Zum Fortgang meiner Prozesse
Liebe Freunde,
zum 26.11.2019 war ich zu einem Erörterungstermin ins Sozialgericht eingeladen.
Es ging um die den zweiten Sanktionszyklus einleitende 30-Prozent-Sanktion. >> Ich hatte die Sanktion erhalten, weil ich das Ziel einer Maßnahme zur "Arbeitserprobung", die für 6 Wochen über mich verhängt worden war, schon nach einer Woche vollständig erreicht und die Maßnahme dann (und nachdem ich am letzten Tag noch ein 4-stündiges Seminar zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen in der Maßnahme halten durfte) beendet hatte.
zum 26.11.2019 war ich zu einem Erörterungstermin ins Sozialgericht eingeladen.
Es ging um die den zweiten Sanktionszyklus einleitende 30-Prozent-Sanktion. >> Ich hatte die Sanktion erhalten, weil ich das Ziel einer Maßnahme zur "Arbeitserprobung", die für 6 Wochen über mich verhängt worden war, schon nach einer Woche vollständig erreicht und die Maßnahme dann (und nachdem ich am letzten Tag noch ein 4-stündiges Seminar zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen in der Maßnahme halten durfte) beendet hatte.
Die an mich
vom Gericht gestellte Frage war:
Das Bundesverfassungsgericht habe jetzt zwar alle Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt, die 30-Prozent-Sanktionen aber noch erlaubt. Nachdem ich in allen anderen Prozessen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so haushoch gewonnen hätte, stünde die Frage, ob ich die in Frage stehende 30-Prozent-Sanktion nicht ohne Verhandlung akzeptieren wolle.
Das Bundesverfassungsgericht habe jetzt zwar alle Sanktionen über 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt, die 30-Prozent-Sanktionen aber noch erlaubt. Nachdem ich in allen anderen Prozessen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so haushoch gewonnen hätte, stünde die Frage, ob ich die in Frage stehende 30-Prozent-Sanktion nicht ohne Verhandlung akzeptieren wolle.
Die Antwort war natürlich: NEIN.
Es gab
darüber dann eine sehr lebhafte Diskussion, die am Ende dazu
führte, dass die Richterin eine schriftliche "abschließende
Darlegung" all meiner Einwände gegen die Sanktion einforderte.
Es ist ein
Gang auf die höchsten Höhen der Justiz – oder in die tiefsten
Tiefen des Rechts, je, wie man das bezeichnen will
–
und bereitet einen großen weiteren Schritt in Richtung des
Selbstbestimmungsrechtes des Menschen vor. Ich
bin gespannt, wie weit das Gericht da mit mir geht.
----------
Da ich den
Richtern allerdings schon lange nicht mehr traue – und jetzt, nachdem wir
gewonnen haben, erst recht nicht mehr, denn es ist mit dem
Urteil des BVerfG ja doch ein unglaublicher Schlag gegen die
bisherigen 'unumstößlichen Gewissheiten' und Glaubenssätze des
Gerichts verbunden, und da liegt aus der Sicht der Gerichte
nichts näher, als den Feuer-Meldenden zum Brandstifter zu
erklären –
habe ich auch den
Gerichtspräsidenten mit einbezogen. >>
Danke! fürs Teilen...
AntwortenLöschenDanke! fürs Weiterdenken!
Danke! fürs Weiteragieren...
Danke! fürs dasein!
Mein Fazit nach wie vor:
Menschen,deren bisherige sinnvolle Tätigkeit im wachstumswahnsinnigen System(Geld, Wirtschaft, Verteilung) überflüssig wird oder nicht angemessen honoriert wird,
dürfen nicht länger dafür bestraft werden!
Wertschätzung des Daseins, Wertschätzung sinnvollen Tuns und daraus abgeleitetes menschenwürdiges garantiertes Existenzminimum ist meiner Ansicht nach die Lösung!
Danke.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20
AntwortenLöschen3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass diese Richterin wahrscheinlich nicht befähigt ist rechtsstaatlich zu Urteilen.
Oder wie sonst will sie jetzt schon beurteilen, ob der Delinquent den nicht mehr vorhandenen verfassungskonformen Regelungen zur „Dauer der Rechtsfolge“ oder der nun verfassungsrechtlich geforderten aber ebenfalls noch nicht vorhandenen „Härtefallregelung“ unterfällt ?
Zwar urteilte das BVerfG, die „normierte Höhe einer Leistungsminderung von 30 %“ nach § 31a Abs.1 Satz 1 SGB II sei „für sich genommen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ (RN 214),
bezeichnete aber die starre Dauer von 3 Monaten (RN 217)ebenso als verfassungswidrig wie die fehlende Härtefallregelung (RN 159).
In diesem Zusammenhang würde ich das „Hohe Gericht“ auf den kürzlichen Parteitagsbeschluss der Regierungspartei SPD verweisen, wonach zwar Sanktionen bis 30% weiter möglich sein sollen, das soziokulturelle Existenzminimum aber trotzdem gewährleistet sein soll.
Mit anderen Worten :
Ist das Minimum durch eine Sanktion nicht mehr gewährleistet, weil der Betroffene diese Minderleistung nicht durch vorhandene Eigenmittel ausgleichen kann, muss Ersatz bis zur vollen Höhe geleistet werden.
Es kann also niemand vorhersehen -auch ein „Hohes Gericht nicht- wie diese zukünftige Härtefallregelung aussehen und inwieweit sie sich auf den BOESen auswirken wird.
Grüße aus Leipzig
Zur Erinnerung/Klarheit:
AntwortenLöschenWissen, was läuft!
GELD - immer nocht nicht verstanden?
Guckst Du hier:
SWR-Doku: Die Große Geldflut
https://www.youtube.com/watch?v=5e4qAergE3Q
ca.45min
Der Verteilungsmechanismus verläuft zwangsläufig pyramidabel.
Das muss geändert werden!
Wie?
Wertschätzung des Daseins und bedingungslose Existenzsicherung der existierenden Menschen wäre ein möglicher nächster Schritt, welcher regional, national und global umgesetzt werden kann!
Niemand muss Niemanden Sanktionaieren oder sich an solchen Organisationen(JC) und Vorgehen(Ausführung, Zuarbeit) beteiligen/mit schuldig machen!
Jeder kann sofort dabei mitmachen den existenssichernden Grundgedanken weiterzudenken, zu reden und in seinem Handeln zu bekräftigen!
Die Möglichkeiten sind jederzeit vorhanden!
Jetzt!
Danke.
"Der Feuermelder wird betätigt mit erfolgreicher Konsequenz, aber das Einschlagen der Glasscheibe wird bestraft": Formalismus steht dem Zweck im Weg. Ein typisches Phänomen von all jenen Strukturen, in denen nicht gerechtigkeit, sondern "Ordentlichkeit"/dogmatische Ordnung im Mittelpunkt stehen. Dabei legt man Instrumente der Willkür in die Hand der "ordnenden", die dann selber in ihrem Impuls, die "Ordnung" aufrecht zu erhalten, extreme Unordnung auslösen, die schuld daran aber "den zu Ordnenden" geben. Wo Menschenrecht nicht über Starrheit steht, wo "Gesetze von oben und erdichteten Gottesgnaden" verordnet und durchgepresst werden, schaffen sie sich automatisch immer die Widerstände, die sie dann bekämpfen möchten.
AntwortenLöschenEine Gesellschaft, die auf Menschenrechten basiert, hat diese Art Diskussionen nicht nötig. Dumm nur, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der das Wort menschenrecht benutzt wird für Gefälligkeitsleistungen und nicht im eigentlichen Sinne. Denn dann hätten wir schon LANGE BGE u.a. Freiheitsinstrumente im Einsatz
Und nun arbeiten Sie "schwarz" bei der VHS und beziehen gleichzeitig Steuergelder?
AntwortenLöschenGanz schwarz arbeite ich, natürlich, und richtig boese - und mit rotem Schal - und mit 425 Euro Stundenlohn, wie die Berater von Frau von der Leyen ... Das wird den Staat am Ende noch Millionen kosten ...
Löschen