Auseinandersetzung mit den Sanktionen weiterhin umgangen werden.
Ich habe heftig widersprochen.

  

3 Kommentare:

  1. Das könnte den Machthabenden so passen, das BGE mit der Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen gleichzusetzen! Ich frage mich, inwieweit das Petitionsrecht der Bundesbürger leider ein böser Witz ist und inwieweit wir mittels seiner wirklich unseren Unmut öffentlich bekunden können.

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  2. ...das wäre ja zu einfach und so praktisch für den Petitionsaussschuss, nur nicht locker lassen, danke für den Widerspruch!
    LG
    Daniela

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  3. gerade vorhin habe ich die schlagzeile auf der BZ (fuckit!) aufgeschnappt - die zahl der sanktionen gegen hartz4-bezieher ist also wieder um einige % nach oben gegangen......die haben also immer noch nicht kapiert dass sie die würde der menschen nicht antasten dürfen!!! - echt unglaublich wie schwer von begriff die sind......ich verstehe leider nicht so ganz was die da versucht haben - also eine vermischung von 2 petitionen? ist das überhaupt legal?

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