Samstag, 17. September 2016

Geisteskampf im Vorfeld einer Verhandlung

Geisteskampf im Vorfeld einer Verhandlung

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Es ist ein eigentümliches Gefühl, einen Richter, der partout einen 08/15-Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung durchsetzen möchte, zu einer Verhandlung zu drängen. 
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Nachdem er am 28.07.2016 meine Klage zur vierten 100-Prozent-Sanktion für unzulässig erklärt und mich aufgefordert hatte, sie zurück zu nehmen -
nachdem ich dem so herzlich wie entschieden widersprochen habe,
hat er am 22.08.2016 erneut angekündigt, die Klage ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
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Zur Antwort habe ich die Klage um entscheidende Punkte erweitert und geschrieben:
  • "Kann sein, dass das alles, wie schon so vieles von mir Vorgetragene, nicht interessiert, weil es in den Rahmen des Gesetzes, welches derzeit gilt, nicht passt. Von Jobcenter und Gericht wird ja immer wieder behauptet, dass ich "keine objektiven" – oder sogar "keine" Gründe für mein Handeln und meine Klagen angäbe …
  • Es scheint mir dabei allerdings immer übersehen zu werden, dass bei einer Normenkontrollklage ANDERE Verhältnisse als bei einer "normalen" Klage gelten. Die Gründe, auf die in einer Normenkontrollklage verwiesen wird, können ihrer Natur nach NICHT INNERHALB der gesetzlichen Vorgaben liegen, wie das bei anderen Klagen vielleicht angemessen ist.
  • "Objektiv" sind da nicht die Gründe, die innerhalb des SGB II gelten -
    sondern die, die IN DER WIRKLICHKEIT gelten – UNABHÄNGIG von jedem von Menschen und Interessengruppen eingerichteten "Gesetz".
  • Die Verkennung des Bezugsrahmens meiner Klage scheint mir die hauptsächliche Ursache all der bisher geäußerten Ablehnungen zu sein."

Bezüglich seiner Absicht, mir keine Verhandlung zu gewähren, habe ich hinzugefügt:
  • "Angesichts des Ernstes der Sache und der Tatsache, dass ich auf dem Felde der Justiz und der Gerichte LERNENDER bin, werden Sie hoffentlich verstehen, dass ich mir die SCHULE der Begegnung und des Gesprächs mit Ihnen nicht nehmen lassen möchte.
  • Aus diesem Grunde möchte ich hiermit auch noch den Antrag auf mündliche Verhandlung stellen."

Ich denke nicht, dass das Sympathie bei ihm erregt. Zu meiner / unserer Übung in der Sache ist das aber unerlässlich.

Herzlichst, euer Ralph


12 Kommentare:

  1. Sehr geehrter Herr Ralph, warum lassen Sie es sich eigentlich vom Jobcenter und Gericht andauernd gefallen, respektlos mit geehrter Herr "Boes" angeschrieben zu werden?
    Vielleicht wäre es mal an der Zeit, diesen Punkt in Ihrer Antwort aufzugreifen und mithilfe von Art. 1 GG zu widersprechen. Beste Grüße Der Mensch M a x

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    1. Ich habe mit Nachnamen kein Problem ... Ich finde es z.B. ziemlich erleichternd, dass ich sagen kann: "Friedrich Schiller hat gesagt ..."
      - Wenn ich nur "Friedrich" sagen dürfte, dann müsste man immer fragen: "Ja welcher Friedrich denn der Friedrich Meyer im Nebenhaus ???"
      Der Nachname zeigt für mich zunächst nur, in welcher Familie ich geboren bin. Je mehr ich mich individualisiere, desto mehr verliert er seine Kraft, desto mehr wird die Kombi aus Vor- und Nachnamen zu einer "Markenbezeichnung". Friedrich Schiller z.B. ist eine Marke! Das Individuum macht aus dem Gegebenen, was (zu) IHM passt - ob man da zwei oder Fünf Vornahmen hat - oder Vor- und Familienname - ist das MIR absolut unerheblich.

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    2. Einverstanden, andererseits geht Ihr vollständiger Name "Ralph Boes" bereits aus der Anschrift hervor.
      Ob die anschließend getätigte Reduktion auf "Boes" auch für die Jurisdiktion unerheblich ist, möchte ich letztenendes doch in Frage stellen. MfG M a x

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  2. Lieber Ralph

    Manche Richter muss man zum Recht tragen, so wie manchen Hund zur Jagd.
    Wichtig war der Antrag auf mündliche Verhandlung (sehr sogar).

    Besides: Anträge an Gerichte und Richter formuliert man nicht als Bitte, sondern stellt sie klar und eindeutig.

    Warum? Eine Bitte kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden, ein Antrag nur mit Begründung. Der Richter ist in seiner Funktion zur Sache an das Recht gebunden, und dann erst kommt sein Gefühl.
    Weshalb sollte man sich also eigentümlich fühlen, wenn man Ihn an seine vordringlichste Aufgabe erinnert, nämlich die Gesetze zu achten.

    Entweder, man verteidigt das Reh, das wenig Sympathie vom Jäger zu erwarten hat, oder man verteidigt den Jäger, der mehr als jedes Tier vom sinnlosen Töten versteht.

    Ich bin für die Verteidigung der Rehe.

    Die dürre Wiese, auf der geschossen wird, und die mit Futtertrögen zur Anlockung ausgestattet ist, ist das Jagdrevier allen erzeugten Hungers.

    liebe Grüße

    mArcus

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  3. Lieber Marcus: Herzlichen Dank - was Du da sagst, ist wichtig. Ich bin einfach viel zu freundlich, als dass ich Befehle gebe ...
    Aber, wenn die Gefahr besteht, dass die Gipsköpfe von Richtern da so reagieren, wie Du sagst, muss ich das wohl ändern ...
    :)
    Herzlichst, Ralph

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    1. Lieber Ralph:
      Habe nochmal das Schreiben des Dr. Richter (unglaublich) gelesen und frage mich, was ein berechtigter Antrag auf eine gerichtliche Anhörung mit "Befehlen" zu tun haben soll. Noch bist Du "zu" freundlich in Deinen Aussagen.
      Du verteidigst eine gute Sache und überforderst höchstens Deinen Geist und Verstand, wenn Du mit Leuten wie Dr. Richter einen Dialog außerhalb deren Profession führen möchtest. Das meinte ich mit dem Vergleich zwischen Reh und Jäger. Das Reh handelt instinktiv scheu in bedrohlichen Situationen, derweil der Jäger professionell geschult ist - das scheue Reh aufzuschrecken, um es dann ohne Not zu exekutieren.

      Ist hoffentlich jetzt nicht zu kompliziert, wenn ich daraus konstruiere, was wohl geschähe, wenn das Reh aufhörte freundlich zu sein, und begänne dem Jäger seine Büchse unter seinen Hufen zu zertreten.


      Nur ein Bild.



      mArcus

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  4. Man darf gespannt sein, wie oft sich unser Richter noch verschreiben wird, nachdem sich in der erstmalig vorgelegten Klage auf wundersame Weise ein bitterböser und allein (zunächst) alles zum Erliegen bringender Formfehler nach dem anderen eingeschlichen hat.
    Die Luft zittert jetzt vor Spannung!
    Doch tatsächlich: "verschrieben" hat er sich, ganz gewiß!

    (P.S.: Wer einen solchen Ehrgeiz hat, sich lächerlich zu machen, dem wollen wir doch gerne in seinem sauren Bemühen behilflich sein - oder???)

    Mit einem lachenden und einem weinenden Auge,...

    A.A.

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  5. Lieber Ralph, vielleicht lässt Du Dir einfach mal von den vielen juristisch erfahrenen Experten aus den Aktivenkreisen beim "sachlich korrekten Abfassen Deiner Texte" helfen - was aber KEIN Grund ist, den Richtern usw. Deine Meinungsäußerung vorzuenthalten, wenn das wie bisher authentisch von Dir ist und auch in der Welt gezeigt werden möchte ;-)

    Es ist eine DEMONSTRATION gegen die ganze Art, wie hier "Recht" gesprochen wird, sich selbst (im tiefsten Innern seines Wesens und seiner Daseinsberechtigung) NICHT dem "Recht" auszuliefern oder seine eigene Haltung von "Gnadenvollen Rechtsgeber oder Rechte-Verweigerern" abhängig zu machen - diese aber wird innerhalb der juristischn Struktur nicht vernommen, wenn kein "einkoppeln" technisch möglich ist.

    Es ist eher eine METHODE des Nutzens einer "technischen Sprache", um mit einem "technischen Apparat"* zurechtzukommen.
    Wenn Du einer herkömmlichen Kaffeemaschine verbal erklären willst, was sie machen soll, wird sie das nicht verstehen. Sie wird auf Knopfdruck funktionieren und Dir keinen Kuchen backen. Du musst wissen, dass Du nur einen Kaffee erhalten kannst bzw. heißes gefiltertes Wasser, und das nur, wenn Du die richtigen Knöpfe drückst.
    Diese kennst und verstehst Du noch nicht wirklich in unserem Rechtskonstrukt, das wie eine Sich ständig wandelnde und verkomplizierende Kaffeemaschine ist.

    Und da Du eigentlich "Ein Experiment" machst, weißt Du auch gar nicht, was am Ende beim Drücken der Knöpfe rauskommt.

    Um Deine Fragen und Anträge in das Dir (wie mir!!) fremde Rechtssystem "technisch korrekt einzukoppeln", lass Dir helfen - Metaebenediskurse mit Öffentlichkeit UND RichterInnen als MENSCHEN kannst Du dennoch führen auch in der Art, wie Du es immer veröffentlicht hast bisher.
    Das ist letztlich "Ausdruck Deines Lebens" und impulsiert auch (einige bis viele) Deiner BeobachterInnen (zu eigener Ermutigung).

    Liebe Grüße,
    FriGGa

    *dieser ist gefüttert und konstruiert NICHT mit einem Klarblick auf die basalen Menschenrechte, sondern einer diesen oft entgegenwirkenden STRUKTUR, die eine Moral "gegen die Menschenrechte" im Zentrum hat - sonst würde sich kein Gericht damit so schwer tun, sondern SELBST die passenden Formaleingaben für Deine Schilderungen erlebter Ungerechtigkeit finden.

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  6. Lieber Ralph - um es nochmal deutlicher zu machen was ich über lange Zeit beobachtet habe:

    Du brauchst vermutlich (wie ich!) eine "Treibersoftware", die Dir hilft, Deine Anliegen an den juristischen Apparat korrekt zu übermitteln.
    Diese "Treibersoftware" besteht aus (Dir zuarbeitenden) Menschen, die Deine Absichten und Wünsche sachlich korrekt verstehen (egal ob sie die emotional mittragen), die auch bereit sind, Dir das (kostengünstig bis kostenlos) zu übersetzen... und das Ganze VÖLLIG ohne EIGEN-Erwartung machen - also denen menschlich gesehen am Ende EGAL ist, ob Du das von ihnen übersetzte Resultat zum Einsatz bringst oder nicht. Die also menschlich nicht sauer sind, wenn Du das eine oder andere Rechtsmittel nicht nutzt... die Dich weiter beraten und beobachten und das an Dir gelernte auch anderswo einsetzen. Dazu musst Du "Technik" abdelegieren - der Techniker aber müsste "Bevormundung und Richtungslenkung" unterlassen.

    Ich denke, dass ist eine schöne Übung. Sie muss ja nicht nur an Dir vollzogen werden - und auch Du könntest ab und an diese Übung an anderen aus Deinen Erfahrungen und Fachgebieten vollführen als "Zuarbeitender".

    Was ggf. als "Resultat" herauskommt, die "fertig programmierten Treiber", können ja auch verbreiet werden und bei anderen (Gerichts)fällen ausgetestet werden.
    Wir sind doch eigentlich ganz schön viele und können viel ausprobieren. Was bei einem nicht klappt, klappt beim anderen...

    Herzlichst,
    FriGGa

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  7. Hallo Ralph Boes,
    lass die Beilage nicht von der Butterbrot hinunter klauen was du bezahlt hasst.
    Du solltest nicht nur nett und freundlich sein sondern auch hartnäckig bestimmend sein.
    Die Richter vom Bundesverfassungsgericht müssen sich auch nach dem Grundgesetz richten.
    Das Grundgesetz hat mehr Gewicht als das Sozialgesetz. Sie müssen sich an das Grundgesetz halten sonnst machen sie sich selber Strafbar. Du kannst der Richter anzeigen wegen
    Amtsmissbrauch § 302 StGB Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre und Befangenheit § 19 BVerfGG. Dann muss der Richter zu gezwungen werden deine Grundrechte nicht zu verletzen und auch achten. Jeder Richter muss neutral sein ob ihn passt oder nicht ist dir egal. Du setzt das voraussonnst dürfen die Richter diesen Beruf nicht ausüben.
    MFG.
    A.J.

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    1. Das sehe ich auch so, aber die Realität sieht doch oft anders aus, vor kurzem haben es Richter vom Bundesverfassungsgericht für "rechtens" befunden das ein
      Erwerbsminderungsrentner der gerademal etwas über 600 EUR
      erhält davon noch mit seinen 18 Jährigen Sohn unterstützen sollte der noch bei ihm lebt.
      Das kann niemals rechtens sein weil durchaus auch Kinder
      von wohlhabenden Eltern unter Umständen H4 bekommen, der Unterschied sie wohnen nicht mit denen zusammen da ihnen die Eltern zB. die Einliegerwohnung gegeben haben.
      Was an letzten Urteilen von BVG kam war entweder schxxx.
      oder einfach nur himmelschreiendes Unrecht zB. die Ermöglichung von medizinischer Zwangsbehandlung die so gut
      wie jeden treffen kann, selbst mit Patientenverfügung.
      Jetzt sind die H4-Gesetze nochmals verschärft wurden.
      Ich glaube nicht daran das einer von diesen "hohen" Richtern für uns einen Finger rührt, im Gegenteil!

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