Dienstag, 6. November 2012

Klage gegen Verwaltungsakt - (Entwurf)


Entwurf der Klage gegen den Verwaltungsakt vom 02.05.2012



Verehrtes Gericht –


ich möchte hiermit in vollständiger Form die Klage vorlegen, die ich in "vorläufiger" Form schon am … abgegeben habe. (AZ …)

Zum Hintergrund:

Um die Verfassungsgemäßheit des Hartz-IV-Systems zur Überprüfung bringen zu können, habe ich mich bewusst in die Schusslinie aller dort geltenden Sanktionen gestellt.
Obwohl ich Hartz IV beziehe, habe ich - in vollem Wissen des Jobcenters ! - seit Jahren bundesweit vollzeitig ehrenamtlich als Dozent für das bedingungslose Grundeinkommen gearbeitet und kritisiere auch vehement das Hartz-IV-System.

In meinem "Brandbrief eines entschiedenen Bürgers" (s. Anlage), den ich vom Bundespräsidenten über die Bundeskanzlerin, die Arbeitministerin usf. bis herunter zu den Sachbearbeitern in meinem Jobcenter gesendet habe,
-
zeige ich die Verfassungsbrüche in Hartz IV,
-
deute mögliche Auswege an,
-
entwickle einen Arbeitsbegriff, der in gewandelter Zeit wieder der Menschenwürde entspricht und das ungesunde (weil die Menschen in Zwangsarbeit und unwürdige Niedrigstlohnarbeit führende) Diktat der Erwerbsarbeit beseitigt
-
und ziehe die entsprechenden Konsequenzen für mein persönliches Leben.


Zitat für die von mir gezogenen persönlichen Konsequenzen:
"Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab.
Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
- unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
- und unabhängig davon, ob sie einen "Erwerb" ermöglicht oder nicht!
Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt!"
(S. "Brandbrief", Kap. 7)
Nach gescheiterten Verhandlungen mit dem JC über eine dem Grundgesetz entsprechende Eingliederungsvereibarung und einer Frist, in der man mich ratlos ignorierte und mir den Regelsatz einfach ohne Eingliederungsvereinbarung und ohne weitere Gespräche überwies, hat man mir
- nachdem ich
von mir aus die Rechtmäßigkeit einer solchen Sonderbehandlung hinterfragt habe (s. hier und hier) - dann plötzlich eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt gesandt.

In zwei Schreiben, einem vorläufigen Widerspruch vom 11.05.2012- und einem endgültigen Widerspruch vom 30.06.2012, habe ich die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit dieser Eingliederungsvereinbarung dann bestritten. Dies nicht im Sinne der Hartz-IV-Regeln, sondern von der Basis des Grundgesetzes aus.

Dieser Widerspruch wurde am 24.06.2012 von Jobcenter abschlägig beschieden, interessanterweise aber so, dass sich dabei nur auf den vorläufigen Widerspruch vom 11.05.2012 und nicht auf den endgültigen Widerspruch vom 30.06.2012 bezogen wurde und die ganze Grundrechtsdebatte damit vollständig ausgeblendet blieb.

Das Grundgesetz har Vorrang!
Ich bitte Sie, meine Argumente gegen die per Verwaltungsakt gegen mich verfügte Eingliederungsvereinbarung im Sinne der Verfassung Deutschlands und im Sinne der von mir vorgelegten Gründe zu überprüfen und Ihrer Überprüfung entsprechend zu entscheiden. Sollten Sie sich dazu außerstande fühlen, weil meine Argumentation außerhalb des zur Zeit geltenden - aus meiner Sicht in vielen Punkten grundgesetzwidrigen - Sozialrechts verläuft, bitte ich Sie um entsprechende Weiterleitung meiner Klage.
 
 
Mit herzlichem Dank
und freundlichem Gruß
Ralph Boes

Donnerstag, 1. November 2012

Selbstanzeige zu Allerheiligen


Ralph Boes                                                                      Berlin zu Allerheiligen, den 01.11.2012
Spanheimstr. 11, 13357 Berlin




An das
Jobcenter Berlin Mitte
 - Arbeitsvermittlerin Frau Xxxxxx -
Sickingenstr. 70/71
10553 Berlin



Betr.: Ihr Zeichen: xxxx. xxxxxxxxxxxxx



Sehr geehrte Frau Xxxxxx,


damit Sie mich auch weiterhin heilig sprechen können ("sanktionieren" heißt ja nichts anderes als "heilig sprechen", s. "Sankt Nikolaus"), möchte ich auch gleich die nächste Selbstanzeige machen:
 
Getreu meiner Auffassung, dass meine derzeit vollzogene Arbeit zur Überprüfung der Grundrechtslage von Hartz IV gesellschaftlich um viele Dimensionen bedeutender ist, als alles, was Sie mir anbieten oder von mir verlangen mögen, habe ich auch die vergangenen drei Monate seit der letzen Selbstanzeige keinerlei Bemühungen im Sinne der VON IHNEN vorgegebenen Bewerbungstätigkeiten unternommen. Ich bin halt einfach vollstbeschäftigt.

Die Anzahl verbotener Aufenthalte außerhalb Berlins konnte ich etwas ausweiten – bin aber immer noch sehr unzufrieden.  

Ich möchte Ihnen meine ausdrückliche Anerkennung für ihre gewissenhafte Arbeit aussprechen – allerdings auch zu bedenken geben, ob Sie damit nicht vielleicht mit der Katholischen Kirche in Konflikt geraten:
 
Die Heiligsprechung des Bösen hat man dort seit zweitausend Jahren aufs sorgfältigste zu verhindern versucht.


Berlin, zu Allerheiligen (= voller Sanktionsbeginn),
mit freundlichem Gruß,

Sankt Boes



Freitag, 26. Oktober 2012

Erster Sanktionsbrief - Stellungnahme zur 90%-Sanktion


Liebe Freunde,
es ist so weit:
Nachdem ich das Hartz-IV-System durch den Brandbrief herausgefordert habe und die Herausgeforderten lange versucht haben, mich zu ignorieren, werde ich jetzt sehr scharf sanktioniert.
Vorerst 90 Prozent Abzug vom absoluten Lebensminimum!
Das heißt: nur noch 37,40 Euro statt 374,00 Euro monatlich zum Leben.
Es ist allerdings so, dass die Sanktionierung noch gesteigert werden kann. Denn eine Sanktion von 100 Prozent mit zusätzlichem Verlust von Krankenkasse und Wohnung ist ja noch möglich.
Was ist jetzt zu tun ???

Freitag, 5. Oktober 2012

Wieder ein Callcenter ...

Es gibt einen neuen Vermittlungsvorschlag - wieder in ein Call-Center. Man braucht dort einen "Agenten" - das klingt wirklich spannend! Und Lohn/Gehalt werden "nach Vereinbarung" bezahlt!
An alle 007`s dieser Welt: Wer immer Lust auf anspruchsvolle Agententätigkeit hat und wirklich viel verdienen will, sollte sich dort unbedingt an meiner statt bewerben ... zumal die Stelle seit dem 10.02. offen ist.
Aber bitte gebt mir dann Bescheid, damit ich dem Jobcenter melden kann, dass ich mich um die Besetzung der Stelle gekümmert habe, obwohl ich selbst verhindert bin.  :)
Schließlich muss man sich doch helfen, wo man kann ...  :))

Sanktionen sind verhängt

Die erste der Sanktionen ist gemäß der Ankündigung vom 24.07.2012 jetzt verhängt: 30% für 3 Monate.
Die zweite der Sanktionen ist entsprechend meiner Antwort auf den Vermittlungsvorschlag vom 23.07.12 jetzt ebenfalls verhängt: Weitere 30% (inges. jetzt 60 %) für 3 Monate.

Freitag, 14. September 2012

Zur Beendigung der gegen mich laufenden Rufmordkampagne

Im Blog Reflexion werden mit dem Datum des 20. April (Hitlers Geburtstag) ungeheuerliche Behauptungen über mich aufgestellt, die einzig den Zweck haben, mich als Nazi und geisteskranken Esoteriker zu diffamieren.
Da diese Darstellung verschiedentlich zu Irritationen geführt hat und ich deshalb aus mehreren wichtigen Kongressen und Veranstaltungen ausgeladen worden bin (wie viele Einladungen deswegen bisher unterblieben sind, ist für mich nicht abzuschätzen), sehe ich mich noch einmal zu einer Gegenmaßnahme genötigt.
Eine generelle "Klarstellung", wie ich Sie bereits allgemein und für die Jüdische Allgemeine gegeben habe, ist das eine.

Eine ins Einzelne gehende Auseinandersetzung mit den lancierten Unterstellungen und Vorwürfen erfolgt hier >>

 
P.s.:
Für eine Anzeige:
Wer hilft mir, Namen und richtige Adresse des Urhebers der Rufmordkampagne zu ermitteln?
In Facebook nennt er sich Martin Wassermann und betreibt die Seite: https://www.facebook.com/ReflexionBlog

 

Samstag, 8. September 2012

Die Bankenkrise am Beispiel Island

Ein anderer Umgang mit der Finanzkrise ist möglich:Island rettet die Bürger und nicht die Banken
Und wenn es bei uns "kracht"?:Bedingungsloses Grundeinkommen!
 

Das Drama um den ESM

Gute Nachricht im Spiegel:
Mehrheit der Deutschen hofft auf Sieg der Eurogegner!
Und ICH hoffe herzlichst mit!
Wir wollen ein Europa freier Völker und Menschen haben und nicht eine Diktatur der Banker und der Börsen.

Interessante Nachrichten aus Hartz IV und aus der BRD

- Bildungspaket-Gelder millionenfach zweckentfremdet
- Hartz IV: Faktisch keine Prozesskostenhilfe mehr
- Zwangsarbeit ohne Lohn in Großbritannien

und meine schlimmsten Befürchtungen werden wahr:
- Bundeswehr soll
im Inland eingesetzt werden
 

Sonntag, 2. September 2012

Keine Sanktion erfolgt ...


Indirektes Schuldeingeständnis?
Angst vor Konsequenzen?
Schweigegeld?
Miese Taktik?

Zu meinem grenzenlosen Erstaunen bin ich nicht sanktioniert worden! Ich habe wider Erwarten Geld für September erhalten! Was ist jetzt zu tun?

 

Donnerstag, 9. August 2012

Zweiter "Vermittlungsvorschlag"

Weiterer "Vermittlungsvorschlag" vom Amt!
Bei "Verweigerung" können die Sanktionen so auf 100% angehoben werden. D.h.: nicht nur kein Essen, sondern auch keine Zahnpasta und kein Klopapier mehr. Von Telefon und Strom ganz zu schweigen.
Meine Stellungnahme folgt, wenn die erste Sanktion abschließend verhängt ist ...

 

Dienstag, 31. Juli 2012

... und sie bewegt sich doch ... :-)

- Mein Widerspruch vom 30.06.2012
   ist abgelehnt
- Sanktionsverfahren gegen mich
   ist eingeleitet
(30%)
- Weitere Sanktionen werden
   vom Amt provoziert
(60%)
Die Auseinandersetzung tritt dadurch in eine neue Stufe ein:
DER WEG NACH KARLSRUHE STEHT JETZT OFFEN!

Freitag, 27. Juli 2012

Webseiten sind vorübergehend offline

weil wir den Server gewechselt haben ...
Also bitte keine Sorge - wir sind NICHT von außen abgeschaltet worden!
Morgen oder übermorgen wird die Seite wieder hochgeladen sein ...
Mit herzlichem Gruß, Ralph Boes

Sonntag, 1. Juli 2012

Widerspruch gegen den Verwaltungsakt - Endfassung

30.06.2012
Liebe Freunde
-
die Endfassung des Widerspruchs ist da. (Es gibt sie auch als PDF)
Sie hat
- eine (nur) mich persönlich betreffende,
- eine übergreifende juristische
- und eine nochmals übergreifende philosophische Dimension.
Vor allem die beiden letzteren dürften von allgemeinem Interesse sein.
Ich bin froh, dass die Sache soweit durchgestanden ist, zumal sie unglaublichen biographischen Widerständen abzuringen war.
Den Freunden, die mit ihrem Rat geholfen haben, möchte ich hier herzlichst danken.
Ich bin jetzt voller Spannung, welche WIRKUNG der Widerspruch erbringt.
Ich sage das ganz offenlassend, denn es ist nicht sicher, dass ich/dass wir "gewinnen". "Auf hoher See und vor dem Richter ist man in Gottes Hand", das ist ein schöner alter Spruch und der gilt noch immer.
- Kann sein, dass mein Einspruch in juristischer Hinsicht unberechtigt ist und deshalb "durchfällt",
- kann sein, dass er sehr berechtigt ist (was ich annehme) - ihm aber gerade deshalb nicht stattgegeben wird,
- kann sein, dass er juristisch besehen mangelhaft ist, man mich aber trotzdem "durch" lässt, einfach nur um "Ruhe" zu haben -
- kann sein, er ist berechtígt UND man lässt ihn gelten (was der Schönste der Fälle wäre) ...
Was immer geschieht, es ist so spaaannnnennnd !!!
Da ich für jeden dieser Fälle voller schönster Ideen bin, grüße ich euch fröhlichst, euer Ralph