Es wird immer schlimmer:
Führende Sozialbeamte fordern jetzt offen Zwangsarbeit!
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Solche Leute sollten selbst dazu gezwungen werden, dann werden sie sehen wie toll das ist.
AntwortenLöschenLeute, wehrt euch gegen solche Subjekte. Widerstand ist angesagt!
Ich glaube, so langsam dreht Ihr durch. Oder in welcher Welt lebt Ihr eigentlich? Könnt Ihr Euch nicht vorstellen, dass Ihr, die mit allen Mitteln das bGe wollt, ein bisschen neben der Spur seid? Ihr stellt absurde "Meldungen" ins Netz, um zu beweisen, dass Euer Anliegen berechtigt ist. Demnächst erfindet Ihr auch noch neue Konzentrationslager, die außer Euch noch niemand aufgepürt habt. Es wird immer lächerlicher, was hier betrieben wird, und Ihr scheint ansonsten nicht mal Hobbys zu haben. Demokraten seid Ihr allemal nicht, denn sonst würdet Ihr im Rahmen der Demokratie Möglichkeiten finde, Euch zu engagieren.
LöschenRichtig so
AntwortenLöschenWer so spricht wie Anonym hier, will zurück zum 3. Reich!
LöschenDer Schoß ist fruchtbar noch, aus dem Anonym 25. September 2013 17:32, kroch.
LöschenAnarchie und die Art wie Du, Ralph, Dich "austobst", ist die Basis dafür!!!
Löschen@ Anonym26. September 2013 12:11....????...WAS hat Anarchie damit zu tun?
Löschen@Andi25. September 2013 19:32
Löschen"Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem Anonym 25. September 2013 17:32, kroch."
Irrtum! Der Schoß war immer fruchtbar (auch bewußt gehalten worden. Diese Leute haben schießlich die Übernahme der DDR vorbereitet, und die Grenzen auch jetzt och nicht akzeptiert...)
LG Torsten
...???? nur mal zu bedenken: wenn einer "Richtig so" schreibt ist das wie "gefällt mir" bei Facebook - man weiß nicht worauf genau es sich bezieht!
LöschenDer/die/das Mensch kann gemeint haben: richtig so, bezogen auf den Kommentar davor (wehrt Euch).
Anderer Anonym
Hallo BbG!
Löschenzurück ins 3. Reich? Die BRD führt das 3. Reich ins 4. NWO Großreich EU fort!
Alles, was von der Umsetzung Urkunde 146 ablenkt ist Zeitverschwendung!
Ihr hängt alle noch im Erkennen fest! Aufwachen und Urkunde 146 machen!
Jo?!?
Löschen... Torsten
Und als nächstes kommt die Todesstrafe für Arbeitslose.
AntwortenLöschennein, die sollen zwangsarbeiten und Steuern zahlen. Todesstrafe zu milde
LöschenBei dem sozialen Bewusstsein in Deutschland würde es mich nicht wundern wenn es bald auch solche Rufe gibt...
LöschenDas müssen wir aber alle vehindern .Das geht nur mit gegenseitiger Unterstützung in netzwerken wie Ralph und Inge Hannemann es tun .
LöschenEs dürfen die Erwebslosen sich dann nicht mehr gegenseitig in den Rücken fallen. Habe ich selber erlebt. Hilfe annehmen kein Dankeschön .Hilfe bekommen un Tschüss .
So verändert sich nichts in Deutschland positiv ,wenn jeder hier ein Einzelkämpfer ist.
Gruß Tante Maria aus HH
Vorher gibt es als Geschenk eine schwarze Armbinde als Zeichen für: "Wir haben den Sozialstaat beerdigt. Jetzt bist du dran!"
LöschenNa klar, wir leben ja auch im dritten reich und nicht in einer demokratie.
LöschenGehts noch?
Mach mal darüber keine Scherze vielleicht liest vdL mit und fängt an dabei zu grinsen. Sanktionsprozente werden dann durch Wechselstrom für die Dauer von 3 Monaten ersetzt, bei weiteren Pflichtverstößen erhöht sich dieser Wert jeweils um 30% bis 100% und wird in Überschneidungsmonaten dann sogar addiert. Mit dem Slogan ,,Jobcenter wir bringen Sie wieder in den Strom des Arbeitsmarktes,, oder ,, Mit uns stehen sie wieder unter Dampf ,, oder sogar ,, Sie werden gebraucht wir bereiten sie vor,, mom mal... war Soilent Green nicht Menschenfleisch...
LöschenDann sollten die H-IV-ler das als Arbeitsaufgabe verstehen und sich organisieren. In den Generationenzentren? Besser noch im Jobcenter Treffen abhalten!
LöschenOb damals Arbeitersportverein oder heute Selbsthilfegruppe, soweit das poliische Sozialverständnis gefördrt wird, ist das Ziel, nach den Kampfansagen des Staates muss man schon sagen Kampfziel, ein stück näher gerückt.
LG Torsten
Leute, machr Euch darüber keinen Kopf. Die Diskussion, Arbeitslose in der Pflege unterzubringen, ist so alt, dass sie einen Bart hat. Kein vernünftiges Pflegeheim oder Seniorenheim würde das mitmachen. Menschen zu pflegen ist keine Beschäftigungstherapie, und soweit wird es nicht kommen.
AntwortenLöschenEtwas anderes ist es, wenn jemand nach langer Arbeitslosigkeit eine neue Perspektive sucht und sich vorstellen kann, in diesem Beruf zu arbeiten, der ein Knochenjob ist mit einer Ausbildung, die hohe Anforderungen stellt.
Also, ich finde, das Thema ist durch.
Vera
Man Man Man wie weit soll das noch gehen? Wann oder Wer tut endlich etwas dagegen? Ralph hungert und wen interessierts ? Inge kämpft und wen interessierts? Die Betroffenen ja aber der Rest ? Dem ist es doch schittegal was mit Erwerbslosen passiert. Hass ist das einzigste was man der Bevölkerung vermittelt hat durch Medien usw.
AntwortenLöschenWiso muss ich 5 Jahre klagen, gegen ein Gesetz welches offensichtlich gegen das GG verstößt. Wiso passiert den Politikern, die dieses Schandgesetz SGB II entwickelt und verabschiedet haben nichts ? Wiso kann ich keinen SB wegen seinem handeln anzeigen. Wiso dürfen Menschen in Deutschland verhungern und Obdachlos werden ?
Wenn da nicht JETZT etwas passiert, denke ich das es zu spät ist. Aktionen, Demos usw haben bisher meiner Meinung nach nichts gebracht. Also was soll man machen ?
Diskus
Was man machen soll? Nichts außer spuren wie ein richtiger Obrigkeitshöriger :-D
Löschen... eine Gesellschaft schaffen, in der politisches Misstun nicht als Karbevalsdelikt abgetan, sondern geahndet und geändert wird! Von der Leiden: "Das Betreuungsgeld ist zwar ..., aber wir weden es nuancieren." (In einem skandinavischen Land hat man den Unsinn eingesehen und es abgeschafft. Bei der Praxisgebühr hat man bei gleichem Stand der Unsinnigkeit wie lange gebraucht?)
LöschenAlso, wieder eine Gesellschaft schaffen, die besser ist. Wenn man schon keine soziale Nebenan-Gesellschaft schaffen kann, um diese zu bewegen, muss man hier eben die soziale Gesellschaft schaffen. Und sichern dass nicht wie in Chile der CIA die durch bürgerliche Demokratie errungenen Werte ins Mittelalter gebombt werden.
LG Torsten
Ganz einfach, dem einen Teil der Leute geht es immer noch zu gut und die anderen wurden einfach fatalistisch... Ich denke es ist auch eine "deutsche" Angewohnheit so unterwürfig oder obrigkeitshörig zu sein.
LöschenWährend es bei uns mal zu Demos kommt, mit 1000 oder 2000 Personen, wären es in Italien oder Frankreich 100.000 oder 200.000.
So wird das nix...
Aufwachen und Rüdiger Klasen von staatenlos.info besuchen. Die Ursachen und die Lösung findet ihr alle dort. Euer Problem ist, dass ihr im System der Täuscher gefangen und unterwegs seid. Einfach auf staatenlos.info informieren und handeln. Jeder kann seinen eigenen Verwaltungsakt durchführen, indem jeder die Urkunde 146 persönlich als Verfassungsauftrag umsetzt. Aufgrund der Täuschung seit ...1949...2013... entzieht sich die Wahrheit dem Erkannt werden. Immer mehr Leute machen die Urkunde! Die BRD ist nur noch eine Glaubhaftmachung, die fast alle geschluckt haben. Die Beweislage ist offenkundig.
LöschenEinfach Beweise würdigen, verstehen und handeln. Je mehr Leute das machen, desto besser. Gegen die BRD wird bereits international ermittelt.
Ich habe den Eindruck, dass die Betroffenen innerlich durch die angewandten Methoden der "Zersetzung" durch Angst blockiert und handlungsunfähig sind, bzw. zu sehr mit der Täuschung verstrikt sind.
Dokumentiert: Internationale Klagen an Gerichtshöfe gegen BRD übergeben...
staatenlos.info - Übergabe Klage Anschreiben in der Botschaft von Malaysia am 06.09.2013
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=0W8O_GWYWj8
staatenlos.info - Übergabe Klage anschreiben im ICC Den Haag 05.09.2013
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=GShR7lwg734
usw. usw.
Do it!
P.S. Man kann ja "unter Vorbehalt" unterschreiben!
Wie geht es Ralf? Man hört nichts mehr von ihm. Wünsche ihm trotz der Umstände, dass es ihm gut geht.
AntwortenLöschendem gehts gut, der wandert heute.
Löschen@ Querulant84
LöschenBevor Du fragst, solltest Du Dich erstmal selber informieren, was Ralph dazu grade geschrieben hatte (53. Tag des Sanktionshungerns):
http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse.htm
@ Anonym26. September 2013 13:32
Der "Aufrechte Gang" war erst am 27. in Berlin und Ralph wollte teilnehmen, aber schaffte es nicht. Morgen fehlt Ralph das Exstenzminimum schon 60 Tage. Wie es ihm jetzt geht, wird er wohl nur noch selten selbst berichten können. Dafür gibt es aktuellere Meldungen hier:
http://wir-sind-boes.de/newsticker-1.html
Herzlichst! Detlef
Interessant ist, dass der Mindestumfang der Zwangsarbeit 15 Stunden pro Woche betragen soll. Dann werden die Zwangsverpflichteten nicht mehr als arbeitslos gezählt und dazu missbraucht, die Arbeitslosenstatistik weiter zu schönen. Eine echte Perspektive will die derzeitige Politik den Arbeitslosen einfach nicht mehr eröffnen.
AntwortenLöschenEs ist auch bezeichnend, dass die Zwangsarbeit schwerpunktmäßig in der Altenpflege stattfinden soll. Wenn es wirklich darum ginge, sowohl für Arbeitslose als auch für alte Menschen etwas zu tun, wäre die Aufwertung der Altenpflege ein erster wichtiger Schritt. Hierzu gehört neben der Abkehr von der bisher praktizierten marktförmigen Lösung die Etablierung eines verpflichtenden Personalschlüssels für die Betreuung in der Altenpflege ebenso wie ein angemessenes Gehaltsniveau für die Pflegekräfte.
Das Zwangsarbeitskonzept hingegen tritt die Rechte pflegebedürftiger Menschen ebenso wie die der Arbeitslosen mit Füßen.
Anstatt die Beschäftigten in der Altenpflege gerecht zu entlohnen, schon jetzt sind viele an ihre Leistungsgrenze gestoßen, wird hier offen ein nationalsozialistischer Vorschlag gemacht, Menschen ohne Entlohnung unter Zwang arbeiten zu lassen. Eine Schande für einen demokratischen Sozialstaat wie Deutschland einer sein will. Noch mehr asozial ist, dass diesen Vorschlag ein "Sozialbeamter" macht. Pfui.
AntwortenLöschenNatürlich ist nicht jeder "HartzIV-Empfänger ohne Beschäftigung, viele machen auch eine ehrenamtliche Tätigkeit, ein Viertel sind sogar "Aufstocker, arbeiten also nebenbei. Keine Leistung ohne Gegenleistung ist keine Argumentation. Man kann und darf niemand zu Arbeit zwingen, auch nicht unter Androhung von Sanktionen. Einen gewissen Anteil an "Arbeitsunwilligen" muss und kann eine reiche Gesellschaft wie Deutschland verkraften. Sozialschmarotzer wird es immer geben, genauso wie es korrupte und raffgierige Politiker immer geben wird.
Der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen könnte man entgegen treten, wenn es die Politik ehrlich meinte, in dem man mehr Pflegekräfte einstellt - und besser entlohnt. Das Geld für die Bankenrettungen könnte man ja dafür ausgeben...
Es ist mittlerweile schlimmer wie bei A. Hitler.
AntwortenLöschenHitler hatte „nur einige“ Straflager.
Unsere Regierung benötigt keine Straflager wie A. Hitler sie benutzt die ganze BRD als Straflager.
Die Regierung versucht sogar – durch das einführen von SGB II in den EU – Ländern – ihr Straflager zu erweitern.
Ja, mit der Nazi-Keule kann in alle Richtungen geschlagen werden. Was für ein erbärmliches Instrument.
AntwortenLöschenIch kann bei diesem Vorhaben keine Steigerung dessen sehen, was sowieso schon in der einen oder anderen Form mit den Hartz4 Sklaven gemacht wird. Die Sklaven aus der Gruppe der Kriegsdienstverweigerer sind ja schon einige Zeit weggefallen und das mit dem sozialen Jahr funzt auch nicht so richtig. Da liegt es doch nahe, die Hilfe für eine ansich sehr wertvolle Arbeit, aus dem Heer der kriminellen Faulenzer zu nehmen.
Eine Diskussion zur dramatischen Niederlage des Antrags/Klage von Ralph vor dem Sozialgericht, würde ich erheblich spannender finden.
Steinert sollte von seinen Amt zurück treten und es als Komiker versuchen
AntwortenLöschenDie Todestrafe gibt es bereits , 100% Sanktion und mehr , Obdachlosigkeit u.s.w. So wird es nichts hier im Deutschland , ich befürchte das geht mir so langsam zu weit , wasn los mit dem leuten , was ist der sinn seit über 1 millionen jahren mit der versklavung zur welchem höherem zweck kann es den dienen das menschen sich einander hassen und bekriegen wegen Geld und Reichtum ? so lnagsam aber 100 % bin ich mir sicher das das alles einen grund hat , Der Teufel Hat sich Selb st Übertroffen , überall was wir kaufen was wir essen wo wir hin gehen 666 ist immer zu sehen . Er Hat Uns mit unserrem eigenen waffen geschlagen , wir sind Leider Gierig obwohl wir immer verlieren werden am ende den Sterben müssen wir alle , und auf die Anderre seite können wir nchts mit nehmen .
AntwortenLöschenEs Ist doch traurig wie dumm die welt geworden ist und wie zurückhaltend und unkritisch geworden ist , mann hat uns studiert in dem sie uns jedem tag das gleiche Ärzehlen den dann glauben wir am ende . allein aufwachen von einem bössen traum hilft auch nicht weiter , und mit hartem bandagen auch nicht . deshalb sage ich Liebt einander sowie Jesus sagte den wenn Der Teufel die Absolute boosheit dar stellt dann ist Gott Genau das Gegenteil . Schenckt Liebe Fangt an zu betten oder zu meditieren in dem ihr das wohl der Menschheit der erde und des ganzem betet.......... und dann sollten wir so schnell wie möglich auf die strassen vom ganzem Deutschland gehen und Meschieren.
... absolute "BOES-heit" - :)
Löschengeh mal zum arzt mann
LöschenWarum um Gottes willen, nehmen sich die Leute die so einen Schwachsinn fordern nicht mal ein Geschichtsbuch zur Hand. Irgendwann wird mal jemand kommen der's übertreibt. Und möglicherweise wird dann Blut fliessen. Ich hoffe ich muß das nicht mehr miterleben.
AntwortenLöschenIch fürchte, solche Forderungen sind ganz logische Folgen des voranschreitenden Kapitalismus, der sich bereits in seiner Endphase befindet. Wachstumswahn und Gewinnmaximierung führen zu ausufernder Egomanie und zu einem stetig kleineren Kuchen, was zusätzlich Verrohung, Gier, Neid und letztlich Hass fördert, bis man sich letztlich wie ein Rudel Löwen um das letzte Stück des verrotteten Kadavers streitet. Schaut man sich die letzte Wahl an, wollen die Menschen aber genau das, zumindest so lange sie noch zu den Gewinnern gehören!
LöschenMarko
Ralph ist ja auch so ein Raubtier, das aus sehr egoistischen Motiven heraus (kein Geld, geringe Rentenansprueche) ein BGE fordert, das ihn aus seiner misslichen Lage befreit. Zwangsarbeiten sollen dafuer die Steuerzahler
LöschenIch kriege das kotzen wenn ich so was lese das wäre in meinen Augen nichts weiter als Zwangsarbeit wo soll das alles noch hinführen?
AntwortenLöschendas ist doch auch scheinheilig !!!
AntwortenLöschenieder wusste doch, dass nach der wahl erst das schrecken kommt.
anzeichen in europa deuten doch daraufhin. wohlfahrtsstaat in ned abgeschafft usw. .
jetzt fordern erste marionetten zwangsarbeit in der pflege.
und bald wird es erste stimmen geben die den h4 bezug begrenzen wollen, auf 5 jahre oder so.
das mit der pflege wird schnell vom tisch sein, denn wenn den zu pflegenden durch den nichtwilligen etwas passiert, ist holland in not. daher glaub ich es nicht, wenn dann eher auf freiwilliger basis. aber bezugsdauer wird aufjedenfall kommen
eine hoffnung gibt es allerdings. diese ständige lobbyvertretung in der brd sind nun weg - die fdp - von daher könnte es vielleicht wieder "leicht" anfangen zu menscheln.... was ich allerdings nicht so wahrhaben will..... denn letztendlich sind es lobbymarionetten
AntwortenLöschenDie Idee von dem "Sozialbeamten Mittelsachsens, Dieter Steinert" finde ich super gut!!
AntwortenLöschenAber die endgültige Entscheidung sollte er erst umsetzen, wenn ich ihn persönlich - ob er will, oder nicht-- gepflegt habe!! ob er dann noch einmal auf so einen Gedanken kommt und ihn umsetzen möchte, wage ich zu bezweifeln.
Ich möchte den Schäuble mal so richtig pflegen. Und später dann die goebbelsche von der Leyen.
LöschenDanke für den Lacher!
LöschenIch glaube,Ihr habt alle einen Verfolgungswahn.
AntwortenLöschenEine Forderung bzw Umsetzung zur Zwangsarbeit (haben wir ja eigentlich schon), kann man dann am "Arbeitsplatz" prima sabotieren und boykottieren, es könnte immer etwas kaputt gehen, Unfälle könnten passieren, ganze "Fundamente" könnten zu fall gebracht werden. Dem entsprechenden Betrieb würde es wahrlich keine Freude bereiten, Zwangsarbeiter einzustellen, da die Kosten durch kaputte Arbeitsgeräte usw. imens steigen würden. Es gibt unzählige Möglichkeiten sich dann "einzubringen" und man könnte beim sabotieren sehr kreativ sein.
AntwortenLöschenDas mache ich selbst bei meinen Bewerbungen, die ich teils nur mache, damit meine Sachbearbeiterin in der Arbeitsagentur nicht weint. Mehr als die Hälfte meiner Bewerbungen schreibe ich nur aus Pflichtgründen und nicht, weil die Stellen so toll sind. Wenn ich aber bald einen Job bekomme, den ich gar nicht will, dann werde ich garantiert auch ein Saboteur sein. Und wenn ich nur das Betriebsklima zerstöre oder die Arbeit schlecht mache. Ich finde meinen Weg.
LöschenNa das passt doch. Man werfe die verhassten Hartzis mit den ungeliebten Alten in einen Topf und rühre dreimal um. Fertig ist des Sozialbeamten Suppe.
AntwortenLöschenGeistiger Dünnpfiff...
Diese dreckigen "Sozialbeamten" (was ist an Beamten sozial..?) haben doch schon vorgegriffen und selbst das Beispiel aus der Nazizeit gebracht, sie haben wohl damit keine Probleme da sie politisch selbst totalitär, rechts stehen anders ist dieses Ansinnen nicht zu erklären.
AntwortenLöschenIch hoffe das dieser "Vorschlag" wie ein lauer Furz unbeachtet im Äther verfliegt.
Das auch das Sozialgericht gegen Herrn Boes entscheidet war klar wie Kloßbrühe aber allein die begründung "Wohlverhalten" zeigt das, dieses Sozialgericht eindeutig befangen ist
man sollte die Richter kurzerhand anzeigen wenn sie meinen sie können das GG außen vorlassen!
Passend zum Thema:
AntwortenLöschenBAG ruft BVerfG an
Bundesrichter sehen Berufsfreiheit verletzt
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-beschluss-8-azr-775-12-bundesagentur-arbeit-berufsfreiheit/?googlenews=1&cHash=b49fcb8dd29bce4077949ff4ebff0024
"Der gesellschaft etwas zurückgeben" wird sehr sonderbar verstanden. Wenn jemand ein Kind gibt, mehrere Kinder, Ehrenamt, eine Erfindung/Rationalisierung als Teil eines Unternehmens, kann er aussortiert werden. Wenn jemand Liebe schenkt, das wichtigste von allem, interessiert das so wenig wie die von der Erde geschenkten Ressourcen oder die von den Vorfahrer ererbten Güter und Kenntnisse.
AntwortenLöschenDer Mann mit der Zwangsarbeit gibt NICHTS Gutes zurück und sein Gehalt nehme ich gern als Ausgleich zum Verteilen an mir bekannte PflegerInnen!
Nehmen wir Kontakt mit Dieter Steinert auf: schicken ihm alles, was ihm zu fehlen scheint in rauen Mengen ;-)
Scheiße im Kopp hat er genug, aber Grundgesetze noch keine. Geschichtsnachhilfe täte ihm auch gut.
Ebenso Schreiben qualifizierter Pflegekräfte, die sich gegen diese Verschandelung ihrer Berufsehre wehren und lieber selbst besser bezahlt und arbeitszeitlich unterstützt werden wollen - und "zu HAuse pfleger" die sich gegen den Abschiebegedanken des Heims eh schon wehren - und vor allem ALLE, die mit dem BGE diese Probleme MENSCHLICHER angehen würden.
P.S.: setzen wir den wendeberater.de auf ihn an ;-)))
P.S.: dieter.steinert[at]landkreis-mittelsachsen.de das müsste er sein... schreibt ihm mit Bezug auf den Artikel (falls es sich um den falschen handelt).
AntwortenLöschenMuß man eigentlich jede Hirnflatulenz irgend welcher (geistigen) Hinterbänkler in sämtlichen Hartz Foren verbreiten und so der Sache überhaupt erst Stimme und Gewicht verleihen? Nein, muß man nicht!
AntwortenLöschenDer Souverän
Danke!
LöschenAktion vorschlagen, abstimmen, machen, Erfolg kontrollieren ist besser!
LG Torsten
Geil! ....halt ich für hoch interessant, dass ein Beamter, der dem Staat & den Grundgesetz gegenüber verpflichtet ist, für einem klaren Verfassungsbruch gemäß Artikel 12 GG plädiert!
AntwortenLöschenEs sei „ein Umdenken“ zur Zwangsarbeit notwendig, so der Sozialbeamte.
Nun hatte das Bundesverfassungsgericht zwar in letzter Zeit die Meinungsfreiheit gestärkt und ihr höchste Priorität beigemessen, allerdings stehen Beamten solche Äußerungen von sich zu geben gemäß Beamtengesetz nicht zu!
Beamtengesetz:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. [So wahr mir Gott helfe.]“
.......und sollte es sich bei der BRD tatsächlich um einen Rechtstaat handeln, so haben diese Beamten einem Disziplinarverfahren entgegenzusehen.
Danke fürs öffentlich machen, Ralph!
Dafür müsste das (GG) Abgeschafft werden. Geistiger dünn SCHISS.
AntwortenLöschenDafür müsste das (GG) Abgeschafft werden.
AntwortenLöschenGestern bei Maybrit Illner ging es um die Möglichkeit der Koalitionsbildung.
AntwortenLöschenDa sagte der SPD-Politiker, man könne dem Volk keine Neuwahl zumuten. Nein, das geht natürlich nicht, aber eine manipulierte Wahl, das geht schon, Ironie aus...
Die Petition für Neuwahlen hat schon fast 10.000 Unterzeichner in drei Tagen. Bin mal gespannt, wieviele es noch werden in den verbleibenden 25 Tagen
LG Rosi
@Rosi
LöschenHoffentlich erreichst Du 50000!
Etwas Zeit hast Du ja noch...
Liebe Grüße
"Ich"
@ "ich"
LöschenHallo ich! Das wäre schön. Aber es ist nicht meine Petition. Hier kannst Du alles darüber erfahren:
https://www.openpetition.de/petition/online/wir-fordern-neuwahlen-fuer-bundestagswahlen-2013
LG Rosi
Hallo Rosi,
Löschendanke für Deine Antwort!.
Habe jetzt gelesen, wer die Petition erstellt hat.
Sorry, war im Glauben Du warst es, weil Du hier auch von Wahlpannen berichtet hattest.
Unterschrieben hatte ich schon!
Liebe Grüße
Ich
@Rosi.....Ich glaube nicht, trotz der vielen Unterzeichner dieser Petition, das es Neuwahlen geben wird. Diese Petition erreicht die da "oben" doch gar nicht und wenn, interessiert es sie nicht. Die SPD hat sich doch schon, wie vorrausgesagt, für eine Koalition mit der CDU entschieden, die Reste der Grünen erwägen das auch. So einfach geht das...."Demokratie"..."Mitbestimmung"...von wegen.
Löschen@Andi28. September 2013 09:40
Löschen"Die SPD hat sich doch schon, wie vorrausgesagt, für eine Koalition mit der CDU entschieden, ..."
Viel schlimmer! Nach ihrem Wahlkampfgetöse wollen sie als Handlanger der Wirtschaft sich mit der CDU einlassen, um den gesetzlichen Mindestlohn nicht einführen zu müssen. Genau deshalb wird es zwischen den Beiden klappen. Geht bei den SPD-Mitgliedern, die ihr kennt, klappern gegen diese unselige Verfahrensweise! (Ich hoffe, dass wirklich eine Mitgliederbefragung stattfindet.) Torpediert die SPD mit Euren Sorgen, weiter vera... zu werden.
LG Torsten
Die SPD, ihr voraussichtliche Koalition mit der CDU, und ihr voraussichtlicher Wahlbetrug:
Löschenhttp://links-trifft-sich.de/modules.php?name=News&file=article&sid=17
LG Torsten
"Die Waldorfpädagogik"
AntwortenLöschenDie Waldörfler kenne ich zwar nicht persönlich, muss darauf aber doch antworten, dass dies eine ziemlich einseitige Sichtweise ist, diplomatisch gesprochen.
Weder während der Schulzeit noch später war und ist Ralph Boes ausschließlich Waldörfer mit seiner ganzen Person. Alles andere ist Schubladendenken, egal wie solch eine Schule von innen aussehen und welche immer mögliche Geiteshaltung dort das Klima bestimmen mag. Im Übrigen hat Ralph innerhalb weniger Jahre unserem Land größere Verdienste erwiesen, als die meisten Mitläufer zeitlebens davon auch nur eine Vorstellung erlangen können - mag er hier und da arg straucheln, fehlgehen, sich "lächerlich" machen, dies ist nicht die Hauptsache. Sondern ein lebendiges Vorbild abzugeben, was es bedeutet, ein freier und unabhängiger Geist zu sein, denn hierin liegt die eigentliche Befreiung.
P.S.: Im Übrigen gab es selbst in der großen Nazi-Schule (das damalige Deutschland hat sich wohl um die Bezeichnung verdient gemacht) vortreffliche Menschen wie Stauffenberg, Sopie Scholl & ihre Verbündeten, nicht eingerechnet die vielen weiteren namenlosen Wesen.
Ein Thomas Mann beispielsweise war nicht gleich von Anbeginn anti-nationalsozialistisch eingestellt, gleiches galt für Stauffenberg. Waren das nun alles Teufel in Menschengestalt?
Die Schule ist eben mit ihren Schülern nicht gleichzusetzen, ebensowenig wie ein Land mit seinen Menschen; um möglichen Mißverständnissen vorab den Boden abzutragen.
Vielleicht geht es einfach darum Ralph zu diskreditieren, vielleicht hat da wer persönliche mißliebige Erfahrungen mit der Waldorfschule (oder einigen aus ihr hervorgegangenen Persönlichkeiten) machen müssen und ich beging einen Irrtum, so ausführlich zu antworten. Aber eins steht fest: Ein solches Pauschalurteil zu fällen, dazu braucht es nicht viel - damit kann man immer und jederzeit bei der Hand sein.
Waldorf
LöschenWenn die Waldorfschulen solche Denkfähigkeiten deutlich über dem BILD / Spiegel Niveau hervorbringen, sind sie in meiner Achtung gestiegen.
LG Torsten und Gruß an Ralph!
Umso frecher die Lügen, umso eindrucksvoller das Ergebnis - Wahlnachlese 2013
AntwortenLöschen„Politische Dummheit kann man lernen, man braucht nur deutsche Schulen zu besuchen. Die Zukunft Deutschlands wird wahrscheinlich für den Rest des Jahrhunderts von Außenstehenden entschieden werden. Das einzige Volk, das dies nicht weiß, sind die Deutschen.“ (Londoner Spectator, 16.11.1959)
Die ehemalige Sekretärin für Agitation und Propaganda kann dank ihres gestrigen Sieges, ihre Politik, die sie die letzten Jahre betrieben hat, ungehindert weiter fortführen. Angela Merkel zeichnete sich von Anfang an schon dadurch aus, dass sie nach dem Motto lebte, nicht das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht. Sie wusste sehr genau, dass der Beruf des Politikers zu denen gehört, bei dem man nicht, wie bei anderen Berufen eine Qualifikation nachweisen muss, sondern dass man in absoluter Ahnungslosigkeit rhetorisch gut geschult agieren kann.
Das Jahrhundert ist vorbei und das nächste Jahrhundert läuft! Jetzt unbedingt noch schnell Urkunde 146 bei staatenlos.info machen. Alle Beweise stehen dort kostenlos zur Verfügung.
Urkunde 146 !!!
Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie staatenloses Bundespersonal mit der Glaubhaftmachung "DEUTSCH" von 1934 im BPA glaubt immer noch etwas ändern zu können ohne die unwiderlegbaren Rechtstatsachen zu kennen, geschweige denn zu kapieren.
AntwortenLöschenDas staatenlose Bundespersonal kann so lange noch etwas im Staat des staatenlosen Bundespersonales ändern, wie der Staat des staatenlosen Bundespersonales selber noch an die Gesetze glaubt, die ihn noch binden ... ;-)
LöschenDanke Ralph, für diesen exzellenten Zungenbrecher :-D
Löschentik tak tik tak tik ...
LöschenDie Zeit läuft ...
Es ist echt ein Witz das hier mittlerweile Texte die euch nicht gefallen nicht veröffentlicht werden soviel zu euer seriosität…
AntwortenLöschenFrage an Detlef (Ralph ist im Moment schwer zu fassen):
AntwortenLöschenWurde die Richtervorlage - außer von Ralph - schon anderweitig von jemandem als Antrag bei einem Richter vorgelegt? Sind Euch Fälle bekannt, wo das gemacht wurde?
Man sollte eine Liste erstellen. Es wäre doch interessant, wo und wie viele Richter sich bundesweit finden um endlich vor das BVerfG zu gehen.
LG Rosi
Danke Rosi
Löscheneine wunderbare Idee mit der Liste! Eine ähnliche Idee gab es auf unserem vorigen Treffen. Vielleicht sollte dazu mal eine Umfrage erscheinen. Allerdings können wir nur mit der Richtervorlage und allen zugehörigen Argumenten und Kommentaren helfen. Wir können weder die Verantwortung für Andere tragen, noch eine individuelle Beratung leisten oder auftretende Probleme lösen.
Bisher gab es schon einzelne Interessensbekundigungen und die Nutzung unserer Argumente bei Widersprüchen, aber die kennen wir auch nur aus anonymen Kommentaren auf Ralphs Bloggs. Ein direkter Kontakt oder weitere Klagen nach dieser Vorlage sind uns unbekannt.
Herzlichst! Detlef
Detlef, die individuelle Beratung, dafür nimmt man sich doch am besten einen Anwalt. Der Antrag muss sowieso auf den Mandanten abgestimmt werden.
LöschenWichtig ist, dem Anwalt zu vermitteln, dass die Bemühungen für ein Normenkontrollverfahren alle blockiert werden und jetzt eben eine Handvoll Richter zu finden sind, die den Gang nach Karlsruhe antreten.
Natürlich braucht man erst mal eine Sanktion, auf die ich nicht scharf bin. Aber für den Notfall habe ich bei meinem Anwalt angefragt. Sollte es dazu kommen, werde ich berichten
LG Rosi
Danke, liebe Rosi - so eine Sammlung wäre gut! Je mehr Richter mit der Klage beschäftigt sind, desto besser ! Und je mehr Menschen sich dementsprechend auf den weg machen, auch.
LöschenDie Sache mit der Liste ist gut!
@Ralph,
AntwortenLöschenWICHTIG: Wenn du dir von fremden Menschen zum überleben helfen lässt, dann mache bitte Darlehensverträge um vor Gericht eine glaubhafte Dokumentation nachzuweisen. Eventuell für diesen Fall vorher Rechtsberatung einholen.
Sonst verfällt der Anspruch später nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil - was ja schlimmstenfalls noch viele viele Monate auf sich warten lässt - auf rückwirkende Auszahlung vom Amt.
Herzlichen Dank - ja, so machen wir das ...
LöschenHallöle,
AntwortenLöschenwas ist denn nun mit dem Herrn Boes? Er verkündet Geheimnisse, bittet um Warten aufs Wochenende ... und? Warum wartet er nicht, bis er wirklich was zu sagen hat.
Ist das Propaganda? Oder Spannung erzeugen, damit seine Fans am Ball bleiben?
Ethisch gesehen recht seltsam, finde ich.
Das ist es nicht - ich bin einfach viel zu erschöpft, um zu schreiben ... pardon
Löschen@ Anonym28. September 2013 19:11
AntwortenLöschenDanke für den Hinweis. Selbst Anwälte sind sich da uneins. Das BSG stellte hohe Hürden auf und erkennt auch Darlehen selten an. Bisher hat das Jobcenter noch kein Darlehen weiter geleitet. Wir bleiben drann! Für die Abschaffung der Sanktionen selbst bleibt die Frage sekundär, ob ein Darlehen ein Zufluss oder nur eine zeitweilige Vorleistung, also ein Durchfluss von Geld darstellt. Jedenfalls erhielt Ralph bisher keinerlei finanzielle Hilfe für seinen Bedarf. Doch falls er ein Darlehen angeboten bekommt, bleibt die Frage, ob und wann er es annehmen kann, um einerseits zu überleben und andererseits glaubwürdig zu bleiben. Dann ist ein wasserdichter Darlehensvertrag sehr sinnvoll. Bisher bekam er nur vereinzelt und unregelmäßig eine Einladung zum Essen. Das ist wohl noch keine langfristige Existenzsicherung.
Herzlichst! Detlef
@Detlef28. September 2013 22:27 und @BbG28. September 2013 22:58,
LöschenDIESES IST EINE PRIVATE ANTWORT, NUR FÜR INTERNE ZWECKE GEDACHT!
ich bin es noch einmal: Der Urheber der Nachricht von Anonym28. September 2013 19:11.
Um dem/n Gegner/n nicht in die Hände zu spielen, bitte ich darum das nachfolgende nicht zu veröffentlichen.
Ich habe als Aparigraha (aber dennoch Anonym) bereits hier im Blog Stellung bezogen.
Ich denke was das BSG mit den hohen Hürden wegen Darlehen stellt, muss ebenfalls den Weg zum BVG nehmen. Da hier nach meiner Meinung zum Beispiel die Vertragsfreiheit nach Art. 2 I GG (Grundgesetz) verletzt wird.
Mich beschäftigt dieser gesamte Vorgang den der Ralph durchmacht sehr. Aus persönlichen Gründen (seit März 2003 meine Arbeit verloren, ...vom Anfang der Harz IV Epoche mit dabei, ab ca. 2009 Arbeitsunfähig und damit Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, seit Juli 2013 keinerlei Hilfe mehr wegen Auszahlung einer Sterbegeldversicherung nach dem Tod meines Vaters).
Ich stehe uneingeschränkt zu der Idee des BGE, um jedem Menschen hier in Deutschland die Freiheit der persönlichen und auch beruflichen Entfaltung zu gewähren.
Was die Hilfe für Ralph betrifft, so möchte ich am Dienstag zur Linke Hilfe hier in Wiesbaden gehen. Ich habe hier von Wiesbaden aus vor, eine Hilfsaktion nach dem Vorbild der "Berliner Luftbrücke" für Ralph zu starten. Näheres kann ich im Moment dazu noch nicht nennen.
Vorab nur soviel: Es ist wie eine Art Hilfe zur Selbsthilfe auch für mich selbst.
Da ich wahrscheinlich, wenn es schlecht geht spätestens ab Februar wieder auf Harz IV angewiesen sein werde. Dann droht ("freude") mir ebenfalls auf kurz oder lang der Weg nach Karlsruhe. Denn dieses mal lasse ich mir meine psychische Gesundheit nicht mehr durch einen Sachbearbeiter mehr zerstören.
Ralph, habe Mut zum (weiter-) Leben, denn:
Wenn die Lichter der Menschen verlöschen und der Lärm verstummt,
dann sehen wir wieder die Sterne,
dann hören wir wieder die Stille.
Es gibt Sterne in der Nacht, die wir noch nie gesehen haben.
Wenn es noch dunkler wird, leuchten sie.
Du schaust wieder nach oben.
Wenn die Krise alles verfinstert hat,
werden Kinder des Lichts die Sterne anzünden.
Menschen führen Menschen zum Licht.
Zu EINEM Lebensstil.
Menschen die sich befreien lassen von Habgier und Hass.
Menschen die nicht länger an Gewehrläufe glauben.
Menschen, die mit weniger zufrieden sind und Zeit für Dinge haben, die kein Geld bringen.
Menschen die keinen Palast brauchen um prächtig zu leben und wenig Geld um gemeinsam zu feieren.
Menschen die Blumen sehen, die Vögel zwitschern hören, die wie ein Kind spielen können.
Liebe Menschen mit viel Licht in ihren Herzen, Häusern, Dörfern und Städten.
Liebe Grüße
Aparigraha
PS: Ich melde mich, sobald ich mehr darüber weiß, wie ich gezielt helfen kann.
@Detlef.....Ist auch nicht folgendes möglich: Jemand gibt Ralph oder dem Team Boes Geld für Nahrung, mit einer Quittung, das dieses Geld von Herr/Frau XYZ aus YXZ, Anschrift XYZ, für Nahrungsbeschaffung für Herr Boes geliehen (bis auf Unbestimmte Zeit) ist, damit Herr Boes nicht verhungern muss. Mit Unterschrift natürlich.
LöschenDemzufolge wäre auch nachgewiesen, das anschreibbare , festzustellende Personen, Geld für Nahrung geliehen hätten (bei Angabe: Geschenkt, wäre das wohl ein Problem).
Allerdings müsste wohl festgehalten werden, was, wann, wieviel gekauft wurde.
Wenn dann gefragt wird, wo die Nahrung denn herkommt, könnte das Boes Team, die Nachweisbaren Quittungen vorzeigen. Somit wurde ja auch kein Einkommen irgendwo und irgendwie erzielt.
Ist ja nur so eine kleine Idee. Vielleicht funktioniert das auch nur in meinen Träumen und ist zu Unüberlegt.
Danke Andi,
Löschenauch dieses Leihen könnte Ralphs Leben retten, aber wäre dennoch ein anzweifelbares Darlehen. Beim Urteil des BSG vom Frühjahr 2010 ging es konkret um einen Bedürftigen, dem sein Onkel ein Darlehen gab. Die "herrschende Meinung" interpretierte es so (Auszug): "Für einen tatsächlichen Darlehensvertrag spräche die Wahrung der im Geschäftsverkehr üblichen Modalitäten. Dagegen spräche, wenn der Inhalt der Abrede, insbesondere die Darlehenshöhe sowie die Rückzahlungsmodalitäten, und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht substantiiert dargelegt werden könnten."
Ich lese es (vereinfacht) so, dass jedes Darlehen aus humanen Gründen (von Unterstützern) einen Zufluss vermuten lässt und nur Darlehen mit wirtschaftlichem Profit und vorhandener Sicherheit anerkennbar sind. Damit werden humanitäre Leistungen von Dritten nicht verboten, aber als Einkommen verechnet.
Dagegen zu prozessieren benötigt Energie, Geld und Zeit und der Erfolg bleibt ungewiß. Es ist jedoch auch gegen Sanktionen ein zusätzliches Argument.
Deshalb wurde auf den Versuch aufmerksam gemacht, statt eines direktem Darlehens, damit das Jobcenter zu involvieren. Nun bin ich gespannt, ob das Jobcenter mit humanen Gründen umzugehen weiß und was aus den Darlehensangeboten wird. Wahrscheinlich lange nix und anschließend eine neue Schikane. Jedenfalls sollte die interessierte Öffentlichkeit erfahren, wie Ralph von wem hängen gelassen wird.
Diese Problematik löste auch bei uns einige Verwirrung aus, weshalb ich auch hier die Ratlosigkeit verstehe. Hier geht es zunächst um unseren scharfen Protest.
Dabei sind all unsere Gedanken und Sorgen bei Ralph. Sein Überleben ist die Voraussetzung für den möglichen Erfolg vor dem BVG! Nach 60 Tagen Totalsanktion ist sein Zustand kritisch, aber sein Wille ungebrochen. Das Essen fällt ihm bereits schwer, auch wenn Freunde ihm bei Gelegenheit abgeben, was sie grade haben: Mal ein Brötchen, eine Brühe oder ein paar Kekse sind auch nicht sonderlich aufbauend. Sein Existenzminimum bleibt erforderlich, auch für die Wohnung und die Krankenkasse.
Es bedarf schon eines unermesslichen Zynismus, über Ralphs Situation noch zu spotten, oder zu unterstellen, dass er als Opfer selber schuld sei.
Ich bitte um Verständnis auch dafür, dass weder Ralph, noch "wir-sind-Boes" derzeit die Kraft finden, auf private Mails zu reagieren, selbst wenn sie Ralph unterstützen.
Herzlichst! Detlef
@Detlef
LöschenZitat:
"Damit werden humanitäre Leistungen von Dritten nicht verboten, aber als Einkommen verrechnet."
Wenn Ralph genau soviel an humanitäre Hilfe als Spende erhält, die der Höhe des Anteils für Lebensmittel und Hygieneartikel im Regelsatz entspricht, dann könnte dieser Anteil doch später verrechnet werden, sobald das Urteil gefällt ist.
Das wäre doch das kleinere Übel, um die Zeit bis zum Prozess zu überstehen.
Habt Ihr schon mal diese Möglichkeit in Betracht gezogen oder mache ich hier gerade einen Denkfehler?
LG Rosi
Danke Rosi!
LöschenIch mag es hier nicht entscheiden, aber vermute schon, dass wir neue Denkansätze benötigen. Als Ralph nur um 60% sanktioniert war und er bereits 43 Tage hungerte, war die Öffentlichkeit geteilt, ob er sich durch ein Staffelhungern helfen lassen kann. Dennoch war es ein Erfolg. Aber jetzt geht es nicht mehr um 40 € pro Woche, sondern um fast 200 € pro Woche. Dafür ist das Staffelhungern nicht mehr realistisch. Es bleibt auch fraglich, ob Spenden in dieser Höhe dauerhaft möglich und sinnvoll sind. Letztlich freut sich nur das Jobcenter über den Zufluss, den es auch bei einer Rücknahme der Sanktionen nicht ausgleicht.
Kürzlich war Inge einige Tage bei Ralph und ein öffentliches Treffen gab es da auch. Ich fehlte, aber erfuhr, dass auch Inge mit Ralph solche Themen diskutierte.
Nun fühlt es sich sehr bedrückend an, wenn bisherige Konzepte überdacht werden müssen. Aber vielleicht muss man manchmal Prioritäten setzen und auch einige Kröten schlucken. Es ist besser sich zu verbiegen, als gebrochen zu werden. Seine Unterstützer würden sich die Augen reiben, aber es verstehen, wenn Ralph nun doch Essensscheine erbettelt, um zu überleben und dadurch sowohl seine Prozesse weiter zu führen, als auch seine Wohnung und Krankenversicherung zu erhalten. Auch dies ein Argument gegen Sanktionen!
Durch die akute Unterernährung ist Ralph noch schwerer zu beeinflussen. Mag sein, dass er noch ein Ass im Ärmel hat oder nun die privaten Darlehen über das Jobcenter an ihn weiter geleitet werden, aber ich bin unsicher, wie es weiter geht.
Herzlichst! Detlef
Danke Detlef für Deine ausführliche Information zur aktuellen Situation.
LöschenLG Rosi
"Die "herrschende Meinung" interpretierte es so (Auszug): "Für einen tatsächlichen Darlehensvertrag spräche die Wahrung der im Geschäftsverkehr üblichen Modalitäten. Dagegen spräche, wenn der Inhalt der Abrede, insbesondere die Darlehenshöhe sowie die Rückzahlungsmodalitäten, und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht substantiiert dargelegt werden könnten.""
LöschenUnd da ist niemand gegen vorgegengen? Das ist völlig Realitäts- und Wirklichkeitsfremd - insbesondere unter Verwandten und Freunden.
Eben "die Wahrung der im Geschäftsverkehr üblichen Modalitäten" wird innerhalb der Familie und unter Freunden nicht gewahrt. Ich habe noch nie jemanden kennengelernt der innerhalb der Familie die im "GESCHÄFTSVERKEHR im üblichen Modalitäten" bezüglich Darlehen wahrt.
Eben genau das - "Dagegen spräche, wenn der Inhalt der Abrede, insbesondere die Darlehenshöhe sowie die Rückzahlungsmodalitäten, und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht substantiiert dargelegt werden könnten." - spricht FÜR ein Darlehen unter Familienmitgliedern.
Ich habe meinem Geschwistern schon oft ein Darlehen gegeben - und umgekehrt.
GERADE DA
1) sind mündliche Verträge usus
2) wird kein festes Rückzahlungsdatum vereinbart
3) wird das Darlehen in der Regel Zinslos gewährt
Ein Darlehen soll nämlich HELFEN und gerade nicht der Gewinnoptimierung dienen - jedenfalls in intakten Familien und Freundschaften.
Dazu gehört selbstverständlich die Absprache das das Darlehen kein Rückzahlungsdatum beinhaltet, sondern die Abmachung das es zurückgezahlt wird WENN DER DARLEHENSNEHMER ES KANN! Die Rückzahlung wird also schlicht und einfach auf den Zeitpunkt in der Zukunft verlegt, in der der Schuldner in der Lage ist das Darlehen zurückzuzahlen. Denn kein Familienmitglied würde dem anderen mit irgend welchen Pfändungen und Gerichtsprozessen kommen, sollte ein festes Datum vereinbart sein und das Geld zu dem Zeitpunkt nicht zurückgezahlt werden KÖNNEN!
Die Richter verdrehen also die Fakten und Tatsachen um 180 Grad.
Der Souverän
@Anonym 1. Oktober 2013 12:59 (Der Souverän)
Löschen"Die "herrschende Meinung" interpretierte es so (Auszug): "Für einen tatsächlichen Darlehensvertrag spräche die Wahrung der im Geschäftsverkehr üblichen Modalitäten. ... "
Warum sperrst Du Dich so, einen Vertrag aufzusetzen?
Darlehensvertrag
Der Darlehensgeber ...
gewährt dem Darlehensnehmer ...
einen zinsloasen Kredit in Höhe von ...
rückzahlbar nach Entscheidung des ...gerichtes und Nachzahlung durch das verklagte Jobcenter
(in forgenden Raten: )
Unterschriften
_______________
fertig!
Wird jedes Gericht als vernünftigen, nachweisbaren Vertrag anerkennen müssen!
LG Torsten
@ Torsten
LöschenIch sperre mich keineswegs. Ich zeige nur auf, daß es an der Lebenswirklichkeit völlig vorbeigeht, wenn die Richter behaupten das die im "GESCHÄFTSVERKEHR im üblichen Modalitäten" ein An-zeichen für einen "ordentlich gewährten Kredit" unter Verwandten und Freunden wären.
Ganz im Gegenteil. Ich mutmaße mal, wenn ein solcher Vetrag besteht, daß er nur aus Beweisgründen gefertigt wurde, UND das die Absprachen ganz andere sind, als die im Vertrag behaupteten.
Schriftliche Verträge macht man unter Betrügern, oder wenn eine Seite von der anderen annimmt sie wolle sie betrügen oder übers Ohr hauen. Unter ehrlichen Menschen, Verwandten und Freunden braucht es sowas nicht.
Der Souverän
Charlie Chaplin - Der große Diktator
AntwortenLöschenDie Rede von Charlie ist aktueller denn je, heute nur viel subtiler hinter den Kulissen...
Ein paar ehrliche Minuten der Besinnung ...
http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=pDXLEH0-6Sg
Auch interessant erinnert sich noch jemand an George Owells Animal Farm - Der Aufstand der Tiere (Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher usw.)...
LöschenLeider fehlt uns das Umfeld.
LöschenDas müssen wir schaffen und dabei denkt daran:
"Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie längst verboten."
"Wenn bürgerliche Demokratie etwas ändern würde, wäre sie längst verboten."
(Was ist daran Demokratie?)
Marx ist nicht widerlegt: 300% Profit und existiert kein Verbrechen...
Zurück in die Zukunft!
Mit Profiten deutlich unter der Menschenverachtung.
Mit der ürdigung ehrlicher Arbeit.
Mit echten Vorbildern der Gesellschaft.
LG Torsten
Charles Chaplins Große Rede an die Menschheit
AntwortenLöschenhttp://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=cyore4K7BjY
Urkunde 146 ist die Wurzellösung !!!
staatenlos.info
das grundgesetz wird nicht abgeschafft, solange die profiteure dessen auslegung immer noch im amt sind. und mittlerweile hat sich die gesellschaft dahingehend verändert, dass wohl die mehrheit für eine "pflicht" des arbeitslosen sind, oder eine begrenzte bezugsdauer oder oder. das system der unmenschlichkeit hat es geschafft. was man vor 30 jahren niemals dachte, ist jetzt gelebte realität. die menschlichkeit wurde ersetzt durchs funktionieren, und funktionierst du nicht, wirst du entsprechend entsorgt, verwaltet, drangsaliert, diffarmiert oder der lebensgrundlage entzogen. daher ist der schrei nach grundgesetz ist nicht wirksam o.ä. nicht so einfach. wir hätten selbst die todesstrafe wieder mit aufgenommen, wenn gerade tage vorher ein kind mißhandelt worden wäre , von daher ist es schwer objektiv und emotionslos rechte in eine verfassung zu giessen
AntwortenLöschenDas Grundgesetz ist das Fortschrittlichste, was dieser Staat zu bieten hat.
LöschenOb eine Überführung in eine Verfassung ein wirklicher Fortschritt wäre, ist bei den Wahlergebnissen zu bezweifeln.
LG Torsten
Oh Oh,
Löscheninformier dich bitte über die bewiesenen Rechtstatsachen, Hintergründe und bereits erfolgte Umsetzungen auf staatenlos.info im Liveticker seit dem 4.9.2013.
26.09.2013: celleheute.tv: Auf ein Wort mit Andreas Popp
Löschenhttp://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=bXmMmER7KWo
Hallo,
AntwortenLöschenvertut Euch bitte nicht mit der Richtervorlage. So weit ich weiß, wird sie nur von EINEM Gericht bearbeitet werden, und man darf nicht verschweigen, dass man sich an mehrere Richter wenden möchte. Sonst gibt es noch mehr Probleme.
Auch mit den Darlehensverträgen ist das so eine Sache. Ein Vertrag ist zwar immer gut, aber was soll er nützen? Aus dem Schriftverkehr zwischen Ralf Boes und dem Jobcenter, der öffentlich einsehbar ist, geht ja hervor, daß es eine hundert%ige Sanktion gibt. Da wird jeder davon ausgehen können, dass er von Privat Geld bekommen muss, um seine Unkosten zu bestreiten. Wie lange läuft denn die Sanktion noch? Ich meine, wann gibt es wieder Geld vom Jobcenter? Setzt die Zahlung automatisch wieder ein? Oder muß erst ein Gespräch stattfinden? - Das ist eine verteufelt schwierige Situation. Ich hoffe, der Hauseigentümer spielt mit, nicht dass es nun wirklich an die Substanz geht.
Ich will mich ja nicht grundsätzlich einmischen, aber wäre nicht doch eine andere Strategie angebracht, in der Ralph Boes nicht noch weiter "abrutscht"? Kein Geld, und dann auch noch Schulden, das ist doch total bedrückend.
Trotzdem einen schönen Sonntag,
Mücke
Hallo noch mal,
AntwortenLöschenhabe gerade auf der Seite "Wir sind Boes" im Newsticker gelesen, wie es aktuell aussieht.
Wenn das Jobcenter die eingegangenen Beträge nicht überweist - kann dann nicht jemand (am besten eine Person, die nicht ALG bezieht) persönlich hingehen (mit Vollmacht) und die auffordern, das Geld auszuzahlen?
Ich hatte das vorhin mit den Darlehen falsch verstanden.
Das kann ja nicht sein, dass das Mob-Center das Geld einfach so liegen lässt.
Viel Geld habe ich leider nicht, aber wenn ich irgendwas an Lebensmitteln oder so schicken kann, mache ich das gern. Nicht als Almosen, sondern als "geben wollen".
Mücke
Boes muss erstmal die mit Betrug vom Jobcenter erlangten Zahlungen an das Jobcenter
Löschenzurueckueberweisen
> Das kann ja nicht sein, dass das Mob-Center das Geld einfach so liegen lässt.<
LöschenNach jeweiligem kommunalem Recht wird das Geld erst einmal geparkt:
Beispiel:
Wie sind ungeklärte Zahlungseingänge zu verbuchen?
Ungeklärte Zahlungseingänge sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten bei Kontenart 379 zu verbuchen.
Im kameralen Haushaltsrecht gehörten die ungeklärten Zahlungseingänge zu den sog. Verwahrgeldern. Den Begriff sowie den Inhalt von Verwahrgeldern im kameralen Sinne gibt es jedoch in der KommHVO nicht mehr. Aus diesem Grund wird bei nächster Gelegenheit der bei Kontenart 378 im Kontenplan noch verwandte Begriff „Verwahrgelder“ gestrichen.
Hmmm... ob das dem Ralph was nützt? Zumindest besteht für das Jobcenter rechtlich keine Verpflichtung, das Geld an Ralph weiterzuleiten.
Also, es muss eine befriedigende und auch wirksame Methode herbeigeführt werden, sonst dreht sich alles nur im Kreis.
Aparigraha
Hallo Aparigraha,
Löschenaber wenn ein Verwendungszweck draufsteht? Dann ist es doch mehr als ein "Verwahrgeld", nämlich zweckbestimmt.
Kann denn nicht jede/r BürgerIn dieses Landes sich mit einem Anliegen an das Jobcenter wenden? Ist dieser "Verein" denn ausschließlich für ALG 2 Bezieher da? Wenn ja, wo steht das geschrieben? Im SGB? Steht da, dass das Mobcenter nur um jeden Preis verpflichtet ist, auf Anfragen oder Anliegen von Arbeitslosen zu reagieren? Der Laden wird doch mit öffentlichen Mitteln bezahlt; da sollten dann auch alle das Recht haben, sich mit Anliegen an selben zu wenden. - Sagt mir der gesunde Menschenverstand.
Mücke
Joi, hat das Konzept des Herrn Boes nicht geklappt?
AntwortenLöschenIst der Blog stillgelegt worden, weil es keine Zukunft für das BGE gibt?
Ach Kinderchen, das hätte ich euch doch gleich sagen können, habs ja auch getan, aber ihr habt ja meine Meinung als Trollis entweder runtergemacht oder nicht veröffentlicht.
Mensch, such dir einen Job, das ist alles was noch geht. Oder mach dich selbständig mit deiner Gedanken- Schule. Dafür gibts beim Jobcenter Zuschüsse.
Vera
BRD "GmbH"
AntwortenLöschenBeweise
siehe unter http://novertis.com/wpress/wp-content/uploads/2010/02/Firmenauskunft_BRD_19_03_2013.pdf_qO4876.pdf
Z.B. Eintragung der
Bundesrepublik Deutschland
Firmenidentifikation
--------------------
D-U-N-S Nummer 34-161-1478
Nicht eingetragene BRD
Bezeichnung
Geschaeftssitz Dorotheenstr. 184
10117 Berlin
Berlin
Deutschland
Telefon-Nr. +49 30 2270
Fax-Nr. +49 30 22736740
Branche (SIC) Landesregierung, nak (91990000)
Web-Adresse www.bundestag.de
usw.
firmen.sofortauskunft.info
AntwortenLöschenfür
Bundesagentur für Arbeit
Rechtsform: Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung
vertreten durch den Vorstand
Herrn Frank-J. Weise, Vorsitzender des Vorstandes
Herrn Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung
Herrn Raimund Becker, Vorstand Arbeitslosenversicherung
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: 0911/179-0
Telefax: 0911/179-2123
E-Mail: Zentrale@arbeitsagentur.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE811458858
Sucheintrag: Bundesagentur für Arbeit
Ergebnis: Es werden viele Einträge mit o.g. Sucheintrag aufgelistet
Genaue Auskünfte können gegen Gebühr bestellt werden
Bestellung einer Firmen-Sofortauskunft:
Bitte wählen Sie die gewünschte Auskunft und die Sprache des Berichts aus:
Firmen-Vollauskunft € 49,00 ¹
D&B Comprehensive Report als Berichtssprache
Firmenauskunft € 39,00 ¹
D&B Business Information Report als Berichtssprache
firmen.sofortauskunft.info
AntwortenLöscheneinfach mal den Suchbegriff
Bundesrepublik Deutschland
oder
Jobcenter
eingeben.
Die Listen sind lang.
eingeben
Um richtig weiter zu kommen, brauchen wir Tatsachenbeweise.
AntwortenLöschenDie Unterstützer sollten doch dem obdachlosen Herrn Boes die Kohle auf die Kralle geben. Da hat er mehr davon als dieses heckmeck mit den Darlehn beim Jobcenter.
AntwortenLöschenWichtiger ist noch, was wird er machen, so lädiert wie er aus eigenem Willen ist? Bei den Pfarrgemeinden betteln gehen? Auf derStarße sitzen mit dem Hut davor?
Habe mir gerade mal die News durchgelesen. Gute Aktion finde ich.
AntwortenLöschenWenn die Arge die Hilfsgelder! die R.B. als Darlehen gewährt wurden nicht SOFORT! überweist oder einen Barscheck zur Abholung bereitlegt, würde ich Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung stellen.
Der Straftatbestand ist sicherlich erfüllt, wenn die Arge die Gelder nicht SOFORT bereitstellt.
Es kommt nämlich nicht darauf an warum der Hilfebedürftige Hilfe benötigt, oder ob er seine Hilfebedürftigkeit selbst verschuldet hat, es kommt nur darauf an DAS er Hilfebedürftig ist.
Wird dann die Hilfe nicht erteilt, handelt es sich eindeutig um unterlassene Hilfeleistung - und das ist ein Strafbewehrtes Delikt!, da die Arge eindeutig Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit hat und vom Souverän beauftragt ist, diese zu beenden, oder abzumildern.
Der Souverän
Gibt es schon Reaktionen vom Jobcenter bezüglich der Überweisungen?
AntwortenLöschenLG Marita
He, Mann, warum kommt nix mehr? Ister schon tot?
AntwortenLöschenOder geht er wieder zum Schoppcenter?
ich würd mir die Kohle und Gudscheine holen dafür sint die da, Mann.
Oder kauf dir eine ipod habe ich auch gemacht mann.
Hartz IV - eine Gefahr für die Demokratie.
AntwortenLöschenHerzlichen Dank @ All!
AntwortenLöschenEure Kommentare sind uns sehr wichtig! Sie bringen uns neue Sichtweisen und Ideen, oder machen bereits vorhande Vorstellungen klarer. So stärken wir uns gegenseitig.
Gelegentlich sagen Zwei dasselbe, aber der Erste erntet Unverständnis und wird vom Hörenden nur als Störer der bisherigen eigenen Ideen interpretiert und der Zweite bringt plötzlich die Erleuchtung, dass hier wirklich eine bedenkenswerte Idee vorliegt, die gut sein könnte.
Vom Jobcenter gibt es bisher keine Reaktion auf eine Überweisung. Lediglich einige begleitende E-Mails wurden mit einem Weiterleitungsvermerk als Eingang bestätigt.
Offen sind auch unsere Überlegungen, wie wir Ralphs Überleben sichern können. Bekommt er wirklich die KdU, wenn er "Sachleistungen" beantragt oder auch tatsächlich erhält oder werden dadurch die Beiträge für die Krankenversicherung wieder aufgenommen? Wie wirkt ein Darlehen und was passiert, wenn die Rückzahlung nicht garantiert ist? Wir werden wohl Risiken akzeptieren, damit Ralph noch zu Lebzeiten seine Existenzsicherung erhält. Jeder Tag bringt Fortschritte, aber noch fehlt das Ergebnis.
Auch die Richtervorlage erhielt eine ganz kleine Überarbeitung, ohne nochmals Anwaltsgebühren zu verursachen. So korrigierten wir die Fehler in der Rechtschreibung, außer bei Originalzitaten, denen wir ihre Originalfehler beließen.
Wenige holprige Satzkonstruktionen haben wir geringfügig verändert. Weitergehende Kommentare, mit zusätzlichen Argumenten, bleiben unverändert als Kommentar bestehen, trotzdem sie überzeugen, weil ihre Einfügung uns zu kompliziert erschien.
So wurden Gesichtspunkte genannt, die für uns zwar akzeptabel sind, aber das Gleichgewicht der Argumente belasten (aus der Sicht der Richter), oder angetragene Verschärfungen sind nicht in jeder denkbaren Situation wirklich hilfreich und könnten deshalb vom Richter leicht verworfen werden.
Mehr dazu in unserem Blog "mach mit!": http://brandbrief-klage.blogspot.de/
Herzlichst! Detlef
Hallo Detlef,
Löschenich muss sagen, dass mich die Situation sehr bewegt. Nie hätte ich gedacht, dass eine Behörde so gnadenlos handeln bzw. im Hinblick auf die Darlehen eben NICHT handeln könnte und würde. - Beim Jobcenter ist eben das "würde" im Sinne für den Menschen unantastbar, so interpretiert die Behörde wohl ihrerseits das GG. -
Kommentare zu veröffentlichen, die dem Mobcenter eine neue Waffe in die Hand geben könnten, halte ich für bedenklich, der Arm der Krake ist lang. Ach ja, ich muss dazu sagen, dass ich selbst kurze Zeit über JC Geld bezogen habe (nicht "VOM JC" im Sinne: "Ich gewähre Ihnen ...", wie das immer in den Schreiben heißt und einige Menschen kenne, die sich durch den Bezug von ALG 2 wegducken.
Ich fordere hiermit das Jobcenter Berlin Mitte auf, die eingegangenen Darlehensbeträge (eine Hilfe zum Überlebensunterhalt von Steuerzahlern, die genau das tut, was eigentlich das JC weiterhin tun sollte, nämlich den Ralph Boes zustehenden Betrag aus der Solidargemeinschaft der Steuerzahler auf sein Konto weiterzuleiten) unverzüglich auszuzahlen. Niemand, keine Einzelperson und keine Behörde, darf in diesem Land so gnadenlos sein und selbst Geldbeträge, die für Ralph Boes bestimmt sind, einfach einparken. Ich fordere die JobcentermitarbeitertInnen auf, Menschlichkeit und Zivilcourage zu zeigen und sich nicht in der Gruppe der Wölfe im Schafspelz zu verstecken. Ich fordere die JCmitarbeiterInnen auf, daran zu denken, dass auch sie selbst einmal in eine Notlage kommen können. Wer nur funktioniert wie eine Puppe, ist ein guter Untertan, auf Kosten seines Menschseins.
Mücke
@ Mücke, ich danke auch Dir!
LöschenDen ersten Satz im 2. Absatz habe ich jedoch noch nicht ganz verstanden. Auch wenn die Resonanz gering bleibt, haben wir im Impressum unserer diversen Veröffentlichungen Mail-Adressen und kürzlich wurde hier ein Kommentar nicht veröffentlicht, weil der Kommentator gleich im ersten Wort, auf der Nichtveröffentlichung bestand. Leider ist vor der Veröffentlichung auch keine Kopie möglich und werden nur wenige Zeilen angezeigt. Dies verringert die Wirkung oder erhöht unseren Aufwand beträchtlich. Aber es ist den Versuch wert, wenn es wichtig erscheint und sich keine öffentliche Sprachregelung finden lässt.
Allgemein gilt, dass wir uns vertrauen, auch wenn es bei uns eine gewisse Fluktuation gibt. Wir wollen mit offenen Karten unsere Ziele (Abschaffung der Sanktionen) erreichen, damit die Öffentlichkeit selber urteilen kann, wie unsere Situation ist. Allerdings sind wir uns auch bewußt, dass die Öffentlichkeit manipulierbar ist und dies selber zu selten bemerkt.
Herzlichst! Detlef
Hallo Detlef,
Löschenna ich habe gedacht, dass es vielleicht dem Ralph Boes schaden könnte, wenn jemand zum Beispiel schreiben würde: "Wenn Du Geld brauchst, melde Dich bitte:" Dann könnte das Jobcenter "denken", dass die Situation nicht gar so brenzli sein kann und man sich erst recht nicht um die Überweisung der darlehnsbeträge kümmern muss. War nur eine Idee, die vielleicht nicht richtig ist.
Mücke
Hallo Mücke
Löschenund Danke für Deine Ideen. Da Ralph die Sanktionen nicht nur schriftlich erhielt, sondern auch vollstreckt bekam und die Dringlichkeit gerichtlich verworfen wurde, bleiben die Prozesse vom Zufluss eigentlich unberührt, auch wenn die psychologische Wirkung bleibt. Allerdings könnte sein Status im Jobcenter entfallen, wenn er zu ausreichendem Einkommen gelangt, welcher spätere Prozesse verhindert.
Nur sehe ich keine Spenden für Ralph über 800 € monatlich über mehrere Jahre bis zur Abschaffung der Sanktionen durch das BVG.
Es gibt allerdings Freibeträge für Ralphs Leistungen (Vorträge) und möglicher Weise auch für seinen ehrenamtlichen Aufwand, falls dort ein Zufluss erzielt wird.
Das sollte noch weiter überdacht werden. Solange die Vollsanktion besteht, kann das Jobcenter auch kaum eine Verrechnung mit der Grundsicherung durchführen.
Ansonsten gilt natürlich, dass Ralph keinen Zufluss ablehnen kann, wenn es eine Spende ist, aber dafür auch nicht bestraft werden darf, dass er Geld annimmt, jedoch dadurch seine Bedürftigkeit reduziert. Anders sieht es bei Darlehen mit unzumutbaren Bedingungen aus. Hier muss er selber entscheiden.
Herzlichst! Detlef
Hallo Detlef,
LöschenRalph Boes könnte mit Recht begründen, warum er die eingefordeten Bewerbungen in den letzten Monaten nicht schreiben KONNTE. Zunächst erst mal mit seinem gesundheitlichen Zustand und weiter damit, dass er kein Geld hatte für den Kauf seiner Bewerbungsmappen, Kopien, fehlender Drucker, kein PC. Bei zehn Bewerbungen pro Monat kommt ganz schön was zusammen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man die Mappen meistens nicht wiederverwenden kann (wenn sie überhaupt zurückgeschickt werden mit einer Absage verbunden), denn oft sind Knickstellen drin oder Falten vom Umblättern. Wie soll man das bezahlen, wenn man nicht mal Geld zum Leben hat? Erstattungen von Bewerbungsmaterial nützen da nicht viel, weil man in Vorleistung treten muss. Und mal abgesehen davon: WO soll man sich bewerben? Es GIBT definitiv keine akzeptablen Stellen. Im Callcenter werden doch nur Leute gesucht, die Verkaufen bzw. leute am Telefon nerven wollen. Wer nicht nerven kann und will, wird erstens eh nicht genommen oder in kurzer Zeit wieder entlassen. Dann geht der ganze Bürokram im JC wieder von vorne los. Merken die JCs denn nicht, dass sie sich dadurch selbst überflüssige Kosten ans Bein binden?
Grüße von Mücke und trotz allen einen schönen freien Tag morgen.
Hallo Mücke,
LöschenDeine Idee ist wunderbar für Jeden, der im Hartz4- Sytem laviert, um selber irgendwie zu überleben! Das ist keinesfalls negativ, sondern verdient unsere vollste Hochachtung, weil es schwer genug ist.
Allerdings hat Ralph mit Zugeständnissen ein Problem, wenn sie von seinen postilierten Zielen in seinem Grundrechte-Brandbrief abweichen. Er will offenlegen, dass Hartz4 nur mit Demütigung, Zwang, (Selbstver~) Leugnung, Verbiegung oder sonstigem Verzicht auf die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht überlebbar ist. Niemand sollte ihm so absolut folgen, wenn er davon nicht so absolut überzeugt ist, weil es das Leben bedroht und auch kostet, falls das BVG nicht rechtzeitig interveniert.
Somit kommen für Ralph persönlich keinerlei "Extrawürste" in Frage, die nicht jedermann ganz legal erhält. Legal meint, nach geltenem Recht, aber ohne Kann-Leistungen. Die Tafeln, Essensgutscheine, zweifelhafte Darlehen und Spenden für seine Person lehnte er deshalb bisher immer ab. Spenden werden ganz spezifisch für Aktionen zum Ziel des Brandbriefes und deren erforderlichen Anwaltsleistungen, wie der Richtervorlage, akzeptiert und verwendet.
Ralph ist nicht gierig auf Konflikte, aber lebt konkret vor, welche explosiven Konflikte jederman bekommt, der auch nur irgendwann von der GruSi bedroht sein könnte. Er tritt also für jeden ein, der noch ein Existenzrisiko vor sich haben könnte.
Allerdings bin ich weder Ralph, noch spreche ich für die Gruppe und kenne auch nicht die Zukunft. Es sind nur meine Überlegungen.
Herzlichst! Detlef
Ich bin entsetzt....! Wie kann sowas nur angehen... In einem Land, welches die Pflicht hat seine Mitbürger zu schützen, dass lebensnotwendiges von einem Jobcenter dem Hilfebedürftigen nicht nur vollkommen entzogen wird, sondern sogar die Notdarlehen, privater Darlehensgeber, vorenthalten werden ? Menschlichkeit gegen Bürokratie... ,,Kopfschütteln,,...! Jeder Jobcenterino, der noch einen Funken Anstand und Menschlichkeit im Leibe trägt hätte längst die eingegangenen Darlehensleistungen sofort an Herrn Boes weitergeleitet. Arbeiten denn in den Jobcentern keine Menschen mehr? Wurden diese etwa durch seelenlose Maschienen erstetzt ? Anscheinend sind wir China wieder einen Schritt vorraus, die planen Fabrikarbeiter durch Roboter zu ersetzen, wir haben schon lange die Bürokratie mit Robotern industrialisiert. Es ist eine Schande für Deutschland, die nicht mehr in Worte zu fassen ist. Jeder Mensch hat doch die Pflicht, Hilfebedürftigen in einer Notlage zu helfen. Beispielsweise bei einem Verkehrsunfall leistet man doch selbstverständlich Erste Hilfe und wartet nicht ab, bis jemand dazukommt der einem mal den Sinn und Zweck eines Verbandskastens erklärt oder wartet solange ab bis derjenige etwa abgenippelt ist, um dann unverrichteter Dinge weiterfahren zu können mit dem fröhlichen Lied auf den Lippen trallala ich konnte dem eh nicht helfen... ,sollen sich jetzt andere um ihn kümmern..., dafür bin und war ich nicht verantwortlich und wusste eh nicht was ich machen sollte..., naja sterben müssen wir alle mal... . Man Stelle sich vor sogar der Notarzt kommt dann noch rechtzeitig und steht mit genau den selben Ambitionen, wie der Ersthelfer vor dem Verunglückten... Eintüten und ab zum nächsten... Schrecklich... Unterlassene Hilfeleistung, Fahrerflucht usw.. Sind das etwa keine Straftaten mehr... ! So weit ist es also schon gekommen in Deutschland ?
LöschenEs gibt ja noch die Regel der Zumutbarkeit: §10 SGBII http://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html
Löschen(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht. <<<<<<
Wo wir bei der Frage sind was ist ein sonstiger wichtiger Grund???
Ralph hatte ja einen wichtigen Grund im Brandbrief genaustens beschrieben.
Wenn die Grundrechte der Allgemeinheit kein wichtiger Grund ist was ist denn ein wichtiger Grund??
§ 7
Leistungsberechtigte
(4a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird.
<<<<<< Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei
1. Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,
2. Teilnahme an einer Veranstaltung, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt, oder
3. Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. <<<<<
Es gibt dazu keine genaueren Definition. Gummi § die ausgelegt werden wie es gerade ins SGBII passt. Oder wie es dem Personal hinter dem Schreibtisch gerade geht. Karriere orientierte freuen sich auf jeden schwachen Kunden.
Was für Gedanken hat man als Sachbearbeiter in solchen Fällen?
Unterlassene Hilfeleistung ist es auf jeden Fall. Die Justiz schaut weg.
Jeder nicht Jurist bekommt das schaudern, und Beklemmungen wenn man sich den § Dschungel des SGB ansieht.
Und wie soll sich ein zu 100% Sanktionierter wehren, wenn ihm die Nahrung fehlt und ihm die Kraft fehlt?
Irgendwohin fahren? Ohne Fahrgeld = Schwarzfahren. Wer es kann wird laufen, was einem hungrig und schwach auch nicht leicht fällt und man einen Zusammenbruch Riskiert.
Welchen Zweck hat so eine Sanktion also wirklich?
-zwang - Erpressung - Nötigung
- biegen und brechen
- keine Wahl zu haben zwischen Friss oder stirb
- Totalentzug des Existenzminimums ist Folter
- sie fördert Wut, Verzweiflung bis hin zur völligen Selbstaufgabe.
- das Individuum muss sich verstellen und verliert jegliches vertrauen in Institutionen und der Justiz
Statt sich für den Bürger einzusetzen, werden viele Hürden eingebaut die verhindern soll sein Grundrecht in Anspruch zu nehmen.
In einer Großen Koalition werden sie die Mehrheit haben, und es sind gravierende einschnitte im Grundgesetz geplant. Die Agenda2020 liegt schon in der Schublade. Das macht einen ziemlich Wütend.
Ralph riskiere nichts was alle bereuen würden. Es ist wichtig das du bis zum Ziel unter weiter hinaus dabei bist. Es gab schon genug Tote, und jeder einzelne ist einer zu viel.
http://www.soziales-zentrum-hoexter.de/menschen-melden-sich-zu-wort/
N.
Zitat: Was für Gedanken hat man, als Sachbearbeiter in solchen Fällen ?
LöschenGute Frage....
Ich wage mal die kühne Behauptung aufzustellen, dass Sachbearbeiter in solchen Fällen mit der beruhigenden Argumentation, lediglich systemkonform gehandelt zu haben, ihr verbliebendes Gewissen damit rein halten. Berufliches und privates trennt man ja für gewöhnlich. Nach Feierabend geht es wieder nach Hause zu seinen Lieben und ein Blick in den Spiegel wagen da nur die wenigsten, bei den meisten sind diese Spiegel bereits ohnehin seit Jahren nicht mehr gereinigt worden, so dass mit der Zeit das eigene Spiegelbild nur noch shemenhaft erkennbar ist. Aber der Lohn für die geleistete Arbeit tröstet ja bekanntlich über jeglichen Merkel .. Ähhhm Makel hinweg, besonders wenn es sogar Boni obendrauf giebt, wenn man karriereorientiert im Sinne des SGB vor geht.
Bei einigen Abkömmlingen, des Grafen Drakula fragt man sich doch, ob diese überhaupt jemals ein Spiegelbild ihr eigen nennen durften oder nicht vielleicht sogar von Anfang an dem Blutsaugen fröhnten. Auch die Unwörter Sachbearbeiter oder Fallmanager, wenn man sie mal auseinanderdröselt sprechen für sich... Beim Sachbearbeiter werden Sachen ( Gegenstände ) bearbeitet. Der Hilfebedürftige ist somit nicht nur Kunde, sondern auch ein Sachgegenstand und muss wie Speckstein mit Paragraphen in Form gebracht werden. Ebenso beim Fallmanager wird lediglich der Fall des Hilfebedürftigen in Richtung Erdboden gemanagt, dabei ist zu erwähnen, dass dieser ohne Fallschirm ungebremst in Richtung Grund rast und diese sog. Manager nur verfügen ob dieser entweder auf Wasser oder Asphalt aufschlägt. Welches im Resultat vermutlich unerheblich sein dürfte, solange der freie Fall Profite abwirft.
Mit der Erschaffung der Agenda 2010 haben die jünger Frankensteins somit ein Monster erschaffen, welches in seinem menschenverachtenden Dasein bei weitem die Kreatur ihres Mentors in den Schatten stellt und darüberhinaus noch stetig ungehindert an dem Leid seiner Opfer wächst und gedeiht. Alleinig mit Heugabeln und Fackeln ist dem nicht mehr beizukommen, somit ist das Ende dieses Horrorfilms zwar für die unzähligen sog. Einzelfälle absehbar, wiederholt sich aber unentwegt in einer Endlosschleife ohne die Möglichkeit den Ausknopf zu drücken oder den Stecker ziehen zu können. Viele schauen daher einfach weg und halten sich die Ohren zu.
Bei so einem Film, der nicht mal das Prädikat B-Movie verdient würden die Kinokassen vermutlich leer bleiben. Alleinig schon wenn sich auf den zweiten Blick herausstellt, dass es sich um einen Snuff-Film handelt. Aber die Mainstreammedien sorgen ja ohnehin dafür, dass das Publikum dahingehend desensibilisiert wird und strahlen dieses Machwerk dann eben mit Werbepausen in die Wohnzimmer aus... Warum solche Machwerke nicht auf dem Index stehen und bereits Drehbücher für Teil 2 geschrieben werden, sollte sich jeder mal fragen... ! Fin ?
Hallo Detlef!
AntwortenLöschenMir ist noch etwas anderes eingefallen: Bis zum 14. Oktober 2013 hat Ralph Gelegenheit sich zur neusten Sanktionsandrohung zu äußern, also warum er sich in der jetzigen Sanktionszeit nicht um Arbeit bemühte. Wäre es nicht möglich, das jemand aus dem Team Boes, diesmal dahingehend einen Antwortbrief verfasst, in dem steht, das Ralph über 50 Tage hungert, er geschwächt ist und deshalb nicht in der Lage ist auf die Anhörung zu reagieren, schon gar nicht, in diesem Zustand sich überhaupt eine (frei gewählte) Stelle zu suchen. Das als wichtigen Grund angeben!
Wenn die daraufhin einen Arzt schicken um ihn zu irgend etwas zu zwingen verbietet das seine Patientenverfügung. Ich denke die müssten aber dann irgendwie darauf reagieren (OK, die müssen ja gar nichts, aber irgend etwas muss doch daraufhin passieren).
Eventuell gestehen sie ihm dann das Darlehen zu....bei diesem wichtigen Grund (halb verhungert/Handlungsunfähig) kann keine weitere Sanktion ausgesprochen werden, wenn keine reaktion erfolgt, ist das definitiv Menschenunwürdig, das die sich nicht weiter kümmern, auch das könnte Nachweis einer Menschenverachtenden Handlungsweise sein, die man vor Gericht vorbringen kann.
Danke Andi,
Löschenich werde Deinen Gedanken weiter geben! Er darf jedoch nicht dazu führen, dass Ralph, als Arbeitsunfähiger, vom Jobcenter an das Grundsicherungsamt abgeschoben wird.
Herzlichst! Detlef
Die Begründung mit der der Petitionsausschuß die Abschaffung der Sanktionen ablehnt ist geradezu ein Provokation.
AntwortenLöschenZitat:
Demnach sei die Grundsicherung auch bei Sanktionen "i m m e r gesichert, weil der Träger der Grundsicherung in angemessenem Umfang Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen "k a n n". Zitatende
Soll hier das eigene Gewissen beruhigt werden, oder will man den Leistungsberechtigen verarschen? Wahrscheinlich beides.
Diese Ablehnung öffnet der Zwangsarbeit Tür und Tor, obwohl dies in der Begründung der Ablehnung ständig verneint wird, gemäß dem Motto "Niemand will eine Mauer bauen".
Welches Gedankengut dieses Schreiben ausatmet ist in jedem Satz zu spüren und läßt für die Zukunft das Schlimmste befürchten.
Deshalb "bete" ich, dass Ralph diesen Einsatz für die Menschenrechte physisch und psychisch überstehen möge. Wenn man mitverfolgt, wie gewissenlos von Seiten der Behörden der Gang nach Karlsruhe verhindert werden soll, ist das einerseits äußerst verletzend und zerstörerisch für Ralph, andererseits zeigt sich auch welche "Ängste" diese Behörde vor der rechtlichen Klärung der eigenen Geschäftsgrundlage hat. Arbeitet das Jobcenter eigentlich noch auf dem Boden der Verfassung oder ist es bereits eine kriminelle Vereinigung?
Aktuelles zum BGE
AntwortenLöschenDie Eidgenössische Volksinitiative “Für ein bedingungsloses Grundeinkommen” ist zustande gekommen!
https://dudeweblog.wordpress.com/2013/09/27/die-eidgenossische-volksinitiative-fur-ein-bedingungslose-grundeinkommen-ist-zustande-gekommen/
Wortlaut der Volksinitiative:
LöschenEidgenössische Volksinitiative ‘Für ein bedingungsloses Grundeinkommen’
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen
1 Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3 Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.
So geht man als Volk mit Politikern um. Man sagt ihnen was man (haben) will und dann haben sie dafür zu sorgen das es umgesetzt wird.
DAS IST DEMOKRATIE!
Das wäre in deutschland schon allein wegen der Benötigten Stimmen gar nicht möglich. Brauchen die Schweizer 100.000 Stimmen für ein Bürgerbegehren, bräuchten wir im Vergleich/Verhältnis 1.000.000 Stimmen. Die kriegt man in deutschland auch nicht zusammen, wenn man Freibier für Alle bestellt.
Außer natürlich wenn es um Verbote ginge. Zum Beispiel ein generelles Rauchverbot. Geraucht werden darf nur noch in Eigentumswohnungen oder Eigenheimen und da natürlich nicht auf der Terrasse oder im Garten. Und natürlich nur unter Nachweis des Einbaues einer Industriefilteranlage die min. 50.000 € kostet, in Verbindung mit einer automatischen Fenster- und Türschließanlage - die noch mal 30.000 kostet - die sofort alles dicht macht wenn eine Zigarette angezündet wird.
DAFÜR WÜRDE MAN IN DEUTSCHLAND INNERHALB EIN PAAR STUNDEN 10 MILLIONEN STIMMEN ZUSAMMENKRIEGEN.
Der Souverän
AntwortenLöschenMan kann nur hoffen, daß sich die monetär schwache Schicht permanent schlau macht, um die größeren Zusammenhänge zu verstehen.
Arte bringt da recht viel und aufschlußreiches.
http://www.arte.tv/guide/de/048771-000/durchgecheckt
Wiederholung im TV am 10.10. um 8:55 Uhr.
Weiterverbreitung wäre sicher kein Fehler….
Der Souverän
Hallo Detlef,
AntwortenLöschenwenn ich Eure überarbeitete Richtervorlage anklicke, erscheint "fehlerhafte Datei und kann nicht repariert werden"!
Hat man Euch schon deswegen informiert??
Liebe Grüße
I.
@ I., Danke für Deine Prüfung!
LöschenNun prüfte ich lediglich den zeitlich letzten, also obersten Eintrag "6. Argumentationsmuster Aufspaltung des Existenzminimums" und fand einen komplett lesbaren Blogeintrag, inklusive der Kommentare. Vielleicht gibt es Probleme mit unterschiedlichen (freien?) Wordprogrammen, oder wir verwenden unterschiedliche Zugangswege: http://brandbrief-klage.blogspot.de/
Heute erhielt ich auch von unser Unterstützergruppe "wir-sind-Boes" eine "verbesserte Vorlage" und ein "Inhaltsverzeichnis" mit zusammen 1,8 MB Länge, welche wohl dort sogleich veröffentlicht wurde. Hiervon distanziere ich mich, unabhängig von der Qualität, weil ich es wohl in absehbarer Zeit nicht schaffe, diese Versionen durchzuarbeiten und alle Veränderungen, Verbesserungen, Erweiterungen oder Erleichterungen zu finden und juristisch zu bewerten. Für diese Varianten bleiben deren Verfasser zuständig und hilfsweise auch die Unterstützergruppe, die es hoffentlich prüfte, bevor sie es veröffentlichte. Da möge jeder selber entscheiden, was er benötigt und wem er vertraut. Achtung: Eine Distanzierung ist keine Ver- oder Beurteilung, sondern nur die Ablehnung einer Verantwortung für ein unbekanntes Werk!
Herzlichst! Detlef
P.S. Inzwischen habe ich einen kurzen Blick in die Alternative mit Inhaltsverzeichnis geworfen. Bei wir-sind-Boes kann ich sie auch nicht öffnen. Als Mail allerdings schon. Da ist ein lösbarer Fehler in der Unterstützergruppe aufgetreten. Sonst habe ich einen sehr guten ersten Eindruck. Insbesondere gefällt mir das Inhaltsverzeichnis. Übrigens hat dieses Dokument nur 1 MB. Ein weiteres Dokument ist noch nicht veröffentlicht, welches mehr als 800 KB enthält. Dennoch bin ich unsicher, ob unsere Verbesserungen identisch sind. Es ist eine sehr sensible Vorlage, bei der viele Erfahrungen mit dem BVG einflossen. Viele eigentlich gute Wege erwiesen sich als Hindernislauf oder Umweg in der Praxis des BVG. Ich bin selber kein Jurist, aber vertraue den Juristen im Umkreis von Neskovic eher, als mir Unbekannten.
LöschenHerzlichst! Detlef
Kann mal einer hier vermitteln, was mit Ralph ist? Antrag abgelehnt, kein Verfassungsgericht, Ralph tot, alles umsonst, was nun? Ich verstehe die welt nicht mehr. Das aber nicht mal einer informiert, was nun läuft. Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bleibt nur Gewalt, oder wie? Irgendwas muss passieren.
AntwortenLöschen@ Anonym2. Oktober 2013 19:36
AntwortenLöschenRalph lebt und seine bisher 3 Prozesse laufen weiter. Abgelehnt wurden lediglich 2 Anträge.
Ausführlich steht es hier: http--grundrechte-brandbrief.de-
und in den zugehörigen Kommentaren und dokumenten. Lese einfach dort mehr! Zur Einführung ist der Grundrechte- Brandbrief besonders sinnvoll. Also, bis demnächst und eine angenehme Lektüre!
Herzlichst! Detlef
@Anonym 2.Oktober 2013 20:54
AntwortenLöschenergänzend dazu: Die Aufschiebende Wirkung wurde vom Gericht abgelehnt, d.h. die Sanktion wird (wie oft üblich) nicht beanstandet. Er muss also weiter hungern.
Seine Klagen, inclusive der Richtervorlage, sind noch Top Aktuell und laufen (dazu hat Detlef einiges geschrieben). Klagen können allerdings sehr lange dauern und sind nicht innerhalb eines Monats stattgegeben oder abgelehnt, der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist somit auch noch Aktuell. Alles dauert seine Zeit....nur hat diese Ralph nicht, es geht gerade darum (siehe www-wir-sind-boes, bei Newsticker) das Leute dem Jobcenter von Ralph, Geld als Darlehen für Ralph überwiesen haben, das Jobcenter das Geld aber nicht weiterleitet, weil es gar nicht weiß, wie es sich jetzt verhalten soll.
Bitte dort weiterlesen.
Was ist mit BGB §226 Schikaneverbot "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen." ?
LöschenRalph hat doch mehrfach deutlich bekannt, sich nicht den in den SGB vorgesehenen Erziehungsmaßnahmen zu beugen. Folglich kann jede Anwendung von Sanktionen nur den einzigen Zweck haben ihm Schaden zuzufügen. Darüber hinaus ist ein Unwilliger noch lange kein Straftäter. Das wird wohl gerne immer wieder übersehen.
@Anonym, Da hast Du sicherlich recht, nur überzeuge erst einmal einen Richter davon, das es Schikane wäre. Ich denke, anhand der Ablehnung der Aufschiebenden Wirkung, findet der jeweilige Richter, das vorgehen des Jobcenters rechtens. Ansonsten würde er, oder das Jobcenter wohl nur Kommentieren: "Ich kann nicht sehen wo hier Schikane vorliegen soll / es ist nirgends ersichtlich."
LöschenSo einfach ist das in einem "Rechtsstaat".
@Andi 3. Oktober 2013 19:36
LöschenIm deutschen Geschäftsverkehr geht es nicht um das beweisen, sondern um das "glaubhaft machen". Dazu gehören auch Gerichte. Bist Du nicht in der Lage, Dein Anliegen glaubhaft zu machen, sieht das Gericht / die Behörde keine Notwendigkeit, sich damit zu beschäftigen.
Bei Ralph sehen die Behörden vermutlich auch die Kandidatur und sein Hungern im Widerspruch. Zu all dem kommt systematisch, dass sie der Verklagten als Behörde erst mal mehr Sympathie entgegenbringen. Schlechte Hürden, die es zunächst und mit Willen, nicht mit Spitzfindigkeiten, zu überwinden gilt.
LG Torsten
@Andi
Löschenwenn wir uns nach der Ablehnung der Petition richten, würde der Vorwurf der Schikane ja spätestens abgeblockt werden, wenn der Antrag auf ergänzende Sachleistung mit ins Spiel kommt. Auf die Problematik in der Praxis wurde da ja gar nicht eingegangen. Wahrscheinlich weil auch kein Bewusstsein dafür herrscht. Darüber muss dringend weiter aufgeklärt werden. Auch wie die Beantragung der Sachleistung an die Fortzahlung der Unterkunft und Heizung gekoppelt ist.
Mal abgesehen davon, dass diese Sachleistungen aber nur eine Kannleistung sind, ist bei mir noch die Frage offen, ob die Kosten für Unterkunft und Heizungen schon mit dem Antrag auf Sachleistung gesichert sind, oder erst mit seiner Bewilligung oder viel mehr noch, auch mit seiner Einlösung. Ralph sagte in seinen Vorträgen, dass die Jobcenter sich bis zu einem Jahr Zeit lassen, den Geschäften das Geld für die Einkäufe zu erstatten. Von daher stell ich es mir schwierig vor. Man könnte also evtl. einen Antrag stellen und falls der Bewilligt wird, nicht mit dem Gutschein einkaufen gehen ? Klingt natürlich total bescheuert, aber da es ja jetzt wieder deutlich kälter wird, wäre zumindest die Sicherung der Unterkunft lebensnotwendiger als Nahrung.
Eine kleine Info am Rande, wollte gestern ein Kommentar veröffentlichen. Leider Habe ich kurz vor dem Ende die STRG+W Taste anstelle der STRG+Q Taste gedrückt. Die Arbeit von einer halben Stunde war somit im Nirwana verschwunden. Firefox halt...
AntwortenLöschenAlso, die Ereignisse überschlagen sich: Im Newsticker von wir-sind-boes steht eigentlich schon alles, was es mit den nicht weitergeleiteten Darlehen an Ralph auf sich hat. Das hatte ich mir im Vorfeld schon gedacht und auch so prognostiziert. Das Geld müssen sich die Darlehnsgeber nun vom Jobcenter zurück holen, sonst ist es futsch.
Der Detlef hat ja auch schon geschrieben, dass der Ralph diese Darlehen wahrscheinlich eh ablehnt, wie so manche direkte Hilfe seitens dritter. Das war auch das Thema meines Beratungsgespräches. Dort wurde mir von neutraler Seite gesagt, was er macht ist sehr ehrenhaft und wichtig für die Gesellschaft, aber es stellt sich die dringende Frage: Will er persönlich überhaupt materielle Hilfe annehmen? Die Antwort darauf musste ich mir selbst geben.
Deshalb denke ich: Die einzige Chance liegt in einer durchgehend anwaltlichen Unterstützung bis nach Karlsruhe. Was das persönliche Überleben betrifft, das liegt leider in seiner persönlichen Hand. Die Prozesse laufen ja unabhängig seines weiteren Werdegang weiter bis nach Karlsruhe. Abgesehen davon habe weder ich noch andere einen Einblick, wie dramatisch (lebensbedrohlich) Ralphs Lage aussieht.
Weiteres könnte ich noch anführen, möchte dem Ralph aber keine neuen Steine in den Weg legen, auf welche sich die Ämter stürzen könnten, wenn sie davon erfahren würden. Es ist ein wirklich heikles Thema. Ein Tanz auf dem Vulkan...
So bleibt mir nichts weiter übrig, als das Geschehnis zu verfolgen und mich indessen in Gleichmut zu üben. Auch für mich ein sehr schmerzhafter Prozess...
Aparigraha
Hallo Ralph Boes,
AntwortenLöschendie letzten News hören sich nicht gerade gut an, was Ihren Gesundheitszustand betrifft. Es steht mit gewiss nicht zu, Sie in Ihrem handeln zu kritisiren und das will ich gar nicht, aber ich hoffe, dass es Ihnen bald wieder etwas besser geht, damit Sie handlungsfägig bleiben.
Gut tut bei Entkräftung Gelee Royale, das man in kleinen Dosen auch einem Organismus geben kann, der an Essensmengen nicht mehr gewöhnt ist (Sorry, wenn ich zu persönlich werde).
Ich wünsche Ihnen einfach, dass Sie das Leben wieder genießen können und dass sich Ihr Einsatz - irgendwann - auszahlen wird. Mit einem zerstörten Menschenleben ist neimandem gedient, Ihnen nicht, Ihren nahen Freunden nicht, Ihren Ideen nicht und der Gesellschaft nicht.
Alles Gute für die kommende Zeit wünscht Ihnen die Mücke
Bierhefetabletten oder Spirulina u. Multivitamintabletten wären jetzt sehr von Nöten
LöschenAlles Gute!
@ Ralph: Schade, Schade! Was die nette Einladung zum Besuch einer Callcentermesse betrifft:
AntwortenLöschenMann, Mann...was macht denn die wir-sind-boes Aktionstruppe Montags ab 19:00 Uhr? Karten spielen etwa?
Kam denn niemand von denen auf die Idee der Einladung in das BIZ Berlin-Mitte folge zu leisten? Und zwar Mittels eines Flashmob!!!
Das zweite Blatt von dem Einladungsschreiben hätte dafür für die Flashmob Aktivisten extra modifiziert werden können.
Als Zusatz Angabe wäre folgendes einzufügen:
Für welche Projekte/Bereiche in der Kundenbetreuung interessieren sie sich?
[ ] Aufklärung/Bürgerinformation
[ ] - (hier deine Kurzfassung bezüglich des Brandbriefes einfügen - kurz und prägnant)
Arbeitszeiten: (Zusätzliches Feld einfügen mit der Bezeichnung "Rund um die Uhr")
Bei: Welche Sprachen beherrschen Sie:
2. Klare Sprache!
So, und damit hättet ihr den Flashmob in das BIZ stürmen lassen können. Natürlich mit ausrollbaren Transparenten. Das ganze garniert mit Video Dokumentation für die Presse. Egal, auch wenn das Hausfriedensbruch erzeugt. Immerhin ist das eine öffentliche Veranstaltung: DA DURFTE JEEEEDER HIN!
Ja, nun... ich lese das Datum der Einladung war der 20. September 2013 und der Termin der Einladung der 30. September 2013, jetzt ist es leider zu Spät.
Aparigraha
@Aparigraha Anonym 3. Oktober 2013 22:20
LöschenFlashmob auf Callcentermesse für Mindestlohn etc! Klasse Idee!!!
Ich bin ausdrücklich für diese Kreativität!
Nur: Was sollte die Frage:
"Mann, Mann...was macht denn die wir-sind-boes Aktionstruppe Montags ab 19:00 Uhr? Karten spielen etwa?"
Das ist nicht gut. 5 Bienchen und einen Teufel dafür!
LG Torsten
Die BbG ist ein wesentlicher Teil der Unterstützergruppe. Jeder kann auf deren Webseite nachlesen, dass die BbG jeden Montag von 19°°Uhr an zusammen kommt. Ferner bitte ich Jeden selber die Aktivitäten durchzuführen, die er von Anderen verlangt, statt zu erwarten, dass diese alles wissen, können und tun.
LöschenWie auch hier aus den Kommentaren hervorgeht, gibt es sehr viele Themen, zu denen wir mit Ralph eine gemeinsame Richtung erarbeiten. Dabei gibt es genügend unterschiedliche Meinungen zu integrieren oder zu negieren. Auch ich habe meine eigenen Bedenken, die dann oft von der Gruppe relativiert werden, weshalb ich zwischen meinen Gedanken und denen der Unterstützergruppe differenzieren muss.
Mögen wir uns in den auch hier aktuell diskutierten Themen bald einigen und die Resultate, die intern als Diskussionspapiere und mündliche Äußerungen auf Entscheidungen warten, danach veröffentlicht werden. Schließlich geht es um unsere gemeinsamen Ziele, die das Überleben und die Glaubwürdigkeit von Ralph dringendst erfordern.
Herzlichst! Detlef
Nochmal zu Darlehen
AntwortenLöschenUnter bestimmten Voraussetzungen droht allerdings eine Kürzung der Hartz-IV-Leistung, wie aus einem Urteil des Kasseler Bundessozialgerichts von Juni 2010 hervorgeht (Az. B 14 AS 46/09 R).
Im konkreten Streitfall hatte sich eine 26-jährige Hartz-IV-Empfängerin von ihrem Onkel 1500 Euro geliehen. Als die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) den Zahlungseingang auf ihrem Konto entdeckte, wertete es das Geld als „sonstiges Einkommen“, kürzte ihre Hartz-IV-Leistung rückwirkend um 1410 Euro – und verlangte von der Frau, die Schulden in Raten abzustottern.
Die ging dagegen vor Gericht, scheiterte in erster und gewann in zweiter Instanz und bekam schließlich Schützenhilfe vom Bundessozialgericht. Es befand, für die Rechtmäßigkeit solcher Darlehen sei lediglich entscheidend, „ob es sich (...) um ein rückzahlungspflichtiges Darlehen oder um eine Zuwendung ohne Rückzahlungsverpflichtung handelt“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Nur in letzterem Fall sei es als zusätzliches Einkommen zu werten.
Der Souverän
@Der Souverän Anonym 3. Oktober 2013 23:51
Löschen"rückzahlungspflichtiges Darlehen"
Na bitte, geht doch.
Aktenzeichen wäre hilfreich.
LG Torsten
@ Torsten
LöschenDas ist das Wesentliche.
Es befand, für die Rechtmäßigkeit solcher Darlehen sei lediglich entscheidend, „ob es sich (...) um ein rückzahlungspflichtiges Darlehen oder um eine Zuwendung ohne Rückzahlungsverpflichtung handelt“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt.
Da steht nichts von Vertrag etc. pp. Davon ab ist ein mündlicher Vertrag gleich gültig wie ein schriftlicher. Aktenzeichen steht doch im ersten Satz.
(Az. B 14 AS 46/09 R).
Der Souverän
Lieber Souverän,
LöschenDeine Argumente fallen bei Ralphs Unterstützern mehrheitlich auf fruchtbaren Boden. Die nächsten Tage werden zeigen, ob sich diese Mehrheit durchsetzt.
Bedenken gibt es noch wegen Ralphs Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit, den Medien, im JC oder bei der Justiz:
- Nimmt Ralph Darlehen an, die vielen Anderen verwehrt sind?
- Hätten seine Unterstützer ihn nicht bereits früher Geld geben können?
- Ist Ralph ein Sonderfall unter den Totalsanktionierten?
- Ist er tatsächlich ein glaubhafter Vertreter aller Sanktionierten?
- Sind wirklich hinreichend Darlehen über Jahre denkbar?
- Was wird aus den Rückzahlungen der Darlehen, falls Ralph scheitert?
Diese Fragen sind zu beantworten oder zu negieren. Das Ziel bleibt gleich:
- Ralph benötigt seine Existenzsicherung!
- Die Prozesse benötigen ihre reale Dringlichkeit!
- Ralphs eigene Glaubwürdigkeit darf nicht angetastet werden!
Herzlichst! Detlef
@ Detlef
Löschen- Nimmt Ralph Darlehen an, die vielen Anderen verwehrt sind?
Ich denke das es sehr viele gibt die private Darlehen erhalten. Auch kann es kein Argument sein ein Darlehen nicht anzunehmen, weil es Menschen gibt die keines erhalten.
- Hätten seine Unterstützer ihn nicht bereits früher Geld geben können?
Ich nehme mal an - ja. Das hätte aber im Prinzip und an der Sache, dem Vorhaben nichts geändert, da die Argeverbrecher hier weder Mitspracherecht noch Verfügungsgewalt haben.
- Ist Ralph ein Sonderfall unter den Totalsanktionierten?
Ja. Weil er die Sanktion wollte und darauf hinarbeitete. Alle Anderen versuchen sie abzuwehren. Aber auch das ändert im Prinzip und an der Sache nichts.
Die Frage ist eigentlich unerheblich.
- Ist er tatsächlich ein glaubhafter Vertreter aller Sanktionierten?
Natürlich, daß beweist der Werdegang eindeutig.
- Sind wirklich hinreichend Darlehen über Jahre denkbar?
Denkbar schon und sogar machbar - aber unrealistisch.
- Was wird aus den Rückzahlungen der Darlehen, falls Ralph scheitert?
Dann ist er privat insolvent und hat ne Menge Gläubiger. Diese würden wohl mangels Masse eher kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen und die Erfahrung verbuchen - worunter auch immer.
- Ralph benötigt seine Existenzsicherung!
Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz über dem kein anderes Gesetz steht.
Not kennt kein Gebot! Überlebensnot erst recht nicht. Da ist alles erlaubt - außer die physische Schädigung Anderer - und rechtmäßig, mindestens im Sinne der Notwehr. Insbesondere dann, wenn diese Überlebensnot vom Staat mut- und böswillig erzwungen herbeigeführt wird. Man kann einen Menschen nämlich nicht zu etwas zwingen, gegen das sich sein Geist, Seele, Unterbewusstsein und Bewusstsein sperrt. Dieser hat dann nämlich selbst nicht mehr die Macht über seinen Körper um ihm zu befehlen das zu tun was erzwungen werden soll.
Das ist nicht erst seit gestern bekannt und das wissen diese Kreaturen auch.
Deshalb sind sie auch über alles bemüht, für jeden das (raus)zufinden was er am wenigsten kann, was ihm am wenigsten liegt.
Aus meiner Sicht würden wohl alle auf der Gegenseite involvierten Personen den Tod des R.B. wohlwollend begrüßen. So werte ich jedenfalls das Verhalten derer.
Diesen Gefallen würde ich denen auf keinen Fall tun.
- Die Prozesse benötigen ihre reale Dringlichkeit!
Ist die Beschwerde an das LSG noch nicht geschrieben?
- Ralphs eigene Glaubwürdigkeit darf nicht angetastet werden!
Mit welchen Argumenten sollte das denn geschehen? Da müsste R.B. sich ja schon um 180 Grad drehen....
Der Souverän
P.S.
Ihr solltet die Frage (rein juristisch!) klären, inwieweit die bereits gewährten Darlehen (nicht) als solche anfechtbar sind. Ist ein Dahrlehensvertrag zwischen R.B. und den Darlehensgebern zustande gekommen? Nicht da da seitens der gegnerischen Juristen ein faules Ei gelegt wird...
Darlehen
LöschenHallo ihr da draußen, und trotzdem in der Realität. Es gibt nich nur schwarz oder weiß. Beispiele Einklang, Jing und Jang etc.
Also Darlehen: Ja. Höhe maximal selbst definieren, es allen anderen wünschen. Vorher Arzt konsultieren, gesundheitlich bisher negative Auswirkungen ärztlich dokumentieren.
Dann auch Krankenkasse gegen JC klagen lassen - wegen Nichtsicherstellung der Vorsorge.
Nach Annahme von Darlehen immer wieder prüfen, ob diese gerechtfertigt sind und keine Besserstellung darstellen. (max. x-% Sanktiton?)
Nicht anzunehmen ist weltfremd. Wir sind alle zu was gezwungen, was wir nicht wollen. Wir können nur das Maß bewußt bestimmen.
Morgen für die, die wollen oder Hartz IV nicht wollen, schönen Feiertag - ganz bewußt.
Gruß an Ralph - und wäge gut ab zwischen politisch und notwendig.
LG Torsten
@ Souverän, Anonym 5. Oktober 2013 02:59
Löschen"Da steht nichts von Vertrag etc. pp. Davon ab ist ein mündlicher Vertrag gleich gültig wie ein schriftlicher. Aktenzeichen steht doch im ersten Satz.
(Az. B 14 AS 46/09 R)."
Leider - wie war das - gechäftsüblich? ist schriftlich. Man kann sich nun schaden, oder spitzfindig in Überlegungen verlieren.
Bei Geld hört nicht nur die Freundschaft auf, sondern es sollte abgegrenzt zufriedenstellend geregelt sein, damit man sich nicht später unnötige Fragen stellt.
LG Torsten -
der sich hoffentlich in vielen Sachen von der Spitzfindigkeit zur Deutlichkeit entwickelt hat...
Hallo zusammen,
AntwortenLöschenich habe mir gerade diese "Einladung" zur Callcentermesse durchgelesen. Was für eine zynische Unverschämtheit das doch ist! Einem Menschen, der keinen Euro mehr bekommt, noch mit solchen Belästigungen zu behelligen, das geht GAR nicht!
Sogenannte Arbeitgeber wie Amazon auch noch, die eh schon wegen der Ausbeutung ihrer Beschäftigten in der Kritik standen - kennt denn das JC Berlin keine Grenzen des sittlichen und ethischen Anstandes?
In meiner Arbeitslosenzeit musste ich mich mal bei einer Leihsklavenfirma bewerben, bin auch hingegangen und schnell wieder weg, als ich ein Formulat ausfüllen sollte mit Fragen, die überhaupt nicht zugelassen sind (Konfession, Gesundheit heute und früher etc.). Meine "Beraterin" am JC hat sich aber in meinem Fall sehr einsichtig gezeigt und meinte, man würde diese Firma aus dem Programm nehmen.
Und was soll nun dieses Schreiben an Ralph Boes? Will man ihm eigentlich sein ganzes Leben kaputtmachen?
Nie im Leben hätte ich es für möglich gehalten, dass dieser Staat solche Grausamkeiten im Ärmel hätte. Und ich wette, wenn man einen JC-Mitarbeiter darauf ansprechen würde, bekäme man zu hören: "Da haben wir nichts mit zu tun, das wird automatisch erstellt."
Ich habe die Wut im Bauch!!!
Mücke
@ Mücke
LöschenKann es sein das Du ein wenig Blauäugig bist?
"Und was soll nun dieses Schreiben an Ralph Boes? Will man ihm eigentlich sein ganzes Leben kaputtmachen?"
Aus der Logik einer 100% Sanktion ergibt sich der UNBEDINGTE WILLE zur Vernichtung der physischen Existenz des Sanktionierten.
Der Souverän
Hallo Souverän,
Löschenich empfinde deinen Kommentar als herzlos.
Ich bin ein Mensch, der Mitgefühl hat mit anderen Menschen.
Die Erfahrung, die Ralph Boes gemacht hat, finde ich schlimm, und das wollte ich ausdrücken, nicht an deine Adresse, sondern an Ralph Boes.
Wenn du meinst, ich sei blauäugig, will ich mir diese Blauäugigkeit gerne bewahren. Kein Grund, mich so anzugreifen.
Ich werde nicht mehr schreiben, weil meine Solidarität wohl nicht verstanden wird.
Trotzdem wünsche ich Ralph Boes, dass sein Leben nicht kaputt gemacht wird.
Die blauäugige Mücke, und tschüss.
@Mücke.....Der Souverän hat sich nur etwas falsch ausgedrückt, er greift Dich keinesfalls an (wird bei ihm öfter missverstanden), siehe bitte dazu etwas weiter unten, der Kommentar von Detlef 5. Oktober 2013 22:56 an Dich.
LöschenDu bist hier weiterhin willkommen, bitte lass Dich so schnell nicht abschrecken.
Hallo Mücke
LöschenKann es ein das Du gerade aus einer Mücke einen Elefanten machst?
:-)
Der Souverän
@ Der Souverän
LöschenMir gefällt Ihr unsensibler Ton nicht. Was unter Kumpels oder Kommulitonen usus ist, kann im Netz befremden auslösen. Wir kennen uns in der Regel nicht persönlich und sind deshalb hier auf die Einhaltung der Nettikette angewiesen. Damit können nicht nur die angesprochenen Kommentatoren irritiert werden, sondern auch unsere Leser, die sich anschließend zurück ziehen oder Angst vor eigenen Kommentaren bekommen.
MfG! Detlef
@ Detlef
LöschenIch schreibe hier sicherlich nicht damit Ihnen mein Ton gefällt.
Ich schreibe so wie es mir beliebt. Dabei achte ich unzweifelhaft darauf niemanden persönlich zu beleidigen! Anderes werden auch Sie mir nicht beweisen können.
Wenn Sie glauben das ich mich Ihren Ausdruckswünschen anpasse, muß ich Sie enttäuschen. Ich werde so - UND ZWAR NUR SO - schreiben und mich ausdrücken wie ich es für richtig befinde!
Wenn das jemandem nicht passt, muß er mein geschriebenes nicht lesen.
Es geht aber auch anders. Ich bin nämlich nicht darauf angewiesen hier etwas beizutragen. Sie aber sind sehr wohl darauf angewiesen das Menschen hier ihren Beitrag hinterlassen. Ohne diese gäbe es die Seite nämlich gar nicht.
Wenn Sie also glauben mich um-erziehen zu wollen, können, oder müssen, werde ich das auf keinen Fall zulassen und mich verabschieden. Für Sie verbiegen werde ich mich jedenfallks niemals und für niemanden.
Der Souverän
An ALLE:
AntwortenLöschenIch habe auch die Wut im Bauch!!!
Kann mir vielleicht Jemand mal erklären, warum mit Ralph so ein Schindluder getrieben wird,
und das stinkendfaule Schwein von Arno Dübel wird auf Staatskosten durchgefüttert ohne sanktioniert zu werden, obwohl er seine Faulheit öffentlich in den Medien noch verteidigt hat ?
Hier sollte die ARGE mal gefragt werden, wo hier der Gleichbehandlungsgrundsatz angewendet wird.
Grüße von Jockel
Bedingungsloses Grundeinkommen
AntwortenLöschenhttp://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bedingungsloses-grundeinkommen-was-waere-wenn--1.1785811
Der Ermessensspielraum wäre gewesen, Ralph dabei zu unterstützen das die Grundrechte für ALLE eingehalten werden!
AntwortenLöschenJeder der sich den Sklavenausbeuter Firmen verwehrt tut etwas gutes. Zumindest für die Arbeitnehmer. Für mich sind Firmen die an mir mit verdienen Parasiten. Sie übernehmen die Aufgabe die man sich von einem Jobcenter / Arbeitsamt erwarten könnte.
Diese leiten die Leibeigenen an diese Firmen weiter. Selbst erlebt, die Firma verdiente denn für die Verwaltung monatl. 30% meines Lohnes an mir mit.
Natürlich befristet für ein Jahr. Alg1 war danach so niedrig das man gezwungen war H4 zu beantragen.
Heute zwingt das Jobcenter einen das man sich auf dem Arbeiterstrich unter Wert verkauft, und jeden noch so unmoralischen Job anzunehmen hat. AM besten noch zum Null Tarif!
Generation Praktikum kann davon ein Lied singen.
Was wurde aus dem zu 100% Sanktionierten ende letztes Jahr? Weis das jemand?
Dem ging es wie Ralph. Gab eine Reportage
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/total-sanktioniert-leben-100-prozent-unter-dem-existenzminimum-d247507.html
Was wurde aus Bernd Hennemann??
Wer weis etwas dazu?
Die zu 100% sanktionierten sollten sich doch irgendwie hier melden. Und sich zusammentun so gut es geht.
Ralph kämpft auch besonders für diese Gruppe der Fallengelassenen, wäre schön wenn wir einige der Betroffenen hier dabei hätten.
Das Jobcenter gibt Ralph jetzt die volle Breitseite. Es ging ja um die Sanktion. Um zum Verfassungsgericht damit zu gehen um die Grundgesetz verletzenden Elemente im SGB anzuklagen.
Nur könnten das Jobcenter wenn es ihnen denn um den Menschen gehen würde, das mit Aufschiebender Wirkung machen, was letztendlich sogar auf perfide Art jetzt vom Sozialgericht auch verwehrt wurde. Also nicht mal das Sozialgericht kümmert es wovon ein Mensch mit 100% Sanktion in diesem Lande lebt!
Dort steht auch sehr viel zum Thema Sanktionen. Kompakt gesammelt
http://www.beispielklagen.de/klage018.html#Infos
Der Presse scheinen auch andere Themen derzeit mal wieder wichtiger zu sein. Nutzt sich das Thema auch auf Dauer ab nach so vielen Jahren Kampf um mehr Menschenwürde und Menschlichkeit.
Hier auch schon vor 4 Jahren eine Reportage über das Jobben zum Nullltarif.
https://www.youtube.com/watch?v=zAoIRtMBuQE
Würde mir wünschen das mehr Jobcenter Mitarbeiter lange genug vorm Spiegel standen und sich nicht weiter benutzen Lassen um eine Gruppe von Menschen zu Foltern und zu Nötigen.
Wie Empathi- und Gewissenlos muss man sein um Menschen auf Null zu Sanktionieren, diese in die Obdachlosigkeit zu treiben, dem Hungertod zu überlassen wie die 55 Jährige Frau in Halle, die Rentnerin in Berlin etc. ??
Nur großer öffentlicher Druck kann etwas bewegen.
Mahnwache für Ralph Boes vorm Jobcenter oder dort wo wer möchte wäre doch gut?
Wenn Sozialbeamte so etwas fordern ist es schon fünf nach zwölf.
Wie wäre es am 11.11 (Sankt Martins Tag) ein BOESE'R Laternenumzug eine Art Solidemo für 100% Sanktionierte?
Verurteilte zum Sozialverträglichen dahinscheidend/siechenden ablebens. Verzweifelt und oftmals ALLEIN. Voller Scham, Wut und Resignation. Im Alkohol ertrinkend, in Mülltonnen wühlend. Bettelnd je nachdem was der Mensch überhaupt noch im Stande ist zu tun um nicht zu Verhungern und zu erfrieren in so einer ignoranten Gesellschaft.
N.
@ Mücke
AntwortenLöschenMein PC kann ab einer gewissen Größe nicht mehr an der korrekten Stelle arbeiten und wird durch Skripts ausgebremst, weshalb ich hier ganz unten schreibe.
Ich verstehe Deine Meinung, aber denke, dass der Souverän Dich nicht verletzen wollte, sondern sogar Deinen Kommentar bestärkte. Mit "ein wenig blauäugig" meinte er sicher nicht, dass Du etwas Falsches schriebst, sondern nur, dass Ralph noch schlimmer bedrängt wird, als Du es in dem von ihm zitierten Satz beschriebst. Er wollte Dich eigentlich wohl verstärken, auch wenn es auf Dich wirkte, wie ein Angriff. Deshalb wirkte sein Kommentar auf uns nicht so abwertend, wie Du es wohl empfindest. Du bleibst hier willkommen und wichtig!
Tatsächlich wirken Kommentare vom Souverän auf uns auch nicht immer wohltuend, aber seine messerscharfen Überlegungen helfen uns, mit all seiner Kritik, Probleme besser zu verstehen und seine Logik hilft uns bei deren Lösung. Begrabt den Konflikt über die falsche Wortwahl. Ich halte weder Dich für blauäugig, noch ihn für herzlos. Ihr seit hier willkommen und sehr wichtig. Vielleicht sollten wir alle unsere Wortwahl besser überdenken.
Herzlichst! Detlef
Hallo Detlef,
Löschenvielen Dank für deine Antwort. Ich denke aber dennoch, wenn ich mir die neuen Kommentare durchlese, dass ich - außer meine Empörung über die Machenschaften des Berliner JCs und meinem Mitgefühl - hier nicht viel beitragen kann, zumal ich nicht in Berlin lebe.
Ich wünsche dir und allen MitstreiterInnen für Ralph Boes alles Gute.
Mücke
@ Mücke,
Löschenvielen Dank gern retour!
Bei uns gibt es einige Vielschreiber mit meist guten Kommentaren. Sie sollten jedoch Andere als Leser oder Kommentatoren nicht verdrängen. Wir benötigen die Meinungen von vielen Anderen, wie von Dir, genauso für ein vielfältiges und genaues Meinungsbild, sowie eine große Unterstützung von Ralph! Mögest auch Du uns auch künftig erhalten bleiben!
Herzlichst! Detlef
@ Detlef 5. Oktober 2013 15:38
AntwortenLöschenund auch Unterstützer von Ralph,
hoffentlich war das nur ein Scherz von dir - was die Unterstützer Gruppe in den nächsten Tagen abwägt, ob Ralphs Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit, den Medien (ja wo sind die denn?!), im JC... - und ob sich diese Mehrheit durchsetzt.
Ohne jetzt sarkastisch wirken zu wollen, aber ich habe gerade ein Deja-vu: "Das Leben des Brian" von Monty Python. Insbesondere, als Brian am Kreuz hängt und seine Unterstützer Gruppe ihm die letzte Aufmachung macht, ihm zu danken für sein Kampf gegen die Römer...
Was Souveräns Argumentation vom 3. Oktober 2013 23:51 betrifft, möchte auch ich in Erinnerung rufen, sich in der Unterscheidung zwischen Ursache und Wirkung zu üben.
Der Souverän hat schon zielgerichtet Argumente in die Hand gegeben, welches keinen Kommentar mehr bedarf. Von mir lediglich noch mal zur Erinnerung, da dies zwar schon öfter gesagt, aber irgendwie nicht so richtig Wahr genommen wird.
Deshalb hier noch einmal in aller Deutlichkeit:
Was die Unterstützer Gruppe macht, in allen Ehren. Ihr seid diejenigen, die ihn stützen. Sei es mental, oder "gerade auch" physisch.
Was Ralph aber "dringender" braucht, ist endlich eine Fachanwaltliche Begleitung. Das nicht nur für die Klärung der ein oder anderen Frage. Er braucht diese durchgehend bis zum letzten Gang nach Karlsruhe. Dieses zu Gewährleisten, darauf sollten sich die Unterstützer konzentrieren.
Ihr seid wichtig und unentbehrlich für Ralph. Aber wie ich schon (Deja-vu) sage: Es kann nicht sein, dass eine Gruppe - egal wie engagiert - über das Leben von Ralph entscheidet. Das schließt dich (Ralph!) ausdrücklich mit ein. Es geht hier doch darum das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Dafür kann nicht jedes Mittel recht sein, aber Recht ist ab hier das richtige Mittel der Wahl.
Damit will ich sagen, es kommt nicht auf moralisches und mentales (sowie. beantworten oder negieren) an, sondern um das nackte Überleben. Dazu sind "alle" rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Unabhängig von dem, was andere denken könnten (ja übrigens, wo/wer sind die denn?!).
Im weiteren sind die gewillten Darlehensgeber ja gerade eben bereit - sonst hätten sie ja nicht auch Geld an das Jobcenter überwiesen - in der Hoffnung den Ralph zu unterstützen.
Sei es nun für sein überleben, oder auch für das Erreichen des Zieles (Ende der Sanktionen ---> BGE...). Das beinhalte hiermit auch die Kosten für das beschreiten des Rechtswegs. Das erreichen des Zieles könnte dabei ja schon eine Form von Zins sein, welchen die Darlehensgeber neben der Rückzahlung des Geldes einfordern. Muss aber nicht zwangsweise so sein.
Kurz zusammengefasst:
Frag einfach deinen Anwalt, mehr sei dazu nicht mehr hinzuzufügen. Alles andere in diesem Kontext ist laienhaft und kann nicht mit größeren Erfolgsaussichten zum Ziel führen.
Aparigraha
PS: Nur wenn wir "wissen" wie wir helfen können, kann sich diese Hilfe auch entfalten. Das ist (UNSERE) zentrale Frage
@ Aparigraha
LöschenDa liegt es eventuell an meiner Wortwahl oder an Deiner Überinterpretation: Wenn Ralph mit einer Lösung voll und ganz leben kann, wird sie auch umgesetzt! Ralph ist kontinuierlich mit seinen Anwälten für seine Prozesse im Kontakt und fragte diese auch gemeinsam mit uns nach ihrer Sicht zu Darlehen oder sonstigen Wegen.
Die Sicht vom Souverän und Dir wird stark auch von vielen Anderen unterstützt und ist praktikabel, schnell und relativ einfach. Ich kann weder für Ralph, noch unsere Gruppe sprechen, aber gehe davon aus, dass die Entscheidung bald in dieser Richtung fällt. Hier geht es auch um eine schnelle und effektive Lösung.
Dennoch waren die Verzögerungen nicht unehrenhaft. Da waren im Hintergrund viele Fragen zu beantworten und nicht nur "schlagkräftige", sondern auch auf allen Ebenen unantastbare Argumente gesucht worden. Dabei ging es auch um die Reihenfolge der Schritte und deren Verbreitung unter Einbeziehung aller Unterstützer.
Herzlichst! Detlef
P.S. Mein PC-Problem scheint gelöst: Bei großen Dateien mit vielen Button ("Antworten") dauert der Seitenaufbau extrem lange und meldet mein IE8 starke Skript-Verögerungen, die zum Absturz führen können. Bisher folgte ich der Empfehlung und schaltete dieses Javaskript ab. Jetzt ließ ich es gewähren.
Berliner Jobcenter
AntwortenLöschen(aus Harald Thome Newsletter)
Die Berliner Piraten kämpfen und klagen die Informationsfreiheit bei den Berliner Jobcentern durch. Durch eine ganze Reihe gezielter IFG Anträge wurden schon eine Reihe von jobcenterinternen Weisungen ans Licht der Öffentlichkeit gebracht, diese sind nun auf den Seiten der Piraten zu finden, hier: https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf/arbintfrau?folder_id=499
Das Jobcenter Neukölln ist besonders renitent, weswegen sich dieses auch schon eine Klage zur Herausgabe der internen Weisungen eingefangen hat, dazu die PM der Piraten vom 11.9.2013, die gibt es hier: http://tinyurl.com/np6cjx3
Die Jobcenter zur Veröffentlichung der entsprechenden Weisungen und zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu zwingen, sollte Aufgabe von oppositioneller Arbeit quer durch die Republik sein. Folglich sind Nachahmer gesucht!
---
LG Torsten
Danke @ Torsten,
Löschenfür Deine guten und hoffentlich beachteten Hinweise!
Der Harald Thome Newsletter bei Tacheles st allgemein zugänglich und sehr wertvoll.
Er unterstützt Ralphs eintreten gegen Sanktionen, auch wenn Tacheles sich vom BGE fern hält und sich von einzelnen Aktionen bei uns abgrenzt. Der Harald Thome Newsletter sollte zu unserem Wissen stets dazu gehören.
Herzlichst! Detlef
Mal ein Wort zu dem "Beruf" Callcenterarschtünnes.
AntwortenLöschen§ 31 SGB III
Grundsätze der Berufsberatung
(1) Bei der Berufsberatung sind Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Der Souverän
Kann es sein, dass Jobcenter die "Berufsberatung" bei Ü50 vernachlässigen?
LöschenCallcenter ist immer der Abschluss an Ratlosigkeit seitens der Jobcenter.
LöschenDa sind ewig unzählige Stellen frei und das in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit. Will keiner machen, bestimmt nicht grundlos.
Dienen offensichtlich auch als Test für Arbeitswilligkeit und Grund zum Sanktionieren.
LG Rosi
@Detlef
LöschenVernachlässigen? Aus meiner Erfahrung findet bei Langzeiterwerbslosen Ü50 weder Beratung noch Vermittlung statt. Unter Vermittlung verstehe ich den Hörer in die Hand nehmen und mit potentiellen AG sprechen.
Die Jobcenter schicken höchstens Aufforderungen sich auf eine Stelle, bei massig Mitbewerbern, zu bewerben und nennen dies dann Vermittlung.
Im Rahmen beruflicher Neuorientierung habe ich eine Maßnahmen und zwei Praktika im sozialen Bereich absolviert. Jetzt soll Bewerbung im Callcenter erfolgen. Wie passt das zusammen? Außerdem eine ungeheuerliche Geldverschwendung im Rahmen der Neuorientierung und Verarschung!
Die Neuorientierung hat deutlich gemacht, dass es ohne Ausbildung keine Anstellung gibt, da vom Gesetzgeber verboten. Und das kostet wiederum Geld.
LG Rosi
Zum § 31 SGB III, also Ralph hat ja einen Verwaltungsakt, also eine Entmündigung. Natürlich legt doch deshalb dann das Jobcenter fest, das Ralph fürs Callcenter geeignet ist. Bei einer Entmündigung legt immer ein anderer fest, was für den Entmündigten geeignet oder gut ist (frei nach dem Motto: "Was gut für sie ist, bestimmen ja wohl wir!"). Soviel zum Thema einiger ex. Fallmanager, es gäbe gar keine Entmündigungen im Jobcenter.
LöschenIch hoffe Ralph spricht auf dem Callcenter Kongress !
LöschenHier gibt es ein Podiumsgespräch über uns "Kunden" aber nicht mit uns!!!
AntwortenLöschenZitat: "Für ein Impulsreferat konnten wir Dr. Rose Langer aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewinnen. Sie wird uns über den Ablauf der Steuerung über Zielvereinbarungen in den Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) informieren, dessen Grundlagen mit dem „Gesetz zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ geschaffen wurden. Einen kritischen Blick wirft der Arbeitsmarktexperte Dr. Bruno Kaltenborn auf das derzeitige Zielsteuerungssystem im SGB II und stellt seine Vorschläge für Veränderungen vor."
Quelle:
http://www.verdi-jobcenter.de/verdi_jobcenter_tagung_2013.htm
Die Anmeldung endete leider am 30.09.
"Am Nachmittag werden wir mit Praktikerinnen und Praktiker über die Frage diskutieren, was von "guten Arbeitsmarktdienstleistungen" der Jobcenter (und Arbeitsagenturen) erwartet werden kann und inwieweit Anspruch und Wirklichkeit hierbei auseinander liegen. An der Podiumsdiskussion sind die Geschäftsführerin eines Jobcenters sowie ver.di-Kolleginnen und -Kollegen aus einem Jobcenter, einer Arbeitsagentur und von einem Bildungsträger beteiligt. Sie schildern aus ihrer jeweiligen Perspektive die Situation der Arbeitsvermittlung in den Jobcentern und diskutieren den Reformbedarf."
Und ab 16.30 Uhr geht es denn ans Kaffeebuffet....
Freitag, 25. Oktober 2013, von 10:00 bis 16:30 Uhr
in der ver.di-Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
im Raum AIDA/Othello (Basisgeschoss)
Da würde ich gerne Mäuschen sein, und lauschen was sie noch mit uns vor haben.
Von den Gewerkschaften wurden auch sehr viele in den letzten Jahren Enttäuscht....
Wäre das nicht eine Gelegenheit ihnen auch ein paar unserer Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen? In Verdi Art mit Trillerpfeife und Plakat. Schätze mal das sie uns nicht zum mit hören/diskutieren und Kaffee trinken reinlassen.
Fahren wir Ralph in einem Bett vor die Tür mit einem Schild wie lange er jetzt hungert weil er sich nicht brechen und erniedrigen lässt??
Oder in einem Abfallsack für das Fallobst der "unbequemen Kunden" unter dem Motto: er lies nicht nicht zu einem "Sklavenhändler Job zwingen" und wird jetzt durch 2 x 3 Monate mit 100% Sanktionen ENTSORGT!
Sie zahlen lieber für Sinnlose Maßnahmen, und Subventionieren die Dumpinglöhne, Nötigen ihre Kunden als jemanden zu verstehen warum das Sanktionssystem die Menschenwürde verletzt und Grundrechte missachtet werden.
Wem interessiert das Grundgesetz wenn man ein Eigenes SGB Gesetz für seine Untertanen/Sklaven vom hat?
Damit sie den Punkt Sanktionen und dessen Auswirkungen noch mal bildlich vor Augen haben, bevor sie los diskutieren wie sie die Erwerbslosen in Zukunft Fremdsteuern und gefügig machen um Arbeitnehmer unter Druck zu setzen um ja ALLES für den "Chef" zu tun damit es ihm gut geht, um bei der erst beste Gelegenheit dich wieder in den Haifischpool oder den Geiern zum Fraß zurückzuwerfen. Flexibler Arbeitszwangsklavenmarkt.
Klar muss man dafür entmündigt werden, wer macht denn sonst so etwas freiwillig mit?
Mfg
N.
Was will denn der Mann eigentlich? Verhungern? Zum Märtyrer werden?
AntwortenLöschenMerkt eigentlich von euch keiner, dass Deutschland und Europa derzeit andere Probleme haben als einen sogenannten Einzelkämpfer, der was zu Essen haben könnte,wenn er nur gewollt hätte? Es ist lächerlich. Da wollen Tausende aus AfrIka ein besseres Leben, ersaufen, und die Boes-Fans nehmen das überhaupt nicht zur Kenntnis und kümmern sich um ein Einzelschicksal, das nur Berliner interessiert. Asylanten kriegen nicht mal einen Job im Callcenter,weilsie nämlich an der Skala des Broterwerbs noch einige Stufen unter dem Herrn Boes stehen.Und der Mann "hungert" und lässt sich nur füttern wie die Tiere im Zoo, nämlich von ihren persönlichen Pflegern.
Wen interessierts? NIEMANDEN.
Vera
Strafrechtlich geht da bestimmt auch noch etwas : Beihilfe zur Rechtsbeugung
AntwortenLöschenHab das nur Kurz überflogen und fand das passt doch zu den politisch ausübenden Sanktions - Vollstrecker in den Amtsstuben?
Auch Richter wurden nicht verschont.
§ 339
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=16.11.1995&Aktenzeichen=5%20StR%20747/94
http://dejure.org/dienste/lex/StGB/336/1.html
Und § 323c
Unterlassene Hilfeleistung http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
Leitsätze:
2. Eine Rechtsbeugung begeht nur der Amtsträger, der sich bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt (vgl. zuletzt BGHSt 40, 272, 283). (Bearbeiter)
3. Für die Feststellung einer durch Willkür gekennzeichneten offensichtlichen schweren Menschenrechtsverletzung als mögliche Rechtsbeugungstatbestände können drei Fallgruppen herangezogen werden: (1) Fälle, in denen Straftatbestände überdehnt worden sind; (2) Fälle, in denen die verhängte Strafe in einem unerträglichen Mißverhältnis zu der abgeurteilten Handlung gestanden hat; (3) schwere Menschenrechtsverletzungen durch die Art und Weise des Verfahrens. (Bearbeiter)
Mehr dazu: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/94/5-713-94.php?referer=db
Ging zwar um Richter in der DDR den Text könnte man jedoch Locker auf die jetzige BRD umschreiben
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten <> (Politikern) der DDR <> (BRD) bei Anwendung "politischen Strafrechts" <> (SGB) (Rechtsbruch; durch Willkür gekennzeichnete offensichtliche schwere Menschenrechtsverletzung).
Freiheit Küsst Gerechtigkeit, manch eine/r brauch wohl eher ein Pferdekuss um zu merken was los ist.
N.
(..) Nach Ansicht des Gerichts verstößt das derzeit geltende Sanktionsrecht nach den § 31 ff. SGB II auch nicht gegen das aus Art. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) hergeleitete menschenwürdige Existenzminimum (vgl. dazu BVerfG v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09). (..)
AntwortenLöschen(..) Die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Sanktionsrechts (§§ 31 ff. SGB II) ergibt sich schließlich auch daraus, dass der Gesetzgeber selbst bei einem vollständigen Wegfall der Leistungen eine "letzte Grundversorgung" sicherstellt. Durch ein differenziertes Regelungssystem wahrt der Gesetzgeber das Existenzminimum des Betroffenen: Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs kann der Träger nach § 31a Abs. 3 Satz 1 SGB II auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen. (..)
-
Wie die "letzte Grundversorgung" und dessen "angemessenem Umfang" durch das "differenziertes Regelungssystem" aussieht, kann man hier ablesen (dabei selbst ein 100% sanktionierten Obdachlosen werden noch "Mitwirkungspflichten" auferlegt).
(..) Nachdem der Antragsteller eine entsprechende geringfügige Beschäftigung nicht nachwies, senkte die Antragsgegnerin mit Sanktionsbescheid vom 22.01.2009 die Leistungen des Antragstellers für den Zeitraum 01.02.2009 bis 30.04.2009 mit der Begründung vollständig ab, der Antragsteller habe nicht in ausreichendem Maße Eigenbemühungen nachgewiesen. Nachdem der Antragsteller Anfang Februar die Gewährung von Lebensmittelgutscheinen beantragte, lehnte dies die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 06.02.2009 ab. Zur Begründung heißt es dort, die Entscheidung über die Gewährung von Sachleistungen stehe im Ermessen des Grundsicherungsträgers. Die Ermessensentscheidung wäge dabei die Interessen der Allgemeinheit und die Interessen des Antragstellers bzw. die Interessen der Bedarfsgemeinschaft gegeneinander ab. Im Ergebnis überwiege das Interesse der Allgemeinheit nach Sinn und Inhalt der Gesetzesvorschrift. Bei der Beurteilung seien die persönlichen Bedürfnisse des Antragstellers mit berücksichtigt worden. Anlässlich einer persönlichen Vorsprache am 19.02.2009 legte der Antragsteller den Nachweis über drei Bewerbungen vor. Von der Antragsgegnerin erhielt er daraufhin einen Lebensmittelgutschein über 15,00 Euro (..)
(..) Am 25.02.2009 und am 05.03.2009 erhielt der Antragsteller Lebensmittelgutscheine jeweils über 24,01 Euro. (..) Nach wie vor übernachte er in der Postfiliale. Postalisch erreichbar sei er bei seinem Bruder, bei dem er auch die Gelegenheit habe, sporadisch Wäsche zu waschen und zu duschen. Im Übrigen sei er auf die Almosen von Passanten angewiesen. (..)
Was hat Herr Alt (Vorstand Grundsicherung, Bundesagentur für Arbeit) in der Maischberger Sendung am 05.12.2012 und im Stern TV am 12.12.2012 gesagt? - Niemand muss hungern- niemand wird obdachlos. Natürlich nicht! -:)
Nicht nur Lebensmittelgutscheine sind eine "Ermessens" Entscheidung des Sachbearbeiters, sondern Obdach ebenso: Die Zentrale Fachstelle Wohnen lehnte die Kostenübernahme für eine Notunterkunft ab. (..) (Sozialgericht Bremen S 26 AS 686/09 ER; Beschluss vom 23.04.2009)
Ein mehrfacher Kindermörder hat im Gefängnis solche Probleme nicht! Im Übrigen die Richterin Euhus (SG Berlin S 147 AS 20810/13 ER) hat einfach die Entscheidung des Sozialgerichts Landshut (S 10 AS 259/12 ER) genommen und für die eigene Begründung verwendet.
ja soll denn die Richterin Euhus ihre Zeit vergeuden, nur weil der Nichtsnutz Boes den ganzen Tag herumsitzt und endlos sinnlose Texte und Aktionen von einem Faulenzer f Faulenzer produziert?
Löschen@ Anonym8. Oktober 2013 15:39
LöschenIhre Worte stehen für viele GeBILDete in unserem Lande und es ist fast schon amüsant, die Änderung dieser Auffassung zu beobachten, wenn das Alter steigt und die Erfolge sinken. Vor 20 Jahren hätte ich Ihnen wohl selber zugestimmt. Zu gerne heulen wir mit den Wölfen, bis wir irgendwann feststellen, dass auch wir zu den Schafen gehören, die von den Wölfen gerissen werden.
So ergeht es den Mitarbeitern in den Jobcentern, denen selber die Altersarmut bevorsteht, oder vielen in der privaten Wirtschaft, die mit 50 aussortiert oder kaputt gearbeitet sind und schon heute unter dem Reallohneinbruch leiden, der durch Hartz4 erst die Tarife aushöhlte.
Es gibt auch bekannte Beispiele von Politikern (UN Generalsekretäre, UN Botschafter, UN Kontrolleure), Managern der Weltbank usw. oder dem früheren CDU-General H. Geißler ("Die SPD war Hitlers Steigbügelhalter"), welche stets gewissenfrei den Mächtigen dienten, aber nach ihrer eigenen Entmachtung ihr soziales und menschliches Gewissen entdeckten.
Bekannt ist der Spruch (von Herrn Hundt?): "Wer in der Jugend nicht Links denkt, hat kein Herz, aber wer so noch im Alter denkt, hat keinen Verstand!" Mag der erste Teil Stimmen und später eine Differenzierung eintreten. Doch wer im Alter noch mit den Wölfen heult, wird es bitter bereuen.
Bitte schreiben Sie uns wieder, wenn wenn Sie vor diesen Problemen stehen und erkennen, wie wichtig auch Ihre eigene Existenzsicherung ist.
Herzlichst! Detlef
Führende Sozialbeamte fordern offen Zwangsarbeit!
AntwortenLöschen-
"Hartz IV Bezieher sollen verpflichtend in der Pflege arbeiten"
Die "Zwangsarbeit" schon längst eingeführt als Ein-Euro-Job! Dabei der Bundesrechnungshof kritisiert seit Jahren solche Armutsindustriemaßnahmen, weil sie meistens wegen der fehlenden Gemeinnützigkeit- und Zusätzlichkeit unzulässig sind!
(..) Die im Beispiel (..) genannten Tätigkeiten in einem Altenheim gehören ebenfalls zu den notwendigen Kernaufgaben des Trägers einer solchen Einrichtung, weil Mängel bei der Wäschehygiene, der Nahrungsversorgung sowie der Gebäudeinnenreinigung die Gesundheit der Bewohner gefährden würden. Sie sind deshalb nicht zusätzlich i. S. v. § 261 Abs. 2 SGB III. Darüber hinaus sind die Aufwendungen hierfür üblicherweise bereits mit den von den Bewohnern oder dem Kostenträger zu zahlenden Pflegesätzen abgegolten. Gleiches gilt für die in Beispiel (..) genannte Mitarbeit bei der Erziehung in Kindergärten sowie die Unterstützung der hauptamtlichen Pflegekräfte im Altenheim. (..)
(..) Dasselbe gilt für die Reinigung der trägereigenen Gebäude (..), die Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten (..) sowie die Sozialarbeit und insbesondere die Verwaltungstätigkeiten (..). Der erste Augenschein spricht dafür, dass diese Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs notwendig und damit nicht zusätzlich waren. Aber selbst wenn sie nicht notwendig und damit möglicherweise zusätzlich gewesen wären, so wäre das öffentliche Interesse an ihrer Durchführung äußerst fraglich. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Allgemeinheit davon profitiert, dass Außenanlagen, Büro- oder Schulungsräume der Träger häufiger gereinigt oder gepflegt werden als erforderlich. Auch die in den Beispielen (..) geförderten Tätigkeiten dienen in erster Linie den erwerbswirtschaftlichen Interessen der Maßnahmeträger, die so ihre Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten erweitern konnten. Von dem Ergebnis der Arbeiten profitieren in allen genannten Fällen überwiegend die unmittelbaren Kunden der Maßnahmeträger, die ebenfalls einen gegenüber der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreis darstellen. (..)
(..) Die von uns festgestellte Bewilligungspraxis der Grundsicherungsstellen lässt außerdem weitestgehend unberücksichtigt, dass Maßnahmeträger, die mit öffentlich geförderten Beschäftigten Leistungen auf dem allgemeinen Markt für Güter und Dienstleistungen anbieten, in Konkurrenz zu ungeförderten Wirtschaftsunternehmen treten. Die Förderung nach § 16d SGB II verschafft ihnen dabei zwangsläufig Wettbewerbsvorteile gegenüber ungeförderten Unternehmen, weil sie sie von Lohnkosten entlastet. (..)
[Quelle: Die Mitteilung des Bundesrechnungshofes an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Beschäftigungsförderung (§§ 16d und 16e SGB II) vom 12.08.2010 Gz.: VI 6 - 2009 – 0740]
@ Anonym
LöschenZitat: "Hartz IV Bezieher sollen verpflichtend in der Pflege arbeiten"....na die in der Pflege in den Altenheim würden sich "freuen", wenn da ungelernte, da irgendwo, ohne Ahnung zu haben, rumstolpern. Wie entnimmt ein ungelernter ein Gebiss einer alten Frau vor der Nachtruhe, die sich nicht mehr artikulieren kann? Welches Gebiss ist es eigentlich? das oben oder das unten, oder alle beide? Was tun wenn Person XY ihr Essen vergisst zu schlucken? Geht sie dann eben ohne zu essen ins Bett? usw.... Die dort Arbeitenden haben nämlich KEINE Zeit für Einweisungen oder zusätzlichen Unterricht auf der jeweiligen Station.
Das wär ein totales Desaster. Man merkt mal wieder, das diese "Sozial"beamte keine Ahnung von nichts haben.
Ein ungelernter geht dann in einen Kindergarten, was macht er wenn er nicht zurechtkommt? War er vorher eventuell noch beim Bund, schreit er dann rum: "Achtung! Stillgestanden!", eine sehr merkwürdige Sitauation.
Ein ziemlicher Unsinn, solch eine Forderung nach Zwangsarbeit.
Solche Forderungen sind doch nicht neu. Kommen alle 1-2 Jahre wieder, werden aber auch jedesmal wegen Realitätsferne abgewiesen, aus den auch von dir genannten Gründen. Es hatte ja auch seine Gründe, dass für den Zivildienst niemand in den Krankenpflegebereich zwangsverdonnert werden durfte. Sensible Arbeitsbereiche unter Zwang, das kann nicht lange gut gehen. Zwang geht nie lange gut, da sich sämtliche Energie früher oder später immer gegen den Zwang richtet. Irgendwann wird das spürbar. Auch mit der jetzigen Situation der Niedriglohn Ausbeutung.
LöschenHallo, vielleicht kann ich dazu was beitragen.
LöschenSo einfach ist das nicht, ungelernte Pflegekräft unterzubringen, denn es gibt vom Arbeitgeber Vorgaben für die Beschäftigten. Für die Pflege und Dokumentation müssen die Mitarbeiter eine Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflege nachweisen, mindestens aber eine Pfleghelferausbildung. Je nach Pflegestufe werden diese Mitarbeiter eingesetzt. In der Pflegestufe 3 (voll pflegebedürftig, bettlägerig) kommen nur examinierte Kräfte in Frage.
Darüber hinaus gibt es eine Heimaufsicht und einen Heimbeirat, der aus Angehörigen und gesetzlichen Betreuern besteht.Der Beirat passt auf wie ein Luchs, dass alles richtig läuft. Dann gibt es noch den medizinischen Dienst, der die Pflegestufen festlegt, aber auch ein Auge auf die Pflege hat.
Geeignt für die Arbeit im Pflegeheim sind Ungelernte allenfalls als Seniorenbetreuer oder Seniorenbegleiter,die alles das tun, wozu die Pflegekräfte leider keine Zeit mehr haben: Karten- und Gesellschaftsspiele spielen, Spaziergänge unternehmen, Einkaufen gehen, Besuchsdienste in den Heimen und solche Sachen.
Ich weiß das, weil meine Mutter acht Jahre lang in einem (guten) Pflegeheim war. Die Kontrolle der Pflege wird sehr genau dokumentiert, und Heimleiter und Pflegedienstleiter werden nie im Leben jemanden einstellen, der nicht qualifiziert ist.
Insofern ist diese Ankündigung wohl "bloß" mal wieder eine Androhung in Richtung der Arbeitslosen. Man will ihnen Angst machen und sie kontrollieren, das ist alles.
Viele Grüße von Mücke
Nicht neu, aber...
Löschensie werden so lange diesen Unfug verbreiten, bis sie meinen, er ist gesellschaftskonform und dann machen sie das zum Gesetz.
Das ist der Pferdefuß daran.
Besser wäre eine Faktensicht, aber die politische überwiegt immer wieder.
LG Torsten
@ Mücke
Löschen"Darüber hinaus gibt es eine Heimaufsicht und einen Heimbeirat, der aus Angehörigen und gesetzlichen Betreuern besteht.Der Beirat passt auf wie ein Luchs, dass alles richtig läuft. Dann gibt es noch den medizinischen Dienst, der die Pflegestufen festlegt, aber auch ein Auge auf die Pflege hat."
Ach so, na dann ist ja alles klar und in bester Ordnung.
Die tausenden Berichte zu den Mißständen in den Pflegeheimen stammen also von irgend welchen Mißgünstlingen denen die supergute Pflege in den Altenheimen nicht in den Kram passt - warum auch immer...
Der Souverän
Leider verstehe ich Sie nicht, und Ihr ironischer Ton gegenüber Menschen, die eigene Erfahrungen weitergeben möchten, passt mir überhaupt nicht.
LöschenSie scheinen sich nicht besonders auszukennen in der Organisation von Pflegeheimen, und doch haben Sie die Stirn, die Kommentare Dritter lächerlich zu machen, souverän wie Sie sind.
Ich pfeife auf Ihren Sarkasmus.
Mücke.
@ Mücke
LöschenIch halte Sie nicht mehr für blauäugig, ich denke Sie sind ein Agent Provocateur.
Der Souverän
Besonders im Luxus-Segment gibt es Seniorenresidenzen, in denen sich die Senioren tatsächlich wohl fühlen. Denkbar sind auch einfache Altenheime, in denen die Menschen an oberster Stelle stehen, auch wenn es an Luxus mangelt. Es ist doch schön, dass es positive Beispiele gibt, aber wenn man vieles schön redet, besteht die Gefahr, dass solch einem Satz widersprochen wird: "Insofern ist diese Ankündigung wohl "bloß" mal wieder eine Androhung in Richtung der Arbeitslosen. Man will ihnen Angst machen und sie kontrollieren, das ist alles."
LöschenTatsächlich gibt es auch schlechtere Beispiele, die bereits in TV-Dokumentationen gezeigt wurden. Wer den Lebenslauf von Ralph las, weiß, dass er in einer Seniorenresidenz arbeitete, bis er dort wegrationalisiert wurde.
Ich kenne nur Beispiele von Zeitarbeitsfirmen, die ihre Billigkräfte in Krankenhäusern beschäftigen: Offiziell als Putzkräfte für Fußböden und Toiletten, werden sie auch zu Hilfsleistungen in ihrer Station herangezogen, wie dem Bezug der Betten oder der Assistenz von Pflegern bei Transporten von Patienten, Material und Abfall. Dieses System ist grenzenlos ausbaubar, von der Umbettung oder Hilfestellung bei der Umsetzung zwischen Bett, Rollstuhl und WC, bis hin zur Fixierung oder Aufrichtung bei der Waschung oder Umkleidung.
Schreibt bitte Eure Erfahrungen und freien Gedanken, ohne persönliche Angriffe oder Spitzen! Sachliche Diskussionen sind hier besser. Danke!
Herzlichst! Detlef
Herzlichst! Detlef
Nein, vielen Dank, Detlef.
LöschenDas Pflegeheim meiner Mutter gehört gewiss nicht der Luxusklasse an, da irrst du dich gewaltig.
Ich werde meine Berichte hier nun endgültig einstellen und meine Zeit besser verwenden, denn ich habe es nicht nötig, mich von Zeitgenossen wie "Souverän" (Nomen est Omen) dermaßen von oben herab behandeln zu lassen, dass es eine Art hat. Mücke
Hee Leute,
AntwortenLöschenwarum habt ihr meinen letzten Kommentar nicht veröffentlicht?
Und wieso ist dieser Blog nicht aktuell?
Fällt Euch nix mehr ein?
Tut der RB weiterhin essen aus des Freundes hand?
Haha,ich hatte mal einen Hund, der hat sich auch nur von mir füttern lassen - Vertrauen, Mann, das ist es.
Auf der www.wir-sind boes-de. Seite gibt es folgende News:
AntwortenLöschen„19:25 Das Jobcenter antwortet völlig nebulös auf eine Beschwerde, warum das Darlehen nicht weiter gereicht wurde:
Sehr geehrte Frau W.,
Ihre Überweisung v. 24.09.2013 i. H. v. 20,00 € wurde bereits am 25.09.2013 auf die Forderung v. Herr Boes Ralph ( VG 6201002867119, 96204BG0065589 ) gutgeschrieben.
Was soll das heißen?? "auf die Forderung von Herrn Boes??" Angekommen ist bei ihm darüber hinaus nichts!“
....Nunja, EVENTUELL hat das Jobcenter ihm das Geld / Darlehen gutgeschrieben und er bekommt es erst wenn die Sanktion beendet ist, dann wohl, wird ihm das auf sein Geld vom Jobcenter wieder angerechnet, so würde das Jobcenter wiederum sparen.
Hier würde ich noch einmal genauer Nachfragen, was da los ist, was das soll.
Hallo Andi,
Löschenich glaube deine Vermutung bzw. Befürchtung trifft genau ins Schwarze !
Soll an Haben und Strafe muss/ soll sein... Genau so denkt diese Firma ja offensichtlich. Die lassen sich doch ihre Erwachsenenerziehungsmittel nicht sabotieren, würde ja ansonsten auch dem eigentlichen (Un)-Sinn von Sanktionen widersprechen. Wirtschaften solange noch mit fremden Geldern und rechnen die dem Boesen Onkel Ralph genau dann noch an, wenn er irgendwann in unabsehbarer Zukunft mal wieder etwas fürsorgliche Umarmung durch diese Firma erfahren darf ( also vermutlich nie).Er soll sich ja nicht bereichern bzw Leben, sondern verschulden, um zu kriechen und zu parrieren.Ich hoffe nicht das diese Darlehen untergehen oder das Jobcenter damit wirtschaftet das war und ist nicht der Sinn dieser Nothilfen. Dahingehend sollte die verantwortliche Leistungsabteilung umgehen im Detail Stellung nehmen, schliesslich handelt es sich um Darlehen privater Menschen und nicht um Steuergelder. Nicht nur im Sinne von RB sondern auch besonders der priv. Unterstützer liegt mir das Wort Unterschlagung ein wenig Quer auf der Zunge. Ich würde schon gerne wissen, ob mein hart verdientes Geld,welches ich ausgeben darf für was immer ich möchte, auch dem Zweck dient, für den ich es hergebe und ob es seinen Bestimmungsort tatsächlich erreicht ! Wenn Ralph das Geld in den nächsten Tagen bekommt o.k... Wenn nicht, was passiert solange damit ? Wirtschaftet das Jobcenter auf unbestimmte Zeit damit usw...? Oder werden damit etwa weitere dieser sog. Sinnlos-Maßnamen eingekauft ? Wirft es Profite ab ? Fragen über Fragen eine Klärung muss dringend her...! LG
Möglicherweise kann der Ralph diesen nebulösen Sachverhalt auflösen. Er braucht sich lediglich mit den besagten Informationen an das Jobcenter wenden.
LöschenÜberweisung von Frau W.
Datum der Überweisung 24.09.2013
Datum der Gutschrift 25.09.2013
Forderung von Herr Boes Ralph (VG 6201002867119, 96204BG0065589)
Bestenfalls erwischt er einen Verantwortlichen bei einer Veruntreuung (§266 StGB).
Schlimmstenfalls hast du recht und er bekommt das Geld als Darlehen erst nach Ende der Sanktionsfrist von seinem Bedarf abgezogen.
Ungeachtet dessen bleibt meine Meinung trotzdem bestehen: Das war kein guter Schachzug, mit dem überweisen der Darlehen für Ralph über das Jobcenter.
So etwas kommt dann halt heraus, wenn sich uninformierte Menschen zusammentun, eine unüberlegte Aktion zu starten. Da fängt einer damit an eine 0,01€ Spende an das Jobcenter - in der Hoffnung andere ziehen mit, die Verwaltung lahm zu legen - und plötzlich wird daraus eine unkontrollierte Darlehensaktion (siehe hartz.info: Brandbriefaktion Ralph Boes - Laufende Sanktion - Nun sind wir gefordert !!!)
Doch es kommt ja noch schlimmer(!):
Die Unterstützergruppe wir-sind-boes haut am 30.09. um 02:05 euphorisch eine Newsmeldung heraus mit den Worten:
Super, nach der Pressemitteilung schließen sich weitere Leute den Überweisungen ans Jobcenter an! :-)
Und macht dann daraus eine eigene Darlehensaktion (siehe entsprechenden Link auf wir-sind-boes). Das Erwachen, oder die wahre Erkenntnis kommt dann leider erst, als der noch nicht absehbare Schaden bereits entstanden ist.
Leider sieht diese Gruppe nicht, dass das Ganze konträr zu Ralphs Anliegen läuft.
Meine Bitten, man möge sich gezielt mit einem fachkundigen Rechtsbeistand absprechen, werden in den Wind geschlagen. Resistenz gegen die Vernunft, nennt man so was. Hauptsache Aktionismus.
Wenn die Gruppe um Ralph etwas Sinnvolles tun möchte, könnte sie mit der Aufarbeitung der Ablehnung des Antrages auf aufschiebende Wirkung durch das Sozialgericht beginnen. Dadurch könnte man wichtiges für den weiteren Weg Lernen.
Noch besser wäre es aber, drauf hin zu arbeiten, dem Ralph eine Art (Bedingungsloses) Einkommen zu ermöglichen, damit er den Weg bis zum Karlsruher Gericht gehen kann.
Doch dafür müsste die Gruppe erst einmal unter
- Aktion: Was tun wir? -
sich erst einmal "selbst" richtig definieren.
Und bevor jetzt wieder die Schuldzuweisungen (ala: Was tust du denn für Ralph?) losgehen: Ich denke, jeder trägt seinen Anteil dazu bei, dass die Sanktionspraxis abgeschafft wird. Der eine öffentlich, der andere eher im verborgenen.
Aparigraha
es kommen gar keine neuen nachrichten mehr von ralph - gehts ihm gut?
AntwortenLöschenGut? Er benötigt viel Ruhe und kann sich nur zeitweise konzentrieren. Seine Existenz ist unsicher und er lebt von der Hand in den Mund. Darlehen erreichten das Jobcenter für Ralph, aber die Auszahlung vom Jobcenter an Ralph fehlt.
LöschenHerzlichst! Detlef
Wenn hier diktatorisch einseitig! zensiert wird, wird es das letzte mal sein das ich hier etwas beitrage.
AntwortenLöschenWenn ich auf auf derartiges:
Sie scheinen sich nicht besonders auszukennen in der Organisation von Pflegeheimen, und doch haben Sie die Stirn, die Kommentare Dritter lächerlich zu machen, souverän wie Sie sind.
so antworte:
@ Mücke - Ich halte Sie nicht mehr für blauäugig, ich denke Sie sind ein Agent Provocateur.
dann ist das mein gutes Recht auf Rdefreiheit und stellt keineswegs eine Beleidigung dar, sondern (m)eine Meinung die ich IMMER UND ÜBERALL frei äußern kann.
Sollte das hier in diktatorischer Manier zensiert werden, kann ich das nicht mehr - durch weitere Beiträge - unterstützen.
Diktatoren unterstützt man nicht, die stürzt man.
Der Souverän
Sie haben Angst, sind in Not, brauchen dringend Hilfe. Doch die gibt es nicht. Fast 60 000 Brandenburger haben im vergangenen Jahr beim Polizei-Notruf wieder aufgelegt. Unter der Nummer 110 ging keiner ran.
AntwortenLöschenSo ist das ueberall in den Verwaltungen. Die Darlehensaktion f Boes - fuer sowas haben die Verwaltungen keine Zeit. Darlehen von 20 Euro "verwalten" - daran kann nur Ralph Boes glauben. Boes glaubt ja, das Paradies Grundeinkommen auf dem Verwaltungsweg erhalten zu koennen. Wann wird er lernen?