Neue Nachrichten
aus dem Augiasstall
Bekanntlich
hat am 23.10.2017 das Jobcenter Neukölln die Bestätigung von
eingereichten Unterlagen eingestellt. Am 10.11. hat u.a. die
Berliner Woche darüber berichtet
>>
Am 16.11. hat das
Jobcenter Neukölln die entwürdigende und schikanöse Praxis wieder
beendet.
>>
Am 18.11. hat die B.Z.
noch einmal nachgelegt und die unhaltbaren Zustände im Jobcenter
Neukölln (Akten verschwinden, die Betroffenen können sich, da
keine Eingangsbestätigungen ausgegeben wurden, nicht wehren etc.)
thematisiert
>>
Am 23.11. hat nun ein
Betroffener, der die Beschränkung beanstandet hatte, folgende
Mitteilung vom Jobcenter erhalten:
Sehr geehrter
Herr ...
Sie beanstanden
die Verfahrensweise zur Regelung des Umganges mit
Empfangsbestätigungen für eingereichte Schriftstücke in der
Eingangszone des Jobcenters Berlin Neukölln, welche nicht mehr
generell ausgestellt wurden.
Zunächst möchte
ich Ihnen mitteilen, dass das Jobcenter Berlin Neukölln die oben
genannte Verfahrensweise vorerst aufgehoben hat.
Eine Dienstanweisung dazu hat zu
keinem Zeitpunkt existiert und kann daher auch nicht eingesehen
werden.
Entgegen Ihren Ausführungen wurde
Empfangsbestätigungen an die Kundinnen und Kunden de Jobcenters
Berlin Neukölln weiterhin ausgestellt bei Abgabe von Anträgen,
Widersprüchen, Klagen oder Bescheinigungen zur Vorlage bei
Dritten.
Ich hoffe mit meinen Ausführungen zu
einem besseren Verständnis beigetragen zu haben.
MfG,
im Auftrag ...
Ein
anonymisiertes Foto des Schreibens gibt es hier
>>
Folgendes ist dazu zu
bemerken:
- Die entsprechende
Mitteilung an die Hartz-IV-Betroffenen war deutlich und
unübersehbar überall im Eingangsbereich des Jobcenters ausgehängt.
S. Foto
>>
- Von einer
Einschränkung, dass
die Einreichung von "Anträgen, Widersprüchen, Klagen" etc. dennoch
quittiert würden, ist schon auf diesen Aushängen nichts zu sehen.
- Hartz-IV-Betroffene
haben übereinstimmend berichtet, dass auch die Abgabe
solcher Unter-lagen nicht bestätigt und die Bestätigung
allgemein verweigert
wurde.
Bei der Mitteilung des
Jobcenters handelt es sich schon hier um eine glatte Lüge.
- Angesichts der
Allgegenwärtigkeit der Aushänge und der generellen
Verweigerungshaltung der Mitarbeiter dürfte auch die Behauptung,
es habe dazu keine Dienstanweisung gegeben, eine glatte Lüge sein.
Es sei denn: die Obrigkeit hat in ihrem eigenen Hause nichts zu
sagen - und die Mitarbeiter unten treiben, wozu sie Lust und Laune
haben …
Nachdem die Sache nun
öffentlich geworden ist, hat das Jobcenter sein Unrechtstreiben
"vorerst aufgehoben".
Offen bleibt
allerdings, wie lange -
und offen bleibt, wie mit den entstandenen Lücken in den Unterlagen der Betroffenen umzugehen ist. Wer keine Bestätigungen für wichtige abgegebene Unterlagen erhält, wird unmittelbar zum Opfer der Willkür der Behörde gemacht! Ihn treffen Verweigerungen von lebensnotwendigen Leistungen, Sanktionen und Strafen, selbst, wenn er sein Soll erfüllt hat und ohne dass er sich irgend wehren kann.
und offen bleibt, wie mit den entstandenen Lücken in den Unterlagen der Betroffenen umzugehen ist. Wer keine Bestätigungen für wichtige abgegebene Unterlagen erhält, wird unmittelbar zum Opfer der Willkür der Behörde gemacht! Ihn treffen Verweigerungen von lebensnotwendigen Leistungen, Sanktionen und Strafen, selbst, wenn er sein Soll erfüllt hat und ohne dass er sich irgend wehren kann.
Die beschwichtigende
Aussage des "Kundenreaktionsmanagements", dass es nur sehr wenige
Beschwerden wegen verloren gegangener Unterlagen gibt, (s. hier
>>)
ist eine Frechheit! Wo immer
man wichtige Dokumente einzureichen und für die Nichteinreichung
Nachteile oder gar Strafen zu erdulden hat,
hat man eine
Bestätigung zu erhalten! Das ist keine Frage des "wie viel" oder
"wie wenig" verloren geht, sondern eine Frage
des Prinzips!
Dass man über einen
solchem Punkt mit einer Verwaltung überhaupt reden muss, ist ein
Skandal! Ein Skandal auf derselben Stufe, wie, wenn man mit einem
Chirurgen darüber diskutieren müsste, ob vor der OP die Hände zu
waschen sind!
Darüber hinaus ist
auch die Einschätzung des "Kundenreaktionsmanagements" gelogen -
oder auch dieses weiß nicht, was in seinem Haus passiert.
Spätestens seit dem verdecktem Einsatz der Team-Wallraff im
Jobcenter (S. hier
>>)
wissen wir alle, dass Mitarbeiter Akten teils aus Größenwahn (ich
bin Gott), teils für ein besseres Ranking im Team (ich erledige
meine Arbeit besonders schnell) oder aus Überlastung
bewusst verschwinden
lassen. Und es ist gar nicht auszumalen, in wie weit dieser
Missstand zunimmt, wenn keine angemessene Quittierung der
eingehenden Akten erfolgt.
Gar nicht zu sprechen
von der Gefahr für Betroffene, wenn sie dem Amt "nicht passen".
Wer in dieser Frist Unterlagen abgegeben hat, dem
empfehle ich unbedingt, jetzt nachträglich (schriftlich) die
Bescheinigung des Eingangs einzufordern.
Sobald derartige Dinge wieder vorkommen, bitte ich
unbedingt um Bescheid. Wir
DÜRFEN uns das
nicht bieten lassen!
Einfach:
AUS PRINZIP!
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