Erfreuliche Mitteilung:
- Ein Richter in Gotha hat entschieden
die Richtervorlage gegen die Sanktionen in Karlsruhe einzureichen!
Ein Betroffener aus Erfurt hatte dort unseren Antrag auf Richtervorlage abgegeben.
Ralph Boes
Berlin, den 27.05.2015,
s. Grundrechte-Brandbrief.de
Sehr, sehr GUT, Endlich einen Schritt weiter gegen das Verbrecherrische-Sanktions System!
AntwortenLöschenWieso verbrecherisch? Ich finde es gut, dass mit den Steuergeldern, die andere Menschen abdrücken, um die Schwächsten der Gesellschaft mit durchzuziehen, verantwortungsvoll umgegangen wird und nicht jeder Hinz, Kunz, Guth oder Boes machen kann was er will.
LöschenDass mit Hartz IV bewusst ein Niedrigstlohnsektor geschaffen wird, dass der Steuerzahler mit seinen Steuern also seine eigene Verelendung finanziert, ist dem Schreiber dieser Zeilen noch nicht so ganz aufgegangen ...
LöschenNa ja, man soll die Hoffnung nicht aufgeben - vielleicht wird es ja nochmal ...
@BbG
LöschenHahaha, gut gekontert.
@ Anonym
LöschenIch bezahle mit meinen Abgaben lieber einen Menschen der keinen regulären Job mehr bekommt als eine verbrecherische Organisation (Agentur für Arbeit) die sich auf Kosten der Beitragszahler bereichert und Beitragszahler in Notsituationen im Stich lässt und ihnen die Existenz zerstört. Sie können sich gerne zum Thema familienhafte Rücksichtnahme/Mithilfe und deren Folgen kundig machen. Ich durfte und darf es am eigenen Leib erfahren.
Endlich hat ein Richter mal die "Eier" in der Hose, dies zu tun.
AntwortenLöschenDanke auch an den Betroffenen aus Erfurt.
Gurß von der Langhaarzecke aus Hamburg
Jau. Elefanteneier.
LöschenWollen wir hoffen, dass er unsere Politik auch Elefantenmäßig anscheißen kann ...
LöschenDie Botschaft hört sich gut an, allein mir fehlt der Glaube. Torsten Büscher hat im April 2012 seine erste Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe geschickt. Mittlerweile haben wir Mai 2015 und mittels weiteren drei Versuchen hat er sein juristisches Wissen so weit ausgebaut, dass seine vierte im September 2013 eingereichte Verfassungsbeschwerde "Wasserdicht" beim BVG aufschlug.
AntwortenLöschenSo weit. so gut. Nun war es so, dass das BVG sich geschlagene 19 Monate - seit Eintragung ins Verfahrensregister - verstreichen lies, um nun mitzuteilen...
...TATAAAA...
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird abgesehen.
Das nennt man Rechtsstaatlichkeit!
Steht das vielleicht miteinander in Zusammenhang: Die Entscheidung aus Gotha, und die Ablehnung der Beschwerde von Torsten Büscher?
LöschenVieleicht ja, vieleicht nein. Es ist vieleicht ein unterschied wenn ein "normaler" Bürger so eine beschwerde einwirft, oder wenn sie von einem Richter im laufe eines akuten verfahrens kommt.
LöschenAbwarten und Tee trinken.
Gerd Harth
Lieber Ralph,
AntwortenLöschenhiermit bitte ich nochmals Sie und Ihre Anwälte – wirklich und wahrhaftig ZUTIEFST – um Entschuldigung für meinen Kommentar vom 24.05., 01:12 Uhr.
Ach, wie schön könnte das Leben doch für alle Menschen sein, hätten die durch uns mit Macht Ausgestatteten doch ähnlich tiefe Einsichten wie dieser Richter aus Gotha!
(Aber dass Gebete helfen, den Verfassungsrichtern in Karlsruhe ein „Einsehen“ zu gewähren, muss ich leider wagen, zu bezweifeln.)
Dennoch: dass es nun bereits EINEN, wirklich mutigen (den bisher MUTIGSTEN!) Richter gibt, der sich nicht den Obrigkeiten beugt, sondern seinem ureigenen, ganz individuellen Gewissen folgt, sollte m. E. UNS ALLE dazu ermutigen, die Hoffnung auf die Möglichkeit – die Lösung des wahrhaft tiefen Konflikts auf friedlichem Weg (und NICHT durch Bürgerkrieg) herbeiführen zu können – (noch) nicht aufzugeben.
Lieber Ralph, herzliche Grüße an Sie!
S.
:-) "Entschuldigung" ist gerne angenommen. :-)
LöschenIch war ja selbst schon am zweifeln, ob es nochmal klappt ...
Wo ist denn die Richtervorlage? Es nutzt doch nicht die Information wenn der Inhalt unbekannt ist.
AntwortenLöschen@Anonym27. Mai 2015 um 19:24
LöschenBitte auf der Eingangsseite diese Blogs, rechts, etwas runtercrollen, dort steht rot eingerahmt: "Richtervorlage"...hier einfacherhalber gleich der Link:
http://www.grundrechte-brandbrief.de/Vorlageantrag/Inhaltsverzeichnis.htm
Sehr schön, mir wäre lieber gewesen, du hättest damit Erfolg gehabt! Sie mögen dich wohl in Karlsruhe nicht sonderlich! *gg
AntwortenLöschenIch bin mir sicher, dass es in jedem Fall ein Verdienst ist, der durch deine Arbeit ins rollen kam Ralph!
Dem Einreicher und dem Richter sei gedankt, warten wir mal das Ergebnis ab!
Jetzt kannst du dich voll und ganz auf 2019 und der Zeit danach konzentrieren!
Gruß
Jürgen
Ja Ralph, und dann kannst du auch wieder arbeiten gehen anstatt mir auf der Tasche zu liegen ...
LöschenMit drei Jahren Totalsanktion habe ich IHNEN sicher nicht auf der Tasche gelegen ...
Löschen@BbG
LöschenHahaha!...was ist denn das für eine Nervensäge?
Auf Ihrer Tasche liegen übrigens die Mitarbeiter in den Jobcentern und in der Bundesagentur für Arbeit - allesamt Menschen, die ebenfalls zum Heer der Arbeitslosen gehören, was man daran sieht, dass auch sie nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden, sonst hätten sie keine Zeit, in Jobcenter rum zu sitzen ...
Löschenweiter die Politiker, die Banker und die Reichen
Das wird dann wohl in die Geschichte der bundesrepublikanischen Sozialgerichtsbarkeit eingehen:
AntwortenLöschenRichter in Gotha hatten den Mut. (Berliner Richter hatten ihn nicht)
Wir werden sehen, wie mutig die Richter in Karlsruhe sind.
Es kommt ins Rollen, endlich! NTV berichtet auch:
AntwortenLöschenhttp://www.n-tv.de/ratgeber/Verstossen-Hartz-IV-Strafen-gegen-Verfassung-article15182391.html
Rechtswidrigkeit des § 31 SGB II
AntwortenLöschenDurch eine Sanktion in Höhe von 100% der Regelleistung nach § 31 wird der Bedürftige i.d.R. dem Tod überlassen, da er, ohne kurzfristig verwertbares geschütztes Vermögen, weder Mittel für Nahrung noch Krankenversicherung hat.
Mit der gegenwärtigen Fassung des § 31 SGB II wird der Sachbearbeiter zum Herrscher über Leben und Tod des Bedürftigen.
Mit der gegenwärtigen Fassung des § 31 SGB II verstößt der Staat gegen Art. 1 Abs. 1 und 2 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 6 GG, Art. 13 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 25 GG. Durch § 31 SGB II werden dem Bedürftigen de facto seine staatsbürgerlichen Rechte zwangsweise aberkannt.
Sanktionen nach § 31 SGB II für die Einforderung der Pflichten nach SGB II sind als Rechtfertigungsgrund einer Unterschreitung des Existenzminimums ungeeignet, da sie dem mittelosen Bürger keine Möglichkeit mehr bieten, seine Pflichten nach § 2 SGB II zu erfüllen. Ihm würden damit die finanziellen Mittel hierzu fehlen (Kosten für Bewerbungen, entsprechende Kleidung, Körperpflege, etc.) und er würde bei einem, bei Minderung des ALG II um 100 % zwangsweise eintretendem Wohnungsverlust, als dann Obdachloser gar nicht mehr vermittelbar sein. Alles das steht dem Grundzweck des SGB II, eine Vermittlung in Arbeit mit dem Ziel der Verringerung und Beendigung der Bedürftigkeit, entgegen.
[Erstellt am 02.09.2007 - 15:16 / Dieser Beitrag wurde am 02.09.2007 - 15:39 von Ottokar aktualisiert]
(Quelle/ Originaltext: http://www.razyboard.com/system/morethread-ratgeber-kuerzung-des-alg-ii-nach-31-sgb-ii-sevenid-1893487-4776712-0.html )
Kann jeder Richter in Deutschland selber entscheiden was er für verfassungswidrig hält und an das BVG weitergeleitet wird oder nicht? Da das Arbeitslosengeld 2 - umgangssprachlich "Hartz IV" - die Grundsicherung bzw. das Existenzminimum darstellt, wäre jede Kürzung (Sanktion) rechtswidrig bzw. verfassungswidrig.
AntwortenLöschenDurch das Sozialgesetzbuch und die Sanktionen werden zweifelsfrei verschiedene Artikel des Grundgesetzes angetastet bzw. sogar verletzt. Allein die Tatsache, dass im SGB kein Hinweis steht, um welchen Artikel des GG es sich handelt, setzt das SGB außer Kraft.
Durch die Sanktionen soll eine erzieherische Maßnahme erreicht werden? Für Erwachsene Menschen ist das völlig unwürdig und entgegen meiner Menschenwürde.
Eine mögliche Bestrafung im Sinne des SGB wäre ja noch zu vertreten (natürlich gibt es ja auch Strafen bei Geschwindigungsüberschreitungen im Straßenverkehr usw.), würde das Existenzminimum dadurch NICHT angetastet d.h. die Grundsicherung würde nicht unterschritten wenn man einen Regelsatz von ca. 500 Euro erhalten würde. Davon wäre eine dann eine Kürzung bis zum Existenzminium von z. Zt. 391 Euro machbar.
Eigentlich kann und sollte jeder Richter, der eine gesetzliche Norm für mit dem GG für unvereinbar oder grundgesetzwiedrig hält, zur konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Im Falle der der Sanktionen nach SGBII muß man allerdings fragen, wieso die Vorlage zur Normenkontrollen erst nach mehr als zehn Jahren erfolgt - vorausgesetzt, daß Verfassungsgericht nimmt die Richtervorlage überhaupt an. Vielleicht spielt auch eine Rolle, daß die Linke in Thüringen die Regierung stellt.
LöschenGenau das ist das Problem - unsere Richter sind nicht frei. Si dürfen in wichtigen Dingen zwar nach ihrer Überzeugung handeln - weil ihre Karriere aber in den Händen der regierenden Politiker liegt (was nicht sein dürfte, wenn es eine Gewaltenteilung wirklich gäbe) gefährden sie mit wichtigen Urteilen aber ihre Karriere. Im jetzigen Fall lebt der Richter in einem Land mit linker Regierung - ist selbst Mitglied des Bundestags für die Linke gewesen - der Schritt wird seine Karriere STÄRKEN. Um die einfache Wahrheit gehts hier nicht ...
Löschen@anonym
LöschenWir haben leider keine funktionierende Gewaltenteilung mehr! Wenn wir sie überhaupt jemals hatten. Für mich ein Unding, dass das BVerfG erst nach KLage Gesetze überprüft. Nach meiner Meinung müsste jedes Gesetz SOFORT überprüft werden !
Jede Gewalt sollte stets eine andere Gewalt kontrollieren, und nicht erst nach Anfrage
@ Anonym
AntwortenLöschenWofür will man denn die Grundrechtsträger bestrafen? Weil nicht genügend Arbeit für alle vorhanden ist, weil sie ein Grundrecht besitzen, weil sie sich der Zwangsarbeit verweigern, weil die Regierung einen Wirtschaftskrieg (Billiglöhne) gegen Europa führt, weil Manager lieber in die eigene Tasche stecken, als zu verteilen, weil Bänker dann noch mehr Verluste schreiben können und der Bürger die Zeche bezahlen muss, ...?
Seltsam ist doch, dass bei Verlust der Banken, der Bürger zahlt, doch wenn sie Gewinn schreiben, er nie beteiligt ist!
Vielleicht sollten die Harzer an die Front (Ukraine) geschickt werden und für unsere tapferen Soldaten die Schuhe putzen, das Essen zubereiten, Särge zimmern ..., damit, wenn Soldaten Fallen, sie zumindest saubere Schuhe tragen!
Der globale Irrsinn sollte beendet werden, mehr nicht.
Gruß
Jürgen
Mir wirft sich dann allerdings eher die Frage auf, ob nach der kommenden und möglichen entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, in dem Sinne, das tatsächlich ein Existenzminimum nicht angetastet werden darf (was sie natürlich schon persönlich sagten) und Sanktionen sich mit der Menschenwürde nicht vereinbaren (somit Sanktionen verschwinden), der Bürger sich dann RÜCKWIRKEND sich vorherigen, durch Sanktionen entstandenen Schäden, sei es Geld, oder vor all Dingen Gesundheit, auszahlen lassen kann...
AntwortenLöschenAlso Leute, bereite schon mal Eure Klagen und Forderungen dahingehend vor. Da kann dann Fr Merkel und Schäubel und co, eben mal keine Banken retten oder in anderen Ländern Kriege führen...ein austritt aus der NATO wäre auch kostenkünstiger, um uns Rückwirkend für entstandendes Unrecht, zu entschädigen. Das wird nicht gerade billig!
Wie das jetzt mit den Toten durch das Hartz IV Unrechtssystem aussieht, weiß ich nicht, da muss der internationale Strafgerichtshof dann angerufen werden, viele würden dann wenigstens eine würdevollere Nach-Beerdigung bekommen und die Täter müssten sich verantworten. Rausreden is nicht, auch kein runden Tisch. Das sind aber alles Themen, die "danach" in Angriff genommen werden müssen. Unbedingt.
50.ooo Euro Entschädigung für jeden Hartz-IV-Empfänger als Ausgleich für die ihm zugefügte Erniedrigung ... Eine schöne Stützung des Binnenmarktes
LöschenHabt Ihr „noch alle Tassen im Schrank“?!?!
LöschenErinnern wir uns vielleicht mal daran, worum es eigentlich geht?!?!
Die einen krepieren, weil kein Mensch sie unterstützt – und die andern sind am Lachen, weil sie Unterstützer haben?!?!
Der "Kommentarle-Schreiberle" der hier meint das "sein Geld" und "die Steuergelder" für ach so faule Arbeitslose ausgegeben wird sei mal gesagt das auch Arbeitslose eine Menge Steuern zahlen zB. die Mehrwertsteuer bei einem Artikel für 199,-EUR werden gut 30,-EUR Steuern fällig
AntwortenLöschenda kommt übers Jahr einiges zusammen!
Ausserdem wäre es doch sinnvoller sich mal über die hohen Ausgaben für Prestigeobjekte für Rüstungs- und Sicherheits-Waffen Wahn aufzuregen hier pumpt der Staat Milliarden rein um uns vor den ach so pööösen Terroristen zu schützen, aber wer ist schuld an Kriminalität
und Terrorismus? Es sind genau diejenigen die heute vorgeben ihn bekämpfen zu wollen!!!
Gewinner ist die Sicherheits-Rüstungs und Waffenindustrie die nachgewiesen auch nicht davor zurückschrecken Politiker zu schmieren, die Verlierer sind die kleinen Leute letztlich das Volk auch wenn es das offenbar -NOCH- nicht wahrhaben will und erkennt, diese Politik
führt nur zu Elend und letztlich zu Krieg und Tod!
"Mein Geld" und "Meine Steuergelder".
LöschenKann der Hochwohlgeborene Schreiber sich vorstellen, daß "Sein" Geld weder seines ist noch auch immer seines war, dass es in Wahrheit nur geborgt ist, und oft dessen eigentliche Herkunft verschleiert werden soll?
Wäre er völlig mittlellos und arm geboren worden, müsste er ein erbärmliches Leben lang gleich den Völkern Afrikas dahinvegetieren - auch er hat also einmal einen Vorschuss empfangen, und sich längst nicht alles "erarbeitet". Er stellt sein Verhalten damit quasi selbst ad absurdum.
Möchte er einen fortschrittlicheren Staat, etwa mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen, oder die Kehrtwende Richtung primitivster Sklaven- und Fronarbeit nach bestem Vorbild afrikanischer Existenzverhältnisse einschlagen? Dann werden aber auch die "Vorschusslorbeeren" für seine kleinen Kinder, wenn er welche hat oder haben will, Geschichte sein...
Ihr glaubt doch nicht wirklich an den Weihnachtsmann oder? Ihr habt immer noch nicht begriffen, dass wir von Psychopathen regiert werden. Wartet bitte auf das Urteil, danach können weitere Schritte erfolgen.
AntwortenLöschenDie werfen mißhandelten Menschen, nach über 10 Jahren Schikane, ein stück Brot vor die Füße und hoffen, dass sie es sogleich fressen. Begeht nicht den Fehler!
Gruß
Jürgen
Wichtig ist jetzt, daß jeder sanktionierte Betroffene im Widerspruchsverfahren die Aussetzung der Sanktionen beantragt unter Verweis auf das Urteil (Aktenzeichen: S 15 AS 5157/14), bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat.
AntwortenLöschenLieber Herr Boes,
AntwortenLöschenfalls Karlsruhe die Vorlage annimmt, sähe ich einem Urteil mit Hoffnung entgegen, da das BverfG andernfalls seinem eigenen Urteil vom 09.02.2010 widersprechen müsste. Hier sagt das BverfG über das Existenzminimum: Der gesetzliche Leistungsanspruch muß so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt. Damit erklärt es doch eigentlich Sanktionen indirekt für verfassungswidrig?!
Kennen Sie den Betroffenen? („Ein Betroffener aus Erfurt hatte dort unseren Antrag auf Richtervorlage abgegeben.“)
Respekt !!! Endlich kommt es ins Rollen. Auch ich habe erfolgreich geklagt ! Das BVerfG wird nun Farbe bekennen müssen. Entweder halten sie sich an ihre eigens-erstellt-daseinsberechtigung, oder sie werden politisch so dermaßen manipuliert, dass ein Unrecht zum Recht wird. Bei den ehemaligen Politikern unter den Richtern hoffe ich vielleicht vergeblich.
AntwortenLöschenFür mich auf den ersten Blick ein grosser Erfolg, Ralph ;-)
Weiter Daumen drücke um das diese unsägliche Schande deutschen Rechts abläuft.
Nach meiner Meinung wäre nur eine Verfassungsänderung von Nöten um dagegen zu sprechen. Jedoch dasrf der Wesensgehalt der Grundrecht nicht verändert werden. Dank an die Erbauer unseres Rechtssystems, sie entwickelten noch Empathie
http://www.mdr.de/nachrichten/video275314.html
AntwortenLöschenStellungnahme des Richters als mdr Video
Nachdem ich gesehen habe, was am 08.06.15 im Blog verlinkt worden ist, ("Revolution 2") bin ich froh, dass nicht Ralph der Kläger ist, der vors Bundesverfassungsgericht zieht, sondern jemand anderes. Für die Sache ist es besser so.
AntwortenLöschenDer Kampf um die Deutungshoheit über die Menschenwürde im SGB ist noch lange nicht zu Ende. Mit der Weiterreichung der Klage nach Karlsruhe hat er gerade erst begonnen. Dabei geht es nicht nur um die Rechtsfindung, es ist vor allem auch eine gesellschaftliche Auseinandersetzung.
Mit so etwas:
https://aufgewachter.wordpress.com/2015/06/05/erwerbsloser-stellt-sich-per-fax-an-das-jobcenter-vom-bewerbungs-zwang-frei/
verliert man sie.
;-) Ich habs wieder gelöscht :-)
LöschenDanke dir!
Löschen@ Anonym
LöschenDu willst gesellschaftliche Auseinandersetzung? Ok, hier hast Du!
Unter den arbeitenden Deutschen gibt es einen Teil, der gönnt noch nicht einmal seinen eigenen Landsleuten die Grundsicherung für Erwerbsfähige bzw. für Erwerbsunfähige. Ebenfalls unter den arbeitenden Deutschen gibt es einen Teil, der gönnt diesen Schwächsten auch keine repressionsfreie Grundsicherung. Die arbeitenden Deutschen zeigen also auch noch asoziales Verhalten untereinander gegenüber den Schwächsten ihrer eigenen Landsleute an. Ja und selbst dann noch, wenn alle einschließlich sie selbst ein Bedingungsloses Grundeinkommen bekämen, würde sie ihre Meinung nicht ändern und zeigen somit ein asoziales Verhalten gegenüber sich selbst an! Dieses asoziale Vehalten gegenüber den eigenen Mitmenschen ist übrigens mit eine der Gründe dafür warum Deutschland jetzt ein asozialer Staat ist. Dafür Bedarf es keiner Einwanderung mehr. Das Problem ist nicht die Zuwanderung, denn die Probleme, die jetzt da sind, hatten wir bereits auch ohne Zuwanderung. Die geplante Zuwanderung wird nur als Vorwand benutzt, um von den wahren Problemen abzulenken. Solange die Deutschen die wahren Ursachen der Probleme nicht angehen, solange wird Deutschland immer asozialer werden, wie die Prämien für Agenturleiter der Jobcenter für das Erreichen der Sanktionsquote unseres asozialen Sozialsystem eindeutig belegt.
Die meisten Menschen sind als Lern-, System-, oder Konsumsklave beschäftigt oder mit sich selbst überfordert. Die Meisten von denen haben von solchen Sachen, wie Geldschöpfung aufgrund von Schulden ohne Deckung durch Sachwerte, Geldsystem in fremden Händen, exponentielles Zinssytem und der dadurch bedingte Wachtstumszwang der Realwirtschaft, welche überflüssige und völlig sinnentleerte Dienstleistungen, wie Call-Center hervorgebracht haben, doch noch nie etwas gehört! Wenn die Realwirtschaft gesättigt ist, weil kein Markt unendlich ist, fangen die Probleme an. Überall fehlt Geld und keiner weiß warum. Das man durch Arbeiten überhaupt gar kein Geld generieren kann, sondern nur Schulden, die ein anderer aufnehmen muß – wissen auch nur die Wenigsten. Und verschulden können die Anderen sich nur, wenn sie der Bank im Gegenzug echte Sachwerte als Sicherheit überlassen. Jetzt müßte es aber doch so langsam mal bei den Deutschen im Kopf klingeln oder?
Bei den meisten klingelt es ja erst, wenn die Arbeit weg, Einfamilienhaus weg, Porsche weg, Frau weg ist und wer ist daran jetzt schuld? Doch nicht die Arbeitslosen, die tun doch überhaupt nichts. Das ist der Preis dafür für Jahrzehnte langes wegschauen während Zentralbanken, Konzerne und Roboter, die ohne Ausgleichsabgabe und Freihandelsabkommen die Gewinne ohne jegliche Kapitalverkehrskontrolle quasi an eine Steueroase weitergeben – umgeben von schönen nackten Mädchen auf einer Südsee-Insel von der ihr noch nicht einmal wißt, daß es sie gibt und wie man da eigentlich hinkommt. Dagegen ist das Bedingungslose Grundeinkommen für 500 bis 750 Millionen Menschen in Europa mit rund 1.500 Euro im Monat nur ein Katzensprung entfernt.
https://aufgewachter.wordpress.com/2014/01/13/eu-ruiniert-sozialstaat-ei-wo-isser-denn-der-sozialstaat/
Der Anteil der Erwerbslosen am Bruttoinlandprodukt (BIP) beträgt nur 1,33 Prozent
https://aufgewachter.wordpress.com/2015/05/06/teilt-man-die-summe-des-bruttoinlandproduktes-durch-die-anzahl-der-menschen-die-in-der-brd-leben-dann-hatte-jeder-einzelne-mensch-in-der-brd-einen-gerechten-anteil-von-2-727-euro-netto-im-monat-beko/
Sehr gut, Ralph!
AntwortenLöschenDamit hättest Du also bewiesen, daß Du nicht nur senden, sondern auch empfangen, nicht nur die aktiv-bestimmende, sondern auch die passiv-teilhabende Position einnehmen kannst.
Eine wichtige Übung, gerade auch im Yoga, die Geist und Seele vorzüglich im Gleichgewicht hält.
Huuuuuuuu.....was ist denn das ?
LöschenRalph.....Du wirst Dich doch nicht fremdbestimmen lassen?
Und beweisen musst Du schon gar nichts.
Ein Stinkefinger als provokative Geste ist nicht fein, aber Provokationen als Ausdrucksmittel nicht zuzulassen ist töricht......es wäre eine gewisse Zensur.
Evtl. haben wir es hier bei Herrn anonym mit einem Troll zu tun,
wie sie zu Hunderten im Netz die öffentliche Meinung zurecht rücken sollen.
Zusammenhalten und durchhalten !
Hier ein schönes Zitat für Jörg Asmussen zum Thema Bruttoinlandprodukt steigern
LöschenJeder, der glaubt, exponentielles Wachstum könne ewiglich in einer endlichen Welt fortschreiten, ist entweder ein Irrer oder ein Ökonom. (Kenneth Boulding, Ökonom)
"Huuuuuuuu.....was ist denn das ?
LöschenRalph.....Du wirst Dich doch nicht fremdbestimmen lassen?
Und beweisen musst Du schon gar nichts.
Ein Stinkefinger als provokative Geste ist nicht fein, aber Provokationen als Ausdrucksmittel nicht zuzulassen ist töricht......es wäre eine gewisse Zensur.
Evtl. haben wir es hier bei Herrn anonym mit einem Troll zu tun,
wie sie zu Hunderten im Netz die öffentliche Meinung zurecht rücken sollen.
Zusammenhalten und durchhalten !"
FREMDBESTIMMUNG? MÜSSEN? Ich glaub, ich steh im Wald, ich armer "Troll".
Da werden mir Worte in den Mund gelegt, die ich absolut weder gesagt noch gemeint habe.
"Eventuell" ist der Zitierte sein eigener Troll, der Parolen verbreitet: "Zusammenhalten und durchhalten..."
kuckst du hier:
AntwortenLöschenhttp://demokratie-reloaded.de/erdem-neskovic-hartz-4-sanktionen-verfassungswidrig/