Dienstag, 6. November 2012

Klage gegen Verwaltungsakt - (Entwurf)


Entwurf der Klage gegen den Verwaltungsakt vom 02.05.2012



Verehrtes Gericht –


ich möchte hiermit in vollständiger Form die Klage vorlegen, die ich in "vorläufiger" Form schon am … abgegeben habe. (AZ …)

Zum Hintergrund:

Um die Verfassungsgemäßheit des Hartz-IV-Systems zur Überprüfung bringen zu können, habe ich mich bewusst in die Schusslinie aller dort geltenden Sanktionen gestellt.
Obwohl ich Hartz IV beziehe, habe ich - in vollem Wissen des Jobcenters ! - seit Jahren bundesweit vollzeitig ehrenamtlich als Dozent für das bedingungslose Grundeinkommen gearbeitet und kritisiere auch vehement das Hartz-IV-System.

In meinem "Brandbrief eines entschiedenen Bürgers" (s. Anlage), den ich vom Bundespräsidenten über die Bundeskanzlerin, die Arbeitministerin usf. bis herunter zu den Sachbearbeitern in meinem Jobcenter gesendet habe,
-
zeige ich die Verfassungsbrüche in Hartz IV,
-
deute mögliche Auswege an,
-
entwickle einen Arbeitsbegriff, der in gewandelter Zeit wieder der Menschenwürde entspricht und das ungesunde (weil die Menschen in Zwangsarbeit und unwürdige Niedrigstlohnarbeit führende) Diktat der Erwerbsarbeit beseitigt
-
und ziehe die entsprechenden Konsequenzen für mein persönliches Leben.


Zitat für die von mir gezogenen persönlichen Konsequenzen:
"Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab.
Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
- unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
- und unabhängig davon, ob sie einen "Erwerb" ermöglicht oder nicht!
Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt!"
(S. "Brandbrief", Kap. 7)
Nach gescheiterten Verhandlungen mit dem JC über eine dem Grundgesetz entsprechende Eingliederungsvereibarung und einer Frist, in der man mich ratlos ignorierte und mir den Regelsatz einfach ohne Eingliederungsvereinbarung und ohne weitere Gespräche überwies, hat man mir
- nachdem ich
von mir aus die Rechtmäßigkeit einer solchen Sonderbehandlung hinterfragt habe (s. hier und hier) - dann plötzlich eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gesandt.

In zwei Schreiben, einem vorläufigen Widerspruch vom 11.05.2012- und einem endgültigen Widerspruch vom 30.06.2012, habe ich die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit dieser Eingliederungsvereinbarung dann bestritten. Dies nicht im Sinne der Hartz-IV-Regeln, sondern von der Basis des Grundgesetzes aus.

Dieser Widerspruch wurde am 24.06.2012 von Jobcenter abschlägig beschieden, interessanterweise aber so, dass sich dabei nur auf den vorläufigen Widerspruch vom 11.05.2012 und nicht auf den endgültigen Widerspruch vom 30.06.2012 bezogen wurde und die ganze Grundrechtsdebatte damit vollständig ausgeblendet blieb.

Das Grundgesetz har Vorrang!
Ich bitte Sie, meine Argumente gegen die per Verwaltungsakt gegen mich verfügte Eingliederungsvereinbarung im Sinne der Verfassung Deutschlands und im Sinne der von mir vorgelegten Gründe zu überprüfen und Ihrer Überprüfung entsprechend zu entscheiden. Sollten Sie sich dazu außerstande fühlen, weil meine Argumentation außerhalb des zur Zeit geltenden - aus meiner Sicht in vielen Punkten grundgesetzwidrigen - Sozialrechts verläuft, bitte ich Sie um entsprechende Weiterleitung meiner Klage.
 
 
Mit herzlichem Dank
und freundlichem Gruß
Ralph Boes

163 Kommentare:

  1. ...Ich schick Dir mal per Mail meine für eventuell später vorgesehene Klage gegen einen VA per Mail zu, eventuell kannst Du davon etwas gebrauchen/oder für eine klage gegen Sanktionen verwenden.
    Mail folgt.

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  2. Ich denke, Du solltest zum einen einen konkreten Antrag stellen, also die vollständige Aufhebung der Sanktionen gegen Dich, weil sie verfassungswidrig sind und Dich zum anderen auf die beiden wesentlichen Entscheidungen des Verfassungsgerichts mit zwei, drei Sätzen berufen. Wenn Du willst, kann ich da ein paar Formulierungsvorschläge liefern.

    Man sollte den Juristen, die weitestgehend beim Repetitor beruflich sozialisiert worden sind, insoweit entgegenkommen, dass man ihnen die wesentlichen Formalien liefert, und das ist nun mal bei einer Klage zumindest ein konkreter Antrag (keine Bitte).

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  3. Ralph, du bist unser Stauffenberg im Widerstand gegen die Menschenverwaltungbürokratie.

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    1. Schon mal darüber nachgedacht, welcher Vertreter der Herr Generalfeldmarschall in seiner Uniform war?
      Schon mal darüber nachgedacht, wie verloren und verlustreich die Schlachten des Stauffenberg ausgegangen sind und wieviele Opfer es dabei auf allen Seiten gab?
      Schon mal darüber nachgedacht, wie das Leben des Generalfeldmarschall endete?

      Ralph und alle anderen hier, wollen gern in Würde leben und diese Würde auch allen anderen gönnen!

      Lutz aus Kiel

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    2. Naja, er meint es sicher nicht böse. War wohl, weil es in irgendeinem Artikel im Net so da stand (der vergleich ist mir auch etwas rätselhaft, aber eigentlich egal).

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    3. Man sollte sich nicht nach dem Motto "egal" in eine Ecke stellen oder drängen lassen.
      Es gibt noch mehr Artikel im Net und sicherlich auch welche, die der Zukunft positiv zugewandt sind und die Vergangenheit überwunden haben.

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    4. An Vorvorredner: Bitte erstmal googlen vorm heisse Luft ablassen. Stauffenberg war Oberst nicht Generalfeldmarschall (wohl zuviel ARD Rommel Film geguckt?). Und bitte, es gibt zahlreiche öffentliche Gedenkstätten für Stauffenberg in Deutschland. Läuft alles unter Widerstand gegen Nationalsozialismus.

      Deine obige oberflächliche Antwort ist beschämdend denn das ist absolutes Basis Wissen.

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  4. Lieber Ralph, ich werde die Klage noch mehrfach lesen und hoffe auch, dass Juristen hier nicht nur lesen, sondern Dich auch unterstützen.

    Aber warum Du Deinen endgültigen Widerspruch erst 6 Tage nach der von Dir kritisierten Zurückweisung des selben Widerspruchs abgabst, erscheint mir unlogisch und ist vielleicht nur ein Schreibfehler bei Deinen Daten Angaben.

    Es erscheint mir sehr sinnvoll, Deine Sprache beizubehalten, wie wir sie gut verstehen, statt dem Juristendeutsch, gespickt mit §§. Selbst wenn der Richter nur noch Bahnhof versteht, muß er doch eine Entscheidung treffen. Auch eine Abweisung bringt Dich voran.

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  5. Um Gottes Willen, Ralph, das ist keine Klage! Eine Klage muss-ob es gefällt oder nicht- formalen Anfordernissen entsprechen, sonst kann sie bereits als unzulässig abgewiesen werden. Und dann ist Schluss und dann geht ga nichts weiter, entgegen den Angaben meines "Vorschreibers". Laß Dich anwaltlich vertreten, wenn Du wirklich Erfolg haben willst !! Du gibt Dein super Vorhaben sonst der Lächerlichkeit preis mit solchen Ausführungen. Die sind super für den Brandbrief aber nicht für eine formale Klage.

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    1. Es ist ein _Entwurf_, nicht mehr und nicht weniger. Also dynamisch.

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    2. Es geht um die grundsätzliche Heransgehensweise... formuliere ich als unbedarfter Bürger, der sich seine Sorgen vom Leibe schreibt oder eine fundierte fachliche Vertretung durch einen RA, die Waffengleichheit schafft. Das ist m.E. v o r h e r zu entscheiden.

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  6. Wie wäre es den wenn man durch eine einstweilige Verfügung (Eilantrag) die vorübergehende Gewährung des ALG II beantragt, bis in der Hauptverhandlung entschieden wurde?

    Somit wäre es möglich bis zur richterlichen Entscheidung wieder seine Miete zu bezahlen und Essen zu kaufen.

    Was noch fehlt ist, dass es im jetzigen Zustand nicht möglich ist seine Miete zu bezahlen noch über Mittel für den Lebensunterhalt verfügt.

    Die Gefahr des Verlusts der Wohnung sei hir noch anzufügen. Eventuell auf das "Sanktionshungern" hinweisen.

    Auf den § 1 SGB I hinweisen.

    ...."(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,

    ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,......

    ......"den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen......

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    1. Zuerst stösst mir folgender Satz auf:
      "Um die Verfassungsgemäßheit des Hartz-IV-Systems zur Überprüfung bringen zu können, habe ich mich bewusst in die Schusslinie aller dort geltenden Sanktionen gestellt."

      Wenn Du beim Sozialgericht Klage einrechen willst, ist dieser Hinweis auf die bewusste Herbeiführung der Situation durchaus geeignet, einen Richter oder eine Richterin schon beim ersten Satz nicht für sich zu gewinnen.
      Die Provokation eines "Verkehrsunfalls", mit dem Ziel die Gefährlichkeit eines "Kraftfahrzeuges" nachzuweisen, stellt einen gefährlichen Eingriff in den "Straßenverkehr" dar.
      Die Analogie ergibt sich in jedem anderen Rechtsfeld ggf auch.

      Die Formulierung kann nur dahingehend gehen, dass das Gericht dazu bewegt wird, den Verwaltungsakt vorläufig aufzuheben, da die Entscheidungen gegen die Urteile des BVerfG vom 09.02.2010 und vom 18.07.2012 verstößt, bis in der Hauptsache entschieden ist.
      Gleichfalls ist zu formulieren, dass das Gericht zur weiteren Entscheidung an die nächst höhere Instanz abgibt, da grundsätzliche (Verfassungsfragen) berührt werden.

      Grüße aus Kiel, Lutz

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    2. Naja würde auch die Form einhalten, man muss dafür aber nicht einen Anwalt einschalten, ich habe das auch hin gekriegt. Aber ja die Form passt noch nicht.

      Aber es zu dem Eilantrag die vorrübergehende Leistungen zu gewähren halte ich nichts. 1. seine Wohnung wird derzeit bezahlt daher ist diese Gefahr erstmal vorerst vom Tisch das er auf die Strasse muss. Zum Essen, ist es doch gut das er jetzt hungern muss, also um das Problem zu verdeutlichen. Wenn er das nicht tut, dann kann ja jeder sagen, ja seht bei Hartz4 muss niemand hungern oder so ähnlich. Auch besteht dann in der Presse kein Interesse mehr.

      Ohne Presse wird das aber nichts. Das ist das primäre Ziel. Weil klagen gab es schon genug, meistens wird dann im Einzelfall die Sanktion zurück genommen und es wird gesagt das dies NUR in diesem Einzelfall so richtig war, aber man nicht verallgemeinern darf.

      So eine Teilzurückname steht mir wohl hier auch gerade vor, werde das aber natürlich nicht an nehmen. Es besteht aber die Gefahr das sie die Sanktionen hier voll zurück nehmen. Dann sind mir wohl fast die Hände Gebunden und ich kann auch nicht auf höhere Instanzen weiter gehen.

      Ralf du musst dich auch auf jeden Fall um ewig lange Zeiten gefasst machen, die Gerichte sind wahrscheinlich bewusst oder auch nicht, so unterfinanziert worden, das es immer fraglicher wird ob man den Urteilsspruch noch verlebt oder schon den Alterstod erlitten hat bis man ein Urteil bekommt.

      Ich warte schon auf über ein Jahr auf ein Urteil in der 1. Instanz.

      Zu der Form hier ists glaub ganz gut zusammen gefasst, wie formal so ne Klage sein muss was drin sein muss und in welcher Reihenfolge, rein schreibne kannst du ziemlich viel, aber es sollte in dem richtigen rahmen und in der richtigen reihenfolge sein und eben in 2facher ausführung damit das total überlastete Amt nicht es selbst kopieren muss um es der Arge zu senden.

      http://www.runder-tisch-freiburg.de/2009/02/hartz-iv-wie-klage-ich-richtig.html

      erwarte dir nicht zu viel, weiß nicht wie lange die Klagezeiten in Berlin sind, weiß nur das dort die Klagewut gegen Hartz4 wohl am größten in ganz deutschland ist, daher könnte es auch schnell noch länger dauern wie hier.

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    3. sorry Berti aber du hast es echt nicht verstanden oder? Es geht genau um den Widerspruch das sich Grundgesetz und Sozialgesetzbuch widersprechen.

      Ralph Boes und jeder der bei klarem Verstand ist muss daher das SGB I ab lehnen.

      Man kann es oft schon schaffen irgendwelche Verfahrensfehler bei denen nach zu weisen, dann bekommt man als einzelner Recht die nehmen alles 100% zurück, aber aus dem falschen Grund, nämlich nur weil sie in diesem Einzelfall was falsch gemacht haben. 6 Monate Später geht dann das gleiche spiel wieder los, das ganze dann 100x bis man tot ist. Das das auf hört, darum geht es, und das kann man nur erreichen wenn man ein Gericht mal dazu zwingt, da es an sich sich nicht mit den Politikern anlegen will, und daher auch immer versuchen wird, eine Nebensache zu entscheiden.

      Das ist ja der Grund warum beim Bundesverfassungsgericht immer nur so teilaspekte vom Hartz4 entschieden wurden, niemals die Frage nach dem Kern des Pudels überhaupt behandelt wurde.

      Auch ich werde jetzt versucht ruhig gestellt, in dem mir eine teilsumme in aussicht gestellt wird, quasi ein Schweigegeld.

      Es ist btw, auch verständlich das Gerichte sich auch zurück halten, und lieber nix grundsätzlcihes mehr entscheiden wollen, wozu ein Urteil eines Gerichtes führen kann, sieht man dann ja schon beim Urteil gegen Beschneidung, wo die Parteien ihre Verachtung gegenüber Gerichten und unserem Grundgesetz widermal zum Ausdruck gebracht haben, die dann schnell ein spezial-körperverletzungs-verstümmelungs-ausnahme-gesetz beschlossen haben.

      Sorry werde emotional, aber das SGB ist nicht der Massstab, natürlich will ein unteres Sozialgericht nur danach entscheiden, die gehen schlicht davon aus, ich weiß nicht mal ob sie überhaupt das Grundgesetz in ihre entscheidung einfließen lassen dürfen beim sozialgericht, auf jeden fall werden sie es nicht tun. "Wir teilen nicht ihre Ansicht darüber ob das Grundgesetz gilt oder nicht" oder so ähnlich. Genau sagten sie halt "wir teilen nicht ihre bedenken zur Grundgesetzmäsigkeit", was allerdings bewusste ignoranz, und schlicht fachliche Unfähigkeit vorraus setzt.

      Sorry für die viele Polemik, aber wenn versucht wird von seiten von Staat und Gerichten einem die Grundgesetzlich zugesicherten Rechte zu entziehen, sollte man doch auch emotional werden. Geh ja nicht mal so weit das ich das Recht zum gewaltsamen auch bewaffneten Widerstand gegen diese Menschen die versuchen diese Ordnung zu beseitigen einzufordern.

      Aber zur Sache, auf das ganze SGB zeug kommen die alleine dann, weil sie dich ruhig stellen wollen mit ein bisschen Einzelfallgerechtigkeit, ich habe das in meiner klage nirgends erwähnt ich habe mich ausschließlich auf Paragraphen der Verfassung bezogen, trotzdem wollen sei mir jetzt teile zahlen bzw drängen das Amt dazu hier nach zu geben, ich werde das natürlich nicht an nehmen und versuchen in die nächste Instanz zu kommen.

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  7. Meinst Du den Vorlagebeschluss an das BVerfG nach Art. 100 GG ? Das ist dann aber nicht die "nächsthöhere Instanz"...

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  8. Es spricht einiges dafür, dass es der schnellste Weg wäre per einstweiliger Anordnung gegen die Sanktionierung vorzugehen und den Antrag ausschließlich mit der Verfassungswidrigkeit jeder Sanktion zu begründen, dies unter Berufung auf die Entscheidungen des BVerfG 09.02.2010 (Aktenzeichen:
    1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09,1 BvL 4/09) und 18.7.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11). Wenn man dem Gericht keine andere Begründung liefert als die Verfassungswidrigkeit, müsste es am ehesten zu zwingen sein, unter Umständen direkt vorzulegen.
    Ich bin aber der Meinung, dass man die Richter "konditionieren" muss indem man innerhalb des Verfahrens handelt, das sie kennen - was nicht ausschließt.
    Das haben wir ja schon diskutiert.

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    1. Meiner Meinung nach geht es am schnellsten, wenn man Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim SG einreicht und sich spätestens nach Ablehnung auf § 90 Abs. 2 BVerfGG und da auf:

      Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.

      beruft und direkt ans Bundesverfassungsgericht wendet.

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  9. Ich schließe mich der Meinung von Frau Dr. Irmela Nagel an. Auch wenn Sie, Herr Boes, mit Leidenschaft "am Werke" sind, so ist es rechtlich gesehen leider nicht gerade professionell, zu viel Gefühle oder gar Polemik in so eine Klage reinzupacken. Das tut sich gut in (manchen) Medien, aber so denken "Rechtler" nun mal nicht. Natürlich sind Sie kein "Professioneller" ich halte es dennoch tatsächlich für angebrachter, genauso trocken und sachlich wie die Gegenseite zu sein. "Schlag sie mit ihren eigenen Waffen" - das würden Sie dann in der Endkonsequenz dann auch wirklich damit machen. Bei Pressemitteilungen etc. kann man dann, IMHO, sich als Mensch trotzdem noch präsentieren. Ich schaue die Tage mal, ob mir ein Bekannter mit Jurastudium noch ein paar rechtliche Tips geben kann. Lasse es Sie dann auf diesem Wege hier wissen.

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    1. Ich schließe mich meinen 3 Vorrednern an, vorsichtig ausgedrückt, ist das keine Klage, was soll ein Richter denn damit anfangen?
      Wär ich ein Richter, würd ich gar nicht verstehen was das darstellen soll.
      Ich hatte Dir eine Mail (wie oben angekündigt)geschickt, im grunde steht dort alles drin, such Dir das brauchbare raus, und bastele eine klage auf Dich zutreffend zusammen. Das kannst Du auch für eine klage gegen Sanktionen-weil verstoß gegen diverse Grundgesetze benutzen.
      Aber nicht vergessen, das Hauptziel ist der nachweis (und klage) von Grundgesetzverstößen durch Sanktionen, weniger der Verwaltungsakt ansich.

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    2. Frau Dr. Irmela Nagel und thunder1111 bringen es auf den Punkt und mein Einwurf zu dem ersten Satz gilt es genauso zu beachten. Der Normale Klageweg über alle Instanzen wäre in der Tat ein Zeitablauf von runden 4 Jahren, wenn es schnell geht. Dazu hatte sich ja ein leider zwischenzeitlich verstorbener Anwalt gegenüber von der Leyen in den Medien klar geäußert.
      Über die Verfassungsmäßigkeit zu urteilen, steht letztendlich nur dem BVerfG zu, auch wenn sich manche Instanz mal aus dem Fenster lehnt.
      Die Chance der Nichtannahme einer Klage durch das BVerfG ist sehr hoch, wenn man sich aufmerksam die Dokumente aus dem Projekt Peine, hier im Blog auch unter Weiters verlinkt, durchliesst.
      Nach meiner Meinung gelingt der Vorstoss ohne genaueste Kenntnis der Verfahrensweisen und der Mechanismen zwischen den Instanzen nicht.
      Benötigt wird hier ein Fachanwalt mit Zulassung zum Verfassungsrecht oder entsprechende Berufserfahrung.
      Bitte Ralph, schreibe bitte den Wolfgang Neskovic, Bundesrichter aD an. Einen Text hast Du ja auf Deinen Seiten von ihm verlinkt und diese Argumentation ist mehr als schlüssig! Sie spricht auch für die Sachkenntnis!

      Grüße aus Kiel, Lutz

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    3. Normaler Klageweg geht schon aus zeitlichen Gründen nicht, da Ralph bis dahin seit 5 Jahren tot wäre, eine ähnliche Verfassungsbeschwerde (leider abgelehnt) ist hier als PDF zu finden:

      http://www.sozialrecht-rosenow.de/index.php?menuid=xxmenuidxx&downloadid=82&reporeid=xxreporeidxx

      Habe mir diese Beschwerde als Vorlage genommen und letzte Woche Verfassungsbeschwerde, nachdem meine Gehörsrüge vor dem LSG gescheitert ist, eingereicht. Wer Interesse hat, klicke meinen Namen oben an, vielleicht ist für Ralph, den einen oder anderen etwas bezüglich Begründung vor SG, LSG, Verfassungsgericht dabei. Ich würde Ralph auch meine sämtlichen Begründungen im Eilverfahren (SG, NZB LSG, Gehörsrüge LSG und Verfassungsbeschwerde) zukommen lassen. Bei Interesse an:

      thunder@dontsendmespam.de

      mailen. Exklusiv nur für Ralph.

      Gruß
      Thomas

      Gruß
      Thomas

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    4. So, ich bin´s nochmal (Anonoym vom 6. November 2012 15:03) ich habe jetzt mit meinem Bekannten mit Jurastudium geredet, er schließt sich meiner Antwort ebenfalls an. Auch rät er Ihnen, wirklich eine Juristen ranzulassen. Sonst gehen Sie, zumindest in der Form, gehörig baden. Gefühle habe da leider nix zu suchen. So "denken" Juristen nicht, die sehen Gefühle eher als ein Versuch zur Beeinflussung. Sie denken in "harten, rechtlichen Fakten" eher wie Mathematiker, logisch und analysierend auf bestehende, rechtliche Vorgaben. Wir (Bekannter und ich) werden dies hier aber in jedem Fall weiterverfolgen.

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    5. Sorry, nochmal ich: gestern, in einem Gespräch mit meinem Bekannten "mit Jurastudium": Es wird wohl u.a. auf eine (Neu-)Definition des Begriffes "Arbeit" hinauslaufen. Das mit der ILO (wg. Verbot/Regelung von Zwangsarbeit, was Deutschland nach dem Krieg in einem Abkommen mit der ILO zugestimmt hat - grundlegend!) könnte hierbei behilflich sein, das eventuell auch noch am Rande (?) in der Klage zu erwähnen.

      Link: http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc029.htm

      Liste der Staaten, die diesem Abkommen zugestimmt haben (zu Deutschland ziemlich weit runterscollen, untere Hälfte) Hier wird ersichtlich, dass Deutschland "all of the fundamental conventions " also ALLEN "grundlegenden Übereinkommen" über/gegen Zwangsarbeit ("Forced Labour") zugestimmt hat:

      http://webfusion.ilo.org/public/db/standards/normes/appl/appl-ratif8conv.cfm?Lang=EN

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  10. Hier ist noch ein funktionierender Link zu der Materialsammlung des Thomas Kallay.
    http://www.merenptas-gate.org/Materialsammlung_Kallay_09_02_2011.zip

    Da sind einige Dokumente aus dem Urschleim Hartz IV dabei und sehr aufschlussreich.
    Hier erklärt Kallay den Inhalt der 60,2 MByte großen Datei:
    http://freies-in-wort-und-schrift.info/2011/02/16/linksammlung-thomas-kallay-sehr-wichtig/

    Grüße aus Kiel, Lutz

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  11. @Ralph,
    Du solltest Dir für Deine Begründung unbedingt die folgenden Urteile/Beschlüsse, wenn noch nicht geschehen, durchlesen:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100707_1bvr255609.html

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100407_1bvr068810.html

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20110330_1bvr042610.html

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html

    Gruß
    Thomas

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  12. Und nochwas, solltest Du Verfassungsbeschwerde einreichen, ist es zwingend notwendig, dass Du das Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

    beachtest, sonst ist die ganze Aktion von vornherein zum Scheitern verurteilt.
    Hast Du das Hilfeangebot, wegen eines Rechtsanwaltes, von Katja Kippling in Anspruch genommen?

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    1. Hallo Thunder 1111. Laut Deines Textes weiß Kaja Kippling bescheid,
      soweit ich das richtig verstehe?
      Ich hatte vor, sie heute anzuschreiben. Das wäre ja dann hinfällig...bitte, gib eine kurze antwort, ob sie von Ralph seiner Aktion bescheid weiß.
      Gruß Andi

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    2. Hallo Andi,
      ich hatte es hier her, sie muss also Bescheid wissen:

      http://www.katja-kipping.de/article/605.hartz-iv-und-sanktionen-muessen-weg.html

      Dr. Jürgen Borchert könnte man evtl. auch anschreiben.

      Gruß
      Thomas

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    3. Thunder! Danke für den Tip! Da ist mein schreiben, was ich vorhatte hinfällig. Sie weiß bescheid, nur müsste Ralph persönlich sich bei Ihr zwecks Anwalt melden.... Das wär eine gute Sache, Ralph!
      Melde Dich mal dort!- siehe Thunder sein LINK über mir.
      Da wäre schonmal ein Anwalt gestellt!
      Du brauchst mit der Linken ja nicht einer meinung sein, in bezug Politik, es geht um den Anwalt und um Öffentlichkeit.
      Das ist hiermit schonmal angeboten! Bitte Ralph nutze diese große Chance!
      Danke Thunder!

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  13. Sorry RB und alle Anderen, aber das ist Traumtänzerei. Das BVerfG hat bereits ein paar Klagen nach 2/2010 abgewiesen - was ich durchaus verstehen kann. Warum? Ganz einfach, weil seitens des BVerfG alles gesagt wurde.
    Wenngleich sich die Richter auch deutlicher hätten ausdrücken können (müssen), so ist dem Gesamtwerk doch klar zu entnehmen das Sanktionen verfassungswidrig sind.

    Das WEIß hier jeder Richter, jeder Staatsanwalt und jeder dieser Sanktionsknechte. Das sind doch keine Hirnamputierten.

    Sie brechen alle ganz bewusst die Gesetze und begehen Verbrechen. Das BVerfG kann - und will vielleicht - sie nicht daran hindern. Das ist es ja warum jede Rolle Klopapier mehr Wert hat als unser sogenanntes Grundgesetz - es ist nicht strafbewehrt. Man kann es nicht einklagen. Mißachtung bleibt folgenlos. Das BVerfG kann keine Sanktionen oder Strafen verhängen.
    Welcher Politiker sagte noch ganz offen im TV sinngemäß:Ich pfeife darauf was die sagen. Wenn da ein Flugzeug ist mit Terroristen besetzt, dann wird das abgeschossen.

    Schminkt euch endlich mal ab jemanden anzurufen und auf Einhaltung der Gesetze zu hoffen. Sie haben sich in ihrer verbrecherischen Laufbahn eingerichtet und niemand wird das ändern. Im Gegenteil, es wird ausgeweitet werden. Sie lechzen schon nach der Millionensanktion. Die wollen - und werden - sie unbedingt knacken. Der Weg nach oben ist offen...

    In anbetracht der Tatsache das der Mensch von Grund auf böse ist und nur teilweise durch Erziehung gelernt hat seine (böswillige) Basis nicht ständig, überall und in vollem Umfang auszuleben, sollte doch jedem klar sein, daß es nur das Mittel der Macht sein kann die Gesetzesbrecher zum einhalten der Gesetze zu zwingen.

    Wir sind mindestens 25 Millionen arme in diesem Land und hätten somit diese Macht wenn wir denn zusammenhielten...

    Eigentlich bestünde ein natürlicher Zusammenhalt, schon allein auf dieser "armen Basis". Diesen aber haben wir uns durch Regierungs- und Medienhetze nehmen lassen. Mehr noch, in allen einschlägigen Foren kann man beobachten das wir uns selbst zerfleischen.
    Wir haben also - in guter deutscher Manier - den "Auftrag" den uns Regierung und Medien verpasst haben übererfüllt - Napoleon lässt grüßen.

    Was sagte Napoleon (angeblich) vor über 200 Jahren schon zum deutschen Wesen?

    "Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung, als ihre wirklichen Feinde."

    Die Hoffnung stirbt zuletzt sagt der Volksmund. Sinniert einmal was vor der Hoffnung alles stirbt...

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    1. Es macht mich ein wenig traurig, solch einen pessimistischen Kommentar zu lesen. Sicherlich liegt es größtenteils an den persönlichen Erfahrungen der Schreiberin bzw. des Schreibers und der daraus resultierenden persönlichen Sichtweise bezüglich des Menschenbildes und der Zukunftsperspektive. Ich persönlich glaube, dass es Ralph Boes und uns anderen Betroffenen nicht weiterhilft, wenn er sich solche Kommentare zu Herzen nimmt. Ich glaube nicht daran, dass Menschen schon von Geburt an "von grundauf böse" sind. Es gibt einige Dinge zu bedenken, dessen sich jeder bewusst sein sollte: Jeder Mensch hat Dinge in sich für die er nichts kann, z. B. sich so zahlreich wie möglich weiterzuvermehren. Da der Geschlechtsakt auch noch schön anzufühlen ist nimmt er automatisch einen großen Stellenwert bei uns ein. Einen übertrieben großen Stellenwert, meine ich. Wenn man sich dessen bewusst ist ist es vielleicht gar nicht mehr soooo schwer, auf das andauernde "Fremdgehen" zu verzichten und auf diese Art und Weise Menschenleid zu vermeiden. Ein anderer Punkt ist, dass Menschen es nicht mögen, dass Menschen aus vielen verschiedenen Kulturkreisen vermischt werden. In Einzelfällen ist das evtl. erwünscht, wenn es freiwillig passiert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Menschheit den Drang zum Genozid hat und auch einen Hang zum großen Selbstauslöschen (Atom-Bombe). Ich empfehle da, mal das Buch "Der dritte Schimpanse" von Jared Diamond zu lesen, der das und auch noch ein paar andere Punkte wissenschaftlich, aber auch mit einem Spritzer Humor und mit ein bisschen Hoffnung, dass alles noch gutgeht, erklärt.

      Wenn man sich all dessen bewusst ist versteht man, dass die Menschheit Regeln braucht, die sie befolgen sollte. Die 10 Gebote sind schon einmal die wichtigsten Regeln, meine ich. Wenn man dann noch weiß, dass Gott bzw. die Kraft, die uns erschaffen hat, uns einen freien Willen gegeben hat kann man im Kleinen schon bei sich selbst anfangen, die Welt zu verbessern, nämlich in diesem Sinne die eigenen Kinder erziehen und mit seinen Mitmenschen entsprechend umzugehen. Ein sehr wichtiger Punkt, den man wissen muss, ist der, dass alles Gute und Schlechte, das man tut und sagt, irgendwann als Schatten auf einen zurückfällt. Man hat ja die freie Wahl, zu tun und sagen, was man will. Und man kennt die Konsequenzen.

      Die Menschen brauchen also nichts anderes als einen guten Willen und gute Vorbilder. Die sehe ich aber leider nicht in der Politik, da ist alles "Böse" vertreten, das man sich nur vorstellen kann. Die Regierenden sollen unsere Vorbilder sein. Jemand hat mal gesagt: "Ein Volk ist nur so gut wie seine Regierung" (Leider weiß ich nicht mehr, wer das gesagt hat). Ich sehe in diesen abgrundtief schlechten Vorbildern das wahre Übel für die Menschen. Automatisch und ohne viel nachzudenken (vielleicht auch, weil sie vor lauter schwerer Arbeit keine Zeit und keine Kraft mehr zum Nachdenken haben) verhalten sie sich ihren Mitmenschen und ihren Familienmitgliedern gegenüber genauso schlecht und machtgierig. Daher gibt es immer mehr zerrüttete Familien, misshandelte Kinder, Kindstötungen usw.

      Ganz schlimm wäre es, wenn dies unserer Regierung auch noch voll bewusst wäre und sie absichtlich so handeln. Darüber will und kann ich momentan noch nicht nachdenken, weil das ganz einfach zu weh tut.

      LG Maria

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    2. Maria..Da hast Du recht, der Kommentar ist nicht sehr aufbauend, er hat zwar eine eigene Meinung, aber das zieht nur runter. Sowas brauchen wir eigentlich nicht.
      Es ist doch IMMER besser irgendetwas zu unternehmen, als nur stumm dazu sitzen, und Däumchen zu drehen, oder zu beten.
      Hier hilft kein Gott, kein abwarten, kein Politiker (bis auf wenige, mal abgesehen), hier müssen wir selber, jeder auf seine weise helfen und handeln.
      Jammern hat noch nie geholfen. Den Kopf in den Sand stecken hat noch nie geholfen, das können wir auch später noch machen...irgendwann mal, aber nicht heute, und nicht jetzt!
      Wenn es nach persönlichen erfahrungen geht, müsste ich eigentlich der sein, der schon längst aufgegeben hätte, denn eigentlich war ich immer der pessimist.
      Aber nicht hier! Nicht in dieser Zeit!
      Also Köpfe nach oben, und weitermachen!

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    3. Was auch immer hier geschrieben wird (positives oder negatives), es bringt nichts nur das schöne sehen zu wollen. genau das ist doch das Problem der Deutsch! (das "Deutsch" ist nicht falsch geschrieben, steht so in meinem Ausweis! Ist mein Ausweis fehlerhaft?).

      Auch ich bin der Meinung, dass das BVerfG in keinster Weise helfen kann und wird. Wenn etwas verändert werden kann, dann nur dadurch, dass die Mehrheit der deutschen aufsteht und gegen Mißstände vorgeht. Aber dies gerade in Deutschland? In diesem Land wo jeder belogen werden will? Mit den meisten "hauptsache mir geht es gut" Typen? In der größten "soll der da doch schauen wo er bleibt" Gesellschaft?

      Mag sein, dass irgendwann tatsächlich viele "Bürger" zusammenhalten und Unrecht bekämpfen werden. Dazu muss es aber noch sehr vielen mehr so richtig schlecht gehen. Aber das wird noch Jahrzehnte oder länger dauern, dafür sorgen die Geschäftsfürer der BRD mit Sicherheit (auch genannt Bundeskanzler, die die z.B. einen Eid schwören ohne die Hand zu heben).

      Ich jedenfalls werde es nicht erleben wenn hier Menschen in großen Massen ihre Hirnzellen aktivieren. Da mache ich mir eigentlich nichts vor (lebe nun schon ein halbes Jahrhundert). Aber vielleicht fällt ja doch irgendwann mal Bundesweit für mehrere Wochen das TV aus. Dann, ja dann könnte es eventuell auch ein bisschen schneller gehen (ohne diese offiziellen geheimen Gehirnwäsche- und Gehirnabtötungsmaschinen).

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    4. Dann schreib doch hier nichts rein, wozu auch? Wenn Du der Meinung bist, das alles nichts helfen wird, brauchst Du Dich nicht hier beteidigen, und hier nichts schreiben, Du kannst ja dann später eventuell sagen:"Ich habe es euch ja gesagt.."
      Und es interessiert mich nicht was im Ausweis steht, das ist nur Papier und irgendwelche Worte. Den selben Ausweis hatten wir auch in der DDR...ich hab ihn irgendwann weggeworfen...
      ...Lies mal den Artikel weiter unten vom Lutz.

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    5. @Maria

      Auch Dir sei gesagt das mein Kommentar nichts mit Pessimismus zu tun hat. Das sind die Fakten. Ich nenne das logigischer Optimismus.

      Die Essenz meines Beitrages ist doch klar und einfach.
      Uns trifft die Schuld weil wir zulassen obwohl wir (leicht) ändern könnten.

      Zitat:
      "Ganz schlimm wäre es, wenn dies unserer Regierung auch noch voll bewusst wäre und sie absichtlich so handeln. Darüber will und kann ich momentan noch nicht nachdenken, weil das ganz einfach zu weh tut."
      Zitat Ende.

      Nochmal, daß sind keine Hirntoten die uns da REGIEREN. Die wissen ganz genau was sie tun und sie wissen auch um die Folgen. Zwar nicht bis ins letzte Detail, aber in weitem Umfang.

      Beispiel: Wenn Politiker 30 Jahre lang mehr oder minder täglich uns die Ohren zusabbeln über Bildung. Bildung ist DAS Gut was jeder haben soll und muß. Bildung ist unsere einzige Ressource, wir haben keine Rohstoffe, deshalb brauchen wir Bildung, Bildung, Bildung, bla bla bla...

      und dann gleichzeitig 30 Jahre lang dafür sorgen das immer weniger Kinder immer weniger Bildung erhalten indem sie die Gesetzlichen Weichen dafür stellen, wie Schulen verrotten lassen, immer mehr Schulen schließen, immer mehr Lehrpersonal entlassen, respektive keine neues einzustellen, immer weniger Geld in das Bildungsystem stecken, bei immer höher steigenden Kosten für die Eltern für Lehrmaterial, Studiengebühren einführen und und und das alles bei sinkenden Löhnen die auch ganz klar politisch gewollt und herbeigeführt sind (Schröder kloppft sich heute noch öffentlich permanent auf die Schulter dafür das er den größten Niedringlohnsektor in der EU eingeführt hat), dann geht doch aus dem Handeln ganz klar hervor, daß Bildung politisch nicht erwünscht ist. Jedenfalls nicht für Menschen die pekuniär etwas schwächer dastehen. Der Geldadel sorgt selbst für beste Bildung.

      Und Du glaubst sie wissen nicht was sie tun?

      Werdet mal wach Leute...

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  14. EGV - bis 2.11.2012 gültig ???!!!!

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  15. Vielleicht könnte man auch das Urteil des BVerfG vom 18.07.12 anführen, in dem das Gericht die Politik dazu prügeln musste, Asylbewerbern das volle Existenzminimum - also den ALGII-Satz - zu gewähren, und das oft als ein Nachweis für die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGBII zitiert wird.

    Im zweiten Leitsatz heisst es:

    " Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben."

    In der Urteilsbegründung machen die Richter eine interessante Aussage, die meiner Ansicht nach zu wenig Aufmerksamkeit bekommt, und mit der man auch gut argumentieren kann. So heißt es unter Abschnitt B, Punkt II c, Absatz 121:

    "Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen [...] Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren."

    Die Leistungen dürfen also nicht aus migrationspolitischen Erwägungen unter das Existenzminimum abgesenkt werden, sagen die Richter.

    Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso diese Aussage für arbeitsmarktpolitische Erwägungen nicht gelten sollte.

    Die Begründung des BVerfG kann man fast wortgleich auf das SGBII übertragen. Das lautete dann folgendermaßen:

    "Arbeitsmarktpolitische Erwägungen, die Leistungen an Arbeitslose niedrig zu halten um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen."

    Die Menschenwürde (hier: Sozialleistungen zur Gewährung des Existezminimums) ist migrationspolitisch nicht zu relativieren, sagen die Richter. Dann ist sie es arbeitsmarktpolitisch selbstverständlich auch nicht.

    Das ist zumindest meine persönliche Meinung.

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html

    Matthias

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    1. Die Frage ist doch, was bringt dieses Urteil für den Arbeitslosen in prekärer Situation? Kann er damit zur Arge gehen und es dort einfach vorlegen? Sicher nicht. Unbequeme oder nicht ins System passende Gesetze werden absichtlich täglich mißachtet, sei es von den Argen oder von Gerichten. Das, was der Pessimist weiter oben schreibt, ist somit nicht einfach von der Hand zu weisen. Nichtsdestotrotz ist es ein unmöglicher und unertäglicher Zustand, den es unbedingt abzuschaffen gilt, soll D nicht abrutschen in einen Unrechts- oder Polizeistaat. Und dafür kann man Ralph nicht genug danken...

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    2. Hallo! Ich bin gar kein Pessimist. Ganz im Gegenteil, ich bin schon immer Optimist. Aber ich war niemals Realitätsverweigerer und bin schon lange Philosoph - also der Liebe zur Wahrheit "verpflichtet".

      Die Fakten sind es die Sprechen, nicht der Mund. Was ich schrieb ist einfach zutreffend, die Lösung die ich vorschlage logisch und empirisch.

      "soll D nicht abrutschen in einen Unrechts- oder Polizeistaat."

      Ich weiß ja nicht wo Du lebst, aber ich lebe in einem Polizei und Unrechtsstaat. Das lässt sich anhand der Fakten ganz einfach belegen.

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  16. Zu dem "pessimistischen" Kommentar weiter oben möchte ich anmerken: So ganz unrecht hat der Kollege "Anonym" nicht. Wir sollten uns vielleicht nicht dadurch so runter reißen lassen. Wenn wir mal die Bewertung von "pessimistisch" auf "realistisch" verschieben, trifft das ganz gut den Kern dessen, was wir hier so in unserem "staat" so erleben.
    Selbst wenn jetzt nicht der gewünschte Erfolg eintreten sollte, dass Ralph ein Präzedenz-Urteil vor dem BVerfG durchpaukt, so wird dann trotzalledem das Ergenis stehen, dass wir in einem "Unrechtsstaatsgebilde" leben.
    UND DAS MUSS DANN BESEITIGT WERDEN! Dazu müssen wir alle zusammenstehen und "eine Rote Linie" aufzeigen. Einigkeit ergibt eine Machtposition, mit der das Recht durchgesetzt werden kann, dass uns in die Freiheit führt. Wenn wir so weit sind, dann...
    Lasst uns dann doch gleich Mal einen akkuraten Friedensvertrag mit den über 50 ehemaligen Kriegsgegner machen (ja, den haben wir noch gar nicht), anschließend geben wir uns eine neue Verfassung (ja, wir haben gar keine Verfassung, es steht nähmlich nur Grundgesetz drauf) und bauen da natürlich gleich das BGE ein, schaffen das verzinste Geldsystem ab und schaffen alle Steuern ab zugunsten einer erhöhten Mehrwertsteuer (nur so ein Vorschlag) und das Ding ist geritzt!

    Aber dafür muss wohl jemand wie Ralph bis ans Äußerste gehen, damit wir hier Mal alle merken, was wirklich so in unserer "Republik" los ist und damit wir Mal in die Senkrechte kommen und unseren aufrechten Gang ausprobieren.
    So!

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  17. Zitat von Anonym:
    "Das WEIß hier jeder Richter, jeder Staatsanwalt und jeder dieser Sanktionsknechte. Das sind doch keine Hirnamputierten."

    Nun ist es ja so, dass in unserem Land ohne konkrete Rahmenvorgabe jeder Richter unabhängig, also innerhalb eines gesetzlichen Rahmen, nach seiner subjektiven Meinungsfindung tätig wird und auch unabhängig entscheidet.
    Gleiches gilt für ein Tätigwerden einer Staatsanwaltschaft, die zuletzt nur dann tätig wird, wenn aus ihrer Sicht ein Straftatsbestand vorliegt und auch aus ihrer Sicht öffentliches Interesse...
    Das BVerfG hatte zu den Sanktionen bislang in keiner Weise Stellung bezogen und nie entsprechend geurteilt. Bislang gelangten lediglich Klagen und Verfassungsbeschwerden auf dessen Tisch, die die Regelsatzhöhe betrafen. Die Wandlung eines Sozialgesetzbuches in ein Strafgesetzbuch (beide tragen sinniger Weise die Abkürzung SGB), wurde noch nie in Richtung BVerfG verhandelbar moniert.
    Es bleibt eine Vermutung, dass bislang alle Beschwerden in dieser Richtung ohne Begründung abgewiesen wurden und wenn es solche gab, ist der Grund einer Ablehnung in den Beschwerden bzw. Klagen selbst zu suchen.
    Die Ablehnung von derart Beschwerden liesst sich dann in etwa so:
    "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d abgesehen..."
    Die politische Verflechtung, und man gewinnt den Eindruck auch von Verfassungsrichtern, kann man anhand der Berufung mancher Richter sehr gut nachvollziehen.
    Ein Parteidokument dokumentiert auch eine Parteilichkeit und absolut unabhängige Entscheidung darf da sehr wohl auch angezweifelt werden.

    Es liegt schlussendlich an den Mut des Beschwerdeführers und auch am Geschick der Formulierungen. "Konditionierung" wurde hier schon geschrieben und ich will gern in einfacher Weise präzisieren:
    Die Aufmerksamkeit in sachlichster Weise auf einen Sachstand lenken, mit schlüssiger Argumentation und alles ohne Zukunftsvisionen, sondern an der Ausgangslage "Grundgesetz" orientiert.
    Zu überlegen bleibt bei Ablehnung einer solchen Beschwerde oder bei dem geringsten Verdacht einer Fehlentscheidung im Ergebnis, unabhängige internationale Gerichte und auch Organisationen anzurufen!
    Hier geht es ja nicht um einen Pappenstiel oder einen grünen Pfeil an der Ampel, sondern auch um MENSCHENRECHT!

    Grüße aus Kiel, Lutz

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    1. Ich Danke Dir für diese Worte! Denn ich kann dieses "Wir können ja doch nichts machen" geheule weiter oben, nicht mehr lesen, das wäre ja wie gleich wie aufgeben, und nichts versuchen.
      Wir brauchen Unterstützung, und niemanden der jammernd einen nur runterzieht, auch wenn seine negativen Betrachtungen eventuell berechtigt sind.
      Kreative Ideen sind gefragt, und Ralph zu vermitteln, und kein gejammer.
      Danke nochmal Lutz!

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    2. Ach Andi, Pessimismus ist der Weg derer, die im Leben immer wieder von Veränderungen überrascht werden und negative, sowohl auch positive dann gezwungener Massen akzeptieren müssen.
      Optimismis ist der Weg derer, die im Leben immer wieder Veränderungen schaffen und glücklicher Weise ist Ralph und sind viele andere auch: positive Optimisten!
      Wir lassen uns weder "herunter ziehen", noch lassen wir uns den positiven Optimismus nehmen.

      Herzlichst, Grüße aus Kiel, Lutz

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    3. Ein Einziger hat es geschnallt - Jan S.

      Mit Pessimismus hat das überhaupt nichts zu tun. Das ist die reine Realität. Und die auszublenden heißt von vorneherein das man schon verloren hat. Es ist auch keine Jammerei und auch kein Kopf in den Sand stecken. Ich schreibe doch ganz klar was zu tun ist um die Mißstände zu unterbinden.

      Wir kriegen es doch noch nicht mal fertig - und das bei hunderten Hartz IV Organisationen - dauerhaft wenigstens in jedem Bundesland eine Anwaltskanzlei zu unterhalten, die ohne Wenn und Aber die Richter in die gesetzlichen Schranken weist. Ein Harald Schwenn gewinnt jeden Prozess weil sich nichts, aber auch rein gar nichts vom Richter gefallen oder erzählen lässt, weicht der auch nur 1 tausendstel Grad von den Buchstaben der Gesetze ab.

      Solch eine Anwaltskanzlei würde uns im Monat 50 Cent bis 1€ kosten, aber mehr bringen als 1.000e zusammengezimmerte Klagen von uns.

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  18. "Ein von Eifer entflammter Mensch reicht hin, ein ganzes Volk aufzurichten." - Johannes Chrysostomos, Säulenreden

    LG Maria

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  19. Das ist keine Klage, die etwas fordert. Die Feststellung des Mindestsatzes und die erneute Ignorierung durch die jetzige Regierung mit ihrer Berechnung ist schon erwiesen. Nun geht es um die im Brandbrief dargelegten Forderungen.

    Viel zu schwach geschrieben.

    Trotzdem LG Torsten, in der email sind Vorschläge, weil nur meckern hilft nichts

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    1. Ich meine, es geht erstmal um die Abschaffung der Sanktionen.

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    2. Falsch. Die Sanktionen SIND bereits abgeschafft - ergo kann er darum nicht gehen.

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    3. Hab ich was verpasst? Warum werden Sanktionen dann noch verhängt?

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    4. Weil Gesetzesbrechern (aus meiner Sicht Verbrecher) egal ist welche Gesetze sie brechen, insbesondere dann wenn sie keine Strafe zu fürchten haben.

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  20. Ich habe schon öfter Mandanten durchaus erfolgreich gegen die ARGE vertreten, teilweise auch beraten, wie z.B. hier (was ich verlinken kann, weil die Beratung öffentlich war)

    http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=198780&rechtcheck=2

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  21. Die Klage muss wirklich gut formuliert werden.

    Hier ein Urteil vom Sozialgericht ob das SGB gegen die Grundgesetzte verstößt.

    http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=20&Freigabe==1&cmd=all&Id=430

    Ralph kannst du dazu nicht auch Kontakt zu dem Richter herstellen, den du erwähntest?

    Du brauchst auf jeden Fall auch einen Anwalt der sich damit auskennt wie man gegen solche Gesetze Gerichtskonform vorgeht.

    Vielleicht ist auch diese Seite zum Thema Grundrechte interessant.

    http://grundrechteforum.de/sozialgesetzgebung-und-zitiergebot/52/

    Jedoch muss man ja irgendie an die jenigen ran die diese Gesetze machen.

    Versuch doch mal Diese Anwälte um Rat zu Fragen: http://www.streifler.de/menschenrechte--28i.-s.-d.-grundrechte-29-_3348.html

    Wie sieht es aus mit einer Demo aus?

    Es muss mehr in die Öffentlichkeit das du hungerst.


    Liebe Grüße N.

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    1. Ralph hat bereits auf seiner Seite um Spenden für gute Anwälte gebeten. Alle, die ihm helfen wollen, bitte etwas spenden.

      LG Maria

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  22. Zitat: "Wie sieht es aus mit einer Demo aus?"

    Sehr gut sogar, aber nur von Seiten des Ralph Boes und seinen Mitstreitern, denn die demonstrieren den Widerstand gegen die Widrigkeiten kontinuierlich!
    Was aber ganz praktische Demos von Betroffenen angeht, fehlt es an Teilnehmern und an Organisation.
    Über 300.000 Bewilligungsbescheide in Berlin, lassen eine Vielzahl Betroffener mehr dahinter vermuten. Zu Demos vor dem "Haus des Volkes", sind sie aber nicht bereit. Die Bäuerinnen mit den Milchkannen vor zwei Jahren, die Asylbewerber erst diese Tage, haben die Politiker erst sprachlos und dann verhandelbar gemacht.
    Leider glaubt die Mehrheit der Betroffenen das nicht, sonst wären täglich Betroffene seit 2005 aktiv in Berlin auf den Beinen.

    Grüße aus Kiel, Lutz

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  23. Hier zur erinnerung nocheinmal, das von Thunder1111 oben erwähnte angebot,
    der Katja Kipping, einen Anwalt zu stellen, Ralph bräuchte sich nur dort melden:
    http://www.katja-kipping.de/article/605.hartz-iv-und-sanktionen-muessen-weg.html
    Danke nocheinmal an Thunder1111.
    Und, richtig, wie Maria es schreibt: Vergesst die spenden nicht, jeder könnte jeden Monat eine kleinigkeit (wenn möglich ) spenden.

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  24. Noch mal was zur Demo und zum Aufmerksamkeit erregen;

    Ich meine wir sollten eine Deutschlandkarte in Ralphs Block einflechten und all die Bundesländer mit entsprechend vielen (roten) Punkten versehen, wo sich z. B. Personen solidarisch am Sanktionshungern beteiligen. In der Arbeitsgruppe BGE Bautzen, führen bereits 3 Personen ein solidarisches Sanktionshungern mit durch. Hierzu ist noch zu erwähnen, dass keiner der 3 selbst HARTZ IV bezieht. Natürlich müssen solche Aktionen in die Öffentlichkeit getragen werden. Da sich die Mainstreammedien weigern, solche Aktionen zu veröffentlichen, bleibt uns im Moment hauptsächlich nur die Seite vom Ralph und eventuell noch einige Internetplattformen wie die n. f.:

    http://www.wissensmanufaktur.net, http://www.sozialticker.de, http://www.alpenparlament.tv/ http://www.schweiz5.ch/v2/?p=1239, http://globalchangenow.de/ , http://www.bewusst.tv/

    http://tv-orange.de/2012/09/ralph-boes-freiheit-gleichheit-grundeinkommen-eine-neue-soziale-idee-tritt-ins-gespraech/ ,
    http://www.gemeinwohl-oekonomie.org/ ,
    http://www.sein.de/gesellschaft/politik/2012/proteste-in-portugal-und-spanien-das-spanische-manifest.html ,
    http://www.christian-felber.at/
    http://www.bandbreitenmodell.de/handlungsdruck http://www.buergerstimme.com/Design2/
    http://www.zivilekoalition.de/wer-wir-sind

    Vielleicht kennen die anderen Mitstreiter auch noch einige Anlaufpunkte. Entweder sich mit diesen verlinken oder einen Artikel zwecks einer Veröffentlichung zusenden.

    Zu den Kommentaren weiter oben 07.11. um 10.59 Uhr und den darauffolgenden Antworten von Andy und Maria möchte nur noch hinzu fügen, es gibt für alles eine Lösung.
    Wenn Ihr Muse habt, dann schaut Euch mal den Vortrag von Prof. Dr. Gerald Hüther (Hirnforschen und Neurobiologe) an.

    Was für bahnbrechende Erkenntnisse auf dem Gebiet der Hirnforschung. Ein Schlag ins Gesicht für alle „Besserwisser und Zweifler“ an der Einführung und Umsetzung verschiedener neuer Innovativer sozial- ökonomischer- Ideen und bereits vorhandener Konzepte u. a. auch dem BGE.

    Wie „leicht“ sich damit auch die Einstellung verschiedener Menschen ändern kann.
    Drei wesentlichen Faktoren die als Katalysator für alle
    (Un)- Möglichkeiten eingesetzt werden können und sollten.
    „Einladen – Ermutigen – Inspirieren“.
    Im Link Teil 1 bis 6, Länge ca. 50 min.
    http://www.youtube.com/view_play_list?p=81D20625CA68671D

    Gruß Thomas

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    1. Gute Idee, am besten noch einige Wordpress Blogs dazu, die sich dann noch automatisch untereinander verlinken, irgendwann werden vielleicht auch die Mainstream Medien darauf aufmerksam und berichten (ich weiß, ich träume) über dieses menschenverachtende Hartz IV System.

      Gruß
      Thomas (ein anderer)

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  25. Hallo Leute, hallo lieber Ralph,

    Sanktionen sind rechtswidrig, allein schon deshalb weil die entsprechenden Gesetzte ungültig sind (darum kann eigentlich auch das BVerfG nichts machen wegen der entsprechenden Gesetzte in den sowiso ungültigen SGBs, wohl aber wegen des Verstoßes gegen Grundrechte).

    Ungültig deshalb, weil gegen das Zitiergebot (Art. 19 GG, oder Art. 80 GG) verstoßen wird.

    Hier gibt es ein Video in dem sich ein Mitbürger im Hungerstreik befindet. Es geht zwar nicht um Hartz 4 aber um das GG. Seht es Euch einfach mal genau an.

    http://www.youtube.com/watch?v=8XnATKvE-7M

    Gruß
    Herbert

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    1. Hallo nochmal,

      hatte oben vergessen zu schreiben, dass das eigentliche Thema in dem Video bei ca. 44:30 beginnt :)

      Viel Spaß
      Herbert

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  26. § 1 SGB I Aufgaben des Sozialgesetzbuchs


    (1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
    ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,

    gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,

    die Familie zu schützen und zu fördern,

    den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und

    besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.


    Tja, schönes Gesetz aber keiner hält sich dran?!

    Das was mit Ralph Boes gemacht wird ist doch ein Verstoß schon gegen die ersten Zeilen des Sozialgesetzbuch. Sagt mal sind Gesetze nur noch bedrucktes Papier?

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    1. Tja, dasselbe erzählte ich auch in meinem Jobcenter bei höheren Angestellten, sie meinten: "Wir befinden uns aber im Sozialgesetzbuch II und nicht in I".....mal davon abgesehen, das ich nicht wusste, das wir alle in einem Buch leben (ich dachte eher, in der Wirklichkeit, das klingt ja beinah so wie:"na wir spielen das doch nur, und Du kannst ja gar nicht richtig mitspielen, bäh"), sagte das schon alles.

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    2. Gut zu wissen, dann gibt's ja auch keine Auskunftspflicht nach § 60 SGB I und auch keine Folgen daraus nach § 66 SGB I. Lass dir das das nächste Mal am besten schriftlich geben.

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    3. Also schriftlich geben sie mir nichts, das hatte ich nämlich schon angesprochen !!, zb. in bezug des Existenzminimums, das sie tatsächlich erwähnten.
      Am besten es fragt dann jeder mal selber vor Ort nach, in "welchem" SGB-Buch er sich denn nun befände.Ich habe den Verdacht,
      die Jobcenter allgemein wissen gar nicht nach was und wie sie da überhaupt handeln,was sie da überhaupt machen (Staat im Staate), frage mich für wen das SGB I denn eigentlich da ist.
      Versucht euch da mal schriftlich was geben zu lassen, meine bitten wurden jedenfalls abgelehnt, habe nur schriftlich, das das Wort: Existenzminimum dort bekannt ist, nicht aber ob das die Regelsätze, Heizkosten usw. sind...Dazu sind sie nicht befugt, mir das mitzuteilen (oder so ähnlich, ich denke eher die haben keine richtige ahnung)
      Das geht aber wohl von den Randziffern 135 und 137 des Urteils vom 9.2.2010 des Bundesverfassungsgerichtes hervor, oder sehr mal bei Torsten Büscher auf seiner Seite, er bekam dazu die bestätigung des Jobcenters.

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    4. Auszug aus meiner Nichtzulassungsbeschwerde LSG:

      Die Begründungen im Einzelnen:


      1. Das Grundrecht eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG muss gewährleistet sein (Randnummer 133)
      2. Der Leistungsanspruch des Grundrechtsträgers muss durch den Staat zum Schutz der Menschenwürde gesichert werden (Randnummer 134)
      3. Das gesamte Existenzminimum wird durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie gewährleistet, diese bezieht die physische Existenz, zwischenmenschliche Beziehungen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben mit ein (Randnummer 135)
      4. Der unmittelbare Schutzgehalt des Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) muss durch einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gesichert sein (Randnummer 136)
      5. Das BVerfG definiert den steten, unverfügbaren Anspruch (Randnummer 137 i. V. mit Randnummer 133; auch als absolut im zweiten Leitsatz bestimmt)
      6. Das menschenwürdige Existenzminimum wird durch den Regelbedarf nach § 20 Abs. 1 SGB II, Leistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung, besonderen Mehrbedarf nach § 21 SGB II und der Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II festgelegt (Randnummer 148)
      7. Das menschenwürdige Existenzminimum muss in jedem Einzelfall sichergestellt und die Menschenwürde jedes einzelnen Individuums ohne Ausnahme nach Art. 1 Abs. 1 geschützt werden (Randnummer 205)
      8. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bezieht sich 1. auf die unausweichlichen Wertungen, die mit der Bestimmung der Höhe des menschenwürdigen Existenzminimums (der physischen und sozialen Existenz) verbunden sind und 2. auf die Konkretisierung und stetigen Aktualisierung an den jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen im Hinblick auf die konkreten Bedarfe der Betroffenen (Randnummer 88 BverfG-Urteil vom 18.07.2012)
      9. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ( IPwskR) gehört zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten ( Randnummer 94 des BverfG-Urteils vom 18.07.2012)
      10. Das menschenwürdige Existenzminimum muss in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein ( Randnummer 120 des BverfG-Urteils vom 18.07.2012)
      11. Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes sind die Normen über die Höhe von Leistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums festgelegt ( Randnummer 126 des BverfG-Urteils vom 18.07.2012)

      Such die was aus!

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    5. Thunder! Großartig. Kann Ralph benutzten, hatte ihn auch schon eine so ähnlich ausgearbeitete Klage gemailt, mit begründungen usw.
      Arbeit von einem halben Jahr "nachforschungen", wenn man hier so liest hat er auch mehr Mails in dieser richtung bekommen.Gute Arbeit!

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    6. "besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen."

      Tja, diese und die vorangegangenen Bundesregierungen sind eine besondre Belastung!!!
      Da Verfassungsgercht stellt die Verfassungswidrikeit der Höhe der Hilfen fest und die Bundesregierung acht fast gleiche, wieder verfassungswidrige Sätze???

      Dieses SGB steht im Widerspruch zum Kaptalismus. Streben nach Maximalprofit - und dann noch Geld für die Menschen ausgeben? Wo gibt's denn so was?

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  27. ich möchte hiermit in vollständiger Form die Klage vorlegen, die ich in "vorläufiger" Form schon am … abgegeben habe. (AZ …)

    Zum Hintergrund:[...]
    -----------------------------

    zwar bin ich juristisch nur ein Laie, aber beim Lesen deines Schreibens finde ich ausschließlich eine Beschreibung des Hintergrundes, nicht jedoch eine Klage an sich. Direkt gefragt: *wogegen* klagst du überhaupt?

    Nun, selbstverständlich habe ich deine Seiten (wenigstens überfliegend) durchgearbeitet. So weiß ich, daß du gegen die Grundgesetzesverstöße des Hartzmurkses an sich klagst, sowie gegen die nun herbeigeführte Verwehrung deines soziokulturellen Existenzminimum (oder auf eine willkürliche Festlegung des skE auf 37€ durch das Hartzamt).
    Wenn dies dein Anliegen ist, dann solltest du es deutlich formulieren. Bedenke bitte, daß Richter, Schöffen und Staatsanwälte des öfteren zur Denkfaulheit neigen. Erst lesen sie die Klage, dann betrachten sie den Hintergrund. Und falls, wie in deinem Konzept, die Klage nicht deutlich gesagt wird wandert das Schreiben schnell in den Papierkorb. (Am besten noch mit Nennung der Paragraphen des SGB II die gegen welche Artikel des GG verstoßen - das hast du im Video doch auch hinbekommen...)

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  28. Ralph, bitte nimm das Angebot von Katja Kipping an, oder such dir selbst einen Anwalt. Die Richter am Sozial- oder Verfassungsgericht sind Juristen. Die interessiert nicht, ob du Alternativvorschläge machst (BGE) oder verhungerst. Ich befürchte, die lassen deine Klage bereits aus formalen Gründen scheitern. Du musst jemanden finden, der den Brandbrief und unser Anliegen in eine Form bringt, die vor Gericht bestand hat.

    Grüße, Frank B.

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  29. Über den Rechtsweg auf Grundgesetzverletzungen hinzuweisen ist wichtig und richtig. Wie in vielen Kommentaren auch schon erwähnt wurde ist das Entscheidende für Veränderungen die Selbstorganisation von direkt oder indirekt Betroffenen. Dies fürchten die Kontrollierenden und deren Auftraggeber genauso wie der Teufel das Weihwasser.
    Lieber Ralph du hast bereits genug getan. Jetzt sind wir dran.

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  30. Wie Ralph heute mitteilt, überarbeitet er aktuell seinen ersten Entwurf der Klage. Mal sehen, wie das zweite Ergebnis aussehen wird, da davon auszugehen ist, das er die konstruktive Kritik entsprechend aufnehmen wird. Nichts desto Trotz würde ich es ihm auch empfehlen, das Angebot von Katja Kipping anzunehmen. Für Ralph würde es eine entschiedene Sorge weniger bedeuten (und somit auch seine Kräfte schonen), wenn er derart auf die Unterstützung eines sachkundigen Anwalts zurückgreifen könnte.

    Gruß, Volker

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    1. @Volker, ich bin vollkommen Deiner Meinung. Ralph sollte seine Kräfte nicht an die formale Juristerei binden.

      "Learning by doing" ist zwar in der BA und den nachgeschalteten Jobcentern üblich, aber wenn "wir" auf ausgebildete und erfahrene Sachkundige zurückgreifen können, dann sollten wenigstens "wir" das tun.
      Also Ralph, setz Dich mit einem Anwalt zusammen und bringe die Juristerei mit der Philosophie in den Einklang.

      Grüße aus Kiel, Lutz

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  31. Lieber Nick,

    auf dieses Stichwort "jetzt sind wir dran." habe ich gewartet!

    Ralph möchte, dass die Menschenwürde (endlich) gewahrt wird und zumindest das Grundgesetz durchgesetzt wird, also der Rechtsstaat für uns Menschen Geltung bekommt. Dafür setzt er sich selbst, mit Allem, was er hat ein, nähmlich mit seiner physischen Existenz auf dieser Erde - er geht an das Äußerste, was möglich ist! Er durchschreitet die "Katharsis" (frei: das Tal des Leidens) um die Freiheit zu erlangen. Und das tut er nicht nur für sich aus reinem Eigennutz, nein er tut es für uns. Deswegen wird es jetzt langsam Zeit, dass wir alle uns einsetzen und so auch etwas für ihn tun!

    Einen Anwalt organisieren, zu spenden, ihn zuberaten sind vergleichsweise "unmittelbare" Handlungen, die wir jetzt alle vollziehen können.
    Ich denke aber, dass wir jetzt erkennen müssen, das der Auftrag an uns viel viel weiter geht in seiner Dimension, als einigen von uns es vielleicht lieb sein wird (vor allem unseren "Antagonisten")

    1. Öffentlichkeitsarbeit: wir müssen massiv möglichst viele Menschen über Ralphs Sanktionshungern und die dazugehörigen Hintergründe erreichen und in Kenntnis setzen. Die uns bekannte Medienlandschaft wird diesen Job nicht übernehmen, und wir alle wissen auch warum.

    2. Inspiration: wir müssen die Menschen inspirieren, damit die Motivation geweckt wird, sich ebenfalls "einzusetzen". Das ist der Job von Ralph, und diesen hat er bisher hervorragend getan! Wir müssen diese "Vorlage" in uns verinnerlichen, um die anderen Menschen damit "anzustecken", das bedeutet,wir benötigen etwas Zeit, um uns zu vertiefen, und um gleichzeitig die nötige Übersicht zu erlangen um es in unsere eigene Biographie "einzubauen", so dass es Teil von uns selbst wird. Nur so werden wir glaubwürdig.

    3. Solidarität: wir müssen uns einigen, uns zusammentun um unsere Kraft zu bündeln. Nicht jeder soll an seinem Ort vor sich hin puzzelen, so zersplittert alles. Wir müssen zu dem gesamten Volk zusammenschließen, dass endlich dem permanenten Rechtsbruch Einhalt gebietet. Wir müssen die Souveranität, die jedem von uns zusteht, wieder vollständig in unsere Hände übernehmen. Jeder einzelne muss seine Souveranität wiedererkennen und wiedererlangen, und dann kann daraus die Souveranität des Volkes entstehen, die notwendig ist, das Recht und die Menschenwürde wieder (oder überhaupt) her zu stellen.

    Es geht nicht darum, zuzuschauen, ob Ralph ein Präzedenzurteil erreicht oder damit scheitert (je nach Professionalität der Form der Klageschrift...), sondern wir müssen Ralphs Einsatz als Beginn einer Bewegung begreifen, mit der wir uns befreien können. Und hier geht es nicht um Gewaltanwendung, das haben wir jetzt von Ralph gelernt!

    Schaut Euch ergänzend dazu Mal folgendes Video an, einer Aufarbeitung dieses Themas durch Herrn Feist, der auch ganz besonders unseren spezifisch Deutschen Standpunkt ganz klar aufbereitet und zu seiner Natürlichkeit zurückführt, die ihm gebührt:

    http://youtu.be/29QQAKnM3Ac

    Ich hoffe, ich konnte Euch erreichen, auch wenn es etwas aus der Tasche geschossen kommt, und nicht meiner Profession entspricht,
    Viele Grüße,
    Euer Jan

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    1. Das kann ich nur voll und ganz unterschreiben. Insbesondere Punkt drei spricht mir aus dem Herzen. Seit Anfang dieser Woche leiste auch ich meinen Widerstand gegen die Harz-IV-Maschinerie. Aber auch ich bin "nur" ein Einzelner. Bewegen können wir letztlich nur etwas, wenn wir uns vernetzen und als geschlossene Gruppe auftreten. Wie man das organisiert bekommen kann, weiß ich leider nicht. Vielleicht wäre eine zuganggeschützte Seite (sei es hier oder bei einem anderen Aktivisten) eine Möglichkeit, auf der man z.B. seine Emailadresse bekannt geben kann, um so eine gegenseitige Kontaktaufnahme zu ermöglichen (nur so eine Idee).

      Gruß, Volker

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    2. Ich wäre dabei. Zugangsgeschützte Seite hört sich gut an.

      Gruß
      Thomas

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  32. Hallo und guten Tag, ich habe 1. Fünf Euro gespendet. 2. An Bild - Zeitung geschrieben. Wenn jeder dem es möglich ist auch Geld spenden kann sollte er es tun. Wenn jeder an Bildzeitung schreibt mit dem Verweis auf die Seite von Ralph Boes ohne näher auf Details einzugehen, sondern nur Stichpunktmäßig im Brief etwas schreibt ist etwas getan. Möglichst an verschiedene Adressen der Bild-Zeitung. Diskussionen sind gut. Jedoch meisst bleibend unter Gleichgesinnten. Etwas nach außen hin tun hinterlässt auch Spuren bei nicht Gleichgesinnten. Gruß ... ein Betroffener

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  33. Hallo Anonym von 14:48.

    Hast Du eine Email oder einen Brief an die Bild geschrieben. Vielleicht wäre es gut zu wissen, an welche Adresse Du geschrieben hast. Ich könnte mir vorstellen, daß wenn es mehrere Absender mit dem selben Anliegen das Gleiche tun, daß auch Bild irgendwann nicht mehr über Ralph und seine Aktion zu berichte.

    Gruß, Serdar


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    1. HALLO Serdar - meine Antwort


      Bild –Zeitung Redaktion Mittwoch, 07.11.2012

      Axel – Springer – Str. 65
      10969 Berlin – Kreuzberg



      Hartz IV - Sanktionen / Urteil Bundesverfassungsgericht



      Sehr geehrte Damen und Herren,

      unter unten genannter Adresse ist wohl ein interessantes und für einige Millionen Menschen äußerst wichtiges Thema dargestellt.
      Betreffend Herrn Ralph Boes , betreffend Hartz IV – Sanktionen, betreffend dem Grundgesetz und dem vom Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 2010 festgelegtem Urteil auch im Bezug auf Sanktionen.

      http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse.htm

      Wenn Sie darüber berichten könnten wären mit absoluter Sicherheit Millionen von Menschen ( auch denen in den JobCentern ) geholfen.

      Mit der Bitte um Bearbeitung bzw. Weiterleitung.


      Mit freundlichen Grüßen


      Eine betroffene Person

      Ich habe einen Brief geschrieben.
      Obige Adresse wurde genutzt da ich mit einer Weiterleitung an die richtige Bild- Adresse zur Veröffentlichung schon einmal Erfolg hatte.
      Auch möglich ist es an Bild - Hilft od. so ähnlich zu schreiben. Bzw. an verschiedene Adressen mit der Bitte zur Weiterleitung an die richtige Stelle. Wichtig ist eine Streuung an die Verlagsadressen.
      Wie Jan S. 17:23h schreibt ist es durchaus möglich das BLÖD-Zeitung daraus machen kann was es will. Jedoch kann sie das auch machen wenn sie von selbst darauf kommt. Gedreht werden kann es immer in mehrere Richtungen. Wichtig ist jedoch Aufmerksamkeit zu erzielen. Und ein Verlass ist die Bild - Zeitung auch nicht. Jedoch wenn ich mich nicht mitteile kann es lange dauern bis das Huhn das Korn findet. Und wenn es dann irgendwann gefunden wurde kann dann natürlich so wie Jan S. 17:23 h es beschreibt auch geschehen das es vollkommen negativ formuliert wird. Ich denke jedoch dass es einem "Hungernden" ziemlich egal ist wie ihm die Aufmerksamkeit gegeben wird (freundlich oder unfreundlich formuliert) um zukünftig wieder ohne Scham, ohne Drohung und als freier Mensch "Essen"; Leben zu können..
      Gruß ... ein Betroffener

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  34. ... Ich meinte natürlich, daß die Bild dann nicht umherkomm, über dieses Thema zu berichten.

    Gruß, Serdar

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  35. Tja lieber Ralph.
    Solange die Presse nicht wirklich an deiner Aktion Interesse zeigt, bringt die Hungerei nix.....ausser das du bestenfalls etwas abnimmst und schlechtestensfalls wegen Eigengefährdung in der Psychatrie landest

    Also lass es lieber gleich

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    1. Zwangsweise in die Psychatrie, weil er zwangsweise hungern muss, geht's noch?

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    2. Auszug eines Artikels, von den letzten Kommentarseiten dazu (wiederholung):"Zwangsbehandlung in der Psychiatrie wurden Grenzen gesetzt
      Peter Nowak 19.04.2011
      Nach dem Bundesverfassungsgericht greift die Behandlung eines Patienten gegen seinen Willen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein."
      Steht wiegesagt irgendwo bei Kommentar, auf den Seiten hier....

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    3. Du hast nicht verstanden: Das Jobcenter hat Ralph das Existenzminimum um 90% gekürzt. Er hat im Monat noch 37,- Euro für Strom, warmes Wasser, öffentliche Verkehrsmittel, Hygieneprodukte, etc.

      Es ist das Jobcenter, das für das Hungern verantwortlich ist. Hunger und Erniedrigung sind die Erziehungsinstrumente des SGBII.

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    4. Nein, er soll es eben nicht "einfach lassen" du Sockenpuppe!

      Außerdem sehe ich keinen Konflikt darin, wenn Ralph Boes ab und zu sich von Freunden einladen lässt, sofern sie es sich leisten können bzw. was abgeben können. Das ist freiwillige, gelebte zwischenmenschliche Solidarisierung - und so weit, dass Hartz IV die auch noch nimmt, so weit wird es hoffentlich nie kommen.

      Also, lieber Herr Boes, bitte gefährden Sie Ihre Gesundheit nicht!

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    5. Antwort auf Andi 17:09 h
      Dies mit der Behandlung kann wohl richtig sein. Jedoch kann eine Person bei Eigen- oder Fremdgefährdung zwangseingewiesen werden. Die Polizei ENTSCHEIDET und weist ein!! Nicht der Heilpraktiker und nicht der Arzt entscheidet! Sie können nur anordnen. Ein Gericht hat dann weitere Entscheidungsbefugnis.

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  36. Ich habe heute an die ver.di Pressestelle geschrieben mit der Bitte zu berichten.

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    1. Das ist eine sehr gute Idee, die Gewerkschaften hier zu informieren.
      Sind sie doch genau die, die den Niedriglohnsektor in unserem Land mit Einführung von Hartz IV mit beflügelt haben und die einem Grundeinkommen mehr als nur kritisch gegenüber stehen.
      Auch Sanktionen finden ja Gewerkschafter in einem "gewissen Rahmen" OK, zumindest dann, wenn sie innerhalb der Gewerkschaftsstruktur auf den vorderen Plätzen angebunden sind...
      Da bin ich sehr auf die Reaktion der Pressestelle von ver.di gespannt...

      Grüße aus Kiel, Lutz

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    2. Na, ein Versuch ist es allemal wert, bin auch gespannt, ob sich dort was tut. Ich find die Idee gut (vielleicht findet ein Umdenken statt, bitte mich jetzt nicht runtermachen)..Mit der BILD weiter oben auch eine gute Idee: dem Feind sozusagen was "unterjubeln".
      Ob sie sich darauf einlassen?
      Zeitungen benachrichtigen wäre auch gut...

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    3. Um Himmels Willen, ich will keine Aktivität ausbremsen. Mir ist nur meine persönliche Erfahrung mit den Gewerkschaften durchgegangen :)
      Ich schreib ja, ich bin aus Reaktion gespannt.
      Was mich brennend interessiert:
      Was wird mit den bislang zwei Pressemitteilungen des Ralph Boes? Ich meine, die tragen doch den Namen nicht umsonst!?
      Wer hat Kontakt zur DPA und kann die dort mit durch den Ticker jagen lassen? Dann stolpert vielleicht doch ein Redakteur darüber...

      Grüße aus Kiel, Lutz

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  37. Wahrgenommen werden...


    Sein Hunger – Ihr Schweigen
    Seit sieben Tagen schon hungert Ralph Boes nun öffentlich, um auf die menschenverachtende Hartz-IV Praxis der Sanktionierungen aufmerksam zu machen. Von den verantwortlichen Politikern kommt keine Reaktion.


    Ja, was denkst Du denn? Die lassen in Afrika Menschen verhungern, senden den syrischen Mördertruppen (ehemalige Opposition) Waffen, um das Morden zu befördern, und dann sollen sie sich auch noch um Dich kümmern? Bist Du Valentina Timoschenko und gehörst zur ukrainischen Opposition (man könnte auch eine weniger wohlwollende, aber treffendere Bezeichnung finden)? Also, Geschlechtsumwandlung und Auswandern in ein Land, wo die Opposition interessant ist (die USA gehören nicht dazu) kommt wohl für Dich im Moment nicht in Betracht.

    Ja, wenn Du in der DDR hungern würdest, dann würde man sich um Dich kümmern. Aber, bevor Du die DDR jetzt heiligsprichst, es hatte wohl auch damit zu tun, dass in diesem Falle die BRD sehr schnell berichtet interveniert hätte. Welches echte Kümmern der DDR vorgelegen hätte, kann man jetzt nicht mehr ermitteln, da DDR ohne BRD es nicht gibt, dafür BRD ohne DDR. Und hier erlebst Du, es ist eben reine Propaganda, da Du ja nicht interessierst. Aber in der DDR müsstest Du ja nicht hungern.

    Es interessiert keinen! Außer Du kampierst wie die Asylbewerber auf öffentlichen Plätzen, dann werden Dir Decken und warme Kleidung von der Polizei weggenommen, was man auch kaum als echtes Kümmern werten kann.

    Also Kopf hoch mit Deiner neuen Erkenntnis und gutes Gelingen für Deine Klage, für die musst Du aber am Leben bleiben!!!

    Viel Kraft sendet Dir

    Torsten Wichert

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  38. Revolution heißt: Befreiung zum Recht.

    Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ruft zur Revolution auf. Der Mann weiß wovon er redet und ruft gegen den Staatsstreich der Parteien zur Revolution auf. Daß Maß das es uns Souveräne erlaubt eine Revolution zu führen, ist längst übererfüllt.

    Ich drücke das so aus:

    Wir (die Souveräne) haben nicht das Recht eine Regierung die Demokratie, Menschenrechte, den Willen des Volkes, in irgendeiner Weise missachtet, unterwandert, aushöhlt oder auch nur teilweise negiert, an der Macht zu belassen.

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    1. Den Link vergessen...

      http://www.youtube.com/watch?v=HIw26h4xGDY

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  39. Hallo allerseits,

    1. Öffentlichkeitsarbeit:
    Verlasst Euch nicht auf die BLÖD-zeitung. Wenn die einen Wäschekorb Briefe vorliegen hat, überlegen die Verantwortlichen bestenfalls, wie sie in einem eventuellen Bericht die Tatsachen ins Gegenteil verdrehen, die Hälfte weglassen, oder aber mit dafür sorgen, einen Selbstmord oder ähnliche "blutige" Dinge zu provozieren, um die Absatzzahlen positiv nach oben korrigieren zu können (nur Skandale zählen). An der wirklichen Sache sind sie nicht interessiert, genausowenig wie ARDZDFNDRHRRBBtrallala.
    Es reicht schon aus einen unbeteiligten Menschen richtig zu überzeugen, als seine Energie in "sinnlose" Projekte zu stecken.

    Ich habe mir Mal überlegt die wirklich Betroffenen zu informieren und nicht nur Unbeteiligte via Presse. Ich habe also die Arbeitslosenselbsthilfe in Oldenburg und die Oldenburger Tafel zum Einen per e-mail versorgt, aber zum Anderen auch den Brandbrief, sowie die Presseerklärung 1 per Papier dort abgeliefert, mit Bitte um Aushang.
    Die örtliche Presse ist schon über diverse Kanäle in Bearbeitung ;-)

    Das scheint mir besser als Nichts. Von der gleichgeschalteten Staats-Propaganda-Presse erwarte ich nicht allzuviele "Überaschungen".

    Worauf ich übrigens auch stolz bin ist, dass ich in meinem gesamten Umfeld schon etliche Menschen komplett mit dieser Idee "entflammt" habe (gegen Hartz4/Sanktionen, für BGE und Abschaffung des Schuldgeldsystems), ohne dafür in der Klapse gelandet zu sein und obwohl diese Menschen überhaupt nicht von Hartz4 betroffen sind. Sie haben dann begriffen, dass sie, ihre Familien und ihre Mitarbeiter aber durchaus direkt durch das Unrechtssystem in diesem Lande betroffen sind, und sie haben dann sogar begonnen selbst aktiv zu werden.

    Gut Ding will Weile haben.

    Viele Grüße,
    Jan

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    1. Hallo Jan S.
      Siehe bitte meine Antwort an Serdar um 19:03 an. Hochscrollen.
      Betr. BILD.
      Gruß ... ein Betroffener

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    2. Hallo,

      trotz meiner Bedenken finde ich es sehr richtig, auch die BLÖD mit einzubeziehen, vor allem vor dem Hintergrund Deiner Erläuterungen dazu. Auch negative Schlagzeilen sind Werbung - siehe "Streisand-Effekt".
      Es sind alle "Waffen" erlaubt, so lange sie kreativ und mit Humor gewürzt sind...

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  40. und hier bin ich noch ein Mal:

    zum Thema 3. Solidarität: wie wir es schaffen, uns alle zusammenzuschließen?
    Da brauchen wir gar nicht viel zu tun.
    Wir müssen einfach nur viele Menschen informieren, anschließend ein wenig an uns selbst arbeiten, so dass wir "selber brennen", und dann schlussendlich einafach abwarten, das die Evolution kommt.
    Diese ist nicht nur ein gähnend langsamer Prozess, sondern kann auch von Jetzt auf Gleich sehr sprunghaft vonstatten gehen, wie wir beispielseise im Falle "Fukushima" erleben konnten, oder länger zurück bei "ruckhaften" Ereignissen, wie Meteoriteneinschlägen (Sibirien-Mammuts), oder auch Kriegsereignisse (zugegebenerweise weniger vorteilhaft).

    Also, warten wir ab, bis die Daumenschrauben hier bei uns weiter angedreht werden, der Euro kippt, oder der Dollar zusammenbricht, und dann ist die Gelegenheit da, dass wir aufstehen!
    1989 in der DDR war es ähnlich und die Menschen haben das erste Mal (zumindest im deutschen Kulturraum) eine gelungene Revolution auf die Beine gestellt und bis zum Ende durchgezogen, die nicht in sich scheiterte und die DDR in die Geschichte beförderte. Ok., das "Ergebnis", in dem wir jetzt alle gemeinsam leben, haben sich die armen Ossis wohl so auch nicht träumen lassen ;-), aber das können wir ja zukünftig korrigieren!

    Also ran an die Buletten!

    Grüße und viel Spaß an der "Arbeit",
    Euer Jan

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  41. Hallo Zusammen,

    ich habe heute die neue Pressemitteilung an sämtliche Kirchenzeitungen in Deutschland gesendet. Per E-Mail und Fax. War mir eine Freude. Mal sehen, welche Reaktionen von den Kirchen kommen.

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  42. Anonym, welcher ver.di gebeten hat zu berichten

    Ich freue mich, dass nun auch alle Kirchen informiert sind.
    Alle hier sollten die verschiedensten Pressestellen und Einrichtungen informieren.
    Dann wissen wir auch gleich, wie die einzelnen Pressestellen ticken...,
    wenn nichts oder falsch berichtet wird.
    Viele Grüße

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  43. hallo.

    ich hab jetzt schon mehrmals das team von report mainz (ard)
    angeschrieben wegen des "falls" r.boes mit link verweisen und alles drum und dran, da kahm auch bis dato keine reaktion.

    gruss

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  44. Hat schon jemand Strafanzeigen wegen Nötigung und vorsätzliche Körperletzung gegen das AA und deren Sachbearbeiter gestellt?

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    1. ...Hatte ich erst vor, allerdings könnte das eventuell, wenn man weiterdenkt die ganze Aktion gefährden (zurückname der Sanktion, wodurch das Ziel wohl verfehlt wird?) und wäre das dann im sinne von Ralph persönlich? Ich weiß es nicht, hab mich dann deshalb entschieden es nicht zu tun.

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    2. Nicht ganz so direkt wegen "Nötigung und vorsätzliche Körperletzung"- Ich hatte auch keine Sanktion (ging eher in Richtung Datenschutz), aber das Ergebnis: die Staatsanwaltschaft hat die Klage nicht weiter "im Sinne des Volkes" verfolgt, sondern auf den Zivilklageweg verwiesen. Wegen mangelndes öffentliches Interesse. (Und das kostet eben, was ich mir nicht leisten konnte/kann. War aber schon um 2007; und mein Fall lag ein wenig anders.)

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    3. Korrektur: das hieß natürlich nicht "Im Sinne des Volkes" Sondern "Im Interesse des Volkes". Egal; ist aber schon erstaunlich, warum Datenschutz nicht im Interesse des Volkes beurteilt wird.

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  45. Hallo und guten Tag sehr geehrter Herr R.Boes,
    das Gericht ist keine Seelsorge. Das Gericht beschäftigt sich nicht mit Ihren Gefühlen. Das Gericht beschäftigt sich nicht mit Ihrem Rechtssinn. Das Gericht ist nicht daran interessiert ob Sie Sich öffentlich präsentieren. Und das Bundesverfassungsgericht ist für Sie wohl erst nach Ausschöpfung aller rechtlichen Instanzen insofern Sie diese drei mit negativem Bescheid durchgehen müssen für Sie da. (Was sehr unwahrscheinlich ist durch alle drei Instanzen "durchzufallen").
    Sie, Herr Boes haben das Recht sich gegen die Sanktionen zu wehren.
    Dafür Gibt es Gesetze die ihre eigene Sprache haben. Die Sprache der §
    Deshalb sollten Sie einen Anwalt engagieren. Das Gericht begutachtet nicht Ihre Gefühle, nicht Ihre Meinungen und Ansichten. Sie könne also Weinen jedoch haben die Gerichte dafür keine Paragraphen. Manchmal wird nicht einmal ein Vertrag Inhaltlich geprüft sondern nur die Form des Vertrages. Ob er z.B. Sittenwidrig oder z.B. gegen das Grundgesetz verstößt. Hiernun sind immer erst einmal die Fachgerichte zuständig. Nicht das Bundesverfasssungsgericht. (Erst, und nur erst in allerletzter Instanz). Meine Bitte an Sie Herr R. Boes sich unbedingt einen Anwalt als "Dolmetscher", Sprachmittler anzuvertrauen.
    Gruß... ein Betroffener

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    1. auf diesen Präzedenzfall wartet Die Linke (und schon vorher die PDS) schon lange.
      Sie sollten auch den/die Anwalt/Anwälte finanzieren.
      Nimm sie in die Pflicht! Berichte, wie sie zu ihrem Wort stehen!
      Katja Kipping ist als Arbeitsmarktkompetente die richtige Adresse.

      Grüße

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  46. Wie wäre es mit einem FLASH MOB?

    Berlin, Brandenburger Tor, 10.11.2012,14 Uhr.

    Transparente, wie

    "HARTZ - VERBRECHER
    HARTZ IV - VERBRECHEN AN MENSCHLICHKEIT

    GGB $1 - .....
    SGB I - ......"


    "MENSCHENWÜRDE IST KEINE WARE!"


    oder ähnlixhe wären nicht verkehrt.


    Ich werde jedenfalls da sein... Und auf Euch hoffen.

    Euer
    Chemiker



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    1. Hier wär es gut irgendwie vorher die Presse zu benachrichtigen, mit dem hinweis, das am Brandenburger Tor am 10. um 14 Uhr irgendetwas wichtiges passieren wird.

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    2. Hallo Andi!

      Wie auch immer. Ich bin BOES!!!

      Mein Merkmal: Schmidt-/Thälmann-Mütze, dunkler Wintermantel, Brille.

      Ich werde da sein. 14:00!

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  47. Hallo Ralph!
    Ich, als künstlerisch-wissenschaftlicher Publizist und Geisteswissenschaftler, finde Deine Texte grundsätzlich sehr gut verfasst. Sie sind gut argumentiert und die Argumente sind nachvollziehbar gut untermauert, Dein Stil und Aufbau ist packend, wunderbar. ABER UM GOTTES WILLEN!!!!!!! DAS HIER IST KEINE KLAGE; NEVER EVER!!!! Ich war mal mit einer Juristin zusammen, die denken, reden und schreiben völlig anders. Es ist eine andere Welt, als die von uns Geisteswissenschaftlern. Deswegen nimm bitte die Hilfe von Fachleuten an, denn so kannst DU das AUF gar keinen Fall schreiben!!!!!
    Ich weiß, das DU kein Geld hast, sonst würde ich Dir empfehlen auf eine Juristen-Party zu gehen. Dort merkst DU dann schon emotional und geistig den Unterschied von Kunst, aber auch Geisteswissenschaft und Jura. Ein sehr beeindruckendes Erlebnis. Ich selbst habe mich in einer Streitsache erst selbst vertreten und bin dann zum Anwalt. Meinen Brief von 2 Seiten! kürzte er auf 6 Sätze mit Hammerparagraphen, die einen das Fürchten lehrten und jegliche menschliche Regung und geistig- seelisches Erleben in sibibrischer Eisigkeit erstarren ließen. Das ist, lieber Ralph, Jura!!! kLAR und knallhart, punktgenau. Das heißt, wenn Du nichts verstehst und ich auch nicht mehr, dann ist es RICHTIG!!!!! Nur so geht es! Ich finde das ganz toll, was Du machst, aber ohne professionelle Unterstützung, juristischer Art wird das Nichts. Bitte liebe Juristen, nichts für Ungut, helft dem Ralph!!! Er kann nichts dafür, er ist, wie ich, "nur" GEISTESwissenschaftler.
    Liebe Grüße H.P. (ein Dr.phil, irgendwo in Deutschland)

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    1. Du bist wohl ein Dr.phil!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Ralph, halt durch. Ich hab mal 3 Tage gehungert und am Ende des 3 Tages fingen meine Augen dauerhaft an zu Flimmern und zu Flackern . Hat mir richtig Angst gemacht und hab dann damit aufgehört. Dachte ich werde blind.

      Hattest du das auch schon?

      Dieses ganze System muss dringend verändert werden. In unserer Überflussgesellschaft wissen die Erben von Superreichen nicht mehr wohin mit dem Geld (die sind im wortsinne ja auch "arbeitslos") und andere sollen in Deutschland von 37 Euro leben. Und für verzockte Banken und fremde Staaten haben wir 100te Millarden und für die nackte Existenz von Bürgern nichts?

      Für ein bedingungsloses Grundeinkommen!

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    2. H.P. hat Recht. Ralph kommt in einer sehr menschelnden Art mit viel Herzblut rüber und erreicht damit den einfachen Menschen auf der Straße. Stocksteife Paragraphenreiter wird er damit jedoch nicht beeindrucken. Ich denke aber, das weiß er längst. Das zweite Video ist übrigens gut gelungen, und Ralph sieht zu meiner Freude nach wie vor gut - und nicht geschwächt aus...

      Grüße in die Runde!

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  48. Hallo,

    Wie ich im neuesten interview von r.boes bei youtube gehört habe,
    war herr boes mittlerweile bei den grünen und teile der spd um den kreis von sigmar gbriel häten sich auch interessiert gezeigt. ich möchte hier nur mal daran erinnern das wir es ja diesen 2 parteien zu verdanken haben das es h4 gibt.

    gruss

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    1. Nur die ..besonderen.. Kälber-
      wählen ihre Schlächter selber...

      Nur es ist bei diesem Propagandastaat mit den Propagandamedien verdammt schwer, von der Meinung, diese Schlächter seien die Guten, wegzukommen.

      Ist natürlich alles abstract - und keinesfalls persönlich - aber zu verstehen...

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    2. SPD und Grüne haben das Menschenverachtende Hartz IV System eingeführt, weiter ausgebaut und Unterstützt von CDU,CSU,FDP.
      Richtig. Ich finde es trotzdem in Ordnung sich mit dem Feind (siehe weiter oben BILD Zeitung) auseinander zu setzen. Nur so kann man wohlmöglich bei diesen Parteien etwas im Gehirn in gang setzen, auch wenn ich denke, das SPD und Grüne in dieser Beziehung "Wendehälse" sind, aber versuchen sie zu bekehren, einzulenken, ist schon ok. Auch wenn sie das Thema aller vorraussicht nach für Ihre zwecke, für 2013 den Wahlkampf nutzen werden.Aber da sag ich: Stop!Lasst euch nicht blenden.
      Passt auf, diese Menschen ohne Rechts und Unrechtsverständnis bitte nicht wählen! Da ist nichts soziales dran, sie dienen nur den Interessen der Banker, Lobbyisten, der "freien" Marktwirtschaft (Kapitalismus), und nicht uns, dem Volk.

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    3. Hallo,

      das ist die Rückversicherung, die Propagandameinung von Gut und Böse. Ralph hat in seinem 2., mehr sehenswerten Video ja die Maschinensteuer oder Wertschöpfungsabgabe angesprochen. und auch vieles andere begrüßenswerte.
      Die Einladung von den Grünen war sicher wahrzunehmen, doch

      "den guten Willen seh ich wohl, aleein mir fehlt der Glaube"

      oder mit Brecht zu sprechen (Einheitsfrontlied):
      "Es macht ihn ein Geschwätz nicht satt,
      das schafft kein Esssen her!"

      Gruß

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  49. Ich finde es durchaus begrüßenswert das die Initiatoren, des Unrechtssystems Hartz IV, SPD und Grüne in den Dialog einbezogen werden. Im Fall von Ralph Boes bekommen sie quasi aus erster Hand die möglichen Folgen ihrer damaligen Politik (die sie immer noch unterstützen) vor ihre Augen geführt. Das dabei die Gefahr besteht, das Ralph dabei lediglich Wahlkampftechnisch ausgeschlachtet wird, brauch wohl kaum betont zu werden. Trotzdem ist der Dialog wichtig, denn wie weiter oben bereits gesagt wurde, bewegt sich nur dann im Gehirn des Gegners etwas.

    Gruß, Volker

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  50. Lieber Ralph, herzlichen Glückwunsch zu den ersten kleinen Erfolgen, die du für das gesamte Volk zu verzeichnen hast. Du machst es wirklich klasse und werde dich in Form von Spenden für die Anwälte und für das zukünftige bedingungslose Grundeinkommen weiter unterstützen. Es sind zwar immer nur ein paar Euro, aber wenn es viele machen, dann lohnt es sich bestimmt.

    LG Maria

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    1. P.S.: Und lass dich nicht von den Politikern durch einen größeren Geldbetrag dazu verleiten, die "Sache wieder zu vergessen" ;)))

      Gruß Maria

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  51. Hallo Allerseits, Lieber Ralph,

    vielleicht gibt es auch den 2. Weg:

    Das Sozialgesetzbuch II ist ungültig, wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Dass das SGB II die Grundrechte nicht nur einschränkt, sondern dagegen steht, ist uns allen klar. Und weil es die eingeschränkten § des GG nicht zitiert, war und ist das SGB II noch NIE GÜLTIG.

    Das SGB II muss also ersatzlos gestrichen werden und darf nicht durch entsprechende Zitierung des §19 Abs. 1 Satz 2 GG nachträglich "frisiert" werden.

    Ein ungültiges Gesetz? Das bedeutet, alle Entscheidungen, Bescheide und Verwaltungsakte seit Anbeginn der Hartz4-Tragödie sind ebenfalls üngültig und müssen alle revidiert werden.
    Das bedeutet aber auch, dass kein Ausweichen des Bundesverfassungsgerich möglich ist! Sie müssen reagieren.
    Im falle des "regulären" Klagewegs kann eine Klage vom Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgelehnt werden.

    Grüße,
    Jan

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    1. ...ich vergaß zu erwähnen, dass es sich beim Verstoß gegen das Zitiergebot um einen FORMFEHLER handelt, der ein gesetz erst gar nicht gültig werden lässt. es kommt gar nicht darauf an, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist oder sein könnte, dass muss hochoffiziell dann gar nicht mehr geprüft werden.

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  52. Der Gnostiker sagt:
    An Frau von der Leyen zu appellieren, die Sanktionen aufzuheben, wird nichts bringen. Dazu muss man nämlich erstmal wissen, mit wem man es zu tun hat. Frau von der Leyen gehört zu einer nicht-menschlichen Spezies genannt Archonten, die in der Gnostik als Herrscher der Menschheit und gleichzeitig als Betrüger und Täuscher beschrieben werden.
    Menschen machen Fehler aber Menschen sind nicht gut darin aus Fehlern zu lernen. Die Archonten sind Experten darin, den Unwillen der Menschheit aus ihren Fehlern zu lernen auszunutzen.
    Die Archonten beneiden die Menschen für die wunderbare Welt voller Kreativität, die so grundverschieden von der kalten und künstlichen Welt der Archonten ist. Ihr Neid scheint sich besonders auf den "göttlichen Funken" zu beziehen, den jeder Mensch in sich trägt. Gnostiker bezeichnen ihn als "Nous". Jeder Mensch trägt diesen göttlichen Funken in sich aber er fehlt den Archonten.
    Die Archonten zeigen häufig sinnloses Verhalten. Es scheint ihnen Freude zu bereiten, menschliche Emotionen - speziell Angst - auszulösen oder Menschen in einen Zustand der Verwirrung zu bringen.

    Grüß, der Gnostiker

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    1. Frau voll der Leiden ist also eine Außerirdische?

      Gruß Maria

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    2. Musst es symbolisch sehen.

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  53. Das würde so manches erklären :-D
    Doch bleiben wir besser beim Thema.

    Gruß, Volker

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  54. "In Wort und Schrift fand ich allein
    bisher des Wissens Quelle.
    Dring ich in höhere Wahrheit ein,
    tritt das Symbol an diese Stelle."
    (Novalis)

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  55. Hallo Bloger,

    ich habe die Hamburger Arbeitslosen Telefonhilfe Über Ralph mit der Bitte um Beckantmachung seines mutigen Vorgehens informiert.

    Außerdem habe folgende soziale Einrichtungen angemailt.

    http://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@kontakt



    http://www.evangelische-beratung.info und stephan.roeger@diakonie.de

    redaktion@labournet.de

    https://www.dgb.de/service/kontakt/

    http://www.igbau.de/

    http://www.gew.de/

    https://www.igbce.de/

    http://www.ngg.net/

    http://www.die-linke-wandsbek.de (Hamburg)

    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

    http://www.verdi.de

    Mehr sind mir im Moment nicht eingefallen.....

    Wer lust hat, könnte ja ebenfalls entsprechende Stellen Informieren.
    Nachahmen kann in diesem Fall nicht falsch sein.

    Gruß, Serdar

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  56. Hallo ich habe gebeten, dass Radio Flora und DGB berichten.

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  57. Dürfen wir auch Kinder mitbringen oder ist davon abzuraten?

    Werd noch ein wenig Werbung machen Diana hat ein Banner oder auch 3 für die Aktion.

    Ralph halte durch, dadurch das du viel trinkst um den Magen zu füllen nimmst du nicht so schnell ab, es dauert bis es an die Reserven geht. Jeden Morgen nach dem Toilettengang wiegen.

    Plakate fertig basteln.

    Weg mit dem Sanktionshunger §31 SGBII

    Grundrechte gelten doch wohl für alle Bürger dieses Landes!

    Wir wollen nichts anderes als gerechte Hilfe die zu jeder individuellen Lebensituation passt!
    Sachlich friedlich, mit knurrenden Magen!

    Es nannte sich einmal Sozial Hilfe und Arbeitslosen Hilfe!

    Jetzt nennt es sich bei vielen Mobbingcenter, Schikanekaschemme, Diskreminierungszenrum, manche sind auch nett und haben Verständnis. Nur leider sind das Ausnahmen.

    Nicht Konzentrationslager für Niedriglöhner, weniger und auch höher gebildete gleichermaßen. Kranke, Alte, Kinder in Bedarfsgemeinschaften geraten in Sippenhaft. Weil Mutter muss einen Kitaplatz haben um zu arbeiten! Es fehlen 220.000 Kitaplätze nur für die U3 Kinder ohne Berücksichtigung wie viel Ü3 Plätze fehlen, bis sie zur Schule gehen auf einen Platz warten müssen Warteliste (Platz 60 jippih 2014 0der 2015) Oder umziehen für den Kitaplatz?! Mit dem rücken im Moment nicht. Krank sein darf man auch nicht. Und wenn man auf medizinische Ergebnisse wartet wären 15 Bewerbungen pro Monat doch eher Schikane?

    Ralph es ist Wochenende da arbeiten die Politiker ja nicht, oder doch?

    Auf jeden Fall eine gute Idee, wir können den Ralph doch nicht so lang hungern lassen. Er wird noch gebraucht und ist Vater und auch sonst ein wichtiges Mitglied der Gesellschaft!

    Morgen 14 Uhr Am Tor zur Freiheit oder Willkür?

    herzliche solidarische mitfastende Grüße
    N.K.

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    1. Sehr guter Kommentar, ich möchte noch darauf hinweisen, in bezug auf Kita-plätze: hieß zu DDR Zeiten hier im Osten: Kindergarten, die wurden alle hier nach und nach geschlossen (weils aus der DDR/dem Osten kam). Nun fehlen genau diese Plätze, nur weil diese Bundesregierung möglichst alles aus der DDR begraben und verschwinden lassen wollte, und nun jammert genau diese Bundesregierung-die ja erst alles schließen ließ, über fehlende Kindergärten (Kitas) herum. Viele Erzieher usw. wurden dadurch: ...arbeitslos.

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    2. Ich empfinde das ein bisschen anders. Meiner Meinung nach wurde einfach ZUVIEL aus der ehemaligen DDR übernommen. Ich halte von auferzwungenen Kleinkinderaufenthaltsorten ÜBERHAUPT NICHTS !

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    3. Deine Meinung, da ist nichts auferzwungen.Kindergarten ist was gutes, heute heisst es nur Kita. Wo wurde denn überhaupt etwas von den guten sachen aus dem Osten übernommen?
      Am liebsten hätte man damals auch noch den Berliner Fernsehturm abgerissen, weils aus dem Osten ist. Aber ok, ist Deine Meinung, und das ist meine, wieder mal 2 verschiedene Meinungen über die man sich aber nun nicht streiten braucht, denn diese Sache hier mit Ralph sollte uns alle wenigstens etwas zusammenschweißen, und zusammenhalten lassen, wenigstens dieses mal-trotz verschiedener meinungen.

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    4. Naja, was auf jedenfall von der DDR übernommen wurde, besser gesagt sogar verschärft wurde, ist d1e Stasi (Hier auch bakannt unter Stasi 2).

      Dann wären da noch die Politiker aus der DDR zu nennen die hier sowas wie DDR2 aufbauen wollen, bzw. schon lange dabei sind.

      Dann werden heute eben nicht mehr Leute an der Mauer erschossen sondern dafür noch brutaler durch Harz4 Sanktionen usw. bewusst ermordet oder Schikaniert bis zum umfallen.

      Die Mauer wurde verschoben und ist jetzt zwischen den Reichen und den Arbeitenden und noch eine zweite Mauer befindet sich zwischen den Harz 4 Menschen 4 und dem Rest der BRD.

      So, und jetzt will ich nicht mehr. Könnte noch dutzende Beispiele nennen!!

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    5. Ziemlicher Unsinn, und unüberlegte Worte (genau so etwas erzählt in etwa auch zb. die CDU inclusive Frau Merkel), aber ok, ist Deine Meinung, scheinst ja auch noch etwas jünger zu sein.

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    6. Das Jobcenter ist kein Konzentrationslager. Das wäre ein unangemessener Vergleich mit dem industriellen Massenmord der Nazis (also unserer Großeltern).

      Auch wenn im Jobcenter systematisch Zwangsarbeit erpresst, und Leben zerstört werden - der Verlust der Menschenwürde durch den Sanktionsparagraphen hat eine Auswirkung, die sich nicht in einer Statistik erfassen lässt:

      Das Neoliberale Experiment Hartz-IV, ist der Holocaust für die Seele.

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  58. Die Wordpress Idee fand ich gut ;o)

    WerbeBanner 1:
    http://www.bedingungslos-frei-sein.de/Wordpress/banner/gb2.gif

    Werbebanner 2:
    http://www.bedingungslos-frei-sein.de/Wordpress/banner/gb1.gif

    Werbebanner 3:
    http://www.bedingungslos-frei-sein.de/Wordpress/banner/sanktionshungern.gif

    Bild kopieren zum einbinden erlaubt.

    mfg

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  59. Ich weiß, es gehört nicht 100%ig zum Thema, aber trotzdem interessant:

    http://www.welt.de/politik/deutschland/article110880981/Lafontaine-fordert-ganz-Europa-zum-Generalstreik-auf.html


    LG Maria

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    1. Hallo Maria,

      ja, gehört nicht ganz zum Thema. Durch die deutsche Gesetzgebung, für was gestreikt werden darf (politischer Streik ist illegal und manche Polizei garantiert in solchen Fällen längere Krankenhausaufenthalte) und durch die Angst um den selbst schlecht bezahlten Arbeitsplatz durch Hartz-Gesetze ab 2005 wird die Resonanz wegen dieser staatlichen Repressionen gering sein.

      Ich kann außerdem beruhigt streiken, ich gehöre zu den 40% Arbeitsfähigen, die dieses System nicht braucht.

      LG Torsten

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  60. Wäre nicht auch noch ein anderes Vorgehen zu überdenken: Anzeigen gegen die Mitarbeiter der JC/ARGE?
    Jetzt wird sicher jemand einwenden, daß die Mitarbeiter sich doch an geltendes Recht halten. Und in der jüngsten Fassung fordert der §31 SGBII tatsächlich eine zwingende Sanktion. Dennoch führt die Anwendung des Hartzmurkses zur Körperverletzung. Und obwohl der §31 von Sollen und Müssen redet, obliegt die Heranziehung dieses Paragraphen dem Ermessen des Sachbearbeiters im Rahmen eines Können oder Dürfens. (Und es gibt genug Fälle wo trotz Ortsabwesenheit auf die Anwendung verzichtet wird, trotz ungenügender Bewerbungsbemühen, trotz zweifelhafter Mitwirkung - denn es liegt eben im Ermessen des SB.)
    Wenn sich Ralph (wenn du dich) der Lächerlichkeit preis gibst, dann kann er (kannst du) auch noch scheinbar Nutzloses unterfangen. Eben eine Anzeige wegen Körperverletzung, nicht obwohl der SB den §31 herangezogen hat, sondern weil er diesen Paragraphen zur Anwendung brachte.

    Und dann gälte es noch unzählige weitere Anzeigen zu erbringen: unterlassene Hilfeleistung durch den Teamleiter, Gruppenleiter, Abteilungsleiter, Amtsleiter, usw., über Hr. Weise, bis hin zu Fr. v.d. Leyen und Angela Merkel. Weil diese tatenlos zusehen, wie der SB mit Paragraphengewalt eine Körperverletzung begeht.

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    1. Hallo,
      als meine Hartz IV Antrag in Dortmund nicht bearbeitet wurde und ich am 01.01.2010 mittellos dastand war ich
      1. beim Sozialgericht
      (2 Tage später hatte ich die Ablehnung für 11+12 2009
      und einen tag darauf die Berechnung, also reine Willkür)
      2. über Internet eine Anzeige bei der Polizei gemacht wegen
      unterlassener Hilfeleistung
      (Beihilfe zum Verbrechen würde auch alle Konstrukteure
      betreffen)
      LG Torsten

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    2. Hallo Torsten, wie ist es mit deiner Anzeig ausgegangen. Hatte sie erfolg und würdest Du es weiterempfehlen bzw. nahelegen.
      Mir geht dier Hatz4 Sche.. allmälich auch auf die Psyche.
      Es wird versucht ständig versucht, mich dazu zu bringen, die Wiedereingliederungsvereinbarung zu Unterschreiben.
      Aber liegt hier nicht tatsächlich der Tatbestand Nötigung vor??

      LG Serdar

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  61. Habe soeben einen Kommentar bei den Mitunterzeichnern gelesen. Dort ist zu lesen:

    "Ich finde es sehr fragwürdig, dass das Verfassungsgericht dieses Hartz IV Gesetz nicht längst revidiert hat. Denn so wie es besteht müßte das Hartz IV Gesetz sofort durch das Verfassungsgericht eingeäschert werden."

    Lieber Mitunterzeichner, das Verfassungsgericht kann hier nichts revidieren. Und zwar deshalb, weil die Hartz IV Gesetze Ungültig sind. Etwas ungültiges kann nunmnal nicht "eingeäschert" werden. Ungültig = nicht in Kraft = Luft. Befassen Si sich mal mit dem Thema Zitiergebot aus dem GG.

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  62. Berlin, Brandenburger Tor, 10.11.2012, 14:00

    Ein Mann mit seinem Transparent "Wir-sind-boes"', "Hartz IV ist ein Verbrechen" hat als Alleinunterhalter demonstriert.

    Euer
    Chemiker

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    1. Hallo IM Chemiker,

      Einzelaktionen bringen nichts. Beobachtung einstellen.

      Dein IM Dealer

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  63. Der bedrohte Friede: Bereits 1983 sagte der Wissenschaftler und Philosoph Carl Friedrich von Weizsäcker den Zusammenbruch der Sowjetunion und eine darauffolgende “Globalisierung” voraus, die weltweit zu Arbeitslosigkeit und sinkenden Löhnen führen wird. Durch den Bankrott des Staates werden die Sozialsysteme zusammenbrechen. Ausgelöst wird diese Entwicklung durch eine Spekulationswirtschaft von nie gekannten Dimensionen. Die herrschende “Elite” wird gezwungen sein, ihren Reichtum mit Privatarmeen zu schützen. Um ihre Herrschaft zu sichern, wird die “Elite” den totalen Überwachungsstaat und eine globale Diktatur erreichten. Die Handlanger werden korrupte Politiker sein. Um Aufstände zu verhindern, wird die “Elite” einen neuen Faschismus etablieren. Für den Erhalt der Macht wird man durch künstliche Krankheiten, Kriege und gezielt herbeigeführte Hungersnöte die Weltbevölkerung reduzieren. Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus wird die Menschheit ein absolut rücksichtsloses und inhumanes Regime erleben. Da die Menschen jedoch seine Warnungen nicht verstehen würden, werden die Dinge ihren Lauf nehmen, so Carl Friedrich von Weizsäcker. 1979 lehnte er die vorgeschlagene Kandidatur zum Bundespräsidenten ab. Wollte er sich nicht mitschuldig machen?

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    1. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/agenda-2020-mit-massiven-hartz-iv-kuerzungen-9001100.php

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    2. Ja, das hört sich nach der NWO-(Verschwörungs)theorie an. Auch in der Bibel ist das als Vorhersehung genau so beschrieben - aber vielleicht war es auch als Warnung an die Menschheit gedacht. Als Warnung, rechtzeitig umzudenken. Wir Menschen haben es in der Hand, es zu verhindern. Dafür muss aber jeder bei sich selbst anfangen und vor allem AUFWACHEN und sich nicht durch die Politiker und den gesteuerten Medien das Gehirn waschen lassen. Wir haben von Gott bzw. der Schöpfung einen freien Willen mit in die Wiege gelegt bekommen - genauso wie eine unantastbare Menschenwürde.

      LG Maria

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    3. Die Bibel ist für mich kein Maßstab.

      Der Glaube an den sich regulierenden Markt ist bei mir gering (Käufermacht) hat einmal bei Brent Soar geholfen.
      Der Glaube an die Repressalien wie beschrieben ist bei mir wesentlich größer, auch mit der Installation eines neuen Faschismus als nicht wünschenswerte Entwicklung geh ich uneingeschränkt mit, Der ESM ist so eine Vorstufe.
      Der schreckliche Kommunismus hatte das System hier human gehalten (Schaufensterfunktion).

      Ich empfehle den Film "Die Überflüssigen" als Weiterbildung und Voraussicht.

      LG Torsten

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  64. Die wir-sind-boes.de-Seite ist richtig super. Mit diesen Tipps und Adressen kann JEDER helfen! Vielen Dank dafür :))

    LG Maria

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    1. Und schon wieder muss och einfach meinen Senf dazugeben:

      Vor 1992 gab es die ZERF, die Zentrale Erfassungsstelle für DDR-Unrecht.

      könnte man nicht eine Seite kreieren: Zentrale Erfassungsstelle von Hartz 2004 Unrecht?, Gliederung etwa
      Bundesland
      Stadt
      Wer: Arbeitsamt / Arge
      Art des Unrechts: Einladung während Urlaubs / Sanktion / Zwang zur Unterschrift / Zwang zur Unterlassung von Fakten ... / Falschberechnung der Bezüge
      Sanktion: 30% / 60% / 90% /100% / null
      Zwang zur Unterschrift: Arbeit unter 10,35€-...

      Und dabei bei allen Übersichten die Summen der einzelnen bereiche (ähnlich ebay Suchergebnisse) anzeigen, Davon gerichtlich bestätigte / andere vermerken
      Jeder Eintrag müsste überprüft werden,
      BG müsste erfasst / aber verschleiert dargestellt werden (Einwilligung Datenschutz einholen)

      ...

      Eine andere Sache wäre ein Stellenportal ehrlicher Art (keine Sklavenvermittler, Mindestlohn, Betrieb überprüft auf "Gute Arbeit" ...

      Die Arbeit endet nimmer ...

      LG Torsten

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  65. Hallo Torsten, wie ist es mit deiner Anzeig ausgegangen. Hatte sie erfolg und würdest Du es weiterempfehlen bzw. nahelegen.
    Mir geht dier Hatz4 Sche.. allmälich auch auf die Psyche.
    Es wird versucht ständig versucht, mich dazu zu bringen, die Wiedereingliederungsvereinbarung zu Unterschreiben.
    Aber liegt hier nicht tatsächlich der Tatbestand Nötigung vor??

    LG Serdar

    Habe diesen Kommentar bereits zu Deinem entprechenden als Anwort hinzugefügt. Möchte einfach nur sicherstellen, daß diese auch bei Dir ankommt. Sorry, dies ist mein erster Blogg übehaupt....

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    1. Hallo Sedar! Ich misch mich hier mal ein:Eine Eingliederungsvereinbarung, ist ein Vertrag, wir haben in Deutschland eine gesetzliche Vertragsfreiheit einen Vertrag zu oder nicht zu unterschreiben. Das ist Gesetzlich garantiert. Laut Dienstanweisung vom 20.12.08 der BA wurde klargestellt, das die Weigerung eine EGV nicht zu unterschreiben, nicht mehr sanktioniert werden darf. Dazu ein Urteil vom LSG Baden Würtemberg, Aktenzeichen: L3 AS 332/10-vom 13.4.011
      Oder gib mal über Google ein:
      http://wir sind das volk.de-jobcenter-eingliederungsvereinbarung.
      Dort ansehen, Videos: "Einführung Bürgerrecht".
      In der Tat liegt in Deinem Fall der Tatbestand der Nötigung (es kann der Verursacher direkt bei der Polizei angezeigt werden-vorher den Verursacher darauf aufmerksam machen-freundlich aber bestimmt-das ist Dein gutes Recht!) vor,
      mach das Deinem Fallmanager klar, sieh Dir vorher dazu diese Videos an.

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    2. Hallo Andi,
      danke für Deine Antwort.
      Der Link, den Du mir geschickt hast, landet leider im Nirvana..
      Kannst mir nochmal den "richtigen" schicken bitte.
      LG Serdar

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    3. http://wir sind das volk.de-jobcenter-eingliederungsvereinbarung
      über: Google (!) eingeben. Hab es nocheinmal getestet, bei mir funktionierts. Alternative über Google:
      http://wir sind das volk.de
      auf die Seite gehen, und rechts auf Eingliederungsvereinbarung klicken, dort sind die Videos.

      Falls Du es nicht findest, hier der direktlink zu den 2 Videos auf Youtube (EGV-Einführung Bürgerrecht):

      www.youtube.com/watch?v=vNRUspUh8qQ

      www.youtube.com/watch?v=dGbRIxS-WHY

      Bitte melde Dich, ob Du es gefunden hast, müsste aber jetzt funktionieren.


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    4. Danke Andi, jetzt hab ich´s

      Für alle weiteren Interessenten, hier die Direkte Webadresse:

      http://wir-sind-das-volk.blog.de/2012/02/23/einfuehrung-buergerrecht-eingliederungsvereinbarung-12781581/

      Das Video ist sehr aufschlußreich und ich werde es mir mindestens noch ein oder zei mal ansehehen müssen, da ich am Donnerstag eine Termin bei dieser unheilbringenden Behörde habe.

      Ich denke, ich werde auch eine vor ca. einem Jahr unterschriebene EV widerufen, sofern sie noch gültig ist, widerrufen.

      Danke für Deine Hilfe.

      LG Serdar

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    5. Alles klar, freut mich das Du es gefunden hast, hier noch eine kopie der erläuterung der Vertragsfreiheit-zufinden hier irgendwo bei Ralph unter Verwaltungsakt zurückgenommen (wo das jetzt genau steht, weiß ich gerade nicht, hatte es mir nur schriftlich gesichert):
      "Die Eingliederungsvereinbarung stellt der Form nach einen Vertrag gemäß des Vertragsrechts
      des BGB dar. Im Abschnitt 3 BGB sind die Grundlagen der Rechtsgeschäfte geregelt, im Titel
      2 des BGB die Willenserklärung dort-selbst in der §§ 116 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
      Danach sind Verträge, in „Normaldeutsch“ ausgedrückt, nur dann rechtswirksam und gültig,
      wenn sie im Zuge der Freiwilligkeit geschlossen werden, andernfalls sind sie anfechtbar und
      nichtig. Das ist das Prinzip der Vertragsfreiheit, in der BRD gesetzlich garantiert.
      Es ist nicht notwendig in diesem Rahmen näher auf die grundsätzliche Problematik von
      Zwangsvereinbarungen einzugehen."

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  66. Mal so meine Gedanken bezüglich von Menschenrechten hier in der BRD:
    Das Gericht verhandelt ja immer "In der Sache ..."
    Eine Sache ist eine Sache und kein Mensch, somit wird dir hier klar gemacht, dass du als Sache behandelt wirst.
    Und eine Sache hat keine Menschenrechte...
    Soviel zu deinem Personenstand, wenn du einen Personalausweis hast.
    Also solltest du deinen Personenstand erst einmal klar machen...

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  67. Sehr lesenswert:

    http://petraraab.blogspot.de/2012/11/deutschland-wird-von.html

    http://petraraab.blogspot.de/2012/10/eliten-entmachten-leicht-gemacht.html

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    1. Danke! Klasse Beitrag auf dem Blog! Hartz IV Empfänger sind die Aufgewachten, die Intelligentesten! aus dem Umfeld von "Raab"(?)
      muss ich mal genauer lesen. Danke für diesen Blog, den kannte ich noch nicht.

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  68. Hier noch etwas wirklich Widerliches- und Menschenverachtendes.

    Auf einem Privatsender gibt es offenbar eine neu "Comedy"

    Titel: Hartzen mit Buddy Ogün

    Tja, sind halt Privatsender. Bei denen kommt eh nur selten was gescheites.

    LG Serdar

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  69. Warum kann man unter " Wir sind BOES " noch immer nicht mitzeichnen?

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  70. Dein Auftritt bei Maischberger war leider sehr enttäuschend.
    Wer Dich hier das erste Mal gesehen hat, der wird die ganze
    Aktion als Hirngespinst erachten.
    Du hättest Dich "richtig" hinstetzen sollen, dann hätten Deine
    Gerprächspartner vielleicht ernst gemommen...
    Nur peinllich!!

    Ich glaube allerdings immernoch an "die" / "Deine" Sache. Denn argumentativ macht das alles sehr viel Sinn.

    Bitte achte doch das nächste mal etwas auf Dein Erscheinungsbild.
    Das wirkt gleich viel seriöser.

    Serdar

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes