Lieber Ralph, ich kenne das Problem. Du wirst auch hier entmündigt, mein Kenntnisstand ist der, das man das Erbe nicht ablehnen kann. Wieder etwas was gegen Menschenwürde spricht
Das ist soweit richtig. Du kannst das Erbe ausschlagen, wenn Du im Endeffekt weniger als Null hast. (Du musst bedenken, dass auch der Erbschein, beizubringende Geburts- und Sterbeurkunden usw. nicht für umsonst zu haben sind.
Wie? Ich konnte in 2006 das Erbe meiner Oma ebenfalls ausschlagen! Ist das heute nicht mehr möglich?
Damals musste ich zum zuständigen Amtsgericht und habe einer Erklärung unterzeichnen müssen, nach der ich auf das Erbe verzichte. Gibt es das heute nicht mehr?
Ich denke, dass es für Ralph am besten sein wird, das Erbe auszuschlagen. Bei der baufälligen Ruine, in der der Bruder noch ein lebenslanges Nutznießrecht genießt, ist das meiner Meinung nach die beste Möglichkeit.
Ich finde es sehr gut, lieber Ralph, wie Du hilflos und ratsuchend dem Amt schreibst (auch wenn ich den erklärenden Ton irgendwie jammerich finde, aber Dir ist ja auch sicher mal zum Jammern bei dem, was Du alles durchmachst) - nun ist das Amt gefordert und in der Pflicht, Dich zu seinem und Deinem Wohl zu beraten.
Du bist ja sehr entgegenkommend und erklärst freiwillig mega-transparent (für alle Bürger!!!) Deine Lage. Du willst auch keinen Streit um Geld, sondern die Nebenbaustelle sauber zu beiderseitigem Einvernehmen lösen.
Das ist gut so und bewahrt Dir die notwendige Ehrlichkeit. Auch Kinder vermögender Eltern sind arme Schlucker, wenn man sie überfordert nicht automatisch mit dem selben Investorengen gesegnet wie ggf. die Eltern in der Nachkriegszeit. Wie es Neureiche Proletarierkinder gibt, die ihren gutbürgerlichen Kollegen in nichts nachstehen, so gibt es auch klassenübergreifend solidarische Menschen, die aus einer "höheren Einkommensklasse" abgestiegen sind ;-)
Nun bin ich gespannt, ob das Amt bzw. die ausführenden Personen, mit Dir ebenso freundlich und sachangebracht kommunizieren werden - vielleicht auch einmal exemplarisch dafür, dass auch ein Amt eigentlich kompetent und bürgernah agieren kann?
Ich hoffe, das Amt liest Deinen Brief und ggf. die Kommentare... wenn es heute noch planlos ist, wenn es heißt: Boes ist 2013 immernoch Kunde und alle Welt schaut ihm dabei zu ;-)
****************************** Randthema Bedarfsgemeinschaft: ****************************** Hui, hat es etwa vor Deinem Brief Briefe vom Amt diesbezüglich gegeben? In denen die 3 Damen aus der Presse angesprochen wurden?
Haben sich da welche zum Hausbesuch angemeldet? Oh, wenn das passiert - BITTE - lade noch mehr Leute ein. Das ist MEIN Metier und ich stelle mich gern als 4. oder 5. Dame da hin und bringe auch gern noch Herrenbesuch mit - hahaha.
Wenn da wirklich was gelaufen ist, Ralph, dann stell bitte das Schreiben des Amtes online, damit ich da weiter kommentieren kann.
Ich kenne eine Frau, die hat es noch unterwürfiger gemacht und die Schnüffler damit bloßgestellt, als man ihre WG filzen kam. Da fühlte ein Prüfer in ihrem Bett, ob es denn noch warm sei (er vermutete wohl, sie habe im Nebenzimmer im Bett des Mitbewohners gelegen)... sie fragte nur, während sie diesen grundgesetzwidrigen PERVERSEN Eingriff erduldete: "Geht Ihnen dabei einer ab, wenn Sie sowas tun? Und weiß eigentlich Ihre Mutter, was für einen Job Sie hier machen?"
Mich wundert gar nichts mehr. Du bist 50+ Jahre alt und "bettelst die Arge um Gängelung" an.
Bei dem Autreten - oder besser gesagt Nichtauftreten - ist es kein Wunder das die Verbrecher mit euch ca. 99% der ALG II Bezieher den molly machen.
Die Arge geht es zunächst mal einen Dreck an ob und was Du geerbt hast. Regel die Sache alleine, ganz nach Deinem Gusto und den Umständen entsprechend. Wenn Du danach geld in Händen hast, gibst Du das halt in einem Dreizeiler der Arge bekannt - fertig!
IHR SEID DIE KUNDEN! Also tretet auch so auf. IHR SEID DIE SOUVERÄNE! Also tretet auch so auf. Als Kunde ist es bei mir ganz schnell vorbei mit dem freundlichen Ton, wenn ich merke das der Verkäufer/Berater/Dienstleister mir ans Bein pinkeln will. Dann wird direkt der scharfe Befehlston angeschlagen, bis der DIENSTLEISTER! sich gebührend und äußerst respektvoll mir gegenüber verhält. Schließlich lebt der von MEINEM GELD!
In meiner Eigenschaft als Souverän steht der (amtliche) Dienstleister - dazu gehören alle staatlichen Institutionen, Beamte, usw. - sowieso weit unter mir und hat mir zu dienen!
Na, das ist doch mal 'ne erfrischend klare Ansage am Neujahrsmorgen! So mag ich das und so kann's weitergehen! So muss es weitergehen! Danke dafür!
Kürzlich habe ich mal darüber philosophiert, warum eigentlich hunderte von Souveränen seit Jahren allwöchentlich zweimal zum Dienstleister Maßnahmeträger pilgern, um dort die eigene Anwesenheit zu bekunden, mal eben die neuesten Fußballergebnisse zu diskutieren und dann unauffällig wieder zu verschwinden.
Es gibt für dieses unser Verhalten exakt zwei Gründe:
1. Wir dürfen nicht in der Arbeitslosenstatistik auftauchen, sondern nur in der "Unterbeschäftigungsstatistik", welch letztere erst mit drei Monaten Verspätung veröffentlicht wird, weshalb sie Medienschaffenden unbekannt ist.
2. Nur durch uns SOUVERÄNE haben die Niedriglöhner auf den befristeten Gehaltslisten des Maßnahmeträgers einen Job. Andernfalls würden auch sie in den Listen der sozialschmarotzenden Arbeitslosen auftauchen.
Diese Clowns sind also nicht nur DIENSTLEISTER und haben uns SOUVERÄNEN zu DIENEN – sie müssen uns sogar DANKBAR sein und uns entsprechend behandeln!
In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein siegreiches 2013!
zu dem Thema Brief wegen dem Haus, bin ich der Ansicht, dass er schon richtig geschrieben ist. Ok, zu den alten Fenstern hätte ich auch noch die Rahmenqualität beschrieben, alte Holzrahmen sind oft rissig und zugig. Und überall Fensterrahmen ausstauschen ist wirklich sehr teuer. Und gedämmt ist das Haus von aussen herum sicher auch nicht, und wenn bei so alten Häuser Kellerfeuchtigkeit besteht und man rundherum trockenlegen müsste..würde das ein Fass ohne Boden mit den Kosten.. Jedes Thema hat eben seine eigene Geschichte, und benötigt deshalb seine eigene Vorgehensweise..bzw. Schreibweise..
Der Brief ist m.E. in einem Anwalts-Jargon geschrieben, ich kenne z.b. einen Anwalt, der hätte den mir auch so in dem Stil angeraten.. man muss ja erst mal schauen, wie die Antwort ist, und dann kann man immer noch einen anderen Schreibstil wählen, wenn es sein wirklich sein müsste.. Ansonsten finde ich persönlich es auch ok so..
das letzte Mal habe ich zu meinem Anwalt gesagt (da wollte ich ihn einfach mal loben).. "er würde das alles schon für mich richtig machen"....klang schon so als würde ich mich vom mitdenken verabschieden... da sagte er...aber ihre Gedankengänge die sie immer einbringen, sind doch schon immer sehr hilfreich für mich...
Danke für den Hinweis - Die TATSACHEN sind aber andere: Der Staat fordert selbstverständlich, dass ich das Haus zu Geld mache und davon lebe. ICH denke, dass das Haus mehr kostet, als es bringt, dass ich mich also verschulden werde. Normalerweise würde ich die Erbschaft ablehnen - das DARF ich in H-IV aber nicht, ohne dass das Amt dem zustimmt. Sonst heißt es, der Boes hat sich selbst bedürftig gemacht ... und da tritt H-IV dann nicht mehr ein.
Wenn der Bruder Nutzrecht hat, dann ist es doch unmöglich das Haus zu Geld zu machen. Es sei denn auch der Bruder verzichtet auf das Nutzrecht und ist damit ein einverstanden das Haus zu verkaufen. Ohne sein Einverständnis, kann das Haus doch wohl auch nicht verkauft werden? Wie gesagt, ich bin auch juristischer Laie, aber interessant ist es allemal.
"Die TATSACHEN sind aber andere: Der Staat fordert selbstverständlich, dass ich das Haus zu Geld mache und davon lebe. ICH denke, dass das Haus mehr kostet, als es bringt, dass ich mich also verschulden werde. Normalerweise würde ich die Erbschaft ablehnen - das DARF ich in H-IV aber nicht, ohne dass das Amt dem zustimmt. Sonst heißt es, der Boes hat sich selbst bedürftig gemacht ... und da tritt H-IV dann nicht mehr ein."
Du mußt schon so agieren wie die Arge auch - FAKTEN schaffen!
Erbe ablehnen und fertig. Wenn die Arge dann der Meinung ist Du hättest Dich "bedürftig gemacht", dann muß sie dies auch beweisen. Und da hättest Du dann endlich die Chance auf eine Gerichtsverhandlung.
Was sagt die Arge denn auf Dein Schreiben bezüglich des Erbes?
Ich hätte der Arge geschrieben das ich ein Haus geerbt habe und nun sofortige Kosten anfallen die im Regelsatz nicht enthalten sind - Grundbucheintrag, Versorger, Grundgebühr, Notar, etc. eben alles was so tatsächlich an Kosten anfällt. Gleichzeitig hätte ich einen kurzen Termin zur Überweisung von Betrag xxxx verlangt, da ich andernfalls das Erbe ablehnen würde, weil außer Kosten nichts zu erwarten ist - fertig.
...damit wollte ich nur sagen; das ich meine, ein Anwalt kann auch nur so gut sein...wie du es bist.. d.h. du musst mitarbeiten..Fakten ..Daten..Unterlagen..Informationen beschaffen..und daraus kann er etwas basteln zusammen mit dir.
Je nach Belastung des Grundbesitzes durch die Art und den konkreten Umfang der Nutzung können deshalb der Realwert und somit der auf dem Markt tatsächlich erzielbare Wert der Immobilie stark reduziert sein, da für einen Käufer die Belastung mit einem Nießbrauchrecht eine erhebliche bis gänzliche Reduzierung der Nutzungsvorteile des Objekts und deswegen einen erheblichen - rein faktischen Minderwert beinhaltet.
Allen ein gesundes und auch erfolgreiches Neues Jahr!
Zuerst bleibt festzustellen, dass eine bevorstehende Erbschaft in der Tat die Leistungsabteilung des Jobcenters nichts angeht. Im Falle eines Erbes ergibt sich die gesetzliche Verpflichtung zur Mitteilung der Erbschaft!
Einer Mitteilung vorher, kann ich keine Sinnhaftigkeit entnehmen, da die Jobcenter in keiner Weise ein Ort der Lebenshilfe oder ein Ort der auf Situationen zugeschnittenen Beratung sind. Sie sind der Ort des verlängerten Armes der Regierung, festgewachsen an der BA, mit der Schnittstelle Herrn Alt und dienen der Entrechtung, der Entwürdigung, der Bevormundung und im vergangenen Jahr über eine Million mal zur Einschränkung eines Regelsatzes, der im vom BVerfG zugestandenen Gestaltungsspielraum kleingerechnet wurde und damit eh schon von soziokultureller Teilhabe ausschließt!
Zur Sachlage einer Erbschaft und zu den Dingen, die da ein Erbe unter Vormundschaft des Herrn Alt zu beachten hat, wenn er das Erbe dann annimmt, gibt es hier einen Ratgeber zur Entscheidungshilfe: http://hartz.info/index.php?topic=8.0
Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes
In jedem Fall solltest Du exakt das Dir zustehende Schonvermögen berechnen und je nach Entwicklung der "Lage" beanspruchen !
AntwortenLöschenLG
B.
Lieber Ralph, ich kenne das Problem.
AntwortenLöschenDu wirst auch hier entmündigt, mein Kenntnisstand ist der, das man das Erbe nicht ablehnen kann. Wieder etwas was gegen Menschenwürde spricht
Das ist soweit richtig. Du kannst das Erbe ausschlagen, wenn Du im Endeffekt weniger als Null hast. (Du musst bedenken, dass auch der Erbschein, beizubringende Geburts- und Sterbeurkunden usw. nicht für umsonst zu haben sind.
LöschenWie? Ich konnte in 2006 das Erbe meiner Oma ebenfalls ausschlagen! Ist das heute nicht mehr möglich?
AntwortenLöschenDamals musste ich zum zuständigen Amtsgericht und habe einer Erklärung unterzeichnen müssen, nach der ich auf das Erbe verzichte. Gibt es das heute nicht mehr?
Ich denke, dass es für Ralph am besten sein wird, das Erbe auszuschlagen. Bei der baufälligen Ruine, in der der Bruder noch ein lebenslanges Nutznießrecht genießt, ist das meiner Meinung nach die beste Möglichkeit.
Ich finde es sehr gut, lieber Ralph, wie Du hilflos und ratsuchend dem Amt schreibst (auch wenn ich den erklärenden Ton irgendwie jammerich finde, aber Dir ist ja auch sicher mal zum Jammern bei dem, was Du alles durchmachst)
AntwortenLöschen- nun ist das Amt gefordert und in der Pflicht, Dich zu seinem und Deinem Wohl zu beraten.
Du bist ja sehr entgegenkommend und erklärst freiwillig mega-transparent (für alle Bürger!!!) Deine Lage.
Du willst auch keinen Streit um Geld, sondern die Nebenbaustelle sauber zu beiderseitigem Einvernehmen lösen.
Das ist gut so und bewahrt Dir die notwendige Ehrlichkeit.
Auch Kinder vermögender Eltern sind arme Schlucker, wenn man sie überfordert nicht automatisch mit dem selben Investorengen gesegnet wie ggf. die Eltern in der Nachkriegszeit. Wie es Neureiche Proletarierkinder gibt, die ihren gutbürgerlichen Kollegen in nichts nachstehen, so gibt es auch klassenübergreifend solidarische Menschen, die aus einer "höheren Einkommensklasse" abgestiegen sind ;-)
Nun bin ich gespannt, ob das Amt bzw. die ausführenden Personen, mit Dir ebenso freundlich und sachangebracht kommunizieren werden - vielleicht auch einmal exemplarisch dafür, dass auch ein Amt eigentlich kompetent und bürgernah agieren kann?
Ich hoffe, das Amt liest Deinen Brief und ggf. die Kommentare... wenn es heute noch planlos ist, wenn es heißt: Boes ist 2013 immernoch Kunde und alle Welt schaut ihm dabei zu ;-)
******************************
AntwortenLöschenRandthema Bedarfsgemeinschaft:
******************************
Hui, hat es etwa vor Deinem Brief Briefe vom Amt diesbezüglich gegeben?
In denen die 3 Damen aus der Presse angesprochen wurden?
Haben sich da welche zum Hausbesuch angemeldet?
Oh, wenn das passiert - BITTE - lade noch mehr Leute ein. Das ist MEIN Metier und ich stelle mich gern als 4. oder 5. Dame da hin und bringe auch gern noch Herrenbesuch mit - hahaha.
Wenn da wirklich was gelaufen ist, Ralph, dann stell bitte das Schreiben des Amtes online, damit ich da weiter kommentieren kann.
Ich kenne eine Frau, die hat es noch unterwürfiger gemacht und die Schnüffler damit bloßgestellt, als man ihre WG filzen kam.
Da fühlte ein Prüfer in ihrem Bett, ob es denn noch warm sei (er vermutete wohl, sie habe im Nebenzimmer im Bett des Mitbewohners gelegen)... sie fragte nur, während sie diesen grundgesetzwidrigen PERVERSEN Eingriff erduldete: "Geht Ihnen dabei einer ab, wenn Sie sowas tun? Und weiß eigentlich Ihre Mutter, was für einen Job Sie hier machen?"
Hier ist das Schreiben :
Löschenhttp://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/briefe/empfangen/Brief-vom-Amt-2012-12-19.pdf
Gute Güte Ralph!
AntwortenLöschenMich wundert gar nichts mehr. Du bist 50+ Jahre alt und "bettelst die Arge um Gängelung" an.
Bei dem Autreten - oder besser gesagt Nichtauftreten - ist es kein Wunder das die Verbrecher mit euch ca. 99% der ALG II Bezieher den molly machen.
Die Arge geht es zunächst mal einen Dreck an ob und was Du geerbt hast. Regel die Sache alleine, ganz nach Deinem Gusto und den Umständen entsprechend. Wenn Du danach geld in Händen hast, gibst Du das halt in einem Dreizeiler der Arge bekannt - fertig!
IHR SEID DIE KUNDEN! Also tretet auch so auf. IHR SEID DIE SOUVERÄNE! Also tretet auch so auf. Als Kunde ist es bei mir ganz schnell vorbei mit dem freundlichen Ton, wenn ich merke das der Verkäufer/Berater/Dienstleister mir ans Bein pinkeln will. Dann wird direkt der scharfe Befehlston angeschlagen, bis der DIENSTLEISTER! sich gebührend und äußerst respektvoll mir gegenüber verhält. Schließlich lebt der von MEINEM GELD!
In meiner Eigenschaft als Souverän steht der (amtliche) Dienstleister - dazu gehören alle staatlichen Institutionen, Beamte, usw. - sowieso weit unter mir und hat mir zu dienen!
Der Souverän
Hey, Prost Neujahr, SOUVERÄNE Gemeinde!
LöschenNa, das ist doch mal 'ne erfrischend klare Ansage am Neujahrsmorgen! So mag ich das und so kann's weitergehen! So muss es weitergehen! Danke dafür!
Kürzlich habe ich mal darüber philosophiert, warum eigentlich hunderte von Souveränen seit Jahren allwöchentlich zweimal zum Dienstleister Maßnahmeträger pilgern, um dort die eigene Anwesenheit zu bekunden, mal eben die neuesten Fußballergebnisse zu diskutieren und dann unauffällig wieder zu verschwinden.
Es gibt für dieses unser Verhalten exakt zwei Gründe:
1. Wir dürfen nicht in der Arbeitslosenstatistik auftauchen, sondern nur in der "Unterbeschäftigungsstatistik", welch letztere erst mit drei Monaten Verspätung veröffentlicht wird, weshalb sie Medienschaffenden unbekannt ist.
2. Nur durch uns SOUVERÄNE haben die Niedriglöhner auf den befristeten Gehaltslisten des Maßnahmeträgers einen Job. Andernfalls würden auch sie in den Listen der sozialschmarotzenden Arbeitslosen auftauchen.
Diese Clowns sind also nicht nur DIENSTLEISTER und haben uns SOUVERÄNEN zu DIENEN – sie müssen uns sogar DANKBAR sein und uns entsprechend behandeln!
In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein siegreiches 2013!
Anna B.
zu dem Thema Brief wegen dem Haus, bin ich der Ansicht, dass er schon richtig geschrieben ist. Ok, zu den alten Fenstern hätte ich auch noch die Rahmenqualität beschrieben, alte Holzrahmen sind oft rissig und zugig. Und überall Fensterrahmen ausstauschen ist wirklich sehr teuer.
LöschenUnd gedämmt ist das Haus von aussen herum sicher auch nicht, und wenn bei so alten Häuser Kellerfeuchtigkeit besteht und man rundherum trockenlegen müsste..würde das ein Fass ohne Boden mit den Kosten..
Jedes Thema hat eben seine eigene Geschichte, und benötigt deshalb seine eigene Vorgehensweise..bzw. Schreibweise..
Der Brief ist m.E. in einem Anwalts-Jargon geschrieben, ich kenne z.b. einen Anwalt, der hätte den mir auch so in dem Stil angeraten..
man muss ja erst mal schauen, wie die Antwort ist,
und dann kann man immer noch einen anderen Schreibstil wählen, wenn es sein wirklich sein müsste..
Ansonsten finde ich persönlich es auch ok so..
p.s...da ich bei meinem Anwalt die Briefe grundsätzlich selbst schreibe..und seine durch meine austausche..bezw. verbessere..weiß ich das *G
Löschen..aber das betrifft einen anderen Fall ;-)..ich finde den Brief so ok..
Löschendas letzte Mal habe ich zu meinem Anwalt gesagt (da wollte ich ihn einfach mal loben).. "er würde das alles schon für mich richtig machen"....klang schon so als würde ich mich vom mitdenken verabschieden...
Löschenda sagte er...aber ihre Gedankengänge die sie immer einbringen, sind doch schon immer sehr hilfreich für mich...
jaaaaaaaaaaaaaa...*g
Danke für den Hinweis -
LöschenDie TATSACHEN sind aber andere:
Der Staat fordert selbstverständlich, dass ich das Haus zu Geld mache und davon lebe. ICH denke, dass das Haus mehr kostet, als es bringt, dass ich mich also verschulden werde. Normalerweise würde ich die Erbschaft ablehnen - das DARF ich in H-IV aber nicht, ohne dass das Amt dem zustimmt. Sonst heißt es, der Boes hat sich selbst bedürftig gemacht ... und da tritt H-IV dann nicht mehr ein.
Wenn der Bruder Nutzrecht hat, dann ist es doch unmöglich das Haus zu Geld zu machen. Es sei denn auch der Bruder verzichtet auf das Nutzrecht und ist damit ein einverstanden das Haus zu verkaufen.
LöschenOhne sein Einverständnis, kann das Haus doch wohl auch nicht verkauft werden? Wie gesagt, ich bin auch juristischer Laie, aber interessant ist es allemal.
"Die TATSACHEN sind aber andere:
LöschenDer Staat fordert selbstverständlich, dass ich das Haus zu Geld mache und davon lebe. ICH denke, dass das Haus mehr kostet, als es bringt, dass ich mich also verschulden werde. Normalerweise würde ich die Erbschaft ablehnen - das DARF ich in H-IV aber nicht, ohne dass das Amt dem zustimmt. Sonst heißt es, der Boes hat sich selbst bedürftig gemacht ... und da tritt H-IV dann nicht mehr ein."
Du mußt schon so agieren wie die Arge auch - FAKTEN schaffen!
Erbe ablehnen und fertig. Wenn die Arge dann der Meinung ist Du hättest Dich "bedürftig gemacht", dann muß sie dies auch beweisen.
Und da hättest Du dann endlich die Chance auf eine Gerichtsverhandlung.
Der Souverän
Was sagt die Arge denn auf Dein Schreiben bezüglich des Erbes?
LöschenIch hätte der Arge geschrieben das ich ein Haus geerbt habe und nun sofortige Kosten anfallen die im Regelsatz nicht enthalten sind - Grundbucheintrag, Versorger, Grundgebühr, Notar, etc. eben alles was so tatsächlich an Kosten anfällt. Gleichzeitig hätte ich einen kurzen Termin zur Überweisung von Betrag xxxx verlangt, da ich andernfalls das Erbe ablehnen würde, weil außer Kosten nichts zu erwarten ist - fertig.
Der Souverän
...damit wollte ich nur sagen;
AntwortenLöschendas ich meine, ein Anwalt kann auch nur so gut sein...wie du es bist..
d.h. du musst mitarbeiten..Fakten ..Daten..Unterlagen..Informationen beschaffen..und daraus kann er etwas basteln zusammen mit dir.
http://www.rechtsanwalt-huyskens.de/news-detail/niessbrauchrechte-koennen-den-wert-einer-immobilie-erheblich-mindern.html
LöschenJe nach Belastung des Grundbesitzes durch die Art und den konkreten Umfang der Nutzung können deshalb der Realwert und somit der auf dem Markt tatsächlich erzielbare Wert der Immobilie stark reduziert sein, da für einen Käufer die Belastung mit einem Nießbrauchrecht eine erhebliche bis gänzliche Reduzierung der Nutzungsvorteile des Objekts und deswegen einen erheblichen - rein faktischen Minderwert beinhaltet.
Allen ein gesundes und auch erfolgreiches Neues Jahr!
AntwortenLöschenZuerst bleibt festzustellen, dass eine bevorstehende Erbschaft in der Tat die Leistungsabteilung des Jobcenters nichts angeht. Im Falle eines Erbes ergibt sich die gesetzliche Verpflichtung zur Mitteilung der Erbschaft!
Einer Mitteilung vorher, kann ich keine Sinnhaftigkeit entnehmen, da die Jobcenter in keiner Weise ein Ort der Lebenshilfe oder ein Ort der auf Situationen zugeschnittenen Beratung sind. Sie sind der Ort des verlängerten Armes der Regierung, festgewachsen an der BA, mit der Schnittstelle Herrn Alt und dienen der Entrechtung, der Entwürdigung, der Bevormundung und im vergangenen Jahr über eine Million mal zur Einschränkung eines Regelsatzes, der im vom BVerfG zugestandenen Gestaltungsspielraum kleingerechnet wurde und damit eh schon von soziokultureller Teilhabe ausschließt!
Zur Sachlage einer Erbschaft und zu den Dingen, die da ein Erbe unter Vormundschaft des Herrn Alt zu beachten hat, wenn er das Erbe dann annimmt, gibt es hier einen Ratgeber zur Entscheidungshilfe:
http://hartz.info/index.php?topic=8.0
Grüße aus Kiel, Lutz