"9.11." FÜR UNSERE VERFASSUNGSFRAGE!
Mit Stephan Harbarth ist heute (am 09.11.2018) ein neuer Vizepräsident für das Bundesverfassungsgericht nominiert.
Der Spiegel schreibt:
- "Der 1971 geborene Harbarth ist seit 2009 Mitglied im Deutschen Bundestag und seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Als solcher koordiniert er die gesamte Rechts- und Innenpolitik für die Unionsabgeordneten und hatte damit großen Einfluss auf den Kurs der Unionsfraktion."
Darüber hinaus ist Harbarth Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Uni Heidelberg und Partner und Vorstandsmitglied der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG - und dort in den Sparten "Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Prozessführung & Schiedsverfahren, Bank- & Finanzrecht" tätig. Er ist Mitautor führender juristischer Kommentare zum GmbH-Gesetz (GmbHG) und zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und erhält einen die Abgeordnetendiät übersteigenden Zusatzverdienst der "Stufe 10", d.i. mehr als 250.000 € im Jahr.
Am 19.11.2018 soll er endgültig zum Vizepräsidenten - und 2020 zum Präsidenten des BVerfG gewählt werden.
Er ersetzt den derzeitigen Vizepräsidenten des BVerfG Ferdinand Kirchhof zu einem Zeitpunkt, da dieser endlich unsere Richtervorlage gegen das Erpressungs- und Bestrafungsregime in Hartz IV entscheiden wollte.
Er ersetzt den derzeitigen Vizepräsidenten des BVerfG Ferdinand Kirchhof zu einem Zeitpunkt, da dieser endlich unsere Richtervorlage gegen das Erpressungs- und Bestrafungsregime in Hartz IV entscheiden wollte.
Ferdinand Kirchhof war 2010 der "Berichterstatter", d.h., der den Prozess leitende Richter des denkwürdigen Urteils des BVerfG, das die "Unverfügbarkeit des Existenzminimums" festgestellt und damit den Weg zu unserer Richtervorlage freigegeben hat.
Was aus dem Wechsel resultiert, bleibt abzuwarten. Unübersehbar ist, dass jetzt ein Wirtschafts- und Geldmarkt-Spezialist an die Spitze des BVerfG gelangt. Vermutlich wird auch der Zeitpunkt der Entscheidung jetzt nicht eingehalten werden.
Lieber Ralph,
AntwortenLöschenich schrieb dir vor einigen Jahren schon, dass sie Hartz-IV abschaffen werden, wenn es eng für sie wird, bzw., wenn man ihre Unrechtstaten erkannt hat und deine Bemühungen verpuffen werden.
Die SPD macht mal wieder den Anfang! https://www.welt.de/wirtschaft/article183532132/Die-Hartz-IV-Idee-der-SPD-ist-rueckwaertsgewandt.html
Das ist alles im Zusammenhang mit deinem Beitrag zu betrachten, dass sie nicht nur das Urteil, ob Hartz-IV Sanktionen verfassungswidrig sind, sondern auch über einen "würdigen" Nachfolger, nicht nur verzögern werden etc. blablabla
Es gibt nur eine einzige Sprache, die dieser menschliche Abschaum versteht.
Gruß
Jürgen
Nachtigall ick hör dir trapsen. Das ist doch jetzt kein Zufall, dass die Verfassungspussys so lange geklemmt haben, bis der schwarze Block einen der ihren auserkoren hat, um über die Arbeitslosen zu richten.
AntwortenLöschenDabei weiß doch jeder, dass die Würde für diese Herrschaften bei ihrem Reibach beginnt und endet. (mind. 250000 € Nebenverdienst/Jahr)
Jetzt wird also "Mister Wertpapier″ über die Menschenwürde entscheiden.
Außerdem: Wer in einem Parlament den Arm für politische Entscheidungen gehoben hat, ist befangen, und kann kein Verfassungsrichter mehr sein. Der Gedanke ist grotesk und absurd.
Wie hat den eigentlich der Auserkorene bei den zahlreichen Abstimmungen zu Hartz IV und Sanktionen gestimmt, die im Bundestag in schöner Regelmäßigkeit von der Linkspartei initiiert werden? Ich sehe es lebhaft vor mir: Der Herr Kapitalmarktspezialist hat sicher keine Probleme mit so schönen Folterinstrumenten wie Lebensmittelgutscheinen ... für Arbeitslose. Vielleicht hält er 100%-Sanktionen sogar für unzulässig, aber 60% oder 30% dürfen es schon sein. Man muss ja schließlich 10 gerade ein lassen, ohne Peitsche macht der Pöbel was er will.
Ich schätze mal, das ist eine konzertierte Aktion zwischen den Rotröcken und den "staatstragenden" Politprofis. Man kennt sich ja und mauschelt regelmäßig. Es gilt, das Geschäftsmodell der Deutschland AG zu retten: Was wäre der Exportwelteroberungsmeister ohne die arbeitsmarktpolitische Erpressungsreserve der sanktionsbedrohten Parias. Eventuell wird man sich unter Tränen und großem Wehklagen durchringen, Jugendliche zukünftig genauso hart zu bestrafen wie Erwachsene, um das Ganze dann als Sternstunde der - eigentlich unverdienten - Mitmenschlichkeit zu verkaufen.
Ich bestell mir bei der Bundeszentrale für politische Bildung schon mal einen Stapel Grundgesetze, damit ich mir ab Februar damit den Arsch abwischen kann.
!
LöschenEin VW-naher Anwalt der Wirtschaftselite als Scharfrichter der Arbeitslosen – damit schließt sich der Galgenstrick der Agenda 2010 nun endgültig. Man darf wohl mit einem Vernichtungsurteil im Sinne der schwarzen Pädagogik rechnen...
AntwortenLöschenIch bin fassungslos ob dieser beispiellose Korruption. Wie lange warten wir nun schon auf ein gerechtes Urteil und den Hoffnungsschimmer, dass auch Hartz IV-Empfängern endlich eine weitgehend sanktionsfreie Grundsicherung, die des Namens würdig ist, zugestanden wird?
Und nun wird uns kurz vor der Zielgerade auch noch die Luft zum Atmen genommen, weil mit Harbarth das Schlimmste befürchtet werden muss.
Ich sehe die plakativen wie menschenverachtenden Zeilen des Urteils schon vor mir: "Hartz IV-Sanktionen verstoßen nicht gegen die Verfassung, immerhin ist die Grundischerung für Arbeitsuchende kein bedingungsloses Grundeinkommen."
Falls es wirklich so kommen sollte, werde ich meinen Personalausweis zurücksenden und mich ins Ausland verziehen - mit allen Konsequenzen.
Nichtsdestotrotz, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, lieber Ralph. Gibt es vielleicht doch noch irgendeinen Hoffnungsschimmer? Wie groß ist der Einfluss des Vizepräsidenten bei der Urteilsfindung? Der 1. Senat besteht doch aus 8 Richtern, die eine Mehrheitsentscheidung treffen, nicht?
Gruß
Martin
"Ein VW-naher Anwalt der Wirtschaftselite als Scharfrichter der Arbeitslosen – damit schließt sich der Galgenstrick der Agenda 2010 nun endgültig. Man darf wohl mit einem Vernichtungsurteil im Sinne der schwarzen Pädagogik rechnen..."
LöschenJa, so ist es. Und man kann den Richter nicht einmal wegen Befangenheit ablehnen …
"Nichtsdestotrotz, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, lieber Ralph. Gibt es vielleicht doch noch irgendeinen Hoffnungsschimmer? Wie groß ist der Einfluss des Vizepräsidenten bei der Urteilsfindung? Der 1. Senat besteht doch aus 8 Richtern, die eine Mehrheitsentscheidung treffen, nicht?"
Das wird sich zeigen. Theoretisch möglich ist, dass die bisherigen Richter auch ohne den neuen, d.h. zu siebt entscheiden. Theoretisch möglich ist natürlich AUCH, dass Harbarth sich erst einarbeiten und dann mitentscheiden will. Theoretisch möglich ist weiter, dass er durch das Amt vom Saulus zum Paulus wird.
Unglaublich ist trotzdem, dass die CDU die Spitze des BVerfG, d.h. den Kernbereich der Verfassung mit einem Lobbyanwalt besetzt...
Damit zeigt die CDU deutlich ihre Stellung zur Verfassung und die Bundesrepublik ist zum Opfer des Neoliberalismus geworden.
Unglaublich ist weiter, dass die Grünen das gestatten. Sie sind das Zünglein an der Wage und könnten sich als einzige dagegenstellen.
Na ja, wir werden sehen ...
Wenn man sich die Meldungen der letzten Tage in den Medien anschaut, dann ist Harbarth bereits jetzt Präsident des BVerfG, was die Farce des Ganzen einmal mehr verdeutlicht.
LöschenAllgemein muss man aber festhalten, dass ausnahmslos alle Richter des BVerfG von einer Partei in dieses Amt gehoben wurden, sodass man von keinem Verfassungsrichter absolute Unabhängigkeit fern jeder parteipolitischen Bindung erwarten kann - zumindest aber ein gewisses Maß an Neutralität im Bezug auf die Auslegung der Verfassung.
Jedoch einen Lobby-Anwalt, der zuvor die d u r c h und d u r c h verfassungsfeindlichen Kapital-Interessen von Großkonzernen gegen die Interessen des kleinen Mannes vertreten hat, nun über die Menschenwürde richten zu lassen, ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Es gleicht einem Monty-Python-Sketch und zeigt, dass der Neofeudalismus längst keine Zukunftsdystopie mehr ist.
Trotz Allem hat sich das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit schon öfters schützend vor die Bürger gestellt - ich denke da nur an die Überwachungsgesetze der Union. Das Ganze lässt sich m.E. nur mit einer Eigendynamik erklären, die dadurch zustande kommt, dass es ein 8er Gremium ist und auch das juristische Umfeld in "Karlsruhe" ein anderes (zurzeit eher linksliberaleres) zu sein scheint als "Berlin".
Auch ist die Kandidatin der Grünen, BVRin Prof. Dr. Baer, als Berichterstatterin für 1 BvL 7/16 aufgeführt, was mir doch noch etwas Hoffnung gibt, dass es was werden könnte.
Alles nur Strohhalme, ich weiss.
Andernfalls kann man im Mai nächsten Jahres dann anlässlich des 70-jährigen das Grundgesetzt anonym im Friedwald beisetzen.
Gruß
Martin
Das GG im Friedwald beisetzen? Nein Nein: Das Geheimnis heißt hier:
LöschenErneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen!
S. http://deine-Verfassung.de und http://artikel20gg.de
Und s. auch:
http://artikel20gg.de/Veranstaltungen/Von-Wesen-und-Bedeutung-des-GG.htm
Hier wird genau das jetzt entstandene Problem schon angesprochen - und es wird die Lösung aufgezeigt.
Ja theoretisch möglich ist dann ferner auch, dass Harbarth vorher eunem Herzinfarkt erliegt (und dergleichen). Aber noch einmal, die Wahrscheinlichkeit spricht nach wie vor ueberdeutlich für das andere allseits befürchtete Szenario ;-)
AntwortenLöschenUbd doch passieren einige Zeichen und Wunder. Wenn schon Persönlichkeiten aus der Physik wie Harald Lesch, die ja der Natur der Sache nach wenig geisteswissenschaftlich ausgerichtet sind, für das BGE ein so feuriges Plädoyer halten. (Also Leute, denen man zutrauen sollte, auch nicht an der Theorie seiner Finanzierbarkeit zu scheitern, die schon über die "Grundschulmathematik" hinausgelangt sind - für alle die es noch immer nicht glauben).
Nur leider sitzen die nicht in den gewissen Schaltzentren der Macht...
Alfred.
Wenn Januar 2019 der Super-GAU eintritt, weil der Kapitalismus es geschafft hat, einen ihrer Leute ins Bundesverfassungsgericht zu bringen, gibt es dann nicht die Möglichkeit, dieses unmenschliche Hartz-System vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen?
AntwortenLöschenMartin