Donnerstag, 7. März 2013

Mit großer Sorge ...


... schaue ich auf die Geschehnisse, die jetzt mit Inge Hannemann zusammenhängen. Der Sinn ihrer Aktion liegt darin, das menschenrechtswidrige Tun des Jobcenters von innen her – als „Arbeitsvermittlerin“ – aufzuzeigen und gleichzeitig zu zeigen, wie man als Jobcenter-Mitarbeiterin trotz aller menschenrechtswidrigen Vorgaben und unter voller Achtung der Würde ihrer „Kunden“ diese auf ihrem schwierigen Weg zurück ins Arbeitsleben begleiten KANN.
 
Ein kleines, aber äußerst sprechendes Symptom aus ihrer Arbeitswelt hat sie berichtet: Sie hat an ihrem Arbeitsplatz immer die für ihre Arbeit wesentlichen Artikel der Verfassung an die Wand gehängt. Oftmals wurden sie in ihrer Abwesenheit entfernt, so dass sie sie erneut hinhängen musste.
 
Jetzt, wo man sie sanktionieren möchte, ist als erstes wieder die Aufforderung an sie ergangen, die Verfassungsartikel von der Wand zu nehmen !!!

Es gab Zeiten, da gab es in Deutschland einen großen Streit, ob man mit Kopftuch zur Arbeit gehen darf.  Jetzt muss der Streit entflammen, ob man sich, wenn man in einer Behörde arbeitet, noch auf die Verfassung berufen darf!

Deutschland – wo sind wir hingekommen?
Fernsehen und Internet sind voll mit Berichten von Menschen, die durch Hartz IV erniedrigt, genötigt, sanktioniert, obdachlos gemacht und bis zum Tod getrieben worden sind.  Niemand kommt mehr ernsthaft auf den Gedanken, dass Hartz IV noch irgendwie mit den Menschenrechten kompatibel sei. Und trotzdem entsteht kein Aufschrei in der Politik. Wo sind die Politiker in der CDU, der FDP, den Grünen und der SPD, denen die Verfassung noch was bedeutet? Und welches Recht haben sie, in Deutschland zu regieren, wenn sie dies anders als im Sinne der durch die Verfassung gegebenen ehernen Grundsätze tut?

Mut und Phantasie hat Inge bewiesen um die Würde ihrer “Kunden“ zu schützen. Und eine unvergleichliche Offenheit und Unerschrockenheit innerhalb ihrer Behörde – und, als dies nichts brachte, auch außerhalb hat sie bewiesen, als es darum ging, die Probleme in ihrer Behörde anzugehen.

Jetzt soll SIE sich für ihr Tun rechtfertigen
MUSS SIE DAS WIRKLICH?
Oder müssten nicht vielmehr die Behörden sich rechtfertigen, wie es kommt, dass sie permanenten Verfassungsbruch begehen?

Wir müssen Inge unterstützen …

Mit großem Kummer, dass ich aus gesundheitlichen (heftige Grippe) und anderen (Vortrag in Koblenz) Gründen am Freitag nicht mit in Hamburg sein kann,
Ralph

52 Kommentare:

  1. Um Hartz 4 verfassungstauglich zu machen, müsste der Artikel zum Schutz der Menschenwürde so geändert werden:

    "Die Dienstanweisungen der Jobcenter sind unantastbar"

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  2. Ansage an Maschinenraum:
    in dem Link von http://grundrechte-brandbrief.de/ hierher am 7.3. fehlt das L am Ende, die Dateiendung lautet html, nicht htm

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  3. In einem richtigen "Staat" (nicht "DEUTSCH"!)

    mit einer richtigen VERFASSUNG

    (vom Volk ratifiziert/abgestimmt; und kein besatzungsrechtliches lächerliches Grundgesetz!)

    müsste spätestens hier ein richtiger "STAATsanwalt"

    wegen VERFASSUNGs-HOCHVERRAT

    GEGEN diese mehr als merkwürdige - vom Deutschen Volk NICHTlegitimierte

    (siehe Urteil des sog. Bundes"Verfassungs"Gerichtes vom 25.07.2012 u.a. über das nichtige, ungültige BRiD-Bundeswahlgesetz seit 1956!!!)

    - BRiD-NGO/- TreuhandVERWALTUNGS/ - Company/ - Firmen-Geschäftsführerin Frau Merkel, schnellstens aktiv werden!


    Artikel 146 Grundgesetz

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    Also auf deutsch übersetzt: Jeder Einzelne muss sich erst in die Freiheit begeben und entnazifizieren oder unter Völkerrecht gestellt Freiheit proklamiert haben!.

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    1. .... "verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist"....
      bedeutet wohl, dieses Grundgesetz verliert ERST seine Gültigkeit, AN DEM TAGE- WENN eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke beschlossen wird. Da nichts beschlossen wurde, gilt also DIESES Grundgesetz noch.
      Traurig ist, dass jeder sich seine Freiheit erst erklagen muß, was zeigt, dass wir überhaupt KEINE Demokratie haben!

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    2. EInfach mal nachlesen, warum das Grundgesetz unsere richtige Verfassung ist.

      http://krr-faq.net/hlko.php

      Zum GmbH-Mythos:

      http://blog.krr-faq.net/?p=1063



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    3. Die Seite “krr-faq.net” stellt die Argumente in Abrede, welche teilweise durch die KRR aufgestellt wurden. Krr-faq.net behauptet auch, daß wir eine Verfassung haben, wobei jede/r nur mal den Artikel 146 Grundgesetz lesen muß, um zu wissen, daß dies nicht stimmt.

      http://www.youtube.com/watch?v=e7LIDmC6LuA

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    4. Welche Argumente denn. Es ist kein Argument, zu behaupten, daß das Grundgesetz keine Verfassung sei. Schauen Sie sich einfach die Präambel an. Der Inhalt von Art. 146 ist historisch gesehen eingeholt worden, man kann natürlich unendlich bedauern, daß im Zuge der Einheit Deutschlands keine völlig neue Verfassung beschlossen wurde sei, aber vom Inhalt und der Struktur her wäre eine neue Verfassung nur eine erweiterte Kopie des Grundgesetzes gewesen. Das Grundgestz hat sich bewährt - egal, ob es nun Verfasssung heißt oder Grundgesetz. Der Art. 146 GG besagt heute nichts weiter, als daß die geltende verfassungsrechtliche Norm durch eine neue ersetzt werden könnte. Da Art. 1 und 20 GG durch die Ewigkeitklausel Art. 79 geschützt sind, wäre auch eine eventuelle neue Norm daran gebunden.
      Übringens kann man die nach der Deutschen Einheit geänderte Fasung der Präambel auch dahingehend interpretieren, daß, weil die der Bundestag und die Ländesparlamente demokratisch gewählt sind, das Grundgesetz im Sinne des Art. 146 schon legitimiert ist und den Art. 146 streichen. Andere Ländern haben gar keine Verfassung, ohne deshalb gleich undemokratisch (Großbritanien) und die Verfassung in den meisten Ländern sind selten direkt durch das Volk beschlossen.
      Ich finde unser Grundgesetz jedenfalls besser als das der meisten anderen Ländern.
      Davon ab sollten Sie sich einmal genauer anschauen, welche Funktion eine Verfassung hat:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung

      Wenn Sie dann immer noch meinen sollten, daß unser Grundgesetz keine Verfassungsrang hätte, wäre es interessant zu erfahrne, was genau bei Ihnen eine Verfassung ausmacht.

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    5. Ich möchte hierzu nur mal ganz wertneutral anmerken, dass das Grundgesetz hierzulande Verfassung genannt wird, es aber trotzdem nicht DIE Verfassung ist (wie zb. üblich, oder in anderen Ländern).
      So gesehen haben wir keine Verfassung, aber das Grundgesetz, was bei uns, bei Bedarf eben: Verfassung genannt wird.

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    6. Das Grundgesetz spiegelt den revanchistischen Charakter der Bundesregierung wider. Es sollte bis zur Rückgewinnung der Ostgebiete anstelle einer Verfassung den Rang einer Verfassung haben, was auch noch heute der Status ist. Manche dachten, mit der Annexion der DDR wäre der Revanchismus der BRD erschöpft. Das ist augenscheinlich nicht der Fall, die Schulbücher lehrten auch bis vor kurzem (bis heute) Deutschland in den Grenzen von 1937.

      Der Revanchismus dient mit Gewißheit auch nicht dem Glück anderer, gescheige denn des deutschen Volkes.

      Soviel zum Grundgesetz in Status der Verfassung der BRD.

      LG Torsten

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    7. Deine Aussage halte ich nicht für ganz so richtig. Rückgewinn der Ostgebiete? Deutschland war besiegt (!!!), und meines erachtens hatten am Grundgesetz nicht nur Deutsche (hier mal erwähnt die "Ewigkeitsklausel" im GG mit der man Diktatorische und Unterdrückende Einflüsse wie zb. Hitler entgegenwirken wollte, sodaß man das GG nicht einfach ändern kann, man kann sich im Falle der heutigen EinheitsreGIERung darüber hinwegsetzten, aber daran ändern kann man nichts, was deshalb nicht zusammenpasst mit einer Rückgewinnung von Ostgebieten), sondern die Alliierten Siegermächte usw. rumgebastelt....denen waren und sind Rückeroberungen von irgendwelchen Ostgebieten auch scheißegal.Das ist aber nur meine bescheidene Meinung.

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    8. Danach dürfte die Bundesrepublik Deutschland, juristisch genau genommen, überhaupt keine Verfassungsorgane haben, denn unser Grundgesetz ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 146 keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium, das von einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ersetzt werden soll. Das Grundgesetz ist somit völlig unstreitig lediglich ein vorläufiges ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Der herausragende Politiker und Demokrat Carlo Schmid bezeichnete in einer Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 8.9.1948 die Bundesrepublik Deutschland als „Staatsfragment“ und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung1. Die so genannten “Deutschen Väter des Grundgesetzes” dürften dabei kaum mehr als Punkt und Komma gesetzt haben.

      Art. 146 GG betont den transitorischen Charakter des Grundgesetzes. Er schränkt dessen Geltung ein auf die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Verfassung, die vom gesamten deutschen Volk nach dessen Wiedervereinigung in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Das Bundesverfassungsgericht2 teilt daher meine folgerichtige Auffassung, dass erst eine neue Verfassung als endgültige Entscheidung des deutschen Volkes über seine staatliche Zukunft angesehen werden kann. Haben Sie diesen Satz schon einmal von einem Politiker gehört? Nein, die Politikerkaste wird sich davor hüten. Eine neue, vom Volk verabschiedete Verfassung dürfte nämlich die heutige Parteiendiktatur jäh beenden3.

      Die Bundesregierung vertritt daher die in einer Denkschrift zum Einigungsvertrag festgehaltene (rein opportunistische) Rechtsauffassung, dass eine Anwendung des Art. 146 Grundgesetz zwar möglich, aber nicht notwendig sei und die Präambelaussage "Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk" die Beendigung des transitorischen Charakters des Grundgesetzes klarstelle4.

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    9. Für Grundgesetzkenner ist diese Rechtsauffassung eine Farce. Erstens ist das Grundgesetz in seinem jetzigen Bestand völlig eindeutig und unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden. Zweitens ist das Grundgesetz 1949 nach der Präambel a.F. ohne Beteiligung derjenigen Deutschen zustande gekommen, "denen mitzuwirken versagt war". Dieser Mangel konnte auch nicht durch den Staatsvertrag behoben werden, der den Beitritt der ehemaligen DDR zum Grundgesetz vorsieht. Dies folgt allein daraus, dass die ehemalige DDR als politische Vertretung der dortigen Bevölkerung keinen Einfluss auf das Grundgesetz nehmen konnte5.

      Der immer lauter werdende Ruf nach einer vom Volk gemeinsam verabschiedeten Verfassung ist demnach rechtens und darüber hinaus auch dringend erforderlich. Nur so kann die Parteiendiktatur beendet, die in Art. 20 Grundgesetz garantierten rechtsstaatlichen und sozialen Prinzipien wieder hergestellt und die Demokratie vom Bund auf die Kommunen und Regionen relegiert werden (Stichwort Regionalisierung).

      Wichtiger Exkurs: Form und Inhalt der endgültigen Verfassungsgebung6

      Art. 146 Grundgesetz enthält keine Bestimmungen darüber, in welcher Form die neue Verfassung von dem gesamten deutschen Volk zu beschließen ist. In Betracht käme die Verabschiedung durch Volksentscheid oder der Beschluss durch eine volksgewählte verfassungsgebende Nationalversammlung oder eine Verbindung beider Elemente. Zur Verabschiedung bedarf es entgegen einer von der Regierung in oben angesprochener Denkschrift zum Einigungsvertrag verbreitenden Mär nur einfacher Mehrheiten. Ein Verfahren in Bundestag und Bundesrat mit qualifizierten Mehrheiten im Sinne des Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz ist nicht nur keineswegs erforderlich, es würde obendrein auch nicht genügen, da nach dem Bundesverfassungsgericht7 nur eine speziell zur Verfassungsgebung gewählte Versammlung für das Deutsche Volk verbindlich beschließen könnte8.

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    10. Wichtig zu wissen ist schließlich, dass Art. 146 Grundgesetz das Außerkrafttreten des Grundgesetzes durch eine vom Volk gemeinsam verabschiedete Verfassung an keine inhaltlichen Bedingungen knüpft. Er geht vielmehr von den Grundgedanken aus, dass die verfassungsgebende Gewalt des Volkes rechtlich nicht zu binden ist.

      Unter Verweis auf die Grundsatzrede von Carlo Schmid
      im parlamentarischen Rat vom 08.09.1948
      war es...

      ...nach dem Selbstverständnis
      des parlamentarischen Rates...

      ...überhaupt NICHT dessen Aufgabe,
      die Verfassung Deutschlands oder West-Deutschlands zu machen
      oder einen Staat zu errichten!!!

      Ausdrücklich betonte Carlo Schmid in der Grundsatzrede des parlamentarischen Tates vom 08.09.1948:
      "Die künftige Voll-Verfassung Deutschlands darf NICHT
      durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragmentes
      entstehen müssen, sondern muß "originär" entstehen können."

      Völlig unabhängig vom Problem
      der vor dem Beitritt erfolgten Streichung des Geltungsbereiches
      des Grundgesetzes Art. 23 GG alter Form,
      könnte auch der - bloße - Beitritt der "neuen Bundesländer" (Neu?, Bund?)
      nach Art. 23 GG alter Form zum Geltungsbereich des Grundgesetzes,...

      ...Art. 146 GG NICHT außer Kraft setzen,
      wonach die freie Entscheidung des (gesamten) deutschen Volkes
      unabdingbare Voraussetzung für eine gesamtdeutsche (Voll-)Verfassung ist.

      Wenn alles nur als Meinung/Theorie abgetan wird,
      dann hat sich die Justiz bzw. Rechtsprechung
      dadurch...

      "...selbst in das juristische Nirvana geschossen",

      eben gerade dann braucht es
      eine - klärende - Entscheidung des demokratischen Souveräns,
      in Verantwortung für den gesellschaftlichen Frieden,
      für Rechtsklarheit, Rechtsicherheit, Rechtsvertrauen
      und vor allem...

      ...Rechtsfrieden.

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    11. Am Ende kann dies nur der demokratische Souverän entscheiden,...

      ...wobei auch NICHT die Justiz
      bzw. Rechtsprechung (auch NICHT das BVerfG)
      den demokratischen Souverän (das Volk)
      durch Gerichtsentscheid (Urteil) ersetzen könnte!!!

      - Was heißt eigentlich: Grundgesetz?
      Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD)
      im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948:


      In dieser Rede bezeichnet der herausragende Politiker und Demokrat Carlo Schmid die Bundesrepublik als „Staatsfragment“, und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung. Lesen Sie folgenden Auszug aus seiner Rede (aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996):

      …”Was heißt aber Verfassung? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. … Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen..
      Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber – was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde – Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn vorläufig lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment… Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muß man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen. Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.” - Ende des Auszuges.

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    12. @ Andi: "Rückgewinnung der Ostgebiete"

      Wann hat sich jemals ein vorsozialistischer Staat mit irgendwelchen Gebietsregulierungen oder gar -verlunsten oder politischen Situationen abgefunden?
      1. WK: Neuaufteilung der Welt
      2. WK: Bekämpfung des Sozialismus als Hauptziel
      3. 11. September: Sturz der Demokratie nach umfassender, grundlegender Sabotage (1973, Chile)
      ... Irak ...

      LG Torsten

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    13. http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Verfassungskommission

      Damit ist Art 146 eigentlich erledigt und kann gestrichen werden. Das Grundgesetz hatte länger Bestand als jede andere in Deutschland geltende Verfassung. Das Grundgesetz steht in der Tradition der vorherigen Verfassungen und es enthält Elemente, die Verfassungen anderer Länder nicht aufweisen: Ewigkeitsklausel und, wenn auch erst später eingefügt, das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4.

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  4. Das Übliche der Politik: Wir lassen es mal so laufen!

    Seit 22,5 Jahren ist keine Verfassung zustande gekommen. Was für eine (weitere) (Fehl)leistung!

    LG Torsten

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  5. An Inge und alle hier mitlesenden Frauen:

    Alles gute zum Internationalen Frauentag.
    In der Sowjetunion war das mal ein Feiertag.
    In mehreren Ländern war die Gleichberechtigung mal viel weiter fortgeschritten.

    Rosa Luxemburg stellte fest, daß die Verwirklichung von Frauenrechten aber nicht durch die Verfestigung der Besonderheiten der Frau, sondern das Dazugewinnen auch der Männer für die gerechte Sache der Gleichberechtigung bewältigt werden muß.

    Feiert heute schön, ihr Frauen, es ist Euer Ehrentag.

    LG Torsten

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  6. "Die Würde des Menschen..." ist der Haupttitel dieses Forums. Unser Ziel ist die Anerkennung unseres bestehenden Grundgesetzes insbesondere auch im Sozialrecht (SGB)! Diskussionen anderer Art sind hier nicht hilfreich.
    Bitte bleibt bei diesem Thema und helft uns bei der Wahrung der Menschenrechte ganz konkret gegenüber den Jobcentern. Hier geht es also auch um das Verständnis und die Unterstützung von Inge Hannemann.
    Wer andere Probleme hat, möge sich dafür ein passenderes Forum suchen. Es verärgert und langweilt jene, die das Hauptthema interessiert, wenn wir vom Hundertsten zum Tausendsten Thema kommen, nur weil es mit Sicherheit noch andere wichtige Themen gibt.

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    1. Richtig, mir grault es schon jetzt wieder vor den Ausweis Fetischisten.
      Der Frau: Inge Hannemann gebührt mein vollster Respekt! Es müßten sich mehr Kritische Jobcentermitarbeiter/innen uns anschließen!
      Nur so wird es was. Es ist schon klasse, das von dieser Seite jemand mitmacht und aufgewacht ist.

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    2. "Unser Ziel ist die Anerkennung unseres bestehenden Grundgesetzes insbesondere auch im Sozialrecht (SGB)! Diskussionen anderer Art sind hier nicht hilfreich"

      Das Grundgesetz ist aber seit 1990 nicht mehr Existent. Was soll man anerkennen was nicht mehr da ist.? >Das Grundgesetz hat kein Geltungsbereich und gilt nirgends.

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    3. Hallo Leute,
      ja, Inge Hannemann gehört (ich glaube unser aller) Respekt. Es gehört schon etwas dazu, gegen den Staat zu arbeiten. Das war zu keiner Zeit, in keinem System einfach. Und oft genug gibt es Opfer, Berufsverbote, persönliche Hartz IV Erfahrungen, bis hin zum vorzeitigen Ableben.

      Es gehört hierher, das Grundgesetz für die Hartz-Gesetze geltend zu machen und das im Umfeld dieses Systems. Aber die Systemveränderungen sollten nicht Hauptthema sein.

      Vielleicht gelingt es, Abgrenzungen zu schaffen, zu manchen Themen 2 Unterpunkte aufmachen: Thema / weiteres - Systemdiskussion/Veränderungen.

      Auch wäre ein Forum (bb) nicht verkehrt, wo Forumregeln über die Blog Einträge hinausgehend definiert werden können. Dort könnten dann auch als zu weitgehend definierte Beiträge in neue Themen verschoben werden. Die Qualität der Beiträge von Euch allen erfüllt jedenfalls den Anspruch an ein Forum

      LG Torsten

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  7. Ich finde Inge richtig klasse. Vielen Dank an sie. Hoffe, dass sie und Ralph nun GEMEINSAM etwas in die Wege leiten können. Das wäre so toll.

    LG Marita

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  8. Ich hoffe auch, dass endlich ernst genommen wird, was hier gegen die Arbeitslosen geschieht.
    Bitte weiter über das Kernthema diskutieren: Entzug der Menschenwürde durch Hartzgesetze, darum geht es doch!

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    1. So sehr ich mich Deiner Hoffnung anschließe - nein!
      Was in Deutschland gegen die Arbeitslosen geschieht, wird als
      Agenda 2010 - Agenda des Fortschritts dargestellt und nicht als
      Agenda 2010 - Agenda des Sozialabbaus. Das Wort Reform hat einen unguten Klang bekommen, aber das ist bei der Einheitsregierung CDUCSUFDPSPDGrüne nicht angekommen. Sie bleiben ignorant bis zum Ende.

      Nun uns bleibt der Kampf um die zugesicherten Rechte des gar nicht so schlechten Grundgesetzes. Carpe diem! Nutze den Tag.

      LG Torsten

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  9. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/eine-jobcenter-mitarbeiterin-kaempft-gegen-hartz-iv-9001333.php

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    1. Hartet Tobak!, hier ein Textauszug (spielt in einer öffentlichen Cafeteria): "Während des Kaffeegenusses stellten wir fest, dass neben dem Verwaltungschef auch andere Personen in Zivil uns sozusagen umkreisten und beobachteten. Nach rund einer 3/4 Stunde verließen wir das Einkaufszentrum. Auf dem Weg zur U-Bahn sind mir bekannte Gesichter aus meiner Jobcenter-Zentrale entgegen gekommen, welche in Richtung Eingang der BASFI gelaufen sind. Wie mir inzwischen bekannt ist, ging eine von mir unabhängige Person gegen 10 Uhr ebenfalls zur BASFI, um in Erfahrung zu bringen, wie es um meine Anhörung steht. Er wurde im Eingangsbereich der Behörde von einem Polizisten empfangen und in Begleitung zur Personalverantwortlichen begleitet. Dort teilte man ihm mit, dass keine Anhörung stattgefunden habe, jedoch man sich um die Fürsorge gegenüber den Mitarbeitern kümmere und ich keine Kündigung zu befürchten habe.".........da soll mal die Merkel und überhaupt jeder nicht mehr über die Stasi von früher reden, denn DAS HIER übertrifft die Stasi inzwischen beiweiten!!!!
      DEMOKRATIE??? DAS hier ist ein Unrechtsstaat! ÜBERWACHUNG und Bespitzelung, in einer "modernen" Gesellschaft...erschütternd.

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    2. @ Andi: Ich könnt schon wieder...

      "DAS HIER übertrifft die Stasi inzwischen beiweiten!!!!"
      Schon damals. Das meiste über das MfS entsprang ihrer schmutzigen Phantasie...

      LG Torsten

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  10. "Straftäter" wollte nur Geld anstatt Gutschein

    http://hallespektrum.de/nachrichten/straftaeter-dringt-in-oberbuergermeister-buero-ein-und-verletzt-mitarbeiter/35701/

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  11. http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article114423535/Arbeitsstunden-durch-Agenda-2010-nicht-gestiegen.html

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    1. Diese Zahlen verdienen die Nennung und Deutung hier:

      irgendwie sind sie aus dem Netz schon wieder verschwunden???
      Zeitraum: 2002 - 2011
      Arbeitsstunden +0,3%
      Anzahl Arbeitsplätze + 3,66 Mio
      Anzahl Arbeitsplätze heute 39,9 Mio

      Das bedeutet, bei 9,2 % mehr Arbeitsplätzen wurde die Arbeitszeit konstant gehalten.

      Das heißt in etwa:
      9,2% der Arbeitsplätze wurden vernichtet und
      9,2% der arbeitenden Menschen wurden in Halbtagsjobs gedrückt
      3,66 Mio erhielten einen Halbtagsjob, wo ein vollzeitjob zum Leben oft kaum reicht
      18,34% haben einen schlechteren Arbeitsplatz.

      Und das ist gut gerechnet, denke ich.

      18,34% Armut sprechen aus diesen Zahlen. Habe ich einen Denkfehler, korrigiert mich bitte. Ich möchte es selbst auch gerne verstehen.

      LG Torsten


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    2. Diese Zahlen verdienen die Nennung und Deutung hier:

      Die Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 haben nach einem Zeitungsbericht nicht mehr Beschäftigung gebracht. Die Zahl der Arbeitsstunden lag im vergangenen Jahr bei 58,1 Milliarden und damit 0,3 Prozent höher als 2000, wie die "Berliner Zeitung" aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken zitierte. Im gleichen Zeitraum habe die Zahl der Erwerbstätigen um 3,3 Millionen auf 39,9 Millionen zugenommen.

      Das ergab eine Anfrage der Partei DIE LINKE. (Der anderen Einheitspartei reicht offenbar die allgemeine Aussage und Lobhudelungen)

      Zeitraum: 2000 - 2012
      Arbeitsstunden +0,3%
      Anzahl Arbeitsplätze + 3,3 Mio
      Anzahl Arbeitsplätze heute 39,9 Mio

      Das bedeutet, bei 8,27 % mehr Arbeitsplätzen wurde die Arbeitszeit konstant gehalten.

      Das heißt in etwa:
      8,27% der Arbeitsplätze wurden vernichtet und
      8,27% der arbeitenden Menschen wurden in Halbtagsjobs gedrückt
      3,3 Mio erhielten einen Halbtagsjob, wo ein vollzeitjob zum Leben oft kaum reicht
      16,57% haben einen schlechteren Arbeitsplatz.

      Und das ist gut gerechnet, denke ich.

      16,57% Armut sprechen aus diesen Zahlen. Habe ich einen Denkfehler, korrigiert mich bitte. Ich möchte es selbst auch gerne verstehen.

      LG Torsten

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    3. @ Torsten
      Danke für diese Zahlen! Für mich ist dabei noch erwähnenswert, dass die Realeinkommen sinken. Die noch vorhandene menschliche Arbeit wird zunehmend schlechter bezahlt! Jeder Geringverdiener höhlt den Wohlstand weiter aus und wird zum Vernichter von Tarifen, die noch menschenwürdig sind. Selbst Mindestlöhne können diese Entwicklung bestenfalls etwas abbremsen, aber schützen kein höheres Lohnniveau.

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    4. @ Detlef,

      genau diese Zahlen fehlen mir dabei auch. Schon beim Lesen des Artikels.
      Den Geringverdiener und den Beitrag zur Absenkung des Lohnniveaus lehne ich auch persönlich ab und bin nicht bereit, für weniger als 166% netto des H-IV Satzes zu arbeiten.
      Leider ist es so, dass während des Durchkämpfens einer positiven Änderung 10 neue Schweinereien beschlossen werden. Eine Änderung dieses Kreislaufes in die Armut der Massen bringt leider nur ein Ausschluss des Beschlusses dieser Schweinereien, also eine Entwicklung dieses vielbeschworenen Systems.

      LG Torsten

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  12. Wenn jemand, der 30 Jahre lang hart gearbeitet hat, arbeitslos wird, von dem darf man nicht verlangen, sofort 5 Bewerbungen pro Monat zu schreiben. Sondern man muss ihm gestatten, einige Jahre ein Selbststudium zu machen. Aber wenn jemand wenig in seinem Leben berufstätig gewesen ist, von dem kann man erwarten, 5 Bewerbungen pro Monat zu schreiben. Mehr dazu auf meinem Blog (bitte auf meinen Nick klicken).

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    1. Bewerbungen kann man nur dort schreiben, wo es entsprechend (noch) Arbeit gibt.
      Die Bewerbungsanzahl kann sich somit NUR danach richten.
      Wo nix ist, kann nix kommen.
      Desweiteren MUSS die Arbeit für den betreffenden persönlich SINNVOLL sein.
      Ansonsten gilt:

      Artikel 12 Grundgesetz:
      (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

      (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

      (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

      Artikel 19 Grundgesetz:
      (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

      (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

      (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

      (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.


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  13. Aber niemand wird gezwungen Hartz 4 zu Beantragen oder hat dir jemand eine Knarre am Kopf gehalten damit du es Unterschreibst. Berufsfreiheit hast du doch.

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    1. Was ist das für ein SAU HOHLER Text???
      Was bist DU für eine Pappnase??? Irgendwie falsch hier im Blog???
      Berufsfreiheit hab ich eben nicht, wenn ich gezwungen werden soll eine Tätigkeit auszuüben die mir nicht liegt, die ich nicht möchte.
      Berufsfreiheit hab ich nicht, wenn ich gezwungen werden soll eine völlig sinnlose Tätigkeit aufzunehmen (1 Euro "Job", eine Tätigkeit die nicht einmal bezahlt wird=Sklavenarbeit/Zwangsarbeit).
      Hartz IV muß man beantragen um leben zu können, weil es durch die Industrialisierung nicht für jeden Arbeit geben kann, im Kapitalismus sowieso nicht.
      Nebenbei: Politiker, Banker, Lobbyisten usw. brauchen gar nicht erst arbeiten, das tun andere für sie, die mit Steuergeldern und Zinsbetrug system deren Reichtum schaffen.

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    2. Es wird auch niemand zum Leben gezwungen.

      "Aber niemand wird gezwungen Hartz 4 zu Beantragen". Hartz IV braucht man nur, wenn man überleben will. Sonst könnte man, statt Leistungen (Miete, Supermarkt, Fahrtkosten ...) zu bezahlen ja auch mit einer "Knarre" herumlaufen und so jede berechtigte Forderung annulieren, wie lange das wohl gut geht? Es sind schon Menschen für weniger erschossen worden von anderen Gangstern und manchmal auch von der Polizei. Der günstigste Fall einer Festnahme und Verurteilung in ein Gefängnis kommt den Staat allerdings teuer.

      LG Torsten

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  14. Artikel 12 Grundgesetz:
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    genau da liegt der hund begraben !!

    Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden

    genau das regelt das sgb2:( schon hats sichs mit der freien wahl !!

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    1. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

      (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

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    2. NACHTRAG UND ERKLÄRUNG (lesen und Gesetze verstehen lernen!, eine angebliche regelung des sgb2 hat damit nichts zu tun, es ist dementsprechend auch "kein hund begraben"..lesen und verstehen)

      Artikel 12 Grundgesetz:
      (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die "BERUFSAUSÜBUNG" kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

      BEDEUTET: (Regelungen die zb. Für die Ausübung bestimmter Berufe eine entsprechende Ausbildung vorschreiben etc.)

      (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen "ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSPFLICHT" .

      BEDEUTET: (Militärdienst und Zivildienst)

      (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

      FRAGEN????
      Dann ansehen: EINFÜHRUNG BÜRGERRECHT mit Artikel 11 und 12 Grundgesetz:
      www.youtube.com/watch?v=dGbRIxS-WHY

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    3. Ja das steht KANN aber MUSS nicht. Also nicht verbindlich.

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  15. Unser GG zu diskutieren, ist wohl nicht der Sinn dieses Forums. Ich verstehe schon, dass einige Mitmenschen da stehen bleiben und ihre Gedanken nur darum kreisen, ob das GG anwendbar ist. Doch sind wir über diesen Punkt längst hinaus: Das BVG wird nur dieses GG anerkennen und insbesondere die darin verankerten Grundrechte (so werden hier die Menschenrechte genannt)sind sehr gehaltvoll.
    Manche drehen sich hier im Kreis und andere wollen das Forum umlenken, aber uns interessiert nur, wie wir den Grundrechten zu echter Geltung verhelfen können. Also schreibt nicht vom kleinmütigen Zweifeln, sondern von Euren Ideen und Taten zur Unterstützung des GG und damit auch von Inge! Sicher kennt ihr unsere Rosenaktionen vor den Jobcentern. Dort wurden an deren Mitarbeiter einzelne Rosen, gemeinsam mit dem Aufruf der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Jobcenter in Frankreich, verteilt. Ihr Ziel ist unser Ziel: Wahrung der Würde jedes Menschen, also auch der Leistungsempfänger. So wurden bereits mehrere Tausend Mitarbeiter erreicht und zum Nachdenken angeregt. Unten gährt es bei den Miarbeitern und die Spitzen spüren es schon, auch wenn sie noch so tun, als wäre alles ruhig.

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  16. ARD-Videotext vom 19-03-2013, Seite 130:


    EU-KOMMISSION KRITISIERT MINIJOBS


    Die EU-Kommission ist besorgt darüber, dass in D eine große Zahl von Menschen dauerhaft in Minijobs arbeitet. "D sollte den Übergang von Minijobs in stabilere Arbeitsverhältnisse verbessern", sagte ein Sprecher von EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor. Er verwies darauf, dass in D 7,5 Millionen Menschen in Minijobs tätig seien. Sie zahlten keine Steuern und hätten keinen Anspruch auf Sozialversicherungsbeiträge.

    Die Regierung Belgiens will in Brüssel eine KLAGE gegen Deutschland WEGEN LOHNDUMPINGS einreichen.

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    1. Die Regierung Belgiens will in Brüssel eine KLAGE gegen Deutschland WEGEN LOHNDUMPINGS einreichen.

      Hoffentlich!

      Deutschland demaskiert - verlockende Aussicht.
      Zur Selbstkritik ist es ja LEIDER NICHT FÄHIG.

      LG Torsten

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  17. Die Würde des Menschen ist antastbar!

    Mit nachfolgender Meldung werden
    - Menschen verhöhnt
    - Ost-West Gräben bewußt gegen den Osten aufgemacht
    -> Die Würde der Ost- Rentner angetastet

    Die Fakten:
    Ostrentner sind im Jahre 23 nach Tag X bei 91,5%
    Die Lohnsteigerung Ost mit 4,32% ging mit 3,25% in Rente
    West mit 1,5% ging mit 0,25% in Rente (weniger als Infaltion)
    Die Politikergehaltsentwicklung sollte sich daran messen... !

    Hier der Hohn-Artikel (ARD Tagesschau):

    Ab Juli gibt es mehr Rente - vor allem im Osten

    In einem großen Schritt kommt die Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau Mitte des Jahres voran. Zum 1. Juli steigen die Renten im Osten Deutschlands um 3,29 Prozent, im Westen dagegen nur um 0,25 Prozent. Das teilte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen mit.

    Mit dieser Anpassung steigen die Renten im Osten nun von 88,8 auf 91,5 Prozent des Westniveaus. Für die Rentner im Westen bedeuten die geringe Erhöhung bei der erwarteten Inflation von etwa 1,5 Prozent eine reale Minusrunde.

    Die Erhöhung führt bei einer Monatsrente von 800 Euro im Westen zu einem Aufschlag von 2,00 Euro, im Osten von 26,32 Euro. Bei einer Rente von 1200 Euro beträgt das Plus 3,00 gegen 39,48 Euro.
    Löhne im Osten stärker gestiegen

    Arbeitsministerin von der Leyen Ein Grund für die stärkere Anhebung im Osten sind die im Jahr 2012 im Vergleich zum Westen deutlicher gestiegenen Löhne und Gehälter. Von der Leyen sagte, die freue sich deshalb für die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner, "dass sie beim Rentenwert nun so deutlich aufholen können".

    Nach Angaben ihres Ministeriums lag die Lohnsteigerung im Osten bei 4,32 Prozent, im Westen bei 1,5 Prozent. Die Entwicklung im Westen wird damit erklärt, dass dort die zur gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Entgelte schwächer gestiegen sind als im Osten.
    Auch Rentengarantie dämpft Erhöhung im Westen

    Im Westen machen sich zudem Abschläge infolge der 2009 beschlossenen Rentengarantie bemerkbar. Diese 2009 von der großen Koalition beschlossene Schutzklausel sieht vor, dass Rentenkürzungen in konjunkturell schwachen Zeiten ausgeschlossen sind.

    Die Ministerin nannte die Klausel "goldrichtig, denn sie hat die Renten der älteren Generation in der Krise geschützt und die deutsche Wirtschaft in schwierigster Lage stabil gehalten".

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    1. Es ist ein jämmerlicher Lacher. Die Merkel VERSPRACH damals zur Wahl der CDU, die Ost Renten den West Renten anzugleichen, es waren allerdings nur VERSPRECHEN....so wie alle VERSPRECHEN die von der EinheitsreGIERung: CDUSPDFDPGRÜNECSU kommen.
      Seit Kohl allerdings sollte jeder in Deutschland wissen, daß dies Einheitspartei nur versprechen macht, warum werden diese dann noch gewählt? Warum fällt die Mehrheit auf die noch herein?

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  18. Es wird immer schlimmer statt besser:

    http://altonabloggt.wordpress.com/

    LG Marita

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  19. Die Grünen wollen Minijobs auf Einkommen bis zu 100 Euro beschränken.
    Alle Verdienste darüber sollen steuer- und abgabepflichtig werden, mit resuzierten Beiträgen für geringe Einkommen. Als Begründung führen die Grünen an, die Hoffnung von Minijobs als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt habe sch nicht erfüllt.

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  20. Schreibfehler: mit * reduzierten * Beiträge für geringere Einkommen.

    Verzeihung!

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  21. Nach Hartz IV-Kritik: Inge Hannemann beurlaubt

    Inge Hannemann darf nicht mehr arbeiten

    Jobcenter-Geschäftsführung sperrt Inge Hannemann aus

    www.gegen-Hartz.de 22.04.2013

    Heute Morgen war die Hartz IV kritische Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann nach ihrem Urlaub zu einem Gespräch mit der Geschäftsführung eingeladen. Nach diesem Gespräch sollte ganz normal der Dienst bei ihrem Arbeitgeber „teamarbeit Hamburg“ beginnen. Doch stattdessen wurde sie mit sofortiger Wirkung seitens der Geschäftsführung vom Dienst „freigestellt“. Ihren Schlüssel musste sie sofort abgegeben und ein Jobcenter darf sie nicht betreten.

    Bereits am Morgen hatte Frau Hannemann nach eigenen Angaben versucht, sich mit dem Online-System per Passwort einzuloggen. Das funktionierte schon nicht mehr, weshalb Inge Hannemann und ihre Unterstützer bereits schlimmes befürchteten. Nun ist die Gewissheit da, die Hamburger Behörde entledigt sich offenbar ihrer größten Kritikerin.

    Zum Hintergrund: Seit einiger Zeit betreibt Frau Hannemann einen privaten Blog. Dort schreibt sie regelmäßig über Missstände in den Jobcentern und berichtet von ihrem Kampf für die Rechte von Hartz IV Betroffenen. In ihren Beiträgen fordert sie wiederholt die Einhaltung des Grundgesetzes innerhalb der Hartz IV-Gesetze und spricht sich für Mitarbeiter/innen in den Behörden aus, die eine entsprechende Ausbildung bekommen und mit Empathie den Menschen auch in den Ämtern begegnen. In diesem Zusammenhang macht sie sich auch für die Abschaffung aller Sanktionen bei Hartz IV stark und kämpft gegen die alltägliche Willkür in den Jobcentern. Auch gegenüber "gegen-Hartz.de hat Frau Hannemann bereits ein Interview gegeben.

    Eben jenes kritisches Denken hatte die Hansestadt Hamburg als Arbeitgeber dazu veranlasst, Frau Hannemann bereits vor einigen Wochen zu einer „Anhörung“ zu laden. Dort war unter anderem zu lesen: „Über die Inhalte des Blogs und darüber, ob und wieweit Sie an diesen Inhalten in Zukunft festhalten oder davon abrücken möchte würden wir gern ein persönliches Gespräch mit Ihnen führen.“ Damit zog die Behörde eine deutliche Linie. Entweder Frau Hannemann hört auf kritisch zu denken und ihre Gedanken öffentlich zu machen oder sie hat mit scharfen beruflichen Konsequenzen zu rechnen. Damals wurde allerdings die Anhörung noch einmal kurz vor Beginn seitens der Geschäftsführung abgeblasen. Nun aber hat man anscheinend ernst gemacht und Frau Hannemann ausgeschlossen. (sb)

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/nach-hartz-iv-kritik-inge-hannemann-beurlaubt-9001393.php

    LG Torsten

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes