Sehr geehrte Frau Xxxxxxx –
Über Ihre strikte Weigerung, auf meine Fragen einzugehen, bin ich jetzt doch sehr überrascht.
Ich kann sie VERSTEHEN– aber sie ist so absolut nicht akzeptabel.
Indem ich Sie fragte,
- inwiefern DURCH IHRE TATEN,
vor alle aber DURCH DIE gesetzlich geforderten SANKTIONEN
meine Würde geachtet und geschützt wird,
(...)
- Meine Antwort
auf die unglaubliche Gesprächsverweigerung durch das Amt gibt es hier >>
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes