Liebe Freunde –
am 22.11.2019 ist nun tatsächlich Stephan Harbarth zum neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes gewählt worden.
- S. etwa
FAZ >>
Für unsere Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Hartz IV hat das natürlich Konsequenzen, da der jetzt abgelöste Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, die Frage am kommenden 15.01. noch entscheiden wollte.
Für unsere Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Hartz IV hat das natürlich Konsequenzen, da der jetzt abgelöste Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Ferdinand Kirchhof, die Frage am kommenden 15.01. noch entscheiden wollte.
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Wird der
Termin am 15.01. gehalten werden?
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Werden
die im Senat verbleibenden sieben Richter jetzt ohne ihren
bisherigen Senatsvorstand entscheiden?
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Oder
wird Harbarth bei diesem Prozess schon mit abstimmen wollen
(oder müssen) und der Termin zu seiner Einarbeitung
verschoben werden?
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Und
welchen Einfluss auf die Entscheidung selbst wird der Wechsel
an der Spitze des Senates haben?
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Das sind die
Fragen, so weit sie „unseren“ Prozess betreffen.
Aber es gibt weitere:
Mit Harbarth wird ein Mensch in die Spitze des BVerfG gebracht, der Fraktionsvize in der CDU, Anwalt für Konzerne und die Geldmärkte und darüber hinaus auch führender Kommentator in der Rechtsliteratur auf dem Felde der Firmen- und der Geldmarktgesetze war.
Bei der Rolle, die die Firmen und die Geldmärkte in der Gegenwart spielen, ist es sicher angebracht, einen tiefgehenden Kenner für die damit verbundenen rechtlichen Fragen beim Bundesverfassungsgericht zu haben.
Aber muss er dann auch gleich an der Spitze des Bundesverfassungsgerichtes sein?
Die Befürchtung ist nicht abzuweisen, dass so zunehmend Entscheidungen getroffen werden, die den Kapitalmarkt statt die Rechte des individuellen Einzelmenschen und die (demokratischen) Rechte der Gemeinschaft stärken, dass sozusagen die Kapitalmarktmächte dabei sind, das Bundesverfas-sungsgericht zu übernehmen.
Nun, wir werden sehen.
FÜR Harbarth spricht in dieser Beziehung, dass er als zuverlässig und als konsequenter Denker in seinen Kreisen wahrgenommen wird.
GEGEN ihn spricht allerdings, dass er tief verzahnt gerade mit den Kapitalmarktmächten ist und schon als Abgeordneter für seine „Nebentätigkeiten“ als Anwalt für Konzerne und Kapitalinteressen „Nebeneinkünfte“ in der höchsten anzugebenden Stufe überhaupt (d.i. "über 250.000 €") erhielt.
Ob er sich da lösen kann?
Ob er wirklich zum Geist des Grundgesetzes findet - und diesen
Aber es gibt weitere:
Mit Harbarth wird ein Mensch in die Spitze des BVerfG gebracht, der Fraktionsvize in der CDU, Anwalt für Konzerne und die Geldmärkte und darüber hinaus auch führender Kommentator in der Rechtsliteratur auf dem Felde der Firmen- und der Geldmarktgesetze war.
Bei der Rolle, die die Firmen und die Geldmärkte in der Gegenwart spielen, ist es sicher angebracht, einen tiefgehenden Kenner für die damit verbundenen rechtlichen Fragen beim Bundesverfassungsgericht zu haben.
Aber muss er dann auch gleich an der Spitze des Bundesverfassungsgerichtes sein?
Die Befürchtung ist nicht abzuweisen, dass so zunehmend Entscheidungen getroffen werden, die den Kapitalmarkt statt die Rechte des individuellen Einzelmenschen und die (demokratischen) Rechte der Gemeinschaft stärken, dass sozusagen die Kapitalmarktmächte dabei sind, das Bundesverfas-sungsgericht zu übernehmen.
Nun, wir werden sehen.
FÜR Harbarth spricht in dieser Beziehung, dass er als zuverlässig und als konsequenter Denker in seinen Kreisen wahrgenommen wird.
GEGEN ihn spricht allerdings, dass er tief verzahnt gerade mit den Kapitalmarktmächten ist und schon als Abgeordneter für seine „Nebentätigkeiten“ als Anwalt für Konzerne und Kapitalinteressen „Nebeneinkünfte“ in der höchsten anzugebenden Stufe überhaupt (d.i. "über 250.000 €") erhielt.
Ob er sich da lösen kann?
Ob er wirklich zum Geist des Grundgesetzes findet - und diesen
sowohl
gegen die vielfältigen menschenrechtswidrigen
staatlichen
als auch gegen die nicht weniger vielfältigen menschenrechtswidrigen wirtschaftlichen Kräfte stärkt?
Die Frage ist offen.
Wir werden sehen.
als auch gegen die nicht weniger vielfältigen menschenrechtswidrigen wirtschaftlichen Kräfte stärkt?
Die Frage ist offen.
Wir werden sehen.
(25.11.2018, Ralph Boes)