Mittwoch, 12. Oktober 2016

Gemeinsame Verfassungsbeschwerde


Gemeinsame Verfassungsbeschwerde?

Da nicht nur ich mit dem Jobcenter sondern auch das Jobcenter mit mir unlösbare Schwierigkeiten hat, habe ich das Jobcenter angefragt, ob wir nicht gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde schreiben.

S. hier >>

Auf die Antwort bin ich sehr gespannt ...

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An das
Jobcenter Berlin Mitten ...

 
Betr.: Das gestrige Gespräch mit Frau Y..... und Herrn W.....
 

Sehr geehrte Frau X.....,
sehr geehrter Herr Y.....,
sehr geehrte Frau Z.....
 
nach Beurteilung durch den Maßnahmeträger bin ich als arbeitsfähig eingeschätzt.
 
Unter den Vorgaben des SGB II werden Sie nicht anders können, als mich weiter in Maßnahmen zu treiben oder unter Bewerbungsdruck zu setzen.
 
Bei meiner Art, mit den Dingen umzugehen -
- s. meinen Brief vom 31.07.2016, https://goo.gl/h0Hgbh
führt das bei mir recht schnell zum Tod.
 
Für Sie und für mich wird da in naher Zukunft eine irreversible Grenze erreicht.
Unter diesem Gesichtspunkt stelle ich folgende Frage:
 
Laut § 90 BVerfGG kann ich auch unabhängig vom Instanzenweg eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
- S. https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/90.html

Eine solche Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich zwar erst nach Erschöpfung des Rechtswegs zulässig.
 
Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.
 
Beides: dass die Sache von allgemeiner Bedeutung ist, sowie, dass mir ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, wenn ich weiter auf den Rechtsweg verwiesen würde, ist bei mir – bzw. bei UNS der Fall.
 
Bei mir, insofern ich dann tot bin.
Bei Ihnen, insofern es Ihnen dann vielleicht leid tut und ggf. auch Probleme macht, den Schritt über die Grenze hinweg gegangen zu sein.
 
Wie wäre es, wenn wir die Verfassungsbeschwerde gemeinsam schreiben?
Ich von meiner Seite aus – und Sie von Ihrer Seite?

Ich möchte nicht, dass Sie ein langes Gutachten verfassen – noch weniger, dass sie MEINE Position vertreten …
Aber eine Entscheidung, wie in einem Fall wie mir mit dem "Kunden" umzugehen sei – die dürfte wohl zu erfragen sein …
 
- Letztens hat wieder ein Richter versucht, eine "unserer" Sanktionen wegen Formfehlern Ihrerseits zu kippen.
 
Frau Z.... hat da geschrieben:
"Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an."
- S. https://goo.gl/KIeh6r

Ich denke, genau das ist der Weg:
die Frage, die wir beide haben, gemeinsam dem BVerfG zur Entscheidung vorzulegen …
 
Ist das für Sie DENKBAR?

Mit freundlichem Gruß,
RB
 
 
 
 

12 Kommentare:

  1. Hach, ist das spannend !! :-)

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  2. MM falscher Ansatz. Dein immer mehr devotes Verhalten und Konsenswillen hat bereits Aristoteles gewürdigt. so genau weiss man es nicht obs der Urher war, egal... "Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft (Aristoteles)".
    Dieses System denkt nicht an d e n Menschen, er herrscht drumrum! Je mehr Jasager und Abnicker, desto stärker wird es. Warum versuchst du Fischen das Fliegen beizubringen? Es ist nicht in ihrer Natur. Ebenso verhält es sich mit dem SGB2 bzw Jobcenter

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    1. Es geht doch nur darum eine Pseudobehörde so zu behandeln wie sie es auch verdient hat, und da Ralph Boes eine jahrelange Erfahrung mit dieser sogenannten "Behörde" hat, sind seine kleinen Nadelstiche natürlich nur dazu da, diese "Behörde" hier vorzuführen.

      Hier geht es auch nicht um eine Unterwürfigkeit seitens Ralph Boes, sondern es geht darum eine Behörde lächerlich zu machen oder noch krasser formuliert, um die Verarschung einer Pseudobehörde, die mit einem unglaublichen Bürokratismus und über 100.000 (!) Mitarbeitern einen Aufwand betreibt, der in gar keinem Verhältnis zu ihren Vermittlungserfolgen steht. Niemand wird ernsthaft daran glauben, dass Ralph Boes mit dieser sogenannten Behörde gemeinsame Sache gegen den eigentlichen Urheber des Hartz IV Systems machen will. Dazu ist so eine "Behörde", selbst wenn es sich tatsächlich um eine echte Behörde handeln würde, erstens gar nicht befugt und zweitens fehlt dieser Behörde dazu auch die Einsicht und der Mut. Die sogenannte Remonstrationspflicht - hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG (Bundesbeamtengesetz) geregelt - wird ja nicht einmal von dem kleinen Beamten in Anspruch genommen der sich vielleicht auch über die menschenverachtende Sanktionspraxis so seine Gedanken macht, weil der Beamte natürlich Angst um seinen eigenen Arbeitsplatz hat. Wie sollte da also ein Teamleiter seinen Posten aufs Spiel setzen, denn nur dem obliegt es als Chef des Jobcenters so einen Schritt gegen die BA oder das BMAS überhaupt in Erwägung zu ziehen. Die ganzen anderen Jobcentermitarbeiter, auch die sich immer mit Ralph Boes in Briefen austauschen, sind doch nur Marionetten die oftmals nicht einmal Ahnung von dem SGB II haben, also sollte man sich als ALG II Empfänger grundsätzlich immer an den Teamleiter als den Verantwortlichen des jeweiligen Jobcenters halten.

      INGO

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  3. Hallo Ralph

    Der inhaltliche Ansatz ist meines Erachtens nicht wirklich falsch. Der Adressat ist nur nicht der Richtige.
    Richtig wäre als Ansprechpartner die Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Mitte, die eigentlich die Rechtsaufsicht in Vertretung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales leisten soll.

    Daten und Namen zur Trägerversammlung hier:

    https://www.berlin.de/jobcenter-mitte/aktuelles/gremien/artikel.424023.php

    Der Geschäftsführer des Jobcenters ist weder befugt, noch in der Lage eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Die Trägerversammlung, als Vertretung der Kommune hat die Möglichkeit im Rahmen einer Kommunalverfassungsbeschwerde dagegen schon. Dazu müsste Sie aber geltend machen, dass das Recht auf kommunale Selbstverwaltung missachtet wurde.

    Und dieses Recht ist im Wesentlichen durch die Verschwendung durch Steuergelder durch unsinnige Maßnahmen im Jobcenter verletzt.

    Deshalb, wenn Du schon eine Gemeinsamkeit mit Denen herstellen willst, dann nimm Dir auch die Richtigen vor -- solange Du noch kannst.

    Liebe Grüße

    mArcus

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  4. Es gibt auch fliegende Fische. Weniger gibt es schwimmende Fliegen.
    Devot kommt etymologisch von Votum und bezeichnet keineswegs ein Verhalten der Unterwürfigkeit. Vielmehr bedeutet es "geloben". Und Ralph hat mit seinem Leben etwas verbunden, das er sich "gelobt" hat, nämlich einen asymetrischen Kampf gegen starre Ungerechtigkeiten zu führen.
    Ich bin wahrlich nicht mit seinen Vorgehensweisen immer einverstanden, aber mit der Idee, das die Naturlehre kein Maßstab für das Aufbegehren des Menschen sein kann.
    Ich betrachte das Tun von Ralph als Versuch die Brücken zu Bauen, deren Brückenköpfe stumpf zerschossen wurden.
    Vielleicht irre ich mich. Aber das "System" als Geist spinnen zu lassen, das widerstrebt mir bis aufs Blut.

    mArcus

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  5. In dem Schreiben vom Jobcenter Berlin Mitte an Ralph Boes steht folgendes: "Die Rechtsfolgenbelehrung entspricht voll und ganz den Anforderungen des Bundessozialgerichts."

    Zunächst einmal wird hier vom Jobcenter ein Satz geschrieben "... Anforderungen des Bundessozialgerichts" der keinen Aussagewert darstellt. Sind die "Anforderungen des Bundessozialgerichts" mit den "Anforderungen des Grundgesetzes" jetzt konform oder ist diese Aussage vom Jobcenter nur wieder einmal ein hingerotzter Satz, der dem ALG II Empfänger vorgaukeln soll, dass die Jobcenter die Berechtigung besitzen Menschen zu drangsalieren weil das Bundessozialgericht von Anforderungen spricht? Hier wird vom Jobcenter also einfach so getan als ob es sich bei der Rechtsfolgenbelehrung in der EGV um ein rechtskonformes Schriftstück handelt und mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Wenn es sich bei der EGV aber tatsächlich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag als Austauschvertrag im Sinne des § 55 SGB X handelt, dann dürften in diesem Vertrag einige Formulierungen, so wie man sie in der Rechtsfolgenbelehrung liest, ohnehin nicht auftauchen. Mal davon abgesehen, kann das Bundessozialgericht nicht etwas als verfassungsgemäß erklären, das kann nur das Bundesverfassungsgericht.

    Ich gehe zwar davon aus, dass unsere Richter an deutschen Gerichten immer noch der Unbefangenheit unterliegen und diese Unbefangenheit auch nicht mit juristischer Hermeneutik (juristische Taschenspielertricks) umgangen werden, aber wenn ich mir den Art. 95 Abs. 2 GG anschaue, dass der zuständige Bundesminister bei der Auswahl der Richter am Bundessozialgericht ein Mitspracherecht hat, dann macht man sich als Bürger schon seine Gedanken. Was wird der zuständige Bundesminister dieser momentanen Regierung (CDU-SPD) wohl lieber einstellen? Richter, die diese Sanktionspraxis ablehnen oder - fragen wir mal vorsichtig - Richter, die sich dieser Sanktionspraxis nicht verweigern?

    Abschließend möchte ich über das Jobcenter Berlin Mitte nur noch eines sagen und dazu fällt mir folgender Spruch ein: "Zweimal abgeschnitten und immer noch zu kurz, sagte der Schneider." Wenn wir tatsächlich in einer Demokratie und in einem sozialen Bundesstaat leben würden, wie uns der Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes weismachen möchte, dann wären solche Institutionen wie die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter in ihrer momentanen Form sicherlich nicht möglich.

    INGO

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    1. @Ingo
      du/sie schreibst...
      Ich gehe zwar davon aus, dass unsere Richter an deutschen Gerichten immer noch der Unbefangenheit unterliegen und diese Unbefangenheit auch nicht mit juristischer Hermeneutik (juristische Taschenspielertricks) umgangen werden......
      guter witz, vielleicht falten zitronenfalter doch die zitronen ;-).
      desweiteren schreiben sie/du......
      ber wenn ich mir den Art. 95 Abs. 2 GG anschaue, dass der zuständige Bundesminister bei der Auswahl der Richter am Bundessozialgericht ein Mitspracherecht hat, dann macht man sich als Bürger schon seine Gedanken. ......
      und genau so sieht es aus. deutschland wurde in wichtigigen positionen gekapert, sei es politik,kirche, gewerkschaften,richter, etc......
      alles kein vorwurf meinerseits, nur hinweisgebend. ich würde gern jedem ans herz legen, den begriff der demokratie einmal nachzuschlagen, und dann zu fragen, ob wir in selbiger leben..?! antwort:nein!

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    2. Zum Thema Rechtsprechung empfehle ich mal den YouTube-Film: ERSCHRECKEND!!! Ein Anwalt packt aus ✶ (Korruption, Polit-Mafia, Freimaurer).

      Ja, und dass eine sog. Arbeitsagentur auch nicht seriöser ist als z.B. eine Partnervermittlungsagentur, haben wir ja nun denke ich auch schon verstanden!
      Na ja, und bei Jobcenter wurde halt nur ein o weg gelassen.

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  6. Hallo Herr Boes,

    dass eine Mitarbeiterin des Jobcenters geschrieben hatte, "Die Beteiligten haben (...) kein Interesse, das Verfahren aufgrund von formalen Gegebenheiten zu beenden sondern streben eine rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anwendung des § 31 SGB II an.", empfand ich ebenfalls als beinahe erfreulich!

    Hinzufügen möchte ich meinerseits auch gern, dass es meiner Erfahrung nach auch Mitarbeiter der Jobcenter gibt, die die Umstände, unter denen Arbeitnehmer mit „Hartz-IV-Hintergrund“ geheuert und gefeuert werden können, ebenso kritisch sehen wie wir.

    Ich hoffe daher, dass Ihr Brief ans Jobcenter nicht auf blinde Augen bzw. taube Ohren stößt sondern dass sich auch in Berlin Mitarbeiter des Jobcenters finden werden, die den Mut aufbringen, sich auf die Seite ihrer „Kundschaft“ zu stellen.

    Viel Erfolg und viele Grüße!
    Ihre rad

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    1. Ich denke, dass es eine wirklich einvernehmliche Lösung mit dem Jobcenter gibt ...

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  7. ich habe hier jetzt einen Kommentar gelöscht, weil er
    - nichts mit dem Thema des Posts zu tun hatte
    - aber immer mehr Diskussionen nach sich zog ...
    Ich bin von solchen - nicht mit dem Thema verbundenen und nicht enden wollenden Diskussionen einfach überfordert ...
    Euer Ralph

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