@ Änderung der Fragestellung im BVerfG
Mit der Ernennung Harbarths zum Vorsitzenden des
ersten Senates des BVerfG wurde in der Jahresvorschau des BVerfG
die Fragestellung unseres Prozesses verändert.
D.h., der
Hinweis auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und auf Art. 12 GG ist
entfallen.
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Donnerstag, 6. Dezember 2018
BVerfG ändert die Fragestellung
11 Kommentare:
Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes
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Vermutlich wird hier eine Komplexitätsebene herausgekürzt um die Verfassungsmäßigkeit nicht zu gefährden... Auf die Beantwortung der Frage nach dem Warum dieser Kürzung bin ich auch gespannt... :O
AntwortenLöschenNaja, die Frage nach Art. 1 GG und der Gewährleistung des "menschenwürdigen Existenzminimums" lässt sich vermutlich noch mit den (menschenverachtenden) Lebensmittelgutscheinen abbügeln. In Kombination mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und mit Art. 12 GG dürfte es schon deutlich schwieriger werden, den ganzen Saustall noch verfassungskonform zu verkaufen - selbst den ganzen Systemschafen dürfte es wohl auffallen, dass da was nicht ganz passt.
AntwortenLöschenFür mich ein deutliches Zeichen, dass der schwarze Harbarth sich sogleich im Sinne seiner politischen und wirtschaftlichen Gesinnung an die Arbeit gemacht hat.
Vermutlich wird man die Rückfrage einfach ignorieren und "aussitzen", schließlich interessieren sich eh nur eine Hand voll Leute dafür.
Ich rechne nicht mehr mit einem positiven Urteil, das an den Geist der alten Urteile von vor 10 Jahren anknüpft. Die CDU hat sich klar zu den Sanktioen positioniert. 4 Richter im BverfG sind CDU/FDP. Selbst wenn die 4 von der SPD und den Grünen vorgeschlagenen Richter dagegen stimmen, hätten wir immer noch ein Unentschieden, was einer Klageabweisung gleichkommt, weil dann „keine Verfassungswidrigkeit festgestellt“ werden kann.
Ich vermute aber sehr stark, dass man die Sanktionen für teilweise verfassungsgemäß erklären und nur auf den Sonderregelungen für die Ü25-jährigen herumreiten wird. Der Rest bleibt beim Alten, vielleicht ab 2020 dann mit gesetzlich gesichtertem Anspruch auf Lebensmittel-Judensterne. Das ganze muss so sein, weil ansonsten eine riesen Klagenflut auf die Jobcenter und Sozialgerichte zurollen würde und tausende von Leuten ihre Sanktionen nachträglich anfechten würden.
Parallel wird man sich vermutlich still und heimlich bis 2025 langsam von Hartz IV verabschieden, was dann kommt… Man darf gespannt sein, entweder Grundeinkommen oder amerikanische Verhältnisse.
Fachismus im Endstadium, sage ich nur. Die Wirtschaft hat das Bundesverfassugsgericht gekauft und der Bürger muss tatenlos zusehen...
Auch erwähnenswert: Harbarths Internsetseite ist seit ein paar Tagen offline.
AntwortenLöschenwww.stephan-harbarth.de
Übrigens der einzige Artikel von Harbarth zum Thema Hartz IV, den ich finden konnte. Hier im Googel-Webcache:
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:yBCPNZ5f4skJ:www.stephan-harbarth.de/index.php/presse/presse-2011/488-dr-stephan-harbarth-mdb-informiert-ueber-das-scheitern-des-hartz-iv-vermittlungsverfahrens
Da ist doch was im Busch!
Wie war das noch gleich?
AntwortenLöschen"Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen"
Und was Arbeit ist, bestimmt der Staat.
Ja genau - also fast. Was ARBEIT ist, bestimmt zwischengeschaltet der Staat, am Ende aber DAS GELD, nach dem wir uns zu strecken haben und zu recken, besonders, wenn wir keins haben. Wenn wir welches haben, soll es uns aber auch ordentlich auf Trab halten... die Angst vor dem jederzeit möglichen Absturz (auch vom Bördenhai in die Wohnungslosenbetreuung (kenne so einen Fall)) konditioniert eben NICHT NUR Hartz IV Betroffene.
Löschenzunächst wird interessant sein, ob der Termin gehalten wird und ob dann nach der Erörterung/Verhandlung auch das Urteil erfolgt oder ob das auch wieder 5 Jahre dauert.
LöschenEs ist zwar Betroffenen wie Ausführenden wie auch Zuschauende bekannt, dass die Hartzgesetze nicht richtig funktionieren und nicht dazu führen, was sie versprechen (Arbeit für alle bei abgesicherter Grundsicherung für alle "Willigen"), aber sie strafen und halten auf Trab, was das "Ausgleichsempfinden" geschröpfter Steuerzahler und "täglich sich selbst Überwinder" bedient... was auch die im karitativen angesiedelten "Jobinnehabenden" "berechtigt"... die Kräfte finden grundsätzlich "fördern und fordern" in Ordnung - Exisenzminimum gegen Gehorsam oder "Produktionsbereitschaft" - eine Hinterfragung des Arbeitsbegriffes findet leider nicht überall statt - eher das Mitschimpfen über medienträchtige Einzeleskapaden, wenn z.B. mal wieder eine Naturwissenschaftlerin im Sexladen arbeiten soll oder ein Politiker sich von einer Alleinerziehenden Karlsruherin erklären lassen muss, dass Hartz IV tatsächlich Armut bedeudet.
In so einem Umfeld schießen Ideen wie von Marcel Fratzscher oder Michael Müller einen "gegenleistungsbasierten Grundsicherung" für eine sonst unmögliche, aber auch nicht "gleichgestellte" Arbeit wie Pilze aus dem Boden. Aber auch die Kreativität, Unterhaltsverpflichtungen zu konstruieren, (berufstätige Väter, die schon in ihrem Haushalt für die Kinder aufkommen, sollen zusätzlich die Kinderzuschläge ihrer Kinder im Haushalt der Mutter zahlen bzw. umgekehrt), nimmt gerade zu. Man probiert auch "sozialwidriges Verhalten" als Privathaftung für Existenzzahlungen auf Einzelmenschen abzuwälzen - und das alles, weil staatliche Sozialleistungen als ALMOSEN verstanden werden, nicht als GRUNDRECHT.
Vor diesem Hintergrund die SANKTIONSFRAGE zu erörtern öffnet viele Türen ins "zurechtbiegen", wo man "nur für krasse Fälle wie Ralph Boes" eine Sonderregelung finden müsse (bedingunglose Gutscheine und bedingungslose Schulddarlehen für die Miete, aber nur falls Minderjährige im Haus sind etc. pp.).
Aber wir wissen natürlich nicht, was Herr Harbarth dazu sagt. die Baer wird auch noch richten? Aber wer weiß, mittlerweile stellt sich bei mir ein Gefühl zur Verschleppung der Grundsatzfrage ein wie zur Fertigstellung des Berliner Flughafens BER...
... ich habe auch schon letzte Woche ein Fax an das BVerfG geschickt mit solchen Fragen - wäre geil, Herr Boes und ich wären nicht die einzigen Interessenten... und viele Faxe fänden den Weg dort hin... ;-)
AntwortenLöschenHört, hört!
AntwortenLöschenWie künnt' dat anders auch sollen sein in dero Jahren det Japitalismus unseres Herrn?
;-)
Alfred.
Wer solche Rechtsverkürzungen vornimmt, dem soll nach der "Eingabe" die Hand verdorren!
AntwortenLöschenNun, dass BVerfG meint, es seien keine KÜRZUNGEN - hier seine Antwort auf meine Frage dazu:
AntwortenLöschenhttps://2.bp.blogspot.com/-xTI39vk3izU/XBaDh1n5BtI/AAAAAAAACgk/GCHiyLhuIowupi3y0tmLIJfSfkUXNK6-ACLcBGAs/s1600/BVerfG_Ank%25C3%25BCndigungs%25C3%25A4nderung_Antwort_anonym.jpg
@ Christoph Kaiser: Oh je, da sollte Herr S. auf seine Hand aufpassen - es ist der gleiche Herr S., bei dem man sich auch anmeldet für den großen Tag als Zuschauer
Herr S., Oberamtsrat, schreibt: "Zu Ihrer Frage zur Homepage des Bundesverfassungsgerichts wird mitgeteilt, dass die Angabe der gerügten Grundrechtsartikel nicht erforderlich ist und daher deren Nichtnennung keinerlei rechtliche Bedeutung hat."
AntwortenLöschenDas auch sichtbar als Dokument auf meinem Blog: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/2018/10/karlsruhe-wird-sich-zu-den-sanktionen.html
Mal sehen, was sie Ralph antworten!