Donnerstag, 8. September 2016

Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach - Version 2


Zur Hammer-Attacke in Dietzenbach  -  Version 2
      

"Hammer-Attacke in Jobcenter Dietzenbach
Ein Mitarbeiter des Jobcenters in Dietzenbach (Offenbach) ist am Donnerstagmittag von einem Klienten mit einem Hammer angegriffen worden. Nach Informationen von hr-iNFO soll der 51-jährige Angreifer dem Mitarbeiter in dessen Büro mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben.
Der 64 Jahre alte Angestellte wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er sofort operiert wurde. Der Klient war offenbar ein Kursteilnehmer, der Jobcenter-Mitarbeiter sein Trainer."
 
Diese Nachricht ging am 01.09.2016 durch die Presse.
Gestern wurde ich angerufen - und gefragt, warum ich mich dazu noch nicht geäußert habe. Auch überall sonst werde zu dieser Nachricht geschwiegen ...

Nun, die Sache ist zwiespältig:

Zum einen ist zu sagen, dass der Vorfall - als BILD genommen - sehr "sprechend" ist.
Wie oft haben wir erlebt, dass auf unsere Argumente nicht eingegangen wird ... Es gilt sogar, dass je besser unsere Argumente sind, sie desto sicherer übergangen werden.
(S. z.B. hier >>)
Und da wäre es verwunderlich, wenn nicht JEDER, der solche Erlebnisse hat, die Richtigkeit des BILDES, welches sich durch die Nachricht ausspricht, sofort versteht.

Nun, etwas, das BILDHAFT richtig ist, ist es noch längst nicht in der äußeren Realität ... [1]
Da muss man unterscheiden.
Und unter diesem Gesichtpunkt ist die Sache anders zu bewerten.

Das erste ist, dass wir nicht wissen, was wirklich vorgefallen ist. Die Meldung ist zu dünn, als dass wir uns irgend ein echtes Urteil über den realen Fall erlauben könnten. Nur die allgemeine Tatsache, dass die Spannung zwischen den Hartz-IV-Betroffenen und den Jobcentermitarbeitern durch die menschenverachtenden und jetzt auch verschärften Gesetze immer mehr erhöht wird, können wir konstatieren. Und feststellen, dass es eigentlich verwunderlich ist, dass bei dem permanent ansteigenden Gewaltaufgebot von Seiten des Staates und der Behörde die Gegenattacken bisher nicht schon nicht viel stärker ausgefallen sind.
 
Das zweite ist, dass auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck stehen. Die Unmenschlichkeit der Hartz-IV-Gesetze betrifft nicht nur die Hartz-IV-Empfänger sondern wirkt sich auch innerhalb der Jobcenter aus.
 
Einen kleinen Einblick, wie sehr auch die Mitarbeiter der Jobcenter unter Druck sind und zu ihren Denkblockaden erzogen, ja genötigt werden, bekommt man, wenn man die internen Dienstanweisungen zum Umgang mit den Sanktionen und den Sanktionierten liest:
 
Unter "3. Handlungsauftrag an die Leistungsträger bzw. die Jobcenter" steht dort z.B.:
 
In der Regel treten sanktionsrelevante Tatbestände während des laufenden Integrationsprozesses – in der Interaktion zwischen der/dem persönlichen Ansprechpartner/in und der leistungsberechtigten Person - auf.
Dem Leistungsträger/Jobcenter steht kein Ermessen darüber zu, ob eine Sanktion eintritt oder nicht. Die Behörde hat nach dem Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. § 20 ff. SGB X) festzustellen, ob der Tatbestand für eine Sanktion vorliegt. Ist das der Fall, treten die Rechtsfolgen kraft Gesetzes ein. Erst als Folge des Eintritts der Sanktion besteht im Rahmen von Ermessensentscheidungen die Möglichkeit, bestimmte Leistungen (wieder) zu erbringen oder die Sanktion zeitlich zu begrenzen.
Die Leistungsträger bzw. Jobcenter haben also insoweit keinen Spielraum im Hinblick auf geschäftspolitische Absichten oder sozialpolitische Auffassungen. (...)
Auf den Eintritt der Sanktion (darf) nicht verzichtet werden, wenn der Tatbestand festgestellt worden ist. Dem entgegen stehende Entscheidungen sind rechtswidrig. 
 
Und unter "5. Das soziale Gewissen" ist geschrieben:
 
Die Sanktionsvorschriften berühren häufig das soziale Empfinden. Betroffene empfinden den Eintritt einer Sanktion oft als diskriminierend. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußern zuweilen Verständnis. Dennoch muss die Entscheidung über den Eintritt einer Sanktion sich ausschließlich an der Rechtslage orientieren. Die Sanktionsvorschriften beruhen auf einer parlamentarischen Entscheidung, an die die Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde gebunden ist. (…)
Die Übereinstimmung der Vorschriften mit dem ansonsten geltenden (übergeordneten) Recht ist allein den Gerichten vorbehalten. (...)
[Alle Sperrungen von mir, RB]

Diese Anweisungen stammen aus dem Jahr 2012. Inzwischen dürften sie wesentlich verschärft sein. Schon in ihnen sieht man aber, wie die Mitarbeiter der Jobcenter bewusst zu ihren Denkblockaden erzogen werden und muss sich dann über die traurigen Resultate nicht wundern.
 
Wir haben es hier mit  Anweisungen zur Aufgabe der Eigenverantwortung im dienstlichen Handeln zu tun!
 
Dass solche Anweisungen nach dem dritten Reich
– und vor allem auch, nachdem Hannah Ahrend in ihrem "Bericht von der Banalität des Bösen" die dahinter liegende Haltung als die grundlegende Technik des Bösen beschrieben hat, als die grundlegende Technik, wie das radikal Böse innerhalb staatlicher Strukturen entsteht –
prinzipiell geächtet gehören, ist das eine.
 
Das andere ist, dass da der Hammer natürlich gegen ein unbelehrbares System - aber nicht gegen die Köpfe einzelner Mitarbeiter geführt werden muss.

Jeder Mensch – sowohl wir selbst (was uns vielfach noch verboten ist) als aber auch der Staatsbedienstete und Beamte – muss das Recht bekommen, DIREKT UND UNMITTELBAR im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes tätig zu sein und sein Handeln DIREKT UND UNMITTELBAR im Sinne der Menschenrechte und des Grundgesetzes zu begründen - und darf nicht, wie das heute massiv der Fall ist, von dazwischen geschalteten "Gesetzen" und "Verwaltungsvorschriften" GEHINDERT sein.

Dass unsere Gesetze und Verwaltungsvorschriften DEM NOCH NICHT entsprechen, dass sie noch weitestgehend vom Grundgesetz ABGESCHOTTET sind, ist eine Folge des Einwirkens der nach dem Krieg übrig Gebliebenen in der Gesetzgebung, den Verwaltungen und den Gerichten. Selbst wenn sie dem Grundgesetz POSITIV gegenüber empfunden hätten - was selten der Fall war - hätten sie noch nicht die Kraft gehabt, das Rechts- und Verwaltungssystem dem Grundgesetz entsprechend auszugestalten.

DIESE Aufgabe obliegt jetzt UNS!
Wie Sie aber zu leisten, ist ein noch schmerzliches Geheimnis.


Berlin, den 08.09.2016
Ralph Boes


_______________
ad [1]: Ein anderes Beispiel ist die Karikatur




20 Kommentare:

  1. Also ich habe mir ja schon vor Jahren mal von olle Rüdiger Nehberg (übrigens Bundesverdienstkreuz-Träger !) mal vorsorglich Survival-Literatur zugelegt.

    Kennt eigentlich jemand seinen Deutschlandmarsch - von Hamburg nach Obersdorf?
    Dieser Marsch war auch für ihn mit deutlichem Abstand der schwerste Trip - bis heute.
    Als er in Obersdorf ankam, sah er fast aus wie ein KZ-Häftling (nur sehr wenig übertrieben).
    Seine Prämisse war ja: Survivalmäßig ohne Geld, ohne Betteln, ohne Stehlen, und ohne Zelt - weil in Deutschland im Prinzip alles Land irgendjemand oder irgendeiner Regierungsstelle gehört. Und da ist meistens Zelten und Campieren etc. verboten!

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  2. Bei der Verschärfung der Hartz IV Gesetze durch unsere Marionettenregierung - die nur noch die Interessen des Kapitals schützt und umsetzt - wird es wohl in naher Zukunft öfter solche Ausraster von betroffenen Hartz IV Beziehern in den Jobcentern geben. Ich würde mir aber wünschen, dass die schikanierten Hartz IV Bezieher nicht zum Hammer greifen sondern bei den Sozialgerichten klagen. Wenn mehr Hartz IV Empfänger den Mut hätten sich juristisch gegen die Bundesagentur für Arbeit und deren "Methoden" zur Wehr zu setzen, dann wären erfolgreiche Klagen gegen die BA sicherlich noch um einiges höher und dem Bürger da draußen, der sich anscheinend nur noch mit der BILDzeitung bildet, würde auch langsam bewusst werden, dass in Deutschland so einiges schiefläuft und der Artikel 1 und 20 GG von unseren Volksvertretern wohl nur auf der Toilette benutzt wird.

    Die Jobcentermitarbeiter werden ebenfalls von diesem unmenschlichen System missbraucht. Es gibt aber sicherlich auch Jobcentermitarbeiter denen diese "Macht", die man ihnen im Jobcenter durch ein grundgestzwidriges SGB gegeben hat, zu Kopf gestiegen ist. Die meisten Jobcentermitarbeiter sind aber auch nur Opfer dieses perversen Systems, denn sie sind auch angewiesen auf ihr Gehalt, und dafür wirft man schon mal die Moral in den Mülleimer der neben dem JC-Schreibtisch steht. Das ist auch alles sehr geschickt von der BA und dem BMAS gemacht. Wenn ich der Chef der BA wäre, würde ich nur Mitarbeiter nehmen die Kinder haben und vielleicht durch einige Kredite verschuldet sind, denn solche Mitarbeiter denken nicht über Moral oder dem Grundgesetz nach, sondern setzen jede noch so große Sauerei einfach, ohne viel nachzudenken, durch. "Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral."

    INGO

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  3. Ohne physische Gewalt wird es keine Veränderung geben. So war es und wird es immer sein. Spätestens in dem Augenblick, wenn Soldaten mit automatischen Waffen im inneren Deutschlands patroulieren,werden es alle wissen das etwas gründsätzlich falsch läuft.

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  4. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/brutaler-uebergriff-bei-hartz-iv-sinnlosmanahme.php
    „Verbale Auseinandersetzungen als Normalzustand
    Die kostenlosen Beratungsdienstleitungen der Hartz IV Hilfe nehmen zur Zeit in Offenbach und Umgebung monatlich mehr als 100 Jobcenterkunden, Sozialarbeiter sowie Mitarbeiter von Familienhilfeträgern und Hilfevereinen wahr, um sich gegen die scheinbare Übermacht der Jobcenter in Offenbach-Stadt und Dietzenbach beraten zu lassen. Harte Konflikte zwischen Behördenmitarbeitern und Leistungsberechtigten sind dabei immer wieder Thema.

    Teilweise sind mit Menschen, die unseren Rat suchen, erst einmal regelrechte Konflikt-Coaching Sessions nötig, um sie für den nächsten Termin beim Jobcoach im Amt fit zu machen, so hoch gehen die Emotionen.“
    Dazu diese Hintergrund-Info:
    SG: Arbeitslose können sinnlose Maßnahmen ablehnen
    Sozialgericht Leipzig – Az.: S 1 AL 251/15
    Hinweis z.B. hier (weiter unten):
    http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/08/173.html

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  5. Die ProArbeit Dietzenbach ist ein kommunales Jobcenter, sprich eine Optionskommune.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Optionsmodell
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen
    Die Bundesagentur ist diesen nicht weisungsbefugt! Die hier angeführten Dienstanweisungen der Bundesagentur haben daher dort keine Gültigkeit!

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    1. Danke für den Hinweis ...
      Welche Bedingungen gelten dort?
      Sind sie besser? Oder schlechter? :-)

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  6. Was passiert bei den JobCoaching-Terminen im JobCenter Dietzenbach? Vermutlich geht es um Arbeitsmotivation. Positive Arbeitsmotivation kann man anregen und fördern, aber niemals einfordern. Ich fürchte, daß genau das aber massiv passiert auf solchen Terminen. Das heißt, es wird massiv in das Innerste der „Gecoachten“ gedrungen und sie werden gedemütigt, drangsaliert und evtl. mit Sanktionen bedroht und es werden Ängste geschürt und ihre ganze bisherige Berufsorientierung wird als falsch hingestellt und sie fühlen sich ausgeliefert. (Ich schöpfe hier aus Berichten anderer Hartz IV-Betroffener an anderen Orten, aber das sind keine seltenen Einzelfälle.)
    Positive Arbeitsmotivation kann man anregen und fördern, aber niemals einfordern. Und wenn das getan wird, dann ist das eindeutig ein Übergriff, vom menschlichen Standpunkt aus gesehen. Vom Standpunkt des Hartz IV-Systems ist das, was die Betroffenen als Übergriff erleben, Normalzustand und die Diener des Hartz IV-Systems fühlen sich berechtigt, die „Gecoachten“ zu drangsalieren.

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  7. Vielleicht war der Jobcenter-Mitarbeiter ein AFD-Wähler, Nazi oder Pegidist, das muss geprüft werden! ;)

    Sonst kann man nicht viel dazu sagen, außer vielleicht, dass das Böse eben nur böses erzeugen kann.

    Gruß
    Jürgen

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  8. Der Hammer aus Nürnberg (Teil 1)
    Aus den oben von Dir, Ralph, zitierten internen Dienstanweisungen (der Bundesagentur für Arbeit) zum Umgang mit den Sanktionen und den Sanktionierten ("5. Das soziale Gewissen"):
    „Die Sanktionsvorschriften berühren häufig das soziale Empfinden. Betroffene empfinden den Eintritt einer Sanktion oft als diskriminierend. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußern zuweilen Verständnis. Dennoch muss die Entscheidung über den Eintritt einer Sanktion sich ausschließlich an der Rechtslage orientieren. Die Sanktionsvorschriften beruhen auf einer parlamentarischen Entscheidung, an die die Bundesagentur für Arbeit als ausführende Behörde gebunden ist. (…)
    Die Übereinstimmung der Vorschriften mit dem ansonsten geltenden (übergeordneten) Recht ist allein den Gerichten vorbehalten.“ Was für ein idiotisch formulierter Satz – es geht um die Herstellung bzw. Einhaltung der Übereinstimmung mit dem „ansonsten geltenden (übergeordneten) Recht“, was eine extrem seltsame, nämlich distanzierende, Formulierung für die grundrechtlichen Erfordernisse ist; es wird von übergeordnetem Recht gesprochen, gemeint sind aber Erfordernisse, die der einfache Gesetzesanwender im Amt einfach ignorieren soll, solange nicht anderswer ein Gericht angerufen und dies anders entschieden hat,trotz GG Art. 1 Abs. 3.
    GG Art. 1 „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“


    http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/08/173.html
    In dem Artikel steht auch dies:
    "Dazu beispielsweise aus diesem Jahr und thematisch nah dran an der strittigen Frage nach der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen an sich: Aufrechnung in Höhe von 30% mit der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar! [URL siehe unten] vom 9.03.2016. Da hatte sich das BSG weit aus dem Fenster gelehnt: »Die gesetzliche Ermächtigung zur Aufrechnung in Höhe von 30% des Regelbedarfs über bis zu drei Jahre ist mit der Verfassung vereinbar«, so das BSG." [URL des BSG-Urteils: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2016&nr=14181&pos=8&anz=15 ]
    Ein hartes und grausames BSG-Urteil, aber ein Blick in das Urteil ergibt noch ein interessantes Detail: Es wird nämlich darauf hingewiesen, daß bei Aufrechnung immer Ermessen ausgeübt werden muß, ob die Aufrechnung in dieser Situation und für diesen Leistungsbezieher tragbar ist; und dieses Ermessen ist bei Hartz IV-Sanktionen überhaupt nicht vorgesehen, soweit ich weiß - es gibt keine Härtefallklausel.
    [Teil 2 soll folgen]
    Harold Hearts

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  9. Der Hammer aus Nürnberg (Teil 2)
    Also die Konstruktion bei den Sanktionen sieht doch so aus: Ein Leistungsempfänger begeht eine Pflichtverletzung und die wird festgestellt. Mit dieser Feststellung wird ein Gesetzesautomatismus in Gang gesetzt, daß die Sanktion eintreten muß. Kein Mensch entscheidet mehr über den Eintritt der Sanktion. Die beteiligten Behördenmitarbeiter sind von aller Verantwortung reingewaschen. Es wird keinerlei Ermessen ausgeübt, ob die Sanktion für den Sanktionierten überhaupt aushaltbar ist. Und nur ein Gericht kann den Automatismus anhalten. Die Frage: ist so ein Automatismus überhaupt zulässig? Was ist von Sozialrichtern zu halten, die nicht sagen: Ein solcher Automatismus darf gar nicht sein, es ist ja ein Automatismus gegen die Menschenwürde, der Art. 1 des Grundgesetzes wird ja durch die Installation eines solchen Automatismus außer Kraft gesetzt.
    Bei den Sätzen in den internen Dienstanweisungen „Die Sanktionsvorschriften berühren häufig das soziale Empfinden. Betroffene empfinden den Eintritt einer Sanktion oft als diskriminierend. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußern zuweilen Verständnis.“ geht es genau darum, den Mitarbeiten den Maßstab des Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz auszutreiben.
    Das ist wirklich ein Hammer.
    Harold Hearts

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    1. Es gibt da ja so einen Spruch: „Nicht ich bin es gewesen, Adolf Hitler ist es gewesen!"

      2.0 von diesem Spruch lautet also: „Nicht ich bin es, das Gesetz (SGB 2) ist es."

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    2. Richtig, lieber Andreas.
      Kurz vor Einführung von Hartz 4, als man noch auf die drohende Katastrophe medial aufmerksam machte - und man existenziell verhältnismäßig weich gefallen wäre - haben viele ebensowenig dagegen aufbegehrt, wie jetzt ...
      Man drehe und wende es wie man will, man wird sich der Einsicht nicht verschließen können, dass es hier auch eine gesellschaftliche Schuld gibt
      .


      A.A.

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  10. Lieber Ralph

    Auf der Suche nach immer neuen Stilblüten in Gesetzen habe ich eine schöne Entdeckung im bekannten § 2 SGB II (Fordern und Fördern) gemacht, danach in Abs.1 Satz 2 doch wirklich steht:

    https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37284.htm

    "... Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen...."
    Der Erwerbsfähige soll also die Arbeitsgelegenheit (Maßnahme) übernehmen, also Putschen.

    Ich denke, dass bei solchen sprachlichen Verwirrungen in Gesetzestexten innerhalb des Kerngedankens des SGB II kein Raum für Zweifel an Deiner Intention mehr bleiben kann.

    Eine Optionskommune - am Rande - unterscheidet sich nicht von den üblichen JobCentern, und legt das falsche Recht nur noch rigoroser aus.

    Herzlichst

    mArcus

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  11. 2 arbeitslose Menschen stehen sich gegenüber - Einer hat den anderen zu verwalten, um sein Leben selbst zu erhalten - hinter ihm steht die Macht - vor ihm ein machtlosgemachter, der zeigen will, dass er auch Macht haben kann...

    Menschen gegeneinander gehetzt - face to face - Die MACHT dahinter bleibt unsichtbar.

    Menschen - face to face - erkennt euch wieder!

    Miteinander statt gegeneinander!

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  12. Mal davon abgesehen, arbeiten bei den JC auch noch viele Beamte. Diese haben eine Remonstrationspflicht! Das heißt, wenn sie zu ungesetzlichen Handlungen angehalten werden, haben sie bei den Vorgestzten zu remonstrieren. Eine Missachtung bzw. Verstoß gegen das GG kann nie mit nachgelagerten Gesetzen, wie SGB2, begründet werden!

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  13. So, so: SIE wollen jetzt also eine „demokratisch“ wählbare Partei gründen; obwohl Sie jede Meinungsäußerung, die IHRER Auffassung widerspricht, „demokratisch“ abwürgen – und mittlerweile sogar GANZE SEITEN löschen?!?!?!?!

    Wirklich, wirklich SCHADE um JEDEN EINZELNEN CENT, den ich IHNEN ooch noch (BEI EIGENEM „HARTZ-IV“-BEZUG [!!!!!!!] [und NACHWEISBAR!!!!] in Höhe von insgesamt knapp 20 000 Cent –) in Ihren teuflischen Rachen geworfen habe!!!!!

    SCHÄMEN SIE SICH DENN ÜBERHAUPT FÜR NICHTS???????

    Ob ich SIE evtl. sogar SELBST wegen Täuschung und Betrug anzeigen und einen Antrag auf strafrechtliche Verfolgung gegen Sie stelle, WER WEIß?????

    rad

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    1. Lieber rad -
      ich habe NICHTS gelöscht, sondern nur die ältere Version des Textes zur Hammer-Attacke um eine neuere Version des Textes ergänzt. Die ältere Version ist unmittelbar unter der hiesigen oder unter:
      http://die-wuerde-des-menschen.blogspot.de/2016/09/zur-hammer-attacke-in-dietzenbach.html
      zu finden.
      Es tut mir Leid, dass es zu diesem Missverständnis kam.
      Meine Bitte, mit allen Beiträgen streng am Thema zu bleiben, möchte ich allerdings weiter aufrecht erhalten, ebenso, wie meinen Entschluss, weit abführende Dinge hier nicht mehr freizugeben ...

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    2. Hallo Herr Boes,
      bitte entschuldigen Sie das Missverständnis meinerseits!
      rad

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    3. Herr Boes,
      bitte entschuldigen Sie außerdem die beleidigenden Worte.
      Nach den vorausgegangenen Auseinandersetzungen, in deren Folge ich in Ihrem Forum mit Ihrer Duldung dann sogar als „Troll“ bezeichnet wurde, ist mir angesichts meiner ideellen und finanziellen Unterstützung Ihres erklärten Anliegens, die „Hartz-IV“-Sanktionen vors BVG zu bringen, infolge o.g. Missverständnisses leider der Kragen geplatzt.
      Bitte entschuldigen Sie. Es tut mir leid.
      rad

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes